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LINKE: Engagement für die Menschen in der Pfalz – Andreas Klamm kandidiert für den Bezirkstag Pfalz auf Listenplatz 8 

LINKE: Engagement für die Menschen in der Pfalz – Andreas Klamm kandidiert für den Bezirkstag Pfalz auf Listenplatz 8 

Kaiserslautern-Siegelbach (limete). Bereits am Sonntag, 25. Februar 2024 wurde Andreas Klamm von der Mitgliederversammlung von DIE LINKE in Kaiserslautern – Siegelbach für die Bezirkstags-Wahl und Kommunalwahl am 9. Juni 2024 auf Listenplatz 8 von den Mitgliedern von DIE LINKE Rheinland-Pfalz gewählt. Damit gehört der Kandidierende den hinteren Listenplätzen an, die namentlich vermutlich nicht auf dem Wahl-Stimmzettel zu finden sein werden.

Zentrale Themen von Andreas Klamm, sind Frieden, soziale Gerechtigkeit, soziale Sicherheit, inter-kulturellen Dialog, Verständigung, Förderung von Künstlerinnen und Künstlern in der Pfalz, für Teilhabe, Inklusion und soziale Assistenz, für die Stärkung von Rechten und Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderung und Schwerbehinderung. Foto: oterapro

Als Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten wurden Sabrina Albers, Speyer, Listenplatz 1,  Stefan Glander, Kaiserslautern, Listenplatz 2, Lena Edel, Kaiserslautern, Listenplatz 3, Jens Schwaab, Landau, Listenplatz 4 und Pauline Vogelsanger, Winnweiler auf Listenplatz 5 für die Kommunalwahl am 9. Juni 2024 für die Wahl des Bezirkstag Pfalz gewählt.  

Andreas Klamm ist Journalist, Autor, Schriftsteller, Gesundheit- und Krankenpfleger und möchte sich für Frieden, soziale Gerechtigkeit, soziale Sicherheit, inter-kulturellen Dialog, Verständigung, Förderung von Künstlerinnen und Künstlern in der Pfalz, für Teilhabe, Inklusion und soziale Assistenz, für die Stärkung von Rechten und Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderung und Schwerbehinderung engagieren. Weitere und ausführliche Informationen sind bei www.dielinke-rheinpfalzkreis.de, www.dielinke-neuhofen.de und www.andreasklamm.de zu finden.

Morddrohungen und Drohungen: Politik und (Streit-)Kultur muss ohne Morddrohungen in Deutschland möglich sein

Morddrohungen und Drohungen: Politik und (Streit-) Kultur muss ohne Morddrohungen in Deutschland möglich sein

Generalbundesanwaltschaft sollte ermitteln und Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier sollte ein Statement zur Demokratie, Frieden, Freiheit und Menschenrechte veröffentlichen

 

Von Andreas Klamm

Berlin. 21. Juli 2020/Meinung/Kommentar/– Zu zahlreichen Presse- und Medien-Berichten zu Mord-Drohungen gegen Politikerinnen, Poltiker, Journalistinnen, Journalisten, Aktivsitinnen und Aktivisten und Influencern erkläre ich wie folgt:

Zu Mord-Drohungen gegen Politiker, Journalisten & Influencern: Der Bundespräsident Dr. Frank Walter Steinmeier sollte sich einschalten. Politische (Streit-)Kultur und Politik muss ohne Drohungen & Morddrohungen gegen Politiker, Journalisten, Menschen in Deutschland möglich sein.

Darüber hinaus glaube ich, dass die Forderungen, wonach die Generalbundesanwaltschaft zu Droh-Mails gegen Politiker, Journalisten, Aktivisten und Influencern ermitteln sollte berechtigt sind. Wenn die Bundesrepublik Deutschland  als Rechtsstaat tatsächlich Menschen und den Rechtsstaat schützen wollen, dann sollten möglicherweise staatsgefährdende Gewaltandrohungen nicht als harmlos betrachtet werden.

In Artikel 1 des Grundgesetzes wird garantiert:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Andreas Klamm wurde Anfang Juli 2020 auf dem Parteitag, der Landesvertreter-Versammlung von DIE LINKE als Kandidat für die Landesliste auf Listenplatz 20 für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 gewählt. Foto: md
Als Journalist, Autor, Verleger, Herausgeber, Gesundheits- und Krankenpfleger, Musiker, Sänger, Komponist und Musik- Radio- Fernseh- und Medienproduzent habe ich kein Studium der Rechtswissenschaften absolviert, so dass ich keine fachliche, juristische Rechtsauffassung bieten kann.
Wenn wir jedoch an die besonderen historischen Ereignisse in Deutschland in den Jahren 1933 bis 1945 denken, kann es sich Deutschland und die Bundesrepbulik Deutschland nicht leisten “stillschweigend” Morddrohungen und Bedrohungen gegen Politiker, Politikerinnen, Journalistinnen, Journalisten, Aktivisten, Influencern und im Ehrenamt kommunalpolitisch engagierter Menschen hinzunehmen. Dies würde gegen die Grundsätze von Demokratie, Menschenrechte, Freiheit, Frieden und sicher auch gegen die Rechtsstaatlichkeit verstossen.

Demokratie, Menschenrechte, Frieden und Freiheit brauchen eine starke Stimme

Bereits im Paragraph 89a StGB Strafgesetzbuch werden jedoch staatsgefährdende Straftaten beschrieben.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
(1) Wer eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Eine schwere staatsgefährdende Gewalttat ist eine Straftat gegen das Leben in den Fällen des § 211 oder des § 212 oder gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b, die nach den Umständen bestimmt und geeignet ist, den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.
(2) Absatz 1 ist nur anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er
1.
eine andere Person unterweist oder sich unterweisen lässt in der Herstellung von oder im Umgang mit Schusswaffen, Sprengstoffen, Spreng- oder Brandvorrichtungen, Kernbrenn- oder sonstigen radioaktiven Stoffen, Stoffen, die Gift enthalten oder hervorbringen können, anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, zur Ausführung der Tat erforderlichen besonderen Vorrichtungen oder in sonstigen Fertigkeiten, die der Begehung einer der in Absatz 1 genannten Straftaten dienen,
2.
Waffen, Stoffe oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überlässt oder
3.
Gegenstände oder Stoffe sich verschafft oder verwahrt, die für die Herstellung von Waffen, Stoffen oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art wesentlich sind.
(2a) Absatz 1 ist auch anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er es unternimmt, zum Zweck der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat oder der in Absatz 2 Nummer 1 genannten Handlungen aus der Bundesrepublik Deutschland auszureisen, um sich in einen Staat zu begeben, in dem Unterweisungen von Personen im Sinne des Absatzes 2 Nummer 1 erfolgen.
(3) Absatz 1 gilt auch, wenn die Vorbereitung im Ausland begangen wird. Wird die Vorbereitung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union begangen, gilt dies nur, wenn sie durch einen Deutschen oder einen Ausländer mit Lebensgrundlage im Inland begangen wird oder die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland oder durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.
(4) In den Fällen des Absatzes 3 Satz 2 bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Wird die Vorbereitung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union begangen, bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, wenn die Vorbereitung weder durch einen Deutschen erfolgt noch die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland noch durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.
(5) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
(7) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn der Täter freiwillig die weitere Vorbereitung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat aufgibt und eine von ihm verursachte und erkannte Gefahr, dass andere diese Tat weiter vorbereiten oder sie ausführen, abwendet oder wesentlich mindert oder wenn er freiwillig die Vollendung dieser Tat verhindert. Wird ohne Zutun des Täters die bezeichnete Gefahr abgewendet oder wesentlich gemindert oder die Vollendung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat verhindert, genügt sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, dieses Ziel zu erreichen.
Politiker, Journalisten, Aktivisten und Influencer, die Mordrohungen und Drohungen via Post, E-Mail oder auf sonstige Weise erhalten, werden nicht nur in ihrer Würde verletzt, sondern auch in ihrer Freiheit und an der freien Berufs-Ausübungen, persönliche, freie Entfaltung und ihrer freien Arbeit gehindert und behindert.
Wenn Politiker, Journalisten, Aktivisiten und Influencer ohne Morddrohungen und Drohungen nicht mehr frei wirken und arbeiten können, dann kann man durchaus die Situation als “staatsgefährdende Vorbereitung von Gewalt-Taten betrachten”. Die kann in die Zuständigkeit der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe fallen.
Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier sollte sich nicht einschüchtern lassen und mahnende Worte zum Schutz von Politikerinnen, Politiker, Journalistinnen, Journalisten, Autoren, Aktivisiten, Influencer und kommunalpolitisch, engagierten Menschen öffentlich erklären und sprechen.
Andreas Klamm wurde auf dem Parteitag, der Landesvertreter-Versammlung und Landesvertreterinnen-Versammlung von DIE LINKE am 4. Juli 2020 auf Listenplatz 20 als Kandidat für die Landesliste für die Landtagswahlen am 14. März 2021 in Rheinland-Pfalz gewählt.
Presse- und Medien-Informationen:
Andreas Klamm
Tel. 0621 5867 8054

Andreas Klamm: Engagement für Teilhabe, Inklusion und soziale Sicherheit

„Mein Name ist Andreas Klamm. Ich möchte mich, auch aus persönlicher Betroffenheit heraus, in der Folge mehrerer Unfälle, für Teilhabe, Inklusion und natürlich auch politische Teilhabe von behinderten und schwerbehinderten Menschen in Politik, Gesellschaft und in allen Lebensbereichen engagieren. Als Gesundheits- und Krankenpfleger, Journalist, Autor, Künstler und Musiker kenne ich die zwei Welten, Patienten zu pflegen und in der Folge mehrerer Unfälle kenne ich auch die Rolle von Patienten, die der Pflege bedürftig sind. Daher sind mir neben Teilhabe und Inklusion auch soziale Sicherheit und Gerechtigkeit, die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens, die soziale Mindestsicherung von 1050,– Euro, würdige, sichere ärztliche Versorgung, Medizin und Pflege auch in ländlichen Regionen wichtig. Darüber hinaus engagiere ich mich seit vielen Jahren für Dialog, Frieden, Freiheit, Grundrechte und Menschenrechte. Von Mittwoch bis Freitag, biete ich aufgrund der Corona-Krise, Tele-Konferenzen und Gespräche via Tel. 0621 5867 8054 an und lade hierzu herzlich ein.“ Andreas Klamm

Andreas Klamm wurde in Andernach auf der Landesvertreterinnenversammlung auf Listenplatz 20 als Kandidat für die Landtagswahlen am 14. März 2021 in Rheinland-Pfalz gewählt. Foto: md

Landesliste: David Schwarzendahl und Melanie Wery-Sims wollen als Doppelspitze DIE LINKE in Rheinland-Pfalz in den Landtag führen

Landesliste: David Schwarzendahl und Melanie Wery-Sims wollen als Doppelspitze DIE LINKE in Rheinland-Pfalz in den Landtag führen

Mainz / Andernach. 8. Juli 2020. Bei den rheinland-pfälzischen Landtagswahlen wollen David Schwarzendahl (37) und Melanie Wery-Sims (36) in der neu gewählten Doppel-Spitze DIE LINKE Rheinland-Pfalz gemeinsam erstmals in den Landtag von Rheinland-Pfalz führen.
Die Spitzenkandidaten von DIE LINKE: David Schwarzendahl und Melanie Wery-Sims mit den weiteren Kandidaten von Listenplatz 3 bis Listenplatz 8 (v.l.n.r.): Kim Brinkmann, Julian Theiß, Jovana Dzalto, Kemal Gülcehre, Lena Edel und Tobias Christmann. Foto: md
Am 4. Juli 2020 wählten unter Corona-Auflagen 121 Delegierte auf der Landesvertreterinnenversammlung in Andernach in Rheinland-Pfalz mehrheitlich die stimmberechtigten Mitglieder David Schwarzdahl aus Frankenthal in der Pfalz mit 86 Stimmen  (71,6 Prozent) auf Listenplatz 1 und Melanie Wery-Sims aus Bernkastel-Wittlich mit 87 Stimmen (73,1 Prozent) auf Listenplatz 2. DIE LINKE Rheinland-Pfalz hat insgesamt 20 Kandidierende für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 zur Wahl gewählt und aufgestellt. Für die Listenplätze 3 bis 8 wurden Kim Brinkmann (Speyer, 78 Stimmen, 65 Prozent, Listenplatz 3), Julian Theiß (Trier, 102 Stimmen 86,4 Prozent, Listenplatz 4), Jovana Dazalto (Ludwigshafen Rhein-Pfalz-Kreis, 67 Stimmen, 57,2 Prozent, Listenplatz 5), Kemal Gülcehre (Azey-Worms, 74, Stimmen, 62,7 Prozent, Listenplatz 6), Lena Edel (69 Stimmen, 58 Prozent, Kaiserslautern, Listenplatz 7) und Tobias Christmann (Koblenz, 64 Stimmen, 57 Prozent, Listenplatz 8) gewählt. DIE LINKE Rheinland-Pfalz hat mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten ein buntes, vielfältiges Team aus Kandidierenden mit unterschiedlichsten gesellschaftlichen, beruflichen und sozialen Hintergründen für die Landtagswahlen am 14. März 2021 aufgestellt. Viele der Kandidierenden sind Frauen, die bereits als Kommunalpolitikerinnen in Kreisverbänden in Städten und in Kreistagen aktiv und sozial engagiert sind. David Schwarzendahl ist neben seinem vielfältigem Engagement im Kreisverband Frankenthal auch stellvertretender Landesvorsitzender von DIE LINKE in Rheinland-Pfalz. David Schwarzendahl und Melanie Wery-Sims erklärten zu ihrer Wahl: „Ob klassische Arbeitnehmerfragen und Einkommens-, Renten- oder Steuergerechtigkeit, ob Öffentlicher Personennachverkehr (ÖPNV), Mietenpolitik, Bildung und Gesundheitsversorgung, ob soziale Ökologie oder Abrüstung und Frieden: Wir werden im März mit einem Bündel von Maßnahmen und Initiativen und einem gut aufgestellten Team in den Landtag einziehen und die Politik in Rheinland-Pfalz rocken. Versprochen!“ Weitere und ausführliche Informationen zur Aufstellung der Kandidierenden für die Landtagswalen in Rheinland-Pfalz von DIE LINKE und zur politischen Programm-Debatte für den Landtagswahlkampf sind auf der Web-Seite der Partei bei https://www.dielinke-rhlp.de/die-linke/aktuell zu finden. Andreas Klamm

Wir brauchen eine stärkere DIE LINKE für soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit

Wir brauchen eine stärkere DIE LINKE für soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit

Ludwigshafen am Rhein. 18. Juni 2020. Wir brauchen eine stärkere DIE LINKE für soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit. Wenn irgendwer will, dass arme Menschen sich neue Smartphones kaufen, empfehle ich allen armen Menschen einmalig eine Sonder-Zuwendung von 800,– Euro zu geben, zum Kaufen neuer Smartphones. Andreas Klamm