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Pressemitteilung: Zwei Petitionen von Andreas Klamm an Landtag und Landesregierung zur Landtagswahl Rheinland-Pfalz 2021

Pressemitteilung

Andreas Klamm

Landtagskandidat, Landesliste DIE LINKE, für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und direkter Kandidat für Wahlkreis 38 Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf, Limburgerhof, Neuhofen, Waldsee, Otterstadt, Altrip, Rheinauen

Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen, Rhein-Pfalz-Kreis, Ludwigshafen, Tel. 0621 5867 8054 und Tel. 06236 48 929 74

Andreas Klamm ist Kandidat für die Landtagswahl Rheinland-Pfalz für die Landesliste DIE LINKE und für Wahlkreis 28 Mutterstadt. Darüber hinaus ist Andreas Klamm auch Kandidat als Mitglied des Parteivorstand in DIE LINKE für den Bundesvorstand. Foto: mid

Landtagswahl

Andreas Klamm hat zwei Petitionen zur Landtagswahl Rheinland-Pfalz gesendet

Andreas Klamm befürchtet, dass chronisch kranke, behinderte, junge und alte Menschen wegen Corona bei den Landtagswahlen benachteiligt werden können und hat zwei Petition an den Landtag von Rheinland-Pfalz und an die Landesregierung in Mainz gesendet.

Petitionen an Landtag Rheinland Pfalz vom 6. Januar 2021 und an die Landesregierung vom 14. Januar 2021 haben die Genehmigung von Nachteils-Ausgleichen für Wähler, Kandidierende und Parteien zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 zum Ziel

Mainz / Ludwigshafen am Rhein. (28. Januar 2021). Weil er in der Folge der Corona Krise mehrere Nachteile für Wählerinnen und Wähler, politische Kandidatinnen und Kandidaten sowie für alle Parteien in Rheinland-Pfalz sieht, hat der 52jährige Journalist und Krankenpfleger, Andreas Klamm, aus Ludwigshafen am Rhein, bereits am 6. Januar 2021 eine Petition an den Landtag von Rheinland-Pfalz und am 14. Januar 2021 eine Petition an die Landesregierung in Mainz gesendet. Ziele der Petitionen seien eine Genehmigung von Nachteils-Ausgleichen für alle Wähler, Wählerinnen, Kandidatinnen und Kandidaten sowie für alle Parteien für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz zu erreichen. Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat den Eingang der Petition vom 6. Januar 2021 mit dem Aktenzeichen P 3- LE 4/21 schriftlich bestätigt. Ob eine Beratung im Petitions-Ausschuss des Landtags noch vor der Landtagswahl möglich sein wird, ist nicht bekannt.

Andreas Klamm, der in Neuhofen in der Verbandsgemeinde Rheinauen wohnt, kandidiert für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz zum ersten Mal als Landtagskandidat auf der Landesliste und als direkter Kandidat für DIE LINKE für den Wahlkreis 38 Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf, Mutterstadt, Limburgerhof, Neuhofen, Waldsee, Otterstadt, Altrip und Rheinauen.

Seiner Auffassung nach seien durch die Corona Krise, alle Beteiligten an der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 benachteiligt, da im Beispiel politische Kandidatinnen und Kandidaten keine Gespräche mit Wählerinnen und Wähler führen könnten, Parteien keine Veranstaltungen anbieten können und Wähler, die den Hochrisikogruppen zugerechnet werden müssten, sich nicht offen und frei aufgrund von Selbst-Isolation, Isolation, Quarantäne, Ausgangssperren und Lockdown informieren könnten.

Es sei chronisch kranken und behinderten Wählerinnen und Wähler nicht zumutbar, dass diese sich in Gefahr für Gesundheit und Leben trotz einer möglichen Gefahr der Ansteckung mit Corona begeben, um sich über Parteien oder Kandidierende zu informieren. Die freie, politische Willensbildung könne durch die Corona Krise erheblich beeinträchtigt sein.

Der Aktivist und Landtagskandidat, Andreas Klamm, empfiehlt daher eine Vorstellung aller Kandidatinnen und Kandidaten und aller Parteien, die zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 zugelassen sind, in einem Wahlportal des Südwestrundfunks (SWR), damit sich Wählerinnen und Wähler zumindest online und digital informieren können.

Die Petitionen sind öffentlich und können bei Change org mitgezeichnet, unterstützt und geteilt werden. Andrew P. Harrod

Zwei Petitionen zur Landtagswahl

Petition vom 6. Januar 2021 an den Landtag von Rheinland-Pfalz, Nachteils-Ausgleiche zur Landtagswahl wegen Corona: https://www.change.org/p/landtag-rheinland-pfalz-landtagswahlen-besondere-hilfen-und-nachteilsausgleiche-f%C3%BCr-kandidierende-und-menschen

Petition vom 14. Januar 2021 an die Landesregierung von Rheinland-Pfalz, Nachteils-Ausgleiche zur Landtagswahl wegen Corona: https://www.change.org/p/landesregierung-rheinland-pfalz-landesregierung-rheinland-pfalz-petition-nachteils-ausgleiche-landtagswahl-2021

Die Petitionen als PDF (portable Druck-Dateien zur besseren Lesbarkeit)

Petition an den Landtag vom 6. Januar 2021, https://www.andreasklamm.de/wp-content/uploads/2021/01/Petition-Landesregierung-Wahlen-RLP-1a.pdf

Petition an die Landesregierung vom 14. Januar 2021, https://www.andreasklamm.de/wp-content/uploads/2021/01/Petition-Landtagswahlen-RLP-1.pdf

Einladung für alle Redaktionen und Journalisten

Ludwigshafen am Rhein. 28.. Januar 2021

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Sehr geehrte Damen und Herren!

Einige Kolleginnen und Kollegen wissen, dass ich seit 1984 als Journalist Autor, Musik- und Medien-Produzent tätig bin und zudem Buch-Autor von 12 veröffentlichten Büchern bin.

Normalerweise würde ich es bevorzugen jede Redaktion und jede Journalistin und Journalisten einzeln zu informieren.

Da ich jedoch neben dem politischen Engagement als

Kandidat für die Landtagswahlen, Landesliste und Wahlkreis 38, Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf, Limburgerhof, Neuhofen, Waldsee, Otterstadt, Altrip, Rheinauen

Kandidat als Mitglied des Parteivorstands in DIE LINKE, Bundesvorstand (bitte NICHT mit dem Landesvorstand verwechseln, da auch hier Wahlen ausstehen)

auch noch viele berufliche und private Verpflichtungen habe und in einer besonderen Situation in der Folge mehrerer Unfälle mich befinde, die zur Schwerbehinderung, GdB 60, Grad der Behinderung, außergewöhnliche Gehbehinderung seit 2014 führten. Aufgrund dieser Schwerbehinderung bin ich seit 2014 auf die Hilfe von Gehhilfen, Rollstuhl und auf die Begleitung einer Assistenz-Hündin angewiesen.

In der Folge der besonderen Bedingungen würde eine Ungleichheit-Behandlung entstehen, wenn ich jede einzelne Pressemitteilung einzeln an Redaktionen und Journalisten sende, weil es zeitlich leider nicht in anderer Form zu absolvieren wäre, dass unterschiedliche Redaktionen mit zum Teil des Unterschiedes von einem bis zwei Tage die Pressemitteilungen erhalten würden.

Daher habe ich die Planung nunmehr vorgesehen, dass ich zeitgleich und Chancen-gleich, inzwischen mehr als 60 Redaktionen, Journalistinnen und Journalisten in einer gemeinschaftlichen Pressemitteilung künftig informieren werde.

Themen unter anderem:

Landtagswahlen, zwei Petitionen an Landtag und Landesregierung für Nachteils-Ausgleiche für alle Menschen in Rheinland-Pfalz, Kandidaten, Kandidatinnen, Wählerinnen und Wähler wegen der Corona Krise.

Kandidatur für die Landtagswahlen für die Landesliste für DIE LINKE und direkt gewählter Kandidat für den Wahlkreis 38 Mutterstadt

Kandidatur als Mitglied des Parteivorstands in DIE LINKE, Bundesvorstand, Berlin. Der Parteitag findet nunmehr online am 26. und 27. Februar 2021 statt. Ausnahme: Die Kandidatinnen und Kandidaten und damit auch ich werden am 26. und 27. Februar 2021 in Berlin zwecks chancengleicher Vorstellung sein.

Da ich nicht nur Buch-Autor, sondern auch eingetragener Komponist, Sänger, Musiker, Musik und Medien-Produzent bin mit inzwischen 16 veröffentlichten Musik-Alben je 14 Songs, bin ich leider auch als Künstler von der Corona Krise betroffen. Die Corona Krise war bei mir weder für das Jahr 2020 noch für das Jahr 2021 geplant. Nachdem die Corona Krise die Vorstellung meines neuen Musik-Albums „Green Fair For Justice“, ein Musik-Album das dem Engagement für Tier- Natur- Umwelt- und Klimaschutz gewidmet ist, leider verhindert hat, plane ich für April 2021, sofern es möglich sein sollte, die Vorstellung meines neuen Musik-Albums online.

Link zum Musik-Album: Green Fair For Justice, von Andreas Klamm, Dezember 2019,  14 Songs, Gesamt-Spielzeit: 1 Stunde, 7 Minuten, https://music.apple.com/us/album/green-fair-for-justice/1490316947

Die Corona Krise stellt alle Redaktionen und alle Journalisten, Journalistinnen sowie alle Menschen vor besondere Herausforderungen.

In meinem politischen Engagement fordere ich nicht nur Transparenz, sondern ich versuche so viel Transparenz wie möglich zu bieten.

Damit alle Journalistinnen und Journalisten gesund bleiben biete ich daher Telefon-Gespräche und Zoom Video-Konferenz nach Termin-Vereinbarung an und hierzu lade ich alle Journalistinnen und Journalisten herzlich ein.

Presse- und Medien-Kontakt:

Andreas Klamm, Schillerstr. 31, 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen bei Ludwigshafen am Rhein, Tel. 0621 5867 8054 und Tel. 06236 48 929 74, E-Mail: andreasklamm@hotmail.com und E-Mail: studio3@andreaskamm.de

Zoom Video-Gespräche nach Vereinbarung.

Für die Beantwortung von Fragen stehe ich grundsätzlich allen Journalistinnen, Journalisten und Redaktionen gerne zur Verfügung.

Ich bitte um Verständnis, dass aus zeitlichen Gründen die Pressemitteilungen einmal an alle Journalistinnen, Journalisten und Redaktionen ausgesendet werden.

Die Presse-Mitteilungen werden Sie künftig auch in den Blogs

https://andreasklamm.wordpress.com

https://regionalhilfe.wordpress.com

Auf meiner Web-Seite http://www.andreasklamm.de

Finden, da es mir unmöglich ist, auch Blogger und weitere Autoren alle via Einzel-Aussendung von Pressemitteilung zu informieren.

Ich wünsche Ihnen allen Frieden, Liebe, Glück und Gesundheit!

Mit freundlichen und kollegialen Grüßen

Andreas Klamm

Tel. 0621 5867 8054

Impressum / V.i.S.d.P.: Andreas Klamm, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger, Schillerstr. 31, 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen, Rhein-Pfalz-Kreis bei Ludwigshafen am Rhein, Rheinland-Pfalz, Tel. 0621 5867 8054, E-Mail: andreasklamm@hotmail.com Internet: http://www.andreasklamm.de und http://www.andreas-klamm.de ,Blog: https://andreasklamm.wordpress.com

Abdruck honorarfrei

Presse-Foto in den Anlagen

Belegexemplar, wenn möglich, erbeten

Autor: Die Nennung des Autors des Beitrags der Pressemitteilung ist NICHT erforderlich

Recherchen und Informationen

Video, Rede No. 1, Kandidatur Andreas Klamm, Landtagswahlen Rheinland-Pfalz, 14. März 2021: https://www.youtube.com/watch?v=smu0bp5ubbg

Video, Rede No. 2, Kandidatur Andreas Klamm, Landtagswahlen Rheinland-Pfalz, 14. März 2021, https://www.youtube.com/watch?v=D_YZ5d8MKYY

Video, Kurzvorstellung, Andreas Klamm, Landtagskandidat für die Landtagswahlen Rheinland-Pfalz, DIE LINKE, am 14. März 2021, https://www.youtube.com/watch?v=MQT1IjOWvzI

Video, Kurzvorstellung von Andreas Klamm als Mitglied des Parteivorstands (Bundesvorstand) DIE LINKE, Termin für die Wahlen geplant am 26. und 27. Februar 2021: https://www.youtube.com/watch?v=0ShqYyyCrjs

Petition: Landesregierung Genehmigung von Nachteils-Ausgleichen für Wähler, Kandidierende und Parteien zur Landtagswahl

Petition: Landesregierung Genehmigung von Nachteils-Ausgleichen für Wähler, Kandidierende und Parteien zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021

Petition: Landesregierung Genehmigung von Nachteils-Ausgleichen für Wähler, Kandidierende und Parteien zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021

Mainz / Ludwigshafen am Rhein. (mid). Weil in der Folge der Corona Krise mehrere Nachteile für Wählerinnen und Wähler, politische Kandidatinnen und Kandidaten sowie für alle Parteien in Rheinland-Pfalz sieht, hat der 52jährige Journalist und Krankenpfleger, Andreas Klamm, aus Ludwigshafen am Rhein am 14. Januar 2021 eine Petition an die Landesregierung in Mainz gesendet in der eine Genehmigung von Nachteils-Ausgleichen für alle Wähler, Wählerinnen, Kandidatinnen und Kandidaten sowie für alle Parteien erbeten wird. 

Andreas Klamm kandidiert für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz zum ersten Mal auf als Landtagskandidat auf der Landesliste und als direkter Kandidat  für DIE LINKE für den Wahlkreis 38 Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf, Mutterstadt, Limburgerhof, Neuhofen, Waldsee, Otterstadt, Altrip und Rheinauen.

Seiner Auffassung nach seien durch die Corona Krise alle Beteiligten an der Landestagswahl in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 benachteiligt, da im Beispiel politische Kandatinnen und Kandidaten keine Gespräche mit Wählerinnen und Wähler führen könnten, Parteien keine Veranstaltungen anbieten können und Wähler, die den Hochrisikogruppen zugerechnet werden müssten, sich nicht offen und frei aufgrund von Selbst-Isolation, Isolation, Quarantäne, Ausgangssperren und Lockdown informieren könnten. Es sei chronisch kranken und behinderten Wählerinnen und Wähler nicht zumutbar, dass diese sich in Gefahr für Gesundheit und Leben trotz einer möglichen Gefahr der Ansteckung mit Corona begeben, um sich über Parteien oder Kandidierende zu informieren. Die freie, politische Willensbildung könne durch die Corona Krise erheblich beeinträchtigt sein. Der Aktivist und Landtagskandidat, Andreas Klamm, empfiehlt daher eine Vorstellung aller Kandidatinnen und Kandidaten und Parteien, die zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 in einem Wahlportal des Südwestrundfunks (SWR), damit sich Wählerinnen und Wähler zumindest online und digital informieren können.

Die Petition ist öffentich und kann bei Change org mitgezeichnet und unterstützt werden.

Andreas Klamm hat eine Petition für Nachteils-Ausgleiche in Bezug zu den Landtagswahl an die Landesregierung nach Mainz gesendet:
Andreas Klamm hat eine Petition für Nachteils-Ausgleiche in Bezug zu den Landtagswahl an die Landesregierung nach Mainz gesendet: Foto: mid

Der vollständige Text der Petition:

Petition an die Landesregierung Rheinland-Pfalz und an Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), VORSORGLICH für den Fall und die Situation, dass der Petitions-Ausschuß des Landtag von Rheinland-Pfalz NICHT mehr vor der Landtagswahl 2021 in Rheinland-Pfalz wegen der Corona Krise oder aus anderen Gründen tagen kann. Petition No. 1 wurde als Empfänger an den Landtag von Rheinland-Pfalz gesendet. Der Eingang der Petition wurde freundlicherweise vom Landtag Rheinland-Pfalz mit dem Aktenzeichen P 3- LE 4/21, Petition vom 6. Januar 2021. bestätigt. Vielen Dank. Andreas Klamm

Petition an die Landesregierung und an den Südwestrundfunk (SWR) vom 14. Januar 2021

An

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz

Landesregierung Rheinland-Pfalz

Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Peter-Altmeier-Allee 1

55116 Mainz

Mrs Dunja Mijatović

Commissioner for Human Rights

EU Menschenrechts-Kommissarin

Council of Europe

Office of the Commissioner for Human Rights

67075 Strasbourg Cedex

FRANCE

Deutsche Gesellschaft für die

Vereinten Nationen e. V.

Zimmerstraße 26/27 • 10969 Berlin

Bundesverfassungsgericht

Schlossbezirk 3

76131 Karlsruhe

Beauftragter der Bundesregierung

für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße  53

10117 Berlin

Südwestrundfunk SWR

Intendant

Prof. Dr. Kai Gniffke

Südwestrundfunk

Anstalt des öffentlichen Rechts

Neckarstraße 230

70190 Stuttgart

Herrn Matthias Rösch

Landesbeauftragter für Behinderte

Landesteilhabebeirat

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz

Bauhofstr. 9

55116 Mainz

UN Campus

Platz der Vereinten Nationen 1

53113 Bonn, Deutschland

Neuhofen, Ludwigshafen am Rhein,  14. Januar 2021

Petition und Eil-Petition: Genehmigung und Durchführung von Maßnahmen von Nachteilsausgleichen für Landtagskandidaten und Wähler für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021

Besondere Hilfen aufgrund der Corona Krise und Corona Verordnungen und Regeln für Kandidierende, Menschen, Wählerinnen und Wähler, chronisch kranke, behinderte und schwerbehinderte Menschen, Wählerinnen und Wähler im Wahlkampf, politischen Meinungsbildungs-Prozess und für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021

Sehr geehrte Frau Malu Dreyer, Ministerpräsidentin!

Sehr geehrte Damen und Herren der Landesregierung Rheinland-Pfalz!

Her Excellency Honorable Mrs Dunja Mijatović!

Commissioner for Human Rights (EU Kommissarin für Menschenrechte)

Sehr geehrte Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts!

Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der United Nations / Vereinten Nationen!

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident Hendrik Hering!

Sehr geehrter Prof. Dr. Kai Gniffke, Intendant des Südwestrundfunks!

Sehr geehrter Herr Jürgen Dusel!

Sehr geehrter Herr Matthias Rösch!

Sehr geehrter Herr Arne Molfenter!

Sehr geehrte Damen und Herren!

Petition und Antrag

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz und ergänzend, sofern dies noch in der Corona-Krise möglich sein sollte auch der Landtag von Rheinland-Pfalz möge für alle Landtagskandidatinnen, Landtagskandidaten aller Parteien, für Einzelkandidatinnen und Einzelkandidaten, Wählerinnen und Wähler für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 schnellst möglichst und sofort die Genehmigung und Durchführung von Nachteilsausgleichen im Zusammenhang mit Corona und den Corona-Verordnungen und Restriktionen durch Verordnungen zur Eindämmung von Corona genehmigen, durchführen und in die Wege leiten.

Mir wurde mitgeteilt, dass Sitzungen des Petitions-Ausschusses des Landtages von Rheinland-Pfalz möglicherweise erst wieder im August / Herbst des Jahres 2021 möglich sein sollen. Da damit der Landtag und dessen Petitions-Ausschuss für Bürgerinnen und Bürger vor den Landtagswahlen am 14. März 2021 NICHT mehr rechtzeitig erreichbar wären, sofern die Information stimmen sollte, bleibt nur noch möglich, dass die Landesregierung Rheinland-Pfalz Ministerpräsidentin Malu Dreyer und der SWR Südwestrundfunk die erbetenen Maßnahmen im Rahmen der Nothilfe zur Hilfeleistung, nach der Erklärung der „Pandemie von nationaler Tragweite“ des Deutschen Bundestag, nach Erklärung des Katastrophenfalls mehrerer Städte, Landkreise und Gemeinden, beraten, diskutieren, beschließen und in die Wege leiten, um faire, offene, freie und demokratische Landtagswahlen im Land Rheinland-Pfalz ohne die Gefahr der teilweisen oder kompletten Ausgrenzung von chronisch kranken, behinderten und schwerbehinderten Menschen, Wählerinnen, Wähler, Kandidatinnen, Kandidaten und Parteien möglich zu machen.

Die Genehmigung von Nachteilsausgleichen und die Durchführung geeigneter Maßnahmen zum Ausgleich bestehender Nachteile in der Folge der Corona Krise, Corona Verordnungen und durch weitere Umstände soll helfen, damit eine faire, freie, demokratische und uneingeschränkte, politische, öffentliche und gesellschaftliche Willensbildung für alle Wählerinnen und Wähler trotz der neuen verschärften Corona-Regeln und Corona-Verordnungen vom 5. Januar 2021, wie Treffen von nur einem Menschen, der nicht dem eigenen Haushalt angehört und „Corona-Leine“, Beschränkung der Reise- und Bewegungs-Freiheit auf einen Radius von 15 Kilometern, Ausgangssperren, Kontakt-Sperren, möglich wird.

Der Südwestrundfunk SWR verfügt als öffentlich-rechtliche Rundfunk-Anstalt über das wunderbar ausgebildete Personal, wunderbare, technische Mittel von denen ich als privater Fernseh- und Radio-Produzent nur Tag und Nacht träumen kann und über alle sonstigen Mittel, um in der Corona Krise und Corona Verordnungen, auch im Katastrophen- und Notstands-Fall oder ähnlichen Großschadens-Ereignissen helfen zu können. Da der SWR öffentlich-rechtlich ist, wird wohl kaum ein Mensch einen Vorwurf erheben können, dass es kommerzielle Interessen oder gar Gewinn-Erzielungs-Absichten bei einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Sender geben könne. Die meisten Menschen, die ich kenne vertrauen dem SWR in vielen Bereichen.

Wer das Haus nicht mehr verlassen darf, ohne triftigen, wichtigen Grund aufgrund von Corona und der Verordnungen zu Corona, kann sich mittels Wahlkampf-Plakate nicht mehr uneingeschränkt zu den Parteien und Kandidaten informieren. Wer zu den Hochrisikogruppen zählt verlässt in der Regel freiwillig das Haus nicht mehr und damit ist leider eine uneingeschränkte politische Meinungs- und Willensbildung ohne besondere und ausgleichende Hilfe für viele Tausend Menschen in Rheinland-Pfalz NICHT mehr möglich. Gespräche mit politischen Kandidatinnen und Kandidaten sind nur am Telefon möglich. Parteien können KEINE Veranstaltungen durchführen und auch keine Info-Stände anbieten.

Die Gewährung und Genehmigung von Nachteilsausgleichen für die betroffenen Menschen, Kandidatinnen, Kandidaten, Wählerinnen und Wähler soll dazu beitragen, dass freie, uneingeschränkte, transparente und offene Landtagswahlen am 14. März 2021 trotz massiver und extrem Grundrechte- und Freiheits-einschränkender Maßnahmen garantiert, gewährleistet und möglich werden.

Der Südwestrundfunk, SWR, der laut Medienstaatsvertrag zum Auftrag zur öffentlichen, politischen Meinungs- und Willensbildung verpflichtet ist, möge für alle Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten und für alle Wählerinnen und Wähler in Rheinland-Pfalz ein Online-Portal einrichten auf dem sich alle Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten mit

a)      Zwei Fotos der Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten

b)      Zwei Video-Präsentationen der Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten

c)      Drei bis vier DIN A4 Seiten an Text-Beiträgen biografisch und mit ihren politischen Engagements, Anliegen und Zielen vorstellen können.

Das Wahl-Online-Portal des Südwestrundfunks (SWR) zur Nothilfe-Leistung für die freie, uneingeschränkte, politische Willensbildung aller Wählerinnen und Wähler in Rheinland-Pfalz für die Landtagswahlen am 14. März 2021, nach der Deklaration der „Pandemie von nationaler Tragweite“ durch den Deutschen Bundestag und stellenweise sogar der Ausrufung des Katastrophenfalls wegen Corona unter anderem in Bayern, im Beispiel durch die dortige Landesregierung von Bayern, kann und sollte von bekannten regionalen Tageszeitungen wie DIE RHEINPFALZ, Rhein-Zeitung und andere bekannte Tageszeitungen und Medien in Rheinland-Pfalz unterstützt werden.

Rundfunk-Sender und Radio-Stationen, wie SWR, SWR Radio Ludwighafen, Kurpfalzradio des SWR, Regional-Radios des SWR, Radio RPR, Antenne Pfalz und andere bekannte Radio-Sender sollten im Rahmen der Nothilfe das einzurichtende Wahl-Online-Portal des Südwestrundfunks (SWR) zur Durchführung und Realisierungen ausgleichender, kompensierender Nachteilsausgleiche für Landtagskandidatinnen, Landtagskandidaten aller Parteien oder parteilos und aller Wählerinnen und Wähler ebenso vor den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 unterstützen.

Die einzurichtenden und durchzuführenden Maßnahmen zur Schaffung von Nachteils-Ausgleichen sollen nicht nur gesunden und nicht behinderten Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten, sondern auch chronisch kranken, behinderten und schwerbehinderten Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten, behinderten und schwerbehinderten Wählerinnen und Wählern helfen, Barrierefreiheit, Inklusion, Teilhabe, politische Teilhabe für und bei den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 zu gewährleisten und zu ermöglichen und helfend beitragend, Diskriminierung, Benachteiligung, Schlechterstellung und Nachteile bedingt durch Corona und Verordnungen zu Corona zu vermeiden.

Dies gilt auch für alle Menschen und Patienten, die Hochrisikogruppen aufgrund des fortgeschrittenen Alters oder aufgrund bestehender Vorerkrankungen angehören.

Begründung

Die Situation für blinde, gehörlose Menschen, die Situation für behinderte, schwerbehinderte Menschen, die Situation junger kranker Menschen, die Situation alter Menschen, die Situation chronisch kranker Menschen, die Situation geflüchteter Menschen, die bereits Wahl-berechtigt sein könnten,  ist durch die Corona Krise und die Verordnungen mit massiven Einschränkungen, die zur erheblichen und schwerwiegenden Ausgrenzung der Hochrisikogruppen führen, weiterhin nicht näher bekannt. Es ist nicht bekannt, wie und ob diese Menschen uneingeschränkt an den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 als Wählerinnen und Wähler oder auch als politische Kandidatinnen und Kandidatinnen teilnehmen können. Alle Parteien sind nicht in der Lage, Gespräche mit Wählerinnen und Wähler zu führen, Info-Stände oder Veranstaltungen durchzuführen. Politische Kommunikation und Information ist in der Folge der Corona Krise und der Verordnungen zu Corona mit Ausgangssperren und Lockdown massiv und erheblich beeinträchtigt. Ob unter diesen besonderen Bedingung noch uneingeschränkte, freie, faire, offene und demokratische Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz möglich sind, ist noch nicht näher bekannt.

Als staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Journalist, Autor, Musik- und Medien-Produzent kandidiere ich erstmals als Landtagskandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 für die Partei DIE LINKE und DIE LINKE in Rheinland-Pfalz.

Ich wurde am 6. Februar 1968 frei von Behinderung, Schwerbehinderung und frei von Krankheiten in Ludwigshafen am Rhein geboren. In der Folge mehrerer schwerer Erkrankungen (Kanülen-Stichverletzung in der Pflege, Hepatitis C Infektion, Asthma bronchiale, rheumatoide Erkrankungsformen) und mehrerer Unfälle bin ich seit dem Jahr 2014 auf die Hilfe eines Rollstuhls und einer Assistenz- und Begleithündin, einer Labrador-Hündin, angewiesen und leider schwer und außergewöhnlich gehbehindert und schwerbehindert, GdB (Grad der Behinderung) 60 mit Schwerbehindertenausweis. Kleine Strecken kann ich noch mit Gehstöcken laufen.

Während der SWR und die Tageszeitung DIE RHEINPFALZ über viele und zum Teil alle Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten von SPD, CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, AfD, Freie Wähler (FWG), zum Teil auch von DIE LINKE und weitere Parteien berichtet haben mit Foto und Fernseh-Beiträgen, wurde im SWR und in der Tageszeitung DIE RHEINPFALZ trotz Aussendung von weit mehr als 70 Pressemitteilungen meinerseits, über meine Kandidatur als Landtagskandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz für die Landesliste für DIE LINKE und als gewählter Direktkandidat für Wahlkreis 38 Mutterstadt NICHT berichtet.

UPDATE vom 7. Januar 2021: Nach der Aussendung von inzwischen 80 Pressemitteilungen haben die Kolleginnen und Kollegen der Tageszeitung DIE RHEINPFALZ von der wir Abonnenten sind über meine Kandidatur für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz berichtet. Hierfür herzlichen DANK an die Kolleginnen und Kollegen der Tageszeitung DIE RHEINPFALZ.

Zum Wahlkreis 38 zählen unter anderem Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf, Limburgerhof, Neuhofen, Altrip, Otterstadt und Rheinauen im Rhein-Pfalz-Kreis (früher bekannt als Landkreis Ludwigshafen) in der direkten Nachbarschaft der Stadt Ludwigshafen am Rhein.

Bereits diese Form der Benachteiligung, umgangssprachlich in der Vorderpfalz auch als „Totschweigen“, „Unterdrückung von Information, Kommunikation“ bezeichnet, bedeutet entgegen der U.N. Behindertenrechtskonvention, die seit dem 21. Dezember 2008 ein Bundesgesetz in der gesamten Bundesrepublik Deutschland ist und damit selbstverständlich auch in Rheinland-Pfalz gültig ist, eine erhebliche Diskriminierung, Ausgrenzung, Benachteiligung, Schlechterstellung gegenüber anderen, weiteren, gesunden und NICHT behinderten Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten. Diskriminierung, Benachteiligung, Schlechterstellung von behinderten und schwerbehinderten Menschen, dazu zählen auch behinderte und schwerbehinderte Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten ist aufgrund einer Vielzahl von mehreren Gesetzen in Rheinland-Pfalz, in Deutschland und in der Bundesrepublik Deutschland NICHT zulässig.

Warum wird in Rheinland-Pfalz über gesunde und nichtbehinderte Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten berichtet und NICHT auch gleichberechtigt über chronisch kranke, behinderte und schwerbehinderte Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten im Rollstuhl berichtet mit keinem einzigen Wort?

Mit der Nichtinformationen zu behinderten und schwerbehinderten Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten werden nicht nur behinderte und schwerbehinderte Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten in Rheinland-Pfalz sondern auch behinderte Wählerinnen und Wähler erheblich benachteiligt, da diese NICHT erfahren können, dass es mögliche Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten gibt, die die berechtigten Interessen von behinderten und schwerbehinderten Menschen, wenn auch im Rollstuhl, künftig im neu zu wählenden Landtag von Rheinland-Pfalz ab 14. März 2021 wirksam vertreten, repräsentieren wollen und zumindest auch eine öffentliche und hörbare Stimme in Medien, Landtag, Poltik und Gesellschaft, schenken wollen und wahrnehmbar machen wollen.

Eine Diskriminierung, Benachteiligung und Schlechterstellung von behinderten und schwerbehinderten Menschen, politischen Kandidatinnen und Kandidaten, Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten ist auf der Grundlage der U.N. Behindertenrechtskonvention, die seit dem 21. Dezember 2008 ein gültiges Bundesgesetz ist, NICHT zulässig. Vergleiche hierzu bitte die komplette U.N. Behindertenrechtskonvention in den Anlagen.

Etwa sechs Wochen vor den Landtagwahlen in Rheinland-Pfalz informieren alle Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten mittels Plakaten, sonstigen Werbeträgern und mittels Flyern (Flugblättern) zu den Parteien, Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten. Durch die neuen Corona-Verordnungen aus dem Jahr 2020 und vom 5. Januar 2021 mit den Regeln unter anderem, dass nur ein Treffen eines Menschen aus einem fremden Haushalt erlaubt sein soll und die Wohnung nur noch im Umkreis von 15 Kilometer verlassen werden darf, sofern die Inzidenzzahlen bei 200 liegen, ist eine faire, freie, offene und frei zugängliche, umfassende Information der Wählerinnen und Wähler und damit auch die freie, faire, offene und uneingeschränkte Willensbildung aller Menschen, Wählerinnen und Wähler im Land Rheinland-Pfalz NICHT mehr gewährleistet.

Dies betrifft vor allem auch Menschen, die den Hochrisikogruppen für Corona Infektionen zugerechnet werden müssen, da diese das Haus zum Eigen- und Selbstschutz NICHT mehr verlassen können und daher keine Plakate der Parteien, Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten sehen und wahrnehmen können. Damit gehen wichtige Informationen zur freien, uneingeschränkten, politischen Willens- und Meinungsbildung verloren.

Ob die Parteien, Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten mit den neuen Bedingungen und Verordnungen zu Corona aus dem Jahr 2020 und den neuen Verordnungen seit dem 5. Januar 2021, in der Lage sein werden, Flyer (Flugblätter) zu verteilen, um zur Landtagswahl zu informieren, darf in Frage gestellt werden.

Die Parteien, ihre Mitglieder, die Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten müssten sich oder beauftragte Werbe-Prospekt-Verteilerinnen und Verteiler zwecks Information für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz erheblich selbst in Gefahr bringen. Dies ist normalerweise nicht zu verantworten und auch nicht hinnehmbar.

Daher ist die Schaffung eines Online-Wahl-Portals für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz seitens des Südwestrundfunks (SWR) nicht nur eine berechtigte und sinnvolle Forderung, sondern eine einfache und wirkungsvolle Maßnahme, um möglichst alle der rund vier Millionen Menschen zu schützen.

Die Maßnahme ist DANK guter Ausstattung mit Technik, Personal und finanziellen GEZ-Mitteln vom Südwestrundfunk (SWR) schnell, kurzfristig und zeitnah umsetzbar.

Es bleibt ausreichend Zeit für alle Wählerinnen und Wähler in Rheinland-Pfalz bleibt sich an zentraler Stelle im Online-Landtagswahl-Portal des SWR zu allen Landtagskandidatinnen, Landtagskandidaten und allen Parteien, uneingeschränkt, fair, frei und offen trotz restriktiver und repressiver Maßnahmen durch Corona-Verordnungen und Corona zu informieren.

Mit einer recht einfachen Hilfe-Maßnahme des SWR digital und online, können auch in der Corona Krise, faire, freie, transparente, offene und uneingeschränkte Informationen für die Landtagswahlen und Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 gewährleistet, ermöglicht sowie gesichert werden. Zudem wird die Chancengleichheit für alle Parteien, Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten und für alle Wählerinnen und Wähler unterstützt, gewährleistet und gefördert, auch für chronisch kranke, behinderte und schwerbehinderte Landtagskandidatinnen, Landtagskandidaten, Wählerinnen und Wählern und Menschen.

Im Vergleich zu den Landtagswahlen vom 13. März 2016 sind alle Landtagskandidatinnen, Landtagskandidaten, alle Parteien, alle Wählerinnen und Wähler im Wahl-Jahr 2021 durch die Corona Krise und Verordnungen zu Corona bereits benachteiligt und schlechter gestellt.

Im Vergleich zu den Landtagswahlen vom 13. März 2016 sind alle chronisch kranke, behinderte, schwerbehinderte Landtagskandidatinnen, Landtagskandidaten, Menschen, Parteien, Wählerinnen und Wähler und Menschen die den Hochrisikogruppen für Corona angehören, benachteiligt, zum Teil ausgegrenzt und schlechter gestellt. In Rheinland-Pfalz leben rund vier Millionen Menschen.

Daher wird um freundliche Genehmigung der Durchführung, Schaffung und Maßnahmen zu Nachteilsausgleichen und Ausgleich bestehender Nachteile für alle nichtbehinderten, gesunde, behinderte, schwerbehinderte, chronisch kranke Landtagskandidatinnen, Landtagskandidaten, Menschen, die den Hochrisikogruppen angehören, Wählerinnen und Wählern und Parteien gebeten.

Gesetzes-Grundlagen im Auszug

Artikel 3, Grundgesetz

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Landesverfassung für Rheinland-Pfalz

Artikel 10 [Zensurverbot]

(1) Jedermann hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und

Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein

zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Niemand darf

ihn deshalb benachteiligen. Die Pressefreiheit und die Freiheit der

Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.

Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der

allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze

der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Artikel 11 [Petitionsrecht]

Jedermann hat das Recht, sich mit Eingaben an die Behörden oder

an die Volksvertretung zu wenden.

2. Gleichheitsrechte

Artikel 17 [Gleichheit vor dem Gesetz, Gleichberechtigung]

(1) Alle sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Willkürliche Begünstigung oder Benachteiligung von Einzelpersonen oder Personengruppen sind den Organen der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung untersagt.

(3) Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat ergreift

Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Staat

und Gesellschaft, insbesondere im Beruf, in Bildung und Ausbildung, in der Familie sowie im Bereich der sozialen Sicherung. Zum Ausgleich bestehender Ungleichheiten sind Maßnahmen, die der Gleichstellung dienen, zulässig.

(4) Der Staat achtet ethnische und sprachliche Minderheiten.

Artikel 19 [Zulassung zu öffentlichen Ämtern]

Alle Deutschen, ohne Unterschied der Rasse, des Religionsbekenntnisses, der Parteizugehörigkeit oder des Geschlechtes, sind

nach Maßgabe der Gesetze und entsprechend ihrer Befähigung

und ihrer Leistungen zu den öffentlichen Ämtern zugelassen,

sofern sie die Gewähr dafür bieten, ihr Amt nach den Vorschriften

und im Geiste der Verfassung zu führen.

Artikel 22 [Nothilfepflicht]

Jedermann ist bei Unglücksfällen und besonderen Notständen

nach Maßgabe der Gesetze zur Leistung von Nothilfe verpflichtet.

Artikel 76 [Wahlgrundsätze]

(1) Wahlen und Volksentscheide auf Grund dieser Verfassung sind

allgemein, gleich, unmittelbar, geheim und frei.

(2) Zur Teilnahme berechtigt sind alle Staatsbürger, die das 18.

Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

(3) Die Teilnahmeberechtigung kann von einer bestimmten Dauer

des Aufenthalts im Lande und, wenn der Staatsbürger mehrere

Wohnungen innehat, auch davon abhängig gemacht werden, dass

seine Hauptwohnung im Lande liegt.

(4) Das Nähere regelt das Gesetz.

Rundfunkstaatsvertrag (RStV) II. Abschnitt: Vorschriften für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

§ 11 Auftrag

(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.

Medienstaatsvertrag – Auszüge –

§ 3

Allgemeine Grundsätze

Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF, das

Deutschlandradio und alle Veranstalter bundesweit ausgerichteter privater

Rundfunkprogramme haben in ihren Angeboten die Würde des Menschen zu achten

und zu schützen; die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten. Die Angebote sollen dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und

körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinungen anderer zu stärken.

Weitergehende landesrechtliche Anforderungen an die Gestaltung der Angebote

sowie § 51 bleiben unberührt.

§ 7

Barrierefreiheit

(1) Die Veranstalter nach § 3 Satz 1 sollen über ihr bereits bestehendes Engagement

hinaus im Rahmen der technischen und ihrer finanziellen Möglichkeiten barrierefreie

Angebote aufnehmen und den Umfang solcher Angebote stetig und schrittweise

ausweiten.

(2) Die Veranstalter bundesweit ausgerichteter privater Fernsehprogramme erstatten

der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt, die in der ARD

zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF sowie das

Deutschlandradio ihren jeweiligen Aufsichtsgremien mindestens alle drei Jahre Bericht über die getroffenen Maßnahmen nach Absatz 1. Die Berichte werden anschließend der Europäischen Kommission übermittelt.

§ 21

Barrierefreiheit

Anbieter von Telemedien sollen im Rahmen der technischen und ihrer finanziellen

Möglichkeiten den barrierefreien Zugang zu Fernsehprogrammen und

fernsehähnlichen Telemedien unterstützen.

III. Abschnitt

Besondere Bestimmungen

für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

§ 26

Auftrag

(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen

und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen

Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.

(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.

(3) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten arbeiten zur Erfüllung ihres Auftrages zusammen; die Zusammenarbeit regeln sie in öffentlich-rechtlichen Verträgen.

(4) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind mit der Erbringung von

Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne des Artikels

106 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auch betraut, soweit sie zur Erfüllung ihres Auftrags gemäß Absatz 1 bei der Herstellung und Verbreitung von Angeboten im Sinne des § 27 zusammenarbeiten. Die Betrauung gilt insbesondere für die Bereiche Produktion, Produktionsstandards,

– 30 –

Programmrechteerwerb, Programmaustausch, Verbreitung und Weiterverbreitung von Angeboten, Beschaffungswesen, Sendernetzbetrieb, informationstechnische und sonstige Infrastrukturen, Vereinheitlichung von Geschäftsprozessen, Beitragsservice und allgemeine Verwaltung. Von der Betrauung nicht umfasst sind kommerzielle

Tätigkeiten nach § 40 Abs. 1 Satz 2.

§ 27

Angebote

(1) Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind Rundfunkprogramme

(Hörfunk- und Fernsehprogramme) und Telemedienangebote nach Maßgabe dieses

Staatsvertrages und der jeweiligen landesrechtlichen Regelungen. Der öffentlichrechtliche Rundfunk kann programmbegleitend Druckwerke mit programmbezogenem

Inhalt anbieten.

(2) Rundfunkprogramme, die über unterschiedliche Übertragungswege zeitgleich

verbreitet werden, gelten zahlenmäßig als ein Angebot

U.N. Behindertenrechtskonvention, seit 21. Dezember 2008 ein Bundesgesetz in Deutschland, vergleiche Publikation im Bundesgesetzblatt

Artikel 29

Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben

Die Vertragsstaaten garantieren Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen, und verpflichten sich,

a) sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können, sei es unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter oder Vertreterinnen, was auch das Recht und die Möglichkeit einschließt, zu wählen und gewählt zu werden; unter anderem

i) stellen sie sicher, dass die Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien geeignet, zugänglich und leicht zu verstehen und zu handhaben sind;

ii) schützen sie das Recht von Menschen mit Behinderungen, bei Wahlen und Volksabstimmungen in geheimer Abstimmung ohne Einschüchterung ihre Stimme abzugeben, bei Wahlen zu kandidieren, ein Amt wirksam innezuhaben und alle öffentlichen Aufgaben auf allen Ebenen staatlicher Tätigkeit wahrzunehmen, indem sie gegebenenfalls die Nutzung unterstützender und neuer Technologien erleichtern;

iii) garantieren sie die freie Willensäußerung von Menschen mit Behinderungen als Wähler und Wählerinnen und erlauben zu diesem Zweck im Bedarfsfall auf Wunsch, dass sie sich bei der Stimmabgabe durch eine Person ihrer Wahl unterstützen lassen;

b) aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können, und ihre Mitwirkung an den öffentlichen Angelegenheiten zu begünstigen, unter anderem

i) die Mitarbeit in nichtstaatlichen Organisationen und Vereinigungen, die sich mit dem öffentlichen und politischen Leben ihres Landes befassen, und an den Tätigkeiten und der Verwaltung politischer Parteien;

ii) die Bildung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen, die sie auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene vertreten, und den Beitritt zu solchen Organisationen.

Artikel 4

Allgemeine Verpflichtungen

(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Vertragsstaaten,

a) alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu treffen;

b) alle geeigneten Maßnahmen einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen zur Änderung oder Aufhebung bestehender Gesetze, Verordnungen, Gepflogenheiten und Praktiken zu treffen, die eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen darstellen;

c) den Schutz und die Förderung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in allen politischen Konzepten und allen Programmen zu berücksichtigen;

d) Handlungen oder Praktiken, die mit diesem Übereinkommen unvereinbar sind, zu unterlassen und dafür zu sorgen, dass die staatlichen Behörden und öffentlichen Einrichtungen im Einklang mit diesem Übereinkommen handeln;

e) alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung aufgrund von Behinderung durch Personen, Organisationen oder private Unternehmen zu ergreifen;

f) Forschung und Entwicklung für Güter, Dienstleistungen, Geräte und Einrichtungen in universellem Design, wie in Artikel 2 definiert, die den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen mit möglichst geringem Anpassungs- und Kostenaufwand gerecht werden, zu betreiben oder zu fördern, ihre Verfügbarkeit und Nutzung zu fördern und sich bei der Entwicklung von Normen und Richtlinien für universelles Design einzusetzen;

g) Forschung und Entwicklung für neue Technologien, die für Menschen mit Behinderungen geeignet sind, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien, Mobilitätshilfen, Geräten und unterstützenden Technologien, zu betreiben oder zu fördern sowie ihre Verfügbarkeit und Nutzung zu fördern und dabei Technologien zu erschwinglichen Kosten den Vorrang zu geben;

h) für Menschen mit Behinderungen zugängliche Informationen über Mobilitätshilfen, Geräte und unterstützende Technologien, einschließlich neuer Technologien, sowie andere Formen von Hilfe, Unterstützungsdiensten und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen;

i) die Schulung von Fachkräften und anderem mit Menschen mit Behinderungen arbeitendem Personal auf dem Gebiet der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu fördern, damit die aufgrund dieser Rechte garantierten Hilfen und Dienste besser geleistet werden können.

(2) Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte verpflichtet sich jeder Vertragsstaat, unter Ausschöpfung seiner verfügbaren Mittel und erforderlichenfalls im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit Maßnahmen zu treffen, um nach und nach die volle Verwirklichung dieser Rechte zu erreichen, unbeschadet derjenigen Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen, die nach dem Völkerrecht sofort anwendbar sind.

(3) Bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten zur Durchführung dieses Übereinkommens und bei anderen Entscheidungsprozessen in Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, führen die Vertragsstaaten mit den Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kindern mit Behinderungen, über die sie vertretenden Organisationen enge Konsultationen und beziehen sie aktiv ein.

(4) Dieses Übereinkommen lässt zur Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen besser geeignete Bestimmungen, die im Recht eines Vertragsstaats oder in dem für diesen Staat geltenden Völkerrecht enthalten sind, unberührt. Die in einem Vertragsstaat durch Gesetze, Übereinkommen, Verordnungen oder durch Gewohnheitsrecht anerkannten oder bestehenden Menschenrechte und Grundfreiheiten dürfen nicht unter dem Vorwand beschränkt oder außer Kraft gesetzt werden, dass dieses Übereinkommen derartige Rechte oder Freiheiten nicht oder nur in einem geringeren Ausmaß anerkenne.

(5) Die Bestimmungen dieses Übereinkommens gelten ohne Einschränkung oder Ausnahme für alle Teile eines Bundesstaats.

Artikel 5

Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, vom Gesetz gleich zu behandeln sind und ohne Diskriminierung Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz und gleiche Vorteile durch das Gesetz haben.

(2) Die Vertragsstaaten verbieten jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung und garantieren Menschen mit Behinderungen gleichen und wirksamen rechtlichen Schutz vor Diskriminierung, gleichviel aus welchen Gründen.

(3) Zur Förderung der Gleichberechtigung und zur Beseitigung von Diskriminierung unternehmen die Vertragsstaaten alle geeigneten Schritte, um die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen zu gewährleisten.

(4) Besondere Maßnahmen, die zur Beschleunigung oder Herbeiführung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind, gelten nicht als Diskriminierung im Sinne dieses Übereinkommens.

Artikel 6

Frauen mit Behinderungen

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind, und ergreifen in dieser Hinsicht Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass sie alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll und gleichberechtigt genießen können.

(2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen zur Sicherung der vollen Entfaltung, der Förderung und der Stärkung der Autonomie der Frauen, um zu garantieren, dass sie die in diesem Übereinkommen genannten Menschenrechte und Grundfreiheiten ausüben und genießen können.

Artikel 8

Bewusstseinsbildung

(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, sofortige, wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um

a) in der gesamten Gesellschaft, einschließlich auf der Ebene der Familien, das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern;

b) Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit Behinderungen, einschließlich aufgrund des Geschlechts oder des Alters, in allen Lebensbereichen zu bekämpfen;

c) das Bewusstsein für die Fähigkeiten und den Beitrag von Menschen mit Behinderungen zu fördern.

(2) Zu den diesbezüglichen Maßnahmen gehören

a) die Einleitung und dauerhafte Durchführung wirksamer Kampagnen zur Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit mit dem Ziel,

i) die Aufgeschlossenheit gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen,

ii) eine positive Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen und ein größeres gesellschaftliches Bewusstsein ihnen gegenüber zu fördern,

iii) die Anerkennung der Fertigkeiten, Verdienste und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen und ihres Beitrags zur Arbeitswelt und zum Arbeitsmarkt zu fördern;

b) die Förderung einer respektvollen Einstellung gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen des Bildungssystems, auch bei allen Kindern von früher Kindheit an;

c) die Aufforderung an alle Medienorgane, Menschen mit Behinderungen in einer dem Zweck dieses Übereinkommens entsprechenden Weise darzustellen;

d) die Förderung von Schulungsprogrammen zur Schärfung des Bewusstseins für Menschen mit Behinderungen und für deren Rechte.

Artikel 9

Zugänglichkeit

(1) Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten. Diese Maßnahmen, welche die Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren einschließen, gelten unter anderem für

a) Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäusern, medizinischer Einrichtungen und Arbeitsstätten;

b) Informations-, Kommunikations- und andere Dienste, einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste.

(2) Die Vertragsstaaten treffen außerdem geeignete Maßnahmen,

a) um Mindeststandards und Leitlinien für die Zugänglichkeit von Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, auszuarbeiten und zu erlassen und ihre Anwendung zu überwachen;

b) um sicherzustellen, dass private Rechtsträger, die Einrichtungen und Dienste, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, anbieten, alle Aspekte der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen berücksichtigen;

c) um betroffenen Kreisen Schulungen zu Fragen der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen anzubieten;

d) um in Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, Beschilderungen in Brailleschrift und in leicht lesbarer und verständlicher Form anzubringen;

e) um menschliche und tierische Hilfe sowie Mittelspersonen, unter anderem Personen zum Führen und Vorlesen sowie professionelle Gebärdensprachdolmetscher und -dolmetscherinnen, zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, den Zugang zu Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, zu erleichtern;

f) um andere geeignete Formen der Hilfe und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen zu fördern, damit ihr Zugang zu Informationen gewährleistet wird;

g) um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, einschließlich des Internets, zu fördern;

h) um die Gestaltung, die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb zugänglicher Informations- und Kommunikationstechnologien und -systeme in einem frühen Stadium zu fördern, sodass deren Zugänglichkeit mit möglichst geringem Kostenaufwand erreicht wird.

Artikel 11

Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen

Die Vertragsstaaten ergreifen im Einklang mit ihren Verpflichtungen nach dem Völkerrecht, einschließlich des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen, alle erforderlichen Maßnahmen, um in Gefahrensituationen, einschließlich bewaffneter Konflikte, humanitärer Notlagen und Naturkatastrophen, den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.

Artikel 12

Gleiche Anerkennung vor dem Recht

(1) Die Vertragsstaaten bekräftigen, dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, überall als Rechtssubjekt anerkannt zu werden.

(2) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen.

(3) Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen Zugang zu der Unterstützung zu verschaffen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit gegebenenfalls benötigen.

(4) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass zu allen die Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit betreffenden Maßnahmen im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen geeignete und wirksame Sicherungen vorgesehen werden, um Missbräuche zu verhindern. Diese Sicherungen müssen gewährleisten, dass bei den Maßnahmen betreffend die Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit die Rechte, der Wille und die Präferenzen der betreffenden Person geachtet werden, es nicht zu Interessenkonflikten und missbräuchlicher Einflussnahme kommt, dass die Maßnahmen verhältnismäßig und auf die Umstände der Person zugeschnitten sind, dass sie von möglichst kurzer Dauer sind und dass sie einer regelmäßigen Überprüfung durch eine zuständige, unabhängige und unparteiische Behörde oder gerichtliche Stelle unterliegen. Die Sicherungen müssen im Hinblick auf das Ausmaß, in dem diese Maßnahmen die Rechte und Interessen der Person berühren, verhältnismäßig sein.

(5) Vorbehaltlich dieses Artikels treffen die Vertragsstaaten alle geeigneten und wirksamen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht wie andere haben, Eigentum zu besitzen oder zu erben, ihre finanziellen Angelegenheiten selbst zu regeln und gleichen Zugang zu Bankdarlehen, Hypotheken und anderen Finanzkrediten zu haben, und gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen nicht willkürlich ihr Eigentum entzogen wird.

Artikel 13

Zugang zur Justiz

(1) Die Vertragsstaaten gewährleisten Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksamen Zugang zur Justiz, unter anderem durch verfahrensbezogene und altersgemäße Vorkehrungen, um ihre wirksame unmittelbare und mittelbare Teilnahme, einschließlich als Zeugen und Zeuginnen, an allen Gerichtsverfahren, auch in der Ermittlungsphase und in anderen Vorverfahrensphasen, zu erleichtern.

(2) Um zur Gewährleistung des wirksamen Zugangs von Menschen mit Behinderungen zur Justiz beizutragen, fördern die Vertragsstaaten geeignete Schulungen für die im Justizwesen tätigen Personen, einschließlich des Personals von Polizei und Strafvollzug.

Artikel 19

Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft

Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens anerkennen das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben, und treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen den vollen Genuss dieses Rechts und ihre volle Einbeziehung in die Gemeinschaft und Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern, indem sie unter anderem gewährleisten, dass

a) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben;

b) Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu Hause und in Einrichtungen sowie zu sonstigen gemeindenahen Unterstützungsdiensten haben, einschließlich der persönlichen Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft und der Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation und Absonderung von der Gemeinschaft notwendig ist;

c) gemeindenahe Dienstleistungen und Einrichtungen für die Allgemeinheit Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung zur Verfügung stehen und ihren Bedürfnissen Rechnung tragen.

Artikel 20

Persönliche Mobilität

Die Vertragsstaaten treffen wirksame Maßnahmen, um für Menschen mit Behinderungen persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen, indem sie unter anderem

a) die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderungen in der Art und Weise und zum Zeitpunkt ihrer Wahl und zu erschwinglichen Kosten erleichtern;

b) den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu hochwertigen Mobilitätshilfen, Geräten, unterstützenden Technologien und menschlicher und tierischer Hilfe sowie Mittelspersonen erleichtern, auch durch deren Bereitstellung zu erschwinglichen Kosten;

c) Menschen mit Behinderungen und Fachkräften, die mit Menschen mit Behinderungen arbeiten, Schulungen in Mobilitätsfertigkeiten anbieten;

d) Hersteller von Mobilitätshilfen, Geräten und unterstützenden Technologien ermutigen, alle Aspekte der Mobilität für Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen.

Artikel 21

Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen

Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit, einschließlich der Freiheit, Informationen und Gedankengut sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben, gleichberechtigt mit anderen und durch alle von ihnen gewählten Formen der Kommunikation im Sinne des Artikels 2 ausüben können, unter anderem indem sie

a) Menschen mit Behinderungen für die Allgemeinheit bestimmte Informationen rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten in zugänglichen Formaten und Technologien, die für unterschiedliche Arten der Behinderung geeignet sind, zur Verfügung stellen;

b) im Umgang mit Behörden die Verwendung von Gebärdensprachen, Brailleschrift, ergänzenden und alternativen Kommunikationsformen und allen sonstigen selbst gewählten zugänglichen Mitteln, Formen und Formaten der Kommunikation durch Menschen mit Behinderungen akzeptieren und erleichtern;

c) private Rechtsträger, die, einschließlich durch das Internet, Dienste für die Allgemeinheit anbieten, dringend dazu auffordern, Informationen und Dienstleistungen in Formaten zur Verfügung zu stellen, die für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind;

d) die Massenmedien, einschließlich der Anbieter von Informationen über das Internet, dazu auffordern, ihre Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu gestalten;

e) die Verwendung von Gebärdensprachen anerkennen und fördern.

Kontakt und Presse- und Medien-Kontakt

Andreas Klamm

Schillerstr. 31

67141 Neuhofen

Verbandsgemeinde Rheinauen

Rhein-Pfalz-Kreis (Landkreis Ludwigshafen) Ludwigshafen am Rhein

Rheinland-Pfalz

Tel. 06236 48 929 74

Tel. 0621 5867 8054

E-Mail: andreasklamm@hotmail.com

Internet: www.andreasklamm.de

Internet: www.andreas-klamm.de

Blog: https://andreasklamm.wordpress.com

Journalist, Krankenpfleger, (Gesundheits- und Krankenpfleger), Musik- und Medien-Produzent

Landtagskandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021, Landesliste DIE LINKE und Wahlkreis 38, Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf, Limburgerhof, Neuhofen, Waldsee, Otterstadt, Rheinauen für DIE LINKE

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Autor, Schriftsteller, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter

Anlagen:

U.N. Behindertenrechtskonvention, komplette Fassung, Bundesgesetz in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 21. Dezember 2008, gültig in Rheinland-Pfalz und in gesamt Deutschland / Bundesrepublik Deutschland (als PDF)

Petition No. 1 vom 6. Januar 2021 an den Landtag von Rheinland-Pfalz für Nachteils-Ausgleiche aufgrund der Corona Krise und Corona Verordnungen für alle Wählerinnen, Wähler, Menschen, Kandidatinnen, Kandidaten und Parteien in Bezug zur Landtagswahl Rheinland-Pfalz am 14. März 2021.

Link: https://www.change.org/p/landtag-rheinland-pfalz-landtagswahlen-besondere-hilfen-und-nachteilsausgleiche-f%C3%BCr-kandidierende-und-menschen

Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021

DIE LINKE kandidiert mit insgesamt 20 Kandidatinnen und Kandidaten auf der Landesliste für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz

Ludwigshafen am Rhein. 6. Dezember 2020. (mid). Regionalhilfe TV stellt viele Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten von DIE LINKE für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz in Videos der Kandidierenden vor, die für ein soziales und solidarisches Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 in den Landtag von Rheinland-Pfalz einziehen wollen.

Die Vorstellungen in den Videos der Kandidierenden für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 von DIE LINKE, die für ein soziales und solidarisches Rheinland-Pfalz im März 2021 in den Landtag einziehen will, sind bei http://regionalhilfetv.andreasklamm.de zu finden.

Andreas Klamm, Kandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021, Sprechstunden

Andreas Klamm, Kandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021, DIE LINKE

Sprechstunden am Telefon, Ludwigshafen, Tel. 0621 5867 8054 und Neuhofen, Tel. 06236 4892974

Auf Wunsch gerne auch: Telefonkonferenzen und Videokonferenzen

Web: http://www.andreasklamm.de

E-Mail: andreasklamm@hotmail.com

Andreas Klamm ist Kandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021, DIE LINKE, Listenplatz 20 und direkter Kandidat für Wahlkreis 38 Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Rheinauen, Neuhofen, Limburgerhof

Andreas Klamm, Kandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021, Listenplatz 20 und direkter Kandidat für Wahlkreis 38 bietet Telefon- und Video-Sprechstunden Mittwoch bis Freitag, 16.00 bis 21.00 Uhr. Foto: mid

Morddrohungen und Drohungen: Politik und (Streit-)Kultur muss ohne Morddrohungen in Deutschland möglich sein

Morddrohungen und Drohungen: Politik und (Streit-) Kultur muss ohne Morddrohungen in Deutschland möglich sein

Generalbundesanwaltschaft sollte ermitteln und Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier sollte ein Statement zur Demokratie, Frieden, Freiheit und Menschenrechte veröffentlichen

 

Von Andreas Klamm

Berlin. 21. Juli 2020/Meinung/Kommentar/– Zu zahlreichen Presse- und Medien-Berichten zu Mord-Drohungen gegen Politikerinnen, Poltiker, Journalistinnen, Journalisten, Aktivsitinnen und Aktivisten und Influencern erkläre ich wie folgt:

Zu Mord-Drohungen gegen Politiker, Journalisten & Influencern: Der Bundespräsident Dr. Frank Walter Steinmeier sollte sich einschalten. Politische (Streit-)Kultur und Politik muss ohne Drohungen & Morddrohungen gegen Politiker, Journalisten, Menschen in Deutschland möglich sein.

Darüber hinaus glaube ich, dass die Forderungen, wonach die Generalbundesanwaltschaft zu Droh-Mails gegen Politiker, Journalisten, Aktivisten und Influencern ermitteln sollte berechtigt sind. Wenn die Bundesrepublik Deutschland  als Rechtsstaat tatsächlich Menschen und den Rechtsstaat schützen wollen, dann sollten möglicherweise staatsgefährdende Gewaltandrohungen nicht als harmlos betrachtet werden.

In Artikel 1 des Grundgesetzes wird garantiert:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Andreas Klamm wurde Anfang Juli 2020 auf dem Parteitag, der Landesvertreter-Versammlung von DIE LINKE als Kandidat für die Landesliste auf Listenplatz 20 für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 gewählt. Foto: md
Als Journalist, Autor, Verleger, Herausgeber, Gesundheits- und Krankenpfleger, Musiker, Sänger, Komponist und Musik- Radio- Fernseh- und Medienproduzent habe ich kein Studium der Rechtswissenschaften absolviert, so dass ich keine fachliche, juristische Rechtsauffassung bieten kann.
Wenn wir jedoch an die besonderen historischen Ereignisse in Deutschland in den Jahren 1933 bis 1945 denken, kann es sich Deutschland und die Bundesrepbulik Deutschland nicht leisten “stillschweigend” Morddrohungen und Bedrohungen gegen Politiker, Politikerinnen, Journalistinnen, Journalisten, Aktivisten, Influencern und im Ehrenamt kommunalpolitisch engagierter Menschen hinzunehmen. Dies würde gegen die Grundsätze von Demokratie, Menschenrechte, Freiheit, Frieden und sicher auch gegen die Rechtsstaatlichkeit verstossen.

Demokratie, Menschenrechte, Frieden und Freiheit brauchen eine starke Stimme

Bereits im Paragraph 89a StGB Strafgesetzbuch werden jedoch staatsgefährdende Straftaten beschrieben.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
(1) Wer eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Eine schwere staatsgefährdende Gewalttat ist eine Straftat gegen das Leben in den Fällen des § 211 oder des § 212 oder gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b, die nach den Umständen bestimmt und geeignet ist, den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.
(2) Absatz 1 ist nur anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er
1.
eine andere Person unterweist oder sich unterweisen lässt in der Herstellung von oder im Umgang mit Schusswaffen, Sprengstoffen, Spreng- oder Brandvorrichtungen, Kernbrenn- oder sonstigen radioaktiven Stoffen, Stoffen, die Gift enthalten oder hervorbringen können, anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, zur Ausführung der Tat erforderlichen besonderen Vorrichtungen oder in sonstigen Fertigkeiten, die der Begehung einer der in Absatz 1 genannten Straftaten dienen,
2.
Waffen, Stoffe oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überlässt oder
3.
Gegenstände oder Stoffe sich verschafft oder verwahrt, die für die Herstellung von Waffen, Stoffen oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art wesentlich sind.
(2a) Absatz 1 ist auch anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er es unternimmt, zum Zweck der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat oder der in Absatz 2 Nummer 1 genannten Handlungen aus der Bundesrepublik Deutschland auszureisen, um sich in einen Staat zu begeben, in dem Unterweisungen von Personen im Sinne des Absatzes 2 Nummer 1 erfolgen.
(3) Absatz 1 gilt auch, wenn die Vorbereitung im Ausland begangen wird. Wird die Vorbereitung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union begangen, gilt dies nur, wenn sie durch einen Deutschen oder einen Ausländer mit Lebensgrundlage im Inland begangen wird oder die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland oder durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.
(4) In den Fällen des Absatzes 3 Satz 2 bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Wird die Vorbereitung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union begangen, bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, wenn die Vorbereitung weder durch einen Deutschen erfolgt noch die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland noch durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.
(5) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
(7) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn der Täter freiwillig die weitere Vorbereitung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat aufgibt und eine von ihm verursachte und erkannte Gefahr, dass andere diese Tat weiter vorbereiten oder sie ausführen, abwendet oder wesentlich mindert oder wenn er freiwillig die Vollendung dieser Tat verhindert. Wird ohne Zutun des Täters die bezeichnete Gefahr abgewendet oder wesentlich gemindert oder die Vollendung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat verhindert, genügt sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, dieses Ziel zu erreichen.
Politiker, Journalisten, Aktivisten und Influencer, die Mordrohungen und Drohungen via Post, E-Mail oder auf sonstige Weise erhalten, werden nicht nur in ihrer Würde verletzt, sondern auch in ihrer Freiheit und an der freien Berufs-Ausübungen, persönliche, freie Entfaltung und ihrer freien Arbeit gehindert und behindert.
Wenn Politiker, Journalisten, Aktivisiten und Influencer ohne Morddrohungen und Drohungen nicht mehr frei wirken und arbeiten können, dann kann man durchaus die Situation als “staatsgefährdende Vorbereitung von Gewalt-Taten betrachten”. Die kann in die Zuständigkeit der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe fallen.
Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier sollte sich nicht einschüchtern lassen und mahnende Worte zum Schutz von Politikerinnen, Politiker, Journalistinnen, Journalisten, Autoren, Aktivisiten, Influencer und kommunalpolitisch, engagierten Menschen öffentlich erklären und sprechen.
Andreas Klamm wurde auf dem Parteitag, der Landesvertreter-Versammlung und Landesvertreterinnen-Versammlung von DIE LINKE am 4. Juli 2020 auf Listenplatz 20 als Kandidat für die Landesliste für die Landtagswahlen am 14. März 2021 in Rheinland-Pfalz gewählt.
Presse- und Medien-Informationen:
Andreas Klamm
Tel. 0621 5867 8054

Andreas Klamm, DIE LINKE: Danke an alle Wählerinnen und Wähler in Andernach

Andreas Klamm (DIE LINKE): Danke an alle Wählerinnen und Wähler in Andernach

Ludwigshafen am Rhein / Neuhofen. 5. Juli 2020. (md). Herzlichen Dank an alle Menschen, die mich gewählt haben und mich für die Bewerbung zur Aufstellung der Landesliste für DIE LINKE unterstützt haben und Fürsprache gehalten haben. Andreas Klamm am 4. Juli 2020 in Andernach bei der Landesvertreterinnenversammlung von DIE LINKE in Rheinland-Pfalz. Andreas Klamm wurde als Kandidat für die Landesliste von DIE LINKE für die Landtagswahlen  am 14. März 2021 in Rheinland-Pfalz gewählt.

Sprechstunde für interessierte Menschen, Anregungen und Diskussionen via Telefon und Telefonkonferenz-Sprechstunde (aufgrund der Corona-Verordnungen), Mittwoch bis Freitag, 16.00 bis 21.00 Uhr, Tel. 0621 5867 8054, http://www.andreas-klamm.de, Ludwigshafen am Rhein, Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen, Andreas Klamm

Andreas Klamm, DIE LINKE: Vielen Dank an alle Wählerinnen und Wähler in Andernach

Andreas Klamm (DIE LINKE): Vielen Dank an alle Wählerinnen und Wähler in Andernach

Ludwigshafen am Rhein / Neuhofen. 5. Juli 2020. Herzlichen Dank an alle Menschen, die mich gewählt haben und mich für die Bewerbung zur Aufstellung der Landesliste für DIE LINKE unterstützt haben und Fürsprache gehalten haben. Andreas Klamm am 4. Juli 2020 in Andernach bei der Landesvertreterinnenversammlung von DIE LINKE in Rheinland-Pfalz. Andreas Klamm wurde als Kandidat für die Landesliste von DIE LINKE für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz gewählt.

Sprechstunde für interessierte Menschen, Anregungen und Diskussionen via Telefon und Telefonkonferenz-Sprechstunde (aufgrund der Corona-Verordnungen), Mittwoch bis Freitag, 16.00 bis 21.00 Uhr, Tel. 0621 5867 8054, http://www.andreas-klamm.de, Ludwigshafen am Rhein, Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen. Andreas Klamm

Digitale Vernetzung: Einladung zur LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz

Ludwigshafen am Rhein/Mainz. 24. Februar 2020. Bereits am 15. Februar 2020 habe ich rund 50 Menschen bei der Regionalkonferenz Süd zur Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber für die Landesliste von DIE LINKE für die Landtagswahlenin Rheinland in Frankenthal in der Pfalz eingeladen die Neubelebung, Neugründung und Gründung der LAG (Landesarbeitsgemeinschaft) Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz mitzugestalten und aktiv mitzuwirken. Seit Dezember 2019 bin ich einer der gewählten Sprecherinnen und Sprecher in der Bundesarbeitsgemeinschaft BAG Netzpolitik DIE LINKE – digitale Linke.

Der Themenkomplex Netzpolitik und Digitalisierung ist weitreichend und betrifft alle Lebensbereiche von Menschen, etwa in der Mobilität (Verkehr, Auto, Straßenbahn, Zug, Flugverkehr, Reisen mit weiteren Verkehrsmitteln), Gesundheit, Soziales, Medien, neue Medien, Kunst, Kultur, Infrastruktur, Finanzen, Politik, Gegenwart, Zukunft, Natur- Tier- Umwelt- und Klimaschutz, Universitäten, Bildung, Ausbildung, Europa, Deutschland, Rheinland-Pfalz, die Welt und viele weitere Bereiche.

Netzpolitik und alle verbundenen Themenbereiche sind zu wichtig und sehr ernst, so dass eine Vernachlässigung des Themenkomplex-Feldes oder Bereiches Netzpolitik und Digitalisierung keine Option ist. Als Mitglied von DIE LINKE, die wir uns üblicherweise in der Arbeit der Opposition befinden, genügt es natürlich, meiner Überzeugung entsprechend, NICHT nur Forderungen und Wünsche zu stellen, sondern es ist wichtig aktiv, sozial, solidarisch aktiv zu werden und verantwortungsbewusst zu handeln. In nicht wenigen Fällen und Situationen ist es auch wichtig, neue Impulse und Ideen zu schenken.

Daher lade vor allem ALLE MENSCHEN aus Rheinland-Pfalz, alle Genossinnen und Genossen von DIE LINKE in Rheinland-Pfalz, Schülerinnen, Schüler, Studentinnen, Studenten herzlich ein auch digital vernetzt, im Aufbau, der Neugründung und Gründung der LAG (Landesarbeitsgemeinschaft) DIE LINKE in Rheinland-Pfalz mitzuwirken und mitzugestalten.

Andreas Klamm: “Netzpolitik und Digitialisierung ist für alle Menschen auch in Rheinland-Pfalz wichtig”. Foto: oterapro

Da ich als Journalist, Autor, Moderator, Musik- und Medien-Produzent, Musiker, Fernseh- und Radio-Produzent mich bereits aus beruflichen Gründen mit dem Themenkomplex Netzpolitik und Digitalisierung oft Tag und Nacht beschäftigen darf, war es mir ein wichtiges Anliegen und selbstverständlich ist es dies auch weiterhin die Initiative für die Gründung einer LAG (Landesarbeitsgemeinschaft) Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz zu wagen und “anzurollen”.

Die LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz denkt natürlich nicht nur über digitale Vernetzung nach, sondern lebt digitale Vernetzung ganz praktisch aus, Dank der Hilfe von Wachstumswende. Besonderer und herzlicher DANK möchte ich an das Team von Wachstumswende senden.

Warum ist auch digitale Vernetzung nicht nur in der LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz oder in DIE LINKE wichtig?

Wir alle werden zur Zeit Zeugen der sozio-ökologischen Transformationen und von Verkehrswenden und sicher kennt fast jeder inzwischen auch die Anliegen und Forderungen von Fridays For Future.

Digitale Vernetzung und Vermeidung von Verkehrsbelastungen

In der Verkehrswende genügt es sicher nicht nur vom Auto und Motorrad auf Straßenbahnen und Züge umzusteigen oder vom Flugzeug in die Deutsche Bahn umzusteigen. Denn Verkehr bedeutet Verkehr mit Belastungen für Menschen, Tiere und Umwelt. Woher mag wohl die Energie für Straßenbahnen, Elektro-Busse und Züge der Bahn stammen? Nicht selten auch aus Atomstrom bzw. aus Atomkraftwerken. Die Züge der Deutschen Bahn sind im Beispiel mit Stand von Februar 2020 keineswegs alle auf Solarstrom-Betrieb umgestellt.

Daher ist es auch ein berechtigter Gedanken-Ansatz, wie können wir Verkehr mit Hilfe des Einsatz technischer Hilfen, etwa Internet, Telefon, Telefonkonferenzen, Videokonferenzen generell vermeiden oder zumindest doch sinnvoll reduzieren. Rheinland-Pfalz ist ein großes Flächenland und kein vernünftig denkender Mensch würde erwarten, dass ein Student oder Mensch mit dem Fahrrad von Ludwigshafen am Rhein nach Mainz, Koblenz oder Trier fährt, da die Entfernungen für Fussgänger und Fahrrad-Fahrer zu weit sind, bei allem Engagement für klimaneutrale, verantwortliche Mobilität.

Daher glaube ich, ist es ein wichtiger Gedanken-Ansatz, Verkehr, soweit wie möglich zu reduzieren. Dies ist nicht immer möglich. Ein bis zweimal im Jahr sollte es natürlich auch ortsgebundene Mitglieder-Treffen in Ludwigshafen oder Mainz geben. Doch was die Arbeit im Bereich LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz anbelangt ist natürlich Tele-Arbeit, Arbeit im Home Office und Tele-Kooperation sinnvoll und möglich, im Beispiel via Internet, Telefon, Telefonkonferenzen, Videokonferenzen oder auch Konferenzen via Messenger-Diensten (Signal, Zoom und viele andere). Daher ist es auch beispielgebend nicht nur zu digitaler Vernetzung Referate zu halten, davon zu berichten, zu sprechen, schreiben und zu diskutieren, sondern digitale Vernetzung innerhalb und selbstverständich auch ausserhalb von Parteien und unserer Partei DIE LINKE kommunal, landesweit, bundesweit, Europa-weit und auch weltweit anzubieten und möglich zu machen.

Teilhabe und Digitale Vernetzung

Wenn wir an die Teilhabe, sozio-kulturelle, gesellschaftliche und politische Teilhabe aller Menschen denken, sollten wir bitte nicht vergessen, dass es behinderte und schwerbehinderte Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator gibt, die bereits aufgrund von Erkrankungen oder von Unfällen in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz leider oft von sozio-kultureller, gesellschaftlicher Teilhabe und von politischer Teilhabe komplett ausgegrenzt werden, weil diese Menschen weder über Verkehrsmittel noch über finanzielle Mittel verfügen, die es erlauben könnten, jeden zweiten oder dritten Tag von Stadt zu Stadt in Rheinland-Pfalz zu fahren.

Blicken wir etwas weiter, so gilt natürlich auch an Studentinnen, Studenten, Schülerinnen und Schüler, Rentner und Rentnerinnen zu denken oder Menschen mit wirtschaftlich, finanziell, begrenzten Möglichkeiten, die aufgrund finanzieller nicht ausreichender Budgets leider oft auch nicht in der Lage sind jeden zweiten oder dritten Tag von Stadt zu Stadt in Rheinland-Pfalz zu reisen oder zu fahren.

Internet, Telefonkonferenzen, Videokonferenzen oder Konferenzen via Chat-Messenger Diensten unterschiedlicher Art erlauben auch Menschen ungeachtet der Herkunft mit erheblich stark, eingeschränkten finanziellen Budgets die sozio-kulturelle, gesellschaftliche und politische Teilhabe auch in Parteien oder Zusammenschlüssen, die mit Parteien verbunden sind, via Internet, Telefon- und Video-Konferenzen sowie weiterer technischer Hilfen.

Für die Mitarbeit in die LAG (Landesarbeitsgemeinschaft) Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz ist eine Mitgliedschaft in der Partei DIE LINKE selbstverständlich erwünscht und dennoch NICHT zwingend erforderlich, da die LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz auch als offenes und freies Schnupper-Angebot für politisch interessierte Menschen dienen kann und soll, damit Menschen testen können ob und wie diese sich auch aktiv in unterschiedlichesten Themen-Bereichen in DIE LINKE für die Menschen in Rheinland-Pfalz, Deutschland, Europa und in der Welt einbringen und engagieren wollen.

Einladung zur LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz

Die öffentliche, digitiale Projekt-Gruppe und Arbeitsgruppe und eine Microseite der LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz im Aufbau ist bei Wachstumswende mit folgender Link-Adresse zu finden: https://wachstumswende.de/project/lag-netzpolit…

Fragen beantworte ich gerne, soweit wie möglich:

Andreas Klamm
Schillerstr. 31
67141 Neuhofen
Verbandsgemeinde Rheinauen
Rhein-Pfalz-Kreis (Landkreis Ludwigshafen)
Rheinland-Pfalz
Tel. 0621 5867 8054
Fax 06236 4890 449
Internet: https://wachstumswende.de/project/lag-netzpolit…
Internet: https://www.andreas-klamm.de
Internet: https://www.andreas-klamm-journalist.de

Weitere und ausführliche Informationen zur BAG Netzpolitik DIE LINKE sind im Internet auf der Web-Seite bei www.dielinke-netzpolitik.de zu finden.

 

 

Andreas Klamm: Bewerbung für DIE LINKE – Wer trägt für welche Taten Verantwortung?

Aufarbeitung von Geschichte in einer französisch-deutschen Lebens-Geschichte

Mein Großvater mütterlicherseits, Hedi Sabaot war Französischer Offizier und wirkte im Zweiten Weltkrieg gegen Nazi-Deutschland

 

Mainz/Ludwigshafen am Rhein. 18. Februar 2020. Im Januar 2020 habe ich mich für die Landesliste für DIE LINKE in Rheinland-Pfalz für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz zunächst auf Listenplatz 5 beworben. Am 11. Februar 2020 wechselte ich auf Listenplatz 8, da sich für Listenplatz 5 zwei Frauen in DIE LINKE für die Landtagswahlen 2021 in Rheinland-Pfalz beworben haben.

Wenn man sich für DIE LINKE bewirbt und für die Landtagswahlen kandidieren will, lassen schwerste Vorwürfe in Bezug zur Geschichte der Partei DIE LINKE nicht lange auf sich in sogenannten „sozialen Medien“ warten. Es folgen oft schwerste Vorwürfe, wie „Mauer-Mörder, SED-Verbrecher“ und andere Bezeichnungen, die nachdenklich stimmen. Die SED ist ein Teil der deutsch-deutschen Geschichte und dies unbestreitbar. Ein Mangel an Demokratie und die Züge von Handeln, wie wir diese aus Diktaturen kennen, sehr großes Leid und Unrecht, die Menschen, die an der deutsch-deutschen Mauer und an der innerdeutschen Grenze getötet wurden, das Leid und Unrecht, welches den Menschen in der DDR geschehen ist von 7. Oktober 1949 bis 3. Oktober 1990 sind tief beschämend. Die geschädigten Menschen, so glaube ich, haben soweit es möglich ist, Anspruch auf Rehabilitation.

 

In rund 140 Zeilen ist die Aufarbeitung der deutsch-deutschen Geschichte nicht würdig und nicht ausreichend möglich. Mit der Aufarbeitung der Geschichte in Deutschland ist selbstverständlich auch der 1. September 1939 eng verbunden, das meint genauer der Überfall der Deutschen Wehrmacht auf Polen und der Beginn des Zweiten Weltkriegs. Für den Befehl und Beginn des Zweiten Weltkriegs war Adolf Hitler  und die Offiziere in der Nazi-Diktatur in den Jahren 1933 bis 1945 direkt verantwortlich. (Vergleiche Überfall auf Polen und Beginn des Zweiten Weltkriegs am 1. September 1939,  https://www.lpb-bw.de/beginn-zweiter-weltkrieg).

 

Die Folgen der Nazi-Diktatur von 1933 bis 8. Mai 1945 kennen eine Vielzahl der Leser aus dem Geschichts-Unterricht oder aus den Gesprächen mit Zeitzeugen, des Holocaust, des Zweiten Weltkriegs mit rund 60 Millionen Menschen, die getötet und ermordet wurden. Die Ereignisse sind zutiefst beschämend und es gibt Kreise, in denen „Deutsche grundsätzlich immer als schuldig betrachtet werden“. Dies entspricht nicht dem Verständnis der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der United Nations (Vereinten Nationen) und selbstverständlich ist es falsch „alle deutschen Menschen und Bürger nur aufgrund ihrer deutschen Herkunft oder deutschen Staatsbürgerschaft für die Verbrechen der Nazi-Diktatur in den Jahren 1933 bis 1945 pauschal schuldig zu sprechen oder auch öffentlich zu verurteilen“.

 

Die kurze Betrachtung schwerwiegender und katastrophaler Ereignisse in der deutschen Geschichte und in der Geschichte der Welt sind nicht weitreichend genug und erheben selbstverständlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Der Beginn des Zweiten Weltkriegs und die Nazi-Diktatur der Jahre 1933 bis 1945 erlauben dennoch die direkte Verbindung zu betrachten, welche Ursachen, Umstände und Ereignisse eine Gründung der DDR am 7. Oktober 1949 möglich machen.

 

Sicherlich sollten auch kritische Fragen gestellt werden, etwa wie „Wäre ohne Adolf Hitler, ohne die Nazi-Diktatur die Besatzung des Ostens von Deutschland durch Streitkräfte der Sowjetunion nach der Befreiung von Deutschland eine Gründung der DDR möglich gewesen? Wäre die Gründung der DDR tatsächlich ohne Zweiten Weltkrieg möglich gewesen? Wohl kaum. Welche Umstände führten in Deutschland zur Gründung der NSDAP, der Entstehung der Nazi-Diktatur 1933 bis 1945 und zur Machtergreifung des Diktators Adolf Hitler?“

 

Familiärer Teil der Geschichte: Leiblicher Großvater mütterlicherseits war Französischer Offizier Hedi Sabaot der regulären französischen Armee

 

Krieg, Gewalt, Diktatur, Terror, Unrecht und Machtmissbrauch führen zu schwersten Schäden bei allen Menschen, auch innerhalb der Familie in die ich 1968 hineingeboren. Als Journalist, Autor, Schriftsteller, Musiker, Radio- und Medienproduzent wirke und arbeite ich öffentlich seit 1984 als Andreas Klamm und Andreas Klamm-Sabaot auch mit eigener Musik-Band. Am 6. Februar 1968 wurde ich in Ludwigshafen am Rhein, in Rheinland-Pfalz geboren und habe den Namen Andreas Klamm erhalten, zumindest laut Geburtsurkunde, Personalausweis und Reisepass. Den Geburtsort, das Land (Deutschland) und den Namen konnte ich mir nicht aussuchen. Meine Mutter hat einen deutschen Mann geheiratet. Der Name Klamm mag „verdächtig bio-deutsch“ klingen, doch ich lasse mich ausdrücklich nicht auf Deutschland und auf die Kriegs-Verbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit des früheren Nazi-Deutschlands reduzieren, weil es nachweisbar eine Lüge wäre und falsch werde.

 

Ich wurde in eine Familie hineingeboren, die mehreren Teilen der Welt-Geschichte zugeordnet werden kann. Ja, es gibt den deutschen Teil der Familie und die Verbrechen der Nazi-Diktatur sind zutiefst beschämend. Doch genetisch, biologisch, formal-juristisch, rechtlich, sozial und menschlich betrachtet gibt es in mir und nachweisbar auch den Teil in der Familie, welcher mit meinem Großvater Hedi Sabaot als Französischer Offizier GEGEN die Verbrechen des früheren Nazi-Deutschland im Zweiten Weltkrieg wirkte und hierfür bin ich DANKBAR.

 

Seit 1984 nutzte ich daher auch bei meinem öffentlichen Wirken und Arbeiten als Musik- Radio- und Fernseh-Produzent, Musiker, Moderator und Künstler den Namen Andreas Klamm-Sabaot. Dafür gibt es ernste und wichtige Gründe. Ich wurde in eine multinationale, internationale Familie hineingeboren. Mein leiblicher Großvater mütterlicherseits, der Vater meiner leiblichen Mutter, war der Französische Offizier, Hedi Sabaot, der regulären Französischen Armee, welche Teil der Besatzung in Rheinland-Pfalz und Deutschland nach der bedingungslosen Kapitulation der Deutschen Wehrmacht vom 8. Mai 1945 war. Mein Großvater Hedi Sabaot war als Französischer Offizier mit seinem Freund Marbruck Brachim, ebenso Französischer Offizier, in der Stadt Kaiserslautern 1945 in Rheinland-Pfalz stationiert.

 

Kaum zu widerlegen: Für die abscheulichen Taten, die Kriegs-Verbrechen, schwerste Menschenrechts-Verletzungen und die Verbrechen im Holocaust durch die Nazi-Diktatur verursacht, kann man sich mit einer deutschen Staatsbürgerschaft nur zutiefst schämen. In meiner persönlichen besonderen Familien-Situation gilt zudem auch, dass ich mich ganz und gar NICHT dafür schäme, dass mein leiblicher Großvater, der französische Offizier Hedi Sabaot als Soldat und Französischer Offizier GEGEN Nazi-Deutschland wirkte und arbeitete und letztlich seinen Teil zur Befreiung Deutschlands von der Nazi-Diktatur beigetragen hat.

 

Mein Großvater väterlicherseits, Emil Klamm, war der Sozialdemokratie treu verbunden und musste mit 17 Jahren oder jünger an die Ostfront nach Russland. So war es nicht verwunderlich, dass mein Großvater väterlicherseits, Emil Klamm, insgesamt acht Jahre in russischer und in amerikanischer Kriegsgefangenschaft verbrachte. Er wollte von Krieg nie wieder etwas wissen. Er war durch den Krieg und die Kriegs-Gefangenschaft zutiefst traumatisiert.

 

Sind Menschen, die nach 1945 geboren wurden direkt verantwortlich für die Kriegs-Verbrechen in der Nazi-Diktatur?

 

Als Journalist, Autor, Musiker, Medien-Produzent und Gesundheits- und Krankenpfleger kann ich die Frage, formal-juristisch betrachtet, nicht rechtssicher beantworten, da ich kein Rechtsanwalt, kein Richter und kein Jurist bin. Biologisch, menschlich und moralisch betrachtet, können Menschen die im Jahr 1968 geboren sind wie ich oder Menschen die nach dem 8. Mai 1945 in Deutschland geboren wurden, im allgemeinen und menschlichen Verständnis betrachtet, nicht direkt verantwortlich für die Kriegs-Verbrechen befohlen von Adolf Hitler und weitere Offizieren der Nazi-Diktatur sein. Der Grund erscheint einleuchtend: Wer noch nicht vor dem 8. Mai 1945 lebte kann nicht direkt verantwortlich sein für Befehle, die zum Holocaust, zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit und zu Kriegsverbrechen führten.

 

Sind Menschen aus dem früheren West-Deutschland verantwortlich für die Verbrechen in der DDR?

 

In dieser Frage gilt auch, dass ich rein formal-juristisch, die Frage nicht rechtssicher beantworten kann. Zwischen Ost-Deutschland, bekannt auch als frühere DDR und West-Deutschland, früher bekannt als Bundesrepublik Deutschland gab es eine Mauer, die beide deutschen Staaten bis 1989 trennte. Die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen aus West-Deutschland auf die SED und das Polit-Büro in der DDR Einfluss nehmen konnten, ist äußerst gering. Menschlich, sozial und im Allgemeinen betrachtet, können Menschen, die im früheren westdeutschen Teil der Bundesrepublik Deutschland und in Deutschland geboren wurden, nicht direkt verantwortlich sein für Verbrechen die unter der SED, durch das MfS, Stasi und andere Institutionen der DDR, befohlen oder auch begangen wurden.

 

 

Komplexe Geschichte von SED-PDS, Linkspartei.PDS und DIE LINKE

 

Es ist sicher nicht bestreitbar, dass die Aufarbeitung der deutschen, deutsch-deutschen Geschichte sehr komplex und keineswegs einfach ist. Die SED-PDS hat bei den Menschen in der früheren DDR um Entschuldigung für schweres Leid und Unrecht gebeten.

 

Viele Menschen in der am 16. Juni 2007 gegründeten Partei DIE LINKE arbeiten seit vielen Jahren an der Aufarbeitung der Geschichte zur früheren DDR. Ausführliche Informationen zur Aufarbeitung der Geschichte zur DDR sind bei https://archiv2017.die-linke.de/partei/dokumente/programm-der-partei-die-linke/i-woher-wir-kommen-wer-wir-sind und bei https://archiv2017.die-linke.de/partei/geschichte/fragen-und-antworten-zur-auseinandersetzung-mit-der-geschichte/3-was-sagt-die-linke-zur-ddr zu finden.

 

Informationen zur Partei-Gründung von DIE LINKE, in der die Wahlalternative Arbeit und soziale Gerechtigkeit (WASG) und PDS (Partei des demokratischen Sozialismus) fusionierten und am 16. Juni 2007 neu DIE LINKE gegründet wurde, sind bei https://archiv2017.die-linke.de/partei/geschichte/auf-dem-weg-zur-neuen-linken-eine-chronologie zu finden.

 

In DIE LINKE: Auf dem Weg zur neuen Linken – eine Chronologie heißt es so wörtlich: 16. Juni 2007. Im Berliner Hotel “Estrel” wird die neue Partei DIE LINKE gegründet. Lothar Bisky und Oskar Lafontaine stellen sich als gleichberechtigte Vorsitzende der neuen Partei zur Wahl.“

 

Persönlich glaube ich, dass sich viele linke Demokraten bewusst sind, dass die Aufarbeitung der Ereignisse aus den Jahren 1949 bis 1990 in der früheren DDR komplex und emotional sehr belastet ist und viel Zeit beansprucht.

 

Die Geschichte von DIE LINKE ist Teil der deutschen und deutsch-deutschen Geschichte, einer ostdeutschen und einer westdeutschen Geschichte. Die Aufarbeitung der gesamtdeutschen Geschichte mit den Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen aus der Zeit der Nazi-Diktatur in den Jahren 1933 bis 1945 ist weitaus komplexer und umfangreicher und braucht wohl noch mehr Zeit für eine angemessene Aufarbeitung.

 

Um fair zu bleiben: Die Aufarbeitung der Verbrechen und Kriegsverbrechen aus der Vergangenheit Deutschlands ist selbstverständlich nicht nur eine Aufgabe linker Demokraten in der Partei DIE LINKE sondern betrifft alle Menschen in Deutschland und die Mitglieder aller weiteren Parteien.

 

Verantwortung für alle Menschen in Deutschland und Europa

 

Eine ganz persönliche Meinung. Obgleich ich in eine multinationale Familie hineingeboren wurde und mein Großvater Hedi Sabaot, ein Französischer Offizier der Französischen Armee, 1946 stationiert in Kaiserslautern war, so glaube ich, dass die Menschen die nach dem 8. Mai 1945 geboren wurden, sicher nicht direkt für die Kriegsverbrechen und Verbrechen in der Nazi-Diktatur verantwortlich gemacht werden können.

 

Wer die Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland kennt und Artikel 1 bis Artikel 19 des Grundgesetzes für die Bunderepublik Deutschland verinnerlicht hat, weiß, dass alle Menschen in Deutschland eine Verantwortung dafür tragen, dass sich ein Holocaust, Kriegsverbrechen und Verbrechen, wie diese von der Nazi-Diktatur von 1933 bis 1945 ausgegangen sind, sich NICHT wiederholen. Die Menschen in Deutschland und Europa tragen eine besondere Verantwortung dem Frieden in Deutschland, Europa und in der Welt und den Menschenrechten zu dienen und dies kann auch eine Chance für Frieden, in Deutschland, Europa und in der Welt sein.

 

Innerhalb der Partei DIE LINKE hat biologisch und demografisch bedingt, natürlich auch bereits auch ein Generationswechsel stattgefunden. In DIE LINKE, welche am 16. Juni 2007 neu gegründet wurde, sind oft auch junge Menschen aktiv, die zum Teil nach 1989 geboren wurden oder Menschen auch aus dem Westen von Deutschland, die sich für Frieden, Freiheit, Demokratie, gute Arbeit mit guter Bezahlung, soziale Gerechtigkeit, Solidarität, Digitalisierung, sozio-ökologisch, verantwortliches Handeln in Gegenwart und Zukunft sowie für eine Vielzahl weitere Themen engagieren. Mehr Informationen dazu sind auf den Themenseiten von DIE LINKE bei www.die-linke.de zu finden. Ausführliche Informationen für wichtige Anliegen für die ich mich engagiere sind in meiner Bewerbung und Vorstellung bei DIE LINKE in Rheinland-Pfalz bei https://www.dielinke-rhlp.de/partei/parteitag/lvv-land-952020/kandidierende-lvv-land/listenplatz-8-andreas-klamm zu finden. Jeden Mittwoch bis Freitag, 16.00 bis 21.00 Uhr biete ich auch eine Telefon-Sprechstunde und Telefonkonferenz mit offenen Themen-Abenden via Telefon 0621 5867 8054 an und stehe für die Beantwortung von Fragen, soweit mir möglich, zur Verfügung. Andreas Klamm

Bunt und liebevoll im Rhein-Pfalz-Kreis

Bunt und liebevoll im Rhein-Pfalz-Kreis by Andreas P. Klamm (Music)

https://www.loudly.com/tracks/andreaspklamm/bunt-und-liebevoll-im-rhein-pfalz-kreis

Bunt und liebevoll im Rhein-Pfalz-Kreis by Andreas P. Klamm

Sommer Sonne Rheinauen by Andreas P. Klamm (Music)

Sommer Sonne Rheinauen by Andreas P. Klamm (Music). 23. Juni 2019

https://www.loudly.com/tracks/andreaspklamm/sommer-sonne-rheinauen

Sommer Sonne Rheinauen by Andreas. P. Klamm

Bitte um DRINGENDE Hilfe-Leistung für 59jährige Frau in unveschuldeter Notlage in Neutstadt an der Weinstraße

Neustadt an der Weinstraße / Rheinland-Pfalz. 6. April 2019. BITTE DRINGEND um Hilfe-Leistung, soweit wie möglich für eine 59jährige Frau aus Neustadt an der Weinstraße in unverschuldeter Notlage.

GEFAHR der Obdachlosigkeit. 6. April 2019. Aufgrund eines Fernseh-Berichts der Kolleginnen und Kollegen vom SWR, Landesschau, bittet Regionalhilfe.de, vor allem alle Menschen in Rheinland-Pfalz, in Neustadt an der Weinstraße und in der Vorderpfalz um Hilfeleistung, soweit wie möglich, um die Obdachlosigkeit einer schwer, kranken Frau in Neustadt an der Weinstraße zu verhindern, soweit möglich.

WICHTIG: Bitte nur Hilfe soweit leisten, OHNE sich dabei selbst in Gefahr zu bringen! Ausführliche Informationen zur unverschuldeten Notlage einer 59jährigen und kranken Frau in Neustadt an der Weinstraße sind dem Fernsehbericht des SWR zu entnehmen.

Wer Hilfe leisten kann und will, OHNE sich dabei selbst in Gefahr zu bringen, kann gerne auch bei Regionalhilfe.de, Tel. 0621 5867 8054 rund um die 24 Stunden, Tag und Nacht anrufen oder via E-Mail schreiben an E-Mail: sozial@radiotvinfo.org.

Die Zeit ist kanpp, da eine Zwangsräumung drohen kann. Beitrag zur Notlage der 59jährigen Frau, SWR, Landesschau, Die Daten werden an den SWR und an die betroffene Frau in Notlage weitergeleitet. https://www.swr.de/landesschau-rp/kein-geld-fuer-die-miete-frau-droht-obdachlosigkeit/-/id=122144/did=23481336/nid=122144/1woeea2/index.html Web-Site: Regionalhilfe, http://www.regionalhilfe.de

Andreas Klamm Listen-Platz 7 DIE LINKE Rhein-Pfalz-Kreis Ludwigshafen

Andreas Klamm, ListenPlatz 7, DIE LINKE, Rhein-Pfalz-Kreis – Ludwigshafen

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Andreas Klamm, Kandidat für den Kreistag, Listen-Platz 7, DIE LINKE Rhein-Pfalz-Kreis – Ludwigshafen am Rhein, Tel. 0621 5867 8054, E-mail: sozial@radiotvinfo.org

Web Seite bei Facebook: http://www.facebook.com/andreas.klamm.sozialaktiv

Kreistags-Wahlen / Kommunal-Wahlen am 26. Mai 2019

LINKE Ortsgruppe Neuhofen sucht Kandidaten und Menschen zum Mitmachen: Aktiv die sozial, gerechte und bessere Politik gestalten

„Man kann meckern über Politik oder versuchen eine sozial, gerechte, ökologisch, verantwortungsbewußte Politik selbst besser zu gestalten. DIE LINKE lädt ein zum Mitmachen. Die Ortsgruppe Neuhofen von DIE LINKE sucht Menschen, die mitgestalten und kandidieren wollen.

Bitte rufen Sie an: Tel. 06236 48 90 440, E-Mail: sozial@radiotvinfo.org“

Andreas Klamm, DIE LINKE, Rhein-Pfalz-Kreis, Listen-Platz 7, Kandidat für die Kreistagswahlen im Rhein-Pfalz-Kreis am 26. Mai 2019.

linkelocal101

Andreas Klamm und eine Kandidatur für DIE LINKE Rhein-Pfalz-Kreis auf Listen-Platz 7

Andreas Klamm, DIE LINKE

#sozialaktiv #politischer Kandidat #Politiker #Politik #Soziales #Kreistagswahlen 2019 #Kommunalwahlen 2019

Andreas Klamm, geboren am 6. Februar 1968, in Ludwigshafen am Rhein, Rheinland-Pfalz, Deutschland, bekannt auch als Andreas Klamm Sabaot, ist seit Februar 2019 einer von 20 gewählten Kandidatinnen und Kandidaten für die Partei DIE LINKE Rhein-Pfalz-Kreis (Ludwigshafen am Rhein) für die Kreistagswahlen / Kommunalwahlen am 26. Mai 2019.

Am 26. Mai 2019 finden in Deutschland, der Bundesrepublik Deutschland und in Europa auch die Europawahlen statt.

Andreas Klamm ist Journalist, Autor, Verleger, Herausgeber, Moderator, Radio- Fernseh- Medien- und Musik-Produzent, Buch-Autor von 12 veröffentlichten Büchern und in den sekundären Zweit-Berufen auch staatlich, geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger und Rettungssanitäter.

In diesem Bereich und auch dieser Seiten, neben Blog-Beiträgen, Artikeln und Buch-Veröffentlichungen finden Sie einige, wenige Informationen zum politischen und sozialen Engagement von Andreas Klamm.

Andreas Klamm, Kandidat für DIE LINKE, Listen-Platz 7, Kreistagswahlen 2019 / Kommunalwahlen 2019 am 26. Mai 2019

Kontakt: Andreas Klamm, Schillerstr. 31, D 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen, Rhein-Pfalz-Kreis (Ludwigshafen am Rhein), Rheinland-Pfalz, Deutschland, Tel. 0621 5867 8054, Fax 06236 4890 449, E-Mail: sozial@radiotvinfo.org

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Andreas Klamm, politischer Kandidat, seit Februar 2019, für die Partei DIE LINKE Rhein-Pfalz-Kreis (Ludwigshafen), Listen-Platz 7, für die Kreistagswahlen / Kommunalwahlen im Rhein-Pfalz-Kreis (Rheinland-Pfalz). Foto: oterapro

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Andreas Klamm, politischer Kandidat, seit Februar 2019, für die Partei DIE LINKE Rhein-Pfalz-Kreis (Ludwigshafen), Listen-Platz 7, für die Kreistagswahlen / Kommunalwahlen im Rhein-Pfalz-Kreis (Rheinland-Pfalz). Foto: oterapro

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Andreas Klamm, politischer Kandidat, seit Februar 2019, für die Partei DIE LINKE Rhein-Pfalz-Kreis (Ludwigshafen), Listen-Platz 7, für die Kreistagswahlen / Kommunalwahlen im Rhein-Pfalz-Kreis (Rheinland-Pfalz). Foto: oterapro

Zu verschenken in Rheinland-Pfalz

Mit einem kleinen Geschenk helfen…

Nach der Einführung der Sozialreformen im Jahr 2005, bekannt als Hartz 4 / ALG 2 / Grundsicherung, etc. und durch viel zu geringe Renten in der Bundesrepublik Deutschland leiden rund 20 Millionen Menschen in Deutschland.

Viele dieser Menschen können sich seit dem Jahr 2005 den Kauf von Weihnachts-Geschenken nicht mehr leisten. Zu Verschenken Rheinland-Pfalz versucht 365 Tage im Jahr zu helfen. Wer noch etwas verschenken kann, ist herzlich eingeladen. Vielleicht kann einem der 20 Millionen Menschen, die Not in Deutschland leiden, noch mit einem kleinen Geschenk geholfen werden. Danke.

12. Dezember 2018

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