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Morddrohungen und Drohungen: Politik und (Streit-)Kultur muss ohne Morddrohungen in Deutschland möglich sein

Morddrohungen und Drohungen: Politik und (Streit-) Kultur muss ohne Morddrohungen in Deutschland möglich sein

Generalbundesanwaltschaft sollte ermitteln und Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier sollte ein Statement zur Demokratie, Frieden, Freiheit und Menschenrechte veröffentlichen

 

Von Andreas Klamm

Berlin. 21. Juli 2020/Meinung/Kommentar/– Zu zahlreichen Presse- und Medien-Berichten zu Mord-Drohungen gegen Politikerinnen, Poltiker, Journalistinnen, Journalisten, Aktivsitinnen und Aktivisten und Influencern erkläre ich wie folgt:

Zu Mord-Drohungen gegen Politiker, Journalisten & Influencern: Der Bundespräsident Dr. Frank Walter Steinmeier sollte sich einschalten. Politische (Streit-)Kultur und Politik muss ohne Drohungen & Morddrohungen gegen Politiker, Journalisten, Menschen in Deutschland möglich sein.

Darüber hinaus glaube ich, dass die Forderungen, wonach die Generalbundesanwaltschaft zu Droh-Mails gegen Politiker, Journalisten, Aktivisten und Influencern ermitteln sollte berechtigt sind. Wenn die Bundesrepublik Deutschland  als Rechtsstaat tatsächlich Menschen und den Rechtsstaat schützen wollen, dann sollten möglicherweise staatsgefährdende Gewaltandrohungen nicht als harmlos betrachtet werden.

In Artikel 1 des Grundgesetzes wird garantiert:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Andreas Klamm wurde Anfang Juli 2020 auf dem Parteitag, der Landesvertreter-Versammlung von DIE LINKE als Kandidat für die Landesliste auf Listenplatz 20 für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 gewählt. Foto: md
Als Journalist, Autor, Verleger, Herausgeber, Gesundheits- und Krankenpfleger, Musiker, Sänger, Komponist und Musik- Radio- Fernseh- und Medienproduzent habe ich kein Studium der Rechtswissenschaften absolviert, so dass ich keine fachliche, juristische Rechtsauffassung bieten kann.
Wenn wir jedoch an die besonderen historischen Ereignisse in Deutschland in den Jahren 1933 bis 1945 denken, kann es sich Deutschland und die Bundesrepbulik Deutschland nicht leisten “stillschweigend” Morddrohungen und Bedrohungen gegen Politiker, Politikerinnen, Journalistinnen, Journalisten, Aktivisten, Influencern und im Ehrenamt kommunalpolitisch engagierter Menschen hinzunehmen. Dies würde gegen die Grundsätze von Demokratie, Menschenrechte, Freiheit, Frieden und sicher auch gegen die Rechtsstaatlichkeit verstossen.

Demokratie, Menschenrechte, Frieden und Freiheit brauchen eine starke Stimme

Bereits im Paragraph 89a StGB Strafgesetzbuch werden jedoch staatsgefährdende Straftaten beschrieben.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
(1) Wer eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Eine schwere staatsgefährdende Gewalttat ist eine Straftat gegen das Leben in den Fällen des § 211 oder des § 212 oder gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b, die nach den Umständen bestimmt und geeignet ist, den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.
(2) Absatz 1 ist nur anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er
1.
eine andere Person unterweist oder sich unterweisen lässt in der Herstellung von oder im Umgang mit Schusswaffen, Sprengstoffen, Spreng- oder Brandvorrichtungen, Kernbrenn- oder sonstigen radioaktiven Stoffen, Stoffen, die Gift enthalten oder hervorbringen können, anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, zur Ausführung der Tat erforderlichen besonderen Vorrichtungen oder in sonstigen Fertigkeiten, die der Begehung einer der in Absatz 1 genannten Straftaten dienen,
2.
Waffen, Stoffe oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überlässt oder
3.
Gegenstände oder Stoffe sich verschafft oder verwahrt, die für die Herstellung von Waffen, Stoffen oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art wesentlich sind.
(2a) Absatz 1 ist auch anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er es unternimmt, zum Zweck der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat oder der in Absatz 2 Nummer 1 genannten Handlungen aus der Bundesrepublik Deutschland auszureisen, um sich in einen Staat zu begeben, in dem Unterweisungen von Personen im Sinne des Absatzes 2 Nummer 1 erfolgen.
(3) Absatz 1 gilt auch, wenn die Vorbereitung im Ausland begangen wird. Wird die Vorbereitung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union begangen, gilt dies nur, wenn sie durch einen Deutschen oder einen Ausländer mit Lebensgrundlage im Inland begangen wird oder die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland oder durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.
(4) In den Fällen des Absatzes 3 Satz 2 bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Wird die Vorbereitung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union begangen, bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, wenn die Vorbereitung weder durch einen Deutschen erfolgt noch die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland noch durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.
(5) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
(7) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn der Täter freiwillig die weitere Vorbereitung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat aufgibt und eine von ihm verursachte und erkannte Gefahr, dass andere diese Tat weiter vorbereiten oder sie ausführen, abwendet oder wesentlich mindert oder wenn er freiwillig die Vollendung dieser Tat verhindert. Wird ohne Zutun des Täters die bezeichnete Gefahr abgewendet oder wesentlich gemindert oder die Vollendung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat verhindert, genügt sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, dieses Ziel zu erreichen.
Politiker, Journalisten, Aktivisten und Influencer, die Mordrohungen und Drohungen via Post, E-Mail oder auf sonstige Weise erhalten, werden nicht nur in ihrer Würde verletzt, sondern auch in ihrer Freiheit und an der freien Berufs-Ausübungen, persönliche, freie Entfaltung und ihrer freien Arbeit gehindert und behindert.
Wenn Politiker, Journalisten, Aktivisiten und Influencer ohne Morddrohungen und Drohungen nicht mehr frei wirken und arbeiten können, dann kann man durchaus die Situation als “staatsgefährdende Vorbereitung von Gewalt-Taten betrachten”. Die kann in die Zuständigkeit der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe fallen.
Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier sollte sich nicht einschüchtern lassen und mahnende Worte zum Schutz von Politikerinnen, Politiker, Journalistinnen, Journalisten, Autoren, Aktivisiten, Influencer und kommunalpolitisch, engagierten Menschen öffentlich erklären und sprechen.
Andreas Klamm wurde auf dem Parteitag, der Landesvertreter-Versammlung und Landesvertreterinnen-Versammlung von DIE LINKE am 4. Juli 2020 auf Listenplatz 20 als Kandidat für die Landesliste für die Landtagswahlen am 14. März 2021 in Rheinland-Pfalz gewählt.
Presse- und Medien-Informationen:
Andreas Klamm
Tel. 0621 5867 8054

Merry Christmas, Frohe Weihnachten von Andreas Klamm

Merry Christmas, Frohe Weihnachten von Andreas Klamm

Video, You Tube: https://www.youtube.com/watch?v=PdPWpkUgfxI

You Tube: https://www.youtube.com/watch?v=PdPWpkUgfxI

Tidal: https://tidal.com/browse/album/126008401

Deezer: https://www.deezer.com/us/album/123676482

Spotify: https://open.spotify.com/album/7LU96G480NoF8ZICN4aKeg

Apple iTunes: https://music.apple.com/us/album/merry-christmas-frohe-weihnachten-single/1492166370

Merry Christmas, Frohe Weihnachten von Andreas Klamm

Merry Christmas, Frohe Weihnachten von Andreas Klamm

Video, You Tube: https://www.youtube.com/watch?v=PdPWpkUgfxI

 

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Deezer: https://www.deezer.com/us/album/123676482

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Green Fair For Justice von Andreas Klamm

Green Fair For Justice von Andreas Klamm

Musik-Album, 14 Songs, gewidmet für Natur- Tier- Umwelt- und Klimaschutz

Green Fair For Justice by Andreas Klamm, 14 Songs

Napster: https://us.napster.com/artist/andreas-klamm/album/green-fair-for-justice

Apple Musci: https://music.apple.com/us/album/green-fair-for-justice/1490316947?app=itunes&ign-mpt=uo%3D4

Spotify: https://open.spotify.com/album/3roFJVKF3DqLXIn3HVrKkr

Tidal: https://tidal.com/browse/album/124505199

Deezer: https://www.deezer.com/us/album/121683202

 

Green Fair For Justice von Andreas Klamm

Green Fair For Justice von Andreas Klamm

Musik-Album, 14 Songs, gewidmet für Natur- Tier- Umwelt- und Klimaschutz

Green Fair For Justice by Andreas Klamm, 14 Songs

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Tidal: https://tidal.com/browse/album/124505199

Deezer: https://www.deezer.com/us/album/121683202

נויטפאַל רופן. קאסעל, דייטשלאנד. א משפּחה וואָס קען בלויז עסן כשר עסן דאַרף דרינגלעך הילף פון ספּעציעלע פאָרסעס! מיר זענען אונטער באַפאַלן.

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September 14, 2019

5G Was jetzt auf uns zukommt und wie du dich und deine Familie schützen kannst

5G Was jetzt auf uns zukommt und wie du dich und deine Familie schützen kannst

Link: https://www.youtube.com/watch?v=LeoCeCUUwYA&t=10s

5G – Es drohen extreme Gefahren für alle Menschen und Tiere.

Informationen für Schutz und Heilung.

Journalist Andreas Klamm hat Strafanzeige wegen Bedrohung des SPD-Kommunalpolitikers Frank Luttmann und des SPD-Kommunalpolitikers Olav M erstattet

Presse-Mitteilung und Presseerklärung

Einladung zur Berichterstattung an alle Medien und Journalisten

Journalist Andreas Klamm hat Strafanzeige wegen Bedrohung des SPD-Kommunalpolitikers Frank Luttmann und des SPD-Kommunalpolitikers Olav M erstattet

Teterow (Mecklenburg-Vorpommern)/Offenbach bei Frankfurt am Main/Rostock/Frankenthal/Ludwigshafen am Rhein/Melle/Espelkamp. 25. August 2019. (radiotvinfo.org) Der Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger und Rettungssanitäter und gewählte Presse- Medien- und Informations-Referent vom FSB, Andreas Klamm, hat Strafanzeige bereits am 21. August 2019 wegen des Verdachts der Bedrohung, Einschüchterung und aller weiteren in Betracht kommenden Straftaten zum Nachteil des Polizei-Beamten im Ruhestand und SPD-Politikers, Frank Luttmann (Teterow / Mecklenburg-Vorpommern) und des SPD-Kommunalpolitikers Olav M. (Offenbach, früher Miltenberg) gesendet und erstattet. 

Die Strafanzeige wurde an die Staatsanwaltschaft in Rostock, die Staatsanwaltschaft in Frankenthal in der Pfalz und an die Kriminalpolizei in Teterow gesendet. Darüber hinaus wurde schriftlich vorab die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe informiert.

Der Polizei-Beamte im Ruhestand, Frank Luttmann und SPD-Kommunalpoitiker hat bei der Polizei in Teterow ebenso Strafanzeige erstattet.  Damit gibt es nunmehr zwei Strafanzeigen wegen des Verdachts des Versuchs der Bedrohung und Einschüchterung.

Ein bislang nicht nähere bekannte Gruppe oder möglicherweise eine neue kriminelle Vereinigung, die den Namen “SPD Parteivorstand” benutzt, die E-Mail ist als gefälschte E-mail zu erkennen, das meint es ist deutlich sichtbar, dass die E-Mail nicht vom echten SPD-Parteivorstand in Berlin stammen kann, droht mit der Ankündigung eines Parteiausschluss-Verfahrens gegen den SPD Kommunal-Politiker Olav M. und sollte der Polizeibeamte Frank Luttmann und SPD-Politiker nicht sein politisches Engagement und seine freie Meinungsäußerung beenden, könne ihm, so der Täter oder die Täter, ebenso ein Parteiausschluss-Verfahren drohen.

Darin sieht der Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger und Rettungssanitäter und gewählte Presse- Medien und Informations-Referent vom FSB, Andreas Klamm, eine Bedrohung gegenüber zwei SPD-Politikern und einem Polizei-Beamten im Ruhestand. “Wenn freies politisches Engagement und freie Meinungsäußerung mittels Drohungen unterdrückt werden soll, dann sehe ich deutlich die freiheitlich-demokratische Grundordnung und Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland in Gefahr, erklärt Andreas Klamm.

Vorsitzender des FSB Forum Sozialdemokratische Basisinitiative ist Frank Luttmann. Er wurde vor mehreren Monaten mit deutlicher Mehrheit zum 1. Vorsitzenden des FSB gewählt. Bernd Flügel, Rettungsassistent im Ruhestand aus Suhl in Thüringen wurde in das Amt als 2. Vorsitzender berufen und Andreas Klamm wurde in den öffentlichen Wahlen bei Facebook in das Amt als Presse- Medien- und Informations-Referent gewählt. Das FSB ist ehrenamtlich tätig und setzt sich für Grundrechte, soziale Grundsicherung, Frieden, Freiheit, Dialog und Verständigung ein. Frank Luttmann erklärte bereits im NDR Nordmagazin, dass er aus der SPD eine “linkere und sozialere” Partei für die Menschen machen wolle. Weitere Berichte und Informationen folgen sobald wie möglich.

Einladung zur Berichterstattung an alle Medien und Journalisten

Alle Medien- und Journalisten werden hiermit herzlich zur Berichterstattung eingeladen.

Andreas Klamm, Journalist, Tel. 0621 4909 650117, Presse- Medien- und Informations-Referent vom FSB Forum Sozialdemokratische Basisinitiative, E-Mail: andreasklamm@hotmail.com, E-Mail: pressewest@radiotvinfo.org

Radiotvnfo.org, Medien-Netzwerk, http://www.radiotvinfo.org

Der vollständige Text der Strafanzeige von Andreas Klamm, Journaist lautet:

 

An

Staatsanwaltschaft Frankenthal

Emil-Rosenberg-Str. 2

67227 Frankenthal

 

Postfach 1145

67201 Frankenthal

 

Telefon: 06233/80-0

Telefax: 06233803362

 

Anrufbeantworter: 06233/80-3198

E-Mail: staft@genstazw.jm.rlp.de

 

Kriminalkommissariat – Außenstelle Teterow

Güstrower Str. 23

17166 Teterow

03996 1560

E-Mail: kk-ast.teterow@polmv.de

 

 

Staatsanwaltschaft Rostock

Teterow

Doberaner Straße 116

18057 Rostock

 

Telefon: 0381/45640

Telefax: 0381/4564440

E-Mail: verwaltung@sta-rostock.mv-justiz.de

 

 

 

 

 

Neuhofen, 21. August 2019

 

 

GEFAHRENABWEHR UND SCHUTZ für einen Polizei-Beamten im Ruhestand. Strafanzeige wegen des VERDACHTS

 

Diese Strafanzeige wurde bereits am 15. August 2019 an die zuständige Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft in Mecklenburg-Vorpommern gesendet

 

Sonder-Hinweis: Bereits am 4. August 2019 habe ich die Öffentlichkeit darüber informiert, dass eine GEFAHR für das 10jährige Kind Adrian J., seine Mutter Frau Helene A. und die Großeltern Herr David A. und Helene A., in Melle und Espelkamp in Nordrhein-Westfalen und in Espelkamp NICHT ausgeschlossen werden können.

 

Es befinden sich leider mehrere und weitere Menschen in ernsten Gefahren und Notlagen und viele Tiere, da ich auch im Tierschutz aktiv bin.

 

Herr Rechtsanwalt Wilfried Schmitz hat am 3. August 2019 schriftlich um Hilfe gebeten

 

Ausführliche Informationen erhalten Sie hierzu von

 

Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, Rechtsanwalt Wilfried Schmitz,

De-Plevitz-Str. 2,52538 Selfkant,

Telefon: 02456 / 5085590

Fax: 02456 / 5085591

 

Mobil: +49 1578 7035614

E-Mail: info@rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de

oder

ra.wschmitz@googlemail.com

Web-Site von Rechtsanwalt Herrn Wilfried Schmitz

Kinderheim als Stasi 2-0 Geschäftsmodell

https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/kinderheime-als-stasi-2-0-geschaeftsmodell/

 

Ich bitte DRINGEND alle Menschen, Institutionen und Behörden um Hilfeleistung. Das 10jährige Kind Adrian wurde wie seine Mutter und Großeltern bereits schwer geschädigt. Die Menschen die versuchen Hilfe zu leisten, unter anderem der Polizei-Beamte im Ruhestand Herr Frank Luttmann aus Teterow, Mecklenburg-Vorpommern, Herr Bernd Flügel , Rettungsassistent in Rente und Herr Andreas Klamm, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Autor, Musik- und Medien-Produzent wurden inzwischen mehrfach angegriffen für den Versuch der Hilfeleistung für ein 10jähriges Kind, seine Mutter und einer jüdischen Familie, welche Holocaust Überlebende sind.

 

Öffentlich Erklärung NOTFALL-Status vom 4. August 2019,

https://britishnewsflashmagazine.org/2019/08/12/offentliche-erklarung-des-notfall-status-gefahr-fur-10jahriges-kind-und-mutter-kann-nicht-ausgeschlossen-werden

 

 

 

  • 186 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung,

aller weiteren in Betracht kommenden Straftatbestände

 

GEGEN UNBEKANNT und gegen den oder die Inhaber der

E-Mail Adresse SPD-Salem@gmx.de

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Hiermit wird Strafanzeige zur GEFAHRENABWEHR und zum Schutz von Herrn Polizei-Beamter im Ruhestand, Herrn Frank Luttmann und andere Menschen erstattet wegen vorbezeichneter und nachfolgender in FRAGE kommender Verdachts-Beschreibungen.

 

Bitte um Prüfung eines Falls Politisch Motivierter Kriminalität und / oder möglicherweise Bildung einer bislang nicht bekannten Gruppe, – nicht auszuschließen – Bildung einer Kriminellen Vereinigung

 

Zum Nachteil von

  • Verdacht auf Versuch der Einschüchterung und Bedrohung eines Polizei-Beamten im Ruhestand, seit 19 Jahren, Mitglied in der SPD.

Herrn Frank Luttmann, D 17166 Teterow
Mecklenburg-Vorpommern,

E-Mail: f.luttmann@hotmail.de

 

  • Anschrift der Kriminialpolizei in Teterow bekannt, da Herr Frank Luttmann auch bereits persönlich bei der Kriminalpolizei Teterow erschienen ist

 

Zum Nachteil des SPD-Kommunal-Politikers, Herrn Olav M., Offenbach bei Frankfurt am Main ? Anschrift NICHT bekannt, nur Telefonnummer, Mitglied in der SPD seit 35 Jahren, politisch seit vielen Jahren engagiert. Adresse kann bei dem Polizei-Beamten im Ruhestand, Herrn Frank Luttmann bekannt sein.

 

Zum Nachteil der

SPD Sozialdemokratische Partei Deutschland – ein unbekannter Absender oder mehrere Schreiber und Schreiberinnen geben sich als SPD-Salem aus, bzw. genauer sogar als SPD-Parteivorstand ???

 

Begründung:

 

Die E-Mail Anschrift basisaufstand@radiotvinfo.org ist eine meiner E-Mail-Anschriften die ich für die basis-demokratischen, politischen Engagement-Projekte „Aufstand der SPD Basis“, ursprünglich gegründet von Herrn Hermann Wipperfürth und rund 20 weiteren Mitglieder eingerichtet habe.

 

Der Server für das multinationale und international Medien-Netzwerk www.radiotvinfo.org-Medien-Netzwerk befindet sich bei Strato, so dass Sie dort die IP-Protokoll via Strato / T-Online direkt prüfen und abrufen können. Mein Einverständnis erhalten Sie hierzu.

 

Aus einer Vielzahl von Gründen wurde das von Herrn Hermann Wipperfürth initiierte Projekt „Aufstand der SPD Basis“ als offiziell beendet erklärt, was auch in mehreren, öffentlichen Presse-Mitteilungen breit gestreut mitgeteilt wurde.

 

Stattdessen ist das Projekt FSB Forum Sozialdemokratische Basisinitiative entstanden.

 

Zum ersten Vorsitzenden wurde der Polizei-Beamte im Ruhestand Frank Luttmann mehrheitlich und überzeugend gewählt in öffentlichen Wahlen.

 

Nach dem ein Teil des gewählten Vorstand unerwartet, früh, schnell zurückgetreten ist, wurde Bernd Flügel in Suhl, Thüringen zum 2. Vorsitzenden ernannt.

 

Bei den öffentlichen Wahlen im Forum wurde ich (Andreas Klamm / Andreas Klamm Sabaot) als Presse- Medien- und Informations-Referent bereits im regulären Wahlgang gewählt, obgleich ich Mitglied in der Partei DIE LINKE bin, worüber ich aufklärte, öffentlich, damit keine Wähler getäuscht werden, mich jedoch in vielen Bereich auch noch mit sozialdemokratischen Engagements verbunden fühle, obgleich ich zu keinem Zeitpunkt Mitglied der SPD war, sondern in den Jahren 1996 bis 1998 Mitglied in der CDU Ludwigshafen am Rhein und in der Jungen Union Ludwigshafen am Rhein war.

 

Am Abend des 9. August 2019 traf eine sonderbare E-Mail, siehe Ausdruck in den Anlagen angeheftet ein, in der

 

Herr Frank Luttmann schriftlich dazu aufgefordert wird seine Kritik am SPD-Parteivorstand der SPD zu beenden, da ihm sonst ein Parteiausschluss-Verfahren drohen könne.

 

Herr Frank Luttmann ist Polizei-Beamter im Ruhestand und seit 19 Jahren Mitglied in der SPD. In unzählig vielen Gesprächen habe ich von Herrn Frank Luttmann keine Reden gehört, die ihn auch nur ansatzweise in den Verdacht bringen könnten „rechts“ oder sogar „neo-nationalsozialistisch“ zu sein.

 

Herrn Olav M. kenne ich NICHT persönlich, doch via Telefon-Gesprächen und Konferenzen. Herr Olav M. ist seit 35 Jahren Mitglied in der SPD.

 

Er versucht wohl verschiedene, politische Strömungen miteinander ins Gespräch zu bringen.

 

Es gibt NICHT wenige Punkte, in denen wir komplett unterschiedliche Meinungen haben. Doch wir sprechen miteinander fair und Respekt-voll und leben mit unterschiedlichen, politischen Standpunkten.

 

Normalerweise sollte dies auch jedem anderen Menschen möglich sein.

 

Offenbar nicht, denn Olav M., wird als „eindeutig rechtes Mitglied“ bezeichnet, obgleich er seit 35 Mitglied in der SPD ist und gegen ihn sei ein „Parteiausschluß-Verfahren“ geplant.

 

Besonders bedenklich sehe ich die subtile Drohung gegen den Polizei-Beamten im Ruhestand, Herrn Frank Luttmann.

 

Er wird aufgefordert seine öffentliche Kritik zu beenden und soll mit der weiteren subtilen Androhung eines möglichen Parteiausschluss-Verfahrens mundtot gemacht werden und seiner elementaren Grundrechte, Menschenrechte, Grundfreiheiten beraubt werden, sich frei politisch engagieren zu können und seine Partei „linker“ und „basisdemokratischer“ für die Zukunft gestalten zu dürfen.

 

Wenn solche Drohungen gegenüber Polizei-Beamten im Ruhestand ausgesprochen werden, sehe ich persönlich als Journalist, Autor, Schriftsteller, Moderator, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger und Rettungssanitäter die

 

#freiheitlich demokratische Grundordnung

#die Grundrechte nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

#die Grundrechte auf der Grundlange der EMRK Europäischen Menschenrechte-Erklärung

#die allgemeinen Menschenrechte auf der Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gefährdet

IN GEFAHR!

 

Frage:

 

Die E-Mail von Frank Luttmann habe ich öffentlich mitgeteilt, damit ich nicht ständig die E-Mails von Frank Luttmann fälscherweise erhalte, sondern sich die Menschen direkt an Frank Luttmann wenden, ihn fragen, mit ihm sprechen und arbeiten, etc.

 

Die E-Mail-Anschrift basisaufstand@radiotvinfo.org ist offiziell als E-Mail für das Presse- Medien- und Informations-Referat benannt.

 

Wenn man den Vorsitzenden eines Forums anschreiben möchte, ist das Presse- Informations- und Medien-Referat nicht die erste Wahl.

 

Daher habe ich die E-Mail und den Message-Code / Header sofort an Frank Luttmann weitergeleitet, damit er mit den Beamten der Kripo in Teterow und des Staatsschutzes die Rückverfolgung aufnehmen kann und den Inhaber oder die Inhaber der E-Mail spd-salem@gmx.de ermitteln kann.

 

Das Herr Frank Luttmann seit 19 Jahren Mitglied in der SPD ist, hat der echte SPD-Parteivorstand die E-Mail von Herrn Frank Luttmann im Computer-System der SPD gespeichert.

 

Da der oder die Absender sich als SPD-Parteivorstand und Salem SPD bzw. SPD Salem bezeichnen, die Bedeutung von SPD Salem kenne ich nicht, liegt die Vermutung nahe, dass es möglicherweise kein einzelner Schreiber oder eine Gruppe ist, die sich darüber hinaus noch als „SPD Parteivorstand“ ausgibt und Herrn Frank Luttmann mit persönlichen, politischen und öffentlichen Nachteilen, wie in der E-Mail, in der Anlage, beigefügt droht.

 

Herr Olav M. wird als „eindeutig rechts“ bezeichnet. Wenn es einen solchen Verdacht seitens der SPD gäbe, wäre es wohl vernünftig, Herrn Olav M. zunächst einmal um ein persönliches Gespräch zu bitten und gegebenenfalls das Parteischieds-Gericht, etc. einzuschalten.

 

Damit entsteht der Verdacht, dass Herr Olav M. mindestens beim Vorstand der FSB Forum Sozialdemokratischen Basisinitiative verächtlich gemacht werden soll und sein Ruf damit verleumdet wird.

 

Ob Herr Olav M. bereits bei der zuständigen Polizei war, ist mir noch nicht bekannt. Herr Frank Luttmann war bei der Polizei und Kriminalpolizei in Teterow.

 

Da der Verdacht der gezielten politischen Einschüchterung gegen einen Polizei-Beamten im Ruhestand und SPD-Mitglied besteht und ein weiteres SPD-Mitglied bitte ich zu prüfen, ob aus diesen wichtigen Gründen neben der Kriminalpolizei nicht auch der Staatsschutz ermitteln sollte.

 

Am Dienstag, gegen 15.50 Uhr und am Mittwoch gegen 14.00 Uhr versuchte ich die Kriminalpolizei in Teterow zunächst telefonisch zu erreichen.

 

Vorab, damit die Ermittlung und der Schutz für Herr Frank Luttmann, Polizei-Beamter im Ruhestand und möglicherweise auch für Herrn Olav M., soweit erforderlich durchgeführt werden können, sende ich in den Anlagen

 

  1. das E-Mail –Schreiben als Ausdruck wie es eingegangen ist
  2. und den Message-Code mit dem die Mitarbeiter von Landeskriminalamt und Staatsschutz sicher den oder die Inhaber der E-Mail: spd-salem@gmx.de ermitteln und rückverfolgen können.

 

Warum der oder die Täter mich in diese Dinge mit hineinziehen wollen, ist mir nicht bekannt.

 

Wenn ich Intelligenz vermute, dürfte wohl bekannt sein bei den Absendern der E-Mail „SPD Parteivorstand“, dass wenn eine E-Mail an das Presse- und Informations-Referat auch noch weitere Menschen beteiligt werden. Vermutlich gibt es Gründe des oder der Absender für ein solches Handeln und Verhalten.

 

 

 

 

Gründe hierfür können die Verdachtspunkte sein, wie nachfolgend:

 

  • 186 Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

  • 187 Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Politisch Motivierte Kriminaliät (PMK)

 

Zitat – Auszug aus Informationen des BKA Bundeskriminalamtes

 

Der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) werden Straftaten zugeordnet, wenn die Tatumstände und/oder die Tätereinstellung Anhaltspunkte dafür bieten, dass sie

 

den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten,

sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum  Ziel haben,

durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,

gegen eine Person wegen ihrer/ihres zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements, Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status physischen und/oder psychischen Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität oder äußeren Erscheinungsbildes, gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet.

 

 

  • 129 Bildung krimineller Vereinigungen

 

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. 2Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.

 

(2) Eine Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses.

 

(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,

 

  1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,

 

  1. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder

 

  1. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.

 

(4) Der Versuch, eine in Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 bezeichnete Vereinigung zu gründen, ist strafbar.

 

(5) 1In besonders schweren Fällen des Absatzes 1 Satz 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern der Vereinigung gehört. 3In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn der Zweck oder die Tätigkeit der Vereinigung darauf gerichtet ist, in § 100b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a, c, d, e und g bis m, Nummer 2 bis 5 und 7 der Strafprozessordnung genannte Straftaten mit Ausnahme der in § 100b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe g der Strafprozessordnung genannten Straftaten nach den §§ 239a und 239b des Strafgesetzbuches zu begehen.

 

(6) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, von einer Bestrafung nach den Absätzen 1 und 4 absehen.

 

(7) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter

 

  1. sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Fortbestehen der Vereinigung oder die Begehung einer ihren Zielen entsprechenden Straftat zu verhindern, oder

 

  1. freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, daß Straftaten, deren Planung er kennt, noch verhindert werden können;

 

erreicht der Täter sein Ziel, das Fortbestehen der Vereinigung zu verhindern, oder wird es ohne sein Bemühen erreicht, so wird er nicht bestraft.

 

  • 184j Straftaten aus Gruppen

 

Wer eine Straftat dadurch fördert, dass er sich an einer Personengruppe beteiligt, die eine andere Person zur Begehung einer Straftat an ihr bedrängt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn von einem Beteiligten der Gruppe eine Straftat nach den §§ 177 oder 184i begangen wird und die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

 

Ich bitte um freundliche Prüfung und Schutz für Herrn Frank Luttmann, Polizei-Beamter im Ruhestand und soweit erforderlich auch für Herrn Olav M., obgleich er KEIN Mitglied des Vorstand vom FSB Forum Sozialdemokratische Basisinitiative ist.

 

 

Nachdem in Nürnberg bereits vor längerer Zeit zwei mir persönlich, bekannten Autoren und Menschenrechte- Aktivisten Morddrohungen erhalten haben, jedoch im Briefkasten, Strafanzeigen bei der Kripo Nürnberg wurden dort von den betroffenen selbst erstattet, bin ich alarmiert oder auch verunsichert, in Bezug auf Mord-Drohungen und Drohungen.

 

Wichtiger Hinweis: Schwerwiegender NOTFALL, 10jähriges Kind, Mutter, jüdisch, Großeltern jüdisch, Holocaust Überlebende – Nordrhein-Westalen  / Niedersachsen

 

Ich wurde schriftlich vor kurzer Zeit um Hilfe gebeten, in Bezug auf eines sehr schweren Notall, mit schwerer, brutaler Gewalt gegen einen 10jähriges Kind und seine Mutter und jüdischen Großeltern in Melle / Espelkamp, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen. Vielen Behörden wurden bereits verständigt. Ein Ärzte-Ehepaar hat bereits wegen des schwerwiegenden Verdachts des sexuellen Missbrauchs des Schutz-befohlenen Kindes in der Obhut des Jugendamtes, Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Bielefeld erstattet. Das Aktenzeichen lautet:

 

Aktzenzeichen StA Staatsanwaltschaft Bielefield, Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauches zum Nachteil des 10jährigen Kindes, Adrian J., Ermittlungsverfahren zu  Aktenzeichen, AZ. 566 Ujs 98/18

 

Seite von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz aus Selfkant bei Aachen.

 

https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/kinderheime-als-stasi-2-0-geschaeftsmodell

 

Achtung: Das Kind ist 10 Jahre, minderjährig, die Mutter ist Lehrerin und jüdisch, die Eltern der Lehrerin und Mutter, sind jüdisch und Holocaust-Überlebende.

 

Der Täter, ein SPD-Mitglied und SPD-Kommunalpolitiker, den ich namentlich kenne, doch nicht öffentlich berichtet habe, wurde in dritter Instanz rechtskräftig verurteilt.

 

Es liegt der schwere Verdachts-Fall vorsätzlicher Straftaten, Strafvereitelung im Amt und von Anti-Semitismus und Anti-Judaismus vor.

 

Eine Gefahr für das minderjährige Kind und die Mutter und Großeltern kann ich NICHT ausschließen nach allen Beschreibungen der Mutter, der Großeltern und des Rechtsanwaltes, Herrn Wilfried Schmitz.

 

Sie wissen, dass ich aufgrund des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte die Verfolgung von Menschen jüdischen Glaubens, Anti-Semitismus, Anti-Judaismus und natürlich auch die Verfolgung anderer, religöser Minderheiten ablehnen muss und dass ich schon auf der Grundlange nach § 323 c StGB als Journalist, Autor, Schriftsteller, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter und als ehrenamtlich tätiger Nothilfe-Seelsorge-Berater, Counselor und als registrierter Pastor in derart schweren Fällen Hilfe und Nothilfe leisten muss, damit die Verfolgung einer jüdischen Familie in Deutschland möglichst schnell beendet werden kann und die Familie geheilt werden kann.

 

Für die Beantwortung von Fragen stehe ich telefonisch, soweit wie möglich via Tel. 0621 5867 8054 und Tel.  06236 6969 935 und natürlich via E-Mail

andreasklamm@hotmail.com .

 

Erlauben Sie mir einen sehr persönlichen Hinweis. Herr Frank Luttmann ist ein ehemaliger Polizeibeamter im Ruhestand, der Willy Brandt, SPD und Helmut Schmidt, SPD noch persönlich kennt als Personenschützer.

 

Wenn es mehr Menschen wie Herrn Frank Luttmann gäbe, die sich demokratisch, friedlich, kreativ, wenn auch vielleicht außergewöhnlich engagieren, dann hätte die Bundesrepublik Deutschland und Europa viel weniger Probleme.

 

Die Drohung eines oder mehrere Menschen mit Androhung eines Parteiausschlussverfahrens ist unangemessen und schädlich für die Sozialdemokratie und für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, insbesondere wenn man weiß, dass Herr Frank Luttmann bereits seit 19 Jahren Mitglied in der SPD ist und das sollte ein SPD-Parteivorstand wohl wissen.

 

Herr Olav M. ist 35 Jahre Mitglied in der SPD und war sogar Bürgermeister-Kandidat. Leider liegen mir nur wenige und nicht ausreichende Informationen in Bezug zu Herrn Olav M. vor. Auch wenn wir andere Standpunkte vertreten, so glaube ich sogar als Mitglied der DIE LINKE, dass man wenn irgendwie möglich fair und Respekt-voll miteinander umgehen sollte, auch mit politischen „Gegnern“ oder „Mitbewerbern“, ungeachtet dessen ob diese von der CSU, AfD, SPD, Bündnis 90 / Die Grünen oder CDU oder sonstiger Parteien kommen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Autor, Schriftsteller, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter

 

Anlagen:

Reisepass, Kopie

Presseausweise, Kopie

E-Mail von SPD-Salem, wofür das auch immer stehen mag

Spd-Salem@gmx.de

Message Source, Nachrichten-Quelle oder in IT Kreisen auch Header Informationen genannt.

 

Die komplette Strafanzeige in der Medien-Verson mit verkürzter Namens-Nennung:

PM 2181019 FT Strafanzeige Frank Luttmann 101

Herzliche Einladung zu USSGPIWA, PRESS RELEASE Pressemitteilung

Herzliche Einladung zu USSGPIWA, PRESS RELEASE Pressemitteilung

USSGPIWA UNIVERSAL SOLAR SPACE GALACTIC PLANETARIAN INTELLIGENCE AND WISDOM AGENCY

New York City /Melbourne/London/Paris/Berlin/Ludwigshafen am Rhein. 25. August 2019. USSGPIWA Universal Solar Space Galactic Planetarian Intelligence And Wisdom Agency, Tel. 0621 4909 650117 ist ein universeller, solarer, Weltraum- und Galaxie-bezogener und planetarischer Sonderdienst und Agentur für Intelligenz, Weisheit, Information, Nachrichtendienste, universelle, solare, multi-galaktische und planetarische Verständigung von multiplen Lebensformen, wozu unter anderem auch Menschen, Tiere und weitere bisher nicht bekannte Lebensformen und Lebewesen zählen.

Ein Motto des Dienstes lautet “Tue Gutes im Verborgenen.” und ein weiteres Motto lautet “Die Wahrheit kennt keine Grenzen. Der Wind trägt die Wahrheit wohin er will.” Gründer und Director des Dienstes: Andreas Klamm (Andreas Klamm Sabaot), Journalist, Autor, Musik- und Medien-Produzent, Moderator, Gesundheits- und Krankenpfleger.

 

Zum Sonder-Dienst USSGPIWA sind herzlich alle Menschen, Tiere und alle weiteren Lebewesen und Lebensformen eingeladen, auch Journalisten, Medien-Produzenten, Wissenschaftler, Mitarbeiterinnen und Mitarbeier von NSA, CIA, FBI, FSB, Interpol, BKA, Bundespolizei, Landeskriminalämter, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, NASA, Verfassungsschutz, Schüler, Studenten, Künstlerinnen, Künstler, Musikerinnen, Musiker, Beobachter. Der Dienst und die Agentur arbeitet universell, solar, multi-galaktisch und planetar. Grundregeln: Respektvoller und fairer Umgang und Begegnung im Geiste von Liebe, Wahrheit, Frieden, Verständigung und Freundschaft. Andreas Klamm, Journalist, Director of USSGPIWA, Tel. 0621 4909650117, Arbeitssprachen: Englisch und deutsch und soweit Übersetzungen möglich sind, jede weitere Sprache. Web-Seite: http://www.regionalhilfe.org/ussgpiwa

Die Kontakt-Gruppen werden auf Anfrage telefonisch oder via E-Mail gerne mitgeteilt.

Pressemitteilung: USSGPIWA Universal Solar Space Galactic Planetarian Intelligence And Wisdom Agency

PRESS RELEASE Pressemitteilung

USSGPIWA Universal Solar Space Galactic Planetarian Intelligence And Wisdom Agency

New York City /Melbourne/London/Paris/Berlin/Ludwigshafen am Rhein. 25. August 2019. USSGPIWA Universal Solar Space Galactic Planetarian Intelligence And Wisdom Agency, Tel. 0621 4909 650117 ist ein universeller, solarer, Weltraum und Galaxie-bezogener und planetarischer Sonderdienst und Agentur für Intetelligenz, Weisheit, Information, Nachrichtendienste, universelle, solare, multi-galaktische und planetarische Verständigung von multiplen Lebensformen, wozu unter anderem auch Menschen, Tiere und weitere bisher nicht bekannte Lebensformen und Lebewesen zählen.

Ein Motto des Dienstes lautet “Tue Gutes im Verborgenen.” und ein weiteres Motto lautet “Die Wahrheit kennt keine Grenzen. Der Wind trägt die Wahrheit wohin er will.”

Gründer und Director des Dienstes: Andreas Klamm (Andreas Klamm Sabaot), Journalist, Autor, Musik- und Medien-Produzent, Moderator, Gesundheits- und Krankenpfleger. Web-Seite: http://www.regionalhilfe.org/ussgpiwa

Jürgen Stock ist Generalsekretär von Interpol

Jürgen Stock ist Generalsekretär von Interpol

New York City / Berlin. 25. August 2019. (and) Jürgen Stock ist Generalsekretär von Interpol und Volljurist. Ein Honorarprofessor mit viel Erfahrung. In einem kleinen Wikipedia Portrait wird das bisherige Wirken und Arbeiten und Jürgen Stock vorgestellt.

 

Bis zum Anfang November 2014 war er Vizepräsident beim Bundeskriminalamt (BKA). Seit 2006 ist er auch Honorarprofessor für Kriminologie am Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen.

Weitere und ausführliche Informationen sind bei Wikipedia zu finden. https://de.wikipedia.org/wiki/Jürgen_Stock_(Jurist)

Gruppe zur Hilfe für Tiere bei Facebook mit 5500 Mitgliedern gelöscht

Ludwigshafen am Rhein. 21. Juli 2019. Die Gruppe Hunde, Katzen, Tiere abzugeben, zu verschenken & gegen Schutzgebühr, bei Facebook wurde am 21. Juli 2019 ohne die Mögichkeit des Einspruchs mit 5500 Mitgliedern von FACEBOOK gelöscht, weil die Gruppe,, deren Ziel es war Katzen, Hunde und Tiere zu helfen, angeblich gegen die Community Standards von Facebook verstosse. Der Grund des “angeblichen Verstosses” wurde nicht genannt. Die Möglichkeit eines Einspruchs wurde nicht eingeräumt. Die Gruppe wurde am frühen Morgen des Sonntags gelöscht. Andreas Klamm, Journalist, 21. Juli 2019. Tel 0621 4909 650117

Herzlichen Glückwunsch an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel

Berlin. 17. Juli 2019. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel feiert am 17. Juli 2019 ihren 65. Geburtstag.

Herzlichen Glückwunsch zum 65. Geburtstag mit besten Wünschen für Gesundheit, Frieden, Liebe und Glück.

Andreas Klamm, Journalist, 17. Juli 2019, Ludwigshafen am Rhein, Rheinland-Pfalz, www.andreas-klamm.de 

Video-Chat: Ist es möglich Kosten für Vorstellungstermine bei Bewerbungen zu reduzuieren und zu vermeiden?

Ludwigshafen am Rhein. 29. Juni 2019. Wenn wir alle bereit sind, könnten wir alle einen kleinen Teil leisten zum Schutz  von Natur, Umwelt, Tieren und Klima. Bewerbungen sind als Online-Bewerbung mit Hilfe des Internets bereits heute möglich. Warum sollten erste Vorstellungsgespräche mittels Video-Chat nicht auch möglich sein. Es würde mehrfach helfen. Fahrten mit Autos, Motorräder oder sonstigen Verkehrsmitteln zu vermeiden.

Zeitverluste für Unternehmen und für mögliche neue Angestelte zu reduzieren. Denn ein oder zwei Stunden Fahrtzeit zu einem Unternehmen sind bei einem ungewissen Ausgang erst einmal verlorene Zeit für die Unternehmen und für mögliche Angestellte.Im Video-Chat und mittels Telefonkonferenz (TK) können alle wichtigen Informationen ausgetauscht werden.

Kann ein Bewerber überzeugen, dann macht eine Fahrt zum neuen Arbeitsplatz Sinn. Zuvor sollte die Bemühung darauf liegen bei Unternehmen und bei Bewerbern Fahrten, die vermeidbar sind, zu reduzieren. Der Grund ist einfach: Klima- Natur- und Umweltschutz und die Reduzierung von Zeitverlust und damit auch von Kosten. Normalerweise doch überzeugende Gründe für erste Vorstellungstermine künftige auch Video-Chats und Telefonkonferenzen zu bieten. Das Internet und die erforderlichen Apps gibt es bereits heute. Andreas Klamm, 29. Juni 2019

 

 

Bunt und liebevoll im Rhein-Pfalz-Kreis

Bunt und liebevoll im Rhein-Pfalz-Kreis by Andreas P. Klamm (Music)

https://www.loudly.com/tracks/andreaspklamm/bunt-und-liebevoll-im-rhein-pfalz-kreis

Bunt und liebevoll im Rhein-Pfalz-Kreis by Andreas P. Klamm

Compassion For Erika 1 by Andreas P. Klamm (Music)

Compassion For Erika 1 by Andreas P. Klamm (Music) 22. Juni 2019

https://www.loudly.com/tracks/andreaspklamm/compassion-for-erika-1

Comassion For Erika 1

Sommer Sonne Rheinauen by Andreas P. Klamm (Music)

Sommer Sonne Rheinauen by Andreas P. Klamm (Music). 23. Juni 2019

https://www.loudly.com/tracks/andreaspklamm/sommer-sonne-rheinauen

Sommer Sonne Rheinauen by Andreas. P. Klamm

United People For Solidarity and Peace by Andreas P. Klamm (Music)

United People For Solidarity and Peace

United People For Solidarity and Peace by Andreas P. Klamm (Music). 23. Juni 2019. Musik.

https://www.loudly.com/tracks/andreaspklamm/united-people-for-solidarity-and-peace#