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Ein Grundeinkommen für soziale Sicherheit und persönliche Entfaltung

Ein Grundeinkommen für soziale Sicherheit und persönliche Entfaltung

Berlin / Ludwigshafen. 21. August 2020. Nur 1,12 Euro pro Monat für Bildung. Dies ist der Anteil des Geldes, das Bezieher von Arbeitslosgeld II im Monat für Bildung erhalten. Im Grunde genommen kann 1,12 Euro für Bildung im Monat als Beleidigung für alle im Bildungswesen tätige Menschen verstanden oder aufgefasst werden. Solidarität, soziale Sicherheit, soziale Gerechtigkeit, Grundrechte, Bildung, Gesundheit, Menschenrechte und die Würde von Menschen sind sehr wichtig. Dies hatten auch die Väter und Autoren des Grundgesetzes erkannt und formulierten in Artikel 20 des Grundgesetzes unter anderem: – Zitat  – „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“

 

Die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens unterstütze ich seit weit mehr als zehn Jahren. Seit 1990 bin ich Mitglied in der Gewerkschaft ver.di (früher ö-tv) und wurde im Laufe von 36 Berufsjahren seit 1984 mit vielen Fragen zur Arbeitswelt, Arbeitsbedingungen und Menschenwürde konfrontiert. Im Beruf als staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger (früher Krankenschwester / Krankenpfleger) und auch als Journalist, Moderator, Autor und Künstler trifft man viele Menschen, die in der Folge von Krankheit oder in der Folge von Unfällen, nicht mehr in der Lage sind, den Anforderungen in einer dem Menschen nicht gerecht werdenden Arbeitswelt oder gar einem geforderten Arbeits-Akkord, dem Menschen in Würde nicht auf Dauer gerecht werden können. Nicht zu vergessen, Kinder, Jugendliche und Menschen, die mit angeborenen Behinderungen zur Welt kommen oder im frühen Kindes-Alter oder Jugend-Alter behindert oder schwerbehindert werden. In den zuvor beschriebenen Beispielen von Lebenssituationen von Menschen wird sehr schnell deutlich, dass bei eintretender und bestehender Krankheit und Behinderung, die Arbeit und eine Arbeitspflicht nicht das Allheilmittel und auch kein würdiges Mittel sein kann, für alle Menschen ohne Ausnahme und ungeachtet ihrer Herkunft, den Anspruch aus dem Grundgesetz zu erfüllen, wonach nach Artikel 20 des Grundgesetzes die Bundesrepublik Deutschland „ein demokratischer und sozialer Bundesstaat“ sein soll.

Die Einführung von Hartz 4 bzw. von Arbeitslosengeld II und der Reform des Sozialrechts 2005 war, wie wir heute wissen, suboptimal, gegen die Würde von Menschen und in Teilen sogar gegen Grundgesetz und Verfassung ausgerichtet. Die Konditionen, die mit dem Arbeitslosengeld II verbunden sind, etwa die Androhung von Sanktionen bei Krankheit, Behinderung, Schwerbehinderung, aus sonstigen Gründen bei bestehender Hilfebedürftigkeit, ist für jeden Menschen, der sich zur Demokratie, zur Würde von Menschen, unveräußerlichen Menschenrechten bekennt, unvereinbar.

 

In der Hoffnung, dass sich vielleicht SPD-geführte Bundesländer wagen würden ein Pilotprojekt oder einen Testbetrieb für das Bedingungslose Grundeinkommen zu starten, schrieb ich bereits im Jahr 2011 eine Petition an alle 16 Landtage und an den Deutschen Bundestag für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommen. Damals haben 1083 Menschen meine Petition unterstützt und ich habe Antworten der Landtage und des Deutschen Bundestags in schriftlicher Form erhalten:

Leider wurde die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens mit einer Vielzahl von Gründen abgelehnt. Den Unterstützerinnen und Unterstützern für meine Petition für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens bin ich noch heute sehr dankbar. Ich wurde unter anderem aus diesen und vielen weiteren Gründen im Jahr 2015 Mitglied in der Partei DIE LINKE, Mitglied in der BAG Grundeinkommen DIE LINKE, im Netzwerk Grundeinkommen und bereits im 2011 gründete ich die Arbeitsgemeinschaft Grundeinkommen Europa – Deutschland (Blog: https://grundeinkommenag.wordpress.com).

 

Mein Engagement für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens geht weiter und ich freue mich über jeden Menschen, die sich auch für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommen engagiert. Für eine Finanzierung des Bedingungslosen Grundeinkommen sind mehrere Konzepte in Kombination möglich, etwa die höhere Besteuerung von reichen und wohlhabenden Menschen, die Einführung und Umsetzung einer Finanztransaktionssteuer, die Umfairteilung (Umverteilung) von finanziellen Mitteln aus verschiedenen Budget- und Haushalts-Bereichen. Das Bedingungslose Grundeinkommen kann vor allem in Zeiten von Corona Krise und einer sich möglicherweise, entwickelnden Weltwirtschaftskrise Menschen schnell, angemessen und unbürokratisch helfen, ihre Würde zu bewahren und zu erhalten oder die Würde von Menschen wieder zurück zu erhalten und macht auf der Grundlage nach Artikel 2 des Grundgesetzes für jeden Menschen die Wahrnehmung des Rechts auf „freie Entfaltung der Persönlichkeit“ möglich.

 

Nicht zu vergessen, mit der Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommen können Menschen auf der Grundlage nach Artikel 12 des Grundgesetzes, ihren Beruf, Ausbildung und Studium frei wählen. Das Bedingungslose Grundeinkommen wäre ein praktischer und wichtiger Schritt finanzielle, soziale und wirtschaftliche Existenz-Sicherung für alle Menschen ungeachtet ihrer Herkunft in Deutschland möglich zu machen und zu gewährleisten. In Krisen-Zeiten ließen sich mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen störende, einschränkende und hochkomplexe Verwaltungsstrukturen vereinfachen und mit einer einfacheren und schlankeren und guten Verwaltung ist die Reduktion von Kosten durch vereinfachte Arbeitsabläufe, die mit dem Bedingungslosen Grundeinkommen verbunden sind, denkbar und in der Praxis auch möglich. Andreas Klamm

 

Tele-Sprechstunde. Für interessierte Menschen biete ich aufgrund der Corona-Verordnungen eine Tele-Sprechstunde, Mittwoch bis Freitag, 16.00 Uhr bis 21.00 Uhr via Telefon, Telefon- und Videokonferenz an: Tel. 0621 5867 8054, Tel. 06236 4892974, E-Mail: andreasklamm@hotmail.com, Web-Seite: www.andreas-klamm.de und www.regionalhilfe.de (Andreas Klamm, Schillerstr. 31, 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen, Rheinland-Pfalz)

Regionalhilfe mit zweiter Internet-Seite

Zweite Internet-Seite online

Ludwigshafen am Rhein. 12. Dezember 2019. (and) Seit rund vier Monaten ist eine zweite Seite der Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekte, Regionalhilfe.de und ISMOT International Social And Medical Outreach Team, gegründet 2006, online. Die neue und zweite Internet-Seite mit Onine-Gruppen ist bei www.regionalhilfe.org erreichbar.

Die Haupt-Seite und erste Seite von Regionalhilfe.de bei www.regionalhilfe.de ist im Kurz-Format weiterhin online.

Darüber hinaus erreichbar ist auch der Regionalhilfe. de Blog bei https://regionalhilfe.wordpress.com

Regionalhilfe Tiere (Hunde, Katzen) abzugeben mit neuer Web-Adresse

Ludwigshafen am Rhein. 22. Juli 2019. Nach der Löschung unser Gruppe am Sonntag 21, Juli 2019 für die Hilfe für Tiere und Menschen mit 5500 Mitgliedern von Facebook, hat Regionalhilfe Tiere eine neue Gruppe außerhalb von Facebook eingerichtet. https://about.me/regionalhilfetiere

Eine einmalige Registrierung für die neue Gruppe ist erforderlich. Es gibt unzählige Gruppen bei Facebook, die sich ebenso Tieren widmen und Tiermarkt Gruppen, in welchen Tiere auch verkauft werden. Tiergruppen und Vereine gibt es selbstverständlich nicht nur bei Facebook, sondern auch bei Kleinanzeigen Zeitungen wie Quoka und vielen anderen.

Obgleich es nicht verständlich ist, weshalb die Jahre-lange Arbeit von behinderten Journalisten und Menschen mutwillig von Facebook zerstört wurde, lohnt sich der Aufwand mit Facebook zu kommunizieren grundsätzlich NICHT, da Facebook willkürlich handelt und trotz Vorlage gültiger Ausweise NICHT antwortet.

Ein gutes Verständnis von Demokratie, Menschichkeit und Menschenrechten sieht sicher anders aus und daher werden viele Gruppen nach und nach auf andere Bereiche im Internet umziehen. Aus diesen Umständen kann man auch lernen: Menschen im Rollstuhl, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, sollten sich auf keinen Fall auf Facebook als Kommuniationsmittel verlassen, da Facebook als zuverlässiges Kommunikationsmittel leider NICHT geeignet ist. Andreas Klamm, Journalist und Gesundheits- und Krankenpfleger, Tel. 0621 4909 650117, Neuhofen / Ludwigshafen am Rhein, Deutschland, 21. Juli 2019

Der direkte Link zur Gruppe lautet: https://www.minds.com/groups/profile/999603826259759104/feed

Bitte um DRINGENDE Hilfe-Leistung für 59jährige Frau in unveschuldeter Notlage in Neutstadt an der Weinstraße

Neustadt an der Weinstraße / Rheinland-Pfalz. 6. April 2019. BITTE DRINGEND um Hilfe-Leistung, soweit wie möglich für eine 59jährige Frau aus Neustadt an der Weinstraße in unverschuldeter Notlage.

GEFAHR der Obdachlosigkeit. 6. April 2019. Aufgrund eines Fernseh-Berichts der Kolleginnen und Kollegen vom SWR, Landesschau, bittet Regionalhilfe.de, vor allem alle Menschen in Rheinland-Pfalz, in Neustadt an der Weinstraße und in der Vorderpfalz um Hilfeleistung, soweit wie möglich, um die Obdachlosigkeit einer schwer, kranken Frau in Neustadt an der Weinstraße zu verhindern, soweit möglich.

WICHTIG: Bitte nur Hilfe soweit leisten, OHNE sich dabei selbst in Gefahr zu bringen! Ausführliche Informationen zur unverschuldeten Notlage einer 59jährigen und kranken Frau in Neustadt an der Weinstraße sind dem Fernsehbericht des SWR zu entnehmen.

Wer Hilfe leisten kann und will, OHNE sich dabei selbst in Gefahr zu bringen, kann gerne auch bei Regionalhilfe.de, Tel. 0621 5867 8054 rund um die 24 Stunden, Tag und Nacht anrufen oder via E-Mail schreiben an E-Mail: sozial@radiotvinfo.org.

Die Zeit ist kanpp, da eine Zwangsräumung drohen kann. Beitrag zur Notlage der 59jährigen Frau, SWR, Landesschau, Die Daten werden an den SWR und an die betroffene Frau in Notlage weitergeleitet. https://www.swr.de/landesschau-rp/kein-geld-fuer-die-miete-frau-droht-obdachlosigkeit/-/id=122144/did=23481336/nid=122144/1woeea2/index.html Web-Site: Regionalhilfe, http://www.regionalhilfe.de