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Fluchtursachen: Menschen im Kreis sind kein Problem

Der Anspruch für Hilfe, Würde und Menschenrechte gilt für alle Menschen ohne Ausnahmen

Ludwigshafen. 22. Februar 2021 . (mid). In der Zeitung „Alternativer Kreiskurier“, Ausgabe 2 im Januar 2021 berichtet die AfD zum Wahlkampf auf Seite 7 über geflüchtete Menschen und titelt den Beitrag mit „Der verlorene Haufen“. In dem Beitrag werden geflüchtete Menschen in einem herabwürdigendem Bild und in diskriminierender Weise als Problem „gezeichnet“.

Günther Kopp (li.) und Andreas Klamm (re), beide DIE LINKE, in einer gemeinsamen Erklärung: Nicht Menschen im Kreis sind ein Problem, sondern vielseitige Ursachen und Gründe, die Menschen zu einer Flucht treiben. Foto: mid.

Zum Artikel der AfD in deren Kreiszeitung erklären Günther Kopp, DIE LINKE, Mitglied des Kreistags des Rhein-Pfalz-Kreis und Andreas Klamm, DIE LINKE, Landtagskandidat für die Landesliste und für den Wahlkreis 38 Mutterstadt: „Im Wahlkampf macht die AfD geflüchtete Menschen und deren Grundrechte sowie Menschenrechte auf Asyl zum Problem, statt Hilfe, Würde und Menschenrechte auch für geflüchtete Menschen zu schützen. Menschen ungeachtet ihrer Herkunft, die Schutz, Liebe, Shelter und Hilfe in Deutschland, im Rheinland-Pfalz und auch im Rhein-Pfalz-Kreis suchen sind in einer weltoffenen und global vernetzten Gesellschaft in Deutschland kein Problem. Geflüchtete Menschen sind kein Problem, kein „verlorener Haufen“, sondern Menschen, wie wir alle, mit dem Anspruch auf Würde und alle erforderlichen Hilfen, der für alle Menschen gilt. Alle Menschen, ungeachtet ihrer Herkunft sollten gemeinsam mit gleichen Rechten und Pflichten ausgestattet sein, wie Menschen, die das Glück hatten in Deutschland geboren zu werden. Die zum Teil subtile und auch offene, politische Stimmungsmache gegen geflüchtete Menschen ist bedauerlich und bezeichnend für den traurigen Zustand einer Partei, die sich die Verteidigung der Grundrechte und universell, allgemein, gültigen Menschenrechte wahrlich nicht auf ihre Fahnen schreiben kann. Das negative Bild von Flüchtlingen wie diese möglicherweise von einigen Mitgliedern innerhalb der AfD wahrgenommen werden, entspricht nicht der repräsentativen, bunten, vielseitigen und offenen Meinung und Wahrnehmungen der weltoffenen, herzlichen etwas mehr als vier Millionen Menschen im Rhein-Pfalz-Kreis und in Rheinland-Pfalz.

Die Menschen im Rhein-Pfalz-Kreis und in Rheinland-Pfalz können gemeinsam mehr und viele der engagierten und weltoffenen Menschen sind für eine weitergehende, größere Anzahl und Aufnahme von geflüchteten Asyl-Suchenden Menschen bereit. Am Wirtschaftsstandort Ludwigshafen haben wir in der Chemie-Branche einen Global Player direkt vor der Haustür. Ohne das Engagement von Menschen, unterschiedlichster Herkunft aus aller Welt, hätte der Global Player, der Chemie-Konzern und auch Ludwigshafen am Rhein als Stadt nicht die Erfolge, über die man sich weit über die Stadtgrenzen von Ludwigshafen hinaus erfreuen kann.

Bei näherer Betrachtung der demographischen Entwicklungskurve der Bundesrepublik Deutschland können wir alle froh und dankbar sein, wenn sich mehr Menschen für eine Einwanderung und Zuwanderung nach Rheinland-Pfalz und nach Deutschland entscheiden.

Integration ist ein hoch komplexer Lernprozess der im Idealfall von allen Seiten ausgehen sollte, nicht etwa nur von geflüchteten Menschen, die Träume und Hoffnung für eine gute Zukunft in Deutschland in das Land bringen. Bei schwer traumatisierten, geflüchteten Menschen, die im Bespiel vor Krieg, Terror und Gewalt, auch ausgelöst durch deutsche Waffen-Exporte nach Deutschland flüchten, sollten wir bedenken, dass Integration mehr Geduld und Zeit in Anspruch nimmt, als dies von Behörden gewünscht sein mag. In extremen Lebenssituationen braucht Integration auch mehr Zeit und Geduld, weit über das normale, festgelegte Zeitfenster hinausgehend. Zur Therapie und Behandlung hoch komplexer, multipler Posttraumatischer Belastungsstörungen (PTDS) sind spezialisierte Trauma-Therapeuten erforderlich, von denen es leider in Rheinland-Pfalz viel zu wenige Fachkräfte gibt. Der Ansatz für gute Lösungen wäre hier Anreize und Optionen zu schaffen, damit mehr spezialisierte Trauma-Therapeuten in Rheinland-Pfalz direkt vor Ort ausgebildet werden und in Rheinland-Pfalz auf Dauer ansässig werden können.

Will die AfD in Europa Mauern um Rheinland-Pfalz bauen?

In ihrem Beitrag kritisiert die AfD die Politik „offener Grenzen“ der Regierung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), welche auch den Rhein-Pfalz-Kreis belaste. Mehr als neun Millionen Euro müssten im Kreis im Asyl-Bereich aufgewendet werden, die von Bund, Land, Gemeinden und Kreis zu zahlen seien. In den Ausschuss-Sitzungen werde offen über ein Scheitern von Integrationsmaßnahmen und über eine nicht durchführbare Ausreise gesprochen.

Der Autor der AfD schreibt in seinem Beitrag, dass auch Menschen in den Rhein-Pfalz-Kreis kämen, die dazu „keine Berechtigung haben, weder als Kriegsflüchtlinge, Verfolgte, noch durch Binnenzuwanderung aus EU-Mitgliedsstaaten.“

Statt Fluchtursachen, wie schwerste Formen von Armut, die Folgen der deutschen Kolonialisierung, die Ausbeutung von Menschen in Afrika und Waffenexporte, Krieg, Terror und Gewalt als einige der Probleme und auslösende Ursachen für eine Flucht nach Deutschland zu beleuchten, wird nicht die Vielzahl für eine Flucht auslösende Ursachen als Problem dargestellt und beschrieben, sondern man macht geflüchtete Menschen zum Problem. Das kann auch als Verachtung von Menschen und der Würde von Menschen wahrgenommen werden. Jene Menschen die in den Rhein-Pfalz-Kreis aus einer ganzen Vielzahl von möglichen Gründen kommen und die auf Gastfreundschaft, Grundrechte, Menschenrechte, Schutz, Schelter und Hilfe im Rhein-Pfalz-Kreis und in Rheinland-Pfalz hoffen.

Das Integrationskonzept der Kreisverwaltung richte sich an knapp eintausend Menschen, bei denen die „gut gemeinten“ Maßnahmen für eine Integration oder Maßnahmen zum Zwang zur Ausreise keinen Erfolg hätten. Nach Darstellung des Autors der AfD Zeitung sei die Integration gescheitert und die Menschen können nach geltenden Gesetzen nicht mehr zur „Ausreise gebracht werden“.

Der Beitrag in der AfD Kreiszeitung macht deutlich, wie extrem weit die Partei vom Ideal-Bild universell gültiger Allgemeiner Menschenrechte entfernt ist. Statt Probleme zu lösen, will man sich der Menschen entledigen und diese zur Ausreise drängen. Richtig wäre es, die Probleme und mögliche Fluchtursachen zu reduzieren, soweit möglich und Menschen die Würde und alle erforderlichen Hilfen zuzugestehen, auf die alle Menschen ungeachtet ihrer Herkunft einen gesetzlichen Anspruch haben.

Im Artikel 13 (Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit), der Allgemeinen Menschenrechte wird nicht nur ein Recht auf Asyl beschrieben, sondern: „Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.

Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.“

Im Artikel 14, Ayslrecht, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird beschrieben: „Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.“

Integration geht weit über das Asylrecht hinaus. Ob eine Integration tatsächlich als „gescheitert betrachtet werden muss“, kann heute noch nicht abschließend beurteilt werden. Integration in ein multidimensionaler, komplexer Vorgang, der weder einseitig noch einfältig stattfinden sollte.

Die Regeln des Asylrechts im Artikel 16a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sind eindeutig:

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.

(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.

(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.“

Die national, neo-liberalen Tendenzen in Teilen des Rhein-Pfalz-Kreises und zum Teil im Landtag von Rheinland-Pfalz, die perspektivisch Menschen als „Problem betrachten oder darstellen“, statt die wahren Fluchtursachen sollten für uns alle Mahnung und Ermutigung sein, uns mehr für DIE LINKE als Partei für Frieden, für Menschenrechte für soziale Gerechtigkeit zu engagieren. Das ist wichtig, damit die Interessen aller Menschen im Landtag von Rheinland-Pfalz, im Land Rheinland-Pfalz und selbstverständlich auch im Rhein-Pfalz-Kreis, die Grundrechte, die Menschenrechte und die Würde aller Menschen im Landtag, im Land Rheinland-Pfalz und in unserem Kreis geschützt, gefördert und gewahrt werden. Wir können und sollten dankbar sein, wenn Menschen im Rhein-Pfalz-Kreis und in Rheinland-Pfalz ihre Hoffnungen, Träume, Wünsche für Schutz, Hilfe, Wohlergehen und Glück mit ins Land tragen und mit uns auf eine gute, gemeinsame Zukunft hoffen, die die Würde aller Menschen ungeachtet der Herkunft oder weltanschaulicher Überzeugungen bewahrt.“

Andreas Klamm ist Kandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz mit einer Assistenzhündin als Hilfe

Mainz / Ludwigshafen am Rhein. 25. November 2020. Bereits im Juli 2020 wurde auf dem Landesparteitag in Andernach Andreas Klamm als Kandidat für Listenplatz 20 für die Landesliste von DIE LINKE für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 gewählt und am 19. September 2021 darüber hinaus als Kandidat für den Wahlkreis 38 in Ludwigshafen am Rhein gewählt. Zum Wahlkreis 38 zählen unter anderem Mutterstadt, Dannstadt-Schauernheim, Böhl-Iggelheim, Limburgerhof, Neuhofen, Waldsee, Altrip, Rheinauen und weitere Gemeinden in der Vorderpfalz.

Andreas Klamm ist Journalist, Autor, Musik- und Medien-Produzent, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger (Krankenpfleger) mit dreijähriger Ausbidung und Rettungssanitäter. Themen für die sich der soziale Aktivist und Gründer der Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekte, Regionalhilfe. de (www.regionalhilfe.de) einsetzt sind unter anderem Teilhabe, Inklusion, Selbstbestimmtes Leben, soziale Sicherheit, soziale Gerechtigkeit, Pflege, Gesundheit, Medizin, Verständigung, Frieden, Freiheit, Dialog, die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens, Grund- und Menschenrechte.

In der Folge mehrerer Erkrankungen und Unfälle ist Andreas Klamm seit 2014 schwerbehindert und kann nur noch kleine bis mittlere Strecken mit Gehstöcken laufen. Für die mittleren und längeren Wegstrecken ist Andreas Klamm auf die Hilfe eines Rollstuhls angewiesen und auf die Hilfe seiner ausgebildeten Assistenzhündin Ayla von der Hardt. “Behinderte Menschen werden oft in Gesellschaft und Poitik noch nicht einmal wahrgenommen. Daher sind mir die Themen Teilhabe, Inklusion und Selbstbestimmtes Leben besonders wichtig und ich möchte im Landtag von Rheinland-Pfalz den Anliegen, Bedürfnissen, Sorgen und Nöten von behinderten und schwerbehinderten Menschen eine Stimme geben und für die Anliegen der Menschen sprechen.”, erklärt der 52jährige.

Andreas Klamm ist Buch-Autor von 12 veröffentlichten Büchern in deutscher und englischer Sprache und Musik-Produzent und Komponist von insgesamt 16 veröffentlichten Musik-Alben je 14 Songs, die bei allen bekannten Diensten, wie Spotify, Amazon, Deezer, Tidal, Napster erhältich sind.

Andreas Klamm und Ayla von der Hardt. Andreas Klamm wurde am 4. Juli 2020 für Listenplatz 20 für die Landtagswahlen als Kandidat für die Landesliste von DIE LINKE gewählt und am 19. September 2020 als direkter Kandidat für den Wahlkreis 38, dazu zählen unter anderem Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Limburgerhof, Neuhofen, Waldsee, Otterstadt, Altrip. Foto: DIE LINKE

Weitere Themen für die sich Andreas Klamm engagiert sind: Tier- Natur- Umwelt- und Klimaschutz. “Eines meiner Musik-Alben “Green Fair For Justice” mit 14 Liedern ist komplett den Themenbereichen Tier- Natur- Umwelt- und Klimaschutz gewidmet.”, ergänzt Andreas Klamm im Gespräch.

Meine Assistenzhündin Ayla von der Hardt begleitet mich seit dem Jahr 2013 und hatte das Glück auch im Pflegeheim ausgebildet zu werden.

“Eine sichtbare Behinderung kann man nicht verstecken, ebenso wenig wie Gehstöcke und Rollstuhl und so stehe ich auch dazu, dass mir meine Assistenzhündin Ayla von der Hardt hilft und mich an alle Orte, auch zur Wahl als Kandidat für die Landtagswahlen auf einem Landesparteitag begleitet.”, erklärt Andreas Klamm. Es gäbe keinen Grund dafür die Assistenzhündin Ayla zu verstecken. Das gelte auch im Engagement für Politik, Menschen und selbstverständlich auch für die Kandidatur für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz im März 2021.

Soziale Sicherheit in Corona Zeiten

Soziale Sicherheit in Corona Zeiten ist für Menschen, nach Auffassung von Klamm, ein besonders wichtiges Thema. Denn im Deutschland des Jahres 2020 sind behinderte und schwerbehinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt, speziell auch im Rollstuhl immer noch oft und in vielen Bereichen Chancen-los und komplett ausgeschlossen. Viele Unternehmen und Arbeitgeber, die ich kennenlernen konnte, empfinden Menschen mit Behinderung und Schwerbehinderung “immer noch als Belastung” und verzichten auf eine Einstellung. Das bedeute im Klartext auch, dass behinderten Menschen nicht selten die finanziellen Grundlagen zu einem Leben in Würde in Deutschland fehlen und dies obgleich die U.N. Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung immerhin bereits seit 2009 ein Bundesgesetz ist.

Wer nicht ausreichend finanzielle Mittel zum Leben in Deutschland erhält, hat natürlich auch kein Geld für Hilfemittel, so sehr diese auch gebraucht werden.

“Die Realität und Praxis zwischen Anspruch in Sachen Teilhabe, Inklusion und Selbstbestimmtes Leben können sehr weit auseinander reichen. Es gibt viel Arbeit für DIE LINKE, die es im Landtag zu leisten gilt. DIE LINKE fehlt definitiv im Landtag von Rheinland und wird als starke Stimme für soziale Themen im Landtag und als starke soziale Opposition gebraucht. Umso mehr hoffe ich, dass möglichst viele Menschen DIE LINKE unterstützen und im März 2021 in den Landtag wählen werden.”, meint Andreas Klamm.

Seiner Überzeugung nach könnten mit der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens alle Menschen in Deutschland sicher durch die Corona-Krise geleitet werden.

Als Spitzenkandidaten für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 für DIE LINKE wurden die Poitikerin Melanie Wery-Sims (Bernkastel-Wittlich) und der Politiker David Schwarzendahl (Frankenthal) auf Listenplatz 2 und Listenplatz 1 gewählt. Insgesamt gibt es 20 Kandidatinnen und Kandidaten für DIE LINKE für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz.

Bürgersprechstunde via Telefon und Zoom-Videokonferenz

Bis zum 14. März 2021 bietet Andreas Klamm für Anliegen, Debatten und Diskussionen, täglich von Montag bis Samstag, 15.00 bis 21.00 Uhr Bürgersprechstunden via Tel. 0621 5867 8054 und Tel. 06236 48 929 74 und mittels Zoom Video-Konferenzen an und lädt zum Treffen via Internet ein.

Da aufgrund der Corona-Verordnungen persönliche Debatten und Treffen nicht möglich sind, bietet Andreas Klamm auch Online Chats bei regionalhilesozial, einen Social Media Network für soziale Medien- und Hile-Projekte, an: https://regionalhilfesozial.mn.co/members/5412626

Weitere Kontakt-Profile von Andreas Klamm

Twitter: http://www.twitter.com/AndreasKlamm

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Web-Seite: www.andreasklamm.de

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Die Kandidatinnen und Kandidaten der Landesliste für DIE LINKE in Rheinland-Pfalz für die Landtagswahlen am 14. März 2021: https://www.dielinke-rhlp.de/landtagswahl/kandidatinnen/landesliste/ Andrew P. Harrod

Andreas Klamm, Kandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021, Sprechstunden

Andreas Klamm, Kandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021, DIE LINKE

Sprechstunden am Telefon, Ludwigshafen, Tel. 0621 5867 8054 und Neuhofen, Tel. 06236 4892974

Auf Wunsch gerne auch: Telefonkonferenzen und Videokonferenzen

Web: http://www.andreasklamm.de

E-Mail: andreasklamm@hotmail.com

Andreas Klamm ist Kandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021, DIE LINKE, Listenplatz 20 und direkter Kandidat für Wahlkreis 38 Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Rheinauen, Neuhofen, Limburgerhof

Andreas Klamm, Kandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021, Listenplatz 20 und direkter Kandidat für Wahlkreis 38 bietet Telefon- und Video-Sprechstunden Mittwoch bis Freitag, 16.00 bis 21.00 Uhr. Foto: mid

Auf der Flucht vor Terror und Gewalt getragen von der Hoffnung für eine bessere Welt

Auf der Flucht vor Terror und Gewalt getragen von der Hoffnung für eine bessere Welt

Geflüchtete und traumatisierte Menschen hoffen Glück und Heilung in Deutschland und in Europa zu finden – Kann „Mama Merkel“ und die Menschen in Deutschland helfen?

 

Von Andreas Klamm

 

Ludwigshafen / Maxdorf. 30. September 2020. Der junge Mann Othman T. ist krank, schwer krank. Der aus Syrien geflüchtete Mann erlaubt mir dennoch mit ihm ein Gespräch zu führen, obgleich ich ihn nur mit Rollstuhl, nach mehreren Unfällen und in Begleitung meiner, zeitweise stürmischen Labrador Hündin Ayla besuchen kann, die mich als Assistenzhündin zur Hilfe begleitet. Othman T. brauchte mehrere Wochen, um aus Syrien nach Deutschland zu fliehen und er hatte etwas Glück. Er lebt inzwischen bei Maxdorf in der Vorderpfalz an einem Ort, an dem andere Menschen vielleicht auch an Urlaub denken mögen. Für Othman T. ist dieser Ort eine Station von vielen Stationen in seinem jungen Leben auf der Flucht vor Terroristen aus Syrien. Die Reise hat viel Geld gekostet, sein letztes Geld, das der junge hilfesuchende Mann „organisieren konnte“ und war sehr beschwerlich. Es war zu Beginn der Reise nicht sicher, ob der Mann je einen „sicheren Hafen“ in Deutschland erreichen würde. Er erzählt mir einen Teil seiner bewegten Lebensgeschichte in einem Video-Gespräch für das multinationale Hilfeprojekt irsc global, was für International Support Refugee Community steht. Dabei handelt es sich um ein junges Projekt ehrenamtlich engagierter Menschen ohne Sponsoren.

 

Die Reise von Othman T. begann in der Nähe von Damaskus. Der Mann ist krank und traumatisiert in der Folge der Bedrohung von Terroristen in Syrien und in der Folge der Ereignisse, die er während seiner Flucht auf dem Weg nach Europa und Deutschland erleben konnte. Seine Familie werde von der PKK in Syrien vor Terror, Bedrohung und Gewalt der Terror-Organisation DAESH geschützt, erzählt der junge Buchhalter in einem Video-Interview. Permanente Bedrohung und Angst können Menschen schwer krank machen. Daran dürfte kaum noch Zweifel bestehen und die Information wird von Psychologen, Neurologen und speziellen Trauma-Therapeuten bestätigt.

 

Zur Zeit erleben wir in Deutschland und in Europa seit rund acht Monat selbst stetige Bedrohung und Angst in der Folge von Corona und den Maßnahmen, um eine Corona Pandemie einzudämmen. Die Auswirkungen der massiven Schäden, die permanente Angst und Bedrohung auslösen können, in diesem Beispiel ein unsichtbares Virus, sind heute noch nicht vollumfänglich abzuschätzen. Im Gegensatz zum Corona Virus sind Terroristen nicht nur sichtbar, sondern die Gewalt, der Schrecken, der Terror, der von Terroristen ausgeht ist in zahlreichen Fernseh-Dokumentationen und auf Fotos von Fotografen umfangreich und ausführlich dokumentiert. Bekannt ist heute nur, dass psychologisch, psychisch schwer traumatisierte Menschen, seien es geflüchtete Menschen aus Syrien, Nord-Afrika, Afrika oder Menschen mit Angststörungen aus Deutschland in der Folge der Corona Pandemie eine Erfahrung gemeinsam haben: Sie sind der humanitären, menschlichen, fachlichen, gesundheitlichen, medizinischen, psychiatrischen und psychologischen Hilfe bedürftig. Psychologen, Psychiater, Neurologen und Trauma-Therapeuten aus aller Welt bestätigen auch in wissenschaftlichen Publikationen, dass schwere Kriegs-Traumata, Traumata die durch Terroristen, in den Folgen von Gewalt und Terror verursacht werden, permanente Angst Menschen schwer krank machen können. Dabei können sich hierbei nicht nur psychische, psycho-somatische Erkrankungen sondern auch schwere somatische Erkrankungen manifestieren, im Beispiel: Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck, Schädigungen des gesamten Immun-Systems, Infekt-Anfälligkeit und viele weitere, schwere und bedrohliche Erkrankungen. Die Erkrankungen an Depressionen, posttraumatische Belastungsstörungen und sonstigen Formen von Angststörungen im Rahmen posttraumatischer Belastungsstörungen sollten nicht unterschätzt werden. Nur weil eine Erkrankung auf den ersten Blick vielleicht nicht nach außen nicht sichtbar ist, bedeutet dies leider nicht automatisch, dass die Erkrankung weniger schwer sein könnte.

 

Die Menschen, die an den EU-Außengrenzen warten, bangen und hoffen, haben oft die „Vorstufe der Hölle“ durchgemacht. Zumindest eine Art der „Vorstufe der Hölle“, die man sich als westlich orientierter und geprägter Mensch vorstellen kann, wenn man als Kind und junger Mensch, zeitweise streng mit Ritualen, Weltanschauungs-Modellen und Vorstellungen indoktriniert wurde, die dem Weltbild der römisch-katholischen Kirche entsprechen.

 

Nahezu jeder Mensch kennt Dank ARD Tagesschau, ZDF heute, RTL, SAT1, n-tv und vielen weiteren Sender die Bilder von Menschen in zerfetzten, heruntergekommenen, abgetragenen Kleidungsstücken und in Zelten, die mich persönlich – pardon – mehr an Mülltüten denken lassen aus den Lagern der geflüchteten Menschen, sei es in Moria, Lesbos in Griechenland oder inzwischen auch an vielen anderen Orten. Wenn ich an die Errungenschaften, Wohlstand, Entwicklungen und Fortschritte denke, die man als West-Europäer in Deutschland mit 83 Millionen Menschen und in Europa mit rund 500 Millionen Menschen im Laufe von 40 Lebensjahren und mehr, kennenlernen kann, frage ich mich oft: „Ist Deutschland und ist diese so stolze Europäische Union wirklich so bettelarm, dass wir die Bilder von Menschen, die in Mülltüten-ähnlichen Notzelt-Behelfsmitteln unterbringen, tatsächlich zwingend erforderlich sind in und um die ganze Welt zu senden?“

 

Was bewegt so viele Menschen zur Flucht? Gibt es einen Reporter, Reporterin, Journalistin, Journalisten und Medienvertreter, der nicht auch bereits diese und ähnliche Fragen gestellt hat auch im Gespräch mit betroffenen Menschen. Augenzeugen-Berichte zu Ereignissen, die die Welt bewegen sind wichtig und so lasse ich mir dies auch nicht nehmen. Ich ziehe mit meiner Kamera und Mikrofon los um O-Töne einzufangen, Bilder zu dokumentieren mit dem Auftrag und Ziel Fotos, O-Töne und mehrere Text-Beiträge zu produzieren, zu schneiden, zu schreiben und auch zu veröffentlichen.

In den Gesprächen mit betroffenen und geflüchteten Menschen lerne ich sehr schnell, dass es ein oder mehrere Muster für die Gründe von Fluchtursachen gibt: Krieg, Terror und Terroristen, Gewalt, die Verfolgung von anders denkenden Menschen, religiöse, fanatische Gruppen die andere weniger religiös-fanatische Gruppen verfolgen oder extremistische Gruppen, deren Weltbild und Weltanschauung hinterfragt werden dürfen, nur nicht in den Ländern aus denen geflüchtete Menschen an die Außengrenzen von Europa geflohen sind. Krieg, Terror, Gewalt, Unterdrückung, Zerstörung, Korruption, Willkür, Machtmissbrauch, Hass sind die Gründe, die zu den Hauptgründen gerechnet werden können. Einige andere der geflüchteten Menschen mit denen ich sprechen darf, nennen auch noch weitere Gründe: Fehlende Infrastruktur in Afrika. Was kann man sich darunter vorstellen? Einfache Antwort: Wie mag sich ein Leser oder ein Journalist ein Leben ohne Strom und ohne Wasser in Deutschland vorstellen? Bereits diese doch recht einfache Vorstellung kann bewegen und ohne Zweifel auch berechtigte Angst bereiten. Was könnten Menschen und Journalisten noch tun, wenn es keinen Strom mehr gibt und damit natürlich keine Smartphones, Computer und Studio-Anlagen genutzt werden können und es auch keinen Zugang zum Internet gibt, weil ohne Strom natürlich bei fehlenden Internet-Verbindungen noch nicht einmal das Grundrecht auf Kommunikation wahrgenommen werden könnte.

 

Es gibt den bekannten Großkonzern, der in Afrika im wahrsten Sinne des Worte den Menschen das Wasser abgräbt und das Wasser, das in Afrika dringend gebraucht wird in Deutschland und in Europa teuer vermarktet. Gründe für eine gewagt und oft extrem, gefährliche Flucht gibt es viele. Eine Flucht aus Afrika oder auch aus Nord-Afrika ist nicht nur extrem gefährlich sondern auch sehr teuer. Die Menschen, die ebenso dringend auf eine Flucht in eine bessere Welt, das meint nach Deutschland oder Europa angewiesen wären, können leider nicht mehr aus Krisen-Regionen fliehen, weil ihnen die finanziellen Mittel fehlen und sie damit noch nicht einmal zumindest wagen können, die Flucht in eine bessere Welt anzutreten.

 

Wenn wir einen kleinen Umweg wagen, in Bezug zur Verantwortung, die Deutschland und andere Mitgliedsstaaten für Not, Leid und Elend mittragen, das in Worten kaum treffend und vollumfänglich zu beschreiben ist, so kann man sehr schnell zur Erkenntnis gelangen, dass Deutschland und viele weitere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, im Beispiel Frankreich, Spanien, Portugal sich nicht einfach aus einer möglichen Verantwortung für die desaströsen Entwicklungen in Afrika und Nord-Afrika „herausschreiben“ oder „herausreden“ können. Deutschland ist war ganz vorne mit dabei und einst der drittgrößte Waffen-Exporteur in der Welt. Es mag Aktionäre der einschlägig durch Gerichts-Verfahren bekannten Waffen-Hersteller geben, die vielleicht wegen der erhofften Dividende tatsächlich den Zusammenhang nicht sehen wollen. Mit jeder Waffe, die nach Afrika, Nord-Afrika oder an sonst weit entlegene Orte in der Welt geliefert wird, die aus Deutschland kommt wird mit den Waffen und der Munition schwerstes Leid ausgelöst und die Fluchtursachen geschaffen, die Menschen zur Flucht nach vorne, genauer in Richtung EU-Außengrenze und nach Deutschland zu „Mama Merkel“ bewegen. Es gibt tatsächlich die Kinder und Jugendlichen, die vor laufenden Kameras erzählen: „Wir wollen zu Mama Merkel in Deutschland“. Die Hoffnung, die an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel von diesen Kindern und Jugendlichen verknüpft wird, muss grenzenlos groß sein voller Hoffnung. Was für Waffen gilt, gilt auch für Munition. Einige der Fluchtursachen werden von Aktionären, politischen Protagonisten in Deutschland und in Europa selbst geschaffen. Ohne Waffen-Exporte und ohne Exporte von Munition gäbe es diese Fluchtursachen nicht.

Wagen wir etwas weiter zurück zu denken, so sollten wir nicht vergessen, dass es auch die Kolonialzeit gab und Frankreich, die Niederlande, Portugal, Spanien, Deutschland und weitere EU-Mitgliedsstaaten einst Kolonialmächte waren und keine Hemmungen hatten die Erdbodenschätze aus Afrika und Nord-Afrika nach Europa einzuführen. Wenn man die Ressourcen eines Landes, genauer sogar eines ganzen Kontinentes „abgräbt“ oder „leersaugt“, so darf man sich einige Jahre später nicht ganz so sehr wundern, dass es auch Menschen gibt, die sich nicht einfach still und brav in irgendeine dunkle Ecke in Nord-Afrika oder in Afrika legen, um „artig zu verhungern oder zu verdursten“, sondern tatsächlich eine Flucht nach vorne antreten, weil es kein Zurück mehr gibt und darauf hoffen Schutz, Shelter, Hilfe und Menschlichkeit in Deutschland und in der Europäischen Union oder auch auf dem Kontinent Europa zu finden.

 

Wer andere Länder oder einen Kontinent arm gemacht hat und die Ressourcen eines Landes und eines Kontinentes nach Europa und in alle Welt „verschifft“ hat, sollte sich bitte auch nicht mehr ganz so sehr wundern, wenn es selbstverständlich auch wirtschaftliche, soziale und finanzielle Gründe gibt, die Menschen zu einer Flucht aus Afrika nach Europa treiben kann. Wer nicht ganz vergisst, dass es auch wirtschaftliche und finanzielle Gründe, sprich die Aussicht auf Profite waren, die Unternehmer aus Deutschland und in Europa bewegt haben, die Ressourcen der Ländern abzutragen und Gewinn-bringend zu vermarkten, zu veräußern, zu verkaufen, sollte sich bitte nicht mehr ganz so sehr wundern, dass es auch Menschen aus Nord-Afrika und Afrika gibt, die ihre wirtschaftlichen, finanzielle und soziale Situation verbessern wollen und hoffen, würdigere Strukturen für ein besseres Leben in Deutschland und in Europa zu finden.

Kurz zusammengefasst: Wie auch immer wir das Blatt wenden wollen, Deutschland und nahezu alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können sich einer historisch begründeten und aktuellen Verantwortung für das Leid, das Elend und die Not von Millionen von Menschen in Nord-Afrika und Afrika nicht entziehen. Wir tragen alle Verantwortung, insbesondere die Regierungen in Deutschland und die Regierungen der weiteren EU-Mitgliedsstaaten und die Europäische Union im Gesamten.

Die Menschen, die auf Schutz, Hilfe, Shelter, Verständigung und Menschlichkeit in Deutschland und in der Europäischen Union hoffen, haben weitaus Besseres verdient als in Notbehelfs-Zelten untergebracht zu werden, die mich immer wieder an „zerfetzte, heruntergekommene Mülltüten“ denken lassen. Das sind Bilder von Lebensumständen, die kaum ein normal denkender Mensch, noch nicht einmal seinem „ärgsten Feind“ zumuten wollte.

Die Europäische Union, Europa und Deutschland wurden ohne Zweifel von Corona und den Maßnahmen zur Bekämpfung einer Corona Pandemie hart getroffen. Dennoch verfügt die EU und Deutschland über finanzielle, wirtschaftliche Strukturen und über die Infrastruktur, um Menschen, die vor Krieg, Terror, Gewalt, Armut und auch Auswirkungen der weltweit, wahrnehmbaren Klima-Veränderungen flüchten zu helfen und diese Menschen würdig und sicher zu versorgen. Im Rahmen des Bündnisses Seebrücke und weiterer Engagements von Menschen sowie Hilfe-Organisationen gibt es erfreulicherweise zahlreiche Städte und Regionen in Deutschland, die öffentlich verkündet haben, dass es die Möglichkeiten der Aufnahme von geflüchteten Menschen aus Nord-Afrika und Afrika gibt.

Im Rahmen meiner Recherchen für Berichte zur Situation geflüchteter Menschen habe ich überwiegend mit Männer sprechen können. Mir sind dennoch nicht die Angst-erfüllten Blicke der begleitenden Ehefrauen und minderjährigen Kinder verborgen geblieben, die darauf hoffen, dass sie gute, hilfsbereite und mit Liebe erfüllte Menschen in Deutschland und in Europa finden, die bereit sind den Menschen Schutz, Shelter und Hilfe zu schenken und im Rahmen der Möglichkeit humanitäre Hilfe leisten.

Die überwiegende Anzahl der geflüchteten Menschen mit denen ich sprechen konnte, sind aus dem Iran oder aus Syrien geflohen, waren geflüchtete Menschen, die in der Tat vor Krieg, Gewalt und Terroristen die Flucht nach vorne nach Deutschland und Europa gewagt haben.  Deutschland und die Europäische Unionen haben hier vielfältige Handlungsmöglichkeiten. Bereits die Kürzung von Rüstungs-Etats und die Reduzierung von Waffen-Exporten kann wirksam helfen, dass es künftig weniger Fluchtgründe oder Fluchtursachen gibt. Mittel aus der Entwicklungshilfe dürfen nicht in die Hände von Terror-Organisationen und Diktatoren gelangen.

 

Die Bereitschaft von Städten und Menschen in Deutschland Hilfe zu leisten, wird leider durch die Haltung des Bundesinnenministeriums und der Außenvertreter der Europäischen Union blockiert. Faktisch bedeutet dies, dass Hilfe, die geleistet werden könnte, aus politischen Gründen und weiteren Gründen verhindert wird.

 

An der Bedürftigkeit und am Bedarf der sofortigen Hilfe für geflüchtete Menschen, auch wenn wir daran denken, dass der Winter in wenigen Wochen Einzug in Europa und in Deutschland halten wird, dürfte für keinen Menschen ein Zweifel bestehen. Wenn wir an den einfachen Grundsatz denken: Handle an anderen Menschen, so wie Du an Dir gehandelt haben möchtest, so können wir auch ohne Studium und Fachexpertise wissen, was geflüchtete Menschen, die an den EU-Außengrenzen warten und auf baldige Hilfe hoffen, dringend brauchen. Die Bedürfnisse von Menschen an den EU-Außengrenzen und die Bedürfnisse der Menschen, die in Europa leben, sind nicht so sehr verschieden.

 

Dennoch gilt nicht zu vergessen: In den Reihen der geflüchteten Menschen gibt es geflüchtete Menschen mit besonderen Hilfe-Bedürfnissen: In der Regel zählen hierzu Frauen, Kinder, minderjährige Jugendliche, Menschen mit Behinderung und Schwerbehinderung sowie kranke und verletzte Menschen, rechtlich betrachtet, so genannte „besonders Schutz-befohlene Menschen“ die von Behörden, Menschen und sonstigen Organisationen in Deutschland und in Europa nicht misshandelt und auch nicht benachteiligt werden dürfen, sondern auch rechtlichen Anspruch auf besondere Hilfe, Förderung und Unterstützung haben.

 

Einen jungen Mann, den ich in einem meiner Video-Beiträge als ein Beispiel von vielen geflüchteten Menschen vorstelle, Othman T., brauchte 21 Tage für die Flucht von Syrien in die Vorderpfalz nach Deutschland. Der Mann musste vor Krieg, Terror und Gewalt fliehen und es gab Berührungspunkte mit DAESH, der Terror-Organisation, die von anderen Menschen auch als „ISIS“ bezeichnet wird. Die richtige Bezeichnung so informiert der Mann, lautet DAESH. Der geflüchtete Mann hatte Glück in einer recht guten Einrichtung in Maxdorf untergebracht zu werden, nicht in einem der Behelfs-Zelte von Moria, die an „Mülltüten“ denken lassen. Leider spreche ich nicht die arabische Sprache und kann mich mit den geflüchteten Menschen meist nur in englischer Sprache und in französischer Sprache verständigen, so dass viele Informationen, die in der arabischen Original-Sprache noch enthalten sein können, im Rahmen der Übersetzungen in die englische, französische und auch in die deutsche Sprache verloren gehen können.

Im Gespräch lässt Othman T. keinen Zweifel daran, dass es Terroristen waren, die ihn zur Flucht nach vorne nach Deutschland trieben. Video, Gespräch mit geflüchteten Menschen aus Syrien: Othman T. und Andreas Klamm im Gespräch für das Projekt irsc International Refugee Support Community, Link: https://vk.com/videos330644785?z=video330644785_456239132%2Fpl_330644785_-2

Die Terror-Organisation versuchte den Mann an der Flucht zu hindern. Er wagte die Flucht alleine nach Deutschland. Seine Familie hat er in Syrien zurückgelassen. Seine Familie sei in Syrien sicher, doch nur weil die PKK helfe, die Menschen in Syrien vor den Angriffen durch Terroristen zu schützen. Die PKK helfe, die Menschen vor den DAESH Terrorist zu schützen.

Der geflüchtete Mann fühlt sich in Deutschland wohl: Die Menschen seien gut und hilfsbereit. Othman T. hofft auf Frieden und hofft, dass die Bedrohung der Terroristen möglichst bald beendet werden kann. Wir wollen Frieden und keinen Krieg in Syrien.

Würden die U.S.A und Russland einen Plan für Frieden erarbeiten, so könne Frieden in Syrien in kurzer Zeit möglich werden. Othman T. wünscht sich kaum etwas mehr als Frieden für Syrien.

Direkte Flugverbinden von Syrien nach Europa gäbe es nicht mehr. Man könne von Syrien nur nach in den Lebanon direkt fliegen.

Othman T., ein junger, geflüchteter Mann, spricht vier Sprachen: Arabisch, kurdisch, englisch und inzwischen auch die deutsche Sprache, die er noch lernt. In Syrien machte er eine Ausbildung als Buchhalter und arbeitete in der Pflege von Computer-Netzwerken. Trotz aller Traumata und kaum in Worte fassbare Umstände, die er erleben musste, bewahrt sich Othman T. die Hoffnung für Frieden in Syrien und die lebendige Hoffnung für eine bessere Welt, in der es noch Hoffnung, Liebe und Gerechtigkeit gibt.

Die Geschichten der Flüchtlinge aus dem Iran und aus Syrien sind vielfältig, komplex, bewegend und umfangreich, so dass ich derzeit an einem neuen Buch schreibe und die Geschichten von einigen Menschen auf der Flucht in eine bessere Welt in einem neuen Buch vorstellen werde.

In Mannheim (Baden-Württemberg) gibt es das Bündnis Seebrücke und in Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) gibt es ebenso bereits mehrere Menschen und Vereine, die versuchen, geflüchtete Menschen Hilfe vor Ort in den Städten zu leisten.

 

Informationen zu Engagements und Forderungen von Seebrücke Mannheim sind auf der Webseite des Bündnisses zu finden: https://seebruecke.org/safe-havens/mannheim

 

Ein Grundeinkommen für soziale Sicherheit und persönliche Entfaltung

Ein Grundeinkommen für soziale Sicherheit und persönliche Entfaltung

Berlin / Ludwigshafen. 21. August 2020. Nur 1,12 Euro pro Monat für Bildung. Dies ist der Anteil des Geldes, das Bezieher von Arbeitslosgeld II im Monat für Bildung erhalten. Im Grunde genommen kann 1,12 Euro für Bildung im Monat als Beleidigung für alle im Bildungswesen tätige Menschen verstanden oder aufgefasst werden. Solidarität, soziale Sicherheit, soziale Gerechtigkeit, Grundrechte, Bildung, Gesundheit, Menschenrechte und die Würde von Menschen sind sehr wichtig. Dies hatten auch die Väter und Autoren des Grundgesetzes erkannt und formulierten in Artikel 20 des Grundgesetzes unter anderem: – Zitat  – „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“

 

Die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens unterstütze ich seit weit mehr als zehn Jahren. Seit 1990 bin ich Mitglied in der Gewerkschaft ver.di (früher ö-tv) und wurde im Laufe von 36 Berufsjahren seit 1984 mit vielen Fragen zur Arbeitswelt, Arbeitsbedingungen und Menschenwürde konfrontiert. Im Beruf als staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger (früher Krankenschwester / Krankenpfleger) und auch als Journalist, Moderator, Autor und Künstler trifft man viele Menschen, die in der Folge von Krankheit oder in der Folge von Unfällen, nicht mehr in der Lage sind, den Anforderungen in einer dem Menschen nicht gerecht werdenden Arbeitswelt oder gar einem geforderten Arbeits-Akkord, dem Menschen in Würde nicht auf Dauer gerecht werden können. Nicht zu vergessen, Kinder, Jugendliche und Menschen, die mit angeborenen Behinderungen zur Welt kommen oder im frühen Kindes-Alter oder Jugend-Alter behindert oder schwerbehindert werden. In den zuvor beschriebenen Beispielen von Lebenssituationen von Menschen wird sehr schnell deutlich, dass bei eintretender und bestehender Krankheit und Behinderung, die Arbeit und eine Arbeitspflicht nicht das Allheilmittel und auch kein würdiges Mittel sein kann, für alle Menschen ohne Ausnahme und ungeachtet ihrer Herkunft, den Anspruch aus dem Grundgesetz zu erfüllen, wonach nach Artikel 20 des Grundgesetzes die Bundesrepublik Deutschland „ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ sein soll.

Die Einführung von Hartz 4 bzw. von Arbeitslosengeld II und der Reform des Sozialrechts 2005 war, wie wir heute wissen, suboptimal, gegen die Würde von Menschen und in Teilen sogar gegen Grundgesetz und Verfassung ausgerichtet. Die Konditionen, die mit dem Arbeitslosengeld II verbunden sind, etwa die Androhung von Sanktionen bei Krankheit, Behinderung, Schwerbehinderung, aus sonstigen Gründen bei bestehender Hilfebedürftigkeit, ist für jeden Menschen, der sich zur Demokratie, zur Würde von Menschen, unveräußerlichen Menschenrechten bekennt, unvereinbar.

 

In der Hoffnung, dass sich vielleicht SPD-geführte Bundesländer wagen würden ein Pilotprojekt oder einen Testbetrieb für das Bedingungslose Grundeinkommen zu starten, schrieb ich bereits im Jahr 2011 eine Petition an alle 16 Landtage und an den Deutschen Bundestag für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommen. Damals haben 1083 Menschen meine Petition unterstützt und ich habe Antworten der Landtage und des Deutschen Bundestags in schriftlicher Form erhalten:

Leider wurde die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens mit einer Vielzahl von Gründen abgelehnt. Den Unterstützerinnen und Unterstützern für meine Petition für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens bin ich noch heute sehr dankbar. Ich wurde unter anderem aus diesen und vielen weiteren Gründen im Jahr 2015 Mitglied in der Partei DIE LINKE, Mitglied in der BAG Grundeinkommen DIE LINKE, im Netzwerk Grundeinkommen und bereits im 2011 gründete ich die Arbeitsgemeinschaft Grundeinkommen Europa – Deutschland (Blog: https://grundeinkommenag.wordpress.com).

 

Mein Engagement für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens geht weiter und ich freue mich über jeden Menschen, die sich auch für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommen engagiert. Für eine Finanzierung des Bedingungslosen Grundeinkommen sind mehrere Konzepte in Kombination möglich, etwa die höhere Besteuerung von reichen und wohlhabenden Menschen, die Einführung und Umsetzung einer Finanztransaktionssteuer, die Umfairteilung (Umverteilung) von finanziellen Mitteln aus verschiedenen Budget- und Haushalts-Bereichen. Das Bedingungslose Grundeinkommen kann vor allem in Zeiten von Corona Krise und einer sich möglicherweise, entwickelnden Weltwirtschaftskrise Menschen schnell, angemessen und unbürokratisch helfen, ihre Würde zu bewahren und zu erhalten oder die Würde von Menschen wieder zurück zu erhalten und macht auf der Grundlage nach Artikel 2 des Grundgesetzes für jeden Menschen die Wahrnehmung des Rechts auf „freie Entfaltung der Persönlichkeit“ möglich.

 

Nicht zu vergessen, mit der Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommen können Menschen auf der Grundlage nach Artikel 12 des Grundgesetzes, ihren Beruf, Ausbildung und Studium frei wählen. Das Bedingungslose Grundeinkommen wäre ein praktischer und wichtiger Schritt finanzielle, soziale und wirtschaftliche Existenz-Sicherung für alle Menschen ungeachtet ihrer Herkunft in Deutschland möglich zu machen und zu gewährleisten. In Krisen-Zeiten ließen sich mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen störende, einschränkende und hochkomplexe Verwaltungsstrukturen vereinfachen und mit einer einfacheren und schlankeren und guten Verwaltung ist die Reduktion von Kosten durch vereinfachte Arbeitsabläufe, die mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen verbunden sind, denkbar und in der Praxis auch möglich. Andreas Klamm

 

Tele-Sprechstunde. Für interessierte Menschen biete ich aufgrund der Corona-Verordnungen eine Tele-Sprechstunde, Mittwoch bis Freitag, 16.00 Uhr bis 21.00 Uhr via Telefon, Telefon- und Videokonferenz an: Tel. 0621 5867 8054, Tel. 06236 4892974, E-Mail: andreasklamm@hotmail.com, Web-Seite: www.andreas-klamm.de und www.regionalhilfe.de (Andreas Klamm, Schillerstr. 31, 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen, Rheinland-Pfalz)

Morddrohungen und Drohungen: Politik und (Streit-)Kultur muss ohne Morddrohungen in Deutschland möglich sein

Morddrohungen und Drohungen: Politik und (Streit-) Kultur muss ohne Morddrohungen in Deutschland möglich sein

Generalbundesanwaltschaft sollte ermitteln und Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier sollte ein Statement zur Demokratie, Frieden, Freiheit und Menschenrechte veröffentlichen

 

Von Andreas Klamm

Berlin. 21. Juli 2020/Meinung/Kommentar/– Zu zahlreichen Presse- und Medien-Berichten zu Mord-Drohungen gegen Politikerinnen, Poltiker, Journalistinnen, Journalisten, Aktivsitinnen und Aktivisten und Influencern erkläre ich wie folgt:

Zu Mord-Drohungen gegen Politiker, Journalisten & Influencern: Der Bundespräsident Dr. Frank Walter Steinmeier sollte sich einschalten. Politische (Streit-)Kultur und Politik muss ohne Drohungen & Morddrohungen gegen Politiker, Journalisten, Menschen in Deutschland möglich sein.

Darüber hinaus glaube ich, dass die Forderungen, wonach die Generalbundesanwaltschaft zu Droh-Mails gegen Politiker, Journalisten, Aktivisten und Influencern ermitteln sollte berechtigt sind. Wenn die Bundesrepublik Deutschland  als Rechtsstaat tatsächlich Menschen und den Rechtsstaat schützen wollen, dann sollten möglicherweise staatsgefährdende Gewaltandrohungen nicht als harmlos betrachtet werden.

In Artikel 1 des Grundgesetzes wird garantiert:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Andreas Klamm wurde Anfang Juli 2020 auf dem Parteitag, der Landesvertreter-Versammlung von DIE LINKE als Kandidat für die Landesliste auf Listenplatz 20 für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 gewählt. Foto: md
Als Journalist, Autor, Verleger, Herausgeber, Gesundheits- und Krankenpfleger, Musiker, Sänger, Komponist und Musik- Radio- Fernseh- und Medienproduzent habe ich kein Studium der Rechtswissenschaften absolviert, so dass ich keine fachliche, juristische Rechtsauffassung bieten kann.
Wenn wir jedoch an die besonderen historischen Ereignisse in Deutschland in den Jahren 1933 bis 1945 denken, kann es sich Deutschland und die Bundesrepbulik Deutschland nicht leisten “stillschweigend” Morddrohungen und Bedrohungen gegen Politiker, Politikerinnen, Journalistinnen, Journalisten, Aktivisten, Influencern und im Ehrenamt kommunalpolitisch engagierter Menschen hinzunehmen. Dies würde gegen die Grundsätze von Demokratie, Menschenrechte, Freiheit, Frieden und sicher auch gegen die Rechtsstaatlichkeit verstossen.

Demokratie, Menschenrechte, Frieden und Freiheit brauchen eine starke Stimme

Bereits im Paragraph 89a StGB Strafgesetzbuch werden jedoch staatsgefährdende Straftaten beschrieben.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
(1) Wer eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Eine schwere staatsgefährdende Gewalttat ist eine Straftat gegen das Leben in den Fällen des § 211 oder des § 212 oder gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b, die nach den Umständen bestimmt und geeignet ist, den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.
(2) Absatz 1 ist nur anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er
1.
eine andere Person unterweist oder sich unterweisen lässt in der Herstellung von oder im Umgang mit Schusswaffen, Sprengstoffen, Spreng- oder Brandvorrichtungen, Kernbrenn- oder sonstigen radioaktiven Stoffen, Stoffen, die Gift enthalten oder hervorbringen können, anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, zur Ausführung der Tat erforderlichen besonderen Vorrichtungen oder in sonstigen Fertigkeiten, die der Begehung einer der in Absatz 1 genannten Straftaten dienen,
2.
Waffen, Stoffe oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überlässt oder
3.
Gegenstände oder Stoffe sich verschafft oder verwahrt, die für die Herstellung von Waffen, Stoffen oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art wesentlich sind.
(2a) Absatz 1 ist auch anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er es unternimmt, zum Zweck der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat oder der in Absatz 2 Nummer 1 genannten Handlungen aus der Bundesrepublik Deutschland auszureisen, um sich in einen Staat zu begeben, in dem Unterweisungen von Personen im Sinne des Absatzes 2 Nummer 1 erfolgen.
(3) Absatz 1 gilt auch, wenn die Vorbereitung im Ausland begangen wird. Wird die Vorbereitung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union begangen, gilt dies nur, wenn sie durch einen Deutschen oder einen Ausländer mit Lebensgrundlage im Inland begangen wird oder die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland oder durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.
(4) In den Fällen des Absatzes 3 Satz 2 bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Wird die Vorbereitung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union begangen, bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, wenn die Vorbereitung weder durch einen Deutschen erfolgt noch die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland noch durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.
(5) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
(7) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn der Täter freiwillig die weitere Vorbereitung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat aufgibt und eine von ihm verursachte und erkannte Gefahr, dass andere diese Tat weiter vorbereiten oder sie ausführen, abwendet oder wesentlich mindert oder wenn er freiwillig die Vollendung dieser Tat verhindert. Wird ohne Zutun des Täters die bezeichnete Gefahr abgewendet oder wesentlich gemindert oder die Vollendung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat verhindert, genügt sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, dieses Ziel zu erreichen.
Politiker, Journalisten, Aktivisten und Influencer, die Mordrohungen und Drohungen via Post, E-Mail oder auf sonstige Weise erhalten, werden nicht nur in ihrer Würde verletzt, sondern auch in ihrer Freiheit und an der freien Berufs-Ausübungen, persönliche, freie Entfaltung und ihrer freien Arbeit gehindert und behindert.
Wenn Politiker, Journalisten, Aktivisiten und Influencer ohne Morddrohungen und Drohungen nicht mehr frei wirken und arbeiten können, dann kann man durchaus die Situation als “staatsgefährdende Vorbereitung von Gewalt-Taten betrachten”. Die kann in die Zuständigkeit der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe fallen.
Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier sollte sich nicht einschüchtern lassen und mahnende Worte zum Schutz von Politikerinnen, Politiker, Journalistinnen, Journalisten, Autoren, Aktivisiten, Influencer und kommunalpolitisch, engagierten Menschen öffentlich erklären und sprechen.
Andreas Klamm wurde auf dem Parteitag, der Landesvertreter-Versammlung und Landesvertreterinnen-Versammlung von DIE LINKE am 4. Juli 2020 auf Listenplatz 20 als Kandidat für die Landesliste für die Landtagswahlen am 14. März 2021 in Rheinland-Pfalz gewählt.
Presse- und Medien-Informationen:
Andreas Klamm
Tel. 0621 5867 8054

Andreas Klamm: Die Krise mit Solidarität überwinden statt mit Sanktionen

Andreas Klamm: Die Krise mit Solidarität überwinden statt mit Sanktionen

Ludwigshafen am Rhein. 11. Juli 2020. Als Gesundheits- und Krankenpfleger, als Journalist, Autor, Künstler und Mensch bin ich, wie viele andere Menschen, von der Corona-Krise mehrfach betroffen. Um die Krise zu überwinden brauchen wir Solidarität, statt Sanktionen (Strafmaßnahmen). Andreas Klamm

 

Andreas Klamm (DIE LINKE) in seiner Bewerbungs-Rede für Listenplatz 8 bei der Landesvertreterinnenversammlung in Andernach am 4. Juli 2020. Die Wahl konnte der Gnosse und Mitbewerber Tobias (DIE LINKE) nach einer Stichwahl für sich entscheiden. Andreas Klamm kandidiert nunmehr auf Listenplatz 20 für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021. Foto: md

Landesliste: David Schwarzendahl und Melanie Wery-Sims wollen als Doppelspitze DIE LINKE in Rheinland-Pfalz in den Landtag führen

Landesliste: David Schwarzendahl und Melanie Wery-Sims wollen als Doppelspitze DIE LINKE in Rheinland-Pfalz in den Landtag führen

Mainz / Andernach. 8. Juli 2020. Bei den rheinland-pfälzischen Landtagswahlen wollen David Schwarzendahl (37) und Melanie Wery-Sims (36) in der neu gewählten Doppel-Spitze DIE LINKE Rheinland-Pfalz gemeinsam erstmals in den Landtag von Rheinland-Pfalz führen.
Die Spitzenkandidaten von DIE LINKE: David Schwarzendahl und Melanie Wery-Sims mit den weiteren Kandidaten von Listenplatz 3 bis Listenplatz 8 (v.l.n.r.): Kim Brinkmann, Julian Theiß, Jovana Dzalto, Kemal Gülcehre, Lena Edel und Tobias Christmann. Foto: md
Am 4. Juli 2020 wählten unter Corona-Auflagen 121 Delegierte auf der Landesvertreterinnenversammlung in Andernach in Rheinland-Pfalz mehrheitlich die stimmberechtigten Mitglieder David Schwarzdahl aus Frankenthal in der Pfalz mit 86 Stimmen  (71,6 Prozent) auf Listenplatz 1 und Melanie Wery-Sims aus Bernkastel-Wittlich mit 87 Stimmen (73,1 Prozent) auf Listenplatz 2. DIE LINKE Rheinland-Pfalz hat insgesamt 20 Kandidierende für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 zur Wahl gewählt und aufgestellt. Für die Listenplätze 3 bis 8 wurden Kim Brinkmann (Speyer, 78 Stimmen, 65 Prozent, Listenplatz 3), Julian Theiß (Trier, 102 Stimmen 86,4 Prozent, Listenplatz 4), Jovana Dazalto (Ludwigshafen Rhein-Pfalz-Kreis, 67 Stimmen, 57,2 Prozent, Listenplatz 5), Kemal Gülcehre (Azey-Worms, 74, Stimmen, 62,7 Prozent, Listenplatz 6), Lena Edel (69 Stimmen, 58 Prozent, Kaiserslautern, Listenplatz 7) und Tobias Christmann (Koblenz, 64 Stimmen, 57 Prozent, Listenplatz 8) gewählt. DIE LINKE Rheinland-Pfalz hat mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten ein buntes, vielfältiges Team aus Kandidierenden mit unterschiedlichsten gesellschaftlichen, beruflichen und sozialen Hintergründen für die Landtagswahlen am 14. März 2021 aufgestellt. Viele der Kandidierenden sind Frauen, die bereits als Kommunalpolitikerinnen in Kreisverbänden in Städten und in Kreistagen aktiv und sozial engagiert sind. David Schwarzendahl ist neben seinem vielfältigem Engagement im Kreisverband Frankenthal auch stellvertretender Landesvorsitzender von DIE LINKE in Rheinland-Pfalz. David Schwarzendahl und Melanie Wery-Sims erklärten zu ihrer Wahl: „Ob klassische Arbeitnehmerfragen und Einkommens-, Renten- oder Steuergerechtigkeit, ob Öffentlicher Personennachverkehr (ÖPNV), Mietenpolitik, Bildung und Gesundheitsversorgung, ob soziale Ökologie oder Abrüstung und Frieden: Wir werden im März mit einem Bündel von Maßnahmen und Initiativen und einem gut aufgestellten Team in den Landtag einziehen und die Politik in Rheinland-Pfalz rocken. Versprochen!“ Weitere und ausführliche Informationen zur Aufstellung der Kandidierenden für die Landtagswalen in Rheinland-Pfalz von DIE LINKE und zur politischen Programm-Debatte für den Landtagswahlkampf sind auf der Web-Seite der Partei bei https://www.dielinke-rhlp.de/die-linke/aktuell zu finden. Andreas Klamm

Korrektur des Grundgesetzes und Streichung des Wortes “Rasse”

Korrektur des Grundgesetzes und Streichung des Wortes “Rasse”

Eine Formulierungs-Hilfe für die Neufassung von Artikel 3 des Grundgesetzes, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und weiterer betroffener Gesetzes- und Erklärungs-Bestandteile

Berlin. 11. Juni 2020. Meinung/Kommentar/ Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und Menschenrechte-Aktivisten wollen das Wort “Rasse” aus dem Grundgesetz streichen. Eine gute und vernünftige Idee, da selbst Wikipedia inzwischen bekannt ist, dass die früher gelehrte Rassentheorie falsch ist. 

Wenn man den Begriff Rasse im Zusammenhang von Menschen einsetzen will, so gilt, dass es nur eine Rasse Mensch gibt mit etwas mehr als 7 Milliarden Menschen. Kein Zweifel besteht daran, dass es unterschiedlicheste Arten von Menschen mit unterschiedlicher Ethnie gibt.

Will man Menschen unterscheiden, gibt es viele Unterscheidungs-Merkmale wie eine Unterscheidung nach Art, unterschiedliche Art oder Ethnie, sozialer Stellung und zahlreiche weitere Kriterien, die eine Unterscheidung erlauben. Unterscheidung von Menschen ist jedoch vor allem in Fragen allgemeiner Grundrechte und Menschenrechte nicht immer sinnvoll, da laut Artikel 3 grundsätzlich eine Diskriminierung, aktive Benachteiligung oder Bevorzugung von Menschen unterschiedlicher Art, Herkunft, Ethnie vermieden werden soll.

Der Begriff “Rassen” bzw. “Rasse” wird bereits im Artikel 3 des Grundgesetzes genannt.

Wie könnte eine Neu-Formulierung des Artikel 3 des Grundgesetzes lauten:

Eine Idee und Formulierungs-Hilfe: 

Neufassung des Artikel 3

“(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Art, Ethnie, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”

Leider ist auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in Bezug auf “Rasse” unglücklich und inzwischen nachweisbar falsch formuliert. Daher glaube ich, dass das Wort “Rasse” in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auch durch den Begriff und die Worte “nach seiner Art, Ethnie” korrigiert und angepasst werden sollte oder ein Update erhalten sollte.

Zu prüfen gilt: ALLE Europäischen Menschenrechte-Erklärungen und Gesetze der Europäischen Union. Auch in diesen Erklärungen und Gesetzen von Europa bzw. der Europäischen Union sollte das Wort “Rasse” gestrichen und durch “Art, Arten, Ethnie oder Ehtnien” ersetzt werden.

Laut Wikipedia ist die Rassentheorie falsch, vergleiche https://de.wikipedia.org/wiki/Rassentheorie. Das ist nicht als Vorwurf zu verstehen. Wir alle sind Menschen und machen Fehler. Wir sind zur Erkenntnis gelangt, dass die Rassentheorie falsch ist und daher sollten wir auch zur Liebe und Vernunft gelangen, Fehler zu korrigieren und falsche Formulierungen durch richtige und vor allem auch nicht-diskriminierende und auch antirassistische Formulierungen, die der Würde aller Menschen ungeachtet ihrer Art, Ethnie oder Herkunft sowie sowie sonstiger Unterscheidungsmerkmale, gerecht werden kann. Andreas Klamm

Artikel 1 der U.N. Biowaffenkonvention verbietet die Entwicklung, Herstellung, den Erwerb und die Lagerung von mikrobiologischen oder anderen biologischen Agenzien, ungeachtet des Ursprungs

Artikel 1, der U. N. Biowaffenkonvention (in deutscher Sprache)

Jeder Vertragsstaat dieses Übereinkommens verpflichtet sich,

1.
mikrobiologische oder andere biologische Agenzien oder – ungeachtet ihres Ursprungs oder ihrer Herstellungsmethode – Toxine, von Arten und in Mengen, die nicht durch Vorbeugungs—, Schutz— oder sonstige friedliche Zwecke gerechtfertigt sind, sowie
2.
Waffen, Ausrüstungen oder Einsatzmittel, die für die Verwendung solcher Agenzien oder Toxine für feindselige Zwecke oder in einem bewaffneten Konflikt bestimmt sind,

niemals und unter keinen Umständen zu entwickeln, herzustellen, zu lagern oder in anderer Weise zu erwerben oder zu behalten.

 

Hintergrund:

  1. U.N. Biowaffen-Konvention, Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher WaffenAbgeschlossen in London, Moskau und Washington am 10. April 1972, Komplette Fassung in deutscher Sprache, Link: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19720074/index.html
  2. Strafanzeige Corona-Virus, vom 28. März 2019, gesendet mittels FAX und E-Mail an die Generalbundesanwaltschaft, Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank, Internationaler Strafgerichtshof, Den Haag, Polizei Schifferstadt, Polizei Ludwigshafen am Rhein, Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Deutscher Bundestag, Landtag von Rheinland-Pfalz, Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, BGH Bundesgerichtshof in Karlsruhe und an Medien. Autor: Andreas Klamm,  Link: https://britishnewsflashmagazine.org/2020/04/01/covid19-strafanzeige-an-generalbundesanwalt-zur-corona-krise-und-mehrere-petitionen-fur-hilfeleistung

USA: Policy of separating children from parents is nothing short of torture

USA: Policy of separating children from parents is nothing short of torture

Article, Link: https://www.amnesty.org/en/latest/news/2018/06/usa-family-separation-torture

 

Petition an Deutscher Bundestag: Grundrechte und Menschenrechte in der Corona-Krise schützen, erhalten und wiederherstellen

Petition an Deutscher Bundestag: Grundrechte und Menschenrechte in der Corona-Krise erhalten, schützen und wiederherstellen

Change. org, Petition: https://www.change.org/p/deutscher-bundestag-menschenrechte-erhalten-und-garantieren-in-der-corona-virus-krise

 

Hanau: Kaum fassbares Leid und die Suche nach Heilung für schwer traumatisierte Menschen

Hilfe-Angebote via Telefon, Internet und ein spirituelles Hilfe-Angebot für Menschen mit Glauben

 

Hanau. 21. Februar 2021. Die Betroffenheit, das Leiden, der Schock und die psycho-emotionalen Traumata nach dem rassistischen Terror-Akt und Morden geliebter Menschen in Hanau sind groß. Das Leid, das die Familien, Freunde und Verwandten der 11 Menschen am 19. Februar 2020 unerwartet in Hanau in Hessen und mitten in Deutschland getroffen hat, ist in Worte kaum zu fassen.

 

Viele Menschen sind auf der Suche nach möglichen Schuldigen und verantwortlichen Menschen. Doch helfen Schuldzuweisungen im Sinne für eine mögliche Heilung in der Gegenwart und Zukunft? Beobachter, Menschen und Experten suchen nach Ursachen, Hintergründen und Zusammenhängen. Die Antworten können im Sinne der menschlichen, strafrechtlichen und gesamtgesellschaftlichen Aufarbeitung der Gewalt-Verbrechen von Hanau wichtig für viele Menschen sein.

 

Die Antworten können für die Gegenwart und Zukunft noch wichtiger sein, um künftige Gewalt-Verbrechen und Terror-Akte, wenn möglich, zu verhindern und abzuwenden und die Würde und das Leben von möglichst allen Menschen zu verteidigen zu schützen und zu bewahren.

 

Andere Menschen suchen nach Möglichkeiten und Wegen, wie sich möglichst viele Menschen wirkungsvoll Rassismus, Antisemitismus, Menschen-Feindlichkeit entgegen stellen können und die Würde aller Menschen und universelle, garantiere Allgemeine Menschenrechte aller Menschen ungeachtet ihrer Herkunft in der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland und Europa schützen, bewahren und verteidigen können.

 

Viele Menschen in Deutschland verbindet nach den Schrecken, der Traumatisierungen und Auswirkungen der zwei Diktaturen, die es in Deutschland in den Jahren 1933 bis 1945 und 1949 bis 1990 gab, das Bewusstsein und die Erkenntnis, dass wir keinen weiteren Holocaust, Terror, Krieg, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, Rassismus, Nationalismus und Antisemitismus zulassen dürfen. Viele Menschen wissen oder ahnen zumindest: „Wenn die Guten (Menschen) nicht kämpfen (handeln, arbeiten, wirken), besteht die Gefahr, dass das Böse siegt.“

 

Viele Menschen sind von dem Willen und dem Geist beseelt für Menschenrechte, für die Würde aller Menschen, für den Schutz und die Bewahrung des Lebens aller Menschen, für Demokratie, für Grundrechte für Bürgerrechte, Frieden, Freiheit, soziale Gerechtigkeit und Solidarität mit Vernunft begabt zu wirken, zu arbeiten und zu handeln. Es gibt vielfältige und kreative Möglichkeiten sich für proklamierte, garantierte und universelle Allgemeine Menschenrechte zu engagieren und aktiv zu werden.

 

Während andere Menschen bereits erkannt haben, dass jetzt die Zeit ist, Menschenrechte und das Leben von Menschen zu schützen, zu bewahren und zu verteidigen, befinden sich andere Menschen noch im Kampf mit der Aufarbeitung des in Worte kaum fassbaren Leids, das den betroffenen Familien und einer Vielzahl weiterer Menschen widerfahren ist, viele Menschen trauern, befinden sich im Schock und sind psycho-emotional schwer traumatisiert.

 

Die Terror-Akte und Gewalt-Verbrechen haben nicht nur die Menschen in Hanau, sondern auch an vielen anderen Orten in Deutschland in eine Schockstarre und in tiefen Schmerz versetzt.

 

Hilfen in Krisen, bieten Online- und Telefon-Beratungs-Dienste wie die Telefonseelsorge, Tel. 0800/111 0 111 · 0800/111 0 222 · 116 123, online erreichbar via Web-Seite bei https://www.telefonseelsorge.de . Darüber hinaus gibt es weitere Communities und Krisen-Telefone bei psychischen Problemen die via Google-Suche gefunden werden können.

Zudem gibt es oft die Möglichkeit bei Seelsorgerinnen und Seelsorgern in Kirchen, Moscheen, Synagogen und weiteren Gebets-Häuser weiterer Religions- und Glaubensgemeinschaften zu finden.

Für Menschen, die das Geschenk des Glaubens an einen Allmächtigen, barmherzigen und lieben Gott haben oder auch an gütige, liebe Universelle Höhere Mächte glauben, gibt es zudem die Möglichkeit in Gebet und Fürbitte auch natürliche, übernatürliche und spirituelle Hilfe im Glauben zu erbitten und anzunehmen.

 

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert unter anderem in Artikel 18 allen Menschen Glaubens- Gewissens- und Religions-Freiheit und seine Religion und Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

 

Für die Menschen in Hanau und für die Menschen in Deutschland habe ich daher ein Gebet und eine Fürbitte geschrieben, die wer mag jeder Mensch frei, allein oder in Gemeinschaft mit anderen Menschen öffentlich oder privat beten kann. Vielleicht kann das Gebet und die Fürbitte für die Menschen in Hanau und für die Menschen in Deutschland zumindest einigen Menschen, Trost, Liebe, Heilung, Gesundheit, Schutz und Bewahrung schenken und möglichst vielen Menschen helfen die Würde aller Menschen, das Leben aller Menschen in Deutschland und die Menschenrechte zu schützen, zu bewahren und zu verteidigen.

 

Menschen ungeachtet ihrer Herkunft, ungeachtet dessen ob diese in Deutschland geboren wurden oder auch nicht, ungeachtet dessen, ob Menschen aus fernen oder nahen Ländern nach Deutschland und in die Bundesrepublik Deutschland reisen, sollten bitte nicht in Angst in Deutschland leben müssen, sondern sollte Liebe, Vernunft, Begabung, soziale Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit, die Würde von Menschen und garantierte und universelle Menschenrechte in Deutschland finden, die für alle Menschen erhalten, verteidigt, geschützt und bewahrt bleiben. Andreas Klamm

 

 

Ein Gebet und Fürbitte für die Menschen von Hanau

Ein Gebet und Fürbitte für die Menschen in Deutschland

 

Allmächtiger, barmherziger und gütiger Gott der HERR!

Gütige und liebe Höhere Universelle Ordnungen!

 

Mit Danksagung bringen wir unseren Schmerz, unser Leid, Kummer, Sorgen, Nöte und Ängste im Gebet und Fürbitte vor Euch!

 

Weinend rufen wir zu Dir und zu Euch in den Stunden großer Not und tiefer Verzweiflung.

 

Unsere Brüder und Schwestern in Hanau haben am 19. Februar 2020, 11 ihrer Kinder, Freunde, Bekannte und Familien-Mitglieder verloren durch schreckliche Gewalt die uns fremd und unverständlich ist.

Viele Fragen bleiben offen.

Die Schmerzen und das Leid sind groß. Unsere Tränen fließen Tag und Nacht. Junge Menschen, die ihr Leben mit vielen Hoffnungen auf eine wunderbare Gegenwart und Zukunft noch vor sich sahen, wurden durch brutale und erschütternde Gewalt unerwartet auf schreckliche Weise aus unserer Mitte gerissen.

 

Schenke allen Familien und Freunden, Trost, Beistand, Heilung, Geborgenheit und viel, sehr viel Liebe.

 

Bitte helft, dass die geliebten Menschen, die aus unserer Mitte in Hanau gerissen wurden im Herzen und im würdigen Gedächtnis in unserer Gemeinschaft weiterleben.

 

Allmächtiger, barmherziger und gütiger Gott der HERR!

Gütige und liebende Höhere Universelle Ordnungen!

 

Bitte schenkt den Familien, die ihre Liebsten verloren haben, Trost, Beistand, Geborgenheit, Liebe, Heilung und alle Dinge, die die Menschen zum Leben brauchen. Vor Euch gibt es keine Geheimnisse und lange bevor wir wagen im Gebet und Fürbitte auszusprechen was wir in dieser Zeit brauchen, wisst Ihr bereits welcher Hilfe, welcher Gnade und welchem Beistand wir bedürftig sind.

 

Bitte seid unserer Schwachheit gnädig und schenkt uns, jedem Menschen und Deutschland, der Bundesrepublik Deutschland, Vergebung, dass wir schwach waren und nicht mehr vor der Katastrophe in Hanau für Menschenrechte, Grundrechte, für die Würde von Menschen und für das Leben von Menschen und den Schutz für das Leben von Menschen gewirkt, gearbeitet und gehandelt haben.

Bitte schenkt uns allen Vergebung, Gnade und Heilung.

 

Allmächtiger, barmherziger und gütiger Gott der HERR!

Gütige und liebende Höhere Universelle Ordnungen!

Bitte gebt und schenkt uns frei aus Eurer unendlichen Liebe und Gnade, die wir in unserer Schwachheit in tiefer Trauer und Verzweiflung, in den Stunden und Tagen schwerer Not zu Euch in im Gebet und Fürbitte rufen, beten, bitten und flehen:

 

  • Liebe
  • Gnade
  • Barmherzigkeit
  • Weisheit
  • Heilung
  • Vernunft
  • Güte
  • Courage
  • Mut
  • Kraft
  • Freunde und
  • Freude

 

um fleißig und ausdauernd zu wirken, zu handeln und zu arbeiten zu allen Zeiten frei, im Geiste des Friedens, der Liebe, der Hoffnung, der Gerechtigkeit, der Schwesterlichkeit, der Brüderlichkeit und Geschwisterlichkeit für

 

  • Liebe
  • Menschlichkeit
  • Menschenrechte
  • Grundrechte
  • Güte
  • Barmherzigkeit
  • Frieden
  • Dialog
  • Verständigung und
  • Heilung

 

für alle Menschen ungeachtet ihrer sozialen, nationalen, geografischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Herkunft und Stellung, für die Menschenrechte, für die Verteidigung und für den Schutz von Menschenrechten, für die Verteidigung und für den Schutz des Lebens und der Würde aller Menschen ungeachtet ihrer Herkunft.

 

 

 

Allmächtiger, barmherziger und gütiger Gott der HERR!

Gütige und liebende Höhere Universelle Ordnungen!

 

Bitte gebt uns frei aus Eurer unendlichen Liebe, Gnade und Weisheit, die Courage, sozio-ökologisch verantwortungsvoll und liebevoll mit Weisheit zu handeln, zu wirken und zu arbeiten, damit alle Menschen und dieses Land, Deutschland, die Bundesrepublik Deutschland und unser Kontinent, Europa, auf dem wir, erfüllt mit Dankbarkeit leben dürfen, an allen Orten und stets zu allen Zeiten erfüllt werden mögen mit Menschlichkeit, mit Würde für alle Menschen, mit Menschenrechten, mit Liebe, mit Weisheit, mit Vernunft und Begabung, mit Solidarität, mit Frieden, Heilung, Gesundheit und uns ein Sinn geschenkt wird für soziale Gerechtigkeit und wir erkennen wie wir für Gerechtigkeit wirken, handeln arbeiten können zum Schutz von allen Menschen, von Tieren, Natur, Umwelt und Klima und dieses Landes, Deutschland und des Kontinents auf dem wir leben dürfen: Europa.

 

Allmächtiger, barmherziger und gütiger Gott der HERR!

Gütige und liebende Höhere Universelle Ordnungen!

 

Bitte lasst uns nicht müde werden in der Tat und Wahrheit für Liebe, Gerechtigkeit, Menschlichkeit, Menschenrechte, Würde aller Menschen, Freundlichkeit, Geschwisterlichkeit und für Frieden in diesem Land, in Europa und in der Welt zu handeln, zu wirken und zu arbeiten.

 

Allmächtiger, barmherziger und gütiger Gott der HERR!

Gütige und liebende Höhere Universelle Ordnungen!

 

Bitte seid stets an allen Orten unsere treuen Begleiter mit Liebe, Gnade, Weisheit und schenkt uns die Dinge zum Leben deren wir bedürftig sind.

Bitte gebt und schenkt uns Liebe und Wahrheit.

 

 

Allmächtiger, barmherziger und gütiger Gott der HERR!

Gütige und liebende Höhere Universelle Ordnungen!

 

Wir DANKEN Euch aus ganzem Herzen für Eure unendliche Liebe, Weisheit, Gnade und Güte.

 

Amen.

 

 

 

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Auszug)

  • Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit)

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

  • Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit)

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. Andreas Klamm

Holocaust-Gedenken: Entschieden gegen neue Hetze

Ludwigshafen am Rhein. 29. Januar 2019. (DIE LINKE). „Vor 75 Jahren befreite die Rote Armee das Vernichtungslager Auschwitz. Die menschenfeindliche NS-Ideologie war geprägt von der Ausgrenzung Andersdenkender. Heute kommt die völkische Hetze im neuen Gewand zurück. Es geht gegen Migrant*innen, speziell Flüchtlinge, gegen Linke, gegen die Demokratie, die Pressefreiheit und die freie Meinungsäußerung und auch wieder gegen Jüdinnen und Juden. Und der Hetze folgen Taten, wie der antisemitische Terroranschlag von Halle im vergangenen Jahr. Die gesamte Gesellschaft ist in der Pflicht, der Opfer der NS-Verbrechen zu gedenken und sich Hass und rechter Hetze entschieden entgegenzustellen. Wir müssen alles daran setzen, dass sich solche Verbrechen nie mehr wiederholen“, sagt Katrin Werner, Vorsitzende der LINKEN Rheinland-Pfalz. Melanie Wery-Sims, Vorsitzende der LAG Queer in der LINKEN Rheinland-Pfalz, ergänzt: „Jüdinnen und Juden, Sinti, Roma, Homosexuelle und viele andere wurden ausgegrenzt, verfolgt und schließlich ermordet. Fortschritte bei der Gleichberechtigung von Schwulen und Lesben, die in den Zwanzigerjahren erreicht wurden, wurden durch die Nazis zunichte gemacht. Der §175 wurde verschärft und blieb in dieser Form bis weit in die Nachkriegszeit in Kraft. Wir dürfen heute nicht bei einem ritualisierten Gedenken stehen bleiben. Wir müssen für Gleichheit und Solidarität eintreten. Antisemitismus, Rassismus und Homophobie dürfen keinen Platz in der Gesellschaft haben.“

Für Grundrechte, Menschenrechte, für sozialen Frieden auch vor Ort – Andrea Klamm (DIE LINKE)

Ludwigshafen am Rhein. 8. Mai 2019. “Für Grundrechte, Menschenrechte für sozialen Frieden auch vor Ort.”, Andreas Klamm, (DIE LINKE), Kandidat, Listenplatz 7, für die Kommunalwahlen (Kreistag) im Rhein-Pfalz-Kreis.

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Bitte um DRINGENDE Hilfe-Leistung für 59jährige Frau in unveschuldeter Notlage in Neutstadt an der Weinstraße

Neustadt an der Weinstraße / Rheinland-Pfalz. 6. April 2019. BITTE DRINGEND um Hilfe-Leistung, soweit wie möglich für eine 59jährige Frau aus Neustadt an der Weinstraße in unverschuldeter Notlage.

GEFAHR der Obdachlosigkeit. 6. April 2019. Aufgrund eines Fernseh-Berichts der Kolleginnen und Kollegen vom SWR, Landesschau, bittet Regionalhilfe.de, vor allem alle Menschen in Rheinland-Pfalz, in Neustadt an der Weinstraße und in der Vorderpfalz um Hilfeleistung, soweit wie möglich, um die Obdachlosigkeit einer schwer, kranken Frau in Neustadt an der Weinstraße zu verhindern, soweit möglich.

WICHTIG: Bitte nur Hilfe soweit leisten, OHNE sich dabei selbst in Gefahr zu bringen! Ausführliche Informationen zur unverschuldeten Notlage einer 59jährigen und kranken Frau in Neustadt an der Weinstraße sind dem Fernsehbericht des SWR zu entnehmen.

Wer Hilfe leisten kann und will, OHNE sich dabei selbst in Gefahr zu bringen, kann gerne auch bei Regionalhilfe.de, Tel. 0621 5867 8054 rund um die 24 Stunden, Tag und Nacht anrufen oder via E-Mail schreiben an E-Mail: sozial@radiotvinfo.org.

Die Zeit ist kanpp, da eine Zwangsräumung drohen kann. Beitrag zur Notlage der 59jährigen Frau, SWR, Landesschau, Die Daten werden an den SWR und an die betroffene Frau in Notlage weitergeleitet. https://www.swr.de/landesschau-rp/kein-geld-fuer-die-miete-frau-droht-obdachlosigkeit/-/id=122144/did=23481336/nid=122144/1woeea2/index.html Web-Site: Regionalhilfe, http://www.regionalhilfe.de

Bitte um DRINGENDE Hilfe-Leistung für 59jährige Frau in unverschuldeter Notlage in Neustadt an der Weinstraße

Neustadt an der Weinstraße / Rheinland-Pfalz. 6. April 2019. BITTE DRINGEND um Hilfe-Leistung, soweit wie möglich für eine 59jährige Frau aus Neustadt an der Weinstraße in unverschuldeter Notlage. GEFAHR der Obdachlosigkeit. 6. April 2019.

Aufgrund eines Fernseh-Berichts der Kolleginnen und Kollegen vom SWR, Landesschau, bittet Regionalhilfe.de, vor allem alle Menschen in Rheinland-Pfalz, in Neustadt an der Weinstraße und in der Vorderpfalz um Hilfeleistung, soweit wie möglich, um die Obdachlosigkeit einer schwer, kranken Frau in Neustadt an der Weinstraße zu verhindern, soweit möglich.

WICHTIG: Bitte nur Hilfe soweit leisten, OHNE sich dabei selbst in Gefahr zu bringen! Ausführliche Informationen zur unverschuldeten Notlage einer 59jährigen und kranken Frau in Neustadt an der Weinstraße sind dem Fernsehbericht des SWR zu entnehmen.

Wer Hilfe leisten kann und will, OHNE sich dabei selbst in Gefahr zu bringen, kann gerne auch bei Regionalhilfe.de, Tel. 0621 5867 8054 rund um die 24 Stunden, Tag und Nacht anrufen oder via E-Mail schreiben an E-Mail: sozial@radiotvinfo.org.

Die Zeit ist knapp, da eine Zwangsräumung drohen kann. Beitrag zur Notlage der 59jährigen Frau, SWR, Landesschau, Die Daten werden an den SWR und an die betroffene Frau in Notlage weitergeleitet. https://www.swr.de/landesschau-rp/kein-geld-fuer-die-miete-frau-droht-obdachlosigkeit/-/id=122144/did=23481336/nid=122144/1woeea2/index.html

Web-Site: Regionalhilfe, http://www.regionalhilfe.de

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NEIN zum Uploadfilter, #Artikel13, #Artikel11 – JA, zur Freiheit von Presse, Kunst, Information, Meinung und Wissenschaft

Mit der neuen geplanten Urheberrechts-Reform in Europa droht die Zwangsabschaltung von mehreren Millionen Web-Seiten in Europa. Anders als die Groß-Konzerne, die von dem Vorhaben profitieren, werden Künstler*innen,, Musiker*innen, kleine und mittelständische Unternehmen, Journalisten und Foto-Journalisten, Vereine und freie Medien-Produzenten vermutlich ihre Web-Seiten abschalten müssen, da diese sich die Entwicklung einer Software für den Uploadfilter NICHT leisten können.

Daher NEIN zu #Artikel13, #Artikel11 #Uploadfilter und zu weiteren Einschränkungen. Betroffen sein können Seiten, wie die Nachdenkseiten.de und viele, weitere ähnliche, freie Medien-Angebote. JA, zur Freiheit von Presse, Kunst, Information, Meinung und Wissenschaft. Unternehmer*innen, Künstler*innen, Journalist*innen, Medien-Produzent*innen, die durch den Uploadfilter Einkommenslos werden, werden wieder als Bittsteller im Hartz4-System um ihr Leben und Hilfe betteln müssen, nach dem diese die Insolvenz-Verfahren durchlaufen haben. Demokratie und der Schutz der Würde von Menschen geht anders. Andreas Klamm

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Es gibt einen Unterschied: Mangel an Arbeit oder Mangel an Geld?

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Wenn in Deutschland und in der Bundesrepublik Deutschland noch nicht einmal mehr Fragen erlaubt sein sollten, dürfte es schwer werden, die richtige Antwort auf Fragen wie: “Gibt es in Deutschland einen Mangel an Arbeit oder einen Mangel an Geld und Finanzen zur Finanzierung von Arbeit?”. Jeder, der im Leben schon, je einen Handwerker bezahlen durfte, weiß, dass die Arbeitsstunde für einen Handwerker im Schnitt zwischen 50,– Euro und 70,– Euro pro Stunde zzgl. 19 Prozent gesetzlicher Mehrwertsteuer liegt. KfA lautet ein Stichwort. KfA steht für Kosten für Arbeit. Jeder Arbeitnehmer und jeder Unternehmer weiß es: “Zeit ist Geld und Zeit gibt es nicht umsonst”. Jede Arbeitsstunde kostet Geld. In der logischen Folgerung bedeutet dies auch, dass es Kosten für Arbeit gibt. Die Kosten für Arbeit kann man sogar einem Richter oder bei Bedarf auch einem Bundesminister für Arbeit und Soziales vor laufenden Kameras bei Fernseh- und Radio-Stationen vorrechnen. Arbeit kostet Geld und daher sollten dringend die Kosten für Arbeit berücksichtigt werden.

Mehrere Millionen Menschen suchen keine Arbeit. Arbeit gibt es im Überfluss. Wenn wir ehrlich sind, geht es bei jeder Auftrags-Gesuche-Anfrage oder auch bei vielen Bewerbungen um die Frage der Finanzierung, mit anderen Worten es geht um Geld, das laut Sprichtwort, in der Welt regiert. Wenn wir noch den Mut finden zur Wahrheit, dann kann es gelingen, Lösungen für schwer wiegende Probleme zu finden. Wenn wir allerdings die Wahrheit nicht mehr aussprechen dürfen, bleibt nur noch Lüge, Selbst-Täuschung, Selbst-Betrug und Betrug. Lösungen werden sich, aufgebaut auf ein Lügen-Gerüst sicher nicht mehr rechtzeitig finden lassen. Der wirtschaftliche, staatliche und politische Crash könnte dann schon recht schnell und bald drohen. Hoffen wir darauf, dass hier und da noch ein ganz klein wenig Wahrheit in der Bundesrepublik Deutschand und in Deutschland erlaubt sein mag. Andreas Klamm

Armut ist politisch gewollt berichtet Zeit online

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Armut ist politisch gewollt berichtet Zeit online. Dabei ist sozialer Frieden und Frieden für die Menschen in der Bundesrepublik Deutschland, in Deutschland und in Europa wichtig, wenn man so will auch überlebenswichtig. Andreas Klamm, Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, http://www.libertyandpeacenow.org 

Frank Luttmann (SPD) spricht sich gegen eine Verfolgung von Correctiv Chefredakteur Oliver Schröm aus

„Journalisten in Deutschland, die sich für Demokratie und Gesellschaft engagieren brauchen Schutz, Anerkennung und Respekt.“ Journalismus erfüllt auch eine Kontroll-Funktion zum Wohl für Demokratie und Gesellschaft

 

Berlin / Teterow. 14. Dezember 2018 (and). Der SPD-Politiker Frank Luttmann (SPD), Gründungs-Mitglied von Aufstand der SPD Basis – basisaufstand, aus Teterow hat sich in einer Erklärung zu strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Correctiv Chefredakteur Oliver Schröm gegen strafrechtliche Ermittlungen und gegen die Verfolgung des Journalisten, des Recherche-Zentrums und der Redaktion von Correctiv ausgesprochen.

 

Die Staatsanwaltschaft in Hamburg hat strafrechtliche Ermittlungen gegen den Chefredakteur Oliver Schröm und gegen das Recherche-Zentrum und die Redaktion von Correctiv aufgenommen wegen des Verdachts der Anstiftung des Verrats Geheimnissen nach Paragraph § 17 UWG (Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb). Die Redaktion von Correctiv und Chefredakteur Oliver Schröm, haben durch ihre öffentlichen Berichte mit dazu beigetragen, dass mit dem Skandal um Cum-Ex einer der größten Finanz-Skandale mit geschätzt rund 55 Milliarden Euro  in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bekannt geworden ist, berichtete das Nachrichten-Magazin Der Spiegel (http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/correctiv-staatsanwaltschaft-ermittelt-nach-cum-ex-recherche-gegen-chef-oliver-schroem-a-1243113.html.  Dem Chefredakteur und der Redaktion werde die Anstiftung zum Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vorgeworfen.

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Der SPD-Politiker und Gründungsmitglied von Aufstand der SPD Basis – basisaufstand, Frank Luttmann positioniert sich eindeutig: „Die Arbeit von Journalisten, die sich für Gesellschaft und Demokratie engagieren verdient Respekt und Anerkennung. Journalisten sollten in Deutschand nicht verfolgt und bedroht werden.“ Foto: oterapro

 

Der SPD-Politiker Frank Luttmann (53), Gründungs-Mitglied von Aufstand der SPD Basis- basisaufstand (www.basisaufstand.org) erklärte zu den Ereignissen: „Es ist für mich unverständlich , wie Journalisten bedroht und jetzt Ermittlungen eingeleitet werden, die den Cum- Ex Milliarden-Steuerbetrug aufdeckten.“

 

Dabei gehe es um mehr als 50 Milliarden Euro, mit denen man fast jede Schule sanieren könnte, mit denen es möglich wäre flächendeckend Highspeed-Internet in ganz Deutschland auszubauen und viele weitere wichtige Projekte in Deutschland zu finanzieren.

 

Der SPD-Politiker Frank Luttmann frägt weiter: „Was wird unternommen, um das Geld zurück zu fordern? Was wird bitte gegen die Personen unternommen, die in verantwortlicher Position von den Betrugs-Ereignissen wussten, doch nicht rechtzeitig gehandelt haben, um Schaden von Menschen und der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden? Freier Journalismus ist auch ein Mechanismus zur Kontrolle im Dienste für unsere Demokratie und muss geschützt bleiben. Viele Journalisten begeben sich bei ihrer Arbeit in ernste Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit. Den Mut und die Courage über Wahrheit und auch über komplexe Themen zu berichten, verdient großen Respekt und Anerkennung. Journalisten, die helfen, Gesellschaft und Demokratie zu schützen sollten ganz sicher nicht die Gefahr von Verfolgung in Deutschland fürchten müssen“.

 

Weitere und ausführliche Informationen zu Aufstand der SPD Basis – basisaufstand sind im Internet bei www.basisaufstand.org zu finden. Die Gruppe von Aufstand der SPD Basis – basisaufstand kann bei www.facebook.com/groups/aufstandderspdbasis erreicht werden.

Hartz 4, Gerechtigkeit, Grundeinkommen & Soziales, Teil 2

Hartz 4, Gerechtigkeit, Grundeinkommen & Soziales, Teil 2

Hartz 4, Gerechtigkeit, Grundeinkommen & Soziales, Standpunkte und Diskussion, Teil 2, 41.37 min, Radio TV IBS Liberty, von und mit Andreas Klamm, Journalist

You Tube, http://youtu.be/ZPts_608-zA

Bruno Schillinger: Wer hilft einem Menschen in Not ?

Bruno Schillinger: Wer hilft einem Menschen in Not ?

ARGE verweigert erneut Nachzahlungen von Arbeitslosengeld II – Schwer kranker Mann in Not schreibt dringenden Appell – Schillinger: “Die Verweigerung der Hilfe empfinde ich als Folter”

Von Andreas Klamm-Sabaot

Freiburg / March . 11. August 2010. Bereits am 6. August hat Bruno Schillinger und dessen Helferkreis einen dringenden öffentlichen Appell mit der Bitte für Hilfe an zahlreiche Einrichtungen und auch an örtliche Politiker und Politikerin versendet. Nach dem Bruno Schillinger bei einem Besuch der ARGE vor einigen Wochen zusammengebrochen war, hat er ein Hausverbot in der kommunalen Arbeitsgemeinschaft (ARGE) in Freiburg erhalten, noch während Polizisten die Ereignisse vor Ort aufgenommen haben und ein Notarzt den schwer kranken Mann in der ARGE versorgte. Jetzt ist Bruno Schillinger erneut in Not, ohne auf seine spezielle Bedürfnisse ausgerichtete Nahung, die er braucht da er an Diabetes mellitus und an einer schweren Licht-Allergie leidet, ähnlich wie Hannelore Kohl, die Ehefrau des früheren Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl. Der soziale Kampf für soziale Gerechtigkeit von Bruno Schillinger bei der ARGE in Freiburg wird bereits seit fünf Jahren geführt.

Bruno Schillinger wollte arbeiten, doch er durfte nicht. Jetzt ist er auf die Nachzahlungen des Arbeitslosengeld II / Hartz 4 der ARGE dringend angewiesen. Am 6. August haben Bruno Schillinger und sein Helferkreis in einem öffentlichen Appell um Hilfe gebeten. Foto: DigiSource TV Scotland

Bruno Schillinger und sein Helferkreis haben bereits vor mehreren Wochen einen Antrag auf Nachzahlungen von Arbeitslosengeld II / Hartz 4 Sozialzahlungen aus dem Vorjahr im April 2009 bis November 2009 gestellt. Aus nicht näher bekannten Gründen verweigert die ARGE die Nachzahlung. Die unmittelbare und direkte Folge: Bruno Schillinger wurde das Telefon abgestellt, das einzige Kommunikations-Mittel das ihm zur “Außenwelt” noch geblieben war, ihm fehlt das Essen und das Geld um die Schmerz-Therapien bei einem Facharzt wegen schwerer Erkrankungen und einer gebrochenen Rippe beim Hausarzt zu besuchen. Schon der Gang zur ARGE und zum Arzt könnte für Bruno Schillinger mit bedrohlichen und tödlichen Gefahren verbunden sein, denn durch die Licht-Allergie, darf er nur in Tages- und Sonnenlicht mit höchsten Lichtschutz-Faktoren einer Sonnenschutz-Creme, sonst ist er in der Gefahr schon nach wenigen Minuten schwerste Verbrennungen der Haut zu erleiden. Der ARGE und den kommunalen Verwaltungsbehörden sind die Probleme schon lange bekannt. Die beeinträchtigenden gesundheitlichen Störungen und schweren chronischen Erkrankungen sind den Mitarbeitern der ARGE und den Behörden des Landkreises in Freiburg sogar bestens bekannt, speziall nach dem der Notarzt in die ARGE kommen musste um Bruno Schillinger zu helfen. Seit fünf Jahren führt Bruno Schillinger eine öffentliche Auseinandersetzung mit der ARGE auf seiner Web-Seite bei http://www.kassensturz-jetzt.de . Doch die Verwaltungs-Beamten interessiert die Not des Mannes nur wenig. Statt die beantragten finanziellen Sozialleistungen zu zahlen, die dem kranken Mann nach den Gesetzen und Sozialgesetzen in Deutschland ohne Zweifel zustehen, versuchte die ARGE und weitere Behörden bereits zweimal die Zwangs-Entmündigung und Zwangs-Psychiatrisierung von Bruno Schillinger zu veranlassen.

Die Betreuung wollen, nach Informationen von Bruno Schillinger und des Helferkreises, übrigens die Verwaltungs-Beamten und Mitarbeiter der ARGE übernehmen, die durch die Verweigerung der Zahlung von Sozialleistungen und Nachzahlung von Ansprüchen aus dem Jahr 2009 in den Monaten April bis November, den chronisch kranken und behinderten Mann, dazu führten, dass der Mann unverschuldet, wie er informierte, in Not geraten konnte. Die absolute Hilfe-Losigkeit, die Verweigerung gesetzlich zustehender finanzieller Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II / Hartz) empfindet Bruno Schillinger als Folter. Es ist wie eine Verdinglichung, das Zufügen von größmöglichen Schmerzen und Qualen bei vollem Aufrechterhalten des Bewusstseins des gequälten Menschen. Nach internationalem Standard und Definition entspricht dies der Folter und Bruno Schillinger empfindet es auch als Folter. Der komplette Verlust der Würde des Menschen, die Schmerzen, die Not, die Verdinglichung die Hilfe-Losigkeit, die Verweigerung der Hilfe, obgleich die Wahrung der Würde des Menschen sogar im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland garantiert wird.

Die Ereignisse erinnern an das Geschehen des Verhungerns des 20jährigen lernbehinderten André Kirch in Speyer am Rhein, der im Frühjahr 2007 in Speyer am Rhein verhungerte, weil er und seine Mutter keine Sozialleistungen erhalten haben. Der junge Mann war damals wegen der Lernbehinderungen und Depressionen nicht in der Lage die Anträge bei der ARGE in Speyer am Rhein zu stellen. Die Polizei und der Rettungsdienst konnten den jungen Mann nur noch verhungert, extrem stark abgemagert und tot aus der Wohnung in Speyer am Rhein bergen. Die Mutter des lernbehinderten jungen Mannes konnte in einem Krankenhaus noch gerettet werden. Das Verhungern eines lernbehinderten jungen Mannes in Deutschland wurde Gegenstand einer öffentlichen Debatte im Deutschen Bundestag.

Bei Bruno Schillinger in Freiburg im August des Jahr 2010 sieht die Situation dennoch anders aus. Er und sein Helferkreis haben die erforderlichen Anträge auf Nachzahlung gestellt, wie diese mehrfach schriftlich versichern und die Probleme bestünden nur deshalb weil die ARGE und weitere zuständige kommunale Träger die Zahlung der Sozialleistungen aus nicht näher bekannten Gründen verweigern.

Dieser Beitrag und vor allem der öffentliche Hilfe-Ruf bei der Durchsetzung berechtiger Sozial-Ansprüche wäre vermutlich nicht geschrieben worden, wenn die ARGE und die kommunalen Verwaltungsbeamten entsprechend der Sozialgesetze und Gesetze in Deutschland, etwa dem Sozialgesetzbuch mit Verantwortung gehandelt hätten und die beantragte Nachzahlung bewilligt hätten.

Die Not war im Vorfeld verhinderbar und wird durch die Verweigerung einer Nachzahlung von Sozialleistungen aus dem Jahr 2009 künstlich erzeugt. Die sonderbaren Vorgänge kosten übrigens auch Steuer- und Sozialversicherungs-Zahler viel mehr Geld, als wenn die Nachzahlung von Sozialleistungen zügig und zeitnah erfolgt wäre. Natürlich gibt es in Freiburg keine Schildbürger, sonst könnten einige der Leser an einen schlechten Schildbürger-Streich denken.

Die örtlichen Politiker und Politikerinnen der Parteien in Freiburg sind offenbar auch ratlos und wissen nicht wie zu reagieren sein könnte, so wirkt es jedenfalls, da Bruno Schillinger und sein Helfer-Kreis bereits eine Vielzahl von Politikern und Politikerinnen, doch eben auch Mitarbeiter der kommunalen Verwaltung sowie der Agentur für Arbeit mehrfach schriftlich über die Not und Mißstände infomierten.

Die gesetzlichen Grundlagen in Deutschland garantieren die Sozialhilfe und Hilfe für chronische kranke und behinderte Menschen nicht nur etwa nach dem Gesetz über die Regelung des Arbeitslosengeld II, den Sozialgesetz-Bücher, dem Grundgesetz, sondern auch nach dem deutschen Strafrecht. Im Strafgesetzbuch, Besonderer Teil (§§ 80 – 358), 28. Abschnitt – Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306 – 323c), Gliederung, Paragraph 323c, Unterlassene Hilfeleistung, wird geregelt: „Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Bruno Schillinger will jedoch keine Zwangs-Entmündigung, keine Zwangs-Psychiatrisierung und auch keine Gerichts-Verfahren wegen der möglicherweise unterlassenen Hilfe-Leistung von Mitarbeitern der ARGE, kommunaler Verwaltungs-Behörden oder der Agentur für Arbeit in Nürnberg.

Alles was der schwer kranke Mann in Not, ohne fachgerechte für Diabetiker geeignete Nahrung und ohne finanzielle Mittel will, ist die Nachzahlung der ihm nach den deutschen Gesetzen zustehenden Sozialleistungen, das meint das Arbeitslosengeld II, das ihm im Jahr 2009 vom April bis November 2009 aus nicht näher bekannten Gründen damals von der ARGE nicht gezahlt wurde. Der schwer kranke Mann, Bruno Schillinger sucht jetzt dringend Hilfe, auch möglicherweise die Hilfe eines Rechtsanwaltes, der helfen kann, damit die ARGE die beantragte Nachzahlung für die Monate April bis November 2009 möglichst zügig zur Zahlung anweist. Damit kann die Not-Situation des Mannes mit einfachsten Mitteln wirkungsvoll beendet werden. Vielleicht könnte sogar das Schreiben eines Rechtsanwaltes genügen um Bruno Schillinger aus einer entwürdigenden Situation im Streit um eine simple Nachzahlung von Sozialleistungen zu helfen.

Bruno Schillinger bittet, wer helfen will und kann wird gebeten direkt mit ihm Kontakt aufzunehmen. Noch ist er am Telefon zumindest anrufbar. Bruno Schillinger (Bachstr. 1. 79232 March), Telefon 0 76 65 930 450, email bruno.schillinger@hotmail.com oder email helftbruno@hotmail.de. Weitere und ausführliche Informationen sind auf der Webseite von Bruno Schillinger bei http://www.kassensturz-jetzt.de zu finden.

Weitere und ausführliche Informationen:

1. Radio-Interview mit Bruno Schillinger, Archiv, Radio TV IBS Liberty, im Jahr 2009, www.youtube.com/watch?v=Xv_OIjnxrBQ
2. Weitere Webseite von Bruno Schillinger zu Hartz 4, www.bruno-schillinger.de/hartz4
3. Beitrag Bürgerzeitung Oldenburg zur Situation von Bruno Schillinger, Archiv, Juli 2009, www.buerger-zeitung.de/…/bruno-schillinger-ein-leben-ohne-soziale-sicherheit-und-aerztliche-versorgung
4. Interview Soziales, mit Bruno Schillinger, MJB Mission News, ISSN 1999-8414,
www.scribd.com/…/Interview-Soziales-Bruno-Schillinger-092
5. Linke Zeitung, Wieso darf Bruno Schillinger nicht arbeiten ? 5 Jahre Zwangs-Arbeitslosigkeit, http://www.linkezeitung.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=8432&Itemid=44
6. 5 Jahre Hartz 4 – Blog, http://5jahrehartz4.wordpress.com
7. Bruno Schillinger bei You Tube, http://www.youtube.com/watch?v=oDQUkwmJpZQ
8. Supoptimales, Dirk Grund, SPD-Kreisrätin bietet Gespräche an, http://suboptimales.wordpress.com/2009/05/28/spd-kreisratin-bruno-s/
9. Diskussionen und öffentliche Debatte zu Bruno Schillinger und dessen Vater beim EFD, Erwerbslosenforum, Deutschland, http://www.elo-forum.org/news-diskussionen-tagespresse/30865-fragen-tod-vaters-unerwuenscht-drei-wochen-haft.html

Folter und Todesstrafe drohen: Geplante Abschiebung des politisch Oppositionellen Francis Ddumba löst Entsetzen aus

Folter und Todesstrafe drohen:

Geplante Abschiebung des politisch Oppositionellen Francis Ddumba löst Entsetzen aus

Von Andreas Klamm, Nachrichten-Korrespondent

Nürnberg / Ansbach. 5. Mai 2009. Die geplante Abschiebung des politischen Flüchtlings Francis Ddumba aus Uganda, der sich zur Zeit in Deutschland befindet um Schutz und Asyl aufgrund politischer Verfolgung zu finden, sorgt für Entsetzen nicht nur im Unterstützerkreis für Francis Ddumba.

Informationen des Flüchtling- und Migrations-Hilfswerkes Caravane zufolge, wurde der politische Flüchtling Francis Ddumba aus Uganda in der Nacht vom 27. April zum 28. April in der Gemeinschafts-Unterkunft Dietenhofen bei Ansbach von deutschen Behörden verhaftet und befindet sich seit diesem Zeitpunkt in Abschiebe-Haft in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Nürnberg.

Zuvor soll sich der Mann mit einem weiteren politischen Angehörigen der Opposition in Uganda in den Gefängnissen von Stuttgart-Stammheim und in Berlin in Deutschland befunden haben und sei nach internationalen Medien-Berichten während der Haft in deutschen Gefängnissen Opfer psychologischer Folter in Deutschland geworden.

Francis Ddumba wird zum Vorwurf gemacht, er gehöre der Opposition in Uganda der People Redemption Army (PRA) an. Das Gericht, das die Verhaftung des Mannes in Deutschland anordnete verweigere, so die Informationen des Flüchtlings- und Migrations-Hilfswerkes Caravane, dem Mann und dessen Anwalt die Akten-Einsichtnahme zur Klärung der Umstände über seinen Folgeantrag zur Gewährung des politischen Asyls in Deutschland.

Der oppositionelle politische Aktivist solle vermutlich am Freitag, 8. Mai 2009 nach dem Willen der deutschen Behörden nach Uganda abgeschoben werden. Dort droht Francis Ddumba die Folter und die Todesstrafe wegen angeblichem Hochverrat.

Obgleich ein beglaubigter Haftbefehl wegen Hochverrat aus Uganda für Francis Ddumba, mehrere eidesstattliche Versicherungen seiner Schwester und mehrere Zeitungs-Berichte auch aus Uganda vorliegen, behaupte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Ausländerbehörde in Ansbach bei Nürnberg, dass keine Beweise für die Echtheit der Dokumente vorliegen würden, so die Flüchtlings-Hilfe-Organisation.

Man habe Unterstützern, Unterstützerinnen und dem Anwalt von Fracis Ddumba den Zutritt zur JVA in Nürnberg und die Kontaktaufnahme mit dem politischen Aktivisten der Opposition in Uganda verwehrt.

Die Flüchtlings- und Migranten-Hilfs-Organisation Caravane hat daher zur Unterstützung für den oppositionellen politischen Aktivisten Francis Ddumba öffentlich aufgerufen und bittet nun auch Menschen in Deutschland sich für den Schutz des Lebens des Mannes mittels Fax und email an das Gericht und die Behörden in Ansbach bei Nürnberg zu engagieren, damit die drohende Folter und die Hinrichtung des Mannes bei drohender Todesstrafe nach einer Abschiebung aus Deutschland verhindert werden können.

In einer Pressemitteilung veröffentlichte die Hilfs-Organisationen folgenden Text-Vorschlag und bittet diesen an die Behörden und Gerichte in Deutschland zu schicken.

„AbsenderIn:
Name ____________________
Straße____________________
Ort ____________________

An das
Landratsamt Ansbach, Faxnr. : (0981) 468662
Ausländeramt Ansbach, Tel.: (09814) 68332
Verwaltungsgericht Ansbach, Richter Weingarten
Tel: 0981 / 1804-0 Fax: 0981 / 1804-271 E-
mail:poststelle@vg-an.bayern.de
JVA Aschaffenburg, Tel: (06021) 364-0, Fax: (06021) 364-110,
poststelle@jva-ab.bayern.de

Protest gegen die Abschiebung von Francis Ddumba

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben setze ich mich für Francis Ddumba ein, er ist politischer Flüchtling aus Uganda und sitzt seit Ende April in Abschiebehaft.

Er gehört zur Opposition in Uganda, ihm werden dort Kontakte zur PRA (Peoples Redemption Army) nachgesagt. Sein Asylantrag wurde jedoch abgelehnt, wie jetzt auch sein Folgeantrag. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge behauptet, es gäbe keine Beweise für die Echtheit der Dokumente, die seine Verfolgung belegen sollen. Er hat um diese Beweise zu beschaffen u.a. einen Anwalt in Uganda beauftragt.

Es gibt mehrere Zeitungsartikel aus Uganda über ihn, die allerdings momentan nur als Kopien oder online vorliegen. Des weiteren liegt ein beglaubigter Haftbefehl gegen ihn wegen Hochverrats vor, samt eidesstattlicher Erklärungen seiner Schwester.

Berichte von Human Rights Watch bestätigen Folter an politischen Gefangenen durch die Anti-Terror-Einheit JATT bis zum heutigen Tag.

(http://www.hrw.org/en/news/2009/04/28/brutality-name-security)

Davon unbeeindruckt zeigen sich das BAMF und das zuständige Ausländeramt in Ansbach. Bevor er oder sein Rechtsanwalt von der Ablehnung seines Folgeantrages unterrichtet wurden, wurde er in der Nacht vom 27. auf den 28. April in der Gemeinschaftsunterkunft in Dietenhofen bei Ansbach festgenommen.

Selbst das Gericht, das seine Inhaftierung genehmigte, verweigerte ihm die Einsicht in seinen eigenen Ablehnungsbescheid. Der Anwalt hat am 30. April einen Eilantrag und Klage eingereicht.

Francis wurde in die JVA in Nürnberg direkt in den “Schub”, die letzte Abteilung für Abschiebegefangene mit erhöhten Sicherheitsbedingungen verlegt und soll am 5. Mai nach Aschaffenburg gebracht werden. Von dort aus soll er nach dem Willen der Behörden vermutlich am Freitag, den 8. Mai von Frankfurt aus nach Uganda abgeschoben werden. UnterstützerInnen wurde der Besuch verwehrt, selbst der Anwalt durfte nicht zu ihm und niemand hat bisher den genauen Abschiebetermin erfahren.

Francis Ddumba wäre im Falle einer Abschiebung in akuter Gefahr, wegen Hochverrat angeklagt und gefoltert zu werden. Auf Hochverrat steht in Uganda die Todesstrafe.

Der Versuch ihn abzuschieben, ist nicht zu akzeptieren.

Es ist ein zynisches Spiel und nicht hinzunehmen, wenn so mit politischen Flüchtlingen umgegangen wird. Ich trete deshalb ausdrücklich dafür ein, dass Francis Ddumba aus der Abschiebehaft entlassen wird und ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erhält.

Mit freundlichen Grüßen,“

Empfehlung des Textes der Flüchtlings- und Migranten-Hilfsorganisation Caravane, die sich für die Unterstützung und ein Bleiberecht des politischen Aktivisten Francis Ddumba einsetzt.

Weitere nationale und internationale Medien-Berichte:

Human Rights Watch, United States of America and Africa Research: http://www.hrw.org/en/news/2009/04/28/brutality-name-security
Daily Monitor Uganda: http://www.monitor.co.ug/artman/publish/news/Germany_frees_PRA_suspects_81840.shtml
The Voice Refugee Forum: http://thevoiceforum.org/node/499

Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters
www.libertyandpeacenow-online.de.be
www.menschenrechtsreporter.blogspot.com
www.humanrightsreporters.wordpress.com

Grüne-Politikerin zur Situation von Mohammed Sbaih: Schutz-suchende Menschen die protestieren dürfen nicht strafrechtlich belangt werden

Grüne-Politikerin zur Situation von Mohammed Sbaih:

Schutz-suchende Menschen die protestieren dürfen nicht strafrechtlich belangt werden

Von Andreas Klamm

New York / Erfurt. „Die Prosteste von Schutz-suchenden Menschen dürfen nicht strafrechtlich belangt werden.“ Das erklärte bereits gestern in einer Mitteilung an die Presse die Landessprecherin der Partei Die Grünen Thüringen / Bündnis 90, Astrid Beinlich.

Die Grünen unterstützen die Forderung des Flüchtlingsrates Thüringen nach einem Stopp der Abschiebung von Mohammed Sbaih. Der Mann aus Palästina und dem Westjordanland hatte als Sprecher für die Flüchtlinge so wörtlich die „miserablen Lebensbedingungen“ von Schutz-suchenden Menschen in der Sammel-Unterkunft Katzhütte öffentlich beklagt und kritisiert.

Die Landes-Sprecherin der Grünen, Astrid Beinlich besuchte während der Prosteste mehrfach die Sammel-Unterkunft Katzhütte vor Ort, um sich ein Bild zu machen, sprach mit betroffenen Menschen und lernte dabei auch Mohammed Sbaih kennen.

Astrid Beinlich erklärte: “Die Vorgehensweise der zuständigen Behörden schreit förmlich zum Himmel. Nachdem damals die Proteste in Katzhütte auch nach der Verlegung von Herrn Mohammed Sbaih weiter gingen und publik wurden, soll dieser nun in ein für Palästinenser unsicheres Land abgeschoben werden. Wir fordern die
Landesregierung in Thüringen auf, dies zu verhindern. So kann und darf in einem Rechtsstaat mit Protest und Menschen, die hier Schutz suchen, nicht umgegangen werden.”

Die geplante Abschiebung von Mohammed Sbaih konnte gestern vorläufig verhindert werden. Das Abschiebe-Verfahren werde allerdings noch weiter fortgesetzt, informierte eine Sprecherin des Landes. Verschiedenen Quellen zufolge ist der Flüchtlings-politische Sprecher Mohammed Sbaih zur Zeit im Abschiebe-Gefängnis Suhl-Goldlauter in der Nähe der Stadt Eisenach interniert.

Ein internationales Produktions-Team und Journalisten von Radio IBS Liberty hatte vor kurzem die Chance mit mehreren ehemaligen Insassen von Sammel-Unterkünften für Schutz- und Asyl-suchende Menschen, die diese Menschen als „Lager“ oder „Isolations-Lager“ bezeichnen, mehrere Gespräche und Interviews zu führen. Ein Augenzeuge berichtete, dass aufgrund der schlechten Lebens-Bedingungen in den Lagern die Menschen oft depressiv und schwer krank würden. Ein Miteinander oder eine Integration sei unter den Umständen einer Isolation von den Menschen in Deutschland in den Stadt-Zentren kaum möglich.

Insgesamt bemühen sich mindestens drei Flüchtlings-Hilfe-Organisationen und die Partei Grüne / Bündnis 90 um eine Verbesserung der Lebensbedingungen für Asyl- und Schutz-suchende Menschen in Deutschland.

Zudem versuchen mehrere Menschenrechts-Organisationen den Flüchtlingen, Menschen in Not und Schutz-suchenden Menschen und so jetzt auch Mohammed Sbaih zu helfen. Ein Sprecher einer Menschenrechts-Organisation bezeichnete die Sammel-Unterkunft Katzhütte so wörtlich als „Baracken-Lager“.

Die Gründe für die Inhaftierung von Mohammed Sbaih sind offiziell bislang nicht geklärt.

Die internationale Rechts-Lage zur Situation der Allgemeinen Menschenrechte ist eindeutig. Laut der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der United Nations (UN, Vereinte Nationen), deren Proklamation und der 60. Jahrestag der Proklamation am 10. Dezember auch in Deutschland gefeiert wird, dürfen alle Menschen und damit auch Schutz- und Asyl-suchende Menschen vom Recht auf Meinungs- Presse- und Informations-Freiheit Gebrauch machen, auch dann wenn die Stimmen kritisch sein sollten in Bezug auf die schlechten Lebensbedingungen von Schutz-suchenden Menschen und Flüchtlingen in Deutschland.

In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird garantiert:

Artikel 19

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Artikel 18
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Artikel 13

1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

Artikel 9

Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

Nachdem die Menschen in Deutschland zwei Diktaturen, eine Diktatur der Nazis bis 1945 und eine Diktatur in der ehemaligen DDR bis 1989/90 erleben mussten, ist das Engagement couragierter Schutz-suchender Menschen eine gute und konstruktive Chance auch für die Menschen in Deutschland Demokratie und die Wahrung der Menschenrechte auch bei noch so unterschiedlichen Standpunkten und Meinungen friedfertig zu lernen und zu praktizieren.

Der konstruktive Umgang auch mit kritischen Stimmen und Meinungen ist eine Chance für ein Miteinander das sich die „Botschafter des Friedens“, das meint Schutz-suchende und Asyl-suchende Menschen, die vor Krieg, Terror und Gewalt flüchteten und die Menschen in Deutschland nicht nehmen lassen sollten. Ein konstruktiver Dialog und ein aktives Engagement für die Wahrung und Einhaltung von elementarsten Grundrechten nach dem Grundgesetz für Deutschland und nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in Deutschland kann eine gute Bereicherung für viele Menschen in Deutschland sein.

Die international und universell gültige Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der United Nations (UN, Vereinte Nationen) ist weltweit im Internet in zahlreichen Sprachen zu lesen: www.unhchr.ch/udhr/lang/ger.htm , www.un.org .

Doch es geht auch anders in Deutschland und es gibt einige wenn vielleicht auch noch zu wenige Beispiele im guten Umgang mit Schutz-suchenden Menschen: Ein herzliche und gute Beziehung mit Schutz-suchenden Menschen ist auch in Deutschland möglich. Die Stadt Heidelberg in Baden-Württemberg gibt mit der Aktion „Save me – Heidelberg – Eine Stadt sagt JA zu Flüchtlingen“ ein vorbildliches und gutes Beispiel und heißt Schutz-suchende Menschen herzlichst mitten in der Studenten- und Universitäts-Stadt willkommen. Bereits 86 Paten für Flüchtlinge und Schutz-suchende Menschen haben ihre ehrenamtliche Hilfe öffentlich zugesagt, den Schutz-suchenden Menschen ein Leben in Deutschland und das Miteinander leichter möglich zu machen. Ausführliche Informationen sind im Internet bei www.save-me-heidelberg.de im Internet zu finden. Die Paten für Schutz-suchende Menschen setzen sich auch offen und öffentlich für die Aufnahme von Schutz- und Asyl-suchenden Menschen in Deutschland ein.

Weitere und ausführliche Berichte folgen.

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IBS Independent Broadcasting Service Liberty ist ein alternatives, independent und internationales Medien-Netzwerk mit Journalisten und Autoren aus 33 Ländern und mit Lesern, Hörern und Zuschauern aus 41 Ländern. Das Medien-Netzwerk ist nicht-kommerziell weil alternativ und international. Zeitweise arbeitet das Medien-Netzwerk unter „NO“- und „LOW“-Budget-Bedingungen. IBS Independent Broadcasting Service Liberty dient seit 1986 der internationalen Völkerverständigung und sozialer internationaler Friedens-Dienste.

In im internationalen Redaktions-Team von IBS Independent Broadcasting Service Liberty, Radio IBS Liberty, IBS Television Liberty sind Menschen jüdischen, christlichen, moslemischen Glaubens, auch gläubige und ungläubige Menschen, Demokraten und Kommunisten und Menschen mit unterschiedlichsten politischen Standpunkten und Auffassungen aus einer Vielzahl von Ländern für die internationale Völkerverständigung tätig.

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Übersetzerin und Künstlerin droht zu verhungern: Eine Frau in Not versucht mit Musik von Johann Sebastian Bach Hilfe zu finden

Christiane Philipp hatte bereits als Kind Gesangs- und Klavier-Unterricht. Im Rahmen von Haus-Konzerten hofft sie jetzt mit Musik von Johann Sebastian Bach auf Hilfe. Foto: cp

Übersetzerin und Künstlerin droht zu verhungern:

Eine Frau in Not versucht mit Musik von Johann Sebastian Bach Hilfe zu finden

von Andreas Klamm

Ettlingen / Karlsruhe. 20. März 2008. In Ettlingen in der Nähe von Karlsruhe befindet sich offenbar eine Übersetzerin und Künstlerin in schwerster Not. Die Frau befindet sich in der Gefahr, zu verhungern.

Christiane Philipp (50) aus Ettlingen hat in ihrem Leben viel Liebe, Hilfe und Zuwendung für neun Jahre an ihre geliebte und schwer kranke Mutter geschenkt. Aufgrund von schwerster Not droht in der Nähe der Stadt Karlsruhe eine talentierte und hochbegabte Übersetzerin und Künstlerin zu verhungern. „Ich habe nur noch 5 Euro im Geldbeutel, 10 Euro auf dem Konto und bei den Stadtwerken muss ich eine Rechnung von 80 Euro bezahlen.“, klagt Christiane Philipp, ihr Leid.

Sie weiß kaum noch, wie sie genügend Essen kaufen kann, um ohne Schaden die bevorstehenden Feiertage zu überleben. In den vergangenen Monaten ist sie extrem stark abgemagert. Bereits seit Monaten kämpft die begabte Frau um das Überleben. Vor rund zwei Wochen wurde ihr von den Sozialbehörden die Leistungen nach dem Arbeitslosengeld aus bislang nicht bekannten Gründen auf Null Euro gestrichen. Später wurden die finanziellen Sozialleistungen nach Arbeitslosengeld / Hartz IV wieder aufgenommen und die Frau erhielt mit Verspätung etwas Geld, das kaum zum Leben genügt. Die Frau ist, wie sie selbst beschreibt, in ihren „seelischen, geistigen und körperlichen Kräften“ stark erschöpft.

Dennoch versucht sie jetzt mit einer sehr kreativen Idee um ihr Überleben zu kämpfen und plant schon nach den Feiertagen Haus-Konzerte mit Musik von Johann Sebastian Bach an Kunst interessierte Menschen und Freunde der klassischen Musik dar zu bieten.

Ein junger Mann aus Afrika gemeinsam mit einem Mann, beide ebenso in schwerster Not, aus der Nähe von Ludwigshafen am Rhein, hatten Mitleid und schenkten der seit Wochen hungernden Frau, das Wenige was beide noch aufbringen konnten: 15 Euro, damit Christiane nicht verhungern muss. Die Hilfe kam gerade noch rechtzeitig vor rund einer Woche, als die Frau bereits nichts mehr hatte, um wenigstens etwas Essen und Getränke zu kaufen.

Wie Christiane in schwerste Not geraten konnte, ist kaum für einen Menschen nachvollziehbar. Die Frau ist hoch intelligent. Ihr Vater, der ehemalige oberste Strafrichter und Senats-Präsident an einem Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig, Günter Philipp, wäre vor kurzem im März, 98 Jahre alt geworden. Er kann allerdings seiner Tochter in Not nicht mehr direkt in dieser Welt helfen. Er starb bereits im Jahr 1974 und hinterließ damals seine junge Frau und Tochter.

Christiane ist Übersetzerin für die Sprachen Französisch-Deutsch, Englisch-Deutsch, studierte Verfahrenstechnik, Romanistik, die Sprachen Französisch und Latein an der Fachhochschule in Offenburg und an der Technischen Universität in Karlsruhe. Bereits als Kind und junge Frau hatte sie Gesangs- und Klavierunterricht. Es ist für keinen der außen stehenden Beobachter zu verstehen, aus welchen Gründen die hochqualifizierte Frau, bei bestehendem Fachkräftemangel in Deutschland, laut Auskunft von politischen Sprechern, keinen Arbeitsplatz mit Bezahlung finden kann. Not macht bekanntlich erfinderisch und Christiane muss um ihr Überleben kämpfen: Seit Jahren liebt und spielt die hochgebildete und intellektuelle Frau Musik von Bach auf einem Klavier und das könnte jetzt vielleicht eine Art „Rettungsanker“ für sie in schwerster Not sein.

Die Liebe zur Musik brachte Christiane zur Idee individuell gestaltete Haus-Konzerte mit erstklassigen Darbietungen mit Musik des Künstlers Johann Sebastian Bach (1685 bis 1750) für Gruppen von bis zu fünf Personen in ihrer schön eingerichteten, wenn auch kleinen Wohnung in der Nähe von Karlsruhe dar zu bieten. Mit den Haus-Konzerten will sie zumindest soviel Geld erwirtschaften können, um offen stehende Rechnungen bezahlen zu können. Zumindest hofft sie darauf, dass sie an Kunst interessierte Menschen finden kann, die mit ihrem Interesse an Kunst auch Hilfe für eine wahrlich begnadete Künstlerin leisten können. Eine Eintrittskarte für ein individuelles Haus-Konzert mit Musik von Bach für bis zu fünf Zuhörer kostet 200 Euro.

Die Künstlerin Christiane Philipp hat keineswegs „nur“ Musik von Bach zu bieten. Sie komponierte auch „ein deutsch-französisches und weltumfassendes Friedenskonzert auf Bach-Niveau, die Eingaben aufgegriffen…“Bach Et Au-Dela“ – von Bach bis darüber hinaus.“, erklärt die Künstlerin ihre Kompositionen.

Zudem schreibt die begabte Frau Gedichte und Geschichten zum Gedenken an ihre Mutter und an die Zeit, in der sie für fast nahezu neun Jahre ihre Mutter versorgte und betreute.

Damit die Frau noch in der Lage sein wird, das kreative Musik-Projekt in Form von „Haus-Konzerten mit Musik von Johann Sebastian Bach“ realisieren zu können, ist sie jetzt allerdings dringend auf etwas Hilfe und Unterstützung durch Förderer der Kunst und Musik sowie Gönnern angewiesen.

Ein Unfall der Mutter veränderte das Leben von Christiane von einem Tag auf den anderen. Ein Fahrradfahrer schleuderte die Mutter mit dem Kopf auf eine Bordsteinkante.

Noch vor wenigen Jahren, bis zum 6. Dezember im Jahr 2004, war Christiane Philipp selbst in der Lage über mehrere Jahre Hilfe zu leisten.

Nachdem ihre Mutter im Jahr 1996 einen tragischen, schweren Unfall hatte und in ein Coma vigile, das meint in ein Wachkoma fiel, pflegte die talentierte und engagierte Frau mit viel Bereitschaft für Opfer für nahezu neun Jahre liebevoll und ihre schwer kranke Mutter Irmgard, solange bis diese an den Folgen einer Aspirationspneumonie (Lungenentzündung in der Folge des Verschluckens von Speichel oder Flüssigkeiten, die in die Bronchien bzw. Lunge fehlgeleitet werden) starb.

Nahezu für ganze neun Jahre zeigte Christiane Philipp für ihre Mutter im Wachkoma intensivste Liebe und Zuneigung. Foto: cp

Von dieser beispielhaften Zuwendung und Fürsorge war ein Chefarzt und Professor eines angesehenen Krankenhauses so sehr beeindruckt, dass er der engagierten und hilfsbereiten Frau, die jetzt selbst in Not geraten ist, schriftlich im einem Attest bescheinigte: „Frau Christiane Philipp war in einem übergroßen Maß mit viel Liebe und Zuwendung engagiert und hat sich eingesetzt. Beeindruckend war auch für unsere Station, wie Christiane Philipp für ihre aufgrund eines Wachkomas dringendst pflegebedürftigen Mutter bis zuletzt immer wieder Lieder vorgespielt und vorgesungen hat.“

„Das einzige was bleibt ist die Liebe, die wir empfangen und geben konnten.“, ist sich Christiane Philipp sicher.

Eintrittskarten für die Hauskonzerte mit Musik von Johann Sebastian Bach können ab sofort via email bei traductiones@deutschfranzoesisch.de bestellt werden. Die Konzerte finden nach Vereinbarung mit Freunden der klassischen Musik statt.

Wer der begabten Frau in Not helfen will und kann, hat die Möglichkeit auch finanzielle Hilfen auf das Konto von Christiane Philipp bei der Commerzbank Ettlingen, Konto-Nummer 46 18 963, Bankleitzahl 660 400 18 zu überweisen.

Konto für Hilfen:

Commerzbank Ettlingen
BLZ 660 400 18
Ktonr. 46 18 963
IBAN DE63 6604 0018 0461 8963 00
Christiane Philipp

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“Die Menschenrechts-Reporter”, Special Edition, 20. März 2008

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