Dokumentation – Andreas Klamm Kandidat als Mitglied des Parteivorstandes in DIE LINKE (Bundesvorstand)

Ludwigshafen / Neuhofen. (mid). Der 53jährige Journalist, Musik- und Medien-Produzent Andreas Klamm (Neuhofen bei Ludwigshafen am Rhein) kandidierte im Februar 2021 als Mitglied des Parteivorstandes in DIE LINKE für den Bundesvorstand. Seit 2014 ist Andreas Klamm in der Folge mehrerer Unfälle schwerbehindert, auf die Hilfe eines Rollstuhls und eines Assistenzhundes angewiesen. Nach dem Ausfall seines Autos konnte der Sozialaktivist und Journalist, welcher auch als Landtagskandidat für die Landesliste in Rheinland-Pfalz und als direkter Kandidat für Wahlkreis 38 Mutterstadt kandidierte nicht nach Berlin reisen. 

Aus diesen und weiteren Gründen war Andreas Klamm gezwungen sich mittels Live-Video in Berlin vorzustellen. Da leider die Internet-Verbindungen massiv gestört waren, war eine Chancen-gleiche Vorstellung mittels Live-Video NICHT möglich. Der Kandidat wurde nicht in ein Amt als Mitglied des Parteivorstandes in DIE LINKE gewählt.

Andreas Klamm engagiert sich unter anderem für Chancengleichheit, Teilhabe, Inklusion, Selbstbestimmtes Leben, Grundrechte, Menschenrechte, Demokratie, Frieden und Freiheit. Die Bedingungen für eine faire Vorstellung mittels Live Video waren aufgrund massive Verbindungsstörungen im Internet nicht Chancen-gleich möglich, sondern eher ein Beispiel für aktive Benachteiligung.

Andreas Klamm

Video:

Andreas Klamm stellt 23 politische Ziele für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz vor

Andreas Klamm stellt 23 politische Ziele für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz vor

Mainz / Ludwigshafen / Neuhofen. (mid). Für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 kandidert Andreas Klamm auf der Landesliste und als direkter Kandidat für Wahlkreis 38 Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf, Limburgerhof, Neuhofen, Waldsee, Otterstadt, Altrip und Rheinauen als Kandidat der Partei DIE LINKE für die Menschen in Rheinland-Pfalz.

Bei Abgeordnetenwatch stellt der 53jährige Journalist, Autor, Gesundheits- und Krankenpfleger und Kandidat für die Landtagswahlen mit 23 politischen Zielen einen Teil der politischen Ziele und seines politischen Programms für den Landtag in Rheinland-Pfalz vor und für sein politisches Engagement in Rheinland-Pfalz. 

1) Soziale Sicherheit für alle Menschen ohne Ausnahme
2) Frieden, Freiheit, Verständigung, Dialog
3) würdige und sichere Pflege für alle Menschen auch in ländlichen Regionen (Rheinland-Pfalz ist ein großes Flächenland),
4) 100.000 Pflegekräfte mehr in den Pflege- Krankenpflege- Altenpflege- und Gesundheits-Berufen in Rheinland-Pfalz und Deutschland
5) Sichere, fortschrittlichen Entwicklungen, angepasste Digitialisierung
6) Zugänglichkeit zu schnellem Internet und Internet für alle Menschen (Der Zugang zum Internet sollte ein Grundrecht und Menschenrecht sein),
7) Beendigung von Tiertransporten
8) sozio-ökologische und nachhaltige Landwirtschaft mit Reduzierung von Düngemittel-Einsatz und Pestiziden
9) würdige und sichere, medizinische und ärztliche Versorgung, ggfs. Einsatz mobiler Ärzte-Angebote
10) Abzug der Atomwaffen aus Rheinland-Pfalz, da Atomwaffen verboten sind

11) Selbstbestimmtes Leben
12) Teilhabe
13) Inklusion
14) Komplette Umsetzung der U.N. Behindertenrechtskonvention, die seit 21. Dezember 2008 ein gültiges Bundesgesetz in Deutschland ist
15) sozial-solidarische Transformation
16) fahrpreisloser, Ticketfreier ÖPNV

17) kostenfreie Bildung von der KitA, Kindergarten bis und inklusive der Universitäten und Fachhochschulen (Jeder Mensch sollte ein Hochschulstudium oder Fachhochschul-Studium erfolgreich absolvieren können. Dies darf nicht abhängig vom Geldbeutel sein).
18) Tier- Natur- Umwelt- und Klimaschutz, Schöpfungs- und Ressourcen-bewahrend und schützend.
19) Schutz, Erhalt und Wiederherstellung von Menschenrechten, Grundrechten und Grundfreiheiten
20) multinationale und internationale Abrüstung, Reduzierung der Finanz-Etats für Rüstung, Militär und Waffen und Einführung einer multinationalen und internationalen, permanenten Online- und Digital-Konferenz für Frieden, Dialog und Verständigung.
21) Ein Rheinland-Pfalz, in den sich Tiere und Menschen wohlfühlen können und sicher sein können.
22) Engagement für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommen
23) Barriere-freie Zugänge in alle Bereiche

Der Journalist, Autor, Gesundheits- und Krankenpfleger, Andreas Klamm (53) ist zum ersten Mal Kandidat für die Landtagswahlen für die Landesliste von DIE LINKE und als direkter Kandidat für Wahlkreis 38 Mutterstadt (mid).

Da aufgrund der Corona Krise und Corona Verordnung keine Info-Stände und direkt Gespräche mit Menschen möglich sind, bietet Andreas Klamm, täglich von 10.00 bis 22.00 Uhr in Ludwigshafen am Rhein, telefonische Sprechstunden via Tel. 0621 5867 8054 an. Weitere Informationen sind auf den Web-Seiten von Andreas Klamm bei www.andreasklamm.de und www.andreaspklamm.de zu finden.

Fluchtursachen: Menschen im Kreis sind kein Problem

Der Anspruch für Hilfe, Würde und Menschenrechte gilt für alle Menschen ohne Ausnahmen

Ludwigshafen. 22. Februar 2021 . (mid). In der Zeitung „Alternativer Kreiskurier“, Ausgabe 2 im Januar 2021 berichtet die AfD zum Wahlkampf auf Seite 7 über geflüchtete Menschen und titelt den Beitrag mit „Der verlorene Haufen“. In dem Beitrag werden geflüchtete Menschen in einem herabwürdigendem Bild und in diskriminierender Weise als Problem „gezeichnet“.

Günther Kopp (li.) und Andreas Klamm (re), beide DIE LINKE, in einer gemeinsamen Erklärung: Nicht Menschen im Kreis sind ein Problem, sondern vielseitige Ursachen und Gründe, die Menschen zu einer Flucht treiben. Foto: mid.

Zum Artikel der AfD in deren Kreiszeitung erklären Günther Kopp, DIE LINKE, Mitglied des Kreistags des Rhein-Pfalz-Kreis und Andreas Klamm, DIE LINKE, Landtagskandidat für die Landesliste und für den Wahlkreis 38 Mutterstadt: „Im Wahlkampf macht die AfD geflüchtete Menschen und deren Grundrechte sowie Menschenrechte auf Asyl zum Problem, statt Hilfe, Würde und Menschenrechte auch für geflüchtete Menschen zu schützen. Menschen ungeachtet ihrer Herkunft, die Schutz, Liebe, Shelter und Hilfe in Deutschland, im Rheinland-Pfalz und auch im Rhein-Pfalz-Kreis suchen sind in einer weltoffenen und global vernetzten Gesellschaft in Deutschland kein Problem. Geflüchtete Menschen sind kein Problem, kein „verlorener Haufen“, sondern Menschen, wie wir alle, mit dem Anspruch auf Würde und alle erforderlichen Hilfen, der für alle Menschen gilt. Alle Menschen, ungeachtet ihrer Herkunft sollten gemeinsam mit gleichen Rechten und Pflichten ausgestattet sein, wie Menschen, die das Glück hatten in Deutschland geboren zu werden. Die zum Teil subtile und auch offene, politische Stimmungsmache gegen geflüchtete Menschen ist bedauerlich und bezeichnend für den traurigen Zustand einer Partei, die sich die Verteidigung der Grundrechte und universell, allgemein, gültigen Menschenrechte wahrlich nicht auf ihre Fahnen schreiben kann. Das negative Bild von Flüchtlingen wie diese möglicherweise von einigen Mitgliedern innerhalb der AfD wahrgenommen werden, entspricht nicht der repräsentativen, bunten, vielseitigen und offenen Meinung und Wahrnehmungen der weltoffenen, herzlichen etwas mehr als vier Millionen Menschen im Rhein-Pfalz-Kreis und in Rheinland-Pfalz.

Die Menschen im Rhein-Pfalz-Kreis und in Rheinland-Pfalz können gemeinsam mehr und viele der engagierten und weltoffenen Menschen sind für eine weitergehende, größere Anzahl und Aufnahme von geflüchteten Asyl-Suchenden Menschen bereit. Am Wirtschaftsstandort Ludwigshafen haben wir in der Chemie-Branche einen Global Player direkt vor der Haustür. Ohne das Engagement von Menschen, unterschiedlichster Herkunft aus aller Welt, hätte der Global Player, der Chemie-Konzern und auch Ludwigshafen am Rhein als Stadt nicht die Erfolge, über die man sich weit über die Stadtgrenzen von Ludwigshafen hinaus erfreuen kann.

Bei näherer Betrachtung der demographischen Entwicklungskurve der Bundesrepublik Deutschland können wir alle froh und dankbar sein, wenn sich mehr Menschen für eine Einwanderung und Zuwanderung nach Rheinland-Pfalz und nach Deutschland entscheiden.

Integration ist ein hoch komplexer Lernprozess der im Idealfall von allen Seiten ausgehen sollte, nicht etwa nur von geflüchteten Menschen, die Träume und Hoffnung für eine gute Zukunft in Deutschland in das Land bringen. Bei schwer traumatisierten, geflüchteten Menschen, die im Bespiel vor Krieg, Terror und Gewalt, auch ausgelöst durch deutsche Waffen-Exporte nach Deutschland flüchten, sollten wir bedenken, dass Integration mehr Geduld und Zeit in Anspruch nimmt, als dies von Behörden gewünscht sein mag. In extremen Lebenssituationen braucht Integration auch mehr Zeit und Geduld, weit über das normale, festgelegte Zeitfenster hinausgehend. Zur Therapie und Behandlung hoch komplexer, multipler Posttraumatischer Belastungsstörungen (PTDS) sind spezialisierte Trauma-Therapeuten erforderlich, von denen es leider in Rheinland-Pfalz viel zu wenige Fachkräfte gibt. Der Ansatz für gute Lösungen wäre hier Anreize und Optionen zu schaffen, damit mehr spezialisierte Trauma-Therapeuten in Rheinland-Pfalz direkt vor Ort ausgebildet werden und in Rheinland-Pfalz auf Dauer ansässig werden können.

Will die AfD in Europa Mauern um Rheinland-Pfalz bauen?

In ihrem Beitrag kritisiert die AfD die Politik „offener Grenzen“ der Regierung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), welche auch den Rhein-Pfalz-Kreis belaste. Mehr als neun Millionen Euro müssten im Kreis im Asyl-Bereich aufgewendet werden, die von Bund, Land, Gemeinden und Kreis zu zahlen seien. In den Ausschuss-Sitzungen werde offen über ein Scheitern von Integrationsmaßnahmen und über eine nicht durchführbare Ausreise gesprochen.

Der Autor der AfD schreibt in seinem Beitrag, dass auch Menschen in den Rhein-Pfalz-Kreis kämen, die dazu „keine Berechtigung haben, weder als Kriegsflüchtlinge, Verfolgte, noch durch Binnenzuwanderung aus EU-Mitgliedsstaaten.“

Statt Fluchtursachen, wie schwerste Formen von Armut, die Folgen der deutschen Kolonialisierung, die Ausbeutung von Menschen in Afrika und Waffenexporte, Krieg, Terror und Gewalt als einige der Probleme und auslösende Ursachen für eine Flucht nach Deutschland zu beleuchten, wird nicht die Vielzahl für eine Flucht auslösende Ursachen als Problem dargestellt und beschrieben, sondern man macht geflüchtete Menschen zum Problem. Das kann auch als Verachtung von Menschen und der Würde von Menschen wahrgenommen werden. Jene Menschen die in den Rhein-Pfalz-Kreis aus einer ganzen Vielzahl von möglichen Gründen kommen und die auf Gastfreundschaft, Grundrechte, Menschenrechte, Schutz, Schelter und Hilfe im Rhein-Pfalz-Kreis und in Rheinland-Pfalz hoffen.

Das Integrationskonzept der Kreisverwaltung richte sich an knapp eintausend Menschen, bei denen die „gut gemeinten“ Maßnahmen für eine Integration oder Maßnahmen zum Zwang zur Ausreise keinen Erfolg hätten. Nach Darstellung des Autors der AfD Zeitung sei die Integration gescheitert und die Menschen können nach geltenden Gesetzen nicht mehr zur „Ausreise gebracht werden“.

Der Beitrag in der AfD Kreiszeitung macht deutlich, wie extrem weit die Partei vom Ideal-Bild universell gültiger Allgemeiner Menschenrechte entfernt ist. Statt Probleme zu lösen, will man sich der Menschen entledigen und diese zur Ausreise drängen. Richtig wäre es, die Probleme und mögliche Fluchtursachen zu reduzieren, soweit möglich und Menschen die Würde und alle erforderlichen Hilfen zuzugestehen, auf die alle Menschen ungeachtet ihrer Herkunft einen gesetzlichen Anspruch haben.

Im Artikel 13 (Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit), der Allgemeinen Menschenrechte wird nicht nur ein Recht auf Asyl beschrieben, sondern: „Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.

Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.“

Im Artikel 14, Ayslrecht, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird beschrieben: „Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.“

Integration geht weit über das Asylrecht hinaus. Ob eine Integration tatsächlich als „gescheitert betrachtet werden muss“, kann heute noch nicht abschließend beurteilt werden. Integration in ein multidimensionaler, komplexer Vorgang, der weder einseitig noch einfältig stattfinden sollte.

Die Regeln des Asylrechts im Artikel 16a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sind eindeutig:

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.

(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.

(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.“

Die national, neo-liberalen Tendenzen in Teilen des Rhein-Pfalz-Kreises und zum Teil im Landtag von Rheinland-Pfalz, die perspektivisch Menschen als „Problem betrachten oder darstellen“, statt die wahren Fluchtursachen sollten für uns alle Mahnung und Ermutigung sein, uns mehr für DIE LINKE als Partei für Frieden, für Menschenrechte für soziale Gerechtigkeit zu engagieren. Das ist wichtig, damit die Interessen aller Menschen im Landtag von Rheinland-Pfalz, im Land Rheinland-Pfalz und selbstverständlich auch im Rhein-Pfalz-Kreis, die Grundrechte, die Menschenrechte und die Würde aller Menschen im Landtag, im Land Rheinland-Pfalz und in unserem Kreis geschützt, gefördert und gewahrt werden. Wir können und sollten dankbar sein, wenn Menschen im Rhein-Pfalz-Kreis und in Rheinland-Pfalz ihre Hoffnungen, Träume, Wünsche für Schutz, Hilfe, Wohlergehen und Glück mit ins Land tragen und mit uns auf eine gute, gemeinsame Zukunft hoffen, die die Würde aller Menschen ungeachtet der Herkunft oder weltanschaulicher Überzeugungen bewahrt.“

LINKE: Engagement für die Menschen in der Pfalz – Andreas Klamm kandidiert für den Bezirkstag Pfalz auf Listenplatz 8 

LINKE: Engagement für die Menschen in der Pfalz – Andreas Klamm kandidiert für den Bezirkstag Pfalz auf Listenplatz 8 

Kaiserslautern-Siegelbach (limete). Bereits am Sonntag, 25. Februar 2024 wurde Andreas Klamm von der Mitgliederversammlung von DIE LINKE in Kaiserslautern – Siegelbach für die Bezirkstags-Wahl und Kommunalwahl am 9. Juni 2024 auf Listenplatz 8 von den Mitgliedern von DIE LINKE Rheinland-Pfalz gewählt. Damit gehört der Kandidierende den hinteren Listenplätzen an, die namentlich vermutlich nicht auf dem Wahl-Stimmzettel zu finden sein werden.

Zentrale Themen von Andreas Klamm, sind Frieden, soziale Gerechtigkeit, soziale Sicherheit, inter-kulturellen Dialog, Verständigung, Förderung von Künstlerinnen und Künstlern in der Pfalz, für Teilhabe, Inklusion und soziale Assistenz, für die Stärkung von Rechten und Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderung und Schwerbehinderung. Foto: oterapro

Als Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten wurden Sabrina Albers, Speyer, Listenplatz 1,  Stefan Glander, Kaiserslautern, Listenplatz 2, Lena Edel, Kaiserslautern, Listenplatz 3, Jens Schwaab, Landau, Listenplatz 4 und Pauline Vogelsanger, Winnweiler auf Listenplatz 5 für die Kommunalwahl am 9. Juni 2024 für die Wahl des Bezirkstag Pfalz gewählt.  

Andreas Klamm ist Journalist, Autor, Schriftsteller, Gesundheit- und Krankenpfleger und möchte sich für Frieden, soziale Gerechtigkeit, soziale Sicherheit, inter-kulturellen Dialog, Verständigung, Förderung von Künstlerinnen und Künstlern in der Pfalz, für Teilhabe, Inklusion und soziale Assistenz, für die Stärkung von Rechten und Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderung und Schwerbehinderung engagieren. Weitere und ausführliche Informationen sind bei www.dielinke-rheinpfalzkreis.de, www.dielinke-neuhofen.de und www.andreasklamm.de zu finden.

DIE LINKE Vorderpfalz

Die Linke Vorderpfalz

Der neue Kreisverband, Bezirksverband DIE LINKE Vorderpfalz ist im Jahr 2024 entstanden.

Zu DIE LINKE Vorderpfalz zählen die folgende Städte und Kreise:

Ludwigshafen am Rhein,

Neustadt an der Weinstraße

Frankenthal

Landkreis Bad Dürkheim

Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis.

Web-Seite, Internet:  https://www.die-linke-vorderpfalz.de

DIE LINKE Bezirksverband Vorderpfalz hat einen neuen Vorstand gewählt

Jonas Leibig, Claudia Kocabalkan und Vera Rosisko übernehmen Führung in DIE LINKE Vorderpfalz

Der neue DIE LINKE Vorsitzende Jonas Leibig und die stellvertretende Vorsitzende Claudia Kocabalkan wollen mit neuen Kandidierenden zur Kommunalwahl am 9. Juni 2024 DIE LINKE zum Erfolg führen Im Bild fehlt die Schatzmeisterin Vera Rosisko. Foto: Andreas Klamm

Ludwigshafen am Rhein. 14. März 2024. (and). Die Partei Die Linke hat sich organisatorisch neu gegliedert und bereits Anfang Februar 2024 den neuen DIE LINKE Bezirksverband Vorderpfalz ins Leben gerufen. Neu gewählter Vorstizender ist Jonas Leibig, stellvertretende Vorsitzende Claudia Kocabalkan und neue Schatzmeisterin ist Vera Rosisko. Der neue gewählte Vorstand wurde auf drei Mitglieder verkleinert.

Bereits auf dem Landesparteitag von DIE LINKE Rheinland-Pfalz hatte die Partei im Dezember eine Reform der Strukturen beschlossen, die nun umgesetzt wurde und soweit noch nicht geschehen weiter fortgeführt wird. Der neue Bezirksverband der Partei DIE LINKE Vorderpfalz umfasst die Städte Ludwigshafen am Rhein, Neustadt an der Weinstraße, Frankenthal, den Landkreis Bad Dürkheim und den Rhein-Pfalz-Kreis.

Erklärtes Ziel von DIE LINKE Vorderpfalz ist es bei den bevorstehenden Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 an den Start zu gehen.


Die Linke Vorderpfalz wird mit neuen Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl antreten müssen, nach dem die bisherigen Stadträte Dr. Liborio Ciccarello und Petra Malik die Partei DIE LINKE verlassen haben und zum BSW Bündnis Sahra Wagenknecht für Vernunft und Gerechtigkeit gewechselt sind.

Weitere und ausführliche Informationen sind bei https://www.die-linke-vorderpfalz.de zu finden.

Liborio Ciccarello will mit einer eigenen und neuen BSW-Liste bei der Kommunalwahl antreten. Im Kommunal-Wahlkampf zur Kommunalwahl am 9. Juni 2024 werden Liborio Ciccarello in einer BSW-Liste und die Partei DIE LINKE Vorderpfalz mit bislang noch nicht ganz so prominenten Kandidatinnen und Kandidaten um die Gunst der Wählerstimmen in einem Mitbewerb und in Konkurrenz stehen.

Ausführliche Informationen sind in der Tageszeitung DIE RHEINPFALZ zu lesen: https://www.rheinpfalz.de/lokal/ludwigshafen_artikel,-linke-fusion-der-kreisverb%C3%A4nde-_arid,5610210.html

Weitere Informationen:

DIE LINKE Vorderpfalz, https://www.die-linke-vorderpfalz.de

DIE LINKE Rhein-Pfalz-Kreis, http://www.dielinke-rheinpfalzkreis.de

DIE LINKE Neuhofen, http://www.dielinke-neuhofen.de

Andreas Klamm: Bitte zeitliche Verzögerungen wegen chronischer Krankheiten und Schwerbehinderung zu entschuldigen

Andreas Klamm: Bitte zeitliche Verzögerungen wegen chronischer Krankheiten und Schwerbehinderung zu entschuldigen

Ludwigshafen / Neuhofen. 20. März 2021. Liebe Leserinnen und Leser. Die vergangenen zwölf Monate waren eine besondere Herausforderung und auch Belastung, neben allen Auftrags-Gesuchen, Bewerbungen, Kandidaturen für den Landtag für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz und neben mehreren ehrenamtlichen Engagements noch einen Wahlkampf zu führen für die Landtagswahl. Ich hatte natürlich auf ein besseres Ergebnis für DIE LINKE und für mich gehofft. Natürlich hatte ich auch auf den Einzug in den Landtag von Rheinland-Pfalz für DIE LINKE gehofft.

Andreas Klamm

Dies ist nicht gelungen. Dennoch möchte ich nicht versäumen, ganz herzlich allen Wählerinnen und Wählern, die mich im Wahlkampf unterstützt und für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz gewählt haben ganz besonders herzlich zu bedanken.

Leider bin ich chronisch krank, akut etwas kränker geworden und seit 2014 schwerbehindert nach Unfällen und aufgrund einer außergewöhnlichen Gehbehinderung, die leider doch sehr schwerwiegend und auch belastend ist.

Ich bitte daher alle zeitlichen Verzögerungen bei den Aktualisierung von weit mehr als 100 Blogs und Web-Seiten zu entschuldigen.

Für Informationen und Auskünfte stehe ich gerne zur Verfügung: Andreas Klamm, Journalist, Schillerstr. 31, 67141 Neuhofen, Tel. 0621 5867 8054 und Tel. 06236 48 929 74. Weitere Informationen finden Sie auch auf meinen Web-Seiten unter anderem bei www.andreasklamm.dewww.andreaspklamm.dewww.regionalhilfe.de und www.regionalhilfe.org

Andreas Klamm Landtagsandidat informiert über politische Ziele auf Wahl-Info-Seite

Andreas Klamm Landtagskandidat informiert über politische Ziele auf Wahl-Info-Seite

Ludwigshafen / Neuhofen / Mutterstadt. Andreas Klamm, Journalist, staatlich geprüfter Krankenpfleger und Rettungssanitäter kandidiert für die Partei DIE LINKE auf der Landesliste und als direkter Kandidat für den Wahlkreis 38 Mutterstadt, Böhli-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf, Limburgerhof, Neuhofen, Waldsee, Otterstadt, Altrip und Rheinauen. In der Folge mehrerer Unfälle ist der Landtagskandidat schwerbehindert, auf die Hilfe eines Rollstuhls und einer Assistenz-Hündin angewiesen. Die Wahl-Info-Seite ist bei https://wahlkreis38.andreasklamm.de erreichbar. 

Andreas Klamm Landtagskandidat politische Ziele

Der 53jährige Sozialaktivist will sich für Chancengleichheit, Inklusion, Teilhabe, soziale Sicherheit, soziale Gerechtigkeit, für das BGE Bedingungslose Grundeinkommen, gute Löhne für gute Arbeit, bezahlbare Miete, gute ärztliche und pflegerische Versorgung auf dem Land, Tier- Natur- Umwelt- und Klimaschutz aktivieren. “Sollte ich je Erfolg bei den Landtagswahlen haben, werde ich ein Büro in Neuhofen für alle Menschen eröffnen.”, teil der Kandidat mit. Ungeachtet dessen sei ihm Bürgernähe vor Ort wichtig. Ältere, kranke und behinderte Menschen könnten nicht einfach mal schnell mit Rollstuhl oder Rollator nach Mainz fahren. Daher werde er in jedem Fall, ungeachtet des Ausgangs der Landtagswahlen via DIE LINKE Neuhofen auch als Ansprechpartner vor Ort in der Vorderpfalz, Neuhofen, Limburgerhof, Mutterstadt, Waldsee, Altrip, Otterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim und Maxdorf via Telefon Ludwigshafen, Tel. 0621 5867 8054 und Neuhofen, Tel. 06236 48 929 74, für die Anliegen der Menschen in Gemeinden und Städten sein.

Ausgrenzung erlebe er täglich selbst. Noch größere Probleme bereiten dem 53jährigen Journalisten und Landtagskandidat Wege, die mit Rollstuhl kaum erreichbar sein. Das führe leider wegen Barrieren oft an die Belastungsgrenzen über ein normales Maß hinaus. Weiteres Thema, das ihm daher auch ein Herzensanliegen sei, ist es Wege möglichst für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer auch nutzbar zu machen, da diese sonst am Leben in Gemeinden und Städten kaum noch teilnehmen können. “Für ein Leben in Würde brauchen Menschen auch ausreichende, finanzielle Mittel zum Leben, um Miete, Strom, Gas, Wasser, Kabelfernsehen, Internet, Telefon, Hilfemittel und das Leben bezahlen zu können.”, ergänzt Andreas Klamm. Es gäbe mehrere Modell für soziale Sicherheit, etwa die Sanktions-freie Mindestsicherung, Mindestlöhne und die Einführung eine BGE Bedingungslosen Grundeinkommen.

Video-Vorstellung von Andreas Klamm

Das Wissen über das Gute ist in die Seelen aller Menschen “eingepflanzt”

Das Wissen über das Gute ist in die Seelen aller Menschen „eingepflanzt“

Frankfurt am Main / Ludwigshafen. 25. Februar 2021, Was bitte können Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einem multinationalen, internationalen und inter-religiösen Austausch bei HWPL Online WARP Office mit auf den Weg nehmen?

Zum Einen: Ein interreligiöser, friedvoller und respektvoller Austausch von Geistlichen und religiösen Führungen des Bahaismus, des Islams, des Christentums ist möglich, wenn der Wille und die Offenheit hierzu bei den Menschen vorhanden ist.

Zum Anderen: Das Wissen über Gut und Böse, über das Gute ist in die Seelen aller Menschen „eingepflanzt“. Selbst wenn man nicht an einen Allmächtigen Gott den HERRN und Schöpfer von Allem glauben sollte, so kann man vielleicht doch offen dafür sein, dass das Geschenk zu wissen, was gut und böse ist, von Höheren Universellen Mächten allen Menschen aus Gnade aus der spirituellen, himmlischen und geistlichen Welt eingegeben ist. Wie Menschen in einer weiteren Welt, der materialistisch geprägten Welt mit diesem Wissen umgehen, bleibt offen. Es ist uns allen frei gegeben nicht nur an das Gute zu glauben, sondern auch das Gute zu tun und das Gute zu leben.

Alle Menschen wissen in der Seele und im Herzen, dass es gut ist armen Menschen und Tieren in Not zu helfen und Menschen, die bedürftig sind zu unterstützen und wieder aufzurichten. Das kann für alle Menschen Ermutigung, Anregung und Hoffnung sein, Gutes zu tun und richtig gut und wohltuend zu handeln..

In einer Welt, die wir oft nur als materialistisch, dominierend geprägte Welt wahrnehmen oder erleben, gilt dennoch der Spruch „Es gibt nichts Gutes, außer: Man tut es.“ – Erich Kästner hat ganz ohne Zweifel recht. Andreas Klamm, Journalist, Leitung und Gründer von Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, www.libertyandpeacenow.org und von Regionalhilfe.de, www.regionalhilfe.de Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekte

Andreas Klamm, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger, Gründer von Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters (www.libertyandpeacenow.org) und von Regionalhilfe.de (www.regionalhilfe.de): Foto: mid

Pressemitteilung: Zwei Petitionen von Andreas Klamm an Landtag und Landesregierung zur Landtagswahl Rheinland-Pfalz 2021

Pressemitteilung

Andreas Klamm

Landtagskandidat, Landesliste DIE LINKE, für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und direkter Kandidat für Wahlkreis 38 Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf, Limburgerhof, Neuhofen, Waldsee, Otterstadt, Altrip, Rheinauen

Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen, Rhein-Pfalz-Kreis, Ludwigshafen, Tel. 0621 5867 8054 und Tel. 06236 48 929 74

Andreas Klamm ist Kandidat für die Landtagswahl Rheinland-Pfalz für die Landesliste DIE LINKE und für Wahlkreis 28 Mutterstadt. Darüber hinaus ist Andreas Klamm auch Kandidat als Mitglied des Parteivorstand in DIE LINKE für den Bundesvorstand. Foto: mid

Landtagswahl

Andreas Klamm hat zwei Petitionen zur Landtagswahl Rheinland-Pfalz gesendet

Andreas Klamm befürchtet, dass chronisch kranke, behinderte, junge und alte Menschen wegen Corona bei den Landtagswahlen benachteiligt werden können und hat zwei Petition an den Landtag von Rheinland-Pfalz und an die Landesregierung in Mainz gesendet.

Petitionen an Landtag Rheinland Pfalz vom 6. Januar 2021 und an die Landesregierung vom 14. Januar 2021 haben die Genehmigung von Nachteils-Ausgleichen für Wähler, Kandidierende und Parteien zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 zum Ziel

Mainz / Ludwigshafen am Rhein. (28. Januar 2021). Weil er in der Folge der Corona Krise mehrere Nachteile für Wählerinnen und Wähler, politische Kandidatinnen und Kandidaten sowie für alle Parteien in Rheinland-Pfalz sieht, hat der 52jährige Journalist und Krankenpfleger, Andreas Klamm, aus Ludwigshafen am Rhein, bereits am 6. Januar 2021 eine Petition an den Landtag von Rheinland-Pfalz und am 14. Januar 2021 eine Petition an die Landesregierung in Mainz gesendet. Ziele der Petitionen seien eine Genehmigung von Nachteils-Ausgleichen für alle Wähler, Wählerinnen, Kandidatinnen und Kandidaten sowie für alle Parteien für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz zu erreichen. Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat den Eingang der Petition vom 6. Januar 2021 mit dem Aktenzeichen P 3- LE 4/21 schriftlich bestätigt. Ob eine Beratung im Petitions-Ausschuss des Landtags noch vor der Landtagswahl möglich sein wird, ist nicht bekannt.

Andreas Klamm, der in Neuhofen in der Verbandsgemeinde Rheinauen wohnt, kandidiert für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz zum ersten Mal als Landtagskandidat auf der Landesliste und als direkter Kandidat für DIE LINKE für den Wahlkreis 38 Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf, Mutterstadt, Limburgerhof, Neuhofen, Waldsee, Otterstadt, Altrip und Rheinauen.

Seiner Auffassung nach seien durch die Corona Krise, alle Beteiligten an der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 benachteiligt, da im Beispiel politische Kandidatinnen und Kandidaten keine Gespräche mit Wählerinnen und Wähler führen könnten, Parteien keine Veranstaltungen anbieten können und Wähler, die den Hochrisikogruppen zugerechnet werden müssten, sich nicht offen und frei aufgrund von Selbst-Isolation, Isolation, Quarantäne, Ausgangssperren und Lockdown informieren könnten.

Es sei chronisch kranken und behinderten Wählerinnen und Wähler nicht zumutbar, dass diese sich in Gefahr für Gesundheit und Leben trotz einer möglichen Gefahr der Ansteckung mit Corona begeben, um sich über Parteien oder Kandidierende zu informieren. Die freie, politische Willensbildung könne durch die Corona Krise erheblich beeinträchtigt sein.

Der Aktivist und Landtagskandidat, Andreas Klamm, empfiehlt daher eine Vorstellung aller Kandidatinnen und Kandidaten und aller Parteien, die zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 zugelassen sind, in einem Wahlportal des Südwestrundfunks (SWR), damit sich Wählerinnen und Wähler zumindest online und digital informieren können.

Die Petitionen sind öffentlich und können bei Change org mitgezeichnet, unterstützt und geteilt werden. Andrew P. Harrod

Zwei Petitionen zur Landtagswahl

Petition vom 6. Januar 2021 an den Landtag von Rheinland-Pfalz, Nachteils-Ausgleiche zur Landtagswahl wegen Corona: https://www.change.org/p/landtag-rheinland-pfalz-landtagswahlen-besondere-hilfen-und-nachteilsausgleiche-f%C3%BCr-kandidierende-und-menschen

Petition vom 14. Januar 2021 an die Landesregierung von Rheinland-Pfalz, Nachteils-Ausgleiche zur Landtagswahl wegen Corona: https://www.change.org/p/landesregierung-rheinland-pfalz-landesregierung-rheinland-pfalz-petition-nachteils-ausgleiche-landtagswahl-2021

Die Petitionen als PDF (portable Druck-Dateien zur besseren Lesbarkeit)

Petition an den Landtag vom 6. Januar 2021, https://www.andreasklamm.de/wp-content/uploads/2021/01/Petition-Landesregierung-Wahlen-RLP-1a.pdf

Petition an die Landesregierung vom 14. Januar 2021, https://www.andreasklamm.de/wp-content/uploads/2021/01/Petition-Landtagswahlen-RLP-1.pdf

Einladung für alle Redaktionen und Journalisten

Ludwigshafen am Rhein. 28.. Januar 2021

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Sehr geehrte Damen und Herren!

Einige Kolleginnen und Kollegen wissen, dass ich seit 1984 als Journalist Autor, Musik- und Medien-Produzent tätig bin und zudem Buch-Autor von 12 veröffentlichten Büchern bin.

Normalerweise würde ich es bevorzugen jede Redaktion und jede Journalistin und Journalisten einzeln zu informieren.

Da ich jedoch neben dem politischen Engagement als

Kandidat für die Landtagswahlen, Landesliste und Wahlkreis 38, Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf, Limburgerhof, Neuhofen, Waldsee, Otterstadt, Altrip, Rheinauen

Kandidat als Mitglied des Parteivorstands in DIE LINKE, Bundesvorstand (bitte NICHT mit dem Landesvorstand verwechseln, da auch hier Wahlen ausstehen)

auch noch viele berufliche und private Verpflichtungen habe und in einer besonderen Situation in der Folge mehrerer Unfälle mich befinde, die zur Schwerbehinderung, GdB 60, Grad der Behinderung, außergewöhnliche Gehbehinderung seit 2014 führten. Aufgrund dieser Schwerbehinderung bin ich seit 2014 auf die Hilfe von Gehhilfen, Rollstuhl und auf die Begleitung einer Assistenz-Hündin angewiesen.

In der Folge der besonderen Bedingungen würde eine Ungleichheit-Behandlung entstehen, wenn ich jede einzelne Pressemitteilung einzeln an Redaktionen und Journalisten sende, weil es zeitlich leider nicht in anderer Form zu absolvieren wäre, dass unterschiedliche Redaktionen mit zum Teil des Unterschiedes von einem bis zwei Tage die Pressemitteilungen erhalten würden.

Daher habe ich die Planung nunmehr vorgesehen, dass ich zeitgleich und Chancen-gleich, inzwischen mehr als 60 Redaktionen, Journalistinnen und Journalisten in einer gemeinschaftlichen Pressemitteilung künftig informieren werde.

Themen unter anderem:

Landtagswahlen, zwei Petitionen an Landtag und Landesregierung für Nachteils-Ausgleiche für alle Menschen in Rheinland-Pfalz, Kandidaten, Kandidatinnen, Wählerinnen und Wähler wegen der Corona Krise.

Kandidatur für die Landtagswahlen für die Landesliste für DIE LINKE und direkt gewählter Kandidat für den Wahlkreis 38 Mutterstadt

Kandidatur als Mitglied des Parteivorstands in DIE LINKE, Bundesvorstand, Berlin. Der Parteitag findet nunmehr online am 26. und 27. Februar 2021 statt. Ausnahme: Die Kandidatinnen und Kandidaten und damit auch ich werden am 26. und 27. Februar 2021 in Berlin zwecks chancengleicher Vorstellung sein.

Da ich nicht nur Buch-Autor, sondern auch eingetragener Komponist, Sänger, Musiker, Musik und Medien-Produzent bin mit inzwischen 16 veröffentlichten Musik-Alben je 14 Songs, bin ich leider auch als Künstler von der Corona Krise betroffen. Die Corona Krise war bei mir weder für das Jahr 2020 noch für das Jahr 2021 geplant. Nachdem die Corona Krise die Vorstellung meines neuen Musik-Albums „Green Fair For Justice“, ein Musik-Album das dem Engagement für Tier- Natur- Umwelt- und Klimaschutz gewidmet ist, leider verhindert hat, plane ich für April 2021, sofern es möglich sein sollte, die Vorstellung meines neuen Musik-Albums online.

Link zum Musik-Album: Green Fair For Justice, von Andreas Klamm, Dezember 2019,  14 Songs, Gesamt-Spielzeit: 1 Stunde, 7 Minuten, https://music.apple.com/us/album/green-fair-for-justice/1490316947

Die Corona Krise stellt alle Redaktionen und alle Journalisten, Journalistinnen sowie alle Menschen vor besondere Herausforderungen.

In meinem politischen Engagement fordere ich nicht nur Transparenz, sondern ich versuche so viel Transparenz wie möglich zu bieten.

Damit alle Journalistinnen und Journalisten gesund bleiben biete ich daher Telefon-Gespräche und Zoom Video-Konferenz nach Termin-Vereinbarung an und hierzu lade ich alle Journalistinnen und Journalisten herzlich ein.

Presse- und Medien-Kontakt:

Andreas Klamm, Schillerstr. 31, 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen bei Ludwigshafen am Rhein, Tel. 0621 5867 8054 und Tel. 06236 48 929 74, E-Mail: andreasklamm@hotmail.com und E-Mail: studio3@andreaskamm.de

Zoom Video-Gespräche nach Vereinbarung.

Für die Beantwortung von Fragen stehe ich grundsätzlich allen Journalistinnen, Journalisten und Redaktionen gerne zur Verfügung.

Ich bitte um Verständnis, dass aus zeitlichen Gründen die Pressemitteilungen einmal an alle Journalistinnen, Journalisten und Redaktionen ausgesendet werden.

Die Presse-Mitteilungen werden Sie künftig auch in den Blogs

https://andreasklamm.wordpress.com

https://regionalhilfe.wordpress.com

Auf meiner Web-Seite http://www.andreasklamm.de

Finden, da es mir unmöglich ist, auch Blogger und weitere Autoren alle via Einzel-Aussendung von Pressemitteilung zu informieren.

Ich wünsche Ihnen allen Frieden, Liebe, Glück und Gesundheit!

Mit freundlichen und kollegialen Grüßen

Andreas Klamm

Tel. 0621 5867 8054

Impressum / V.i.S.d.P.: Andreas Klamm, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger, Schillerstr. 31, 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen, Rhein-Pfalz-Kreis bei Ludwigshafen am Rhein, Rheinland-Pfalz, Tel. 0621 5867 8054, E-Mail: andreasklamm@hotmail.com Internet: http://www.andreasklamm.de und http://www.andreas-klamm.de ,Blog: https://andreasklamm.wordpress.com

Abdruck honorarfrei

Presse-Foto in den Anlagen

Belegexemplar, wenn möglich, erbeten

Autor: Die Nennung des Autors des Beitrags der Pressemitteilung ist NICHT erforderlich

Recherchen und Informationen

Video, Rede No. 1, Kandidatur Andreas Klamm, Landtagswahlen Rheinland-Pfalz, 14. März 2021: https://www.youtube.com/watch?v=smu0bp5ubbg

Video, Rede No. 2, Kandidatur Andreas Klamm, Landtagswahlen Rheinland-Pfalz, 14. März 2021, https://www.youtube.com/watch?v=D_YZ5d8MKYY

Video, Kurzvorstellung, Andreas Klamm, Landtagskandidat für die Landtagswahlen Rheinland-Pfalz, DIE LINKE, am 14. März 2021, https://www.youtube.com/watch?v=MQT1IjOWvzI

Video, Kurzvorstellung von Andreas Klamm als Mitglied des Parteivorstands (Bundesvorstand) DIE LINKE, Termin für die Wahlen geplant am 26. und 27. Februar 2021: https://www.youtube.com/watch?v=0ShqYyyCrjs

Petition: Landesregierung Genehmigung von Nachteils-Ausgleichen für Wähler, Kandidierende und Parteien zur Landtagswahl

Petition: Landesregierung Genehmigung von Nachteils-Ausgleichen für Wähler, Kandidierende und Parteien zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021

Petition: Landesregierung Genehmigung von Nachteils-Ausgleichen für Wähler, Kandidierende und Parteien zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021

Mainz / Ludwigshafen am Rhein. (mid). Weil in der Folge der Corona Krise mehrere Nachteile für Wählerinnen und Wähler, politische Kandidatinnen und Kandidaten sowie für alle Parteien in Rheinland-Pfalz sieht, hat der 52jährige Journalist und Krankenpfleger, Andreas Klamm, aus Ludwigshafen am Rhein am 14. Januar 2021 eine Petition an die Landesregierung in Mainz gesendet in der eine Genehmigung von Nachteils-Ausgleichen für alle Wähler, Wählerinnen, Kandidatinnen und Kandidaten sowie für alle Parteien erbeten wird. 

Andreas Klamm kandidiert für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz zum ersten Mal auf als Landtagskandidat auf der Landesliste und als direkter Kandidat  für DIE LINKE für den Wahlkreis 38 Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf, Mutterstadt, Limburgerhof, Neuhofen, Waldsee, Otterstadt, Altrip und Rheinauen.

Seiner Auffassung nach seien durch die Corona Krise alle Beteiligten an der Landestagswahl in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 benachteiligt, da im Beispiel politische Kandatinnen und Kandidaten keine Gespräche mit Wählerinnen und Wähler führen könnten, Parteien keine Veranstaltungen anbieten können und Wähler, die den Hochrisikogruppen zugerechnet werden müssten, sich nicht offen und frei aufgrund von Selbst-Isolation, Isolation, Quarantäne, Ausgangssperren und Lockdown informieren könnten. Es sei chronisch kranken und behinderten Wählerinnen und Wähler nicht zumutbar, dass diese sich in Gefahr für Gesundheit und Leben trotz einer möglichen Gefahr der Ansteckung mit Corona begeben, um sich über Parteien oder Kandidierende zu informieren. Die freie, politische Willensbildung könne durch die Corona Krise erheblich beeinträchtigt sein. Der Aktivist und Landtagskandidat, Andreas Klamm, empfiehlt daher eine Vorstellung aller Kandidatinnen und Kandidaten und Parteien, die zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 in einem Wahlportal des Südwestrundfunks (SWR), damit sich Wählerinnen und Wähler zumindest online und digital informieren können.

Die Petition ist öffentich und kann bei Change org mitgezeichnet und unterstützt werden.

Andreas Klamm hat eine Petition für Nachteils-Ausgleiche in Bezug zu den Landtagswahl an die Landesregierung nach Mainz gesendet:
Andreas Klamm hat eine Petition für Nachteils-Ausgleiche in Bezug zu den Landtagswahl an die Landesregierung nach Mainz gesendet: Foto: mid

Der vollständige Text der Petition:

Petition an die Landesregierung Rheinland-Pfalz und an Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), VORSORGLICH für den Fall und die Situation, dass der Petitions-Ausschuß des Landtag von Rheinland-Pfalz NICHT mehr vor der Landtagswahl 2021 in Rheinland-Pfalz wegen der Corona Krise oder aus anderen Gründen tagen kann. Petition No. 1 wurde als Empfänger an den Landtag von Rheinland-Pfalz gesendet. Der Eingang der Petition wurde freundlicherweise vom Landtag Rheinland-Pfalz mit dem Aktenzeichen P 3- LE 4/21, Petition vom 6. Januar 2021. bestätigt. Vielen Dank. Andreas Klamm

Petition an die Landesregierung und an den Südwestrundfunk (SWR) vom 14. Januar 2021

An

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz

Landesregierung Rheinland-Pfalz

Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Peter-Altmeier-Allee 1

55116 Mainz

Mrs Dunja Mijatović

Commissioner for Human Rights

EU Menschenrechts-Kommissarin

Council of Europe

Office of the Commissioner for Human Rights

67075 Strasbourg Cedex

FRANCE

Deutsche Gesellschaft für die

Vereinten Nationen e. V.

Zimmerstraße 26/27 • 10969 Berlin

Bundesverfassungsgericht

Schlossbezirk 3

76131 Karlsruhe

Beauftragter der Bundesregierung

für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße  53

10117 Berlin

Südwestrundfunk SWR

Intendant

Prof. Dr. Kai Gniffke

Südwestrundfunk

Anstalt des öffentlichen Rechts

Neckarstraße 230

70190 Stuttgart

Herrn Matthias Rösch

Landesbeauftragter für Behinderte

Landesteilhabebeirat

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz

Bauhofstr. 9

55116 Mainz

UN Campus

Platz der Vereinten Nationen 1

53113 Bonn, Deutschland

Neuhofen, Ludwigshafen am Rhein,  14. Januar 2021

Petition und Eil-Petition: Genehmigung und Durchführung von Maßnahmen von Nachteilsausgleichen für Landtagskandidaten und Wähler für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021

Besondere Hilfen aufgrund der Corona Krise und Corona Verordnungen und Regeln für Kandidierende, Menschen, Wählerinnen und Wähler, chronisch kranke, behinderte und schwerbehinderte Menschen, Wählerinnen und Wähler im Wahlkampf, politischen Meinungsbildungs-Prozess und für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021

Sehr geehrte Frau Malu Dreyer, Ministerpräsidentin!

Sehr geehrte Damen und Herren der Landesregierung Rheinland-Pfalz!

Her Excellency Honorable Mrs Dunja Mijatović!

Commissioner for Human Rights (EU Kommissarin für Menschenrechte)

Sehr geehrte Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts!

Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der United Nations / Vereinten Nationen!

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident Hendrik Hering!

Sehr geehrter Prof. Dr. Kai Gniffke, Intendant des Südwestrundfunks!

Sehr geehrter Herr Jürgen Dusel!

Sehr geehrter Herr Matthias Rösch!

Sehr geehrter Herr Arne Molfenter!

Sehr geehrte Damen und Herren!

Petition und Antrag

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz und ergänzend, sofern dies noch in der Corona-Krise möglich sein sollte auch der Landtag von Rheinland-Pfalz möge für alle Landtagskandidatinnen, Landtagskandidaten aller Parteien, für Einzelkandidatinnen und Einzelkandidaten, Wählerinnen und Wähler für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 schnellst möglichst und sofort die Genehmigung und Durchführung von Nachteilsausgleichen im Zusammenhang mit Corona und den Corona-Verordnungen und Restriktionen durch Verordnungen zur Eindämmung von Corona genehmigen, durchführen und in die Wege leiten.

Mir wurde mitgeteilt, dass Sitzungen des Petitions-Ausschusses des Landtages von Rheinland-Pfalz möglicherweise erst wieder im August / Herbst des Jahres 2021 möglich sein sollen. Da damit der Landtag und dessen Petitions-Ausschuss für Bürgerinnen und Bürger vor den Landtagswahlen am 14. März 2021 NICHT mehr rechtzeitig erreichbar wären, sofern die Information stimmen sollte, bleibt nur noch möglich, dass die Landesregierung Rheinland-Pfalz Ministerpräsidentin Malu Dreyer und der SWR Südwestrundfunk die erbetenen Maßnahmen im Rahmen der Nothilfe zur Hilfeleistung, nach der Erklärung der „Pandemie von nationaler Tragweite“ des Deutschen Bundestag, nach Erklärung des Katastrophenfalls mehrerer Städte, Landkreise und Gemeinden, beraten, diskutieren, beschließen und in die Wege leiten, um faire, offene, freie und demokratische Landtagswahlen im Land Rheinland-Pfalz ohne die Gefahr der teilweisen oder kompletten Ausgrenzung von chronisch kranken, behinderten und schwerbehinderten Menschen, Wählerinnen, Wähler, Kandidatinnen, Kandidaten und Parteien möglich zu machen.

Die Genehmigung von Nachteilsausgleichen und die Durchführung geeigneter Maßnahmen zum Ausgleich bestehender Nachteile in der Folge der Corona Krise, Corona Verordnungen und durch weitere Umstände soll helfen, damit eine faire, freie, demokratische und uneingeschränkte, politische, öffentliche und gesellschaftliche Willensbildung für alle Wählerinnen und Wähler trotz der neuen verschärften Corona-Regeln und Corona-Verordnungen vom 5. Januar 2021, wie Treffen von nur einem Menschen, der nicht dem eigenen Haushalt angehört und „Corona-Leine“, Beschränkung der Reise- und Bewegungs-Freiheit auf einen Radius von 15 Kilometern, Ausgangssperren, Kontakt-Sperren, möglich wird.

Der Südwestrundfunk SWR verfügt als öffentlich-rechtliche Rundfunk-Anstalt über das wunderbar ausgebildete Personal, wunderbare, technische Mittel von denen ich als privater Fernseh- und Radio-Produzent nur Tag und Nacht träumen kann und über alle sonstigen Mittel, um in der Corona Krise und Corona Verordnungen, auch im Katastrophen- und Notstands-Fall oder ähnlichen Großschadens-Ereignissen helfen zu können. Da der SWR öffentlich-rechtlich ist, wird wohl kaum ein Mensch einen Vorwurf erheben können, dass es kommerzielle Interessen oder gar Gewinn-Erzielungs-Absichten bei einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Sender geben könne. Die meisten Menschen, die ich kenne vertrauen dem SWR in vielen Bereichen.

Wer das Haus nicht mehr verlassen darf, ohne triftigen, wichtigen Grund aufgrund von Corona und der Verordnungen zu Corona, kann sich mittels Wahlkampf-Plakate nicht mehr uneingeschränkt zu den Parteien und Kandidaten informieren. Wer zu den Hochrisikogruppen zählt verlässt in der Regel freiwillig das Haus nicht mehr und damit ist leider eine uneingeschränkte politische Meinungs- und Willensbildung ohne besondere und ausgleichende Hilfe für viele Tausend Menschen in Rheinland-Pfalz NICHT mehr möglich. Gespräche mit politischen Kandidatinnen und Kandidaten sind nur am Telefon möglich. Parteien können KEINE Veranstaltungen durchführen und auch keine Info-Stände anbieten.

Die Gewährung und Genehmigung von Nachteilsausgleichen für die betroffenen Menschen, Kandidatinnen, Kandidaten, Wählerinnen und Wähler soll dazu beitragen, dass freie, uneingeschränkte, transparente und offene Landtagswahlen am 14. März 2021 trotz massiver und extrem Grundrechte- und Freiheits-einschränkender Maßnahmen garantiert, gewährleistet und möglich werden.

Der Südwestrundfunk, SWR, der laut Medienstaatsvertrag zum Auftrag zur öffentlichen, politischen Meinungs- und Willensbildung verpflichtet ist, möge für alle Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten und für alle Wählerinnen und Wähler in Rheinland-Pfalz ein Online-Portal einrichten auf dem sich alle Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten mit

a)      Zwei Fotos der Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten

b)      Zwei Video-Präsentationen der Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten

c)      Drei bis vier DIN A4 Seiten an Text-Beiträgen biografisch und mit ihren politischen Engagements, Anliegen und Zielen vorstellen können.

Das Wahl-Online-Portal des Südwestrundfunks (SWR) zur Nothilfe-Leistung für die freie, uneingeschränkte, politische Willensbildung aller Wählerinnen und Wähler in Rheinland-Pfalz für die Landtagswahlen am 14. März 2021, nach der Deklaration der „Pandemie von nationaler Tragweite“ durch den Deutschen Bundestag und stellenweise sogar der Ausrufung des Katastrophenfalls wegen Corona unter anderem in Bayern, im Beispiel durch die dortige Landesregierung von Bayern, kann und sollte von bekannten regionalen Tageszeitungen wie DIE RHEINPFALZ, Rhein-Zeitung und andere bekannte Tageszeitungen und Medien in Rheinland-Pfalz unterstützt werden.

Rundfunk-Sender und Radio-Stationen, wie SWR, SWR Radio Ludwighafen, Kurpfalzradio des SWR, Regional-Radios des SWR, Radio RPR, Antenne Pfalz und andere bekannte Radio-Sender sollten im Rahmen der Nothilfe das einzurichtende Wahl-Online-Portal des Südwestrundfunks (SWR) zur Durchführung und Realisierungen ausgleichender, kompensierender Nachteilsausgleiche für Landtagskandidatinnen, Landtagskandidaten aller Parteien oder parteilos und aller Wählerinnen und Wähler ebenso vor den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 unterstützen.

Die einzurichtenden und durchzuführenden Maßnahmen zur Schaffung von Nachteils-Ausgleichen sollen nicht nur gesunden und nicht behinderten Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten, sondern auch chronisch kranken, behinderten und schwerbehinderten Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten, behinderten und schwerbehinderten Wählerinnen und Wählern helfen, Barrierefreiheit, Inklusion, Teilhabe, politische Teilhabe für und bei den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 zu gewährleisten und zu ermöglichen und helfend beitragend, Diskriminierung, Benachteiligung, Schlechterstellung und Nachteile bedingt durch Corona und Verordnungen zu Corona zu vermeiden.

Dies gilt auch für alle Menschen und Patienten, die Hochrisikogruppen aufgrund des fortgeschrittenen Alters oder aufgrund bestehender Vorerkrankungen angehören.

Begründung

Die Situation für blinde, gehörlose Menschen, die Situation für behinderte, schwerbehinderte Menschen, die Situation junger kranker Menschen, die Situation alter Menschen, die Situation chronisch kranker Menschen, die Situation geflüchteter Menschen, die bereits Wahl-berechtigt sein könnten,  ist durch die Corona Krise und die Verordnungen mit massiven Einschränkungen, die zur erheblichen und schwerwiegenden Ausgrenzung der Hochrisikogruppen führen, weiterhin nicht näher bekannt. Es ist nicht bekannt, wie und ob diese Menschen uneingeschränkt an den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 als Wählerinnen und Wähler oder auch als politische Kandidatinnen und Kandidatinnen teilnehmen können. Alle Parteien sind nicht in der Lage, Gespräche mit Wählerinnen und Wähler zu führen, Info-Stände oder Veranstaltungen durchzuführen. Politische Kommunikation und Information ist in der Folge der Corona Krise und der Verordnungen zu Corona mit Ausgangssperren und Lockdown massiv und erheblich beeinträchtigt. Ob unter diesen besonderen Bedingung noch uneingeschränkte, freie, faire, offene und demokratische Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz möglich sind, ist noch nicht näher bekannt.

Als staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Journalist, Autor, Musik- und Medien-Produzent kandidiere ich erstmals als Landtagskandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 für die Partei DIE LINKE und DIE LINKE in Rheinland-Pfalz.

Ich wurde am 6. Februar 1968 frei von Behinderung, Schwerbehinderung und frei von Krankheiten in Ludwigshafen am Rhein geboren. In der Folge mehrerer schwerer Erkrankungen (Kanülen-Stichverletzung in der Pflege, Hepatitis C Infektion, Asthma bronchiale, rheumatoide Erkrankungsformen) und mehrerer Unfälle bin ich seit dem Jahr 2014 auf die Hilfe eines Rollstuhls und einer Assistenz- und Begleithündin, einer Labrador-Hündin, angewiesen und leider schwer und außergewöhnlich gehbehindert und schwerbehindert, GdB (Grad der Behinderung) 60 mit Schwerbehindertenausweis. Kleine Strecken kann ich noch mit Gehstöcken laufen.

Während der SWR und die Tageszeitung DIE RHEINPFALZ über viele und zum Teil alle Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten von SPD, CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, AfD, Freie Wähler (FWG), zum Teil auch von DIE LINKE und weitere Parteien berichtet haben mit Foto und Fernseh-Beiträgen, wurde im SWR und in der Tageszeitung DIE RHEINPFALZ trotz Aussendung von weit mehr als 70 Pressemitteilungen meinerseits, über meine Kandidatur als Landtagskandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz für die Landesliste für DIE LINKE und als gewählter Direktkandidat für Wahlkreis 38 Mutterstadt NICHT berichtet.

UPDATE vom 7. Januar 2021: Nach der Aussendung von inzwischen 80 Pressemitteilungen haben die Kolleginnen und Kollegen der Tageszeitung DIE RHEINPFALZ von der wir Abonnenten sind über meine Kandidatur für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz berichtet. Hierfür herzlichen DANK an die Kolleginnen und Kollegen der Tageszeitung DIE RHEINPFALZ.

Zum Wahlkreis 38 zählen unter anderem Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf, Limburgerhof, Neuhofen, Altrip, Otterstadt und Rheinauen im Rhein-Pfalz-Kreis (früher bekannt als Landkreis Ludwigshafen) in der direkten Nachbarschaft der Stadt Ludwigshafen am Rhein.

Bereits diese Form der Benachteiligung, umgangssprachlich in der Vorderpfalz auch als „Totschweigen“, „Unterdrückung von Information, Kommunikation“ bezeichnet, bedeutet entgegen der U.N. Behindertenrechtskonvention, die seit dem 21. Dezember 2008 ein Bundesgesetz in der gesamten Bundesrepublik Deutschland ist und damit selbstverständlich auch in Rheinland-Pfalz gültig ist, eine erhebliche Diskriminierung, Ausgrenzung, Benachteiligung, Schlechterstellung gegenüber anderen, weiteren, gesunden und NICHT behinderten Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten. Diskriminierung, Benachteiligung, Schlechterstellung von behinderten und schwerbehinderten Menschen, dazu zählen auch behinderte und schwerbehinderte Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten ist aufgrund einer Vielzahl von mehreren Gesetzen in Rheinland-Pfalz, in Deutschland und in der Bundesrepublik Deutschland NICHT zulässig.

Warum wird in Rheinland-Pfalz über gesunde und nichtbehinderte Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten berichtet und NICHT auch gleichberechtigt über chronisch kranke, behinderte und schwerbehinderte Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten im Rollstuhl berichtet mit keinem einzigen Wort?

Mit der Nichtinformationen zu behinderten und schwerbehinderten Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten werden nicht nur behinderte und schwerbehinderte Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten in Rheinland-Pfalz sondern auch behinderte Wählerinnen und Wähler erheblich benachteiligt, da diese NICHT erfahren können, dass es mögliche Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten gibt, die die berechtigten Interessen von behinderten und schwerbehinderten Menschen, wenn auch im Rollstuhl, künftig im neu zu wählenden Landtag von Rheinland-Pfalz ab 14. März 2021 wirksam vertreten, repräsentieren wollen und zumindest auch eine öffentliche und hörbare Stimme in Medien, Landtag, Poltik und Gesellschaft, schenken wollen und wahrnehmbar machen wollen.

Eine Diskriminierung, Benachteiligung und Schlechterstellung von behinderten und schwerbehinderten Menschen, politischen Kandidatinnen und Kandidaten, Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten ist auf der Grundlage der U.N. Behindertenrechtskonvention, die seit dem 21. Dezember 2008 ein gültiges Bundesgesetz ist, NICHT zulässig. Vergleiche hierzu bitte die komplette U.N. Behindertenrechtskonvention in den Anlagen.

Etwa sechs Wochen vor den Landtagwahlen in Rheinland-Pfalz informieren alle Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten mittels Plakaten, sonstigen Werbeträgern und mittels Flyern (Flugblättern) zu den Parteien, Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten. Durch die neuen Corona-Verordnungen aus dem Jahr 2020 und vom 5. Januar 2021 mit den Regeln unter anderem, dass nur ein Treffen eines Menschen aus einem fremden Haushalt erlaubt sein soll und die Wohnung nur noch im Umkreis von 15 Kilometer verlassen werden darf, sofern die Inzidenzzahlen bei 200 liegen, ist eine faire, freie, offene und frei zugängliche, umfassende Information der Wählerinnen und Wähler und damit auch die freie, faire, offene und uneingeschränkte Willensbildung aller Menschen, Wählerinnen und Wähler im Land Rheinland-Pfalz NICHT mehr gewährleistet.

Dies betrifft vor allem auch Menschen, die den Hochrisikogruppen für Corona Infektionen zugerechnet werden müssen, da diese das Haus zum Eigen- und Selbstschutz NICHT mehr verlassen können und daher keine Plakate der Parteien, Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten sehen und wahrnehmen können. Damit gehen wichtige Informationen zur freien, uneingeschränkten, politischen Willens- und Meinungsbildung verloren.

Ob die Parteien, Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten mit den neuen Bedingungen und Verordnungen zu Corona aus dem Jahr 2020 und den neuen Verordnungen seit dem 5. Januar 2021, in der Lage sein werden, Flyer (Flugblätter) zu verteilen, um zur Landtagswahl zu informieren, darf in Frage gestellt werden.

Die Parteien, ihre Mitglieder, die Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten müssten sich oder beauftragte Werbe-Prospekt-Verteilerinnen und Verteiler zwecks Information für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz erheblich selbst in Gefahr bringen. Dies ist normalerweise nicht zu verantworten und auch nicht hinnehmbar.

Daher ist die Schaffung eines Online-Wahl-Portals für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz seitens des Südwestrundfunks (SWR) nicht nur eine berechtigte und sinnvolle Forderung, sondern eine einfache und wirkungsvolle Maßnahme, um möglichst alle der rund vier Millionen Menschen zu schützen.

Die Maßnahme ist DANK guter Ausstattung mit Technik, Personal und finanziellen GEZ-Mitteln vom Südwestrundfunk (SWR) schnell, kurzfristig und zeitnah umsetzbar.

Es bleibt ausreichend Zeit für alle Wählerinnen und Wähler in Rheinland-Pfalz bleibt sich an zentraler Stelle im Online-Landtagswahl-Portal des SWR zu allen Landtagskandidatinnen, Landtagskandidaten und allen Parteien, uneingeschränkt, fair, frei und offen trotz restriktiver und repressiver Maßnahmen durch Corona-Verordnungen und Corona zu informieren.

Mit einer recht einfachen Hilfe-Maßnahme des SWR digital und online, können auch in der Corona Krise, faire, freie, transparente, offene und uneingeschränkte Informationen für die Landtagswahlen und Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 gewährleistet, ermöglicht sowie gesichert werden. Zudem wird die Chancengleichheit für alle Parteien, Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten und für alle Wählerinnen und Wähler unterstützt, gewährleistet und gefördert, auch für chronisch kranke, behinderte und schwerbehinderte Landtagskandidatinnen, Landtagskandidaten, Wählerinnen und Wählern und Menschen.

Im Vergleich zu den Landtagswahlen vom 13. März 2016 sind alle Landtagskandidatinnen, Landtagskandidaten, alle Parteien, alle Wählerinnen und Wähler im Wahl-Jahr 2021 durch die Corona Krise und Verordnungen zu Corona bereits benachteiligt und schlechter gestellt.

Im Vergleich zu den Landtagswahlen vom 13. März 2016 sind alle chronisch kranke, behinderte, schwerbehinderte Landtagskandidatinnen, Landtagskandidaten, Menschen, Parteien, Wählerinnen und Wähler und Menschen die den Hochrisikogruppen für Corona angehören, benachteiligt, zum Teil ausgegrenzt und schlechter gestellt. In Rheinland-Pfalz leben rund vier Millionen Menschen.

Daher wird um freundliche Genehmigung der Durchführung, Schaffung und Maßnahmen zu Nachteilsausgleichen und Ausgleich bestehender Nachteile für alle nichtbehinderten, gesunde, behinderte, schwerbehinderte, chronisch kranke Landtagskandidatinnen, Landtagskandidaten, Menschen, die den Hochrisikogruppen angehören, Wählerinnen und Wählern und Parteien gebeten.

Gesetzes-Grundlagen im Auszug

Artikel 3, Grundgesetz

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Landesverfassung für Rheinland-Pfalz

Artikel 10 [Zensurverbot]

(1) Jedermann hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und

Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein

zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Niemand darf

ihn deshalb benachteiligen. Die Pressefreiheit und die Freiheit der

Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.

Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der

allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze

der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Artikel 11 [Petitionsrecht]

Jedermann hat das Recht, sich mit Eingaben an die Behörden oder

an die Volksvertretung zu wenden.

2. Gleichheitsrechte

Artikel 17 [Gleichheit vor dem Gesetz, Gleichberechtigung]

(1) Alle sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Willkürliche Begünstigung oder Benachteiligung von Einzelpersonen oder Personengruppen sind den Organen der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung untersagt.

(3) Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat ergreift

Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Staat

und Gesellschaft, insbesondere im Beruf, in Bildung und Ausbildung, in der Familie sowie im Bereich der sozialen Sicherung. Zum Ausgleich bestehender Ungleichheiten sind Maßnahmen, die der Gleichstellung dienen, zulässig.

(4) Der Staat achtet ethnische und sprachliche Minderheiten.

Artikel 19 [Zulassung zu öffentlichen Ämtern]

Alle Deutschen, ohne Unterschied der Rasse, des Religionsbekenntnisses, der Parteizugehörigkeit oder des Geschlechtes, sind

nach Maßgabe der Gesetze und entsprechend ihrer Befähigung

und ihrer Leistungen zu den öffentlichen Ämtern zugelassen,

sofern sie die Gewähr dafür bieten, ihr Amt nach den Vorschriften

und im Geiste der Verfassung zu führen.

Artikel 22 [Nothilfepflicht]

Jedermann ist bei Unglücksfällen und besonderen Notständen

nach Maßgabe der Gesetze zur Leistung von Nothilfe verpflichtet.

Artikel 76 [Wahlgrundsätze]

(1) Wahlen und Volksentscheide auf Grund dieser Verfassung sind

allgemein, gleich, unmittelbar, geheim und frei.

(2) Zur Teilnahme berechtigt sind alle Staatsbürger, die das 18.

Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

(3) Die Teilnahmeberechtigung kann von einer bestimmten Dauer

des Aufenthalts im Lande und, wenn der Staatsbürger mehrere

Wohnungen innehat, auch davon abhängig gemacht werden, dass

seine Hauptwohnung im Lande liegt.

(4) Das Nähere regelt das Gesetz.

Rundfunkstaatsvertrag (RStV) II. Abschnitt: Vorschriften für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

§ 11 Auftrag

(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.

Medienstaatsvertrag – Auszüge –

§ 3

Allgemeine Grundsätze

Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF, das

Deutschlandradio und alle Veranstalter bundesweit ausgerichteter privater

Rundfunkprogramme haben in ihren Angeboten die Würde des Menschen zu achten

und zu schützen; die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten. Die Angebote sollen dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und

körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinungen anderer zu stärken.

Weitergehende landesrechtliche Anforderungen an die Gestaltung der Angebote

sowie § 51 bleiben unberührt.

§ 7

Barrierefreiheit

(1) Die Veranstalter nach § 3 Satz 1 sollen über ihr bereits bestehendes Engagement

hinaus im Rahmen der technischen und ihrer finanziellen Möglichkeiten barrierefreie

Angebote aufnehmen und den Umfang solcher Angebote stetig und schrittweise

ausweiten.

(2) Die Veranstalter bundesweit ausgerichteter privater Fernsehprogramme erstatten

der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt, die in der ARD

zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF sowie das

Deutschlandradio ihren jeweiligen Aufsichtsgremien mindestens alle drei Jahre Bericht über die getroffenen Maßnahmen nach Absatz 1. Die Berichte werden anschließend der Europäischen Kommission übermittelt.

§ 21

Barrierefreiheit

Anbieter von Telemedien sollen im Rahmen der technischen und ihrer finanziellen

Möglichkeiten den barrierefreien Zugang zu Fernsehprogrammen und

fernsehähnlichen Telemedien unterstützen.

III. Abschnitt

Besondere Bestimmungen

für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

§ 26

Auftrag

(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen

und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen

Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.

(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.

(3) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten arbeiten zur Erfüllung ihres Auftrages zusammen; die Zusammenarbeit regeln sie in öffentlich-rechtlichen Verträgen.

(4) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind mit der Erbringung von

Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne des Artikels

106 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auch betraut, soweit sie zur Erfüllung ihres Auftrags gemäß Absatz 1 bei der Herstellung und Verbreitung von Angeboten im Sinne des § 27 zusammenarbeiten. Die Betrauung gilt insbesondere für die Bereiche Produktion, Produktionsstandards,

– 30 –

Programmrechteerwerb, Programmaustausch, Verbreitung und Weiterverbreitung von Angeboten, Beschaffungswesen, Sendernetzbetrieb, informationstechnische und sonstige Infrastrukturen, Vereinheitlichung von Geschäftsprozessen, Beitragsservice und allgemeine Verwaltung. Von der Betrauung nicht umfasst sind kommerzielle

Tätigkeiten nach § 40 Abs. 1 Satz 2.

§ 27

Angebote

(1) Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind Rundfunkprogramme

(Hörfunk- und Fernsehprogramme) und Telemedienangebote nach Maßgabe dieses

Staatsvertrages und der jeweiligen landesrechtlichen Regelungen. Der öffentlichrechtliche Rundfunk kann programmbegleitend Druckwerke mit programmbezogenem

Inhalt anbieten.

(2) Rundfunkprogramme, die über unterschiedliche Übertragungswege zeitgleich

verbreitet werden, gelten zahlenmäßig als ein Angebot

U.N. Behindertenrechtskonvention, seit 21. Dezember 2008 ein Bundesgesetz in Deutschland, vergleiche Publikation im Bundesgesetzblatt

Artikel 29

Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben

Die Vertragsstaaten garantieren Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen, und verpflichten sich,

a) sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können, sei es unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter oder Vertreterinnen, was auch das Recht und die Möglichkeit einschließt, zu wählen und gewählt zu werden; unter anderem

i) stellen sie sicher, dass die Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien geeignet, zugänglich und leicht zu verstehen und zu handhaben sind;

ii) schützen sie das Recht von Menschen mit Behinderungen, bei Wahlen und Volksabstimmungen in geheimer Abstimmung ohne Einschüchterung ihre Stimme abzugeben, bei Wahlen zu kandidieren, ein Amt wirksam innezuhaben und alle öffentlichen Aufgaben auf allen Ebenen staatlicher Tätigkeit wahrzunehmen, indem sie gegebenenfalls die Nutzung unterstützender und neuer Technologien erleichtern;

iii) garantieren sie die freie Willensäußerung von Menschen mit Behinderungen als Wähler und Wählerinnen und erlauben zu diesem Zweck im Bedarfsfall auf Wunsch, dass sie sich bei der Stimmabgabe durch eine Person ihrer Wahl unterstützen lassen;

b) aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können, und ihre Mitwirkung an den öffentlichen Angelegenheiten zu begünstigen, unter anderem

i) die Mitarbeit in nichtstaatlichen Organisationen und Vereinigungen, die sich mit dem öffentlichen und politischen Leben ihres Landes befassen, und an den Tätigkeiten und der Verwaltung politischer Parteien;

ii) die Bildung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen, die sie auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene vertreten, und den Beitritt zu solchen Organisationen.

Artikel 4

Allgemeine Verpflichtungen

(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Vertragsstaaten,

a) alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu treffen;

b) alle geeigneten Maßnahmen einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen zur Änderung oder Aufhebung bestehender Gesetze, Verordnungen, Gepflogenheiten und Praktiken zu treffen, die eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen darstellen;

c) den Schutz und die Förderung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in allen politischen Konzepten und allen Programmen zu berücksichtigen;

d) Handlungen oder Praktiken, die mit diesem Übereinkommen unvereinbar sind, zu unterlassen und dafür zu sorgen, dass die staatlichen Behörden und öffentlichen Einrichtungen im Einklang mit diesem Übereinkommen handeln;

e) alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung aufgrund von Behinderung durch Personen, Organisationen oder private Unternehmen zu ergreifen;

f) Forschung und Entwicklung für Güter, Dienstleistungen, Geräte und Einrichtungen in universellem Design, wie in Artikel 2 definiert, die den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen mit möglichst geringem Anpassungs- und Kostenaufwand gerecht werden, zu betreiben oder zu fördern, ihre Verfügbarkeit und Nutzung zu fördern und sich bei der Entwicklung von Normen und Richtlinien für universelles Design einzusetzen;

g) Forschung und Entwicklung für neue Technologien, die für Menschen mit Behinderungen geeignet sind, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien, Mobilitätshilfen, Geräten und unterstützenden Technologien, zu betreiben oder zu fördern sowie ihre Verfügbarkeit und Nutzung zu fördern und dabei Technologien zu erschwinglichen Kosten den Vorrang zu geben;

h) für Menschen mit Behinderungen zugängliche Informationen über Mobilitätshilfen, Geräte und unterstützende Technologien, einschließlich neuer Technologien, sowie andere Formen von Hilfe, Unterstützungsdiensten und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen;

i) die Schulung von Fachkräften und anderem mit Menschen mit Behinderungen arbeitendem Personal auf dem Gebiet der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu fördern, damit die aufgrund dieser Rechte garantierten Hilfen und Dienste besser geleistet werden können.

(2) Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte verpflichtet sich jeder Vertragsstaat, unter Ausschöpfung seiner verfügbaren Mittel und erforderlichenfalls im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit Maßnahmen zu treffen, um nach und nach die volle Verwirklichung dieser Rechte zu erreichen, unbeschadet derjenigen Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen, die nach dem Völkerrecht sofort anwendbar sind.

(3) Bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten zur Durchführung dieses Übereinkommens und bei anderen Entscheidungsprozessen in Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, führen die Vertragsstaaten mit den Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kindern mit Behinderungen, über die sie vertretenden Organisationen enge Konsultationen und beziehen sie aktiv ein.

(4) Dieses Übereinkommen lässt zur Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen besser geeignete Bestimmungen, die im Recht eines Vertragsstaats oder in dem für diesen Staat geltenden Völkerrecht enthalten sind, unberührt. Die in einem Vertragsstaat durch Gesetze, Übereinkommen, Verordnungen oder durch Gewohnheitsrecht anerkannten oder bestehenden Menschenrechte und Grundfreiheiten dürfen nicht unter dem Vorwand beschränkt oder außer Kraft gesetzt werden, dass dieses Übereinkommen derartige Rechte oder Freiheiten nicht oder nur in einem geringeren Ausmaß anerkenne.

(5) Die Bestimmungen dieses Übereinkommens gelten ohne Einschränkung oder Ausnahme für alle Teile eines Bundesstaats.

Artikel 5

Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, vom Gesetz gleich zu behandeln sind und ohne Diskriminierung Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz und gleiche Vorteile durch das Gesetz haben.

(2) Die Vertragsstaaten verbieten jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung und garantieren Menschen mit Behinderungen gleichen und wirksamen rechtlichen Schutz vor Diskriminierung, gleichviel aus welchen Gründen.

(3) Zur Förderung der Gleichberechtigung und zur Beseitigung von Diskriminierung unternehmen die Vertragsstaaten alle geeigneten Schritte, um die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen zu gewährleisten.

(4) Besondere Maßnahmen, die zur Beschleunigung oder Herbeiführung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind, gelten nicht als Diskriminierung im Sinne dieses Übereinkommens.

Artikel 6

Frauen mit Behinderungen

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind, und ergreifen in dieser Hinsicht Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass sie alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll und gleichberechtigt genießen können.

(2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen zur Sicherung der vollen Entfaltung, der Förderung und der Stärkung der Autonomie der Frauen, um zu garantieren, dass sie die in diesem Übereinkommen genannten Menschenrechte und Grundfreiheiten ausüben und genießen können.

Artikel 8

Bewusstseinsbildung

(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, sofortige, wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um

a) in der gesamten Gesellschaft, einschließlich auf der Ebene der Familien, das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern;

b) Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit Behinderungen, einschließlich aufgrund des Geschlechts oder des Alters, in allen Lebensbereichen zu bekämpfen;

c) das Bewusstsein für die Fähigkeiten und den Beitrag von Menschen mit Behinderungen zu fördern.

(2) Zu den diesbezüglichen Maßnahmen gehören

a) die Einleitung und dauerhafte Durchführung wirksamer Kampagnen zur Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit mit dem Ziel,

i) die Aufgeschlossenheit gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen,

ii) eine positive Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen und ein größeres gesellschaftliches Bewusstsein ihnen gegenüber zu fördern,

iii) die Anerkennung der Fertigkeiten, Verdienste und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen und ihres Beitrags zur Arbeitswelt und zum Arbeitsmarkt zu fördern;

b) die Förderung einer respektvollen Einstellung gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen des Bildungssystems, auch bei allen Kindern von früher Kindheit an;

c) die Aufforderung an alle Medienorgane, Menschen mit Behinderungen in einer dem Zweck dieses Übereinkommens entsprechenden Weise darzustellen;

d) die Förderung von Schulungsprogrammen zur Schärfung des Bewusstseins für Menschen mit Behinderungen und für deren Rechte.

Artikel 9

Zugänglichkeit

(1) Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten. Diese Maßnahmen, welche die Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren einschließen, gelten unter anderem für

a) Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäusern, medizinischer Einrichtungen und Arbeitsstätten;

b) Informations-, Kommunikations- und andere Dienste, einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste.

(2) Die Vertragsstaaten treffen außerdem geeignete Maßnahmen,

a) um Mindeststandards und Leitlinien für die Zugänglichkeit von Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, auszuarbeiten und zu erlassen und ihre Anwendung zu überwachen;

b) um sicherzustellen, dass private Rechtsträger, die Einrichtungen und Dienste, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, anbieten, alle Aspekte der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen berücksichtigen;

c) um betroffenen Kreisen Schulungen zu Fragen der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen anzubieten;

d) um in Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, Beschilderungen in Brailleschrift und in leicht lesbarer und verständlicher Form anzubringen;

e) um menschliche und tierische Hilfe sowie Mittelspersonen, unter anderem Personen zum Führen und Vorlesen sowie professionelle Gebärdensprachdolmetscher und -dolmetscherinnen, zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, den Zugang zu Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, zu erleichtern;

f) um andere geeignete Formen der Hilfe und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen zu fördern, damit ihr Zugang zu Informationen gewährleistet wird;

g) um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, einschließlich des Internets, zu fördern;

h) um die Gestaltung, die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb zugänglicher Informations- und Kommunikationstechnologien und -systeme in einem frühen Stadium zu fördern, sodass deren Zugänglichkeit mit möglichst geringem Kostenaufwand erreicht wird.

Artikel 11

Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen

Die Vertragsstaaten ergreifen im Einklang mit ihren Verpflichtungen nach dem Völkerrecht, einschließlich des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen, alle erforderlichen Maßnahmen, um in Gefahrensituationen, einschließlich bewaffneter Konflikte, humanitärer Notlagen und Naturkatastrophen, den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.

Artikel 12

Gleiche Anerkennung vor dem Recht

(1) Die Vertragsstaaten bekräftigen, dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, überall als Rechtssubjekt anerkannt zu werden.

(2) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen.

(3) Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen Zugang zu der Unterstützung zu verschaffen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit gegebenenfalls benötigen.

(4) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass zu allen die Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit betreffenden Maßnahmen im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen geeignete und wirksame Sicherungen vorgesehen werden, um Missbräuche zu verhindern. Diese Sicherungen müssen gewährleisten, dass bei den Maßnahmen betreffend die Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit die Rechte, der Wille und die Präferenzen der betreffenden Person geachtet werden, es nicht zu Interessenkonflikten und missbräuchlicher Einflussnahme kommt, dass die Maßnahmen verhältnismäßig und auf die Umstände der Person zugeschnitten sind, dass sie von möglichst kurzer Dauer sind und dass sie einer regelmäßigen Überprüfung durch eine zuständige, unabhängige und unparteiische Behörde oder gerichtliche Stelle unterliegen. Die Sicherungen müssen im Hinblick auf das Ausmaß, in dem diese Maßnahmen die Rechte und Interessen der Person berühren, verhältnismäßig sein.

(5) Vorbehaltlich dieses Artikels treffen die Vertragsstaaten alle geeigneten und wirksamen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht wie andere haben, Eigentum zu besitzen oder zu erben, ihre finanziellen Angelegenheiten selbst zu regeln und gleichen Zugang zu Bankdarlehen, Hypotheken und anderen Finanzkrediten zu haben, und gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen nicht willkürlich ihr Eigentum entzogen wird.

Artikel 13

Zugang zur Justiz

(1) Die Vertragsstaaten gewährleisten Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksamen Zugang zur Justiz, unter anderem durch verfahrensbezogene und altersgemäße Vorkehrungen, um ihre wirksame unmittelbare und mittelbare Teilnahme, einschließlich als Zeugen und Zeuginnen, an allen Gerichtsverfahren, auch in der Ermittlungsphase und in anderen Vorverfahrensphasen, zu erleichtern.

(2) Um zur Gewährleistung des wirksamen Zugangs von Menschen mit Behinderungen zur Justiz beizutragen, fördern die Vertragsstaaten geeignete Schulungen für die im Justizwesen tätigen Personen, einschließlich des Personals von Polizei und Strafvollzug.

Artikel 19

Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft

Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens anerkennen das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben, und treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen den vollen Genuss dieses Rechts und ihre volle Einbeziehung in die Gemeinschaft und Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern, indem sie unter anderem gewährleisten, dass

a) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben;

b) Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu Hause und in Einrichtungen sowie zu sonstigen gemeindenahen Unterstützungsdiensten haben, einschließlich der persönlichen Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft und der Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation und Absonderung von der Gemeinschaft notwendig ist;

c) gemeindenahe Dienstleistungen und Einrichtungen für die Allgemeinheit Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung zur Verfügung stehen und ihren Bedürfnissen Rechnung tragen.

Artikel 20

Persönliche Mobilität

Die Vertragsstaaten treffen wirksame Maßnahmen, um für Menschen mit Behinderungen persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen, indem sie unter anderem

a) die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderungen in der Art und Weise und zum Zeitpunkt ihrer Wahl und zu erschwinglichen Kosten erleichtern;

b) den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu hochwertigen Mobilitätshilfen, Geräten, unterstützenden Technologien und menschlicher und tierischer Hilfe sowie Mittelspersonen erleichtern, auch durch deren Bereitstellung zu erschwinglichen Kosten;

c) Menschen mit Behinderungen und Fachkräften, die mit Menschen mit Behinderungen arbeiten, Schulungen in Mobilitätsfertigkeiten anbieten;

d) Hersteller von Mobilitätshilfen, Geräten und unterstützenden Technologien ermutigen, alle Aspekte der Mobilität für Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen.

Artikel 21

Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen

Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit, einschließlich der Freiheit, Informationen und Gedankengut sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben, gleichberechtigt mit anderen und durch alle von ihnen gewählten Formen der Kommunikation im Sinne des Artikels 2 ausüben können, unter anderem indem sie

a) Menschen mit Behinderungen für die Allgemeinheit bestimmte Informationen rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten in zugänglichen Formaten und Technologien, die für unterschiedliche Arten der Behinderung geeignet sind, zur Verfügung stellen;

b) im Umgang mit Behörden die Verwendung von Gebärdensprachen, Brailleschrift, ergänzenden und alternativen Kommunikationsformen und allen sonstigen selbst gewählten zugänglichen Mitteln, Formen und Formaten der Kommunikation durch Menschen mit Behinderungen akzeptieren und erleichtern;

c) private Rechtsträger, die, einschließlich durch das Internet, Dienste für die Allgemeinheit anbieten, dringend dazu auffordern, Informationen und Dienstleistungen in Formaten zur Verfügung zu stellen, die für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind;

d) die Massenmedien, einschließlich der Anbieter von Informationen über das Internet, dazu auffordern, ihre Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu gestalten;

e) die Verwendung von Gebärdensprachen anerkennen und fördern.

Kontakt und Presse- und Medien-Kontakt

Andreas Klamm

Schillerstr. 31

67141 Neuhofen

Verbandsgemeinde Rheinauen

Rhein-Pfalz-Kreis (Landkreis Ludwigshafen) Ludwigshafen am Rhein

Rheinland-Pfalz

Tel. 06236 48 929 74

Tel. 0621 5867 8054

E-Mail: andreasklamm@hotmail.com

Internet: www.andreasklamm.de

Internet: www.andreas-klamm.de

Blog: https://andreasklamm.wordpress.com

Journalist, Krankenpfleger, (Gesundheits- und Krankenpfleger), Musik- und Medien-Produzent

Landtagskandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021, Landesliste DIE LINKE und Wahlkreis 38, Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf, Limburgerhof, Neuhofen, Waldsee, Otterstadt, Rheinauen für DIE LINKE

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Autor, Schriftsteller, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter

Anlagen:

U.N. Behindertenrechtskonvention, komplette Fassung, Bundesgesetz in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 21. Dezember 2008, gültig in Rheinland-Pfalz und in gesamt Deutschland / Bundesrepublik Deutschland (als PDF)

Petition No. 1 vom 6. Januar 2021 an den Landtag von Rheinland-Pfalz für Nachteils-Ausgleiche aufgrund der Corona Krise und Corona Verordnungen für alle Wählerinnen, Wähler, Menschen, Kandidatinnen, Kandidaten und Parteien in Bezug zur Landtagswahl Rheinland-Pfalz am 14. März 2021.

Link: https://www.change.org/p/landtag-rheinland-pfalz-landtagswahlen-besondere-hilfen-und-nachteilsausgleiche-f%C3%BCr-kandidierende-und-menschen

Andreas Klamm erstattet Strafanzeige gegen die Politikerin Xenia Duvalo, MdB wegen Beleidigung, Verleumdung, Rufmord und Rechtsbruch der U.N. Behindertenrechtskonvention – Strafanzeige vom 11. Januar 2021

Andreas Kamm erstattet Strafanzeige gegen Politikerin Xenia Duvalo, MdB wegen Beleidigung, Verleumdung, Rufmord und Rechtsbruch der U.N. Behndertenrechtskonventon – Strafanzeige vom 11. Januar 2021

Neuhofener Journalist, Krankenpfleger, Medien- und Musik-Produzent bittet Deutschen Bundestag um Aufhebung der politischen Immunität von Xenia Duvalo, MdBFoderung für die Einberufung eines Untersuchungs-Ausschuß im Deutschen Bundestag

Keine Würde von Menschen: Ehre, Name, Ansehen, Ruf und komplettes Leben zerstört

Berlin / Mainz / Ludwigshafen / Neuhofen. 11. Januar 2021. (mid) Nachdem die Politikerin Xenia Duvalo, MdB, den Neuhofener Journalist, Krankenpfleger, Medien- und Musik-Produzent öffentlich bei Twitter so wörtlich als “Idiot, Irrer, Schwachkopf, Vollpfosten, der von NICHTS Ahnung hat und überall mitreden will, linke Ratte und Made, die sich immer im Erfolg anderer Menschen suhlt und Speckbacke” öffentlich bezeichnet hat, hat der 52jährige, schwerbehinderte, arme und sichtbar kranke Mann, der in Neuhofen und in Ludwigshafen als “der Krüppel von der Pfalz” bekannt ist, Strafanzeige wegen Beleidigung, Verleumdung, Rufmord und Rechtsbruch der U.N. Behindertenrechtskonvention erstattet.

Nach Überzeugung von Andreas Klamm und seiner öffentlichen Behauptung, handele es sich bei der U.N. Behindertenrechtskonvention seit dem 21. Dezember 2008 angeblich um “ein in Deutschland gültiges Bundesgesetz.” Da diese Informationen offiziell nicht verifiziert werden können, muss sich mit der Frage, ob die U.N. Behindertenrechtskonvention tatsächlich ein in Deutschland gültiges Gesetz sein könnte, möglicherweise der Deutsche Bundestag befassen.

Während seit 1933 in Deutschland immer wieder öffentliche Diskussionen über “behinderte, schwerbehinderte Objekte geführt werden, die oft als lebensunwertes oder NICHT-System-relevantes Leben umgangssprachlich bezeichnet werden und gelten”, glaubt Andreas Klamm, dass auch behinderte, schwerbehinderte “Taugenichts und Krüppel”, wie diese vielerorts in der Pfalz bezeichnet werden, “ein Recht auf Würde, Leben hätten, als rechtsfähige Rechtssubjekte und möglicherweise sogar als lebende Menschen anerkannt werden müssten und sogar ein Recht auf politische Teilhabe hätten.” Angeblich garantiere die U.N. Behindertenrechtskonvention, dass auch Behinderte und Schwerbehinderte, an Wahlen mittelbar und unmittelbar teilnehmen könnten und sogar wählbar sein sollten. So stünde es zumindest in der Theorie und im Bundesgesetz. Die Praxis in Rheinland-Pfalz und in Deutschland sei natürlich von der Idealvorstellung oder auch der “illusionären Wunschvorstellung”, dass Behinderte, Schwerbehinderte “als lebende Menschen, rechtsfähige Rechtstsubjekte anerkannt und sogar gewählt werden könnten” offenbar sehr, sehr weit entfernt. Es stimme doch sehr nachdenklich wenn Politikerinnen und Politiker in Berlin “behinderte und schwerbehinderte Objekte, Sachen, oder was auch immer, als so wörtlich Ratten” öffentlich bezeichnen. An den Titel “der Krüppel von der Pfalz” habe ich mich im Laufe der Jahre bereits gewöhnt. Ratte ist hier schon eine gewisse Form der Steigerung, immerhin seien Ratten lebende Tiere.”, schmunzelt Klamm.

Andreas Klamm klagt: Aufgrund dieser und weiterer öffentlicher Verleumdungen, Beleidigungen und Rufmord-Kampagnen erhalte ich KEINE Verträge als Journalist, Autor, Medien- und Musik-Produzent und keine Anstellungen, ungeachtet dessen in welchen Berufs-Bereichen ich mich bewerbe. Seit Juni 2014 sei der Mann, eigenen Angaben zufolge, in der Folge mehrerer Unfälle und Erkrankungen: Schwerbehindert, Grad der Behinderung 60, GdB 60, Merkzeichen G, Merkmal “dauerhafte Einbuße der körperlichen Beweglichkeit” und sei auf die Hilfe von Gehstöcken, Rollstuhl und eines Assistenz-Hundes angewiesen. Er habe vom Landesamt für Soziales, Jugend und Gesundheit in Mainz bereits im Jahr 2014 einen Schwerbehinderten-Ausweis erhalten. “Die finanzielle Notlage durch Corona und durch öffentliche Verleumdungen, Vernichtung jeglicher Ehre, des Rufes meines Namens und des Namens meines Großvaters, Hedi Sabaot, Französischer Offizier im Zweiten Weltkrieg 1945 in Kaiserslautern, würden NICHT bestehen, wenn nicht periodisch immer wieder schwerste und falsche Verleumdungen, Beleidigungen, üble Nachreden stattfinden würden.”, so Andreas Klamm Dies führe zu erheblichen, finanziellen, sozialen und gesellschaftlichen Nachteilen.

Im Jahr 2021 kandidiert Andreas Klamm, eigenen Angaben zufolge, erstmals als Landtagskandidat für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021, Landesliste DIE LINKE und als direkter Kandidat für den Wahlkreis 38, Mutterstadt, Dannstadt-Schauernheim, Böhl-Iggelheim, Maxdorf, Limburgerhof, Waldsee, Otterstadt, Neuhofen, Altrip und Rheinauen.

Weitere Berichte folgen.

Veröffentlichung des kompletten Textes der Strafanzeige von Andreas Klamm gegen die Politikerin Xenia Duvalo, MdB, wegen Beleidigung, Verleumdung, Rufmord und Rechtsbruch der U.N. Behindertenrechtskonvention.

Andreas Klamm wird von der Politikerin Xenia Duvalo, MdB,öffentlich als ” Neuhofener Irrer, Speckbacke, Idiot, Schwachkopf, Vollpfosten, Made, Sozialschmarotzer, und linke Ratte bezeichnet, der von NICHTS Ahnung hat und ohne jede Qualifikation überall mitreden wolle”.

Strafanzeige vom 11. Januar 2021 als PDF, komplett:

Beweise, Teil 1, Screenshot Fotos als PDF

An

Staatsanwaltschaft Frankenthal

Emil-Rosenberg-Str. 2, 67227 Frankenthal

Postfach 1145,  67201 Frankenthal

Telefon: 06233/80-0

Telefax: 06233803362

Anrufbeantworter: 06233/80-3198

E-Mail: E-Mail: staft@genstazw.jm.rlp.de

Deutscher Bundestag

Platz der Republik 1

11011 Berlin

Telefon: +49 (0)30 227 0

Fax: 03022736878

E-Mail: mail@bundestag.de

Generalstaatsanwaltschaft Koblenz

Deinhardpassage 1

56068 Koblenz

Telefon: 0261/1307 – 0

Telefax: 0261130738010

E-Mail: genstako@genstako.jm.rlp.de

Polizeipräsidium Rheinpfalz

Wittelsbachstraße 3

67061 Ludwigshafen am Rhein

Tel.: 0621 – 9630

E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de

Polizeiinspektion Schifferstadt

Waldspitzweg 2

67105 Schifferstadt

Tel.: 06235 495 0

Fax: 06235495104

E-Mail:   pischifferstadt@polizei.rlp.de

Landtag Rheinland-Pfalz

Platz der Mainzer Republik 1

55116 Mainz

Tel.: 061312080

Fax:  061312082447

E-Mail: poststelle@landtag.rlp.de

Mrs Dunja Mijatović

Commissioner for Human Rights

EU Menschenrechts-Kommissarin

Council of Europe

Office of the Commissioner for Human Rights

67075 Strasbourg Cedex

FRANCE

Tel: +33 (0)3 88 41 34 21

Fax: +330390215053

Email: commissioner@coe.int

Email: stefano.montanari@coe.int

Beauftragter der Bundesregierung

für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße  53

10117 Berlin

E-Mail: info.gehoerlos@bmas.bund.de

E-Mail: PRESSE@behindertenbeauftragter.de 

Fax: 030221911017

Fax: 030185271871

Ministerpräsidentin Malu Dreyer

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz

Postfach 3880

55028 Mainz

Telefon: 06131 160

E-Mail: buergerbuero@stk.rlp.de

Bundesverfassungsgericht

Schlossbezirk 3

76131 Karlsruhe

Postanschrift

Postfach 1771

76006 Karlsruhe

Telefon: 07219101-0

Fax: 07219101382

E-Mail: bverfg@bundesverfassungsgericht.de

Herrn Matthias Rösch

Landesbeauftragter für Behinderte

Landesteilhabebeirat

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz

Bauhofstr. 9

55116 Mainz

Tel.: 06131 16-2027

Fax: 06131 16-2452

E-Mail: poststelle@msagd.rlp.de

UN Campus

Platz der Vereinten Nationen 1

53113 Bonn, Deutschland

+49 (0)228 / 815 2773: Arne Molfenter (Büroleitung)

+49 (0)228 / 815 2776: Leonie Beck

E-Mail: info@unric.org 

E-Mail: deutschland@unric.org 

E-Mail: visit@unric.org

An alle Medien, Presse,

Journalistinnen Journalisten

Deutschland

Europa

Welt

Neuhofen, Ludwigshafen am Rhein, 11. Januar 2021

Strafanzeige wegen Beleidigung, übler Nachrede, Verleumdung, Rufmord und aller weiterer in Betracht kommender Straftatbestände,

RECHTSBRUCH der U.N. Behindertenrechts-Konvention, seit 21. Dezember 2008 als Bundesgesetz in Deutschland und in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bekanntgegeben und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Rechtsbruch und Völkerrechts- vertragliche Verletzung der U.N. Behindertenrechtskonvention durch Abgeordnetinnen und Abgeordnete des Deutschen Bundestags, der Bundesrepublik Deutschland und schwerwiegende Verletzung Völkerrechts-ratifizierter vertragsstaatlicher Verpflichtungen, die mit der U.N. Behindertenrechtskonvention verbunden sind, konkret hier durch Frau Xenia Duvalo, MdB und weitere möglicherweise Tatbeteiligte

Strafanzeige und Pressemitteilung

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Deutschen Bundestags!

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Landtag Rheinland-Pfalz!

Dear Honorable And Her Excellency Mrs. Dunja Mijatović!

Sehr geehrte Damen und Herren Richterinnen und Richter!

Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer!

Sehr geehrter Herr Matthias Rösch!

Sehr geehrter Herr Arne Molfenter!

Hiermit erstatte ich, Andreas Klamm, geboren am 6. Februar 1968 in Ludwigshafen am Rhein, Anschrift: Schillerstr. 31, 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen / früher Landkreis Ludwigshafen, bei Ludwigshafen am Rhein, Rheinland-Pfalz, Deutschland, Tel. 0621 5867 8054

Strafanzeige wegen Beleidigung, Verleumdung, übler Nachrede, Rufmord

Gegen

Frau Xenia Duvalo, MdB und gegen den oder die Inhaberinnen oder Inhaber des Twitter Accounts / Konto: https://twitter.com/XDuvalo

Aufgrund der Schwere der Beleidigung „Irrer und Idiot“ aus Neuhofen, Schwachkopf, linke Ratte”

bitte ich die Ermittlungs-Behörden und den Deutschen Bundestag die Aufhebung der politischen Immunität von Frau Xenia Duvalo, MdB

zu prüfen und zwecks ordentlichen und öffentlichen Gerichtsverfahren, sei es am Landgericht Berlin oder Landgericht Frankenthal in die Wege zu leiten  Ich kandidiere als Landtagskandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz auf der Landesliste für DIE LINKE und als direkter Kandidat für Wahlkreis 38 Mutterstadt.

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 186 Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 185

Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 187

Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Frau Xenia Duvalo, MdB hat mich nach einer Gratulation vom 8. Januar 2021 an die neu gewählte Juso Vorsitzende, Frau Jessica Rosenthal, SPD öffentlich bei Twitter als „Idot, Irren, Schwachkopf, Vollpfosten“ bezeichnet und bezichtigt mich Straftaten und nachweisbar falschen und nicht zutreffenden Vorwürfen, die NACHWEISBAR falsch sind und nicht zutreffend sind.

In meinen Diagnosen des Landesamtes für Soziales, Jugend und Gesundheit sind KEINE psychiatrischen Diagnosen enthalten. Ebenso wenig wurde von den mich behandelnden Ärzten festgestellt, dass ich nach Angaben von Frau Xenia Duvulo, ein „Irrer, Idot, Vollpfosten, Schwachkopf“ sein soll.

Es ist richtig, dass ich in der Folge mehrerer Unfälle SCHWERBEHINDERT, GdB 60, Grad der Behinderung 60 bin, aufgrund Unfall-Verletzungen, rheumatoider und Virus-infektiöser Erkrankungen, Hepatitis C und anderer Erkrankungen.

Die Screenshots finden Sie ergänzend zu dieser Strafanzeige in den Anlagen beigefügt.

Strafsachen

Protokoll und Abschrift No. 1

vom 10. Januar 2021

Xenia Duvalo, MdB

Twitter: https://twitter.com/XDuvalo

Berlin

GEGEN VERFAHRENS-GEGNER

Andreas Klamm, Schillerstr. 31, 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen, Rhein-Pfalz-Kreis, (Landkreis Ludwigshafen am Rhein), Rheinland-Pfalz, Deutschland, geboren am 6. Februar 1968 in Ludwigshafen am Rhein, Deutschland, Tel. 0621 5867 8054, E-Mail: andreasklamm@hotmail.com

Xenia Duvalo, MdB teilt öffentlich bei Twitter mit

Andreas Klamm „Der Idiot und Irre aus Neuhofen bei Ludwigshafen am Rhein in Rheinland-Pfalz“

das für Idiot stehende Pseudonym Sabaot wohlweislich

Xenia Duvalo, MdB, @XDuvalo, 12h, Replying to @AndreasKlamm, @NowaboFM

 and 3 others

Kennt Ihr auch Leutz, die immer Ich ich ICH schreien ?

Die überall mitreden wollen, obwohl sie keine Ahnung haben

Die verbal mit Gewalt ‘nach oben’ wollen …und wenn’s nur per Keyword-SPAMMING auf der Website ist

Die nicht nur aussehen wie Kinski, sondern IRRE …

Die ehrenwerte Frau Xenia Duvalo, MdB erhebt öffentlich bei Twitter schwere Vorwürfe gegen den Neuhofener “Idioten und Irren Andreas Klamm geboren am 6. Februar 1968“

Ort der Straftaten: Berlin, Neuhofen, Ludwigshafen am Rhein, Deutschland, Bundesrepublik Deutschland, Twitter

Screenshots in den Anlagen / Abschriften der Screenshots im Auszug

Ereignis-Hergang:

Andreas Klamm veröffentlichte zur Wahl der neuen Juso-Vorsitzenden Jessica Rosenthal, Lehrerin und neue Juso-Vorsitzende ein Tweet mit Glückwunsch und einer öffentlichen Gratulation.

Alle Mitteilungen, Status-Meldungen bei Twitter, können weltweit bei Millionen Menschen gelesen und nach verfolgt werden.

Da Andreas Klamm aufgrund seines Großvaters mütterlicherseits, dem Offizier der Französischen Armee, Hedi Sabaot, (Offizier der Französischen Armee 1945 /1946) seit mehr als 20 Jahren mit den Namen Andreas Klamm und Andreas Klamm Sabaot, öffentlich auftritt und eine Musik-Band Andreas Klamm Sabaot gegründet hat, hat Andreas Klamm mit seinem im Personalausweis eingetragenen Namen Andreas Klamm den Tweet gekennzeichnet.

Zweck: Identifikations-Möglichkeit für Leserinnen und Leser, SPD, Jusos, Landesbehörden und Bundesbehörden

Zeugen: Saskia Esken, SPD, Parteivorstand, Norbert Walter Borjans, SPD, Parteivorstand und weitere

Ob es sich bei der namentlichen Kennzeichnung eines Tweets mit dem im eingetragenen Namen im Personalausweis nach gültigen Gesetzen in Deutschland um einen Straftat-Bestand handelt, obliegt den Beamtinnen und Beamten der Polizei, der Staatsanwaltschaften, des Verfassungsschutzes, des Staatsschutzes und der Gerichte zu ermitteln und zu recherchieren.

Reaktionen auf die Gratulation an die neue Juso-Vorsitzende seitens Andreas Klamm:

Abschriften der gefertigten Screenshots:

Xenia Duvalo, MdB zu Andreas Klamm / @andreasklamm / Auszug:

Mein UrururururONKEL auch.

Unfreiwillig getrieben von Nazis ins russische Reich …überlebt & zurückgekehrt aus Gefangenschaft in sein Heimatland, das christliche & jüdische FRAUEN aus Trümmern NEU & WIEDER aufbauten OHNE mupfelige Vasallen

Mein Vater war bei der deutschen Wehrmacht und kam nach siebenjähriger Gefangenschaft in Sibirien 1952 als einer der Letzten zurück! Und nu?

Julia

Bitte sei nicht ungerecht…

.gegenüber Man[n].

Dieses Andre[as(s)] muss sich den Status Man[N] erstmal erarbeiten + verdienen

Als linke Ratte unmöglich

@AndreasKlamm, @Sebasti28176250,  and 4 others

Schwachkopf Vollpfosten Idiot

Meine Großeltern erlebten + halfen, dass meine Urgroßeltern tatsächlich Verfolgte [Juden, Deserteure, Widerständler] die Verfolgung überleben konnten.

DU bist nur eine linke SPECKbacke, die sich im Erfolg Anderer suhlt = Made

(Erläuterung, umgangspsrachlich: In der Vorderpfalz spricht man seit 1933 auch von „lebenunwertem Ungeziefer und Krüppeln“ schon seit weit mehr als 70 Jahre.

Replying to @Sebasti28176250 @AndreasKlamm  and 4 others

Er hat’s…

…doch – aus welchen Gründen auch immer – das für Idiot stehende Pseudonym Sabaot wohlweislich weggelassen

Erläuterung: Der Großvater von Andreas Klamm ist / war Französischer Offizier der Französischen Armee, 1945 / 1946 in Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz stationiert. Andreas Klamm tritt seit mehr als 20 Jahren mit den Namen Andreas Klamm und Andreas Klamm Sabaot bei Lesungen, Radio-Sendungen, Fernseh-Sendungen und Musik-Produktionen auf.

Andreas Klamm Sabaot ist gleich IDIOT, laut Xenia Duvalo, MdB

Hinweis:

Xenia Duvalo, MdB bezeichnet den schwerbehinderten „umgangssprachlich in der Vorderpfalz als Krüppel und Idiot“ bezeichneten Andreas Klamm, geboren am 6. Februar 1968 in Ludwigshafen am Rhein öffentlich als

Irren und Idiot

Xenia Duvalo, MdB @XDuvalo 12h Replying to  @AndreasKlamm

@NowaboFM  and 3 others

Kennt Ihr auch Leutz, die immer Ich ich ICH schreien ?

Die überall mitreden wollen, obwohl sie keine Ahnung haben

Die verbal mit Gewalt ‘nach oben’ wollen …und wenn’s nur per Keyword-SPAMMING auf der Website ist

Die nicht nur aussehen wie Kinski, sondern IRRE …

Andreas Klamm hat folgenden Tweet veröffentlicht:

Mein Großvater, Hedi Sabaot, hat als Offizier der Französischen Armee 1945 gegen die Nazis gekämpft. Das war gut so! DANKBAR bin ich, dass ich 2008 & 2009 für die Antifa in Thüringen arbeiten durfte. Wer Frieden will, sollte Antifaschist sein. Andreas Klamm (Andreas Klamm Sabaot)

Sebastian Weber, AfD Kreisrat Replying to @AndreasKlamm  @NowaboFM  and 3 others

Sie haben jetzt aber nicht ernsthaft Ihren Namen unter den Tweet gesetzt?

Josef  @josef19012828 Replying to @AndreasKlamm @NowaboFM  and 3 others

Ihr Linksrotgrünen habt wirklich einen an der Waffel, gell!

Andreas Klamm ist Journalist, Autor, Buch-Autor, Moderator, Fernseh- Radio-Produzent, Verleger und Herausgeber seit 1984, nachweisbar. Beweise und Nachweise vorhanden. Buch-Veröffentlichungen: 12 Bücher in deutscher und englischer Sprache.

Musik-Veröffentlichungen: 16 komplette Musik-Alben je 14 Songs / Liedern, 40 Einzel  Musik-Singles. In den Jahren 2013 bis 2016 absolvierte Andreas Klamm ein Fernstudium als Journalist mit Abschluss. In den Jahren 2003 und 2004 studierte Andreas Klamm Pflegemanagement an der Fachhochschule für Sozial- und Gesundheitswesen in Ludwigshafen am Rhein, Unfall-bedingt und Krankheits-bedingt OHNE Abschluß.

Andreas Klamm ist zudem, dreijährig, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger mit Staatsexamen, Tübingen Oktober 1993 und hat in der Krankenpflege und Pflege insgesamt mehr als 26 Jahre Berufserfahrungen in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, auch Intensiv-Pflege und Intensiv-Station in Deutschland und Groß Britannien. Darüber hinaus hat Andreas Klamm eine Ausbildung als Bürokaufmann mit IHK Prüfung mit Erfolg absolviert und ist Rettungssanitäter.

Die Tätigkeit als Journalist wird von mehreren Landesbehörden und kommunalen Behörden schriftlich bestätigt. Für mehrere Fernseh-Produktionen hat Andreas Klamm bereits in den Jahren 1986, 1987, 1988 Förderpreise (finanzielle Zuwendungen) von der Landeszentrale für politische Bildung in Rheinland-Pfalz erhalten.

Andreas Klamm nimmt keine politischen Ämter wahr, weder als Kreisvorstand, noch im Landesvorstand, noch im Bundesvorstand der Partei DIE LINKE. Er ist seit 2015 Mitglied in der Partei DIE LINKE und wurde erstmals Mitglied in der Gewerkschaft ö-tv, heute ver.di, 1990 in Reutlingen.

In den Jahren 2008 bis 2010 wirkt und arbeitete Andreas Klamm unter anderem auch in der LAG (Landesarbeitsgemeinschaft) Antifa in Thüringen. Der direkte Vorgesetzte und Herausgeber der Zeitung Karussell Gegenwind war der Gewerkschafts-Sekretär Angelo Lucifero mit dem Andreas Klamm auch eine Fernseh-Sendung zu Angriffen durch Nazis, Neo-Nazis und einem Schusswaffen-Einsatz in Erfurt in Thüringen produziert hat.

In der Folge von mehreren Unfällen und chronischen Erkrankungen nach einer Kanülenstichverletzung  als Krankenpfleger in der Pflege mit chronischer Hepatitis C Infektion ist Andreas Klamm seit dem Jahr 2014 auf die Hilfe eines Rollstuhls, einer Assistenzhündin angewiesen. Seit Juni ist Andreas Klamm, geboren am 6. Februar 1968 in Ludwigshafen am Rhein, schwerbehindert, Grad der Behinderung 60, GdB 60, Merkzeichen G, Merkmal „dauerhafte Einbuße der körperlichen Beweglichkeit“.

Weitere und ausführliche Informationen sind in den 12 Büchern von Andreas Klamm in schriftlicher Form zu finden. Die Bücher sind in allen Online-Buchhandlungen käuflich zu erwerben. Weitere und ausführliche Informationen sind auch auf den Webseiten von Andreas Klamm zu finden bei

  1. www.andreasklamm.de
  2. www.andreas-klamm.de
  3. Blog: https://andreasklamm.wordpress.com
  4. Twitter: https://twitter.com/AndreasKlamm

Andreas Klamm kandidiert im Jahr 2021 erstmals als Landtagskandidat für die Landtagswahlen für den Landtag in Rheinland-Pfalz, Landesliste für DIE LINKE und als direkter Kandidat für den Wahlkreis 38. Zum Wahlkreis 38 zählen unter anderem Mutterstadt, Dannstadt-Schauernheim, Böhl-Iggelheim.

DIE LINKE, Link im Internet: https://www.dielinke-rhlp.de/landtagswahl/kandidatinnen/landesliste/

Darüber hinaus kandidiert Andreas Klamm als Kandidat als Mitglied des Parteivorstands in DIE LINKE (Bundesvorstand). Die Wahlen wurden verschoben vom ursprünglich, geplanten Parteitag in Erfurt am 30. Oktober 2020 wegen Corona auf den neuen Termin am 26. und 27. Februar 2021 in Berlin und in 15 weiteren Bundesländern wegen Corona.

Der Parteitag kann Ende Februar vermutlich nur als hybrider und dezentraler Parteitag stattfinden.

Link im Internet: https://www.die-linke.de/partei/parteistruktur/parteitag/siebenter-parteitag/kandidaturen/mitglied-des-parteivorstandes/klamm-andreas/

Andreas Klamm behauptet öffentlich mehrfach, dass er mit 52 Jahren nicht nur Berufserfahrung sondern Lebenserfahrung habe. Andreas Klamm behauptet öffentlich mehrfach Krankenpfleger / Gesundheits- und Krankenpfleger zu sein mit 26 Jahren Berufserfahrung in der Pflege

Andreas Klamm behauptet seit 1984 als Journalist tätig zu sein für Tageszeitungen, Magazine, Radio- und Fernseh-Produktionen, Musik-Produktionen und hat bereits Gehalts- und Verdienst-Bescheinigungen von Arbeitgebern und Zeitungs-Artikel im Internet veröffentlicht in denen Tageszeitungen über die Tätigkeit von Andreas Klamm als Journalist und Autor berichten.

Andreas Klamm hat mehrfach Eidesstattliche Versicherungen öffentlich abgegeben, dass er seit 1984 berufstätig ist. Andreas Klamm hat mehrfach Eidesstattliche Versicherungen öffentlich abgegeben, wonach sein Großvater mütterlicherseits der Französische Offizier, Hedi Sabaot, 1945 / 1946, Offizier der Französischen Armee war.

Andreas Klamm hat mehrfach Eidesstattliche Versicherungen öffentlich abgegeben wonach er in der Folge von Unfällen und Erkrankungen seit Juni 2014 auf die Hilfe eines Rollstuhls, einer Assistenzhündin angewiesen sei und zudem SCHWERBEHINDERT, Grad der Behinderung 60, GdB 60, Merkzeichen G, Merkmal „dauerhafte Einbuße der körperlichen Beweglickeit“ im Schwerbehinderten-Bescheid. Er hat im Juni 2014 laut öffentlicher Eidesstattlicher Versicherung einen Schwerbehinderten-Ausweis erhalten.

Presse- Medien- und Kontakt-Daten:

Andreas Klamm, Schillerstr. 31, D 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen bei Ludwigshafen am Rhein, Rheinland-Pfalz, Tel. 0621 5867 8054, E-Mail: andreasklamm@hotmail.com , Internet: www.andreasklamm.de

Gesetzes-Grundlagen im Auszug

Artikel 3, Grundgesetz

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Landesverfassung für Rheinland-Pfalz

Artikel 10 [Zensurverbot]

(1) Jedermann hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und

Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein

zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Niemand darf

ihn deshalb benachteiligen. Die Pressefreiheit und die Freiheit der

Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.

Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der

allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze

der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Artikel 11 [Petitionsrecht]

Jedermann hat das Recht, sich mit Eingaben an die Behörden oder

an die Volksvertretung zu wenden.

2. Gleichheitsrechte

Artikel 17 [Gleichheit vor dem Gesetz, Gleichberechtigung]

(1) Alle sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Willkürliche Begünstigung oder Benachteiligung von Einzelpersonen oder Personengruppen sind den Organen der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung untersagt.

(3) Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat ergreift

Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Staat

und Gesellschaft, insbesondere im Beruf, in Bildung und Ausbildung, in der Familie sowie im Bereich der sozialen Sicherung. Zum

Ausgleich bestehender Ungleichheiten sind Maßnahmen, die der

Gleichstellung dienen, zulässig.

(4) Der Staat achtet ethnische und sprachliche Minderheiten.

Artikel 19 [Zulassung zu öffentlichen Ämtern]

Alle Deutschen, ohne Unterschied der Rasse, des Religionsbekenntnisses, der Parteizugehörigkeit oder des Geschlechtes, sind

nach Maßgabe der Gesetze und entsprechend ihrer Befähigung

und ihrer Leistungen zu den öffentlichen Ämtern zugelassen,

sofern sie die Gewähr dafür bieten, ihr Amt nach den Vorschriften

und im Geiste der Verfassung zu führen.

Artikel 22 [Nothilfepflicht]

Jedermann ist bei Unglücksfällen und besonderen Notständen

nach Maßgabe der Gesetze zur Leistung von Nothilfe verpflichtet.

Artikel 76 [Wahlgrundsätze]

(1) Wahlen und Volksentscheide auf Grund dieser Verfassung sind

allgemein, gleich, unmittelbar, geheim und frei.

(2) Zur Teilnahme berechtigt sind alle Staatsbürger, die das 18.

Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

(3) Die Teilnahmeberechtigung kann von einer bestimmten Dauer

des Aufenthalts im Lande und, wenn der Staatsbürger mehrere

Wohnungen innehat, auch davon abhängig gemacht werden, dass

seine Hauptwohnung im Lande liegt.

(4) Das Nähere regelt das Gesetz.

U.N. Behindertenrechtskonvention, seit 21. Dezember 2008 ein Bundesgesetz in Deutschland, vergleiche Publikation im Bundesgesetzblatt

Artikel 29

Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben

Die Vertragsstaaten garantieren Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen, und verpflichten sich,

a) sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können, sei es unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter oder Vertreterinnen, was auch das Recht und die Möglichkeit einschließt, zu wählen und gewählt zu werden; unter anderem

i) stellen sie sicher, dass die Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien geeignet, zugänglich und leicht zu verstehen und zu handhaben sind;

ii) schützen sie das Recht von Menschen mit Behinderungen, bei Wahlen und Volksabstimmungen in geheimer Abstimmung ohne Einschüchterung ihre Stimme abzugeben, bei Wahlen zu kandidieren, ein Amt wirksam innezuhaben und alle öffentlichen Aufgaben auf allen Ebenen staatlicher Tätigkeit wahrzunehmen, indem sie gegebenenfalls die Nutzung unterstützender und neuer Technologien erleichtern;

iii) garantieren sie die freie Willensäußerung von Menschen mit Behinderungen als Wähler und Wählerinnen und erlauben zu diesem Zweck im Bedarfsfall auf Wunsch, dass sie sich bei der Stimmabgabe durch eine Person ihrer Wahl unterstützen lassen;

b) aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können, und ihre Mitwirkung an den öffentlichen Angelegenheiten zu begünstigen, unter anderem

i) die Mitarbeit in nichtstaatlichen Organisationen und Vereinigungen, die sich mit dem öffentlichen und politischen Leben ihres Landes befassen, und an den Tätigkeiten und der Verwaltung politischer Parteien;

ii) die Bildung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen, die sie auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene vertreten, und den Beitritt zu solchen Organisationen.

Artikel 4

Allgemeine Verpflichtungen

(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Vertragsstaaten,

a) alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu treffen;

b) alle geeigneten Maßnahmen einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen zur Änderung oder Aufhebung bestehender Gesetze, Verordnungen, Gepflogenheiten und Praktiken zu treffen, die eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen darstellen;

c) den Schutz und die Förderung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in allen politischen Konzepten und allen Programmen zu berücksichtigen;

d) Handlungen oder Praktiken, die mit diesem Übereinkommen unvereinbar sind, zu unterlassen und dafür zu sorgen, dass die staatlichen Behörden und öffentlichen Einrichtungen im Einklang mit diesem Übereinkommen handeln;

e) alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung aufgrund von Behinderung durch Personen, Organisationen oder private Unternehmen zu ergreifen;

f) Forschung und Entwicklung für Güter, Dienstleistungen, Geräte und Einrichtungen in universellem Design, wie in Artikel 2 definiert, die den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen mit möglichst geringem Anpassungs- und Kostenaufwand gerecht werden, zu betreiben oder zu fördern, ihre Verfügbarkeit und Nutzung zu fördern und sich bei der Entwicklung von Normen und Richtlinien für universelles Design einzusetzen;

g) Forschung und Entwicklung für neue Technologien, die für Menschen mit Behinderungen geeignet sind, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien, Mobilitätshilfen, Geräten und unterstützenden Technologien, zu betreiben oder zu fördern sowie ihre Verfügbarkeit und Nutzung zu fördern und dabei Technologien zu erschwinglichen Kosten den Vorrang zu geben;

h) für Menschen mit Behinderungen zugängliche Informationen über Mobilitätshilfen, Geräte und unterstützende Technologien, einschließlich neuer Technologien, sowie andere Formen von Hilfe, Unterstützungsdiensten und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen;

i) die Schulung von Fachkräften und anderem mit Menschen mit Behinderungen arbeitendem Personal auf dem Gebiet der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu fördern, damit die aufgrund dieser Rechte garantierten Hilfen und Dienste besser geleistet werden können.

(2) Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte verpflichtet sich jeder Vertragsstaat, unter Ausschöpfung seiner verfügbaren Mittel und erforderlichenfalls im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit Maßnahmen zu treffen, um nach und nach die volle Verwirklichung dieser Rechte zu erreichen, unbeschadet derjenigen Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen, die nach dem Völkerrecht sofort anwendbar sind.

(3) Bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten zur Durchführung dieses Übereinkommens und bei anderen Entscheidungsprozessen in Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, führen die Vertragsstaaten mit den Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kindern mit Behinderungen, über die sie vertretenden Organisationen enge Konsultationen und beziehen sie aktiv ein.

(4) Dieses Übereinkommen lässt zur Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen besser geeignete Bestimmungen, die im Recht eines Vertragsstaats oder in dem für diesen Staat geltenden Völkerrecht enthalten sind, unberührt. Die in einem Vertragsstaat durch Gesetze, Übereinkommen, Verordnungen oder durch Gewohnheitsrecht anerkannten oder bestehenden Menschenrechte und Grundfreiheiten dürfen nicht unter dem Vorwand beschränkt oder außer Kraft gesetzt werden, dass dieses Übereinkommen derartige Rechte oder Freiheiten nicht oder nur in einem geringeren Ausmaß anerkenne.

(5) Die Bestimmungen dieses Übereinkommens gelten ohne Einschränkung oder Ausnahme für alle Teile eines Bundesstaats.

Artikel 5

Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, vom Gesetz gleich zu behandeln sind und ohne Diskriminierung Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz und gleiche Vorteile durch das Gesetz haben.

(2) Die Vertragsstaaten verbieten jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung und garantieren Menschen mit Behinderungen gleichen und wirksamen rechtlichen Schutz vor Diskriminierung, gleichviel aus welchen Gründen.

(3) Zur Förderung der Gleichberechtigung und zur Beseitigung von Diskriminierung unternehmen die Vertragsstaaten alle geeigneten Schritte, um die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen zu gewährleisten.

(4) Besondere Maßnahmen, die zur Beschleunigung oder Herbeiführung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind, gelten nicht als Diskriminierung im Sinne dieses Übereinkommens.

Artikel 6

Frauen mit Behinderungen

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind, und ergreifen in dieser Hinsicht Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass sie alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll und gleichberechtigt genießen können.

(2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen zur Sicherung der vollen Entfaltung, der Förderung und der Stärkung der Autonomie der Frauen, um zu garantieren, dass sie die in diesem Übereinkommen genannten Menschenrechte und Grundfreiheiten ausüben und genießen können.

Artikel 8

Bewusstseinsbildung

(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, sofortige, wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um

a) in der gesamten Gesellschaft, einschließlich auf der Ebene der Familien, das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern;

b) Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit Behinderungen, einschließlich aufgrund des Geschlechts oder des Alters, in allen Lebensbereichen zu bekämpfen;

c) das Bewusstsein für die Fähigkeiten und den Beitrag von Menschen mit Behinderungen zu fördern.

(2) Zu den diesbezüglichen Maßnahmen gehören

a) die Einleitung und dauerhafte Durchführung wirksamer Kampagnen zur Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit mit dem Ziel,

i) die Aufgeschlossenheit gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen,

ii) eine positive Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen und ein größeres gesellschaftliches Bewusstsein ihnen gegenüber zu fördern,

iii) die Anerkennung der Fertigkeiten, Verdienste und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen und ihres Beitrags zur Arbeitswelt und zum Arbeitsmarkt zu fördern;

b) die Förderung einer respektvollen Einstellung gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen des Bildungssystems, auch bei allen Kindern von früher Kindheit an;

c) die Aufforderung an alle Medienorgane, Menschen mit Behinderungen in einer dem Zweck dieses Übereinkommens entsprechenden Weise darzustellen;

d) die Förderung von Schulungsprogrammen zur Schärfung des Bewusstseins für Menschen mit Behinderungen und für deren Rechte.

Artikel 9

Zugänglichkeit

(1) Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten. Diese Maßnahmen, welche die Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren einschließen, gelten unter anderem für

a) Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäusern, medizinischer Einrichtungen und Arbeitsstätten;

b) Informations-, Kommunikations- und andere Dienste, einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste.

(2) Die Vertragsstaaten treffen außerdem geeignete Maßnahmen,

a) um Mindeststandards und Leitlinien für die Zugänglichkeit von Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, auszuarbeiten und zu erlassen und ihre Anwendung zu überwachen;

b) um sicherzustellen, dass private Rechtsträger, die Einrichtungen und Dienste, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, anbieten, alle Aspekte der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen berücksichtigen;

c) um betroffenen Kreisen Schulungen zu Fragen der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen anzubieten;

d) um in Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, Beschilderungen in Brailleschrift und in leicht lesbarer und verständlicher Form anzubringen;

e) um menschliche und tierische Hilfe sowie Mittelspersonen, unter anderem Personen zum Führen und Vorlesen sowie professionelle Gebärdensprachdolmetscher und -dolmetscherinnen, zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, den Zugang zu Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, zu erleichtern;

f) um andere geeignete Formen der Hilfe und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen zu fördern, damit ihr Zugang zu Informationen gewährleistet wird;

g) um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, einschließlich des Internets, zu fördern;

h) um die Gestaltung, die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb zugänglicher Informations- und Kommunikationstechnologien und -systeme in einem frühen Stadium zu fördern, sodass deren Zugänglichkeit mit möglichst geringem Kostenaufwand erreicht wird.

Artikel 11

Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen

Die Vertragsstaaten ergreifen im Einklang mit ihren Verpflichtungen nach dem Völkerrecht, einschließlich des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen, alle erforderlichen Maßnahmen, um in Gefahrensituationen, einschließlich bewaffneter Konflikte, humanitärer Notlagen und Naturkatastrophen, den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.

Artikel 12

Gleiche Anerkennung vor dem Recht

(1) Die Vertragsstaaten bekräftigen, dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, überall als Rechtssubjekt anerkannt zu werden.

(2) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen.

(3) Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen Zugang zu der Unterstützung zu verschaffen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit gegebenenfalls benötigen.

(4) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass zu allen die Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit betreffenden Maßnahmen im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen geeignete und wirksame Sicherungen vorgesehen werden, um Missbräuche zu verhindern. Diese Sicherungen müssen gewährleisten, dass bei den Maßnahmen betreffend die Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit die Rechte, der Wille und die Präferenzen der betreffenden Person geachtet werden, es nicht zu Interessenkonflikten und missbräuchlicher Einflussnahme kommt, dass die Maßnahmen verhältnismäßig und auf die Umstände der Person zugeschnitten sind, dass sie von möglichst kurzer Dauer sind und dass sie einer regelmäßigen Überprüfung durch eine zuständige, unabhängige und unparteiische Behörde oder gerichtliche Stelle unterliegen. Die Sicherungen müssen im Hinblick auf das Ausmaß, in dem diese Maßnahmen die Rechte und Interessen der Person berühren, verhältnismäßig sein.

(5) Vorbehaltlich dieses Artikels treffen die Vertragsstaaten alle geeigneten und wirksamen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht wie andere haben, Eigentum zu besitzen oder zu erben, ihre finanziellen Angelegenheiten selbst zu regeln und gleichen Zugang zu Bankdarlehen, Hypotheken und anderen Finanzkrediten zu haben, und gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen nicht willkürlich ihr Eigentum entzogen wird.

Artikel 13

Zugang zur Justiz

(1) Die Vertragsstaaten gewährleisten Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksamen Zugang zur Justiz, unter anderem durch verfahrensbezogene und altersgemäße Vorkehrungen, um ihre wirksame unmittelbare und mittelbare Teilnahme, einschließlich als Zeugen und Zeuginnen, an allen Gerichtsverfahren, auch in der Ermittlungsphase und in anderen Vorverfahrensphasen, zu erleichtern.

(2) Um zur Gewährleistung des wirksamen Zugangs von Menschen mit Behinderungen zur Justiz beizutragen, fördern die Vertragsstaaten geeignete Schulungen für die im Justizwesen tätigen Personen, einschließlich des Personals von Polizei und Strafvollzug.

Artikel 19

Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft

Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens anerkennen das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben, und treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen den vollen Genuss dieses Rechts und ihre volle Einbeziehung in die Gemeinschaft und Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern, indem sie unter anderem gewährleisten, dass

a) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben;

b) Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu Hause und in Einrichtungen sowie zu sonstigen gemeindenahen Unterstützungsdiensten haben, einschließlich der persönlichen Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft und der Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation und Absonderung von der Gemeinschaft notwendig ist;

c) gemeindenahe Dienstleistungen und Einrichtungen für die Allgemeinheit Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung zur Verfügung stehen und ihren Bedürfnissen Rechnung tragen.

Artikel 20

Persönliche Mobilität

Die Vertragsstaaten treffen wirksame Maßnahmen, um für Menschen mit Behinderungen persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen, indem sie unter anderem

a) die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderungen in der Art und Weise und zum Zeitpunkt ihrer Wahl und zu erschwinglichen Kosten erleichtern;

b) den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu hochwertigen Mobilitätshilfen, Geräten, unterstützenden Technologien und menschlicher und tierischer Hilfe sowie Mittelspersonen erleichtern, auch durch deren Bereitstellung zu erschwinglichen Kosten;

c) Menschen mit Behinderungen und Fachkräften, die mit Menschen mit Behinderungen arbeiten, Schulungen in Mobilitätsfertigkeiten anbieten;

d) Hersteller von Mobilitätshilfen, Geräten und unterstützenden Technologien ermutigen, alle Aspekte der Mobilität für Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen.

Artikel 21

Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen

Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit, einschließlich der Freiheit, Informationen und Gedankengut sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben, gleichberechtigt mit anderen und durch alle von ihnen gewählten Formen der Kommunikation im Sinne des Artikels 2 ausüben können, unter anderem indem sie

a) Menschen mit Behinderungen für die Allgemeinheit bestimmte Informationen rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten in zugänglichen Formaten und Technologien, die für unterschiedliche Arten der Behinderung geeignet sind, zur Verfügung stellen;

b) im Umgang mit Behörden die Verwendung von Gebärdensprachen, Brailleschrift, ergänzenden und alternativen Kommunikationsformen und allen sonstigen selbst gewählten zugänglichen Mitteln, Formen und Formaten der Kommunikation durch Menschen mit Behinderungen akzeptieren und erleichtern;

c) private Rechtsträger, die, einschließlich durch das Internet, Dienste für die Allgemeinheit anbieten, dringend dazu auffordern, Informationen und Dienstleistungen in Formaten zur Verfügung zu stellen, die für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind;

d) die Massenmedien, einschließlich der Anbieter von Informationen über das Internet, dazu auffordern, ihre Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu gestalten;

e) die Verwendung von Gebärdensprachen anerkennen und fördern.

Kontakt und Presse- und Medien-Kontakt

Andreas Klamm

Schillerstr. 31

67141 Neuhofen

Verbandsgemeinde Rheinauen

Rhein-Pfalz-Kreis (Landkreis Ludwigshafen) Ludwigshafen am Rhein

Rheinland-Pfalz

Tel. 06236 48 929 74

Tel. 0621 5867 8054

E-Mail: andreasklamm@hotmail.com

Internet: www.andreasklamm.de

Internet: www.andreas-klamm.de

Blog: https://andreasklamm.wordpress.com

Journalist, Krankenpfleger, (Gesundheits- und Krankenpfleger), Musik- und Medien-Produzent

Landtagskandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021, Landesliste DIE LINKE und Wahlkreis 38, Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf, Limburgerhof, Neuhofen, Waldsee, Otterstadt, Rheinauen für DIE LINKE

Hochachtungsvoll

Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Autor, Schriftsteller, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter

Xenia Duvalo, MdB: “Neuhofener Andreas Klamm ist ein Irrer, ein Idiot, ein Schwachkopf, eine Made, die sich immer nur mit dem Erfolg anderer Menschen suhlt”

Xenia Duvalo, MdB: “Neuhofener Andreas Klamm ist ein Irrer, ein Idiot, ein Schwachkopf, eine Made, die sich immer nur mit dem Erfolg anderer Menschen suhlt.

Berlin / Mainz / Ludwigshafen / Neuhofen. 11. Januar 2021. (mid). Xenia Duvalo, MdB hat gestern Deutschland, Europa und die Welt über den “Neuhofener” Andreas Klamm, geboren am 6. Februar 1968 in Ludwigshafen am Rhein (Anschrift: Schillerstr. 31, 671414 Neuhofen, Tel. 0621 5867 8054) öffentlich aufgeklärt. Nach Angabe der Politikerin Xenia Duvalo, MdB, handelt es sich bei Andreas Klamm um einen “Irren, einen Idiot, ein Schwachkopf, einen Vollpfosten, der von NICHTS Ahnung hat, eine Made, die sich immer nur mit dem Erfolg anderer Menschen suhlt”

Mit anderen Worten: Andreas Klamm ist offenbar ein Sozialschmarotzer und Sozialschmarotzer lieben die Menschen inder Pfalz und in Deutschland seit 2005 mit der Einführung von Hartz 4 ganz besonders, vor allem “behinderte, schwer behinderte Sozialschmarotzer, Idioten, Vollpfosten, Schwachköpfe und Speckbacken”. Xenia Duvalo, MdB: “Die Speckbacke Andreas Klamm ist ein Idiot”.

In Neuhofen und Ludwigshafen am Rhein wird Andreas Klamm seit vielen Jahren auch “als schwerbehinderter Krüppel, Taugenichts und Sozialschmarotzer” titutliert. Angeblich, so behauptet Klamm immer wieder in Öffentlichen Eidesstattlichen Versicherungen sei der Großvater mütterlicherseits, sei oder war Französischer Offizier mit dem Namen Hedi Sabaot, welcher 1945 / 1946 im Zweiten Weltkrieg Offizier der regulären Französischen Armee gewesen sein soll.

Xenia Duvalo, MdB erklärt zur Bedeutung des Wortes Sabaot / Sabaot: “Sabaot steht für Idiot” in deutscher Sprache bedeute der Name Andreas Klamm Sabaot so wörtlich Andreas Klamm Idiot.

Laut Xenia Duvalo, MdB handelt es sich bei dem Neuhofener Andreas Klamm um einen Irren, Idioten, Schwachkopf und Vollpfosten, eine Made und Speckbacken aus Neuhofen, der Verbandsgemeinde Rheinauen. Foto: mid

Andreas Klamm, Journalist, Autor, Krankenpfleger – Öffentliche Bekanntgabe an alle Medien, Journalisten, Polizei, Bundespolizei, Staatsanwaltschaften, Wählerinnen und Wähler in Rheinland-Pfalz

Öffentliche Bekanntgabe an alle Medien, Journalisten, Polizei, Bundespolizei, Staatsanwaltschaften, Wählerinnen und Wähler in Rheinland-Pfalz von Andreas Klamm, Journalist, Autor, Krankenpfleger, Verleger und Herausgeber , Neuhofen, Ludwighafen, Berlin, Mainz, 10. Januar 2021

Berlin / Mainz / Ludwigshafen am Rhein. 10. Januar 2021. Öffentliche Bekanntgabe an alle Medien, Journalisten, Medien, Polizei, Bundespolizei, Staatsanwaltschaften:

Zu den Vorwürfen von Xenia Duvalo, MdB gegen Andreas Klamm (Andreas Klamm Sabaot) aus Neuhofen: Andreas Klamm, Schillerstr. 31, 67141 Neuhofen, Tel. 0621 5867 8054, E-Mail: andreasklamm@hotmail.com, https://andreasklamm.de erklärt der Beschuldigte, Andreas Klamm aus Neuhofen bei Ludwigshafen am Rheinland-Pfalz, wie folgt:

Herzliche Einladung an alle Medien, Presse, Journalisten, Polizei, Landeskriminalamt, Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Verfassungsschutz, Landesamt für Verfassungsschutz, Russische Generalstaatsanwaltschaft, EU-Menschenrechts-Kommissarin, U.N. United Nations, Vereinte Nationen:

Xenia Duvalo, MdB: https://twitter.com/XDuvalo

Andreas Klamm am 10. Januar 2021 nach öffentlichen Vorwürfen von Xenia Duvalo, MdB:

Hiermit erkläre ich öffentlich und versichere an Eides Statt, wie bereits mehrfach in öffentlichen Eidesstattlichen Versicherungen, öffentlich erklärt:

Großvater mütterlicherseits: Französischer Offizier Hedi Sabaot, Französische Armee

Mein Großvater mütterlicherseits ist / war, Hedi Sabaot, Offizier der Französischen Armee, im Zweiten Weltkrieg, 1945 / 1946 in Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz stationiert. Es ist richtig, dass ich rein, genetisch betrachtet, NCHT nur deutsch bin, sondern genetisch betrachtet, über eine multinationale Herkunft seit Geburt an verfüge.

Fragliche Beteiligung an Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verfolgung von Juden, Nazi-Verbrechen und Verbrechen der Faschisten in den Jahren 1933 bis 1945, Deutscher weißer Nazi-Verbrecher?

Da ich, Andreas Klamm, am 6. Februar 1968 in Ludwigshafen am Rhein in Rheinland-Pfalz, in Deutschland geboren wurde, also viele Jahre nach der offiziellen Kaptitulation der Deutschen Wehrmacht am 8. Mai 1945 obliegt es den Beamtinnen und Beamte der Polizei, Bundespolizei, Landeskriminalamt, Bundeskriminalamt, Staatsanwaltschaften, Verfassungsschutz und den ordentlichen und öffentlichen Gerichten in Deutschland und in Rheinland-Pfalz zu ermitteln, in welcher Weise und wie ich an den Kriegsverbrechen, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verfolgung und Ermordung von Juden, Nazi-Verbrechen und Verbrechen der Faschisten, vorgeburtlich und vor der Geburt am 6. Februar 1968, beteiligt gewesen sein könnte. Eine weitere ausführliche Presse-Mitteilung und öffentliche Erklärung folgt auch zu diesem Thema, weil es sehr komplex ist.

Um alle Missverständnisse zu vermeiden: Die Verbrechen gegen Juden, Roma, Szinti, Katholiken, Pfarrer, Polen, Russen, Amerikaner, Franzosen, viele andere, die Verbrechen gegen die Welt, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die Kriegsverbrechen, die von Deutschland in den Jahren 1933 bis 1945 von Deutschland und von den Deutschen ausgegangen sind, sind ohne jeden Zweifel abscheulich und ich schäme mich zutiefst, deutscher Bürger und Staatsangehöriger im Sinne des Grundgesetzes zu sein und schäme mich zutiefst, weißer zu sein und schäme mich zutiefst dafür in Deutschland geboren zu sein. Die Schande, Last und das Leid lastet auf allen Deutschen ohne Ausnahme. Leider hatte ich auf den Ort der Geburt: Ludwigshafen am Rhein, Deutschland, Rheinland-Pfalz am 6. Februar 1968 keinerlei Einfluß. Andreas Klamm

Journalist, Autor, Musik- und Medien-Produzent, Verleger und Herausgeber

Ich versichere öffentlich, dass ich seit 1984, das meint für 37 Jahre und 37 Berufsjahre, insgesamt, als Journalist, Autor, Verleger und Herausgeber registriert bin & zudem Mitglied der dju Deutsche Journalistinnen und Journalisten Union. ver.di und weiterer Presse- und Medien-Verbände in Deutschand und in weiteren Ländern bin.

Ich versichere hiermit ebenso öffentlich, dass ich Autor von 12 veröffentlichen Büchern in deutscher und in englischer Sprache bin.

Ich versichere hiermit ebenso, dass ich Musik-Produzent, Komponist, Textdichter, Sänger bin und Produzent von 16 kompletten Musik-Alben mit je 14 Musik-Titel und zudem mehr als 40 einzelne Musik-Singles produziert und veröffentlicht habe. In diesen Eigenschaften bin ich bei mehreren nationalen und internationalen Vereinigungen ordnungsgemäß registriert, erfasst und eingetragen.

Krankenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter

Ich versichere hiermit ebenso öffentlich, dass ich neben anderen Berufen auch staatlich geprüfter Krankenpfleger bin.

Ich versichere hiermit ebenso öffentlich, dass ich im Besitz der Urkunde mit Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Krankenpfleger bin.

Als Krankenpfleger und Gesundheits- und Krankenpfleger verfügte ich insgesamt mehr als 26 Jahre an Berufserfahrung in der Krankenpflege, Gesundheitspflege, in stationären und ambulanten Einrichtungen des privaten und Öffentlichen Gesundheits-Dienstes (ÖGD) in Deutschland und in Groß Britannien.

Erkrankungen, Unfälle und Schwerbehinderung seit 2014

In Ludwigshafen am Rhein wurde ich frei von Krankheiten und frei von Behinderung und Schwerbehinderung am 6. Februar 1968 geboren.

In der Folge von mehreren Erkrankungen und Unfällen bin ich seit Juni 2014 auf die Hilfe eines Rollstuhl, einer Assistenzhündin angewiesen, SCHWERBEHINDERT, GdB 60, Grad der Behinderung 60, Merkzeichen G, Merkmal “dauerhafte Einbuße der körperlichen Beweglichkeit”.

Grundrechte, Menschenrechte, Landesverfassung Rheinland-Pfalz und U.N. Behindertenrechtskonvention seit 21. Dezembr 2008 ein Bundesgesetz, Teilhabe, Inklusion, Sebstbestimmtes Leben

Ob ich trotz Schwerbehinderung in der Folge von Unfällen und Erkrankungen

a) die Grundrechte des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland

b) die Grundrechte garantiert in der Landesverfassung Rheinland-Pfalz

c) die garantierten Rechte und Verpflichtungen der U.N. Behindertenrechtskonvention, ein Bundesgesetz seit 21. Dezember 2008 in Deutschland

d) die in der EMRK Europäische Menschenrechtserklärung und garantierten Rechte und Pflichte, Grundrechte und Menschenrechte

e) die Zusagen und Garantien der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen / United Nations

f) Gesetze für Gleichstellung

g) Gesetze für Teilhabe, Inklusion, Selbstbestimmte Leben

garantiert und rechtswirksam in Anspruch nehmen kann, obliegt herauszufinden den Recherchen und Ermittlungen der Journalisten, der Medien und der Beamtinnen und Beamten der Polizei, Landeskriminalamt, Bundeskriminalamt, Staatsanwaltschaften (Mainz, Frankenthal in der Pfalz, Berlin, Ludwigshafen am Rhein), Bundesamt für Verfassungsschutz, Landesamt für Verfassungsschutz, Gerichten, EU-Menschenrechts-Kommissarin, U.N. Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Europäischen Gerichtshof, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dem Generalbundesanwalt in Karlsruhe, dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe, dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und den Sonder-Ermittlerinnen und Sonder-Ermittlern der EU Europäischen Union, OSZE, OSCE, U.N. Vereinten Nationen, Interpol, Europol und weiteren Institutionen.

Sobald wie möglich, werde ich einen oder mehrere Rechtsanwälte beauftragen.

Weitere und ausführliche, öffentliche Erklärungen, Bekanntgaben und weitere Einladungen an alle Medien, Reporter, Prozess-Beobachter, Berichterstatter und Journalisten zur Beobachtung und öffentlichen Berichterstattung folgen.

Da ich nachweisbar Enkel-Sohn des Französischen Offiziers, Hedi Sabaot, Französischer Offizier der Französischen Armee, 1945 / 1946 bin, bitte ich freundlicherweise auf Beleidigungen gegenüber Offizieren der Französischen Armee zu verzichten.

Bitte auf den Verzicht von Beleidigungen

zum Nachteil und gegen meinen Großvater Hedi Sabaot, Französischer Offizier der Französischen Armee 1945 im Kampf GEGEN Deutschland, GEGEN Nazi-Verbrecher und GEGEN Faschisten

Beleidigungen gegen Offiziere der Französischen Armee sind eine massive Ehr-Verletzung, Rufmord, Verleumdung und Herabwürdigung der Würde und Menschenrechte Französischer Offiziere, die zumindest immerhin geholfen haben, Deutschland vom abscheulichen Nazi-Terror-Regime der Jahre 1933 bis 1945 zu befreien.

Vielen Dank. Andreas Klamm (Andreas Klamm Sabaot)

Beleidigungen und Anfeindungen gegen Andreas Klamm

Die sich wiederholenden öffentlichen Anfeindungen und massive, öffentliche Beleidigungen gegen und zum Nachteil von Andreas Klamm, Schillerstr. 31, 67141 Neuhofen, bei Ludwigshafen am Rhein, Rheinland-Pfalz, Deutschland, dauern nunmehr schon mehrere Jahre an und wiederholen sich periodisch.

Forderung für Untersuchungs-Ausschuß im Deutschen Bundestag

Daher fordere ich schon seit mehreren Jahren die Einsetzung von Untersuchungs-Ausschüssen im Landtag von Rheinland-Pfalz und im Deutschen Bundestag zur öffentlichen Aufklärungen aller öffentlichen Herabwürdigungen, Anfeindungen und Beschuldigungen.

Es liegt in meinem eigenen Interesse, dass alle Themen transparent und öffentlich ermittelt, berichtet, aufgeklärt und aufgearbeitet werden. Seit vielen Jahren engagiere ich mich für maximale, öffentliche Transparenz. Dieses Engagement geht selbstverständnlich weiter und ist nicht nur für mich wichtig.

Die öffentliche Aufarbeitung in Presse, Film, Funk, Fernsehen und Medien halte ich für sinnvoll und noch sinnvoller halte ich die maximale, öffentliche und transparente Aufareitung in Untersuchungs-Ausschüssen im Landtag von Rheinland-Pfalz und in einem öffentlichen und ordentlichen Untersuchungs-Ausschuß im Deutschen Bundestag. Andreas Klamm

Adresse und Kontakt-Daten von Andreas Klamm, Journalist, Autor, Krankenpfleger, Rettungssanitäter:

Andreas Klamm, Schillerstr. 31, 67141 Neuhofen, Tel. 0621 5867 8054, E-Mail: andreasklamm@hotmail.com, Rheinland-Pfalz, https://andreasklamm.wordpress.com

Hiermit ergeht gleichzeitig an alle Medien, Journalisten, Bundespolizei, Staatsanwaltschaft unverzüglich und sofort die Ermittlungen, Recherchen aufzunehmen und die herzliche Einladung zur Berichterstattung.

Beantwortung von Fragen

Für die Beantwortung von Fragen stehe ich jederzeit, Tag und Nacht allen Beamtinnen und Beamten der Polizei, Landeskriminalamt, Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Verfassungsschutz, Landesamt für Verfassungssschutz, Gerichten, Institutionen und weiteren Behörden und selbstverständlich

allen Journalistinnen, Journalisten und Medien aus allen Nationen und Staaten

via Telefon 0621 5867 805 und via E-Mail: andreasklamm@hotmail.com

Tag und Nacht, 24 Stunden zur Verfügung.

gezeichnet Andreas Klamm, Neuhofen bei Ludwigshafen am Rhein, Rheinland-Pfalz, Tel. 0621 5867 8054

Januar 10, 2021, E-Mail: andreasklamm@hotmail.com und Internet: http://www.andreasklamm.de

Andreas Klamm wohnt in Neuhofen und wurde am 6. Februar 1958 in Ludwigshafen am Rhein geboren. Der Goßvater mütterlicherseits,, Hedi Sabaot, war 1945 Offizier der Französischen Armee, welcher gegen Nazis und gegen Nazi-Deutschland kämpfte. Foto: mid

Öffentliche Bekanntgabe an alle Medien, Journalisten, Polizei, Bundespolizei, Staatsanwaltschaft, Wählerinnen und Wähler in Rheinland-Pfalz von Andreas Klamm

Öffentliche Bekanntgabe an alle Medien, Journalisten, Polizei, Bundespolizei, Staatsanwaltschaft, Wählerinnen und Wähler in Rheinland-Pfalz von Andreas Klamm

Berlin / Mainz / Ludwigshafen am Rhein. 10. Januar 2021. Öffentliche Bekanntgabe an alle Medien, Journalisten, Medien, Polizei, Bundespolizei, Staatsanwaltschaften:

Adresse und Kontakt-Daten von Andreas Klamm, Journalist, Autor, Krankenpfleger, Rettungssanitäter:

Andreas Klamm, Schillerstr. 31, 67141 Neuhofen, Tel. 0621 5867 8054, E-Mail: andreasklamm@hotmail.com, Rheinland-Pfalz, https://andreasklamm.wordpress.com

Hiermit ergeht gleichzeitig an alle Medien, Journalisten, Bundespolizei, Staatsanwaltschaft unverzüglich und sofort die Ermittlungen, Recherchen aufzunehmen und die herzliche Einladung zur Berichterstattung.

gezeichnet Andreas Klamm, Neuhofen bei Ludwigshafen am Rhein, Rheinland-Pfalz, Tel. 0621 5867 8054

Andreas Klamm. Foto: mid

Landtagswahlen Rheinland-Pfalz: Petition für politisch Kandidierende, Wählerinnen und Wähler

Mainz / Ludwigshafen am Rhein. 6. Januar 2021. (mid). Am 6. Januar 2021 wurde morgens mittels Fax und E-Mail an den Landtag von Rheinland-Pfalz, an die EU-Menschenrechtskommissar, den Landesbehinderten-Beauftragten, den Intendanten des Südwestrundfunks, den Bundesbehinderten beauftragten gesendet.

Die Petition wurde auch bei Change veröffentlicht und kann dort auch gelesen, geteilt und mitgezeichnet werden.

Link zur öffentlichen Petition: https://www.change.org/p/landtag-rheinland-pfalz-landtagswahlen-besondere-hilfen-und-nachteilsausgleiche-f%C3%BCr-kandidierende-und-menschen

Kompletter Text der Petition:

An

Landtag Rheinland-Pfalz

Petitionen

Platz der Mainzer Republik 1

55116 Mainz

Tel.: 061312080

Fax:  061312082447

E-Mail: poststelle@landtag.rlp.de

Mrs Dunja Mijatović

Commissioner for Human Rights

EU Menschenrechts-Kommissarin

Council of Europe

Office of the Commissioner for Human Rights

67075 Strasbourg Cedex

FRANCE

Tel: +33 (0)3 88 41 34 21

Fax: +330390215053

Email: commissioner@coe.int

Email: stefano.montanari@coe.int

Beauftragter der Bundesregierung

für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße  53

10117 Berlin

E-Mail: info.gehoerlos@bmas.bund.de

E-Mail: PRESSE@behindertenbeauftragter.de  

Fax: 030221911017

Fax: 030185271871

Südwestrundfunk SWR

Intendant

Prof. Dr. Kai Gniffke

Südwestrundfunk

Anstalt des öffentlichen Rechts

Neckarstraße 230

70190 Stuttgart

Telefon: 0711 929 0

Fax: 071192911300

E-Mail: info@SWR.de

Herrn Matthias Rösch

Landesbeauftragter für Behinderte

Landesteilhabebeirat

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz

Bauhofstr. 9

55116 Mainz

Tel.: 06131 16-2027

Fax: 06131 16-2452

E-Mail: poststelle@msagd.rlp.de

UN Campus

Platz der Vereinten Nationen 1

53113 Bonn, Deutschland

+49 (0)228 / 815 2773: Arne Molfenter (Büroleitung)

+49 (0)228 / 815 2776: Leonie Beck

+49 (0)228 / 815 2774: Isabel Hofstaetter (aktuell nicht erreichbar)

E-Mail: info@unric.org  

E-Mail: deutschland@unric.org  

E-Mail: visit@unric.org

Neuhofen, Ludwigshafen am Rhein,  6. Januar 2021

Petition und Eil-Petition: Genehmigung und Durchführung von Maßnahmen von Nachteilsausgleichen für Landtagskandidaten und Wähler für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021

Besondere Hilfen aufgrund der Corona Krise und Corona Verordnungen und Regeln für Kandidierende, Menschen, Wählerinnen und Wähler im Wahlkampf, politischen Meinungbildungs-Prozess und für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021

Her Excellency Honorable Mrs Dunja Mijatović!

Commissioner for Human Rights (EU Kommissarin für Menschenrechte)

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident Hendrik Hering!

Sehr geehrter Prof. Dr. Kai Gniffke, Intendant des Südwestrundfunks!

Sehr geehrter Herr Jürgen Dusel!

Sehr geehrter Herr Matthias Rösch!

Sehr geehrter Herr Arne Molfenter!

Sehr geehrte Damen und Herren!

Petition und Antrag

Der Landtag von Rheinland-Pfalz möge für alle Landtagskandidatinnen, Landtagskandidaten aller Parteien, für Einzelkandidatinnen und Einzelkandidaten, Wählerinnen und Wähler für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 schnellst möglichst und sofort die Genehmigung und Durchführung von Nachteilsausgleichen im Zusammenhang mit Corona und den Corona-Verordnungen und Restriktionen durch Verordnungen zur Eindämmung von Corona genehmigen, durchführen und in die Wege leiten.

Die Genehmigung von Nachteilsausgleichen und die Durchführung geeigneter Maßnahmen zum Ausgleich bestehender Nachteile in der Folge der Corona Krise, Corona Verordnungen und durch weitere Umstände soll helfen, damit eine faire, freie, demokratische und uneingeschränkte, politische, öffentliche und gesellschaftliche Willensbildung für alle Wählerinnen und Wähler trotz der neuen verschärften Corona-Regeln und Corona-Verordnungen vom 5. Januar 2021, wie Treffen von nur einem Menschen, der nicht dem eigenen Haushalt angehört und „Corona-Leine“, Beschränkung der Reise- und Bewegungs-Freiheit auf einen Radius von 15 Kilometern, Ausgangssperren, Kontakt-Sperren, möglich wird.

Die Gewährung und Genehmigung von Nachteilsausgleichen für die betroffenen Menschen, Kandidatinnen, Kandidaten, Wählerinnen und Wähler soll dazu beitragen, dass freie, uneingeschränkte, transparente und offene Landtagswahlen am 14. März 2021 trotz massiver und extrem Grundrechte- und Freiheits-einschränkender Maßnahmen garantiert, gewährleistet und möglich werden.

Der Südwestrundfunk, SWR, der laut Medienstaatsvertrag zum Auftrag zur öffentlichen, politischen Meinungs- und Willensbildung verpflichtet ist, möge für alle Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten und für alle Wählerinnen und Wähler in Rheinland-Pfalz ein Online-Portal einrichten auf dem sich alle Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten mit

  1. Zwei Fotos der Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten
  2. Zwei Video-Präsentationen der Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten
  3. Drei bis vier DIN A4 Seiten an Text-Beiträgen biografisch und mit ihren politischen Engagements, Anliegen und Zielen vorstellen können.

Das Wahl-Online-Portal des Südwestrundfunks (SWR) zur Nothilfe-Leistung für die freie, uneingeschränkte, politische Willensbildung aller Wählerinnen und Wähler in Rheinland-Pfalz für die Landtagswahlen am 14. März 2021, nach der Deklaration der „Pandemie von nationaler Tragweite“ durch den Deutschen Bundestag und stellenweise sogar der Ausrufung des Katastrophenfalls wegen Corona unter anderem in Bayern, im Beispiel durch die dortige Landesregierung von Bayern, kann und sollte von bekannten regionalen Tageszeitungen wie DIE RHEINPFALZ, Rhein-Zeitung und andere bekannte Tageszeitungen und Medien in Rheinland-Pfalz unterstützt werden.

Rundfunk-Sender und Radio-Stationen, wie SWR, SWR Radio Ludwighafen, Kurpfalzradio des SWR, Regional-Radios des SWR, Radio RPR, Antenne Pfalz und andere bekannte Radio-Sender sollten im Rahmen der Nothilfe das einzurichtende Wahl-Online-Portal des Südwestrundfunks (SWR) zur Durchführung und Realisierungen ausgleichender, kompensierender Nachteilsausgleiche für Landtagskandidatinnen, Landtagskandidaten aller Parteien oder parteilos und aller Wählerinnen und Wähler ebenso vor den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 unterstützen.

Die einzurichtenden und durchzuführenden Maßnahmen zur Schaffung von Nachteils-Ausgleichen sollen nicht nur gesunden und nicht behinderten Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten, sondern auch chronisch kranken, behinderten und schwerbehinderten Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten, behinderten und schwerbehinderten Wählerinnen und Wählern helfen, Barrierefreiheit, Inklusion, Teilhabe, politische Teilhabe für und bei den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 zu gewährleisten und zu ermöglichen und helfend beitragend, Diskriminierung, Benachteiligung, Schlechterstellung und Nachteile bedingt durch Corona und Verordnungen zu Corona zu vermeiden.

Dies gilt auch für alle Menschen und Patienten, die Hochrisikogruppen aufgrund des fortgeschrittenen Alters oder aufgrund bestehender Vorerkrankungen angehören.

Begründung

Als staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Journalist, Autor, Musik- und Medien-Produzent kandidiere ich erstmals als Landtagskandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 für die Partei DIE LINKE und DIE LINKE in Rheinland-Pfalz.

Ich wurde am 6. Februar 1968 frei von Behinderung, Schwerbehinderung und frei von Krankheiten in Ludwigshafen am Rhein geboren. In der Folge mehrerer schwerer Erkrankungen (Kanülen-Stichverletzung in der Pflege, Hepatitis C Infektion, Asthma bronchiale, rheumatoide Erkrankungsformen) und mehrerer Unfälle bin ich seit dem Jahr 2014 auf die Hilfe eines Rollstuhls und einer Assistenz- und Begleithündin, einer Labrador-Hündin, angewiesen und leider schwer und außergewöhnlich gehbehindert und schwerbehindert, GdB (Grad der Behinderung) 60 mit Schwerbehindertenausweis. Kleine Strecken kann ich noch mit Gehstöcken laufen.

Während der SWR und die Tageszeitung DIE RHEINPFALZ über viele und zum Teil alle Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten von SPD, CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, AfD, Freie Wähler (FWG), zum Teil auch von DIE LINKE und weitere Parteien berichtet haben mit Foto und Fernseh-Beiträgen, wurde im SWR und in der Tageszeitung DIE RHEINPFALZ trotz Aussendung von weit mehr als 70 Pressemitteilungen meinerseits, über meine Kandidatur als Landtagskandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz für die Landesliste für DIE LINKE und als gewählter Direktkandidat für Wahlkreis 38 Mutterstadt NICHT berichtet.

Zum Wahlkreis 38 zählen unter anderem Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf, Limburgerhof, Neuhofen, Altrip, Otterstadt und Rheinauen im Rhein-Pfalz-Kreis (früher bekannt als Landkreis Ludwigshafen) in der direkten Nachbarschaft der Stadt Ludwigshafen am Rhein.

Bereits diese Form der Benachteiligung, umgangssprachlich in der Vorderpfalz auch als „Totschweigen“, „Unterdrückung von Information, Kommunikation“ bezeichnet, bedeutet entgegen der U.N. Behindertenrechtskonvention, die seit dem 21. Dezember 2008 ein Bundesgesetz in der gesamten Bundesrepublik Deutschland ist und damit selbstverständlich auch in Rheinland-Pfalz gültig ist, eine erhebliche Diskriminierung, Ausgrenzung, Benachteiligung, Schlechterstellung gegenüber anderen, weiteren, gesunden und NICHT behinderten Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten. Diskriminierung, Benachteiligung, Schlechterstellung von behinderten und schwerbehinderten Menschen, dazu zählen auch behinderte und schwerbehinderte Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten ist aufgrund einer Vielzahl von mehreren Gesetzen in Rheinland-Pfalz, in Deutschland und in der Bundesrepublik Deutschland NICHT zulässig.

Warum wird in Rheinland-Pfalz über gesunde und nichtbehinderte Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten berichtet und NICHT auch gleichberechtigt über chronisch kranke, behinderte und schwerbehinderte Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten im Rollstuhl berichtet mit keinem einzigen Wort?

Mit der Nichtinformationen zu behinderten und schwerbehinderten Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten werden nicht nur behinderte und schwerbehinderte Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten in Rheinland-Pfalz sondern auch behinderte Wählerinnen und Wähler erheblich benachteiligt, da diese NICHT erfahren können, dass es mögliche Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten gibt, die die berechtigten Interessen von behinderten und schwerbehinderten Menschen, wenn auch im Rollstuhl, künftig im neu zu wählenden Landtag von Rheinland-Pfalz ab 14. März 2021 wirksam vertreten, repräsentieren wollen und zumindest auch eine öffentliche und hörbare Stimme in Medien, Landtag, Poltik und Gesellschaft, schenken wollen und wahrnehmbar machen wollen.

Eine Diskriminierung, Benachteiligung und Schlechterstellung von behinderten und schwerbehinderten Menschen, politischen Kandidatinnen und Kandidaten, Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten ist auf der Grundlage der U.N. Behindertenrechtskonvention, die seit dem 21. Dezember 2008 ein gültiges Bundesgesetz ist, NICHT zulässig. Vergleiche hierzu bitte die komplette U.N. Behindertenrechtskonvention in den Anlagen.

Etwa sechs Wochen vor den Landtagwahlen in Rheinland-Pfalz informieren alle Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten mittels Plakaten, sonstigen Werbeträgern und mittels Flyern (Flugblättern) zu den Parteien, Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten. Durch die neuen Corona-Verordnungen aus dem Jahr 2020 und vom 5. Januar 2021 mit den Regeln unter anderem, dass nur ein Treffen eines Menschen aus einem fremden Haushalt erlaubt sein soll und die Wohnung nur noch im Umkreis von 15 Kilometer verlassen werden darf, sofern die Inzidenzzahlen bei 200 liegen, ist eine faire, freie, offene und frei zugängliche, umfassende Information der Wählerinnen und Wähler und damit auch die freie, faire, offene und uneingeschränkte Willensbildung aller Menschen, Wählerinnen und Wähler im Land Rheinland-Pfalz NICHT mehr gewährleistet.

Dies betrifft vor allem auch Menschen, die den Hochrisikogruppen für Corona Infektionen zugerechnet werden müssen, da diese das Haus zum Eigen- und Selbstschutz NICHT mehr verlassen können und daher keine Plakate der Parteien, Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten sehen und wahrnehmen können. Damit gehen wichtige Informationen zur freien, uneingeschränkten, politischen Willens- und Meinungsbildung verloren.

Ob die Parteien, Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten mit den neuen Bedingungen und Verordnungen zu Corona aus dem Jahr 2020 und den neuen Verordnungen seit dem 5. Januar 2021, in der Lage sein werden, Flyer (Flugblätter) zu verteilen, um zur Landtagswahl zu informieren, darf in Frage gestellt werden.

Die Parteien, ihre Mitglieder, die Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten müssten sich oder beauftragte Werbe-Prospekt-Verteilerinnen und Verteiler zwecks Information für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz erheblich selbst in Gefahr bringen. Dies ist normalerweise nicht zu verantworten und auch nicht hinnehmbar.

Daher ist die Schaffung eines Online-Wahl-Portals für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz seitens des Südwestrundfunks (SWR) nicht nur eine berechtigte und sinnvolle Forderung, sondern eine einfache und wirkungsvolle Maßnahme, um möglichst alle der rund vier Millionen Menschen zu schützen.

Die Maßnahme ist DANK guter Ausstattung mit Technik, Personal und finanziellen GEZ-Mitteln vom Südwestrundfunk (SWR) schnell, kurzfristig und zeitnah umsetzbar.

Es bleibt ausreichend Zeit für alle Wählerinnen und Wähler in Rheinland-Pfalz bleibt sich an zentraler Stelle im Online-Landtagswahl-Portal des SWR zu allen Landtagskandidatinnen, Landtagskandidaten und allen Parteien, uneingeschränkt, fair, frei und offen trotz restriktiver und repressiver Maßnahmen durch Corona-Verordnungen und Corona zu informieren.

Mit einer recht einfachen Hilfe-Maßnahme des SWR digital und online, können auch in der Corona Krise, faire, freie, transparente, offene und uneingeschränkte Informationen für die Landtagswahlen und Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 gewährleistet, ermöglicht sowie gesichert werden. Zudem wird die Chancengleichheit für alle Parteien, Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten und für alle Wählerinnen und Wähler unterstützt, gewährleistet und gefördert, auch für chronisch kranke, behinderte und schwerbehinderte Landtagskandidatinnen, Landtagskandidaten, Wählerinnen und Wählern und Menschen.

Im Vergleich zu den Landtagswahlen vom 13. März 2016 sind alle Landtagskandidatinnen, Landtagskandidaten, alle Parteien, alle Wählerinnen und Wähler im Wahl-Jahr 2021 durch die Corona Krise und Verordnungen zu Corona bereits benachteiligt und schlechter gestellt.

Im Vergleich zu den Landtagswahlen vom 13. März 2016 sind alle chronisch kranke, behinderte, schwerbehinderte Landtagskandidatinnen, Landtagskandidaten, Menschen, Parteien, Wählerinnen und Wähler und Menschen die den Hochrisikogruppen für Corona angehören, benachteiligt, zum Teil ausgegrenzt und schlechter gestellt. In Rheinland-Pfalz leben rund vier Millionen Menschen.

Daher wird um freundliche Genehmigung der Durchführung, Schaffung und Maßnahmen zu Nachteilsausgleichen und Ausgleich bestehender Nachteile für alle nichtbehinderten, gesunde, behinderte, schwerbehinderte, chronisch kranke Landtagskandidatinnen, Landtagskandidaten, Menschen, die den Hochrisikogruppen angehören, Wählerinnen und Wählern und Parteien gebeten.

Gesetzes-Grundlagen im Auszug

Artikel 3, Grundgesetz

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Landesverfassung für Rheinland-Pfalz

Artikel 10 [Zensurverbot]

(1) Jedermann hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und

Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein

zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Niemand darf

ihn deshalb benachteiligen. Die Pressefreiheit und die Freiheit der

Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.

Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der

allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze

der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Artikel 11 [Petitionsrecht]

Jedermann hat das Recht, sich mit Eingaben an die Behörden oder

an die Volksvertretung zu wenden.

2. Gleichheitsrechte

Artikel 17 [Gleichheit vor dem Gesetz, Gleichberechtigung]

(1) Alle sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Willkürliche Begünstigung oder Benachteiligung von Einzelpersonen oder Personengruppen sind den Organen der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung untersagt.

(3) Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat ergreift

Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Staat

und Gesellschaft, insbesondere im Beruf, in Bildung und Ausbildung, in der Familie sowie im Bereich der sozialen Sicherung. Zum

Ausgleich bestehender Ungleichheiten sind Maßnahmen, die der

Gleichstellung dienen, zulässig.

(4) Der Staat achtet ethnische und sprachliche Minderheiten.

Artikel 19 [Zulassung zu öffentlichen Ämtern]

Alle Deutschen, ohne Unterschied der Rasse, des Religionsbekenntnisses, der Parteizugehörigkeit oder des Geschlechtes, sind

nach Maßgabe der Gesetze und entsprechend ihrer Befähigung

und ihrer Leistungen zu den öffentlichen Ämtern zugelassen,

sofern sie die Gewähr dafür bieten, ihr Amt nach den Vorschriften

und im Geiste der Verfassung zu führen.

Artikel 22 [Nothilfepflicht]

Jedermann ist bei Unglücksfällen und besonderen Notständen

nach Maßgabe der Gesetze zur Leistung von Nothilfe verpflichtet.

Artikel 76 [Wahlgrundsätze]

(1) Wahlen und Volksentscheide auf Grund dieser Verfassung sind

allgemein, gleich, unmittelbar, geheim und frei.

(2) Zur Teilnahme berechtigt sind alle Staatsbürger, die das 18.

Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

(3) Die Teilnahmeberechtigung kann von einer bestimmten Dauer

des Aufenthalts im Lande und, wenn der Staatsbürger mehrere

Wohnungen innehat, auch davon abhängig gemacht werden, dass

seine Hauptwohnung im Lande liegt.

(4) Das Nähere regelt das Gesetz.

Rundfunkstaatsvertrag (RStV) II. Abschnitt: Vorschriften für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

§ 11 Auftrag

(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.

Medienstaatsvertrag – Auszüge –

§ 3

Allgemeine Grundsätze

Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF, das

Deutschlandradio und alle Veranstalter bundesweit ausgerichteter privater

Rundfunkprogramme haben in ihren Angeboten die Würde des Menschen zu achten

und zu schützen; die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu

achten. Die Angebote sollen dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und

körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinungen anderer zu stärken.

Weitergehende landesrechtliche Anforderungen an die Gestaltung der Angebote

sowie § 51 bleiben unberührt.

§ 7

Barrierefreiheit

(1) Die Veranstalter nach § 3 Satz 1 sollen über ihr bereits bestehendes Engagement

hinaus im Rahmen der technischen und ihrer finanziellen Möglichkeiten barrierefreie

Angebote aufnehmen und den Umfang solcher Angebote stetig und schrittweise

ausweiten.

(2) Die Veranstalter bundesweit ausgerichteter privater Fernsehprogramme erstatten

der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt, die in der ARD

zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF sowie das

Deutschlandradio ihren jeweiligen Aufsichtsgremien mindestens alle drei Jahre Bericht

über die getroffenen Maßnahmen nach Absatz 1. Die Berichte werden anschließend

der Europäischen Kommission übermittelt.

§ 21

Barrierefreiheit

Anbieter von Telemedien sollen im Rahmen der technischen und ihrer finanziellen

Möglichkeiten den barrierefreien Zugang zu Fernsehprogrammen und

fernsehähnlichen Telemedien unterstützen.

III. Abschnitt

Besondere Bestimmungen

für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

§ 26

Auftrag

(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und

Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller

und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen

und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen

Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das

internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen

Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die

europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und

Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und

Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch

Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.

(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags

die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die

Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.

(3) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten arbeiten zur Erfüllung ihres Auftrages

zusammen; die Zusammenarbeit regeln sie in öffentlich-rechtlichen Verträgen.

(4) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind mit der Erbringung von

Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne des Artikels

106 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auch betraut,

soweit sie zur Erfüllung ihres Auftrags gemäß Absatz 1 bei der Herstellung und

Verbreitung von Angeboten im Sinne des § 27 zusammenarbeiten. Die Betrauung gilt

insbesondere für die Bereiche Produktion, Produktionsstandards,

– 30 –

Programmrechteerwerb, Programmaustausch, Verbreitung und Weiterverbreitung von

Angeboten, Beschaffungswesen, Sendernetzbetrieb, informationstechnische und

sonstige Infrastrukturen, Vereinheitlichung von Geschäftsprozessen, Beitragsservice

und allgemeine Verwaltung. Von der Betrauung nicht umfasst sind kommerzielle

Tätigkeiten nach § 40 Abs. 1 Satz 2.

§ 27

Angebote

(1) Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind Rundfunkprogramme

(Hörfunk- und Fernsehprogramme) und Telemedienangebote nach Maßgabe dieses

Staatsvertrages und der jeweiligen landesrechtlichen Regelungen. Der öffentlichrechtliche Rundfunk kann programmbegleitend Druckwerke mit programmbezogenem

Inhalt anbieten.

(2) Rundfunkprogramme, die über unterschiedliche Übertragungswege zeitgleich

verbreitet werden, gelten zahlenmäßig als ein Angebot

U.N. Behindertenrechtskonvention, seit 21. Dezember 2008 ein Bundesgesetz in Deutschland, vergleiche Publikation im Bundesgesetzblatt

Artikel 29

Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben

Die Vertragsstaaten garantieren Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen, und verpflichten sich,

a) sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können, sei es unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter oder Vertreterinnen, was auch das Recht und die Möglichkeit einschließt, zu wählen und gewählt zu werden; unter anderem

i) stellen sie sicher, dass die Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien geeignet, zugänglich und leicht zu verstehen und zu handhaben sind;

ii) schützen sie das Recht von Menschen mit Behinderungen, bei Wahlen und Volksabstimmungen in geheimer Abstimmung ohne Einschüchterung ihre Stimme abzugeben, bei Wahlen zu kandidieren, ein Amt wirksam innezuhaben und alle öffentlichen Aufgaben auf allen Ebenen staatlicher Tätigkeit wahrzunehmen, indem sie gegebenenfalls die Nutzung unterstützender und neuer Technologien erleichtern;

iii) garantieren sie die freie Willensäußerung von Menschen mit Behinderungen als Wähler und Wählerinnen und erlauben zu diesem Zweck im Bedarfsfall auf Wunsch, dass sie sich bei der Stimmabgabe durch eine Person ihrer Wahl unterstützen lassen;

b) aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können, und ihre Mitwirkung an den öffentlichen Angelegenheiten zu begünstigen, unter anderem

i) die Mitarbeit in nichtstaatlichen Organisationen und Vereinigungen, die sich mit dem öffentlichen und politischen Leben ihres Landes befassen, und an den Tätigkeiten und der Verwaltung politischer Parteien;

ii) die Bildung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen, die sie auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene vertreten, und den Beitritt zu solchen Organisationen.

Artikel 4

Allgemeine Verpflichtungen

(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Vertragsstaaten,

a) alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu treffen;

b) alle geeigneten Maßnahmen einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen zur Änderung oder Aufhebung bestehender Gesetze, Verordnungen, Gepflogenheiten und Praktiken zu treffen, die eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen darstellen;

c) den Schutz und die Förderung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in allen politischen Konzepten und allen Programmen zu berücksichtigen;

d) Handlungen oder Praktiken, die mit diesem Übereinkommen unvereinbar sind, zu unterlassen und dafür zu sorgen, dass die staatlichen Behörden und öffentlichen Einrichtungen im Einklang mit diesem Übereinkommen handeln;

e) alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung aufgrund von Behinderung durch Personen, Organisationen oder private Unternehmen zu ergreifen;

f) Forschung und Entwicklung für Güter, Dienstleistungen, Geräte und Einrichtungen in universellem Design, wie in Artikel 2 definiert, die den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen mit möglichst geringem Anpassungs- und Kostenaufwand gerecht werden, zu betreiben oder zu fördern, ihre Verfügbarkeit und Nutzung zu fördern und sich bei der Entwicklung von Normen und Richtlinien für universelles Design einzusetzen;

g) Forschung und Entwicklung für neue Technologien, die für Menschen mit Behinderungen geeignet sind, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien, Mobilitätshilfen, Geräten und unterstützenden Technologien, zu betreiben oder zu fördern sowie ihre Verfügbarkeit und Nutzung zu fördern und dabei Technologien zu erschwinglichen Kosten den Vorrang zu geben;

h) für Menschen mit Behinderungen zugängliche Informationen über Mobilitätshilfen, Geräte und unterstützende Technologien, einschließlich neuer Technologien, sowie andere Formen von Hilfe, Unterstützungsdiensten und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen;

i) die Schulung von Fachkräften und anderem mit Menschen mit Behinderungen arbeitendem Personal auf dem Gebiet der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu fördern, damit die aufgrund dieser Rechte garantierten Hilfen und Dienste besser geleistet werden können.

(2) Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte verpflichtet sich jeder Vertragsstaat, unter Ausschöpfung seiner verfügbaren Mittel und erforderlichenfalls im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit Maßnahmen zu treffen, um nach und nach die volle Verwirklichung dieser Rechte zu erreichen, unbeschadet derjenigen Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen, die nach dem Völkerrecht sofort anwendbar sind.

(3) Bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten zur Durchführung dieses Übereinkommens und bei anderen Entscheidungsprozessen in Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, führen die Vertragsstaaten mit den Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kindern mit Behinderungen, über die sie vertretenden Organisationen enge Konsultationen und beziehen sie aktiv ein.

(4) Dieses Übereinkommen lässt zur Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen besser geeignete Bestimmungen, die im Recht eines Vertragsstaats oder in dem für diesen Staat geltenden Völkerrecht enthalten sind, unberührt. Die in einem Vertragsstaat durch Gesetze, Übereinkommen, Verordnungen oder durch Gewohnheitsrecht anerkannten oder bestehenden Menschenrechte und Grundfreiheiten dürfen nicht unter dem Vorwand beschränkt oder außer Kraft gesetzt werden, dass dieses Übereinkommen derartige Rechte oder Freiheiten nicht oder nur in einem geringeren Ausmaß anerkenne.

(5) Die Bestimmungen dieses Übereinkommens gelten ohne Einschränkung oder Ausnahme für alle Teile eines Bundesstaats.

Artikel 5

Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, vom Gesetz gleich zu behandeln sind und ohne Diskriminierung Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz und gleiche Vorteile durch das Gesetz haben.

(2) Die Vertragsstaaten verbieten jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung und garantieren Menschen mit Behinderungen gleichen und wirksamen rechtlichen Schutz vor Diskriminierung, gleichviel aus welchen Gründen.

(3) Zur Förderung der Gleichberechtigung und zur Beseitigung von Diskriminierung unternehmen die Vertragsstaaten alle geeigneten Schritte, um die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen zu gewährleisten.

(4) Besondere Maßnahmen, die zur Beschleunigung oder Herbeiführung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind, gelten nicht als Diskriminierung im Sinne dieses Übereinkommens.

Artikel 6

Frauen mit Behinderungen

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind, und ergreifen in dieser Hinsicht Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass sie alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll und gleichberechtigt genießen können.

(2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen zur Sicherung der vollen Entfaltung, der Förderung und der Stärkung der Autonomie der Frauen, um zu garantieren, dass sie die in diesem Übereinkommen genannten Menschenrechte und Grundfreiheiten ausüben und genießen können.

Artikel 8

Bewusstseinsbildung

(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, sofortige, wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um

a) in der gesamten Gesellschaft, einschließlich auf der Ebene der Familien, das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern;

b) Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit Behinderungen, einschließlich aufgrund des Geschlechts oder des Alters, in allen Lebensbereichen zu bekämpfen;

c) das Bewusstsein für die Fähigkeiten und den Beitrag von Menschen mit Behinderungen zu fördern.

(2) Zu den diesbezüglichen Maßnahmen gehören

a) die Einleitung und dauerhafte Durchführung wirksamer Kampagnen zur Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit mit dem Ziel,

i) die Aufgeschlossenheit gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen,

ii) eine positive Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen und ein größeres gesellschaftliches Bewusstsein ihnen gegenüber zu fördern,

iii) die Anerkennung der Fertigkeiten, Verdienste und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen und ihres Beitrags zur Arbeitswelt und zum Arbeitsmarkt zu fördern;

b) die Förderung einer respektvollen Einstellung gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen des Bildungssystems, auch bei allen Kindern von früher Kindheit an;

c) die Aufforderung an alle Medienorgane, Menschen mit Behinderungen in einer dem Zweck dieses Übereinkommens entsprechenden Weise darzustellen;

d) die Förderung von Schulungsprogrammen zur Schärfung des Bewusstseins für Menschen mit Behinderungen und für deren Rechte.

Artikel 9

Zugänglichkeit

(1) Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten. Diese Maßnahmen, welche die Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren einschließen, gelten unter anderem für

a) Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäusern, medizinischer Einrichtungen und Arbeitsstätten;

b) Informations-, Kommunikations- und andere Dienste, einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste.

(2) Die Vertragsstaaten treffen außerdem geeignete Maßnahmen,

a) um Mindeststandards und Leitlinien für die Zugänglichkeit von Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, auszuarbeiten und zu erlassen und ihre Anwendung zu überwachen;

b) um sicherzustellen, dass private Rechtsträger, die Einrichtungen und Dienste, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, anbieten, alle Aspekte der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen berücksichtigen;

c) um betroffenen Kreisen Schulungen zu Fragen der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen anzubieten;

d) um in Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, Beschilderungen in Brailleschrift und in leicht lesbarer und verständlicher Form anzubringen;

e) um menschliche und tierische Hilfe sowie Mittelspersonen, unter anderem Personen zum Führen und Vorlesen sowie professionelle Gebärdensprachdolmetscher und -dolmetscherinnen, zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, den Zugang zu Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, zu erleichtern;

f) um andere geeignete Formen der Hilfe und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen zu fördern, damit ihr Zugang zu Informationen gewährleistet wird;

g) um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, einschließlich des Internets, zu fördern;

h) um die Gestaltung, die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb zugänglicher Informations- und Kommunikationstechnologien und -systeme in einem frühen Stadium zu fördern, sodass deren Zugänglichkeit mit möglichst geringem Kostenaufwand erreicht wird.

Artikel 11

Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen

Die Vertragsstaaten ergreifen im Einklang mit ihren Verpflichtungen nach dem Völkerrecht, einschließlich des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen, alle erforderlichen Maßnahmen, um in Gefahrensituationen, einschließlich bewaffneter Konflikte, humanitärer Notlagen und Naturkatastrophen, den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.

Artikel 12

Gleiche Anerkennung vor dem Recht

(1) Die Vertragsstaaten bekräftigen, dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, überall als Rechtssubjekt anerkannt zu werden.

(2) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen.

(3) Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen Zugang zu der Unterstützung zu verschaffen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit gegebenenfalls benötigen.

(4) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass zu allen die Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit betreffenden Maßnahmen im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen geeignete und wirksame Sicherungen vorgesehen werden, um Missbräuche zu verhindern. Diese Sicherungen müssen gewährleisten, dass bei den Maßnahmen betreffend die Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit die Rechte, der Wille und die Präferenzen der betreffenden Person geachtet werden, es nicht zu Interessenkonflikten und missbräuchlicher Einflussnahme kommt, dass die Maßnahmen verhältnismäßig und auf die Umstände der Person zugeschnitten sind, dass sie von möglichst kurzer Dauer sind und dass sie einer regelmäßigen Überprüfung durch eine zuständige, unabhängige und unparteiische Behörde oder gerichtliche Stelle unterliegen. Die Sicherungen müssen im Hinblick auf das Ausmaß, in dem diese Maßnahmen die Rechte und Interessen der Person berühren, verhältnismäßig sein.

(5) Vorbehaltlich dieses Artikels treffen die Vertragsstaaten alle geeigneten und wirksamen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht wie andere haben, Eigentum zu besitzen oder zu erben, ihre finanziellen Angelegenheiten selbst zu regeln und gleichen Zugang zu Bankdarlehen, Hypotheken und anderen Finanzkrediten zu haben, und gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen nicht willkürlich ihr Eigentum entzogen wird.

Artikel 13

Zugang zur Justiz

(1) Die Vertragsstaaten gewährleisten Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksamen Zugang zur Justiz, unter anderem durch verfahrensbezogene und altersgemäße Vorkehrungen, um ihre wirksame unmittelbare und mittelbare Teilnahme, einschließlich als Zeugen und Zeuginnen, an allen Gerichtsverfahren, auch in der Ermittlungsphase und in anderen Vorverfahrensphasen, zu erleichtern.

(2) Um zur Gewährleistung des wirksamen Zugangs von Menschen mit Behinderungen zur Justiz beizutragen, fördern die Vertragsstaaten geeignete Schulungen für die im Justizwesen tätigen Personen, einschließlich des Personals von Polizei und Strafvollzug.

Artikel 19

Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft

Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens anerkennen das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben, und treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen den vollen Genuss dieses Rechts und ihre volle Einbeziehung in die Gemeinschaft und Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern, indem sie unter anderem gewährleisten, dass

a) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben;

b) Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu Hause und in Einrichtungen sowie zu sonstigen gemeindenahen Unterstützungsdiensten haben, einschließlich der persönlichen Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft und der Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation und Absonderung von der Gemeinschaft notwendig ist;

c) gemeindenahe Dienstleistungen und Einrichtungen für die Allgemeinheit Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung zur Verfügung stehen und ihren Bedürfnissen Rechnung tragen.

Artikel 20

Persönliche Mobilität

Die Vertragsstaaten treffen wirksame Maßnahmen, um für Menschen mit Behinderungen persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen, indem sie unter anderem

a) die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderungen in der Art und Weise und zum Zeitpunkt ihrer Wahl und zu erschwinglichen Kosten erleichtern;

b) den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu hochwertigen Mobilitätshilfen, Geräten, unterstützenden Technologien und menschlicher und tierischer Hilfe sowie Mittelspersonen erleichtern, auch durch deren Bereitstellung zu erschwinglichen Kosten;

c) Menschen mit Behinderungen und Fachkräften, die mit Menschen mit Behinderungen arbeiten, Schulungen in Mobilitätsfertigkeiten anbieten;

d) Hersteller von Mobilitätshilfen, Geräten und unterstützenden Technologien ermutigen, alle Aspekte der Mobilität für Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen.

Artikel 21

Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen

Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit, einschließlich der Freiheit, Informationen und Gedankengut sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben, gleichberechtigt mit anderen und durch alle von ihnen gewählten Formen der Kommunikation im Sinne des Artikels 2 ausüben können, unter anderem indem sie

a) Menschen mit Behinderungen für die Allgemeinheit bestimmte Informationen rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten in zugänglichen Formaten und Technologien, die für unterschiedliche Arten der Behinderung geeignet sind, zur Verfügung stellen;

b) im Umgang mit Behörden die Verwendung von Gebärdensprachen, Brailleschrift, ergänzenden und alternativen Kommunikationsformen und allen sonstigen selbst gewählten zugänglichen Mitteln, Formen und Formaten der Kommunikation durch Menschen mit Behinderungen akzeptieren und erleichtern;

c) private Rechtsträger, die, einschließlich durch das Internet, Dienste für die Allgemeinheit anbieten, dringend dazu auffordern, Informationen und Dienstleistungen in Formaten zur Verfügung zu stellen, die für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind;

d) die Massenmedien, einschließlich der Anbieter von Informationen über das Internet, dazu auffordern, ihre Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu gestalten;

e) die Verwendung von Gebärdensprachen anerkennen und fördern.

Kontakt und Presse- und Medien-Kontakt

Andreas Klamm

Schillerstr. 31

67141 Neuhofen

Verbandsgemeinde Rheinauen

Rhein-Pfalz-Kreis (Landkreis Ludwigshafen) Ludwigshafen am Rhein

Rheinland-Pfalz

Tel. 06236 48 929 74

Tel. 0621 5867 8054

E-Mail: andreasklamm@hotmail.com

Internet: www.andreasklamm.de

Internet: www.andreas-klamm.de

Blog: https://andreasklamm.wordpress.com

Journalist, Krankenpfleger, (Gesundheits- und Krankenpfleger), Musik- und Medien-Produzent

Landtagskandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021, Landesliste DIE LINKE und Wahlkreis 38, Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf, Limburgerhof, Neuhofen, Waldsee, Otterstadt, Rheinauen für DIE LINKE

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Autor, Schriftsteller, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter

Anlagen:

U.N. Behindertenrechtskonvention, komplette Fassung, Bundesgesetz in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 21. Dezember 2008, gültig in Rheinland-Pfalz und in gesamt Deutschland / Bundesrepublik Deutschland (als PDF)

Landtagswahl: Andreas Klamm Direktkandidat für Die Linke für Wahlkreis 38 Mutterstadt

Landtagswahl: Andreas Klamm Direktkandidat für Die Linke für Wahlreis 38 Mutterstadt

Ludwigshafen. 7. Januar 2021. Andreas Klamm (52), Journalist, Autor, Moderator, Gesundheits- und Krankenpfleger aus Neuhofen in der Verbandsgemeinde Rheinauen kandidiert für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 für DIE LINKE für Wahlkreis 38 Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf, Limburgerhof, Neuhofen, Altrip, Otterstadt, Waldsee, Rheinauen.

Telefon-Sprechstunden und Video-Sprechstunden. Aufgrund der Corona Krise und der Corona Verordnungen bietet Andreas Klamm täglich Telefon-Sprechstunden und Video-Sprechstunden via Zoom nach Vereinbarung. Tel. 0621 5867 8054,

Artikel: DIE RHEINPFALZ vom 6. Januar 2021; https://www.rheinpfalz.de/lokal/rhein-pfalz-kreis_artikel,-landtagswahl-andreas-klamm-direktkandidat-f%C3%BCr-die-linke-_arid,5153188.html

Andreas Klamm ist Landtagskandidat für DIE LINKE für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 und will sich für Chancengleichheit, Teilhabe, Inklusion, Selbstbestimmtes Leben, soziale Sicherheit, soziale Gerechtigkeit, Natur- Tier- Umwelt- Klima-Schutz, Digtales, Verständigung, Frieden und Dialog engagieren. Foto: mid

Frohes neues Jahr 2021 mit viel Frieden, Liebe und Gesundheit

Frohes neues Jahr 2021 mit viel Frieden, Liebe und Gesundheit

wünscht Andreas Klamm, Tel. 0621 5867 8054

Internet: http://www.andreasklamm.de

Andeas Klamm, wünscht ein Frohes neues Jahr mit viel Liebe, Glück, Frieden und Gesundheit. Foto: mid

Frohe Festtage und eine frohe Zeit des Advents

Obgleich Corona und die Begleitumstände uns Kummer, Stress und Sorgen bereitet, …

wünsche ich allen Leserinnen und Lesern Happy Chanukah,

eine frohe Zeit des Advent, Frohe Fest- und Feiertage,

Frohe Weihnachten und vor allem eben auch Glück, Frieden, Liebe und Gesundheit.

Andreas Klamm, Journalist, Autor, Krankenpfleger (Gesundheits- und Krankenpfleger), Landtagskandiat für die Landtagswahlen Rheinland-Pfalz am 14. März 2021, Wahlkreis 38, Mutterstadt, Dannstadt-Schauernheim, Böhl-Iggelheim, Madorf, Rheinauen, Limburgerhof, Neuhofen, Waldsee, Otterstadt, Altrip

Fragen, Probleme, Wünsche?

Bitte rufen Sie mich an.

Ludwigshafen, Tel. 0621 5867 8054

Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021

DIE LINKE kandidiert mit insgesamt 20 Kandidatinnen und Kandidaten auf der Landesliste für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz

Ludwigshafen am Rhein. 6. Dezember 2020. (mid). Regionalhilfe TV stellt viele Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten von DIE LINKE für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz in Videos der Kandidierenden vor, die für ein soziales und solidarisches Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 in den Landtag von Rheinland-Pfalz einziehen wollen.

Die Vorstellungen in den Videos der Kandidierenden für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 von DIE LINKE, die für ein soziales und solidarisches Rheinland-Pfalz im März 2021 in den Landtag einziehen will, sind bei http://regionalhilfetv.andreasklamm.de zu finden.

Andreas Klamm ist Kandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz mit einer Assistenzhündin als Hilfe

Mainz / Ludwigshafen am Rhein. 25. November 2020. Bereits im Juli 2020 wurde auf dem Landesparteitag in Andernach Andreas Klamm als Kandidat für Listenplatz 20 für die Landesliste von DIE LINKE für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 gewählt und am 19. September 2021 darüber hinaus als Kandidat für den Wahlkreis 38 in Ludwigshafen am Rhein gewählt. Zum Wahlkreis 38 zählen unter anderem Mutterstadt, Dannstadt-Schauernheim, Böhl-Iggelheim, Limburgerhof, Neuhofen, Waldsee, Altrip, Rheinauen und weitere Gemeinden in der Vorderpfalz.

Andreas Klamm ist Journalist, Autor, Musik- und Medien-Produzent, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger (Krankenpfleger) mit dreijähriger Ausbidung und Rettungssanitäter. Themen für die sich der soziale Aktivist und Gründer der Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekte, Regionalhilfe. de (www.regionalhilfe.de) einsetzt sind unter anderem Teilhabe, Inklusion, Selbstbestimmtes Leben, soziale Sicherheit, soziale Gerechtigkeit, Pflege, Gesundheit, Medizin, Verständigung, Frieden, Freiheit, Dialog, die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens, Grund- und Menschenrechte.

In der Folge mehrerer Erkrankungen und Unfälle ist Andreas Klamm seit 2014 schwerbehindert und kann nur noch kleine bis mittlere Strecken mit Gehstöcken laufen. Für die mittleren und längeren Wegstrecken ist Andreas Klamm auf die Hilfe eines Rollstuhls angewiesen und auf die Hilfe seiner ausgebildeten Assistenzhündin Ayla von der Hardt. “Behinderte Menschen werden oft in Gesellschaft und Poitik noch nicht einmal wahrgenommen. Daher sind mir die Themen Teilhabe, Inklusion und Selbstbestimmtes Leben besonders wichtig und ich möchte im Landtag von Rheinland-Pfalz den Anliegen, Bedürfnissen, Sorgen und Nöten von behinderten und schwerbehinderten Menschen eine Stimme geben und für die Anliegen der Menschen sprechen.”, erklärt der 52jährige.

Andreas Klamm ist Buch-Autor von 12 veröffentlichten Büchern in deutscher und englischer Sprache und Musik-Produzent und Komponist von insgesamt 16 veröffentlichten Musik-Alben je 14 Songs, die bei allen bekannten Diensten, wie Spotify, Amazon, Deezer, Tidal, Napster erhältich sind.

Andreas Klamm und Ayla von der Hardt. Andreas Klamm wurde am 4. Juli 2020 für Listenplatz 20 für die Landtagswahlen als Kandidat für die Landesliste von DIE LINKE gewählt und am 19. September 2020 als direkter Kandidat für den Wahlkreis 38, dazu zählen unter anderem Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Limburgerhof, Neuhofen, Waldsee, Otterstadt, Altrip. Foto: DIE LINKE

Weitere Themen für die sich Andreas Klamm engagiert sind: Tier- Natur- Umwelt- und Klimaschutz. “Eines meiner Musik-Alben “Green Fair For Justice” mit 14 Liedern ist komplett den Themenbereichen Tier- Natur- Umwelt- und Klimaschutz gewidmet.”, ergänzt Andreas Klamm im Gespräch.

Meine Assistenzhündin Ayla von der Hardt begleitet mich seit dem Jahr 2013 und hatte das Glück auch im Pflegeheim ausgebildet zu werden.

“Eine sichtbare Behinderung kann man nicht verstecken, ebenso wenig wie Gehstöcke und Rollstuhl und so stehe ich auch dazu, dass mir meine Assistenzhündin Ayla von der Hardt hilft und mich an alle Orte, auch zur Wahl als Kandidat für die Landtagswahlen auf einem Landesparteitag begleitet.”, erklärt Andreas Klamm. Es gäbe keinen Grund dafür die Assistenzhündin Ayla zu verstecken. Das gelte auch im Engagement für Politik, Menschen und selbstverständlich auch für die Kandidatur für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz im März 2021.

Soziale Sicherheit in Corona Zeiten

Soziale Sicherheit in Corona Zeiten ist für Menschen, nach Auffassung von Klamm, ein besonders wichtiges Thema. Denn im Deutschland des Jahres 2020 sind behinderte und schwerbehinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt, speziell auch im Rollstuhl immer noch oft und in vielen Bereichen Chancen-los und komplett ausgeschlossen. Viele Unternehmen und Arbeitgeber, die ich kennenlernen konnte, empfinden Menschen mit Behinderung und Schwerbehinderung “immer noch als Belastung” und verzichten auf eine Einstellung. Das bedeute im Klartext auch, dass behinderten Menschen nicht selten die finanziellen Grundlagen zu einem Leben in Würde in Deutschland fehlen und dies obgleich die U.N. Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung immerhin bereits seit 2009 ein Bundesgesetz ist.

Wer nicht ausreichend finanzielle Mittel zum Leben in Deutschland erhält, hat natürlich auch kein Geld für Hilfemittel, so sehr diese auch gebraucht werden.

“Die Realität und Praxis zwischen Anspruch in Sachen Teilhabe, Inklusion und Selbstbestimmtes Leben können sehr weit auseinander reichen. Es gibt viel Arbeit für DIE LINKE, die es im Landtag zu leisten gilt. DIE LINKE fehlt definitiv im Landtag von Rheinland und wird als starke Stimme für soziale Themen im Landtag und als starke soziale Opposition gebraucht. Umso mehr hoffe ich, dass möglichst viele Menschen DIE LINKE unterstützen und im März 2021 in den Landtag wählen werden.”, meint Andreas Klamm.

Seiner Überzeugung nach könnten mit der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens alle Menschen in Deutschland sicher durch die Corona-Krise geleitet werden.

Als Spitzenkandidaten für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 für DIE LINKE wurden die Poitikerin Melanie Wery-Sims (Bernkastel-Wittlich) und der Politiker David Schwarzendahl (Frankenthal) auf Listenplatz 2 und Listenplatz 1 gewählt. Insgesamt gibt es 20 Kandidatinnen und Kandidaten für DIE LINKE für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz.

Bürgersprechstunde via Telefon und Zoom-Videokonferenz

Bis zum 14. März 2021 bietet Andreas Klamm für Anliegen, Debatten und Diskussionen, täglich von Montag bis Samstag, 15.00 bis 21.00 Uhr Bürgersprechstunden via Tel. 0621 5867 8054 und Tel. 06236 48 929 74 und mittels Zoom Video-Konferenzen an und lädt zum Treffen via Internet ein.

Da aufgrund der Corona-Verordnungen persönliche Debatten und Treffen nicht möglich sind, bietet Andreas Klamm auch Online Chats bei regionalhilesozial, einen Social Media Network für soziale Medien- und Hile-Projekte, an: https://regionalhilfesozial.mn.co/members/5412626

Weitere Kontakt-Profile von Andreas Klamm

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Die Kandidatinnen und Kandidaten der Landesliste für DIE LINKE in Rheinland-Pfalz für die Landtagswahlen am 14. März 2021: https://www.dielinke-rhlp.de/landtagswahl/kandidatinnen/landesliste/ Andrew P. Harrod

Andreas Klamm, Kandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und Krankenpfleger: “Solidarität mit den streikenden Kolleginnen und Kollegen in den Gewerkschaften”

Andreas Klamm, Kandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz, DIE LINKE und Krankenpfleger (Gesundheits- und Krankenpfleger), Rettungssanitäter, Journalist und Autor:

“Solidarität mit den streikenden Kolleginnen und Kollegen in den Gewerkschaften”

#verdi #Streiks Als Mitglied von ver.di bin ich natürlich solidarisch mit den streikenden Kolleg*innen der Gewerkschaften. Andreas Klamm, Journalist, Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Kandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz, DIE LINKE. Tel. 0621 5867 8054

Andreas Klamm, Kandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz, DIE LINKE, Landesliste, Listenplatz 20 und direkter Kandidat für Wahlkreis 38, Mutterstadt, Dannstadt-Schauernheim, Böhl-Iggelheim, Neuhofen, Waldsee, Limburgerhof, Rheinauen, Altrip, Otterstadt

Internet: www.andreasklamm.de

Gruppe für Diskussion, Gespräche, Debatten,Online-Bürgersprechstunde:

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Ludwigshafen, Tel. 0621 5867 8054

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#verdi#Streiks Als Mitglied von ver.di bin ich natürlich solidarisch mit den streikenden Kolleginnen und Kollegen der Gewerkschaften. Andreas Klamm, Journalist, Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Kandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz, DIE LINKE. Tel. 0621 5867 8054

Andreas Klamm, Kandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021, Sprechstunden

Andreas Klamm, Kandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021, DIE LINKE

Sprechstunden am Telefon, Ludwigshafen, Tel. 0621 5867 8054 und Neuhofen, Tel. 06236 4892974

Auf Wunsch gerne auch: Telefonkonferenzen und Videokonferenzen

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Andreas Klamm ist Kandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021, DIE LINKE, Listenplatz 20 und direkter Kandidat für Wahlkreis 38 Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Rheinauen, Neuhofen, Limburgerhof

Andreas Klamm, Kandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021, Listenplatz 20 und direkter Kandidat für Wahlkreis 38 bietet Telefon- und Video-Sprechstunden Mittwoch bis Freitag, 16.00 bis 21.00 Uhr. Foto: mid

Eidesstattliche Versicherungen

Eidesstattliche Versicherung

In diesem Bereich finden Sie eine Auswahl von Eidestattlichen Versicherungen, die öffentlich von Andreas Klamm, geboren am 6. Februar 1968 in Ludwigshafen am Rhein, Rheinland-Pfalz, Deutschland abgegeben wurden an Gerichte, Behörden und Institution in Deutschland, in der Bundesrepublik Deutschland, in Europa und in der Welt.

Die Abgabe einer wissentlich, falschen Eidesstattlichen Versicherung wäre vergleichbar mit dem Leisten eines Meineids vor Gericht. Hierauf stehen sehr hohe Geld-Strafen oder mehrjährige Gefängnis-Strafen.

Daher ist grundsätzlich davon abzuraten, einen Meineid vor Gerichten, Behörden, Institutionen zu leisten und es ist ebenso grundsätzlich von der Abgabe falscher Eidestattlichen Versicherungen abzuraten.

Andreas Klamm, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter,

Verleger, Herausgeber von British Newsflash Magazine

Tel. 0621 5867 8054, Tel. 030 57 700 592

E-Mail: andreas@ibstelevision.org

E-Mail: andreasklamm@hotmail.com

Eidesstattliche Versicherung, vom 24. April 2018, Schwerbehinderung, Krankheit seit 2014, ärztlich attestierte Schwerbehinderung, Grad der Behinderung 60, Merkzeichen G, 100 prozentige Erwerbsminderung, öffentliche, mehrfache FALSCHE Anschuldigungen mit Schädigung meines Namens, Rufes, sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schäden, Teilhabe, Anträge bei der DRV Deutschen Rentenversicherung, Erwerbsminderungs-Rente, No 102 / 2018. Andreas Klamm

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Eidesstattliche Versicherung vom 19. April 2018, Familienstreit seit 1982 und schwere Formen von Kindes-Misshandlungen. No. 101 / 2018. Andreas Klamm

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Eidesstattliche Versicherung von Andreas Klamm vom 26. September 2016. Verlag Freitag. de, zur Vorlage bei ICC International Criminal Court, EuGH Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, allen Gerichten in Deutschland, Europa und in der Welt, allen Staatsanwaltschaften, allen Behörden in Deutschland, Europa und in der Welt. Interview Präsident Vladimir Putin.

Interview Präsident Vladimir Putin, “Hoffnung auf Frieden mitten im Kalten Krieg”. Andreas Klamm.

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Behörden-Anfragen

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Andreas Klamm, Journalist, Autor, Moderator, Musik- und Medien-Produzent, Herausgeber und Verleger von British Newsflash Magazine, seit 1986. Foto: mid

Auf der Flucht vor Terror und Gewalt getragen von der Hoffnung für eine bessere Welt

Auf der Flucht vor Terror und Gewalt getragen von der Hoffnung für eine bessere Welt

Geflüchtete und traumatisierte Menschen hoffen Glück und Heilung in Deutschland und in Europa zu finden – Kann „Mama Merkel“ und die Menschen in Deutschland helfen?

 

Von Andreas Klamm

 

Ludwigshafen / Maxdorf. 30. September 2020. Der junge Mann Othman T. ist krank, schwer krank. Der aus Syrien geflüchtete Mann erlaubt mir dennoch mit ihm ein Gespräch zu führen, obgleich ich ihn nur mit Rollstuhl, nach mehreren Unfällen und in Begleitung meiner, zeitweise stürmischen Labrador Hündin Ayla besuchen kann, die mich als Assistenzhündin zur Hilfe begleitet. Othman T. brauchte mehrere Wochen, um aus Syrien nach Deutschland zu fliehen und er hatte etwas Glück. Er lebt inzwischen bei Maxdorf in der Vorderpfalz an einem Ort, an dem andere Menschen vielleicht auch an Urlaub denken mögen. Für Othman T. ist dieser Ort eine Station von vielen Stationen in seinem jungen Leben auf der Flucht vor Terroristen aus Syrien. Die Reise hat viel Geld gekostet, sein letztes Geld, das der junge hilfesuchende Mann „organisieren konnte“ und war sehr beschwerlich. Es war zu Beginn der Reise nicht sicher, ob der Mann je einen „sicheren Hafen“ in Deutschland erreichen würde. Er erzählt mir einen Teil seiner bewegten Lebensgeschichte in einem Video-Gespräch für das multinationale Hilfeprojekt irsc global, was für International Support Refugee Community steht. Dabei handelt es sich um ein junges Projekt ehrenamtlich engagierter Menschen ohne Sponsoren.

 

Die Reise von Othman T. begann in der Nähe von Damaskus. Der Mann ist krank und traumatisiert in der Folge der Bedrohung von Terroristen in Syrien und in der Folge der Ereignisse, die er während seiner Flucht auf dem Weg nach Europa und Deutschland erleben konnte. Seine Familie werde von der PKK in Syrien vor Terror, Bedrohung und Gewalt der Terror-Organisation DAESH geschützt, erzählt der junge Buchhalter in einem Video-Interview. Permanente Bedrohung und Angst können Menschen schwer krank machen. Daran dürfte kaum noch Zweifel bestehen und die Information wird von Psychologen, Neurologen und speziellen Trauma-Therapeuten bestätigt.

 

Zur Zeit erleben wir in Deutschland und in Europa seit rund acht Monat selbst stetige Bedrohung und Angst in der Folge von Corona und den Maßnahmen, um eine Corona Pandemie einzudämmen. Die Auswirkungen der massiven Schäden, die permanente Angst und Bedrohung auslösen können, in diesem Beispiel ein unsichtbares Virus, sind heute noch nicht vollumfänglich abzuschätzen. Im Gegensatz zum Corona Virus sind Terroristen nicht nur sichtbar, sondern die Gewalt, der Schrecken, der Terror, der von Terroristen ausgeht ist in zahlreichen Fernseh-Dokumentationen und auf Fotos von Fotografen umfangreich und ausführlich dokumentiert. Bekannt ist heute nur, dass psychologisch, psychisch schwer traumatisierte Menschen, seien es geflüchtete Menschen aus Syrien, Nord-Afrika, Afrika oder Menschen mit Angststörungen aus Deutschland in der Folge der Corona Pandemie eine Erfahrung gemeinsam haben: Sie sind der humanitären, menschlichen, fachlichen, gesundheitlichen, medizinischen, psychiatrischen und psychologischen Hilfe bedürftig. Psychologen, Psychiater, Neurologen und Trauma-Therapeuten aus aller Welt bestätigen auch in wissenschaftlichen Publikationen, dass schwere Kriegs-Traumata, Traumata die durch Terroristen, in den Folgen von Gewalt und Terror verursacht werden, permanente Angst Menschen schwer krank machen können. Dabei können sich hierbei nicht nur psychische, psycho-somatische Erkrankungen sondern auch schwere somatische Erkrankungen manifestieren, im Beispiel: Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck, Schädigungen des gesamten Immun-Systems, Infekt-Anfälligkeit und viele weitere, schwere und bedrohliche Erkrankungen. Die Erkrankungen an Depressionen, posttraumatische Belastungsstörungen und sonstigen Formen von Angststörungen im Rahmen posttraumatischer Belastungsstörungen sollten nicht unterschätzt werden. Nur weil eine Erkrankung auf den ersten Blick vielleicht nicht nach außen nicht sichtbar ist, bedeutet dies leider nicht automatisch, dass die Erkrankung weniger schwer sein könnte.

 

Die Menschen, die an den EU-Außengrenzen warten, bangen und hoffen, haben oft die „Vorstufe der Hölle“ durchgemacht. Zumindest eine Art der „Vorstufe der Hölle“, die man sich als westlich orientierter und geprägter Mensch vorstellen kann, wenn man als Kind und junger Mensch, zeitweise streng mit Ritualen, Weltanschauungs-Modellen und Vorstellungen indoktriniert wurde, die dem Weltbild der römisch-katholischen Kirche entsprechen.

 

Nahezu jeder Mensch kennt Dank ARD Tagesschau, ZDF heute, RTL, SAT1, n-tv und vielen weiteren Sender die Bilder von Menschen in zerfetzten, heruntergekommenen, abgetragenen Kleidungsstücken und in Zelten, die mich persönlich – pardon – mehr an Mülltüten denken lassen aus den Lagern der geflüchteten Menschen, sei es in Moria, Lesbos in Griechenland oder inzwischen auch an vielen anderen Orten. Wenn ich an die Errungenschaften, Wohlstand, Entwicklungen und Fortschritte denke, die man als West-Europäer in Deutschland mit 83 Millionen Menschen und in Europa mit rund 500 Millionen Menschen im Laufe von 40 Lebensjahren und mehr, kennenlernen kann, frage ich mich oft: „Ist Deutschland und ist diese so stolze Europäische Union wirklich so bettelarm, dass wir die Bilder von Menschen, die in Mülltüten-ähnlichen Notzelt-Behelfsmitteln unterbringen, tatsächlich zwingend erforderlich sind in und um die ganze Welt zu senden?“

 

Was bewegt so viele Menschen zur Flucht? Gibt es einen Reporter, Reporterin, Journalistin, Journalisten und Medienvertreter, der nicht auch bereits diese und ähnliche Fragen gestellt hat auch im Gespräch mit betroffenen Menschen. Augenzeugen-Berichte zu Ereignissen, die die Welt bewegen sind wichtig und so lasse ich mir dies auch nicht nehmen. Ich ziehe mit meiner Kamera und Mikrofon los um O-Töne einzufangen, Bilder zu dokumentieren mit dem Auftrag und Ziel Fotos, O-Töne und mehrere Text-Beiträge zu produzieren, zu schneiden, zu schreiben und auch zu veröffentlichen.

In den Gesprächen mit betroffenen und geflüchteten Menschen lerne ich sehr schnell, dass es ein oder mehrere Muster für die Gründe von Fluchtursachen gibt: Krieg, Terror und Terroristen, Gewalt, die Verfolgung von anders denkenden Menschen, religiöse, fanatische Gruppen die andere weniger religiös-fanatische Gruppen verfolgen oder extremistische Gruppen, deren Weltbild und Weltanschauung hinterfragt werden dürfen, nur nicht in den Ländern aus denen geflüchtete Menschen an die Außengrenzen von Europa geflohen sind. Krieg, Terror, Gewalt, Unterdrückung, Zerstörung, Korruption, Willkür, Machtmissbrauch, Hass sind die Gründe, die zu den Hauptgründen gerechnet werden können. Einige andere der geflüchteten Menschen mit denen ich sprechen darf, nennen auch noch weitere Gründe: Fehlende Infrastruktur in Afrika. Was kann man sich darunter vorstellen? Einfache Antwort: Wie mag sich ein Leser oder ein Journalist ein Leben ohne Strom und ohne Wasser in Deutschland vorstellen? Bereits diese doch recht einfache Vorstellung kann bewegen und ohne Zweifel auch berechtigte Angst bereiten. Was könnten Menschen und Journalisten noch tun, wenn es keinen Strom mehr gibt und damit natürlich keine Smartphones, Computer und Studio-Anlagen genutzt werden können und es auch keinen Zugang zum Internet gibt, weil ohne Strom natürlich bei fehlenden Internet-Verbindungen noch nicht einmal das Grundrecht auf Kommunikation wahrgenommen werden könnte.

 

Es gibt den bekannten Großkonzern, der in Afrika im wahrsten Sinne des Worte den Menschen das Wasser abgräbt und das Wasser, das in Afrika dringend gebraucht wird in Deutschland und in Europa teuer vermarktet. Gründe für eine gewagt und oft extrem, gefährliche Flucht gibt es viele. Eine Flucht aus Afrika oder auch aus Nord-Afrika ist nicht nur extrem gefährlich sondern auch sehr teuer. Die Menschen, die ebenso dringend auf eine Flucht in eine bessere Welt, das meint nach Deutschland oder Europa angewiesen wären, können leider nicht mehr aus Krisen-Regionen fliehen, weil ihnen die finanziellen Mittel fehlen und sie damit noch nicht einmal zumindest wagen können, die Flucht in eine bessere Welt anzutreten.

 

Wenn wir einen kleinen Umweg wagen, in Bezug zur Verantwortung, die Deutschland und andere Mitgliedsstaaten für Not, Leid und Elend mittragen, das in Worten kaum treffend und vollumfänglich zu beschreiben ist, so kann man sehr schnell zur Erkenntnis gelangen, dass Deutschland und viele weitere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, im Beispiel Frankreich, Spanien, Portugal sich nicht einfach aus einer möglichen Verantwortung für die desaströsen Entwicklungen in Afrika und Nord-Afrika „herausschreiben“ oder „herausreden“ können. Deutschland ist war ganz vorne mit dabei und einst der drittgrößte Waffen-Exporteur in der Welt. Es mag Aktionäre der einschlägig durch Gerichts-Verfahren bekannten Waffen-Hersteller geben, die vielleicht wegen der erhofften Dividende tatsächlich den Zusammenhang nicht sehen wollen. Mit jeder Waffe, die nach Afrika, Nord-Afrika oder an sonst weit entlegene Orte in der Welt geliefert wird, die aus Deutschland kommt wird mit den Waffen und der Munition schwerstes Leid ausgelöst und die Fluchtursachen geschaffen, die Menschen zur Flucht nach vorne, genauer in Richtung EU-Außengrenze und nach Deutschland zu „Mama Merkel“ bewegen. Es gibt tatsächlich die Kinder und Jugendlichen, die vor laufenden Kameras erzählen: „Wir wollen zu Mama Merkel in Deutschland“. Die Hoffnung, die an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel von diesen Kindern und Jugendlichen verknüpft wird, muss grenzenlos groß sein voller Hoffnung. Was für Waffen gilt, gilt auch für Munition. Einige der Fluchtursachen werden von Aktionären, politischen Protagonisten in Deutschland und in Europa selbst geschaffen. Ohne Waffen-Exporte und ohne Exporte von Munition gäbe es diese Fluchtursachen nicht.

Wagen wir etwas weiter zurück zu denken, so sollten wir nicht vergessen, dass es auch die Kolonialzeit gab und Frankreich, die Niederlande, Portugal, Spanien, Deutschland und weitere EU-Mitgliedsstaaten einst Kolonialmächte waren und keine Hemmungen hatten die Erdbodenschätze aus Afrika und Nord-Afrika nach Europa einzuführen. Wenn man die Ressourcen eines Landes, genauer sogar eines ganzen Kontinentes „abgräbt“ oder „leersaugt“, so darf man sich einige Jahre später nicht ganz so sehr wundern, dass es auch Menschen gibt, die sich nicht einfach still und brav in irgendeine dunkle Ecke in Nord-Afrika oder in Afrika legen, um „artig zu verhungern oder zu verdursten“, sondern tatsächlich eine Flucht nach vorne antreten, weil es kein Zurück mehr gibt und darauf hoffen Schutz, Shelter, Hilfe und Menschlichkeit in Deutschland und in der Europäischen Union oder auch auf dem Kontinent Europa zu finden.

 

Wer andere Länder oder einen Kontinent arm gemacht hat und die Ressourcen eines Landes und eines Kontinentes nach Europa und in alle Welt „verschifft“ hat, sollte sich bitte auch nicht mehr ganz so sehr wundern, wenn es selbstverständlich auch wirtschaftliche, soziale und finanzielle Gründe gibt, die Menschen zu einer Flucht aus Afrika nach Europa treiben kann. Wer nicht ganz vergisst, dass es auch wirtschaftliche und finanzielle Gründe, sprich die Aussicht auf Profite waren, die Unternehmer aus Deutschland und in Europa bewegt haben, die Ressourcen der Ländern abzutragen und Gewinn-bringend zu vermarkten, zu veräußern, zu verkaufen, sollte sich bitte nicht mehr ganz so sehr wundern, dass es auch Menschen aus Nord-Afrika und Afrika gibt, die ihre wirtschaftlichen, finanzielle und soziale Situation verbessern wollen und hoffen, würdigere Strukturen für ein besseres Leben in Deutschland und in Europa zu finden.

Kurz zusammengefasst: Wie auch immer wir das Blatt wenden wollen, Deutschland und nahezu alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können sich einer historisch begründeten und aktuellen Verantwortung für das Leid, das Elend und die Not von Millionen von Menschen in Nord-Afrika und Afrika nicht entziehen. Wir tragen alle Verantwortung, insbesondere die Regierungen in Deutschland und die Regierungen der weiteren EU-Mitgliedsstaaten und die Europäische Union im Gesamten.

Die Menschen, die auf Schutz, Hilfe, Shelter, Verständigung und Menschlichkeit in Deutschland und in der Europäischen Union hoffen, haben weitaus Besseres verdient als in Notbehelfs-Zelten untergebracht zu werden, die mich immer wieder an „zerfetzte, heruntergekommene Mülltüten“ denken lassen. Das sind Bilder von Lebensumständen, die kaum ein normal denkender Mensch, noch nicht einmal seinem „ärgsten Feind“ zumuten wollte.

Die Europäische Union, Europa und Deutschland wurden ohne Zweifel von Corona und den Maßnahmen zur Bekämpfung einer Corona Pandemie hart getroffen. Dennoch verfügt die EU und Deutschland über finanzielle, wirtschaftliche Strukturen und über die Infrastruktur, um Menschen, die vor Krieg, Terror, Gewalt, Armut und auch Auswirkungen der weltweit, wahrnehmbaren Klima-Veränderungen flüchten zu helfen und diese Menschen würdig und sicher zu versorgen. Im Rahmen des Bündnisses Seebrücke und weiterer Engagements von Menschen sowie Hilfe-Organisationen gibt es erfreulicherweise zahlreiche Städte und Regionen in Deutschland, die öffentlich verkündet haben, dass es die Möglichkeiten der Aufnahme von geflüchteten Menschen aus Nord-Afrika und Afrika gibt.

Im Rahmen meiner Recherchen für Berichte zur Situation geflüchteter Menschen habe ich überwiegend mit Männer sprechen können. Mir sind dennoch nicht die Angst-erfüllten Blicke der begleitenden Ehefrauen und minderjährigen Kinder verborgen geblieben, die darauf hoffen, dass sie gute, hilfsbereite und mit Liebe erfüllte Menschen in Deutschland und in Europa finden, die bereit sind den Menschen Schutz, Shelter und Hilfe zu schenken und im Rahmen der Möglichkeit humanitäre Hilfe leisten.

Die überwiegende Anzahl der geflüchteten Menschen mit denen ich sprechen konnte, sind aus dem Iran oder aus Syrien geflohen, waren geflüchtete Menschen, die in der Tat vor Krieg, Gewalt und Terroristen die Flucht nach vorne nach Deutschland und Europa gewagt haben.  Deutschland und die Europäische Unionen haben hier vielfältige Handlungsmöglichkeiten. Bereits die Kürzung von Rüstungs-Etats und die Reduzierung von Waffen-Exporten kann wirksam helfen, dass es künftig weniger Fluchtgründe oder Fluchtursachen gibt. Mittel aus der Entwicklungshilfe dürfen nicht in die Hände von Terror-Organisationen und Diktatoren gelangen.

 

Die Bereitschaft von Städten und Menschen in Deutschland Hilfe zu leisten, wird leider durch die Haltung des Bundesinnenministeriums und der Außenvertreter der Europäischen Union blockiert. Faktisch bedeutet dies, dass Hilfe, die geleistet werden könnte, aus politischen Gründen und weiteren Gründen verhindert wird.

 

An der Bedürftigkeit und am Bedarf der sofortigen Hilfe für geflüchtete Menschen, auch wenn wir daran denken, dass der Winter in wenigen Wochen Einzug in Europa und in Deutschland halten wird, dürfte für keinen Menschen ein Zweifel bestehen. Wenn wir an den einfachen Grundsatz denken: Handle an anderen Menschen, so wie Du an Dir gehandelt haben möchtest, so können wir auch ohne Studium und Fachexpertise wissen, was geflüchtete Menschen, die an den EU-Außengrenzen warten und auf baldige Hilfe hoffen, dringend brauchen. Die Bedürfnisse von Menschen an den EU-Außengrenzen und die Bedürfnisse der Menschen, die in Europa leben, sind nicht so sehr verschieden.

 

Dennoch gilt nicht zu vergessen: In den Reihen der geflüchteten Menschen gibt es geflüchtete Menschen mit besonderen Hilfe-Bedürfnissen: In der Regel zählen hierzu Frauen, Kinder, minderjährige Jugendliche, Menschen mit Behinderung und Schwerbehinderung sowie kranke und verletzte Menschen, rechtlich betrachtet, so genannte „besonders Schutz-befohlene Menschen“ die von Behörden, Menschen und sonstigen Organisationen in Deutschland und in Europa nicht misshandelt und auch nicht benachteiligt werden dürfen, sondern auch rechtlichen Anspruch auf besondere Hilfe, Förderung und Unterstützung haben.

 

Einen jungen Mann, den ich in einem meiner Video-Beiträge als ein Beispiel von vielen geflüchteten Menschen vorstelle, Othman T., brauchte 21 Tage für die Flucht von Syrien in die Vorderpfalz nach Deutschland. Der Mann musste vor Krieg, Terror und Gewalt fliehen und es gab Berührungspunkte mit DAESH, der Terror-Organisation, die von anderen Menschen auch als „ISIS“ bezeichnet wird. Die richtige Bezeichnung so informiert der Mann, lautet DAESH. Der geflüchtete Mann hatte Glück in einer recht guten Einrichtung in Maxdorf untergebracht zu werden, nicht in einem der Behelfs-Zelte von Moria, die an „Mülltüten“ denken lassen. Leider spreche ich nicht die arabische Sprache und kann mich mit den geflüchteten Menschen meist nur in englischer Sprache und in französischer Sprache verständigen, so dass viele Informationen, die in der arabischen Original-Sprache noch enthalten sein können, im Rahmen der Übersetzungen in die englische, französische und auch in die deutsche Sprache verloren gehen können.

Im Gespräch lässt Othman T. keinen Zweifel daran, dass es Terroristen waren, die ihn zur Flucht nach vorne nach Deutschland trieben. Video, Gespräch mit geflüchteten Menschen aus Syrien: Othman T. und Andreas Klamm im Gespräch für das Projekt irsc International Refugee Support Community, Link: https://vk.com/videos330644785?z=video330644785_456239132%2Fpl_330644785_-2

Die Terror-Organisation versuchte den Mann an der Flucht zu hindern. Er wagte die Flucht alleine nach Deutschland. Seine Familie hat er in Syrien zurückgelassen. Seine Familie sei in Syrien sicher, doch nur weil die PKK helfe, die Menschen in Syrien vor den Angriffen durch Terroristen zu schützen. Die PKK helfe, die Menschen vor den DAESH Terrorist zu schützen.

Der geflüchtete Mann fühlt sich in Deutschland wohl: Die Menschen seien gut und hilfsbereit. Othman T. hofft auf Frieden und hofft, dass die Bedrohung der Terroristen möglichst bald beendet werden kann. Wir wollen Frieden und keinen Krieg in Syrien.

Würden die U.S.A und Russland einen Plan für Frieden erarbeiten, so könne Frieden in Syrien in kurzer Zeit möglich werden. Othman T. wünscht sich kaum etwas mehr als Frieden für Syrien.

Direkte Flugverbinden von Syrien nach Europa gäbe es nicht mehr. Man könne von Syrien nur nach in den Lebanon direkt fliegen.

Othman T., ein junger, geflüchteter Mann, spricht vier Sprachen: Arabisch, kurdisch, englisch und inzwischen auch die deutsche Sprache, die er noch lernt. In Syrien machte er eine Ausbildung als Buchhalter und arbeitete in der Pflege von Computer-Netzwerken. Trotz aller Traumata und kaum in Worte fassbare Umstände, die er erleben musste, bewahrt sich Othman T. die Hoffnung für Frieden in Syrien und die lebendige Hoffnung für eine bessere Welt, in der es noch Hoffnung, Liebe und Gerechtigkeit gibt.

Die Geschichten der Flüchtlinge aus dem Iran und aus Syrien sind vielfältig, komplex, bewegend und umfangreich, so dass ich derzeit an einem neuen Buch schreibe und die Geschichten von einigen Menschen auf der Flucht in eine bessere Welt in einem neuen Buch vorstellen werde.

In Mannheim (Baden-Württemberg) gibt es das Bündnis Seebrücke und in Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) gibt es ebenso bereits mehrere Menschen und Vereine, die versuchen, geflüchtete Menschen Hilfe vor Ort in den Städten zu leisten.

 

Informationen zu Engagements und Forderungen von Seebrücke Mannheim sind auf der Webseite des Bündnisses zu finden: https://seebruecke.org/safe-havens/mannheim

 

EMERGENCY PRAYER REQUEST FOR MR. Alexej Nawalny

EMERGENCY PRAYER REQUEST FOR MR. Alexej Nawalny

Berlin. August 22, 2020. Emergency Prayer Request: Please pray URGENT for Mr. Alexej Nawalny and his doctors & nurses for complete and full recovery and healing and for those which might try to save his life for wisdom, love and justice. The politician may became victim of a poising attack. Thank you. Pray PLEASE and give THANKS unto the LORD GOD Almighty. Andreas Klamm

Ein Grundeinkommen für soziale Sicherheit und persönliche Entfaltung

Ein Grundeinkommen für soziale Sicherheit und persönliche Entfaltung

Berlin / Ludwigshafen. 21. August 2020. Nur 1,12 Euro pro Monat für Bildung. Dies ist der Anteil des Geldes, das Bezieher von Arbeitslosgeld II im Monat für Bildung erhalten. Im Grunde genommen kann 1,12 Euro für Bildung im Monat als Beleidigung für alle im Bildungswesen tätige Menschen verstanden oder aufgefasst werden. Solidarität, soziale Sicherheit, soziale Gerechtigkeit, Grundrechte, Bildung, Gesundheit, Menschenrechte und die Würde von Menschen sind sehr wichtig. Dies hatten auch die Väter und Autoren des Grundgesetzes erkannt und formulierten in Artikel 20 des Grundgesetzes unter anderem: – Zitat  – „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“

 

Die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens unterstütze ich seit weit mehr als zehn Jahren. Seit 1990 bin ich Mitglied in der Gewerkschaft ver.di (früher ö-tv) und wurde im Laufe von 36 Berufsjahren seit 1984 mit vielen Fragen zur Arbeitswelt, Arbeitsbedingungen und Menschenwürde konfrontiert. Im Beruf als staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger (früher Krankenschwester / Krankenpfleger) und auch als Journalist, Moderator, Autor und Künstler trifft man viele Menschen, die in der Folge von Krankheit oder in der Folge von Unfällen, nicht mehr in der Lage sind, den Anforderungen in einer dem Menschen nicht gerecht werdenden Arbeitswelt oder gar einem geforderten Arbeits-Akkord, dem Menschen in Würde nicht auf Dauer gerecht werden können. Nicht zu vergessen, Kinder, Jugendliche und Menschen, die mit angeborenen Behinderungen zur Welt kommen oder im frühen Kindes-Alter oder Jugend-Alter behindert oder schwerbehindert werden. In den zuvor beschriebenen Beispielen von Lebenssituationen von Menschen wird sehr schnell deutlich, dass bei eintretender und bestehender Krankheit und Behinderung, die Arbeit und eine Arbeitspflicht nicht das Allheilmittel und auch kein würdiges Mittel sein kann, für alle Menschen ohne Ausnahme und ungeachtet ihrer Herkunft, den Anspruch aus dem Grundgesetz zu erfüllen, wonach nach Artikel 20 des Grundgesetzes die Bundesrepublik Deutschland „ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ sein soll.

Die Einführung von Hartz 4 bzw. von Arbeitslosengeld II und der Reform des Sozialrechts 2005 war, wie wir heute wissen, suboptimal, gegen die Würde von Menschen und in Teilen sogar gegen Grundgesetz und Verfassung ausgerichtet. Die Konditionen, die mit dem Arbeitslosengeld II verbunden sind, etwa die Androhung von Sanktionen bei Krankheit, Behinderung, Schwerbehinderung, aus sonstigen Gründen bei bestehender Hilfebedürftigkeit, ist für jeden Menschen, der sich zur Demokratie, zur Würde von Menschen, unveräußerlichen Menschenrechten bekennt, unvereinbar.

 

In der Hoffnung, dass sich vielleicht SPD-geführte Bundesländer wagen würden ein Pilotprojekt oder einen Testbetrieb für das Bedingungslose Grundeinkommen zu starten, schrieb ich bereits im Jahr 2011 eine Petition an alle 16 Landtage und an den Deutschen Bundestag für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommen. Damals haben 1083 Menschen meine Petition unterstützt und ich habe Antworten der Landtage und des Deutschen Bundestags in schriftlicher Form erhalten:

Leider wurde die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens mit einer Vielzahl von Gründen abgelehnt. Den Unterstützerinnen und Unterstützern für meine Petition für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens bin ich noch heute sehr dankbar. Ich wurde unter anderem aus diesen und vielen weiteren Gründen im Jahr 2015 Mitglied in der Partei DIE LINKE, Mitglied in der BAG Grundeinkommen DIE LINKE, im Netzwerk Grundeinkommen und bereits im 2011 gründete ich die Arbeitsgemeinschaft Grundeinkommen Europa – Deutschland (Blog: https://grundeinkommenag.wordpress.com).

 

Mein Engagement für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens geht weiter und ich freue mich über jeden Menschen, die sich auch für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommen engagiert. Für eine Finanzierung des Bedingungslosen Grundeinkommen sind mehrere Konzepte in Kombination möglich, etwa die höhere Besteuerung von reichen und wohlhabenden Menschen, die Einführung und Umsetzung einer Finanztransaktionssteuer, die Umfairteilung (Umverteilung) von finanziellen Mitteln aus verschiedenen Budget- und Haushalts-Bereichen. Das Bedingungslose Grundeinkommen kann vor allem in Zeiten von Corona Krise und einer sich möglicherweise, entwickelnden Weltwirtschaftskrise Menschen schnell, angemessen und unbürokratisch helfen, ihre Würde zu bewahren und zu erhalten oder die Würde von Menschen wieder zurück zu erhalten und macht auf der Grundlage nach Artikel 2 des Grundgesetzes für jeden Menschen die Wahrnehmung des Rechts auf „freie Entfaltung der Persönlichkeit“ möglich.

 

Nicht zu vergessen, mit der Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommen können Menschen auf der Grundlage nach Artikel 12 des Grundgesetzes, ihren Beruf, Ausbildung und Studium frei wählen. Das Bedingungslose Grundeinkommen wäre ein praktischer und wichtiger Schritt finanzielle, soziale und wirtschaftliche Existenz-Sicherung für alle Menschen ungeachtet ihrer Herkunft in Deutschland möglich zu machen und zu gewährleisten. In Krisen-Zeiten ließen sich mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen störende, einschränkende und hochkomplexe Verwaltungsstrukturen vereinfachen und mit einer einfacheren und schlankeren und guten Verwaltung ist die Reduktion von Kosten durch vereinfachte Arbeitsabläufe, die mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen verbunden sind, denkbar und in der Praxis auch möglich. Andreas Klamm

 

Tele-Sprechstunde. Für interessierte Menschen biete ich aufgrund der Corona-Verordnungen eine Tele-Sprechstunde, Mittwoch bis Freitag, 16.00 Uhr bis 21.00 Uhr via Telefon, Telefon- und Videokonferenz an: Tel. 0621 5867 8054, Tel. 06236 4892974, E-Mail: andreasklamm@hotmail.com, Web-Seite: www.andreas-klamm.de und www.regionalhilfe.de (Andreas Klamm, Schillerstr. 31, 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen, Rheinland-Pfalz)

Mit der Zunahme von Terror und Gewalt müssen sich Unternehmen, Vereine und Parteien gegen die Risiken versichern

Mit der Zunahme von Terror und Gewalt müssen sich Unternehmen, Vereine und Parteien gegen die Risiken versichern

Berlin. 20. August 2020. Mit der Zunahme von Terror und Gewalt müssen sich auch Firmen, Vereine (Fussball-Vereine) und Parteien gegen Schäden durch Gewalt und Terror-Anschläge versichern. Viele Angebote in der Versicherungsbranche gibt es nicht.

https://www.transparent-beraten.de/schadensfall-lexikon/terroranschlag-versicherung-unternehmen/

Beyrouth

Beyrouth

Veuillez prier pour le président français Emanuel Macron afin qu’il fasse en sorte que les habitants de #Beirut reçoivent une aide, un soutien, de l’eau, de la nourriture, des soins médicaux dans l’UE et tout le soutien nécessaire. Andreas Klamm (Andreas Klamm Sabaot)

Hitzewarnung: Wetter-Dienste melden Temperaturen von 36 bis 38 Grad

Hitzewarnung: Wetter-Dienste melden Temperaturen von 36 bis 38 Grad

Ludwigshafen am Rhein. 31. Juli 2020. (and). Für Freitag und Samstag melden mehrere Wetter-Dienste unter anderem auch für Rheinland-Pfalz Temperaturen von 36 bis 38 Grad. Solche extrem hohen Temperaturen können für kranke, geschwächte Menschen, Kinder und auch für Tiere gefährlich werden. Laut Vorhersagen sollte leichte Abkühlung bereits am Sonntag kommen und die Temperaturen sollen dann “nur noch um 28 Grad” erreichen. 

Bei extremen Temperaturen von 36 bis 38 Grad sollte man sich im Schatten aufhalten, für Kühlung, ausreichende Flüssigkeits-Aufnahme sorgen und körperlich anstrengende Tätigkeiten vermeiden. In Fahrzeugen können bei hohen Außen-Temperaturen die Temperaturen auf mehr als 100 Grad im Innenraum ansteigen. Daher nicht über längere Zeit, Kinder, Baby´s, ältere Menschen und auch keine Hunde oder sonstige Tiere im Auto belassen.

 

DRINGENDE WARNUNG: Journalisten die Bedrohungen erhalten sollten – BITTE auf keinen Fall Polizei und Staatsanwaltschaft in Deutschland verständigen und KEINE Strafanzeige erstatten

DRINGENDE WARNUNG: Journalisten die Bedrohungen erhalten sollten – BITTE auf keinen Fall Polizei und Staatsanwaltschaft in Deutschland verständigen und KEINE Strafanzeige erstatten!

Berlin. 23. Juli 2020. ACHTUNG! DRINGENDER WARN-Hinweis: Nach der Bedrohung mehrerer Journalisten EINE DRINGENDE WARNUNG: Sollten Sie auch bedroht werden, verständigen Sie BITTE auf KEINEN FALL die Polizei oder Staatsanwaltschaft!

Nach der Erstattung einer Strafanzeige wegen des Verdacht Antisemitischer, rassistischer Straftaten und des Verdachts der Kindesmisshandlung zum Nachteil eines 10-jährigen Kindes in Nordrhein-Westfalen bei Polizei und Staatsanwaltschaft in Bielefeld haben ein Polizei-Beamter im Ruhestand, ein Rettungs-Assistenz und mehrere Journalisten mehrfache und mehrere Bedrohungen erhalten.

Es bleibt zu hoffen, dass die Ereignisse eines Tages vor Gerichten oder Straf-Gerichten aufgeklärt werden können.

Andreas Klamm, Liberty and Peace NOW! Multinationales Medien-Projekt für Menschenrechte,  www.libertyandpeacenow.org, Tel. 0621 5867 8054, E-Mail: andreasklamm@hotmail.com  23.7.2020

Info-Grafik: Wenn es um den Verdacht von Kindesmisshandlung unter Beteiligung eines Kommunal-Politikers der XXX-Partei in Nordrhein-Westfalen geht, ist die Polizei, die Staatsanwaltschaft, das Jugendamt und sind deutsche Behörden GARANTIERT NICHT DEIN Freund und Helfer. md

Morddrohungen und Drohungen: Politik und (Streit-)Kultur muss ohne Morddrohungen in Deutschland möglich sein

Morddrohungen und Drohungen: Politik und (Streit-) Kultur muss ohne Morddrohungen in Deutschland möglich sein

Generalbundesanwaltschaft sollte ermitteln und Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier sollte ein Statement zur Demokratie, Frieden, Freiheit und Menschenrechte veröffentlichen

 

Von Andreas Klamm

Berlin. 21. Juli 2020/Meinung/Kommentar/– Zu zahlreichen Presse- und Medien-Berichten zu Mord-Drohungen gegen Politikerinnen, Poltiker, Journalistinnen, Journalisten, Aktivsitinnen und Aktivisten und Influencern erkläre ich wie folgt:

Zu Mord-Drohungen gegen Politiker, Journalisten & Influencern: Der Bundespräsident Dr. Frank Walter Steinmeier sollte sich einschalten. Politische (Streit-)Kultur und Politik muss ohne Drohungen & Morddrohungen gegen Politiker, Journalisten, Menschen in Deutschland möglich sein.

Darüber hinaus glaube ich, dass die Forderungen, wonach die Generalbundesanwaltschaft zu Droh-Mails gegen Politiker, Journalisten, Aktivisten und Influencern ermitteln sollte berechtigt sind. Wenn die Bundesrepublik Deutschland  als Rechtsstaat tatsächlich Menschen und den Rechtsstaat schützen wollen, dann sollten möglicherweise staatsgefährdende Gewaltandrohungen nicht als harmlos betrachtet werden.

In Artikel 1 des Grundgesetzes wird garantiert:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Andreas Klamm wurde Anfang Juli 2020 auf dem Parteitag, der Landesvertreter-Versammlung von DIE LINKE als Kandidat für die Landesliste auf Listenplatz 20 für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 gewählt. Foto: md
Als Journalist, Autor, Verleger, Herausgeber, Gesundheits- und Krankenpfleger, Musiker, Sänger, Komponist und Musik- Radio- Fernseh- und Medienproduzent habe ich kein Studium der Rechtswissenschaften absolviert, so dass ich keine fachliche, juristische Rechtsauffassung bieten kann.
Wenn wir jedoch an die besonderen historischen Ereignisse in Deutschland in den Jahren 1933 bis 1945 denken, kann es sich Deutschland und die Bundesrepbulik Deutschland nicht leisten “stillschweigend” Morddrohungen und Bedrohungen gegen Politiker, Politikerinnen, Journalistinnen, Journalisten, Aktivisten, Influencern und im Ehrenamt kommunalpolitisch engagierter Menschen hinzunehmen. Dies würde gegen die Grundsätze von Demokratie, Menschenrechte, Freiheit, Frieden und sicher auch gegen die Rechtsstaatlichkeit verstossen.

Demokratie, Menschenrechte, Frieden und Freiheit brauchen eine starke Stimme

Bereits im Paragraph 89a StGB Strafgesetzbuch werden jedoch staatsgefährdende Straftaten beschrieben.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
(1) Wer eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Eine schwere staatsgefährdende Gewalttat ist eine Straftat gegen das Leben in den Fällen des § 211 oder des § 212 oder gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b, die nach den Umständen bestimmt und geeignet ist, den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.
(2) Absatz 1 ist nur anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er
1.
eine andere Person unterweist oder sich unterweisen lässt in der Herstellung von oder im Umgang mit Schusswaffen, Sprengstoffen, Spreng- oder Brandvorrichtungen, Kernbrenn- oder sonstigen radioaktiven Stoffen, Stoffen, die Gift enthalten oder hervorbringen können, anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, zur Ausführung der Tat erforderlichen besonderen Vorrichtungen oder in sonstigen Fertigkeiten, die der Begehung einer der in Absatz 1 genannten Straftaten dienen,
2.
Waffen, Stoffe oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überlässt oder
3.
Gegenstände oder Stoffe sich verschafft oder verwahrt, die für die Herstellung von Waffen, Stoffen oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art wesentlich sind.
(2a) Absatz 1 ist auch anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er es unternimmt, zum Zweck der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat oder der in Absatz 2 Nummer 1 genannten Handlungen aus der Bundesrepublik Deutschland auszureisen, um sich in einen Staat zu begeben, in dem Unterweisungen von Personen im Sinne des Absatzes 2 Nummer 1 erfolgen.
(3) Absatz 1 gilt auch, wenn die Vorbereitung im Ausland begangen wird. Wird die Vorbereitung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union begangen, gilt dies nur, wenn sie durch einen Deutschen oder einen Ausländer mit Lebensgrundlage im Inland begangen wird oder die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland oder durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.
(4) In den Fällen des Absatzes 3 Satz 2 bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Wird die Vorbereitung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union begangen, bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, wenn die Vorbereitung weder durch einen Deutschen erfolgt noch die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland noch durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.
(5) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
(7) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn der Täter freiwillig die weitere Vorbereitung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat aufgibt und eine von ihm verursachte und erkannte Gefahr, dass andere diese Tat weiter vorbereiten oder sie ausführen, abwendet oder wesentlich mindert oder wenn er freiwillig die Vollendung dieser Tat verhindert. Wird ohne Zutun des Täters die bezeichnete Gefahr abgewendet oder wesentlich gemindert oder die Vollendung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat verhindert, genügt sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, dieses Ziel zu erreichen.
Politiker, Journalisten, Aktivisten und Influencer, die Mordrohungen und Drohungen via Post, E-Mail oder auf sonstige Weise erhalten, werden nicht nur in ihrer Würde verletzt, sondern auch in ihrer Freiheit und an der freien Berufs-Ausübungen, persönliche, freie Entfaltung und ihrer freien Arbeit gehindert und behindert.
Wenn Politiker, Journalisten, Aktivisiten und Influencer ohne Morddrohungen und Drohungen nicht mehr frei wirken und arbeiten können, dann kann man durchaus die Situation als “staatsgefährdende Vorbereitung von Gewalt-Taten betrachten”. Die kann in die Zuständigkeit der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe fallen.
Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier sollte sich nicht einschüchtern lassen und mahnende Worte zum Schutz von Politikerinnen, Politiker, Journalistinnen, Journalisten, Autoren, Aktivisiten, Influencer und kommunalpolitisch, engagierten Menschen öffentlich erklären und sprechen.
Andreas Klamm wurde auf dem Parteitag, der Landesvertreter-Versammlung und Landesvertreterinnen-Versammlung von DIE LINKE am 4. Juli 2020 auf Listenplatz 20 als Kandidat für die Landesliste für die Landtagswahlen am 14. März 2021 in Rheinland-Pfalz gewählt.
Presse- und Medien-Informationen:
Andreas Klamm
Tel. 0621 5867 8054

Andreas Klamm: Die Krise mit Solidarität überwinden statt mit Sanktionen

Andreas Klamm: Die Krise mit Solidarität überwinden statt mit Sanktionen

Ludwigshafen am Rhein. 11. Juli 2020. Als Gesundheits- und Krankenpfleger, als Journalist, Autor, Künstler und Mensch bin ich, wie viele andere Menschen, von der Corona-Krise mehrfach betroffen. Um die Krise zu überwinden brauchen wir Solidarität, statt Sanktionen (Strafmaßnahmen). Andreas Klamm

 

Andreas Klamm (DIE LINKE) in seiner Bewerbungs-Rede für Listenplatz 8 bei der Landesvertreterinnenversammlung in Andernach am 4. Juli 2020. Die Wahl konnte der Gnosse und Mitbewerber Tobias (DIE LINKE) nach einer Stichwahl für sich entscheiden. Andreas Klamm kandidiert nunmehr auf Listenplatz 20 für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021. Foto: md

Andreas Klamm: Die Krise mit Solidarität überwinden statt mit Sanktionen

Andreas Klamm: Die Krise mit Solidarität überwinden statt mit Sanktionen

Ludwigshafen am Rhein. 11. Juli 2020. Als Gesundheits- und Krankenpfleger, als Journalist, Autor, Künstler und Mensch bin ich, wie viele andere Menschen, von der Corona-Krise mehrfach betroffen. Um die Krise zu überwinden brauchen wir Solidarität, statt Sanktionen (Strafmaßnahmen). Andreas Klamm

Andreas Klamm (DIE LINKE) in seiner Bewerbungs-Rede für Listenplatz 8 bei der Landesvertreterinnenversammlung in Andernach am 4. Juli 2020. Die Wahl konnte der Gnosse und Mitbewerber Tobias (DIE LINKE) nach einer Stichwahl für sich entscheiden. Andreas Klamm kandidiert nunmehr auf Listenplatz 20 für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021. Foto: md

Andreas Klamm: Engagement für Teilhabe, Inklusion und soziale Sicherheit

„Mein Name ist Andreas Klamm. Ich möchte mich, auch aus persönlicher Betroffenheit heraus, in der Folge mehrerer Unfälle, für Teilhabe, Inklusion und natürlich auch politische Teilhabe von behinderten und schwerbehinderten Menschen in Politik, Gesellschaft und in allen Lebensbereichen engagieren. Als Gesundheits- und Krankenpfleger, Journalist, Autor, Künstler und Musiker kenne ich die zwei Welten, Patienten zu pflegen und in der Folge mehrerer Unfälle kenne ich auch die Rolle von Patienten, die der Pflege bedürftig sind. Daher sind mir neben Teilhabe und Inklusion auch soziale Sicherheit und Gerechtigkeit, die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens, die soziale Mindestsicherung von 1050,– Euro, würdige, sichere ärztliche Versorgung, Medizin und Pflege auch in ländlichen Regionen wichtig. Darüber hinaus engagiere ich mich seit vielen Jahren für Dialog, Frieden, Freiheit, Grundrechte und Menschenrechte. Von Mittwoch bis Freitag, biete ich aufgrund der Corona-Krise, Tele-Konferenzen und Gespräche via Tel. 0621 5867 8054 an und lade hierzu herzlich ein.“ Andreas Klamm

Andreas Klamm wurde in Andernach auf der Landesvertreterinnenversammlung auf Listenplatz 20 als Kandidat für die Landtagswahlen am 14. März 2021 in Rheinland-Pfalz gewählt. Foto: md

Landesliste: David Schwarzendahl und Melanie Wery-Sims wollen als Doppelspitze DIE LINKE in Rheinland-Pfalz in den Landtag führen

Landesliste: David Schwarzendahl und Melanie Wery-Sims wollen als Doppelspitze DIE LINKE in Rheinland-Pfalz in den Landtag führen

Mainz / Andernach. 8. Juli 2020. Bei den rheinland-pfälzischen Landtagswahlen wollen David Schwarzendahl (37) und Melanie Wery-Sims (36) in der neu gewählten Doppel-Spitze DIE LINKE Rheinland-Pfalz gemeinsam erstmals in den Landtag von Rheinland-Pfalz führen.
Die Spitzenkandidaten von DIE LINKE: David Schwarzendahl und Melanie Wery-Sims mit den weiteren Kandidaten von Listenplatz 3 bis Listenplatz 8 (v.l.n.r.): Kim Brinkmann, Julian Theiß, Jovana Dzalto, Kemal Gülcehre, Lena Edel und Tobias Christmann. Foto: md
Am 4. Juli 2020 wählten unter Corona-Auflagen 121 Delegierte auf der Landesvertreterinnenversammlung in Andernach in Rheinland-Pfalz mehrheitlich die stimmberechtigten Mitglieder David Schwarzdahl aus Frankenthal in der Pfalz mit 86 Stimmen  (71,6 Prozent) auf Listenplatz 1 und Melanie Wery-Sims aus Bernkastel-Wittlich mit 87 Stimmen (73,1 Prozent) auf Listenplatz 2. DIE LINKE Rheinland-Pfalz hat insgesamt 20 Kandidierende für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 zur Wahl gewählt und aufgestellt. Für die Listenplätze 3 bis 8 wurden Kim Brinkmann (Speyer, 78 Stimmen, 65 Prozent, Listenplatz 3), Julian Theiß (Trier, 102 Stimmen 86,4 Prozent, Listenplatz 4), Jovana Dazalto (Ludwigshafen Rhein-Pfalz-Kreis, 67 Stimmen, 57,2 Prozent, Listenplatz 5), Kemal Gülcehre (Azey-Worms, 74, Stimmen, 62,7 Prozent, Listenplatz 6), Lena Edel (69 Stimmen, 58 Prozent, Kaiserslautern, Listenplatz 7) und Tobias Christmann (Koblenz, 64 Stimmen, 57 Prozent, Listenplatz 8) gewählt. DIE LINKE Rheinland-Pfalz hat mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten ein buntes, vielfältiges Team aus Kandidierenden mit unterschiedlichsten gesellschaftlichen, beruflichen und sozialen Hintergründen für die Landtagswahlen am 14. März 2021 aufgestellt. Viele der Kandidierenden sind Frauen, die bereits als Kommunalpolitikerinnen in Kreisverbänden in Städten und in Kreistagen aktiv und sozial engagiert sind. David Schwarzendahl ist neben seinem vielfältigem Engagement im Kreisverband Frankenthal auch stellvertretender Landesvorsitzender von DIE LINKE in Rheinland-Pfalz. David Schwarzendahl und Melanie Wery-Sims erklärten zu ihrer Wahl: „Ob klassische Arbeitnehmerfragen und Einkommens-, Renten- oder Steuergerechtigkeit, ob Öffentlicher Personennachverkehr (ÖPNV), Mietenpolitik, Bildung und Gesundheitsversorgung, ob soziale Ökologie oder Abrüstung und Frieden: Wir werden im März mit einem Bündel von Maßnahmen und Initiativen und einem gut aufgestellten Team in den Landtag einziehen und die Politik in Rheinland-Pfalz rocken. Versprochen!“ Weitere und ausführliche Informationen zur Aufstellung der Kandidierenden für die Landtagswalen in Rheinland-Pfalz von DIE LINKE und zur politischen Programm-Debatte für den Landtagswahlkampf sind auf der Web-Seite der Partei bei https://www.dielinke-rhlp.de/die-linke/aktuell zu finden. Andreas Klamm

Melanie Wery-Sims, DIE LINKE: “Von deutschem Boden darf kein Krieg mehr ausgehen”

Melanie Wery-Sims, DIE LINKE: “Von deutschem Boden darf kein Krieg mehr ausgehen”

 

Mainz / Andernach, 8. Juli 2020. (and) In einer Rede zu ihrer Bewerbung als Kandidatin für die Landtagswahlen forderte Melanie Wery-Sims (36), die am Samstag, 4. Juli 2020 in der Andernach auf der Landesvertreterinnenversammlung von DIE LINKE Rheinland-Pfalz in einer Doppel-Spitze neben David Schwarzendahl (Listenplatz 1) als Spitzenkandidatin gewählt wurde: „Von deutschen Boden darf kein Krieg mehr ausgehen.“

DIE LINKE Politikerin setzt sich für den Abzug der U.S. Atomwaffen aus Rheinland-Pfalz und Deutschland sowie den Abzug der U.S-amerikanischen Militär-Präsenz in Rheinland-Pfalz ein. Angst vor massiven Jobverlusten in der Folge von U.S. Truppenabzügen müsse nicht bestehen, da Konversions-Pläne und eigene Strukturprogramme für Rheinland-Pfalz neue Optionen für neue Jobs im Land möglich machen.

Melanie Wery-Sims, DIE LINKE: “Von deutschem Boden darf kein Krieg mehr ausgehen.”. Foto: md

 

Man dürfe auch die enorme Lärmbelastung und die Gefährdung durch Umweltverschmutzung durch die Militär-Basen und die Aktivitäten des Militärs nicht vergessen.

Auf Rheinland-Pfalz seien als mögliches Angriffsziel für Vergeltungs-Militär-Schläge, Waffen programmiert, sollte es zu einer militärischen Konfrontation der Supermächte kommen. Dies dürften die Menschen in Rheinland-Pfalz nicht ausblenden. DIE LINKE sei die einzige Partei, die sich aufrichtig und wirklich für den Frieden einsetze. Man stehe für Frieden, gegen Faschismus und für Chancengleichheit.

Melanie Wery-Sims machte sich zudem für Solidarität und Chancengleichheit für alle Menschen stark. Die Landtags-Kandidatin forderte unter anderem auch kostenfreie Bildung, kostenfreie Ausstattung für Schülerinnen und Schüler für einen guten Unterricht und ein Engagement für soziale Gerechtigkeit und Solidarität. Jede Familie müsse mit technischen Mitteln ausgestattet werden, die im Wechsel Online-Unterricht und die Teilnahme am Präsenz-Unterricht in Schulen möglich machen. Dabei müsse effektiver Gesundheitsschutz für alle Menschen möglich sein.

Weitere und ausführliche Informationen im Video, Rede von Melanie Wery-Sims (4. Juli 2020, Andernach), https://www.youtube.com/watch?v=qYGCpEz8Nh0&feature=emb_rel_end

Andreas Klamm, DIE LINKE: Danke an alle Wählerinnen und Wähler in Andernach

Andreas Klamm (DIE LINKE): Danke an alle Wählerinnen und Wähler in Andernach

Ludwigshafen am Rhein / Neuhofen. 5. Juli 2020. (md). Herzlichen Dank an alle Menschen, die mich gewählt haben und mich für die Bewerbung zur Aufstellung der Landesliste für DIE LINKE unterstützt haben und Fürsprache gehalten haben. Andreas Klamm am 4. Juli 2020 in Andernach bei der Landesvertreterinnenversammlung von DIE LINKE in Rheinland-Pfalz. Andreas Klamm wurde als Kandidat für die Landesliste von DIE LINKE für die Landtagswahlen  am 14. März 2021 in Rheinland-Pfalz gewählt.

Sprechstunde für interessierte Menschen, Anregungen und Diskussionen via Telefon und Telefonkonferenz-Sprechstunde (aufgrund der Corona-Verordnungen), Mittwoch bis Freitag, 16.00 bis 21.00 Uhr, Tel. 0621 5867 8054, http://www.andreas-klamm.de, Ludwigshafen am Rhein, Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen, Andreas Klamm

Andreas Klamm, DIE LINKE: Vielen Dank an alle Wählerinnen und Wähler in Andernach

Andreas Klamm (DIE LINKE): Vielen Dank an alle Wählerinnen und Wähler in Andernach

Ludwigshafen am Rhein / Neuhofen. 5. Juli 2020. Herzlichen Dank an alle Menschen, die mich gewählt haben und mich für die Bewerbung zur Aufstellung der Landesliste für DIE LINKE unterstützt haben und Fürsprache gehalten haben. Andreas Klamm am 4. Juli 2020 in Andernach bei der Landesvertreterinnenversammlung von DIE LINKE in Rheinland-Pfalz. Andreas Klamm wurde als Kandidat für die Landesliste von DIE LINKE für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz gewählt.

Sprechstunde für interessierte Menschen, Anregungen und Diskussionen via Telefon und Telefonkonferenz-Sprechstunde (aufgrund der Corona-Verordnungen), Mittwoch bis Freitag, 16.00 bis 21.00 Uhr, Tel. 0621 5867 8054, http://www.andreas-klamm.de, Ludwigshafen am Rhein, Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen. Andreas Klamm

Corona: Mehr als 10.000 Ärzte, Krankenschwestern und Pfleger infiziert

Corona: Mehr als 10.000 Ärzte, Krankenschwestern und Pfleger infiziert

Berlin. 24. Juni 2020. Die Augsburger Allgemeine Zeitung berichtet, dass sich in Deutschland mehr als 10.000 Ärzte, Krankenschwestern und Pfleger in Kliniken und Krankenhäuser mit dem Corona-Virus infiziert haben. DIE LINKE fordert Hilfen für die Beschäftigten im Gesundheitswesen.

Zum Artikel:

https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Corona-Ueber-10-000-infizierte-Aerzte-und-Pfleger-16-Tote-id57341761.html

Foto: Symbolfoto

Corona: Petition für Häusliche Pflege und ambulante Häusliche Intensiv-Pflege

Corona: Petition für Häusliche Pflege und ambulante Häusliche Intensiv-Pflege

Ludwigshafen am Rhein/ Berlin. 23. Juni 2020. Die Petition hat zum Ziel, dass Patienten und Menschen die Wahl-Freiheit haben zu entscheiden, ob sie im Falle einer Erkrankung an Corona stationär und klinisch im Krankenhaus oder ambulant, zuhause, liebevoll und würdevoll auch mit Hilfe der ambulanten Häuslichen Intensiv-Pflege und mit Hilfe von Verwandten gepflegt werden.

 

Bitte die Petition mitzeichnen und teilen. Die Petition ist beim Deutschen Bundestag abrufbar. Hierzu ist eine Anmeldung im Petitions-System des Deutschen Bundestags erforderlich, was für alle Menschen in Deutschland möglich ist.

Link: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2020/_04/_25/Petition_110235.html

Private Hilfe- und Spenden-Aktionen lindern bestenfalls die Not von armen Menschen nicht die Politik

Private Hilfe- und Spenden-Aktionen ändern leider nicht die Politik für behinderte, kranke und arme Menschen und die Sozialpolitik. Private Hilfe und Spenden lindern bestenfalls etwas die Not der Menschen. Andreas Klamm, Regionalhilfe. de, regionalhilfe.de

 

Wir brauchen eine stärkere DIE LINKE für soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit

Wir brauchen eine stärkere DIE LINKE für soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit

Ludwigshafen am Rhein. 18. Juni 2020. Wir brauchen eine stärkere DIE LINKE für soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit. Wenn irgendwer will, dass arme Menschen sich neue Smartphones kaufen, empfehle ich allen armen Menschen einmalig eine Sonder-Zuwendung von 800,– Euro zu geben, zum Kaufen neuer Smartphones. Andreas Klamm

 

Korrektur des Grundgesetzes und Streichung des Wortes “Rasse”

Korrektur des Grundgesetzes und Streichung des Wortes “Rasse”

Eine Formulierungs-Hilfe für die Neufassung von Artikel 3 des Grundgesetzes, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und weiterer betroffener Gesetzes- und Erklärungs-Bestandteile

Berlin. 11. Juni 2020. Meinung/Kommentar/ Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und Menschenrechte-Aktivisten wollen das Wort “Rasse” aus dem Grundgesetz streichen. Eine gute und vernünftige Idee, da selbst Wikipedia inzwischen bekannt ist, dass die früher gelehrte Rassentheorie falsch ist. 

Wenn man den Begriff Rasse im Zusammenhang von Menschen einsetzen will, so gilt, dass es nur eine Rasse Mensch gibt mit etwas mehr als 7 Milliarden Menschen. Kein Zweifel besteht daran, dass es unterschiedlicheste Arten von Menschen mit unterschiedlicher Ethnie gibt.

Will man Menschen unterscheiden, gibt es viele Unterscheidungs-Merkmale wie eine Unterscheidung nach Art, unterschiedliche Art oder Ethnie, sozialer Stellung und zahlreiche weitere Kriterien, die eine Unterscheidung erlauben. Unterscheidung von Menschen ist jedoch vor allem in Fragen allgemeiner Grundrechte und Menschenrechte nicht immer sinnvoll, da laut Artikel 3 grundsätzlich eine Diskriminierung, aktive Benachteiligung oder Bevorzugung von Menschen unterschiedlicher Art, Herkunft, Ethnie vermieden werden soll.

Der Begriff “Rassen” bzw. “Rasse” wird bereits im Artikel 3 des Grundgesetzes genannt.

Wie könnte eine Neu-Formulierung des Artikel 3 des Grundgesetzes lauten:

Eine Idee und Formulierungs-Hilfe: 

Neufassung des Artikel 3

“(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Art, Ethnie, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”

Leider ist auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in Bezug auf “Rasse” unglücklich und inzwischen nachweisbar falsch formuliert. Daher glaube ich, dass das Wort “Rasse” in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auch durch den Begriff und die Worte “nach seiner Art, Ethnie” korrigiert und angepasst werden sollte oder ein Update erhalten sollte.

Zu prüfen gilt: ALLE Europäischen Menschenrechte-Erklärungen und Gesetze der Europäischen Union. Auch in diesen Erklärungen und Gesetzen von Europa bzw. der Europäischen Union sollte das Wort “Rasse” gestrichen und durch “Art, Arten, Ethnie oder Ehtnien” ersetzt werden.

Laut Wikipedia ist die Rassentheorie falsch, vergleiche https://de.wikipedia.org/wiki/Rassentheorie. Das ist nicht als Vorwurf zu verstehen. Wir alle sind Menschen und machen Fehler. Wir sind zur Erkenntnis gelangt, dass die Rassentheorie falsch ist und daher sollten wir auch zur Liebe und Vernunft gelangen, Fehler zu korrigieren und falsche Formulierungen durch richtige und vor allem auch nicht-diskriminierende und auch antirassistische Formulierungen, die der Würde aller Menschen ungeachtet ihrer Art, Ethnie oder Herkunft sowie sowie sonstiger Unterscheidungsmerkmale, gerecht werden kann. Andreas Klamm

Fakten-Check Spezial: Angebliche Mauer zwischen Ost- und West-Deutschland und Berlin

Fackten-Check Spezial: Angeblich Mauer zwischen Ost- und West-Deutschland

 

Berlin. 9. Mai 2020. Im Internet häufen sich Berichte über eine angebliche Mauer, die es zwischen Ost- und West-Deutschland und in Berlin gegeben haben soll. Ob die Gerüchte dazu, dienen sollen ein Misstrauen gegenüber Regierungs-Aussagen und Aussagen von Politikerinnen und Politikern zu erzeugen ist noch nicht bekannt. 

Fakten-Check Spezial hat investigative Sonder-Ermittler mit den Ermittlungen und Faktencheck-Recherchen in Berlin und zwischen Ost- und West-Deutschland beauftragt.

Das ernüchternde Ergebnis: “Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten.”, sagte DDR-Staats- und Parteichef Walter Ulbricht am 15. Juni 1961. Eine klare, offene und freie Informationen an der es unter normalen Umständen nicht den geringsten Zweifel geben kann.

Investigative Sonder-Ermittler haben unter ultimativen Einsatz und Sonder-Einsatz nachgeprüft, ob irgendetwas an den Gerüchten und Verschwörungstheorien im Internet an Substanz vorhanden sein könnte. Das eindeutige Ergebnis und die Wahrheit:  Zwischen Ost- und West-Deutschland und in Berlin gibt es mit Stand vom 9. Mai 2020 keine Mauer.

Fazit und Ergebnis: Die Gerüchte und Verschwörungstheorien über eine angebliche Mauer zwischen Ost- und West-Deutschland und Berlin sind FALSCH, FALSCH, FALSCH. Die Gerüchte über eine angebliche Mauer zwischen Ost- und Westdeutschland und in Berlin müssen als FALSCH, Gerüchte und als Verschwörungstheorie eingestuft werden.

Das Ergebnis macht deutlich: Sie können jederzeit iher Regierung vertrauen, insbesondere natürlich allen Politikerinnen und Poitikern. Das gilt natürlich besonders auch für Staats- und Partei-Chefs. Wahrheit kann so einfach sein. Immerhin erklärte Walter Ulbricht am 15. Juni 1961: “Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten”. Der beliebte und angesehene Spitzen-Politiker hat sich das Vertrauen der Wähler und Wählerinnen in Deutschland an der Spitze der Pyramide ganz ohne Zweifel verdient. Würde es eine Mauer zwischen Ost- und Westdeutschland geben oder hätte es eine Mauer zwischen Ost- und Westdeutschland und in Berlin gegeben, müssten die Beweise für eine Mauer sichtbar und deutlich erkennbar sein.

Bleiben Sie gesund und prüfen Sie bitte immer genau, wem Sie Glauben oder gar ihr Vertrauen  schenken.

Ihr Investigatives Sonder-Ermittler-Team von Fakten-Check Spezial.

 

8. Mai Petition: Information für Verwandte von Französischen Soldaten, Petition an Deutscher Bundestag, Präsident Donald J. Trump, Präsident Emanuel Macron, Prime Minister Boris Johnson, Präsident Vladimir Putin

8. Mai Petition: Information für Verwandte von Französischen Soldaten, Petition an Deutscher Bundestag, Präsident Donald J. Trump, Präsident Emanuel Macron, Prime Minister Boris Johnson, Präsident Vladimir Putin

Petition als PDF:  PET Verwandte Französische Soldaten 1

An

Deutscher Bundestag
Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland

Platz der Republik 1
D – 11011 Berlin

Tel.: +49 (0)30 227-0
Fax: 03022736979

E-Mail:   mail@bundestag.de
De-Mail: de-mail@bundestag.de-mail.de

 

An

Donald J. Trump

White House

Washington

U.S.A. United States of America

 

An

Emanuel Macron

President of France

 

An

Valdimir Putin

President of Russia

 

 

An

Prime Minister of the United Kingdom

Boris Johnson

 

An

Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel!

 

Petition: 8. Mai 2020: 75 Jahre nach Kriegsende des 2. Welt-Kriegs

Freigabe von Daten für Angehörige von Französischen Militär-Angehörigen

 

Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen, Ludwigshafen am Rhein, 8. Mai 2020

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Bundestags!

Dear Her Excellency Chancellor Dr. Angela Merkel!

Dear His Excellency U.S. President Donald J. Trump!

Dear His Excellency President of France Emanuel Macron!

Dear His Excellency President of Russia Vladimir Putin!

Dear His Excellency Prime Minister Boris Johnson!

 

Der Bundestag möge beschließen, wie folgt und im Rahmen der Aufarbeitung der Folgen des Zweiten Weltkriegs und Nachfolge-Schäden  auch die Präsidenten der U.S.A., Donald J. Trump, den Präsidenten von Frankreich, Emanuel Macron, den Präsidenten von Russland Vladimir Putin und den Prime Minister von Groß Britannien, Boris Johns und weitere Präsidenten bzw. betroffene Staatsoberhäupter und Regierungs-Chefs informieren.

 

 

Angehörige und Verwandte, eheliche und auch außereheliche Angehörige und Verwandte von Französischen Soldaten und Militär-Angehörigen müssen:

 

  • Alle Daten zu Geburts-Ort, Aufenthalts-Ort, Sterbe-Ort und Fotos ihrer Französischen Militär-Angehörigen und Französischen Soldaten erhalten.
  • Erhalten Entschädigungs-Leistungen und Entschädigungs-Zahlungen für den Verlust und entstandene Schäden in der Folge des Zweiten Weltkriegs und den Verlust ihrer ehelichen und außerehelichen Verwandten und Angehörigen sowie alle weiteren entstandenen Schäden und Folge-Schäden.
  • Alle Französischen Behörden müssen Auskunft an die Angehörigen und Verwandten erteilen und die Daten der Verwandten zur Verfügung stellen.
  • Alle Behörden in Deutschland müssen Auskunft an die Angehörigen und Verwandten erteilen und die Daten der Verwandten zur Verfügung stellen.
  • Alle Behörden in Rheinland-Pfalz müssen Auskunft an die Angehörigen und Verwandten erteilen und die Daten der Verwandten zur Verfügung stellen.
  • Dürfen mehrere Staatsbürgerschaften, konkret die französische und deutsche Staatsbürgerschaften ohne Nachteile inne haben, besitzen und beibehalten, sowie bei entsprechenden Voraussetzung auch weitere Staatsbürgerschaften inne haben und neben der deutschen Staatsbürgerschaft beibehalten.
  • Dürfen auch die Namen ihrer Französischen Militär-Angehörigen beibehalten, ergänzend benutzen und im Personalausweis und Reisepass eintragen lassen.
  • Dürfen statt „deutsch“ ersatzweise und ergänzend auch „deutsch-multinational“ in den Personalausweis und Reisepass und in alle weiteren Dokumente eintragen lassen.
  • Das Deutsche Rote Kreuz, das Internationale Rote Kreuz und die Rote Halbmond Bewegung, International Rote Halbmond Bewegung werden verpflichtet, den Angehörigen und Verwandten von Französischen Soldaten und Französischen Militär-Angehörigen bei der weltweiten Suche zu helfen und Daten zur Verfügung zu stellen.
  • Entsprechend der Petition der Holocaust-Überlebenden, Frau Esther Bejarano, wird der 8. Mai bundesweit zum gesetzlichen Feiertag deklariert. Neben der deutschen Beflaggung wird es künftig auch eine französische, britische, amerikanische, russische und europäische Beflaggung geben.

 

Begründung:

 

An erster Stelle DANKE ich herzlich dem U.S. Präsidenten Donald J. Trump, dem Französischen Präsidenten Emanuel Macron, dem Britischen Premierminister Boris Johnson, dem Präsidenten von Russland, Vladimir Putin, alle weiteren Befreiungs-Regierungs-Chefs, den U.S. Streitkräften, den Britischen Streitkräften, den Australischen Streitkräften, den Streitkräften von Kanada, den Streitkräften von Russland und den weiteren Befreiungs-Streitkräften für die Befreiung Deutschlands von dem Nazi-Terror-Regime und der Nazi-Terror-Diktatur. Der 8. Mai gilt als ein Zeichen des Tags der Befreiung weltweit und ich glaube, dass der 8. Mai ein gesetzlicher Feiertag in Deutschland und auch in anderen Ländern werden sollte.

 

Die Petition der Holocaust-Überlebenden für den 8. Mai als gesetzlichen Feiertag unterstütze ich. Vergleiche, Link: https://www.change.org/p/8-mai-zum-feiertag-machen-was-75-jahre-nach-befreiung-vom-faschismus-getan-werden-muss-tagderbefreiung-bkagvat-bundesrat

Im Jahr 1984 war ich 16 Jahre und wollte wissen wo meine Großeltern, Großvater und Großmutter mütterlicherseits sich befinden.

 

Diese Frage konnte meine Eltern NICHT beantworten.

Seit 1984 suche ich meinen biologischen und leiblichen Großvater, Herrn Hedi Sabaot, Französischer Offizier der regulären Französischen Armee, 1945 in Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz stationiert.

 

Bereits im Jahr 1984 musste ich mich auf die Suche nach meiner eigenen Großmutter, Frau Marta Kolacz, geborene Maier am 11. September 1922 in Deutschland begeben.

Im Jahr 1987 konnte ich erstmals mit meiner eigenen Großmutter Marta Kolacz, geborene Maier mütterlicherseits, am Telefon sprechen in Melbourne, State of Victoria, in Australien. Sie musste in der Folge des Zweiten Weltkriegs aus Deutschland nach 1945 flüchten und heiratete den zweiten Mann, Joseph Kolacz, welcher ein Soldat der Polnischen Division der U.S. Armed Forces Europe war. Meine Großmutter, Frau Marta Kolacz, musste sogar in ein Vertriebenen-Lager und wurde dort auch offiziell registriert. Die Daten habe ich nur DANK der Regierung von Australien erhalten. Der Regierung von Australien DANKE ich noch einmal herzlich für die Daten aus 1987 und folgenden Jahren zu meiner eigenen Großmutter Frau Marta Kolacz, geborene Maier.

 

Die Heirat mit dem ersten Ehemann, dem Französischen Offizier Hedi Sabaot wurde trotz Antrag in Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz von den Behörden der Französischen Militär-Regierung und von den Behörden in Deutschland NICHT genehmigt, vergleiche hierzu Kopie des Briefes meiner Großmutter Marta Kolacz aus dem Jahr 1963 (es hat sich hier versehentlich ein Zahlendreher zu 1936) eingeschlichen. Das richtige Datum und Jahr lautet 1963).

 

Bei Herrn Hedi Sabaot, Französischer Offizier der regulären Französischen Armee handelt es sich um den leiblichen und biologischen Vater, meiner Mutter Hedwig, die heute am 8. Mai Geburtstag feiert und um den leiblichen und biologischen Großvater von meinen Schwestern und von mir.

 

Meine Mutter Hedwig musste jedoch nicht-ehelich aufwachsen, da die Französische Militär-Regierung und die deutschen Behörden, die Heirat mit dem Kindes-Vater, dem Vater und meinem Großvater, dem Französischen Offizier Herrn Hedi Sabaot NICHT genehmigt haben.

 

Zeitgleich im Jahr 1984 habe ich die Suche nach meiner Großmutter Marta Kolacz, geborene Maier in Kaiserslautern gestartet und nach meinem eigenen Großvater Herrn Hedi Sabaot, Französischer Offizier der regulären Französischen Armee.

 

Die Regierung von Australien erteilte mir die Informationen zu meiner leiblichen und biologischen Großmutter Marta Kolacz, geborene Maier, im Jahr 1987 erstmalig und in folgenden Jahren.

 

In der Suche nach meinem Großvater, dem Französischen Offizier im Jahr 1945, Herrn Hedi Sabaot habe ich zahlreiche und mehrere Anfragen gesendet unter anderem an

 

  1. Präsident von Frankreich, Emanuel Macron und frühere Präsidenten
  2. Französischen Militär-Attaché in Paris
  3. Deutsche Botschaft bzw. Generalkonsulat von Frankreich in Frankfurt am Main
  4. Landesregierung von Rheinland-Pfalz, mehrfach, bereits auch an den früheren Ministerpräsidenten Kurt Beck und der heutigen Ministerpräsidentin Malu Dreyer
  5. Innenministerium Rheinland-Pfalz
  6. Justizministerium Rheinland-Pfalz
  7. DRK Deutsches Rotes Kreuz
  8. Internationales Rotes Kreuz
  9. Bundesregierung

 

Beschwerde

Beschwerde reiche ich ein gegen die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland, gegen die Landesregierung des Landes Rheinland-Pfalz, gegen das Justizministerium des Landes Rheinland-Pfalz und gegen das Innenministerium von Rheinland-Pfalz.

Trotz mehrfacher ANFRAGEN haben die Landesregierung und die Ministerien auf keine der ANFRAGEN geantwortet und verweigern gegenüber biologischen und leiblichen Angehörigen und Verwandten von Französischen Militär-Angehörigen und Französischen Soldaten, konkret meinem Großvater Herrn Hedi Sabaot, Französischer Offizier im Jahr 1945 für die reguläre Französische Armee, OHNE BEGRÜNDUNG, ohne Antwort, ALLE INFORMATIONEN.

 

Daher mögen die Behörden in der Bundesrepublik Deutschland und im Land Rheinland-Pfalz verpflichtet werden, Angehörigen und Verwandten von Französischen Soldaten und Militär-Angehörigen AUSKÜNFTE zu erteilen und die Daten ihrer biologischen und leiblichen Verwandten zur Verfügung zu stellen.

 

Schädigungen und Schäden

Die schwersten Schäden hat ohne Zweifel meine Mutter Hedwig, geboren am 8. Mai, erlitten. Sie musste ohne ihre leibliche Mutter und ohne ihren leiblichen Vater bei Pflege-Familien und in Heimeinrichtungen aufwachsen. Zudem wurde ihr die Erb-Güter oder Nachlässe ihrer leiblichen und biologischen Eltern geraubt und vorenthalten, obgleich sie nach den Gesetzen in der Bundesrepublik Deutschland Erb- und Nachlass-Ansprüche, gesetzliche Pflichtteile hat.

 

Geschädigt und schwer geschädigt wurde jedoch auch meine beiden Schwestern und ich, da wir unsere eigenen leiblichen Großeltern mütterlicherseits, also weder die Großmutter Frau Marta Kolacz, geborene Maier, noch den eigenen, biologischen, leiblichen Großvater, Herrn Hedi Sabaot, im Jahr 1945 Französischer Offizier der regulären Französischen Armee kennenlernen durfte.

 

Doch statt Hilfe zu erhalten, die Geschädigten und Opfern des Zweiten Weltkriegs und den Nachfolgen und Folgeschäden des Zweiten Weltkriegs auch nach gültigen Gesetzen in der Bundesrepublik Deutschland normalerweise zusteht, antworten die Bundesregierung, die Landesregierung von Rheinland-Pfalz, das Innenministerium von Rheinland-Pfalz und das Justizministerium NICHT, verweigert elementar wichtige Auskünfte und Informationen.

 

Im Jahr 1963 waren Hochzeiten und Heirat noch Genehmigungs-pflichtig. Aus diesem Grund musste meine Mutter Hedwig bei der geplanten Heirat im Jahr 1963 eine Genehmigung meiner Großmutter, Frau Marta Kolacz, geborene Maier in Melbourne, State of Victoria in Australien für die Heirat einholen und es musste sogar ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Der Brief meiner Großmutter, Frau Marta Kolacz stammt aus dem Jahr 1963 NICHT aus dem Jahr 1936, es hat sich hier ein Zahlendreher beim Schreiben des Briefes meiner Großmutter eingeschlichen.

 

Meine Großmutter, Frau Marta Kolacz, informiert in dem Schreiben und Brief  aus dem Jahr 1963 unter anderem, dass der Vater meiner Mutter und mein leiblicher Großvater

 

  • Herr Hedi Sabaot, Französischer Offizier der regulären Französischen Armee war.
  • Mein Großvater Herr Hedi Sabaot und meine Großmutter sowohl bei der im Jahr 1945 in Rheinland-Pfalz bestehenden Französischen Militär-Regierung und bei den Behörden in Rheinland-Pfalz die Erlaubnis und Genehmigung der Heirat beantragt haben. Daher gibt es Unterlagen in den Archiven der Französischen Militär-Regierung, der deutschen Behörden und der französischen Behörden. Die Heirat wurde NICHT genehmigt.
  • Laut Brief meiner Großmutter Marta Kolacz aus 1963, wurde mein biologischer und leiblicher Großvater Hedi Sabaot, 1945 Französischer Offizier möglicherweise im Jahr 1946 zurück nach Tunis in Tunesien versetzt. Dort verlieren sich die Spuren.
  • Laut Angaben meiner Großmutter Marta Kolacz aus dem Jahr 1963 wurde mein leiblicher und biologischer Großvater in Tunis in Tunesien in Nord-Afrika geboren. Er könnte inzwischen etwa 90 oder 95 Jahre alt sein, sofern er noch leben sollte.
  • Mein Großvater, der Französische Offizier Herr Hedi Sabaot war nicht alleine in Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz stationiert. Einer seiner besten Freunde soll der Französische Offizier Herr Marbruk Brachim gewesen sein. Da die deutsche Behörden und die französischen Behörden OHNE ANGABEN von Gründen die Auskünfte verweigern ohne auf Anträge und auf Anfragen zu antworten, kann diese Information nicht geprüft werden.

 

Alle Menschen können für die Befreiung Deutschlands von dem Nazi-Terror-Regime und der Nazi-Diktatur durch die Befreiungs-Streitkräfte am 8. Mai 1945 sehr dankbar sein.

 

Es dürfte unbestreitbar sein, dass aufgrund der Entschädigungs-Gesetze und Wiedergutmachungsgesetze nicht nur die 6 Millionen oder noch mehr Opfer jüdischen Glaubens im Holocaust Recht auf Entschädigung und Wiedergutmachung laut der Gesetze in der Bundesrepublik Deutschland haben, sondern auch die nicht-jüdischen Geschädigten, Opfer und Hinterbliebenen Anspruch auf Hilfe, Entschädigung und Wiedergutmachung haben.

 

Dazu zählt auch meine Mutter, die heute am 8. Mai Geburtstag feiert, meine Schwester und ich.

 

Das Mindestete was Deutschland und die Bundesrepublik Deutschland auch auf der Grundlage von Artikel 1 des Grundgesetzes leisten kann, ist Auskünfte, Daten, Fotos und Informationen an die Angehörigen, Verwandten und möglicherweise auch inzwischen Hinterbliebenen von Französischen Militär-Angehörigen und Französischen Soldaten zu erteilen und bei der Suche nach französischen und / oder tunesischen Verwandten zu helfen. Tunesien, das ist den Mitgliedern des Deutschen Bundestags bekannt, stand bis etwa Anfang der 1960er Jahre unter französischem Protektorat. Da mein Großvater Hedi Sabaot Französischer Offizier der regulären französischen Armee war, ist er auch oder war er auch Französischer Staatsbürger, wenngleich er offenbar in Tunis in Tunesien und damit in Nordafrika geboren wurde.

 

Bei meinen seit 1984 andauernden Recherchen und Suchen konnte ich auch mit vielen amerikanischen Soldaten, britischen Soldaten sprechen und auch russische Staatsangehörige kennenlernen, die offenbar auch betroffen wurden durch die Entstehung multinationaler Misch-Ehen bzw. Misch-Verhältnissen aus amerikanisch-deutschen, britisch-deutschen, französisch-deutschen, russisch-deutschen Liebesbeziehungen, Heiraten und auch Vergewaltigungen, etc.

 

Im Falle der Liebesbeziehung zwischen meinen leiblichen und biologischen Großeltern, Frau Marta Kolacz (verstorben) und Herrn Hedi Sabaot (1945 Französischer Offizier der regulären französischen Armee) kann von einer Liebesbeziehung ausgegangen werden, da beide die Heirat und Hochzeit aufgrund von Schwangerschaft bei der Französischen Militärregierung und bei der Landesregierung bzw. den Behörden in Rheinland-Pfalz 1945 beantragt haben, vergleiche hierzu Brief meiner Großmutter Marta Kolacz. Leider wurde die Genehmigung zur Hochzeit und Heirat zwischen meiner Großmutter Marta Kolacz (geborene Maier) und meinem Großvater Herrn Hedi Sabaot von den französischen und von den deutschen Behörden im Jahr 1946 nicht genehmigt. Dadurch hat meine Großmutter Marta Kolacz schweren Schaden erlitten, schwer geschädigt wurde meine Mutter Hedwig, die ohne Vater und ohne Mutter aufwachsen musste, weiter geschädigt wurden auch meine beiden Schwestern, ich als Autor dieser Petition und mein Großvater Herr Hedi Sabaot und möglicherweise weitere Verwandte und Angehörige in Tunesien und in Frankreich, die wir auch 75 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg und den Folgen des Zweiten Weltkriegs immer noch nicht kennenlernen durften.

 

 

Autor der Petition und Petent:

Andreas Klamm, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger, Schillerstr. 31, D 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen, Rhein-Pfalz-Kreis, (Landkreis Ludwigshafen), Rheinland-Pfalz, Deutschland, Tel. 0621 5867 8054, Fax 06236 4890 449, E-Mail: andreasklamm@hotmail.com,

Regionalhilfe.de Arbeitsgemeinschaft für Medien & Hilfeprojekte seit 2006, Internet: www.regionahilfe.de www.regionalhilfe.org

ISMOT International Social And Medical Outreach Team, www.radiotvinfo.org

Grace MedCare Ltd. Medical, Media, Social & Nursing Services worldwide, United Kingdom, (Manchester, United Kingdom), http://gracemedcareltd.info

 

IFN International Family Network d734, www.ifnd734.org

 

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Autor, Schriftsteller, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter

Corona: Petition für Selbstversorgung für Ärzte, Pflegefachkräfte, Rettungsdienstmitarbeiter und Menschen mit Fachwissen

Corona: Petition für Selbstversorgung für Ärzte, Pflegefachkräfte, Rettungsdienstmitarbeiter und Menschen mit Fachwissen

Bitte mitzeichnen und teilen. Danke!

Link: https://www.change.org/p/deutscher-bundestag-selbstversorgung-ärzte-pflege-rettungsdienst-mitarbeiter-berufsgruppen-mit-fachwissen

Corona: Hilfe-Angebote von Nebenan. de, Junge Union, DIE LINKE und vielen weiteren Organisationen

Corona: Hilfe-Angebote von Nebenan.de, JU Junge Union, DIE LINKE und vielen weiteren Organisationen

Hilfe-Angebote von zahlreichen Organisationen, Nebenan. de und privaten Personen. Ludwigshafen/Neuhofen. 2. Mai 2020 In der Folge der Corona-Krise, die uns nach verschiedenen Experten-Meinungen, möglicherweise bis in das Jahr 2022 beschäftigen kann wurden zahlreiche Hilfe-Aktionen für die Hilfe für Menschen gegründet, die Risikogruppen angehören, im Beispiel chronisch kranke Menschen, alte und behinderte Menschen, Kinder, Jugendliche und auch an Asthma, Herz-Kreislauf-erkrankten Menschen und viele andere Menschen. Unter anderem bieten Hilfe, die Nachbarschafts-Hilfe von Nebenan. de (siehe Hinweis oben in der grünen Leiste), bei der sich jeder Mensch, der Hilfe sucht registrieren kann und auch Menschen, die Hilfe bieten. DIE LINKE bietet ebenso wie auch die JU Junge Union eine Einkaufs- und Nachbarschaftshilfe an. Die JU hat hierzu auch eigene Web-Seite eingerichtet: https://www.die-heldenboerse.de/einkaufshelden, während man bei DIE LINKE nur die Mitglieder in Neuhofen bzw. in der Verbandsgemeinde Rheinauen selbst anrufen kann.

In der Bewältigung der Corona-Krise geht es jetzt ausnahmsweise nicht nur um oft unterschiedliche, politische Standpunkte, sondern vielmehr darum dass, soweit irgendwie möglich möglichst allen Menschen und Tieren, die Hilfe brauchen über die Parteigrenzen weit hinausgehend, schnell solidarisch, menschlich, unkompliziert geholfen wird: Nachbarschaftlich, menschlich, sozial und solidarisch. Mit etwas Engagement auch im Ehrenamt können wir alle in mehreren oder auch unterschiedlichen Bereichen helfen, die Corona-Krise zu überwinden und möglichst ohne größeren Schaden zu überwinden. Andreas Klamm, Neuhofen,Tel. 06236 4892974 und Tel. 06236 58678054

Artikel 1 der U.N. Biowaffenkonvention verbietet die Entwicklung, Herstellung, den Erwerb und die Lagerung von mikrobiologischen oder anderen biologischen Agenzien, ungeachtet des Ursprungs

Artikel 1, der U. N. Biowaffenkonvention (in deutscher Sprache)

Jeder Vertragsstaat dieses Übereinkommens verpflichtet sich,

1.
mikrobiologische oder andere biologische Agenzien oder – ungeachtet ihres Ursprungs oder ihrer Herstellungsmethode – Toxine, von Arten und in Mengen, die nicht durch Vorbeugungs—, Schutz— oder sonstige friedliche Zwecke gerechtfertigt sind, sowie
2.
Waffen, Ausrüstungen oder Einsatzmittel, die für die Verwendung solcher Agenzien oder Toxine für feindselige Zwecke oder in einem bewaffneten Konflikt bestimmt sind,

niemals und unter keinen Umständen zu entwickeln, herzustellen, zu lagern oder in anderer Weise zu erwerben oder zu behalten.

 

Hintergrund:

  1. U.N. Biowaffen-Konvention, Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher WaffenAbgeschlossen in London, Moskau und Washington am 10. April 1972, Komplette Fassung in deutscher Sprache, Link: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19720074/index.html
  2. Strafanzeige Corona-Virus, vom 28. März 2019, gesendet mittels FAX und E-Mail an die Generalbundesanwaltschaft, Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank, Internationaler Strafgerichtshof, Den Haag, Polizei Schifferstadt, Polizei Ludwigshafen am Rhein, Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Deutscher Bundestag, Landtag von Rheinland-Pfalz, Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, BGH Bundesgerichtshof in Karlsruhe und an Medien. Autor: Andreas Klamm,  Link: https://britishnewsflashmagazine.org/2020/04/01/covid19-strafanzeige-an-generalbundesanwalt-zur-corona-krise-und-mehrere-petitionen-fur-hilfeleistung

COVID 19 innovationsorigins org

COVID19 innovationsorigins org

 

Link: https://innovationorigins.com/new-app-monitors-social-distancing-using-satellite-data

 

The Future of The World

The Future Of The World

 

Link: http://www.thefutureworldofwork.org

 

Stop 5G on Earth and in Space International Appeal

Stop 5G on Earth and in Space International Appeal

240 Scientists, Doctors with an International Appeal to ALL GOVERNMENTS to STOP 5G on Earth and in Space.

Link: https://www.5gspaceappeal.org

 

Openbank de

Openbank. de

 

Link: www.openbank.de

 

Land der Ideen Bewältigung der Krise

Land der Ideen

Bewältigung der Krise

Link: https://land-der-ideen.de/wettbewerbe/beyond-crisis/mitmachen

Pflegereserve

Pflegereserve

Hilfen in der Krise, Registrierung von Pflegefachkräften

Link: https://pflegereserve.de

SGB Sozialgesetzbuch online

SGB Sozialgesetzbuch online

 

Link: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de

 

 

Patient Plus Vitabook

Patient Plus Vitabook

 

Link: https://web.vitabook.de/Registrierung

Umfrage: Sollen Behinderte in Deutschland in der Corona-Krise als Menschen anerkannt werden?

Umfrage, anonym: Sollen Behnderte in Deutschland in der Corona-Krise als Menschen anerkannt werden?

Link zur Umfrage: https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSf4mhMfElwuWRozWywDIhWQgxFGLSf-U3ZTq5X0MOYKW75Txg/viewform

 

 

VdPB Bayerns Stimme für die Pflege

VdPB Bayerns Stimme für die Pflege

Web-Site, Link: https://www.vdpb-bayern.de/mitglied-werden/freiwillig-und-beitragsfrei-warum

 

 

USA: Policy of separating children from parents is nothing short of torture

USA: Policy of separating children from parents is nothing short of torture

Article, Link: https://www.amnesty.org/en/latest/news/2018/06/usa-family-separation-torture

 

Nobelpreisträger: „Coronavirus wurde im Labor hergestellt“

Nobelpreisträger: „Coronavirus wurde im Labor hergestellt“

Link zum Beitrag: https://www.watergate.tv/nobelpreistraeger-coronavirus-wurde-im-labor-hergestellt

 

Petition an Deutscher Bundestag: Grundrechte und Menschenrechte in der Corona-Krise schützen, erhalten und wiederherstellen

Petition an Deutscher Bundestag: Grundrechte und Menschenrechte in der Corona-Krise erhalten, schützen und wiederherstellen

Change. org, Petition: https://www.change.org/p/deutscher-bundestag-menschenrechte-erhalten-und-garantieren-in-der-corona-virus-krise

 

Larry Klayman Files $20 Trillion Dollar Lawsuit Against China for ‘Creation and Release’ of COVID-19

Larry Klayman Files $20 Trillion Dollar Lawsuit Against China for ‘Creation and Release’ of COVID-19

Link zum Beitrag: https://lawandcrime.com/lawsuit/larry-klayman-files-20-trillion-dollar-lawsuit-against-china-for-creation-and-release-of-covid-19

 

Umfrage: COVID19 und Bundeskanzlerin, sind Sie mit der Arbeit von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel zufrieden?

Umfrage: COVID 19 und Bundeskanzlerin.

Sind Sie mit der Arbeit von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in der COVID19 Krise zufrieden?

Umfrage bis 8. Mai 2020

Zur Umfrage: https://xoyondo.com/op/YnJNQRrMYXPycOP

Spendenaufruf für die Familie von Arkan Hussein Khalaf

Spendenaufruf für die Familie von Arkan Hussein Khalaf

Celle. 23. April 2020. (pm). Nach einem Mord an einem 15jährigen Jugendlichen befindet sich in Celle eine Familie in unverschuldeter Notlage.

Der VBRG Verband für Opfer rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt e. V. bitte um Spenden für die betroffene Familie in Celle.

https://www.verband-brg.de/spendenaufruf-familie-khalaf-celle

 

COVID19: Strafanzeige an Generalbundesanwalt zur Corona-Krise und mehrere Petitionen für Hilfeleistung

COVID19: Strafanzeige an Generalbundesanwalt zur Corona-Krise und mehrere  Petitionen für Hilfeleistung

 

Karlsruhe / Ludwigshafen / Berlin. 31. März 2020. Im Zusammenhang zur Corona-Virus-Krise, SARS-COV-2 und der andauernden Corona-Krise wurde bereits am 28. März 2020 eine Strafanzeige an den Generalbundesanwalt in Karlsruhe, an den Deutschen Bundestag, den Landtag von Rheinland-Pfalz, die Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz und die Staatsanwaltschaft in Berlin gesendet wegen des Anfangsverdachts und Verdachts der Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach Paragraph 7 des Völkerstrafgesetzbuch, schwerer Körperverletzung, Mord und aller weiterer in Betracht kommender Straftatbestände, aufgrund der Informationen eines ehemaligen Offizier des U.S.-Geheimdienstes CIA sowie von Experten und Ärzten mehrerer Universitäten.

 

Darüber hinaus wurden seit Ende Februar 2020 mehrere Petitionen und Brandbriefe an den Deutschen Bundestag, an den Landtag von Rheinland-Pfalz, an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und an die Gesundheitsministerin von Rheinland-Pfalz, Sabine Bätzing-Lichtenthäler.

 

Der vollständige Text der Strafanzeige zum Corona-Virus an den Generalbundesanwalt und der Text der Petitionen ist bei folgenden Links zu finden. Da Eile geboten ist, zur Rettung des Lebens von Menschen wurden die Petitionen bereits mit Fax an den Deutschen Bundestag und an den Landtag von Rheinland-Pfalz gesendet. Die öffentlichen Petitionen, die unter anderem bei Change. org und Avaaz. Org veröffentlicht wurden können noch mitgezeichnet werden.

 

Corona-Virus, Strafanzeige an den Generalbundesanwalt und Internationaler Strafgerichtshof, Link:

https://britishnewsflashmagazine.org/2020/03/29/corona-virus-covid-19-sars-cov-2-strafanzeige-an-generalbundesanwaltschaft-generalbundesanwalt-icc-international-criminal-court

 

Petition für die sofortige Einführung von Video-Sprechstunden bei Ärzten, Polizei, Behörden, Verwaltungen, Städte, Landkreise zum Schutz von Ärzten, Arzthelferinnen, Gesundheits-Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter von Polizei, Behörden, Verwaltungen, Städte, Gemeinde und Landkreise, Petition an Deutscher Bundestag, Petition vom 26. Februar 2020

Link: https://secure.avaaz.org/en/community_petitions/deutscher_bundestag_landtage_der_16_lander_bundesg_sofortige_einfuhrung_von_videosprechstunden_bei_allen_arzten_offentlichen_verwaltungen

 

Petition für die zeitlich befristete Einführung der Regulatorischen Marktwirtschaft, Einfrieren der Preise zur Abwendung des Staatsbankrotts der Bundesrepublik Deutschland und zur Abwendung von Insolvenzen und Bankrott von Familien, Menschen und privaten Haushalten, Petition an Deutscher Bundestag vom 30. März 2020

 

Link: https://www.change.org/p/deutscher-bundestag-regulatorische-marktwirtschaft-bei-katastrophenfall-und-ungücksfall-covid19-coronavirus

 

Petition für Beatmungsmaschinen und Beseitigung des Mangels von Beatmungsmaschinen, Petition vom 24. März 2020 an Deutscher Bundestag, Petition bei Change. org

Link: https://www.change.org/p/deutscher-bundestag-beatmungsmaschinen-und-mangel-von-beatmungsmaschinen

Petition für die Erhaltung, Schutz und Gewährleistung von Grundrechten, Bürgerrechten, Freiheitsrechten und Menschenrechten in der Corona-Virus-Krise an den Deutschen Bundestag, Petition bei change. org vom https://www.change.org/p/deutscher-bundestag-menschenrechte-erhalten-und-garantieren-in-der-corona-virus-krise

 

Petition für Ausnahmegenehmigungen (Kontakt-Sperren / Ausgangs-Sperren), für Menschen in besonderer GARANTEN-Stellung, das meint Eltern von Kindern, Tierhalter, Tierbesitzer, Tierpfleger, Petition vom 27. Februar 2020 an Deutscher Bundestag und an Landtag von Rheinland-Pfalz.

Link: https://secure.avaaz.org/en/community_petitions/deutscher_bundestag_landetag_rheinlandpfalz_bmi_ge_ausnahmeregelungen_fur_menschen_in_besonderer_garantenstellung_bei_gefahren_infektionen

 

Eine Informations- und Übersichts-Seite, Nothilfe Regionalhilfe.de wurde bei

 

Link: http://www.andreas-klamm.de/nothilfe und

Link: https://britishnewsflashmagazine.org/nothilfe

 

veröffentlicht.

 

Weitere Petitionen und Hilfe-Konzepte und Planungen für Nothilfen in der Corona-Krise und in der Wirtschaftskrise sind in Vorbereitung.

 

Für die Beantwortung von Fragen und für Informationen stehe ich rund um die Uhr, Tag und Nacht, ebenso auch wie für Presse-und Medien-Anfragen zur Verfügung: Andreas Klamm, Schillerstr. 31, 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen, Rheinland-Pfalz, Deutschland, Tel. 0621 5867 8054 und E-Mail: andreasklamm@hotmail.com

 

Die Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekt Regionalhilfe.de und ISMOT International Social And Medical Outreach Team wurde im Jahr 2006 von Andreas Klamm gegründet. Die Projekte arbeiten im Ehrenamt ohne finanzielle Unterstützung. Die Projekte wurden gegründet um Menschen und Tieren in schweren Notlagen zu helfen, Hilfe zu vermitteln und wenn möglich auch Hilfe zu leisten. Andreas Klamm ist seit 1984 als Journalist, Autor, Schriftsteller, Musik- und Medien-Produzent tätig. Darüber hinaus ist Andreas Klamm dreijährig, ausgebildeter Gesundheits- und Krankenpfleger mit 26 Jahren Berufserfahrung in der Pflege und Intensiv-Pflege und Rettungssanitäter.

 

Eine sekundäre Web-Seite von Regionalhilfe. de ist aufgrund von unbekannten Störungen derzeit nur eingeschränkt verfügbar. Andreas Klamm

Corona-Virus / COVID19: Strafanzeige an Generalbundesanwaltschaft, Generalbundesanwalt und Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag

Corona-Virus / COVID19 / SARS-COV-2: Strafanzeige an Generalbundesanwaltschaft, Generalbundesanwalt, ICC International Criminal Court, Den Haag, Internationaler Strafgerichtshof in Den Haag

LINK zur Strafanzeige als PDF:

Strafanzeige COVID19 Gefahrenabwehr 101

 

An

Generalbundesanwaltschaft

Generalbundesanwalt

Herrn Dr. Peter Frank

beim Bundesgerichtshof

Generalbundesanwaltschaft

Brauerstr. 76

D 76135 Karlsruhe

Deutschland

E-Mail: poststelle@generalbundesanwalt.de

E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de

Telefon 07 21/ 819 14 10

Telefax 07218191492

 

Web-Site:  https://www.generalbundesanwalt.de/de/presse.php

 

An / To

ICC International Criminal Court

Internationaler Strafgerichtshof

Oude Waalsdorperweg 10, 2597 AK

The Hague,

The Netherlands

E-mail: PublicAffairs.Unit@icc-cpi.int

+ 31 (0)70 515 8515

Web-Site: https://www.icc-cpi.int/visit

 

 

 

 

 

Deutscher Bundestag
Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland

Platz der Republik 1s
D – 11011 Berlin

Tel.: +49 (0)30 227-0
Fax: 03022736979

E-Mail:   mail@bundestag.de
De-Mail: de-mail@bundestag.de-mail.de

 

Bundesverfassungsgericht

Schlossbezirk 3

76131 Karlsruhe

 

Telefon: +49 (721) 9101-0

Telefax: +49 (721) 9101-382

E-Mail: bverfg@bundesverfassungsgericht.de

 

 

Landtag von Rheinland-Pfalz

Platz der Mainzer Republik 1
55116 Mainz
Tel.: +49 (0) 6131-208-0
Fax: 061312082447
E-Mail: poststelle@landtag.rlp.de

 

 

 

 

An

Generalstaatsanwaltschaft Koblenz

Deinhardpassage 1

56068 Koblenz

Telefon: 0261/1307 – 0

Telefax: 0261130738010

E-Mail: genstako@genstako.jm.rlp.de

 

 

An

Staatsanwaltschaft Berlin

Turmstr. 91

D 10559 Berlin

FAX 03090143310

 

 

Ergänzend via E-Mail und PDF: poststelle@sta.berlin.de

 

 

 

An

Polizeiinspektion Schifferstadt

Waldspitzweg 2

 

67105 Schifferstadt

 

 

Telefon: 06235  495-0

Telefax: 06235495104

Email: pischifferstadt@polizei.rlp.de

 

An

Polizeipräsidium Rheinpfalz

Wittelsbachstraße 3

 

67061 Ludwigshafen

 

 

Tel.: 0621 – 963 0

E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de

 

 

 

Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen, Ludwigshafen am Rhein,

  1. März 2020

 

STRAFANZEIGE – GEFAHRENABWEHR

COVID19, SARS-COV-2, Corona-Virus und weitere GEFAHREN

Strafanzeige gegen UNBEKANNT

 

Vermutlich: Mehrere, beteiligte Gruppen oder auch kriminelle Gruppen und Vereinigungen

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrte Richterinnen und sehr geehrte Richter!

Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt Herr Dr. Peter Frank!

Her Honourable Excellency!

His Honourable Excellency!

Her Honourable Judges And His Honourable Judges!

Sehr geehrte Polizistinnen und Polizisten!

Sehr geehrte Damen und Herren und liebe Kameradinnen und Kameraden der Bundeswehr!

 

Hiermit erstatte ich, Andreas Klamm, geboren am 6. Februar 1968 in Ludwigshafen, Journalist, Autor, Schriftsteller, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, (Tel. 0621 5867 8054, Tel. 0621 4909 650117 E-Mail: andreasklamm@hotmail.com) etc. STRAFANZEIGE aufgrund höherer, vorrangiger Interessen zur Lebensrettung und Verhinderung von Verbrechen, im Sinne von GEFAHREN-ABWEHRStrafanzeige zur Abwehr möglicher, ernster Gefahren und zur Abwehr von möglichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und zur Abwehr möglicher Kriegs-Verbrechen / Verhinderung und Abwehr von Angriffen auf nicht beteiligte Zivilisten, Personen, Menschen, Kinder, Frauen, kranke, behinderte und schwerbehinderte Menschen, Ärzte, Pflegepersonal, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rettungsdienste, der Feuerwehren, des THW, sonstiger Hilfe-Organisation und Tieren in Deutschland, Groß Britannien, Israel, Frankreich, Italien, Spanien, China, Australien und weiteren Staaten, Nationen, Ländern, Orten / Gefahren-Abwehr für möglicherweise, Polizistinnen, Polizisten, Angehörige von Streitkräften der U.S. Streitkräfte, Angehörige der Streitkräfte anderer Nationen, Angehörige der Bundeswehr, beteiligte Einsatz-Kräfte mehrerer Nationen

 

gegen Unbekannt

 

und soweit bekannt gegen mehrere, vermutlich kriminelle Vereinigungen und Gruppen

 

Wegen des dringend Tat-Verdachts und möglicherweise vorliegende Akte oder Vorbereitung von Taten, in Betrachtung nachfolgender Punkte, wie nachfolgend:

 

Hinweis und Bitte:  Soweit diese Strafanzeige nicht in vollem Umfang in den Zuständigkeits-Bereich der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe, des Bundesgerichtshofs oder weiterer deutscher Straf- und Ermittlungs-Behörden fallen sollte, wird in den zutreffenden Punkten der internationalen Strafgerichtshof-Barkeit gebeten diese Strafanzeige auch schnellst möglichst zur Abwehr von tödlichen Gefahren für unbeteiligte Zivilisten, Personen, Menschen und Tiere und möglicherweise beteiligte Einsatzkräfte mehrerer Streitkräfte aus mehrerer Nationen an den Internationalen Strafgerichts (IStGH)/ ICC International Criminal Court in Den Haag und an weitere in Frage kommende Institutionen, Behörden und Gerichte weiterzuleiten.

 

 

 

 

 

Gefahr der Massen-Tötung und des Massen-Mordes unbeteiligter Zivilisten, Menschen, Ärzte, Pflegekräfte, Mitarbeiter von Rettungsdiensten, Mitarbeiter der Feuerwehren, THW, Polizisten, Bundeswehr-Soldaten, Verkäuferinnen, Verkäufer, weitere Berufsgruppen und beteiligter Streitkräfte als Folge von mutmaßlichen Anschlägen und möglicherweise vorsätzlich ausgelöster, fahrlässig oder grob fahrlässig ausgelöster Katastrophen, und Groß-Schadens-Ereignissen, sowie Verdacht des Verstoßes GEGEN die U.N. Biowaffen-Konvention

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass leider eine oder mehrere Gruppen, bereits tätig sind, um die

 

freiheitlich-demokratische Grundordnung für die Bundesrepublik Deutschland

 

komplett zu beseitigen.

Die komplette Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zu beseitigen.

Die komplette EMRK Europäische Menschenrechtskonvention zu beseitigen

Die komplette U.N. Konvention zum Übereinkommen des Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen / BRK Behindertenrechtskonvention, Bundesgesetz in Deutschland / in der Bundesrepublik zu besteigen

Nach Einschätzung von Beobachtern aus mehreren Ländern könnte die Folge von Anschlägen mit Gift-Gas, chemischen Kampfstoffen, Bio-Waffen, Chemie-Waffen, EMP-Bomben und Nuklear-Waffen zur Entstehung des

  1. Welt-Kriegs

führen.

 

 

  1. Verdacht auf Vorbereitung einer schweren Straftat nach Paragraph 7, VStGB, Völkerstrafgesetzbuch, Verbrechen gegen die Menschlichkeit Paragraph § 89a, StGB ( Strafgesetzbuch), Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
  2. Verdacht auf Vorbereitung eines völkerrechtswidrigen VERBRECHEN der AGGRESSION, Artikel 8 bis, Internationalen Strafgerichtshof (IStGH).
  1. Verdacht auf Versuch der Beseitigung und Aufhebung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Resoultion 217 II A der United Nations, Vereinten Nationen, Artikel 30 (Auslegungsregel)

 

Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

  1. Verdacht auf Verstoß gegen Artikel 10, Universal Declaration of Human Rights / Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 10 (Anspruch auf faires Gerichtsverfahren).

Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

  1. Verdacht auf Verstoß gegen Artikel 11, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Unschuldsvermutung
  2. Verdacht des Verstoßes gegen Paragraph 13, VStGB, Völkerstrafgesetzbuch, Verbrechen der Aggression
  3. Verdacht des Verstoßes gegen Paragraph 8, Kriegsverbrechen gegen Personen, VStGB, Völkerstrafgesetzbuch,
  4. Mord, 211 Mord, StGB
  5. Totschlag, 212 Totschlag, StGB
  6. Gefährliche Körperverletzung, § 224, StGB
  7. Schwere Körperverletzung, § 226, StGB
  8. Bildung einer kriminelle Vereinigung, § 129 StGB Bildung einer kriminellen Vereinigung
  9. Verstoß gegen die BIOWAFFEN-Konvention der Vereinten Nationen
  10. Verstoß gegen die Genfer Konvention 
  11. Aller weiteren in Betracht kommenden Straftat-Bestände.

 

 

Begründung

 

 

Laut mehrerer Experten, Wissenschaftler, Medien-Berichten und Mitarbeitern des U.S. Geheimdienstes CIA wurde das Corona-Virus / SARS-COV 2 möglicherweise in Laboren entwickelt, vorsätzlich oder mindestens fahrlässig oder grob fahrlässig nahezu weltweit in Umlauf gebracht. Mitarbeiter des DHS Department of Homeland Security in den U.S.A. United States of America, können laut öffentlichen Medienberichten, NICHT eindeutig ausschließen, dass das Corona-Virus als biologischer Kampfstoff in Laboren hergestellt wurde.

 

Es besteht ein mehrfacher Anfangs-Verdacht und Verdacht auf Verstoß gegen die U.N. Biowaffenkonvention und eine Vielzahl schwerer Straftaten, Kriegsverbrechen und nach dem Völkerstrafgesetzbuch auch des Verdachts der VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT nach Paragraph 7 des VStGB Völkerstrafgesetzbuches.

 

Teil dieser Strafanzeige ist der Anhang zur Strafanzeige Corona-Virus vom 29. März 2020.

 

Es ist unter anderem Aufgabe des Generalbundesanwalts, der Polizei, der Staatsanwaltschaften, der Gerichte die Hinweise zu prüfen, Ermittlungen durchzuführen bzw. zu veranlassen und ggfs. Verantwortliche für eine der schlimmsten Katastrophen seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland in Verantwortung zu nehmen.

 

 

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

 

Richtlinien für die Presse

 

Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde

 

und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind

 

oberste Gebote der Presse.

 

Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.”

Auszug aus dem Pressekodex für Journalisten

 

 

 

Aufgaben der Presse – Öffentliche Aufgabe

 

Die PRESSE erfüllt eine öffentliche Aufgabe. Die Behörden sind nach Maßgabe der Landespressegesetze verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. Institutionen und Unternehmen werden gebeten, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.

 

 

 

Conduct of Journalists

 

”  Respect for truth and for the right to the public to truth is the first duty of the journalist.

 

In pursuance of this duty, the journalist shall at all times defend the principles of FREEDOM in the honest collection and publication of news, and of the right of fair comment and criticism.”

 

 

Möge der ALLMÄCHTIGE GOTT der HERR und die Höheren Universellen Mächte vor allem Menschen in besonderer Gefahr, kranke Kinder, kranke und behinderte Menschen, Menschen in sonstiger Gerfahrenlage, Tiere und Natur verteidigen, schützen, bewahren, natürlich und übernatürlich Schutz, Bewahrung, Heilung, Verteidigung und alle Hilfen schenken, die erforderlich sind.

 

Professor Dr. Francis Boyle, war an der Entwicklung der U.N. Biowaffenkonvention beteiligt und erklärt in einem Interview öffentlich, dass so wörtlich „das Corona-Virus eine offensive, biologische Kriegs-Waffe“ ist. Die WHO Weltgesundheits-Organisation sei dazu bereits informiert, laut Medien-Bericht.

 

Zitat:

 

Dr. Francis Boyle Creator of Bio Weapons Act Says Coronavirus Is Biological Warfare Weapon

 

By GreatGameIndia -February 3, 2020| Last modified on March 23rd, 2020 at 1:51 am

 

In an explosive interview Dr. Francis Boyle, who drafted the Biological Weapons Act has given a detailed statement admitting that the 2019 Wuhan Coronavirus is an offensive Biological Warfare Weapon and that the World Health Organization (WHO) already knows about it.

 

Link zum Interview: https://greatgameindia.com/dr-francis-boyle-creator-of-bioweapons-act-says-coronavirus-is-biological-warfare-weapon/

 

Dr. Francis Boyle sagt: „Corona-Virus ist eine biologische Kriegs-Waffe“.

 

 

Das Corona-Virus hat weltweit bereits mehr als 20.000 Menschen getötet und hat nur in Deutschland bereits in der Bundesrepublik Deutschland zu schwersten humanitären Schäden und wirtschaftlichen Schäden geführt, zu einer Wirtschaftskrise und weltweit betrachtet zu einer Weltwirtschaftskrise. Die Schäden und Folgen die durch die Freisetzung des Corona-Virus verursacht wurden, sind dazu geeignet, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, die EMRK die Europäische Menschenrechtskonvention, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika und zahlreiche U.N. Abkommen, Genfer Konventionen, Grundrechte, Allgemeine, universelle Menschenrechte, Freiheits- Grund- und Bürgerrechte zu beseitigen. Darüber hinaus sind bereits heute, soweit bekannt Milliarden-Schäden in wirtschaftlichen und finanziellen Bereichen entstanden.

 

Dr. Kent Hovind, Education / Ausbilder, aus den U.S.A. erklärt in seinem Video-Vortrag, dass es eine oder mehrere Gruppen gibt, die möglicherweise dem satanischen-teuflischen Glaubens-Kreis bzw. einer Glaubensversammlung angehören, deren Ziel es sein soll, die freiheitlich-demokratische Grundordnung in der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Grund- Bürger- und Freiheitsrechte zu beseitigen, einen Massen-MORD an 5, 5 Milliarden Menschen plant, die Reduzierung der Weltbevölkerung zum Ziel hat von derzeit rund 6 Milliarden auf rund 500 Millionen Menschen. Eine oder mehrere Gruppen planen die Errichtung einer Diktatur mit dem Namen NWO New World Order, Neue Weltordnung, siehe und höre Erklärungen und ausführliche Ausführungen von Dr. Kent Hovind, U.S.A im nachfolgenden Video.

 

Link zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=afFFSNrS3OY

 

 

Laut Medien-Bericht schließt das Außenministerium von China NICHT aus, dass die U.S.A. an einem Ausbruch des Corona-Virus beteiligt sein können.

 

Zitat:

 

“The Chinese Foreign Ministry has not ruled out the possibility that the United States was to blame for the spread of the new coronavirus in the Asian country.

Geng Shuang, the ministry spokesman, sidestepped questions on Friday about whether Beijing viewed Washington as responsible for the deadly virus outbreak in China, a day after another spokesman suggested the US army could have engineered it.”

 

 

Link zum Beitrag:  https://www.presstv.com/Detail/2020/03/13/620769/China-Geng-Shuang-coronavirus-outbreak-US

 

 

Wissenschaftler: Corona-Virus wurde von Menschen hergestellt und wurde aus dem Labor in Wuhan freigesetzt

 

Übersetzung: Basierend  auf der ungewöhnlichen Struktur des Virus, es ist höchst wahrscheinlich, dass das Virus von Menschen entwickelt wurde und es gibt die Theorie, dass das Virus aus einem Labor ausgewichen ist oder freigesetzt wurde aus dem Institut für Virologie in Wuhan in China, erklärte Professor Fang Chi-tai  von der Nationalen Universität von Taiwan, NTU.

 

Based on the virus unusual structure it is most likely “man made” and there is a theory coronavirus was somehow leaked or released from the Institute of Virology in Wuhan China, said Professor Fang Chi-tai from the National Taiwan University (NTU).

 

 

Link: https://londonlovesbusiness.com/scientist-says-covid-19-is-man-made-and-was-released-from-wuhan-lab

 

Scientist says Covid-19 is man made and was released from Wuhan lab 0

BY LLB REPORTER AT 12:18 PM MARCH 2, 2020BUSINESS NEWS, CORONAVIRUS, WORLD NEWS

 

A Taiwanese scientist has claimed Chinese microbiologists probably created coronavirus in Wuhan, China.

 

Based on the virus unusual structure it is most likely “man made” and there is a theory coronavirus was somehow leaked or released from the Institute of Virology in Wuhan China, said Professor Fang Chi-tai from the National Taiwan University (NTU).

 

Professor Fang said China’s track record with safety standards and laboratory management has been questioned in the past.

 

The Professor claims it was very possible that the Wuhan Chinese scientists created the deadly virus by simply adding four amino acids to an existing bat virus, which therefore makes it much easier to transmit to people.

 

Professor Fang added, “The mutations found in the novel coronavirus are unusual in an academic sense.

 

“It is indeed possible that it is a man-made product.

 

From an academic point of view, it is indeed possible that the amino acids were added to COVID-19 in the lab by humans.”

 

In February Chinese scientist announced the true cause of the spread of coronavirus, who broke cover and said the outbreak started in a science laboratory in Wuhan yards away from a wet market.

 

A scientist told how a sick bat attacked the researchers and bled on them and urinated on another, they were then forced to quarantine themselves for 14 days.

 

Biologists Botao Xiao and Lei Xiao published a pre-print entitled “The possible origins of 2019-nCoV coronavirus.”

 

The report describes how “the killer coronavirus probably originated from a laboratory in Wuhan.

 

We noted two laboratories conducting research on bat coronavirus in Wuhan, one of which was only 280 metres from the seafood market.

 

“We briefly examined the histories of the laboratories and proposed that the coronavirus probably originated from a laboratory.

 

“Our proposal provided an alternative origin of the coronavirus in addition to natural recombination and intermediate host.”

 

The scientists in Wuhan said, “In summary, somebody was entangled with the evolution of 2019-nCoV coronavirus.

 

“In addition to origins of natural recombination and intermediate host, the killer coronavirus probably originated from a laboratory in Wuhan.

 

“Safety levels may need to be reinforced in high risk bio-hazardous laboratories.

 

“Regulations may be taken to relocate these laboratories far away from city centres and other densely populated places.”

 

Link / Beweis: https://londonlovesbusiness.com/scientist-says-covid-19-is-man-made-and-was-released-from-wuhan-lab

 

 

Corona-Virus

Link: https://www.nature.com/articles/nm.3985

 

Wer hat den Corona-Virus hergestellt? Who has made the Coronavirus?

Link: https://www.strategic-culture.org/news/2020/03/05/who-made-coronavirus-was-it-us-israel-or-china-itself

 

 

Coronavirus was produced in a laboratory: Former CIA Intel officer

Früher CIA Offizier erklärt öffentlich: “Corona-Virus wurde in einem Labor hergestellt”

 

Link: https://www.presstv.com/Detail/2020/03/05/620213/Coronavirus-was-produced-in-a-laboratory?

 

Philip M. Geraldi, früherer CIA-Spezialist für Terrorismus-Bekämpfung und Offizier der Defense Intelligence Agency (Verteidigungs Intelligence Agentur). A former American counter-terrorism specialist and military intelligence officer of the CIA has said that the “Coronavirus did not occur naturally through mutation but rather was produced in a laboratory, possibly as a biological warfare agent.”

 

Übersetzung: “Ein früherer CIA-Spezialist für Terrorismus-Bekämpfung und Militär-Intelligenz-Offizier der CIA sagte: “Das Corona-Virus ist nicht durch Mutation und NICHT natürlich in Erscheinung getreten, sondern wurde wahrscheinlich in einem Labor produziert als mögliche biologische Kriegs-Waffe.”

 

Link 1: https://www.globalresearch.ca/who-made-coronavirus-u-s-israel-china/5705628

Link 2: https://www.presstv.com/Detail/2020/03/05/620213/Coronavirus-was-produced-in-a-laboratory?

 

Link 3: Coronavirus was produced in a laboratory / Corona-Virus wurde in einem Labor hergestellt, https://www.presstv.com/Detail/2020/03/05/620213/Coronavirus-was-produced-in-a-laboratory?

 

 

Coronavirus has mutated in two strains

Link: http://www.rfi.fr/en/international/20200305-coronavirus-has-mutated-two-strains-lab-study-shows

 

Corona-Virus, Patent aus 2014, U.S. Patent No. US10130701B2, Link: https://patents.google.com/patent/WO2016012793A1/it

 

Corona-Virus, Patent aus 2014, U.S. Patent No. WO2016012793A1

 

Link: https://patents.google.com/patent/WO2016012793A1/it

 

Auszug: WO2005049814A2 *       2003-11-18 2005-06-02 Vironovative B.V.          Novel atypical pneumonia-causing virus / Neuartiges, atypische Pneumonie auslösendes Virus

 

U.S. SARS Patent aus dem Jahr 2003, https://genomebiology.biomedcentral.com/articles/10.1186/gb-spotlight-20030512-01

 

“The Corona virus is a manmade virus created in a Wuhan laboratory. Ask @BillGates who financed it.”

 

„Das Corona Virus wurde von Menschen produziert in einem Labor in Wuhan…“

 

MARCH 4, 2020

Joanne Wright, a Republican House candidate from California, tweeted along with several other coronavirus conspiracy theories over the weekend. While Twitter does not explicitly ban coronavirus conspiracy content, when searching for “Joanne Wright coronavirus,” the social media site provides a warning that reminds users to “Know your facts.” (The Hill — March 2, 2020)

 

Link: https://www.governing.com/government-quotes/The-Corona-virus-is-a-manmade-virus-created-in-a-Wuhan-laboratory.html

 

HIV & Ebola-Like Mutations Suggest Coronavirus Leaked From a Lab

Link: https://www.ccn.com/hiv-ebola-like-mutations-suggest-coronavirus-leaked-from-a-lab/

 

 

 

Wuhan virus: China may have just accepted that the ‘man-made’ coronavirus escaped its biowarfare lab

 

Übersetzung: “China hat möglicherweise akzeptiert, dass das Corona-Virus von Menschen hergestellt wurde und aus einem Labor für biologische Kampfstoffe freigesetzt wurde“

 

Link: https://www.ibtimes.sg/wuhan-virus-china-may-have-just-accepted-that-man-made-coronavirus-escaped-its-biowarfare-lab-39911

 

Was Coronavirus Made In a Lab? The DHS Can’t Rule It Out, Übersetzung: Wurde das Coronavirus in einem Labor hergestellt? Das DHS kann es nicht ausschließen, Link: https://news.yahoo.com/coronavirus-made-lab-dhs-cant-193100601.html

Ken Cuccinelli, the acting deputy secretary of the Department of Homeland Security (DHS), could not definitively rule out the theory that the coronavirus was created in a laboratory.

Übersetzung: Ken Cuccinelli, stellvertretender Sekretär des Departments des Heimatschutz-Ministeriums (DHS, Homeland Security) kann nicht eindeutig die Therorie ausschließen, dass das Coronavirus in einem Labor hergestellt wurde…” …

 

Cuccinelli, who serves as a top member on the Trump administration’s coronavirus task force, said Monday that the origins of the novel virus remain unknown, and while its characteristics suggest it isn’t man-made, he could not completely reject the theory that it was created in a laboratory in China’s Hubei province.

 

“Our colleagues at CDC [Centers for Disease Control and Prevention] and NIH [National Institutes of Health] on the task force have made it very clear [that] we don’t yet know the origin of this particular virus,” Cuccinelli told Fox News medical correspondent Dr. Marc Siegel on “Tucker Carlson Tonight.”

 

“We are not entirely sure how this one started yet,” Cuccinelli continued. “There is a biological facility in the Hubei province that people worry about. But I will say the reading that I have done of medical professionals suggest that the structure of the virus seems unlikely to have been man-made because if it was made to be a threat, you would expect to see certain characteristics that aren’t present.”

 

“Does that mean it rules it out? No, not absolutely,” he said.

 

Funda Bieda-Acar erklärt in einem Facebook-Video, dass das Coronavirus als “Impfstoff entwickelt worden sein soll und Patente unter anderem in den U.S.A. und Groß Britannien bestünden.” Video: https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=2822557787827403&id=100002196294455?sfnsn=scwspwa&d=w&vh=i&extid=8KTIKGf6chKqY6hh&d=w&vh=i

 

Coronavirus outbreak: The terrifying way technology could have mistakenly created virus

 

CORONAVIRUS could have been mistakenly created through the misuse of technology, a Taiwanese scientist has claimed

 

Übersetzung: „Corona-Virus Ausbruch: Auf einem schrecklichen Weg in Technologie könnte versehentlich zur Entstehung des Virus geführt haben. Der Missbrauch von Technologie könnte zur Schaffung des Virus geführt haben, erklärt ein Wissenschaftler aus Taiwan. Express.co. uk“

 

A leading infectious diseases specialist and epidemiologist at the National Taiwan University (NTU) has proposed that the coronavirus outbreak might have been orchestrated by humans. Fang Chi-tai reasoned that, based on the virus’ unusual structure, it is likely to be man-made.

 

Übersetzung: „Ein leitender Spezialist für Infektions-Krankheiten und für Epidemiologie der Nationalen Universität von Taiwan (NTU) erklärte, dass der Corona-Virus Ausbruch möglicherweise durch menschlichen Einfluss verursacht wurde. Fang Chi-tai, begründete seine Theorie / Vermutung, dass aufgrund der ungewöhnlichen Strukturen des Virus es sehr wahrscheinlich sei, dass da Virus von Menschen hergestellt wurde.“

 

Link: https://www.express.co.uk/news/world/1250030/coronavirus-latest-conspiracy-wuhan-china-news-deadly-virus-pandemic-end-of-the-world-taiw

 

White supremacists plot to spread coronavirus to Jews and the police, FBI warns

 

Link: https://www.thestate.com/news/coronavirus/article241428466.html

 

Übersetzung: „Weiße Supramacisten planen Verbreitung des Corona-Virus GEGEN Menschen jüdischen Glaubens und gegen die Polizei, warnt das FBI“

 

White supremacists encouraging their members to spread coronavirus to cops, Jews, FBI says

Link: http://www.radiokeokuk.com/2020/03/white-supremacists-encouraging-their-members-to-spread-coronavirus-to-cops-jews-fbi-says/

 

 

Auszug aus der U.N. Biowaffen-Konvention

 

Übereinkommen

über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen

Abgeschlossen in London, Moskau und Washington am 10. April 1972
Von der Bundesversammlung genehmigt am 26. Juni 1973
2
Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 4. Mai 1976
In Kraft getreten für die Schweiz am 4. Mai 1976

(Stand am 2. Juni 2017)

Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens

entschlossen zu handeln, um wirksame Fortschritte auf dem Wege zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung, einschliesslich des Verbots und der Beseitigung aller Arten von Massenvernichtungswaffen, zu erzielen, und überzeugt, dass das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung chemischer und bakteriologischer (biologischer) Waffen sowie ihre Beseitigung durch wirksame Massnahmen die Erreichung der allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle erleichtern wird,

in Anerkennung der grossen Bedeutung des in Genf am 17. Juni 19253 unterzeichneten Protokolls über das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen und von bakteriologischen Mitteln im Kriege und eingedenk auch des Beitrags, den das genannte Protokoll zur Milderung der Schrecken des Krieges bereits geleistet hat und noch leistet,

in erneuter Bekräftigung ihres Bekenntnisses zu den Grundsätzen und Zielen jenes Protokolls und mit der an alle Staaten gerichteten Aufforderung, sich streng daran zu halten,

eingedenk dessen, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen wiederholt alle Massnahmen verurteilt hat, die im Widerspruch zu den Grundsätzen und Zielen des Genfer Protokolls vom 17. Juni 1925 stehen, in dem Wunsch, zur Festigung des Vertrauens zwischen den Völkern und zur allgemeinen Verbesserung der internationalen Atmosphäre beizutragen,

in dem Wunsch ferner, zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze der Satzung der Vereinten Nationen beizutragen,

in der Überzeugung, dass es wichtig und dringend geboten ist, derart gefährliche Massenvernichtungswaffen wie diejenigen, die chemische oder bakteriologische (biologische) Agenzien verwenden, durch wirksame Massnahmen aus den Waffenbeständen der Staaten zu entfernen,

in der Erkenntnis, dass eine Übereinkunft über das Verbot bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen einen ersten möglichen Schritt zur Erzielung einer Übereinkunft über wirksame Massnahmen auch für das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung chemischer Waffen darstellt, und entschlossen, auf dieses Ziel gerichtete Verhandlungen fortzusetzen,

entschlossen, im Interesse der gesamten Menschheit die Möglichkeit einer Verwendung von bakteriologischen (biologischen) Agenzien und Toxinen als Waffen vollständig auszuschliessen,

 

Art. I

Jeder Vertragsstaat dieses Übereinkommens verpflichtet sich,

 

1.

mikrobiologische oder andere biologische Agenzien oder – ungeachtet ihres Ursprungs oder ihrer Herstellungsmethode – Toxine, von Arten und in Mengen, die nicht durch Vorbeugungs—, Schutz— oder sonstige friedliche Zwecke gerechtfertigt sind, sowie

2.

Waffen, Ausrüstungen oder Einsatzmittel, die für die Verwendung solcher Agenzien oder Toxine für feindselige Zwecke oder in einem bewaffneten Konflikt bestimmt sind,

niemals und unter keinen Umständen zu entwickeln, herzustellen, zu lagern oder in anderer Weise zu erwerben oder zu behalten.

 

Link: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19720074/index.html  Komplette U.N. Biowaffen-Konvention

 

Das Verbrechen der Aggression ist ein Straftatbestand nach dem Völkerrecht. Wortlaut, Quelle: Wikipedia, Das Aggressionsverbrechen erhält im Römischen Statut in der deutschen

Übersetzung folgenden Wortlaut:

„Artikel 8 (bis) – Verbrechen der Aggression

(1) Im Sinne dieses Statuts bedeutet „Verbrechen der Aggression“ die Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Ausführung einer Angriffshandlung, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, durch eine Person, die tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken.

(2) Im Sinne des Absatzes 1 bedeutet „Angriffshandlung“ die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen anderen Staat. Unabhängig von dem Vorliegen einer Kriegserklärung gilt in Übereinstimmung mit der Resolution 3314 (XXIX) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 14. Dezember 1974 jede der folgenden Handlungen als Angriffshandlung:

  1. a) die Invasion des Hoheitsgebiets eines Staates oder der Angriff auf dieses durch die Streitkräfte eines anderen Staates oder jede, wenn auch vorübergehende, militärische Besetzung, die sich aus einer solchen Invasion oder einem solchen Angriff ergibt, oder jede gewaltsame Annexion des Hoheitsgebiets eines anderen Staates oder eines Teiles desselben;
  2. b) die Bombardierung oder Beschießung des Hoheitsgebiets eines Staates durch die Streitkräfte eines anderen Staates oder der Einsatz von Waffen jeder Art durch einen Staat gegen das Hoheitsgebiet eines anderen Staates;
  3. c) die Blockade der Häfen oder Küsten eines Staates durch die Streitkräfte eines anderen Staates;
  4. d) ein Angriff der Streitkräfte eines Staates auf die Land-, See- oder Luftstreitkräfte oder die See- und Luftflotte eines anderen Staates;
  5. e) der Einsatz von Streitkräften eines Staates, die sich mit der Zustimmung eines anderen Staates in dessen Hoheitsgebiet befinden, unter Verstoß gegen die in der entsprechenden Einwilligung oder Vereinbarung vorgesehenen Bedingungen oder jede Verlängerung ihrer Anwesenheit in diesem Hoheitsgebiet über den Ablauf der Geltungsdauer der Einwilligung oder Vereinbarung hinaus;
  6. f) das Handeln eines Staates, wodurch er erlaubt, dass sein Hoheitsgebiet, das er einem anderen Staat zur Verfügung gestellt hat, von diesem anderen Staat dazu benutzt wird, eine Angriffshandlung gegen einen dritten Staat zu begehen;
  7. g) das Entsenden bewaffneter Banden, Gruppen, irregulärer Kräfte oder Söldner durch einen Staat oder in seinem Namen, die mit Waffengewalt gegen einen anderen Staat Handlungen von solcher Schwere ausführen, dass sie den oben aufgeführten Handlungen gleichkommen, oder seine wesentliche Beteiligung daran.Formularbeginn

 

Es ist geplant die Strafanzeige Presse-öffentlich und öffentlich zu machen. Es wird um Eingangsbestätigung gebeten und weitere Informationen über aktuelle Entwicklungen, sobald wie möglich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Autor, Schriftsteller, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter

 

Anlage: Ergänzung ANHANG zur Strafanzeige Corona-Virus vom 28. März 2020 als PDF

 

Digitale Vernetzung: Einladung zur LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz

Ludwigshafen am Rhein/Mainz. 24. Februar 2020. Bereits am 15. Februar 2020 habe ich rund 50 Menschen bei der Regionalkonferenz Süd zur Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber für die Landesliste von DIE LINKE für die Landtagswahlenin Rheinland in Frankenthal in der Pfalz eingeladen die Neubelebung, Neugründung und Gründung der LAG (Landesarbeitsgemeinschaft) Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz mitzugestalten und aktiv mitzuwirken. Seit Dezember 2019 bin ich einer der gewählten Sprecherinnen und Sprecher in der Bundesarbeitsgemeinschaft BAG Netzpolitik DIE LINKE – digitale Linke.

Der Themenkomplex Netzpolitik und Digitalisierung ist weitreichend und betrifft alle Lebensbereiche von Menschen, etwa in der Mobilität (Verkehr, Auto, Straßenbahn, Zug, Flugverkehr, Reisen mit weiteren Verkehrsmitteln), Gesundheit, Soziales, Medien, neue Medien, Kunst, Kultur, Infrastruktur, Finanzen, Politik, Gegenwart, Zukunft, Natur- Tier- Umwelt- und Klimaschutz, Universitäten, Bildung, Ausbildung, Europa, Deutschland, Rheinland-Pfalz, die Welt und viele weitere Bereiche.

Netzpolitik und alle verbundenen Themenbereiche sind zu wichtig und sehr ernst, so dass eine Vernachlässigung des Themenkomplex-Feldes oder Bereiches Netzpolitik und Digitalisierung keine Option ist. Als Mitglied von DIE LINKE, die wir uns üblicherweise in der Arbeit der Opposition befinden, genügt es natürlich, meiner Überzeugung entsprechend, NICHT nur Forderungen und Wünsche zu stellen, sondern es ist wichtig aktiv, sozial, solidarisch aktiv zu werden und verantwortungsbewusst zu handeln. In nicht wenigen Fällen und Situationen ist es auch wichtig, neue Impulse und Ideen zu schenken.

Daher lade vor allem ALLE MENSCHEN aus Rheinland-Pfalz, alle Genossinnen und Genossen von DIE LINKE in Rheinland-Pfalz, Schülerinnen, Schüler, Studentinnen, Studenten herzlich ein auch digital vernetzt, im Aufbau, der Neugründung und Gründung der LAG (Landesarbeitsgemeinschaft) DIE LINKE in Rheinland-Pfalz mitzuwirken und mitzugestalten.

Andreas Klamm: “Netzpolitik und Digitialisierung ist für alle Menschen auch in Rheinland-Pfalz wichtig”. Foto: oterapro

Da ich als Journalist, Autor, Moderator, Musik- und Medien-Produzent, Musiker, Fernseh- und Radio-Produzent mich bereits aus beruflichen Gründen mit dem Themenkomplex Netzpolitik und Digitalisierung oft Tag und Nacht beschäftigen darf, war es mir ein wichtiges Anliegen und selbstverständlich ist es dies auch weiterhin die Initiative für die Gründung einer LAG (Landesarbeitsgemeinschaft) Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz zu wagen und “anzurollen”.

Die LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz denkt natürlich nicht nur über digitale Vernetzung nach, sondern lebt digitale Vernetzung ganz praktisch aus, Dank der Hilfe von Wachstumswende. Besonderer und herzlicher DANK möchte ich an das Team von Wachstumswende senden.

Warum ist auch digitale Vernetzung nicht nur in der LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz oder in DIE LINKE wichtig?

Wir alle werden zur Zeit Zeugen der sozio-ökologischen Transformationen und von Verkehrswenden und sicher kennt fast jeder inzwischen auch die Anliegen und Forderungen von Fridays For Future.

Digitale Vernetzung und Vermeidung von Verkehrsbelastungen

In der Verkehrswende genügt es sicher nicht nur vom Auto und Motorrad auf Straßenbahnen und Züge umzusteigen oder vom Flugzeug in die Deutsche Bahn umzusteigen. Denn Verkehr bedeutet Verkehr mit Belastungen für Menschen, Tiere und Umwelt. Woher mag wohl die Energie für Straßenbahnen, Elektro-Busse und Züge der Bahn stammen? Nicht selten auch aus Atomstrom bzw. aus Atomkraftwerken. Die Züge der Deutschen Bahn sind im Beispiel mit Stand von Februar 2020 keineswegs alle auf Solarstrom-Betrieb umgestellt.

Daher ist es auch ein berechtigter Gedanken-Ansatz, wie können wir Verkehr mit Hilfe des Einsatz technischer Hilfen, etwa Internet, Telefon, Telefonkonferenzen, Videokonferenzen generell vermeiden oder zumindest doch sinnvoll reduzieren. Rheinland-Pfalz ist ein großes Flächenland und kein vernünftig denkender Mensch würde erwarten, dass ein Student oder Mensch mit dem Fahrrad von Ludwigshafen am Rhein nach Mainz, Koblenz oder Trier fährt, da die Entfernungen für Fussgänger und Fahrrad-Fahrer zu weit sind, bei allem Engagement für klimaneutrale, verantwortliche Mobilität.

Daher glaube ich, ist es ein wichtiger Gedanken-Ansatz, Verkehr, soweit wie möglich zu reduzieren. Dies ist nicht immer möglich. Ein bis zweimal im Jahr sollte es natürlich auch ortsgebundene Mitglieder-Treffen in Ludwigshafen oder Mainz geben. Doch was die Arbeit im Bereich LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz anbelangt ist natürlich Tele-Arbeit, Arbeit im Home Office und Tele-Kooperation sinnvoll und möglich, im Beispiel via Internet, Telefon, Telefonkonferenzen, Videokonferenzen oder auch Konferenzen via Messenger-Diensten (Signal, Zoom und viele andere). Daher ist es auch beispielgebend nicht nur zu digitaler Vernetzung Referate zu halten, davon zu berichten, zu sprechen, schreiben und zu diskutieren, sondern digitale Vernetzung innerhalb und selbstverständich auch ausserhalb von Parteien und unserer Partei DIE LINKE kommunal, landesweit, bundesweit, Europa-weit und auch weltweit anzubieten und möglich zu machen.

Teilhabe und Digitale Vernetzung

Wenn wir an die Teilhabe, sozio-kulturelle, gesellschaftliche und politische Teilhabe aller Menschen denken, sollten wir bitte nicht vergessen, dass es behinderte und schwerbehinderte Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator gibt, die bereits aufgrund von Erkrankungen oder von Unfällen in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz leider oft von sozio-kultureller, gesellschaftlicher Teilhabe und von politischer Teilhabe komplett ausgegrenzt werden, weil diese Menschen weder über Verkehrsmittel noch über finanzielle Mittel verfügen, die es erlauben könnten, jeden zweiten oder dritten Tag von Stadt zu Stadt in Rheinland-Pfalz zu fahren.

Blicken wir etwas weiter, so gilt natürlich auch an Studentinnen, Studenten, Schülerinnen und Schüler, Rentner und Rentnerinnen zu denken oder Menschen mit wirtschaftlich, finanziell, begrenzten Möglichkeiten, die aufgrund finanzieller nicht ausreichender Budgets leider oft auch nicht in der Lage sind jeden zweiten oder dritten Tag von Stadt zu Stadt in Rheinland-Pfalz zu reisen oder zu fahren.

Internet, Telefonkonferenzen, Videokonferenzen oder Konferenzen via Chat-Messenger Diensten unterschiedlicher Art erlauben auch Menschen ungeachtet der Herkunft mit erheblich stark, eingeschränkten finanziellen Budgets die sozio-kulturelle, gesellschaftliche und politische Teilhabe auch in Parteien oder Zusammenschlüssen, die mit Parteien verbunden sind, via Internet, Telefon- und Video-Konferenzen sowie weiterer technischer Hilfen.

Für die Mitarbeit in die LAG (Landesarbeitsgemeinschaft) Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz ist eine Mitgliedschaft in der Partei DIE LINKE selbstverständlich erwünscht und dennoch NICHT zwingend erforderlich, da die LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz auch als offenes und freies Schnupper-Angebot für politisch interessierte Menschen dienen kann und soll, damit Menschen testen können ob und wie diese sich auch aktiv in unterschiedlichesten Themen-Bereichen in DIE LINKE für die Menschen in Rheinland-Pfalz, Deutschland, Europa und in der Welt einbringen und engagieren wollen.

Einladung zur LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz

Die öffentliche, digitiale Projekt-Gruppe und Arbeitsgruppe und eine Microseite der LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz im Aufbau ist bei Wachstumswende mit folgender Link-Adresse zu finden: https://wachstumswende.de/project/lag-netzpolit…

Fragen beantworte ich gerne, soweit wie möglich:

Andreas Klamm
Schillerstr. 31
67141 Neuhofen
Verbandsgemeinde Rheinauen
Rhein-Pfalz-Kreis (Landkreis Ludwigshafen)
Rheinland-Pfalz
Tel. 0621 5867 8054
Fax 06236 4890 449
Internet: https://wachstumswende.de/project/lag-netzpolit…
Internet: https://www.andreas-klamm.de
Internet: https://www.andreas-klamm-journalist.de

Weitere und ausführliche Informationen zur BAG Netzpolitik DIE LINKE sind im Internet auf der Web-Seite bei www.dielinke-netzpolitik.de zu finden.

 

 

Digitale Vernetzung: Einladung zur LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz

Ludwigshafen am Rhein/Mainz. 24. Februar 2020. Bereits am 15. Februar 2020 habe ich rund 50 Menschen bei der Regionalkonferenz Süd zur Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber für die Landesliste von DIE LINKE für die Landtagswahlenin Rheinland in Frankenthal in der Pfalz eingeladen die Neubelebung, Neugründung und Gründung der LAG (Landesarbeitsgemeinschaft) Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz mitzugestalten und aktiv mitzuwirken. Seit Dezember 2019 bin ich einer der gewählten Sprecherinnen und Sprecher in der Bundesarbeitsgemeinschaft BAG Netzpolitik DIE LINKE – digitale Linke.

Der Themenkomplex Netzpolitik und Digitalisierung ist weitreichend und betrifft alle Lebensbereiche von Menschen, etwa in der Mobilität (Verkehr, Auto, Straßenbahn, Zug, Flugverkehr, Reisen mit weiteren Verkehrsmitteln), Gesundheit, Soziales, Medien, neue Medien, Kunst, Kultur, Infrastruktur, Finanzen, Politik, Gegenwart, Zukunft, Natur- Tier- Umwelt- und Klimaschutz, Universitäten, Bildung, Ausbildung, Europa, Deutschland, Rheinland-Pfalz, die Welt und viele weitere Bereiche.

Netzpolitik und alle verbundenen Themenbereiche sind zu wichtig und sehr ernst, so dass eine Vernachlässigung des Themenkomplex-Feldes oder Bereiches Netzpolitik und Digitalisierung keine Option ist. Als Mitglied von DIE LINKE, die wir uns üblicherweise in der Arbeit der Opposition befinden, genügt es natürlich, meiner Überzeugung entsprechend, NICHT nur Forderungen und Wünsche zu stellen, sondern es ist wichtig aktiv, sozial, solidarisch aktiv zu werden und verantwortungsbewusst zu handeln. In nicht wenigen Fällen und Situationen ist es auch wichtig, neue Impulse und Ideen zu schenken.

Daher lade vor allem ALLE MENSCHEN aus Rheinland-Pfalz, alle Genossinnen und Genossen von DIE LINKE in Rheinland-Pfalz, Schülerinnen, Schüler, Studentinnen, Studenten herzlich ein auch digital vernetzt, im Aufbau, der Neugründung und Gründung der LAG (Landesarbeitsgemeinschaft) DIE LINKE in Rheinland-Pfalz mitzuwirken und mitzugestalten.

Andreas Klamm: “Netzpolitik und Digitialisierung ist für alle Menschen auch in Rheinland-Pfalz wichtig”. Foto: oterapro

Da ich als Journalist, Autor, Moderator, Musik- und Medien-Produzent, Musiker, Fernseh- und Radio-Produzent mich bereits aus beruflichen Gründen mit dem Themenkomplex Netzpolitik und Digitalisierung oft Tag und Nacht beschäftigen darf, war es mir ein wichtiges Anliegen und selbstverständlich ist es dies auch weiterhin die Initiative für die Gründung einer LAG (Landesarbeitsgemeinschaft) Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz zu wagen und “anzurollen”.

Die LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz denkt natürlich nicht nur über digitale Vernetzung nach, sondern lebt digitale Vernetzung ganz praktisch aus, Dank der Hilfe von Wachstumswende. Besonderer und herzlicher DANK möchte ich an das Team von Wachstumswende senden.

Warum ist auch digitale Vernetzung nicht nur in der LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz oder in DIE LINKE wichtig?

Wir alle werden zur Zeit Zeugen der sozio-ökologischen Transformationen und von Verkehrswenden und sicher kennt fast jeder inzwischen auch die Anliegen und Forderungen von Fridays For Future.

Digitale Vernetzung und Vermeidung von Verkehrsbelastungen

In der Verkehrswende genügt es sicher nicht nur vom Auto und Motorrad auf Straßenbahnen und Züge umzusteigen oder vom Flugzeug in die Deutsche Bahn umzusteigen. Denn Verkehr bedeutet Verkehr mit Belastungen für Menschen, Tiere und Umwelt. Woher mag wohl die Energie für Straßenbahnen, Elektro-Busse und Züge der Bahn stammen? Nicht selten auch aus Atomstrom bzw. aus Atomkraftwerken. Die Züge der Deutschen Bahn sind im Beispiel mit Stand von Februar 2020 keineswegs alle auf Solarstrom-Betrieb umgestellt.

Daher ist es auch ein berechtigter Gedanken-Ansatz, wie können wir Verkehr mit Hilfe des Einsatz technischer Hilfen, etwa Internet, Telefon, Telefonkonferenzen, Videokonferenzen generell vermeiden oder zumindest doch sinnvoll reduzieren. Rheinland-Pfalz ist ein großes Flächenland und kein vernünftig denkender Mensch würde erwarten, dass ein Student oder Mensch mit dem Fahrrad von Ludwigshafen am Rhein nach Mainz, Koblenz oder Trier fährt, da die Entfernungen für Fussgänger und Fahrrad-Fahrer zu weit sind, bei allem Engagement für klimaneutrale, verantwortliche Mobilität.

Daher glaube ich, ist es ein wichtiger Gedanken-Ansatz, Verkehr, soweit wie möglich zu reduzieren. Dies ist nicht immer möglich. Ein bis zweimal im Jahr sollte es natürlich auch ortsgebundene Mitglieder-Treffen in Ludwigshafen oder Mainz geben. Doch was die Arbeit im Bereich LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz anbelangt ist natürlich Tele-Arbeit, Arbeit im Home Office und Tele-Kooperation sinnvoll und möglich, im Beispiel via Internet, Telefon, Telefonkonferenzen, Videokonferenzen oder auch Konferenzen via Messenger-Diensten (Signal, Zoom und viele andere). Daher ist es auch beispielgebend nicht nur zu digitaler Vernetzung Referate zu halten, davon zu berichten, zu sprechen, schreiben und zu diskutieren, sondern digitale Vernetzung innerhalb und selbstverständich auch ausserhalb von Parteien und unserer Partei DIE LINKE kommunal, landesweit, bundesweit, Europa-weit und auch weltweit anzubieten und möglich zu machen.

Teilhabe und Digitale Vernetzung

Wenn wir an die Teilhabe, sozio-kulturelle, gesellschaftliche und politische Teilhabe aller Menschen denken, sollten wir bitte nicht vergessen, dass es behinderte und schwerbehinderte Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator gibt, die bereits aufgrund von Erkrankungen oder von Unfällen in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz leider oft von sozio-kultureller, gesellschaftlicher Teilhabe und von politischer Teilhabe komplett ausgegrenzt werden, weil diese Menschen weder über Verkehrsmittel noch über finanzielle Mittel verfügen, die es erlauben könnten, jeden zweiten oder dritten Tag von Stadt zu Stadt in Rheinland-Pfalz zu fahren.

Blicken wir etwas weiter, so gilt natürlich auch an Studentinnen, Studenten, Schülerinnen und Schüler, Rentner und Rentnerinnen zu denken oder Menschen mit wirtschaftlich, finanziell, begrenzten Möglichkeiten, die aufgrund finanzieller nicht ausreichender Budgets leider oft auch nicht in der Lage sind jeden zweiten oder dritten Tag von Stadt zu Stadt in Rheinland-Pfalz zu reisen oder zu fahren.

Internet, Telefonkonferenzen, Videokonferenzen oder Konferenzen via Chat-Messenger Diensten unterschiedlicher Art erlauben auch Menschen ungeachtet der Herkunft mit erheblich stark, eingeschränkten finanziellen Budgets die sozio-kulturelle, gesellschaftliche und politische Teilhabe auch in Parteien oder Zusammenschlüssen, die mit Parteien verbunden sind, via Internet, Telefon- und Video-Konferenzen sowie weiterer technischer Hilfen.

Für die Mitarbeit in die LAG (Landesarbeitsgemeinschaft) Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz ist eine Mitgliedschaft in der Partei DIE LINKE selbstverständlich erwünscht und dennoch NICHT zwingend erforderlich, da die LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz auch als offenes und freies Schnupper-Angebot für politisch interessierte Menschen dienen kann und soll, damit Menschen testen können ob und wie diese sich auch aktiv in unterschiedlichesten Themen-Bereichen in DIE LINKE für die Menschen in Rheinland-Pfalz, Deutschland, Europa und in der Welt einbringen und engagieren wollen.

Einladung zur LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz

Die öffentliche, digitiale Projekt-Gruppe und Arbeitsgruppe und eine Microseite der LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz im Aufbau ist bei Wachstumswende mit folgender Link-Adresse zu finden: https://wachstumswende.de/project/lag-netzpolit…

Fragen beantworte ich gerne, soweit wie möglich:

Andreas Klamm
Schillerstr. 31
67141 Neuhofen
Verbandsgemeinde Rheinauen
Rhein-Pfalz-Kreis (Landkreis Ludwigshafen)
Rheinland-Pfalz
Tel. 0621 5867 8054
Fax 06236 4890 449
Internet: https://wachstumswende.de/project/lag-netzpolit…
Internet: https://www.andreas-klamm.de
Internet: https://www.andreas-klamm-journalist.de

Weitere und ausführliche Informationen zur BAG Netzpolitik DIE LINKE sind im Internet auf der Web-Seite bei www.dielinke-netzpolitik.de zu finden.

Hanau: Kaum fassbares Leid und die Suche nach Heilung für schwer traumatisierte Menschen

Hilfe-Angebote via Telefon, Internet und ein spirituelles Hilfe-Angebot für Menschen mit Glauben

 

Hanau. 21. Februar 2021. Die Betroffenheit, das Leiden, der Schock und die psycho-emotionalen Traumata nach dem rassistischen Terror-Akt und Morden geliebter Menschen in Hanau sind groß. Das Leid, das die Familien, Freunde und Verwandten der 11 Menschen am 19. Februar 2020 unerwartet in Hanau in Hessen und mitten in Deutschland getroffen hat, ist in Worte kaum zu fassen.

 

Viele Menschen sind auf der Suche nach möglichen Schuldigen und verantwortlichen Menschen. Doch helfen Schuldzuweisungen im Sinne für eine mögliche Heilung in der Gegenwart und Zukunft? Beobachter, Menschen und Experten suchen nach Ursachen, Hintergründen und Zusammenhängen. Die Antworten können im Sinne der menschlichen, strafrechtlichen und gesamtgesellschaftlichen Aufarbeitung der Gewalt-Verbrechen von Hanau wichtig für viele Menschen sein.

 

Die Antworten können für die Gegenwart und Zukunft noch wichtiger sein, um künftige Gewalt-Verbrechen und Terror-Akte, wenn möglich, zu verhindern und abzuwenden und die Würde und das Leben von möglichst allen Menschen zu verteidigen zu schützen und zu bewahren.

 

Andere Menschen suchen nach Möglichkeiten und Wegen, wie sich möglichst viele Menschen wirkungsvoll Rassismus, Antisemitismus, Menschen-Feindlichkeit entgegen stellen können und die Würde aller Menschen und universelle, garantiere Allgemeine Menschenrechte aller Menschen ungeachtet ihrer Herkunft in der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland und Europa schützen, bewahren und verteidigen können.

 

Viele Menschen in Deutschland verbindet nach den Schrecken, der Traumatisierungen und Auswirkungen der zwei Diktaturen, die es in Deutschland in den Jahren 1933 bis 1945 und 1949 bis 1990 gab, das Bewusstsein und die Erkenntnis, dass wir keinen weiteren Holocaust, Terror, Krieg, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, Rassismus, Nationalismus und Antisemitismus zulassen dürfen. Viele Menschen wissen oder ahnen zumindest: „Wenn die Guten (Menschen) nicht kämpfen (handeln, arbeiten, wirken), besteht die Gefahr, dass das Böse siegt.“

 

Viele Menschen sind von dem Willen und dem Geist beseelt für Menschenrechte, für die Würde aller Menschen, für den Schutz und die Bewahrung des Lebens aller Menschen, für Demokratie, für Grundrechte für Bürgerrechte, Frieden, Freiheit, soziale Gerechtigkeit und Solidarität mit Vernunft begabt zu wirken, zu arbeiten und zu handeln. Es gibt vielfältige und kreative Möglichkeiten sich für proklamierte, garantierte und universelle Allgemeine Menschenrechte zu engagieren und aktiv zu werden.

 

Während andere Menschen bereits erkannt haben, dass jetzt die Zeit ist, Menschenrechte und das Leben von Menschen zu schützen, zu bewahren und zu verteidigen, befinden sich andere Menschen noch im Kampf mit der Aufarbeitung des in Worte kaum fassbaren Leids, das den betroffenen Familien und einer Vielzahl weiterer Menschen widerfahren ist, viele Menschen trauern, befinden sich im Schock und sind psycho-emotional schwer traumatisiert.

 

Die Terror-Akte und Gewalt-Verbrechen haben nicht nur die Menschen in Hanau, sondern auch an vielen anderen Orten in Deutschland in eine Schockstarre und in tiefen Schmerz versetzt.

 

Hilfen in Krisen, bieten Online- und Telefon-Beratungs-Dienste wie die Telefonseelsorge, Tel. 0800/111 0 111 · 0800/111 0 222 · 116 123, online erreichbar via Web-Seite bei https://www.telefonseelsorge.de . Darüber hinaus gibt es weitere Communities und Krisen-Telefone bei psychischen Problemen die via Google-Suche gefunden werden können.

Zudem gibt es oft die Möglichkeit bei Seelsorgerinnen und Seelsorgern in Kirchen, Moscheen, Synagogen und weiteren Gebets-Häuser weiterer Religions- und Glaubensgemeinschaften zu finden.

Für Menschen, die das Geschenk des Glaubens an einen Allmächtigen, barmherzigen und lieben Gott haben oder auch an gütige, liebe Universelle Höhere Mächte glauben, gibt es zudem die Möglichkeit in Gebet und Fürbitte auch natürliche, übernatürliche und spirituelle Hilfe im Glauben zu erbitten und anzunehmen.

 

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert unter anderem in Artikel 18 allen Menschen Glaubens- Gewissens- und Religions-Freiheit und seine Religion und Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

 

Für die Menschen in Hanau und für die Menschen in Deutschland habe ich daher ein Gebet und eine Fürbitte geschrieben, die wer mag jeder Mensch frei, allein oder in Gemeinschaft mit anderen Menschen öffentlich oder privat beten kann. Vielleicht kann das Gebet und die Fürbitte für die Menschen in Hanau und für die Menschen in Deutschland zumindest einigen Menschen, Trost, Liebe, Heilung, Gesundheit, Schutz und Bewahrung schenken und möglichst vielen Menschen helfen die Würde aller Menschen, das Leben aller Menschen in Deutschland und die Menschenrechte zu schützen, zu bewahren und zu verteidigen.

 

Menschen ungeachtet ihrer Herkunft, ungeachtet dessen ob diese in Deutschland geboren wurden oder auch nicht, ungeachtet dessen, ob Menschen aus fernen oder nahen Ländern nach Deutschland und in die Bundesrepublik Deutschland reisen, sollten bitte nicht in Angst in Deutschland leben müssen, sondern sollte Liebe, Vernunft, Begabung, soziale Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit, die Würde von Menschen und garantierte und universelle Menschenrechte in Deutschland finden, die für alle Menschen erhalten, verteidigt, geschützt und bewahrt bleiben. Andreas Klamm

 

 

Ein Gebet und Fürbitte für die Menschen von Hanau

Ein Gebet und Fürbitte für die Menschen in Deutschland

 

Allmächtiger, barmherziger und gütiger Gott der HERR!

Gütige und liebe Höhere Universelle Ordnungen!

 

Mit Danksagung bringen wir unseren Schmerz, unser Leid, Kummer, Sorgen, Nöte und Ängste im Gebet und Fürbitte vor Euch!

 

Weinend rufen wir zu Dir und zu Euch in den Stunden großer Not und tiefer Verzweiflung.

 

Unsere Brüder und Schwestern in Hanau haben am 19. Februar 2020, 11 ihrer Kinder, Freunde, Bekannte und Familien-Mitglieder verloren durch schreckliche Gewalt die uns fremd und unverständlich ist.

Viele Fragen bleiben offen.

Die Schmerzen und das Leid sind groß. Unsere Tränen fließen Tag und Nacht. Junge Menschen, die ihr Leben mit vielen Hoffnungen auf eine wunderbare Gegenwart und Zukunft noch vor sich sahen, wurden durch brutale und erschütternde Gewalt unerwartet auf schreckliche Weise aus unserer Mitte gerissen.

 

Schenke allen Familien und Freunden, Trost, Beistand, Heilung, Geborgenheit und viel, sehr viel Liebe.

 

Bitte helft, dass die geliebten Menschen, die aus unserer Mitte in Hanau gerissen wurden im Herzen und im würdigen Gedächtnis in unserer Gemeinschaft weiterleben.

 

Allmächtiger, barmherziger und gütiger Gott der HERR!

Gütige und liebende Höhere Universelle Ordnungen!

 

Bitte schenkt den Familien, die ihre Liebsten verloren haben, Trost, Beistand, Geborgenheit, Liebe, Heilung und alle Dinge, die die Menschen zum Leben brauchen. Vor Euch gibt es keine Geheimnisse und lange bevor wir wagen im Gebet und Fürbitte auszusprechen was wir in dieser Zeit brauchen, wisst Ihr bereits welcher Hilfe, welcher Gnade und welchem Beistand wir bedürftig sind.

 

Bitte seid unserer Schwachheit gnädig und schenkt uns, jedem Menschen und Deutschland, der Bundesrepublik Deutschland, Vergebung, dass wir schwach waren und nicht mehr vor der Katastrophe in Hanau für Menschenrechte, Grundrechte, für die Würde von Menschen und für das Leben von Menschen und den Schutz für das Leben von Menschen gewirkt, gearbeitet und gehandelt haben.

Bitte schenkt uns allen Vergebung, Gnade und Heilung.

 

Allmächtiger, barmherziger und gütiger Gott der HERR!

Gütige und liebende Höhere Universelle Ordnungen!

Bitte gebt und schenkt uns frei aus Eurer unendlichen Liebe und Gnade, die wir in unserer Schwachheit in tiefer Trauer und Verzweiflung, in den Stunden und Tagen schwerer Not zu Euch in im Gebet und Fürbitte rufen, beten, bitten und flehen:

 

  • Liebe
  • Gnade
  • Barmherzigkeit
  • Weisheit
  • Heilung
  • Vernunft
  • Güte
  • Courage
  • Mut
  • Kraft
  • Freunde und
  • Freude

 

um fleißig und ausdauernd zu wirken, zu handeln und zu arbeiten zu allen Zeiten frei, im Geiste des Friedens, der Liebe, der Hoffnung, der Gerechtigkeit, der Schwesterlichkeit, der Brüderlichkeit und Geschwisterlichkeit für

 

  • Liebe
  • Menschlichkeit
  • Menschenrechte
  • Grundrechte
  • Güte
  • Barmherzigkeit
  • Frieden
  • Dialog
  • Verständigung und
  • Heilung

 

für alle Menschen ungeachtet ihrer sozialen, nationalen, geografischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Herkunft und Stellung, für die Menschenrechte, für die Verteidigung und für den Schutz von Menschenrechten, für die Verteidigung und für den Schutz des Lebens und der Würde aller Menschen ungeachtet ihrer Herkunft.

 

 

 

Allmächtiger, barmherziger und gütiger Gott der HERR!

Gütige und liebende Höhere Universelle Ordnungen!

 

Bitte gebt uns frei aus Eurer unendlichen Liebe, Gnade und Weisheit, die Courage, sozio-ökologisch verantwortungsvoll und liebevoll mit Weisheit zu handeln, zu wirken und zu arbeiten, damit alle Menschen und dieses Land, Deutschland, die Bundesrepublik Deutschland und unser Kontinent, Europa, auf dem wir, erfüllt mit Dankbarkeit leben dürfen, an allen Orten und stets zu allen Zeiten erfüllt werden mögen mit Menschlichkeit, mit Würde für alle Menschen, mit Menschenrechten, mit Liebe, mit Weisheit, mit Vernunft und Begabung, mit Solidarität, mit Frieden, Heilung, Gesundheit und uns ein Sinn geschenkt wird für soziale Gerechtigkeit und wir erkennen wie wir für Gerechtigkeit wirken, handeln arbeiten können zum Schutz von allen Menschen, von Tieren, Natur, Umwelt und Klima und dieses Landes, Deutschland und des Kontinents auf dem wir leben dürfen: Europa.

 

Allmächtiger, barmherziger und gütiger Gott der HERR!

Gütige und liebende Höhere Universelle Ordnungen!

 

Bitte lasst uns nicht müde werden in der Tat und Wahrheit für Liebe, Gerechtigkeit, Menschlichkeit, Menschenrechte, Würde aller Menschen, Freundlichkeit, Geschwisterlichkeit und für Frieden in diesem Land, in Europa und in der Welt zu handeln, zu wirken und zu arbeiten.

 

Allmächtiger, barmherziger und gütiger Gott der HERR!

Gütige und liebende Höhere Universelle Ordnungen!

 

Bitte seid stets an allen Orten unsere treuen Begleiter mit Liebe, Gnade, Weisheit und schenkt uns die Dinge zum Leben deren wir bedürftig sind.

Bitte gebt und schenkt uns Liebe und Wahrheit.

 

 

Allmächtiger, barmherziger und gütiger Gott der HERR!

Gütige und liebende Höhere Universelle Ordnungen!

 

Wir DANKEN Euch aus ganzem Herzen für Eure unendliche Liebe, Weisheit, Gnade und Güte.

 

Amen.

 

 

 

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Auszug)

  • Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit)

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

  • Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit)

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. Andreas Klamm