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Andreas Klamm ist Kandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz mit einer Assistenzhündin als Hilfe

Mainz / Ludwigshafen am Rhein. 25. November 2020. Bereits im Juli 2020 wurde auf dem Landesparteitag in Andernach Andreas Klamm als Kandidat für Listenplatz 20 für die Landesliste von DIE LINKE für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 gewählt und am 19. September 2021 darüber hinaus als Kandidat für den Wahlkreis 38 in Ludwigshafen am Rhein gewählt. Zum Wahlkreis 38 zählen unter anderem Mutterstadt, Dannstadt-Schauernheim, Böhl-Iggelheim, Limburgerhof, Neuhofen, Waldsee, Altrip, Rheinauen und weitere Gemeinden in der Vorderpfalz.

Andreas Klamm ist Journalist, Autor, Musik- und Medien-Produzent, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger (Krankenpfleger) mit dreijähriger Ausbidung und Rettungssanitäter. Themen für die sich der soziale Aktivist und Gründer der Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekte, Regionalhilfe. de (www.regionalhilfe.de) einsetzt sind unter anderem Teilhabe, Inklusion, Selbstbestimmtes Leben, soziale Sicherheit, soziale Gerechtigkeit, Pflege, Gesundheit, Medizin, Verständigung, Frieden, Freiheit, Dialog, die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens, Grund- und Menschenrechte.

In der Folge mehrerer Erkrankungen und Unfälle ist Andreas Klamm seit 2014 schwerbehindert und kann nur noch kleine bis mittlere Strecken mit Gehstöcken laufen. Für die mittleren und längeren Wegstrecken ist Andreas Klamm auf die Hilfe eines Rollstuhls angewiesen und auf die Hilfe seiner ausgebildeten Assistenzhündin Ayla von der Hardt. “Behinderte Menschen werden oft in Gesellschaft und Poitik noch nicht einmal wahrgenommen. Daher sind mir die Themen Teilhabe, Inklusion und Selbstbestimmtes Leben besonders wichtig und ich möchte im Landtag von Rheinland-Pfalz den Anliegen, Bedürfnissen, Sorgen und Nöten von behinderten und schwerbehinderten Menschen eine Stimme geben und für die Anliegen der Menschen sprechen.”, erklärt der 52jährige.

Andreas Klamm ist Buch-Autor von 12 veröffentlichten Büchern in deutscher und englischer Sprache und Musik-Produzent und Komponist von insgesamt 16 veröffentlichten Musik-Alben je 14 Songs, die bei allen bekannten Diensten, wie Spotify, Amazon, Deezer, Tidal, Napster erhältich sind.

Andreas Klamm und Ayla von der Hardt. Andreas Klamm wurde am 4. Juli 2020 für Listenplatz 20 für die Landtagswahlen als Kandidat für die Landesliste von DIE LINKE gewählt und am 19. September 2020 als direkter Kandidat für den Wahlkreis 38, dazu zählen unter anderem Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Limburgerhof, Neuhofen, Waldsee, Otterstadt, Altrip. Foto: DIE LINKE

Weitere Themen für die sich Andreas Klamm engagiert sind: Tier- Natur- Umwelt- und Klimaschutz. “Eines meiner Musik-Alben “Green Fair For Justice” mit 14 Liedern ist komplett den Themenbereichen Tier- Natur- Umwelt- und Klimaschutz gewidmet.”, ergänzt Andreas Klamm im Gespräch.

Meine Assistenzhündin Ayla von der Hardt begleitet mich seit dem Jahr 2013 und hatte das Glück auch im Pflegeheim ausgebildet zu werden.

“Eine sichtbare Behinderung kann man nicht verstecken, ebenso wenig wie Gehstöcke und Rollstuhl und so stehe ich auch dazu, dass mir meine Assistenzhündin Ayla von der Hardt hilft und mich an alle Orte, auch zur Wahl als Kandidat für die Landtagswahlen auf einem Landesparteitag begleitet.”, erklärt Andreas Klamm. Es gäbe keinen Grund dafür die Assistenzhündin Ayla zu verstecken. Das gelte auch im Engagement für Politik, Menschen und selbstverständlich auch für die Kandidatur für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz im März 2021.

Soziale Sicherheit in Corona Zeiten

Soziale Sicherheit in Corona Zeiten ist für Menschen, nach Auffassung von Klamm, ein besonders wichtiges Thema. Denn im Deutschland des Jahres 2020 sind behinderte und schwerbehinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt, speziell auch im Rollstuhl immer noch oft und in vielen Bereichen Chancen-los und komplett ausgeschlossen. Viele Unternehmen und Arbeitgeber, die ich kennenlernen konnte, empfinden Menschen mit Behinderung und Schwerbehinderung “immer noch als Belastung” und verzichten auf eine Einstellung. Das bedeute im Klartext auch, dass behinderten Menschen nicht selten die finanziellen Grundlagen zu einem Leben in Würde in Deutschland fehlen und dies obgleich die U.N. Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung immerhin bereits seit 2009 ein Bundesgesetz ist.

Wer nicht ausreichend finanzielle Mittel zum Leben in Deutschland erhält, hat natürlich auch kein Geld für Hilfemittel, so sehr diese auch gebraucht werden.

“Die Realität und Praxis zwischen Anspruch in Sachen Teilhabe, Inklusion und Selbstbestimmtes Leben können sehr weit auseinander reichen. Es gibt viel Arbeit für DIE LINKE, die es im Landtag zu leisten gilt. DIE LINKE fehlt definitiv im Landtag von Rheinland und wird als starke Stimme für soziale Themen im Landtag und als starke soziale Opposition gebraucht. Umso mehr hoffe ich, dass möglichst viele Menschen DIE LINKE unterstützen und im März 2021 in den Landtag wählen werden.”, meint Andreas Klamm.

Seiner Überzeugung nach könnten mit der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens alle Menschen in Deutschland sicher durch die Corona-Krise geleitet werden.

Als Spitzenkandidaten für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 für DIE LINKE wurden die Poitikerin Melanie Wery-Sims (Bernkastel-Wittlich) und der Politiker David Schwarzendahl (Frankenthal) auf Listenplatz 2 und Listenplatz 1 gewählt. Insgesamt gibt es 20 Kandidatinnen und Kandidaten für DIE LINKE für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz.

Bürgersprechstunde via Telefon und Zoom-Videokonferenz

Bis zum 14. März 2021 bietet Andreas Klamm für Anliegen, Debatten und Diskussionen, täglich von Montag bis Samstag, 15.00 bis 21.00 Uhr Bürgersprechstunden via Tel. 0621 5867 8054 und Tel. 06236 48 929 74 und mittels Zoom Video-Konferenzen an und lädt zum Treffen via Internet ein.

Da aufgrund der Corona-Verordnungen persönliche Debatten und Treffen nicht möglich sind, bietet Andreas Klamm auch Online Chats bei regionalhilesozial, einen Social Media Network für soziale Medien- und Hile-Projekte, an: https://regionalhilfesozial.mn.co/members/5412626

Weitere Kontakt-Profile von Andreas Klamm

Twitter: http://www.twitter.com/AndreasKlamm

VK.com: https://vk.com/sozialelinke

VK.com: https://vk.com/andreaspklamm

Web-Seite: www.andreasklamm.de

WordPress Blog: https://andreasklamm.wordpress.com

Die Kandidatinnen und Kandidaten der Landesliste für DIE LINKE in Rheinland-Pfalz für die Landtagswahlen am 14. März 2021: https://www.dielinke-rhlp.de/landtagswahl/kandidatinnen/landesliste/ Andrew P. Harrod

Morddrohungen und Drohungen: Politik und (Streit-)Kultur muss ohne Morddrohungen in Deutschland möglich sein

Morddrohungen und Drohungen: Politik und (Streit-) Kultur muss ohne Morddrohungen in Deutschland möglich sein

Generalbundesanwaltschaft sollte ermitteln und Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier sollte ein Statement zur Demokratie, Frieden, Freiheit und Menschenrechte veröffentlichen

 

Von Andreas Klamm

Berlin. 21. Juli 2020/Meinung/Kommentar/– Zu zahlreichen Presse- und Medien-Berichten zu Mord-Drohungen gegen Politikerinnen, Poltiker, Journalistinnen, Journalisten, Aktivsitinnen und Aktivisten und Influencern erkläre ich wie folgt:

Zu Mord-Drohungen gegen Politiker, Journalisten & Influencern: Der Bundespräsident Dr. Frank Walter Steinmeier sollte sich einschalten. Politische (Streit-)Kultur und Politik muss ohne Drohungen & Morddrohungen gegen Politiker, Journalisten, Menschen in Deutschland möglich sein.

Darüber hinaus glaube ich, dass die Forderungen, wonach die Generalbundesanwaltschaft zu Droh-Mails gegen Politiker, Journalisten, Aktivisten und Influencern ermitteln sollte berechtigt sind. Wenn die Bundesrepublik Deutschland  als Rechtsstaat tatsächlich Menschen und den Rechtsstaat schützen wollen, dann sollten möglicherweise staatsgefährdende Gewaltandrohungen nicht als harmlos betrachtet werden.

In Artikel 1 des Grundgesetzes wird garantiert:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Andreas Klamm wurde Anfang Juli 2020 auf dem Parteitag, der Landesvertreter-Versammlung von DIE LINKE als Kandidat für die Landesliste auf Listenplatz 20 für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 gewählt. Foto: md
Als Journalist, Autor, Verleger, Herausgeber, Gesundheits- und Krankenpfleger, Musiker, Sänger, Komponist und Musik- Radio- Fernseh- und Medienproduzent habe ich kein Studium der Rechtswissenschaften absolviert, so dass ich keine fachliche, juristische Rechtsauffassung bieten kann.
Wenn wir jedoch an die besonderen historischen Ereignisse in Deutschland in den Jahren 1933 bis 1945 denken, kann es sich Deutschland und die Bundesrepbulik Deutschland nicht leisten “stillschweigend” Morddrohungen und Bedrohungen gegen Politiker, Politikerinnen, Journalistinnen, Journalisten, Aktivisten, Influencern und im Ehrenamt kommunalpolitisch engagierter Menschen hinzunehmen. Dies würde gegen die Grundsätze von Demokratie, Menschenrechte, Freiheit, Frieden und sicher auch gegen die Rechtsstaatlichkeit verstossen.

Demokratie, Menschenrechte, Frieden und Freiheit brauchen eine starke Stimme

Bereits im Paragraph 89a StGB Strafgesetzbuch werden jedoch staatsgefährdende Straftaten beschrieben.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
(1) Wer eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Eine schwere staatsgefährdende Gewalttat ist eine Straftat gegen das Leben in den Fällen des § 211 oder des § 212 oder gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b, die nach den Umständen bestimmt und geeignet ist, den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.
(2) Absatz 1 ist nur anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er
1.
eine andere Person unterweist oder sich unterweisen lässt in der Herstellung von oder im Umgang mit Schusswaffen, Sprengstoffen, Spreng- oder Brandvorrichtungen, Kernbrenn- oder sonstigen radioaktiven Stoffen, Stoffen, die Gift enthalten oder hervorbringen können, anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, zur Ausführung der Tat erforderlichen besonderen Vorrichtungen oder in sonstigen Fertigkeiten, die der Begehung einer der in Absatz 1 genannten Straftaten dienen,
2.
Waffen, Stoffe oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überlässt oder
3.
Gegenstände oder Stoffe sich verschafft oder verwahrt, die für die Herstellung von Waffen, Stoffen oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art wesentlich sind.
(2a) Absatz 1 ist auch anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er es unternimmt, zum Zweck der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat oder der in Absatz 2 Nummer 1 genannten Handlungen aus der Bundesrepublik Deutschland auszureisen, um sich in einen Staat zu begeben, in dem Unterweisungen von Personen im Sinne des Absatzes 2 Nummer 1 erfolgen.
(3) Absatz 1 gilt auch, wenn die Vorbereitung im Ausland begangen wird. Wird die Vorbereitung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union begangen, gilt dies nur, wenn sie durch einen Deutschen oder einen Ausländer mit Lebensgrundlage im Inland begangen wird oder die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland oder durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.
(4) In den Fällen des Absatzes 3 Satz 2 bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Wird die Vorbereitung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union begangen, bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, wenn die Vorbereitung weder durch einen Deutschen erfolgt noch die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland noch durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.
(5) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
(7) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn der Täter freiwillig die weitere Vorbereitung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat aufgibt und eine von ihm verursachte und erkannte Gefahr, dass andere diese Tat weiter vorbereiten oder sie ausführen, abwendet oder wesentlich mindert oder wenn er freiwillig die Vollendung dieser Tat verhindert. Wird ohne Zutun des Täters die bezeichnete Gefahr abgewendet oder wesentlich gemindert oder die Vollendung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat verhindert, genügt sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, dieses Ziel zu erreichen.
Politiker, Journalisten, Aktivisten und Influencer, die Mordrohungen und Drohungen via Post, E-Mail oder auf sonstige Weise erhalten, werden nicht nur in ihrer Würde verletzt, sondern auch in ihrer Freiheit und an der freien Berufs-Ausübungen, persönliche, freie Entfaltung und ihrer freien Arbeit gehindert und behindert.
Wenn Politiker, Journalisten, Aktivisiten und Influencer ohne Morddrohungen und Drohungen nicht mehr frei wirken und arbeiten können, dann kann man durchaus die Situation als “staatsgefährdende Vorbereitung von Gewalt-Taten betrachten”. Die kann in die Zuständigkeit der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe fallen.
Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier sollte sich nicht einschüchtern lassen und mahnende Worte zum Schutz von Politikerinnen, Politiker, Journalistinnen, Journalisten, Autoren, Aktivisiten, Influencer und kommunalpolitisch, engagierten Menschen öffentlich erklären und sprechen.
Andreas Klamm wurde auf dem Parteitag, der Landesvertreter-Versammlung und Landesvertreterinnen-Versammlung von DIE LINKE am 4. Juli 2020 auf Listenplatz 20 als Kandidat für die Landesliste für die Landtagswahlen am 14. März 2021 in Rheinland-Pfalz gewählt.
Presse- und Medien-Informationen:
Andreas Klamm
Tel. 0621 5867 8054