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LINKE: Engagement für die Menschen in der Pfalz – Andreas Klamm kandidiert für den Bezirkstag Pfalz auf Listenplatz 8 

LINKE: Engagement für die Menschen in der Pfalz – Andreas Klamm kandidiert für den Bezirkstag Pfalz auf Listenplatz 8 

Kaiserslautern-Siegelbach (limete). Bereits am Sonntag, 25. Februar 2024 wurde Andreas Klamm von der Mitgliederversammlung von DIE LINKE in Kaiserslautern – Siegelbach für die Bezirkstags-Wahl und Kommunalwahl am 9. Juni 2024 auf Listenplatz 8 von den Mitgliedern von DIE LINKE Rheinland-Pfalz gewählt. Damit gehört der Kandidierende den hinteren Listenplätzen an, die namentlich vermutlich nicht auf dem Wahl-Stimmzettel zu finden sein werden.

Zentrale Themen von Andreas Klamm, sind Frieden, soziale Gerechtigkeit, soziale Sicherheit, inter-kulturellen Dialog, Verständigung, Förderung von Künstlerinnen und Künstlern in der Pfalz, für Teilhabe, Inklusion und soziale Assistenz, für die Stärkung von Rechten und Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderung und Schwerbehinderung. Foto: oterapro

Als Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten wurden Sabrina Albers, Speyer, Listenplatz 1,  Stefan Glander, Kaiserslautern, Listenplatz 2, Lena Edel, Kaiserslautern, Listenplatz 3, Jens Schwaab, Landau, Listenplatz 4 und Pauline Vogelsanger, Winnweiler auf Listenplatz 5 für die Kommunalwahl am 9. Juni 2024 für die Wahl des Bezirkstag Pfalz gewählt.  

Andreas Klamm ist Journalist, Autor, Schriftsteller, Gesundheit- und Krankenpfleger und möchte sich für Frieden, soziale Gerechtigkeit, soziale Sicherheit, inter-kulturellen Dialog, Verständigung, Förderung von Künstlerinnen und Künstlern in der Pfalz, für Teilhabe, Inklusion und soziale Assistenz, für die Stärkung von Rechten und Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderung und Schwerbehinderung engagieren. Weitere und ausführliche Informationen sind bei www.dielinke-rheinpfalzkreis.de, www.dielinke-neuhofen.de und www.andreasklamm.de zu finden.

Fluchtursachen: Menschen im Kreis sind kein Problem

Der Anspruch für Hilfe, Würde und Menschenrechte gilt für alle Menschen ohne Ausnahmen

Ludwigshafen. 22. Februar 2021 . (mid). In der Zeitung „Alternativer Kreiskurier“, Ausgabe 2 im Januar 2021 berichtet die AfD zum Wahlkampf auf Seite 7 über geflüchtete Menschen und titelt den Beitrag mit „Der verlorene Haufen“. In dem Beitrag werden geflüchtete Menschen in einem herabwürdigendem Bild und in diskriminierender Weise als Problem „gezeichnet“.

Günther Kopp (li.) und Andreas Klamm (re), beide DIE LINKE, in einer gemeinsamen Erklärung: Nicht Menschen im Kreis sind ein Problem, sondern vielseitige Ursachen und Gründe, die Menschen zu einer Flucht treiben. Foto: mid.

Zum Artikel der AfD in deren Kreiszeitung erklären Günther Kopp, DIE LINKE, Mitglied des Kreistags des Rhein-Pfalz-Kreis und Andreas Klamm, DIE LINKE, Landtagskandidat für die Landesliste und für den Wahlkreis 38 Mutterstadt: „Im Wahlkampf macht die AfD geflüchtete Menschen und deren Grundrechte sowie Menschenrechte auf Asyl zum Problem, statt Hilfe, Würde und Menschenrechte auch für geflüchtete Menschen zu schützen. Menschen ungeachtet ihrer Herkunft, die Schutz, Liebe, Shelter und Hilfe in Deutschland, im Rheinland-Pfalz und auch im Rhein-Pfalz-Kreis suchen sind in einer weltoffenen und global vernetzten Gesellschaft in Deutschland kein Problem. Geflüchtete Menschen sind kein Problem, kein „verlorener Haufen“, sondern Menschen, wie wir alle, mit dem Anspruch auf Würde und alle erforderlichen Hilfen, der für alle Menschen gilt. Alle Menschen, ungeachtet ihrer Herkunft sollten gemeinsam mit gleichen Rechten und Pflichten ausgestattet sein, wie Menschen, die das Glück hatten in Deutschland geboren zu werden. Die zum Teil subtile und auch offene, politische Stimmungsmache gegen geflüchtete Menschen ist bedauerlich und bezeichnend für den traurigen Zustand einer Partei, die sich die Verteidigung der Grundrechte und universell, allgemein, gültigen Menschenrechte wahrlich nicht auf ihre Fahnen schreiben kann. Das negative Bild von Flüchtlingen wie diese möglicherweise von einigen Mitgliedern innerhalb der AfD wahrgenommen werden, entspricht nicht der repräsentativen, bunten, vielseitigen und offenen Meinung und Wahrnehmungen der weltoffenen, herzlichen etwas mehr als vier Millionen Menschen im Rhein-Pfalz-Kreis und in Rheinland-Pfalz.

Die Menschen im Rhein-Pfalz-Kreis und in Rheinland-Pfalz können gemeinsam mehr und viele der engagierten und weltoffenen Menschen sind für eine weitergehende, größere Anzahl und Aufnahme von geflüchteten Asyl-Suchenden Menschen bereit. Am Wirtschaftsstandort Ludwigshafen haben wir in der Chemie-Branche einen Global Player direkt vor der Haustür. Ohne das Engagement von Menschen, unterschiedlichster Herkunft aus aller Welt, hätte der Global Player, der Chemie-Konzern und auch Ludwigshafen am Rhein als Stadt nicht die Erfolge, über die man sich weit über die Stadtgrenzen von Ludwigshafen hinaus erfreuen kann.

Bei näherer Betrachtung der demographischen Entwicklungskurve der Bundesrepublik Deutschland können wir alle froh und dankbar sein, wenn sich mehr Menschen für eine Einwanderung und Zuwanderung nach Rheinland-Pfalz und nach Deutschland entscheiden.

Integration ist ein hoch komplexer Lernprozess der im Idealfall von allen Seiten ausgehen sollte, nicht etwa nur von geflüchteten Menschen, die Träume und Hoffnung für eine gute Zukunft in Deutschland in das Land bringen. Bei schwer traumatisierten, geflüchteten Menschen, die im Bespiel vor Krieg, Terror und Gewalt, auch ausgelöst durch deutsche Waffen-Exporte nach Deutschland flüchten, sollten wir bedenken, dass Integration mehr Geduld und Zeit in Anspruch nimmt, als dies von Behörden gewünscht sein mag. In extremen Lebenssituationen braucht Integration auch mehr Zeit und Geduld, weit über das normale, festgelegte Zeitfenster hinausgehend. Zur Therapie und Behandlung hoch komplexer, multipler Posttraumatischer Belastungsstörungen (PTDS) sind spezialisierte Trauma-Therapeuten erforderlich, von denen es leider in Rheinland-Pfalz viel zu wenige Fachkräfte gibt. Der Ansatz für gute Lösungen wäre hier Anreize und Optionen zu schaffen, damit mehr spezialisierte Trauma-Therapeuten in Rheinland-Pfalz direkt vor Ort ausgebildet werden und in Rheinland-Pfalz auf Dauer ansässig werden können.

Will die AfD in Europa Mauern um Rheinland-Pfalz bauen?

In ihrem Beitrag kritisiert die AfD die Politik „offener Grenzen“ der Regierung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), welche auch den Rhein-Pfalz-Kreis belaste. Mehr als neun Millionen Euro müssten im Kreis im Asyl-Bereich aufgewendet werden, die von Bund, Land, Gemeinden und Kreis zu zahlen seien. In den Ausschuss-Sitzungen werde offen über ein Scheitern von Integrationsmaßnahmen und über eine nicht durchführbare Ausreise gesprochen.

Der Autor der AfD schreibt in seinem Beitrag, dass auch Menschen in den Rhein-Pfalz-Kreis kämen, die dazu „keine Berechtigung haben, weder als Kriegsflüchtlinge, Verfolgte, noch durch Binnenzuwanderung aus EU-Mitgliedsstaaten.“

Statt Fluchtursachen, wie schwerste Formen von Armut, die Folgen der deutschen Kolonialisierung, die Ausbeutung von Menschen in Afrika und Waffenexporte, Krieg, Terror und Gewalt als einige der Probleme und auslösende Ursachen für eine Flucht nach Deutschland zu beleuchten, wird nicht die Vielzahl für eine Flucht auslösende Ursachen als Problem dargestellt und beschrieben, sondern man macht geflüchtete Menschen zum Problem. Das kann auch als Verachtung von Menschen und der Würde von Menschen wahrgenommen werden. Jene Menschen die in den Rhein-Pfalz-Kreis aus einer ganzen Vielzahl von möglichen Gründen kommen und die auf Gastfreundschaft, Grundrechte, Menschenrechte, Schutz, Schelter und Hilfe im Rhein-Pfalz-Kreis und in Rheinland-Pfalz hoffen.

Das Integrationskonzept der Kreisverwaltung richte sich an knapp eintausend Menschen, bei denen die „gut gemeinten“ Maßnahmen für eine Integration oder Maßnahmen zum Zwang zur Ausreise keinen Erfolg hätten. Nach Darstellung des Autors der AfD Zeitung sei die Integration gescheitert und die Menschen können nach geltenden Gesetzen nicht mehr zur „Ausreise gebracht werden“.

Der Beitrag in der AfD Kreiszeitung macht deutlich, wie extrem weit die Partei vom Ideal-Bild universell gültiger Allgemeiner Menschenrechte entfernt ist. Statt Probleme zu lösen, will man sich der Menschen entledigen und diese zur Ausreise drängen. Richtig wäre es, die Probleme und mögliche Fluchtursachen zu reduzieren, soweit möglich und Menschen die Würde und alle erforderlichen Hilfen zuzugestehen, auf die alle Menschen ungeachtet ihrer Herkunft einen gesetzlichen Anspruch haben.

Im Artikel 13 (Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit), der Allgemeinen Menschenrechte wird nicht nur ein Recht auf Asyl beschrieben, sondern: „Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.

Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.“

Im Artikel 14, Ayslrecht, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird beschrieben: „Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.“

Integration geht weit über das Asylrecht hinaus. Ob eine Integration tatsächlich als „gescheitert betrachtet werden muss“, kann heute noch nicht abschließend beurteilt werden. Integration in ein multidimensionaler, komplexer Vorgang, der weder einseitig noch einfältig stattfinden sollte.

Die Regeln des Asylrechts im Artikel 16a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sind eindeutig:

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.

(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.

(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.“

Die national, neo-liberalen Tendenzen in Teilen des Rhein-Pfalz-Kreises und zum Teil im Landtag von Rheinland-Pfalz, die perspektivisch Menschen als „Problem betrachten oder darstellen“, statt die wahren Fluchtursachen sollten für uns alle Mahnung und Ermutigung sein, uns mehr für DIE LINKE als Partei für Frieden, für Menschenrechte für soziale Gerechtigkeit zu engagieren. Das ist wichtig, damit die Interessen aller Menschen im Landtag von Rheinland-Pfalz, im Land Rheinland-Pfalz und selbstverständlich auch im Rhein-Pfalz-Kreis, die Grundrechte, die Menschenrechte und die Würde aller Menschen im Landtag, im Land Rheinland-Pfalz und in unserem Kreis geschützt, gefördert und gewahrt werden. Wir können und sollten dankbar sein, wenn Menschen im Rhein-Pfalz-Kreis und in Rheinland-Pfalz ihre Hoffnungen, Träume, Wünsche für Schutz, Hilfe, Wohlergehen und Glück mit ins Land tragen und mit uns auf eine gute, gemeinsame Zukunft hoffen, die die Würde aller Menschen ungeachtet der Herkunft oder weltanschaulicher Überzeugungen bewahrt.“

Petition: Landesregierung Genehmigung von Nachteils-Ausgleichen für Wähler, Kandidierende und Parteien zur Landtagswahl

Petition: Landesregierung Genehmigung von Nachteils-Ausgleichen für Wähler, Kandidierende und Parteien zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021

Petition: Landesregierung Genehmigung von Nachteils-Ausgleichen für Wähler, Kandidierende und Parteien zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021

Mainz / Ludwigshafen am Rhein. (mid). Weil in der Folge der Corona Krise mehrere Nachteile für Wählerinnen und Wähler, politische Kandidatinnen und Kandidaten sowie für alle Parteien in Rheinland-Pfalz sieht, hat der 52jährige Journalist und Krankenpfleger, Andreas Klamm, aus Ludwigshafen am Rhein am 14. Januar 2021 eine Petition an die Landesregierung in Mainz gesendet in der eine Genehmigung von Nachteils-Ausgleichen für alle Wähler, Wählerinnen, Kandidatinnen und Kandidaten sowie für alle Parteien erbeten wird. 

Andreas Klamm kandidiert für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz zum ersten Mal auf als Landtagskandidat auf der Landesliste und als direkter Kandidat  für DIE LINKE für den Wahlkreis 38 Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf, Mutterstadt, Limburgerhof, Neuhofen, Waldsee, Otterstadt, Altrip und Rheinauen.

Seiner Auffassung nach seien durch die Corona Krise alle Beteiligten an der Landestagswahl in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 benachteiligt, da im Beispiel politische Kandatinnen und Kandidaten keine Gespräche mit Wählerinnen und Wähler führen könnten, Parteien keine Veranstaltungen anbieten können und Wähler, die den Hochrisikogruppen zugerechnet werden müssten, sich nicht offen und frei aufgrund von Selbst-Isolation, Isolation, Quarantäne, Ausgangssperren und Lockdown informieren könnten. Es sei chronisch kranken und behinderten Wählerinnen und Wähler nicht zumutbar, dass diese sich in Gefahr für Gesundheit und Leben trotz einer möglichen Gefahr der Ansteckung mit Corona begeben, um sich über Parteien oder Kandidierende zu informieren. Die freie, politische Willensbildung könne durch die Corona Krise erheblich beeinträchtigt sein. Der Aktivist und Landtagskandidat, Andreas Klamm, empfiehlt daher eine Vorstellung aller Kandidatinnen und Kandidaten und Parteien, die zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 in einem Wahlportal des Südwestrundfunks (SWR), damit sich Wählerinnen und Wähler zumindest online und digital informieren können.

Die Petition ist öffentich und kann bei Change org mitgezeichnet und unterstützt werden.

Andreas Klamm hat eine Petition für Nachteils-Ausgleiche in Bezug zu den Landtagswahl an die Landesregierung nach Mainz gesendet:
Andreas Klamm hat eine Petition für Nachteils-Ausgleiche in Bezug zu den Landtagswahl an die Landesregierung nach Mainz gesendet: Foto: mid

Der vollständige Text der Petition:

Petition an die Landesregierung Rheinland-Pfalz und an Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), VORSORGLICH für den Fall und die Situation, dass der Petitions-Ausschuß des Landtag von Rheinland-Pfalz NICHT mehr vor der Landtagswahl 2021 in Rheinland-Pfalz wegen der Corona Krise oder aus anderen Gründen tagen kann. Petition No. 1 wurde als Empfänger an den Landtag von Rheinland-Pfalz gesendet. Der Eingang der Petition wurde freundlicherweise vom Landtag Rheinland-Pfalz mit dem Aktenzeichen P 3- LE 4/21, Petition vom 6. Januar 2021. bestätigt. Vielen Dank. Andreas Klamm

Petition an die Landesregierung und an den Südwestrundfunk (SWR) vom 14. Januar 2021

An

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz

Landesregierung Rheinland-Pfalz

Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Peter-Altmeier-Allee 1

55116 Mainz

Mrs Dunja Mijatović

Commissioner for Human Rights

EU Menschenrechts-Kommissarin

Council of Europe

Office of the Commissioner for Human Rights

67075 Strasbourg Cedex

FRANCE

Deutsche Gesellschaft für die

Vereinten Nationen e. V.

Zimmerstraße 26/27 • 10969 Berlin

Bundesverfassungsgericht

Schlossbezirk 3

76131 Karlsruhe

Beauftragter der Bundesregierung

für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße  53

10117 Berlin

Südwestrundfunk SWR

Intendant

Prof. Dr. Kai Gniffke

Südwestrundfunk

Anstalt des öffentlichen Rechts

Neckarstraße 230

70190 Stuttgart

Herrn Matthias Rösch

Landesbeauftragter für Behinderte

Landesteilhabebeirat

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz

Bauhofstr. 9

55116 Mainz

UN Campus

Platz der Vereinten Nationen 1

53113 Bonn, Deutschland

Neuhofen, Ludwigshafen am Rhein,  14. Januar 2021

Petition und Eil-Petition: Genehmigung und Durchführung von Maßnahmen von Nachteilsausgleichen für Landtagskandidaten und Wähler für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021

Besondere Hilfen aufgrund der Corona Krise und Corona Verordnungen und Regeln für Kandidierende, Menschen, Wählerinnen und Wähler, chronisch kranke, behinderte und schwerbehinderte Menschen, Wählerinnen und Wähler im Wahlkampf, politischen Meinungsbildungs-Prozess und für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021

Sehr geehrte Frau Malu Dreyer, Ministerpräsidentin!

Sehr geehrte Damen und Herren der Landesregierung Rheinland-Pfalz!

Her Excellency Honorable Mrs Dunja Mijatović!

Commissioner for Human Rights (EU Kommissarin für Menschenrechte)

Sehr geehrte Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts!

Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der United Nations / Vereinten Nationen!

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident Hendrik Hering!

Sehr geehrter Prof. Dr. Kai Gniffke, Intendant des Südwestrundfunks!

Sehr geehrter Herr Jürgen Dusel!

Sehr geehrter Herr Matthias Rösch!

Sehr geehrter Herr Arne Molfenter!

Sehr geehrte Damen und Herren!

Petition und Antrag

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz und ergänzend, sofern dies noch in der Corona-Krise möglich sein sollte auch der Landtag von Rheinland-Pfalz möge für alle Landtagskandidatinnen, Landtagskandidaten aller Parteien, für Einzelkandidatinnen und Einzelkandidaten, Wählerinnen und Wähler für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 schnellst möglichst und sofort die Genehmigung und Durchführung von Nachteilsausgleichen im Zusammenhang mit Corona und den Corona-Verordnungen und Restriktionen durch Verordnungen zur Eindämmung von Corona genehmigen, durchführen und in die Wege leiten.

Mir wurde mitgeteilt, dass Sitzungen des Petitions-Ausschusses des Landtages von Rheinland-Pfalz möglicherweise erst wieder im August / Herbst des Jahres 2021 möglich sein sollen. Da damit der Landtag und dessen Petitions-Ausschuss für Bürgerinnen und Bürger vor den Landtagswahlen am 14. März 2021 NICHT mehr rechtzeitig erreichbar wären, sofern die Information stimmen sollte, bleibt nur noch möglich, dass die Landesregierung Rheinland-Pfalz Ministerpräsidentin Malu Dreyer und der SWR Südwestrundfunk die erbetenen Maßnahmen im Rahmen der Nothilfe zur Hilfeleistung, nach der Erklärung der „Pandemie von nationaler Tragweite“ des Deutschen Bundestag, nach Erklärung des Katastrophenfalls mehrerer Städte, Landkreise und Gemeinden, beraten, diskutieren, beschließen und in die Wege leiten, um faire, offene, freie und demokratische Landtagswahlen im Land Rheinland-Pfalz ohne die Gefahr der teilweisen oder kompletten Ausgrenzung von chronisch kranken, behinderten und schwerbehinderten Menschen, Wählerinnen, Wähler, Kandidatinnen, Kandidaten und Parteien möglich zu machen.

Die Genehmigung von Nachteilsausgleichen und die Durchführung geeigneter Maßnahmen zum Ausgleich bestehender Nachteile in der Folge der Corona Krise, Corona Verordnungen und durch weitere Umstände soll helfen, damit eine faire, freie, demokratische und uneingeschränkte, politische, öffentliche und gesellschaftliche Willensbildung für alle Wählerinnen und Wähler trotz der neuen verschärften Corona-Regeln und Corona-Verordnungen vom 5. Januar 2021, wie Treffen von nur einem Menschen, der nicht dem eigenen Haushalt angehört und „Corona-Leine“, Beschränkung der Reise- und Bewegungs-Freiheit auf einen Radius von 15 Kilometern, Ausgangssperren, Kontakt-Sperren, möglich wird.

Der Südwestrundfunk SWR verfügt als öffentlich-rechtliche Rundfunk-Anstalt über das wunderbar ausgebildete Personal, wunderbare, technische Mittel von denen ich als privater Fernseh- und Radio-Produzent nur Tag und Nacht träumen kann und über alle sonstigen Mittel, um in der Corona Krise und Corona Verordnungen, auch im Katastrophen- und Notstands-Fall oder ähnlichen Großschadens-Ereignissen helfen zu können. Da der SWR öffentlich-rechtlich ist, wird wohl kaum ein Mensch einen Vorwurf erheben können, dass es kommerzielle Interessen oder gar Gewinn-Erzielungs-Absichten bei einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Sender geben könne. Die meisten Menschen, die ich kenne vertrauen dem SWR in vielen Bereichen.

Wer das Haus nicht mehr verlassen darf, ohne triftigen, wichtigen Grund aufgrund von Corona und der Verordnungen zu Corona, kann sich mittels Wahlkampf-Plakate nicht mehr uneingeschränkt zu den Parteien und Kandidaten informieren. Wer zu den Hochrisikogruppen zählt verlässt in der Regel freiwillig das Haus nicht mehr und damit ist leider eine uneingeschränkte politische Meinungs- und Willensbildung ohne besondere und ausgleichende Hilfe für viele Tausend Menschen in Rheinland-Pfalz NICHT mehr möglich. Gespräche mit politischen Kandidatinnen und Kandidaten sind nur am Telefon möglich. Parteien können KEINE Veranstaltungen durchführen und auch keine Info-Stände anbieten.

Die Gewährung und Genehmigung von Nachteilsausgleichen für die betroffenen Menschen, Kandidatinnen, Kandidaten, Wählerinnen und Wähler soll dazu beitragen, dass freie, uneingeschränkte, transparente und offene Landtagswahlen am 14. März 2021 trotz massiver und extrem Grundrechte- und Freiheits-einschränkender Maßnahmen garantiert, gewährleistet und möglich werden.

Der Südwestrundfunk, SWR, der laut Medienstaatsvertrag zum Auftrag zur öffentlichen, politischen Meinungs- und Willensbildung verpflichtet ist, möge für alle Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten und für alle Wählerinnen und Wähler in Rheinland-Pfalz ein Online-Portal einrichten auf dem sich alle Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten mit

a)      Zwei Fotos der Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten

b)      Zwei Video-Präsentationen der Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten

c)      Drei bis vier DIN A4 Seiten an Text-Beiträgen biografisch und mit ihren politischen Engagements, Anliegen und Zielen vorstellen können.

Das Wahl-Online-Portal des Südwestrundfunks (SWR) zur Nothilfe-Leistung für die freie, uneingeschränkte, politische Willensbildung aller Wählerinnen und Wähler in Rheinland-Pfalz für die Landtagswahlen am 14. März 2021, nach der Deklaration der „Pandemie von nationaler Tragweite“ durch den Deutschen Bundestag und stellenweise sogar der Ausrufung des Katastrophenfalls wegen Corona unter anderem in Bayern, im Beispiel durch die dortige Landesregierung von Bayern, kann und sollte von bekannten regionalen Tageszeitungen wie DIE RHEINPFALZ, Rhein-Zeitung und andere bekannte Tageszeitungen und Medien in Rheinland-Pfalz unterstützt werden.

Rundfunk-Sender und Radio-Stationen, wie SWR, SWR Radio Ludwighafen, Kurpfalzradio des SWR, Regional-Radios des SWR, Radio RPR, Antenne Pfalz und andere bekannte Radio-Sender sollten im Rahmen der Nothilfe das einzurichtende Wahl-Online-Portal des Südwestrundfunks (SWR) zur Durchführung und Realisierungen ausgleichender, kompensierender Nachteilsausgleiche für Landtagskandidatinnen, Landtagskandidaten aller Parteien oder parteilos und aller Wählerinnen und Wähler ebenso vor den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 unterstützen.

Die einzurichtenden und durchzuführenden Maßnahmen zur Schaffung von Nachteils-Ausgleichen sollen nicht nur gesunden und nicht behinderten Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten, sondern auch chronisch kranken, behinderten und schwerbehinderten Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten, behinderten und schwerbehinderten Wählerinnen und Wählern helfen, Barrierefreiheit, Inklusion, Teilhabe, politische Teilhabe für und bei den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 zu gewährleisten und zu ermöglichen und helfend beitragend, Diskriminierung, Benachteiligung, Schlechterstellung und Nachteile bedingt durch Corona und Verordnungen zu Corona zu vermeiden.

Dies gilt auch für alle Menschen und Patienten, die Hochrisikogruppen aufgrund des fortgeschrittenen Alters oder aufgrund bestehender Vorerkrankungen angehören.

Begründung

Die Situation für blinde, gehörlose Menschen, die Situation für behinderte, schwerbehinderte Menschen, die Situation junger kranker Menschen, die Situation alter Menschen, die Situation chronisch kranker Menschen, die Situation geflüchteter Menschen, die bereits Wahl-berechtigt sein könnten,  ist durch die Corona Krise und die Verordnungen mit massiven Einschränkungen, die zur erheblichen und schwerwiegenden Ausgrenzung der Hochrisikogruppen führen, weiterhin nicht näher bekannt. Es ist nicht bekannt, wie und ob diese Menschen uneingeschränkt an den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 als Wählerinnen und Wähler oder auch als politische Kandidatinnen und Kandidatinnen teilnehmen können. Alle Parteien sind nicht in der Lage, Gespräche mit Wählerinnen und Wähler zu führen, Info-Stände oder Veranstaltungen durchzuführen. Politische Kommunikation und Information ist in der Folge der Corona Krise und der Verordnungen zu Corona mit Ausgangssperren und Lockdown massiv und erheblich beeinträchtigt. Ob unter diesen besonderen Bedingung noch uneingeschränkte, freie, faire, offene und demokratische Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz möglich sind, ist noch nicht näher bekannt.

Als staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Journalist, Autor, Musik- und Medien-Produzent kandidiere ich erstmals als Landtagskandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 für die Partei DIE LINKE und DIE LINKE in Rheinland-Pfalz.

Ich wurde am 6. Februar 1968 frei von Behinderung, Schwerbehinderung und frei von Krankheiten in Ludwigshafen am Rhein geboren. In der Folge mehrerer schwerer Erkrankungen (Kanülen-Stichverletzung in der Pflege, Hepatitis C Infektion, Asthma bronchiale, rheumatoide Erkrankungsformen) und mehrerer Unfälle bin ich seit dem Jahr 2014 auf die Hilfe eines Rollstuhls und einer Assistenz- und Begleithündin, einer Labrador-Hündin, angewiesen und leider schwer und außergewöhnlich gehbehindert und schwerbehindert, GdB (Grad der Behinderung) 60 mit Schwerbehindertenausweis. Kleine Strecken kann ich noch mit Gehstöcken laufen.

Während der SWR und die Tageszeitung DIE RHEINPFALZ über viele und zum Teil alle Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten von SPD, CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, AfD, Freie Wähler (FWG), zum Teil auch von DIE LINKE und weitere Parteien berichtet haben mit Foto und Fernseh-Beiträgen, wurde im SWR und in der Tageszeitung DIE RHEINPFALZ trotz Aussendung von weit mehr als 70 Pressemitteilungen meinerseits, über meine Kandidatur als Landtagskandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz für die Landesliste für DIE LINKE und als gewählter Direktkandidat für Wahlkreis 38 Mutterstadt NICHT berichtet.

UPDATE vom 7. Januar 2021: Nach der Aussendung von inzwischen 80 Pressemitteilungen haben die Kolleginnen und Kollegen der Tageszeitung DIE RHEINPFALZ von der wir Abonnenten sind über meine Kandidatur für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz berichtet. Hierfür herzlichen DANK an die Kolleginnen und Kollegen der Tageszeitung DIE RHEINPFALZ.

Zum Wahlkreis 38 zählen unter anderem Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf, Limburgerhof, Neuhofen, Altrip, Otterstadt und Rheinauen im Rhein-Pfalz-Kreis (früher bekannt als Landkreis Ludwigshafen) in der direkten Nachbarschaft der Stadt Ludwigshafen am Rhein.

Bereits diese Form der Benachteiligung, umgangssprachlich in der Vorderpfalz auch als „Totschweigen“, „Unterdrückung von Information, Kommunikation“ bezeichnet, bedeutet entgegen der U.N. Behindertenrechtskonvention, die seit dem 21. Dezember 2008 ein Bundesgesetz in der gesamten Bundesrepublik Deutschland ist und damit selbstverständlich auch in Rheinland-Pfalz gültig ist, eine erhebliche Diskriminierung, Ausgrenzung, Benachteiligung, Schlechterstellung gegenüber anderen, weiteren, gesunden und NICHT behinderten Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten. Diskriminierung, Benachteiligung, Schlechterstellung von behinderten und schwerbehinderten Menschen, dazu zählen auch behinderte und schwerbehinderte Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten ist aufgrund einer Vielzahl von mehreren Gesetzen in Rheinland-Pfalz, in Deutschland und in der Bundesrepublik Deutschland NICHT zulässig.

Warum wird in Rheinland-Pfalz über gesunde und nichtbehinderte Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten berichtet und NICHT auch gleichberechtigt über chronisch kranke, behinderte und schwerbehinderte Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten im Rollstuhl berichtet mit keinem einzigen Wort?

Mit der Nichtinformationen zu behinderten und schwerbehinderten Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten werden nicht nur behinderte und schwerbehinderte Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten in Rheinland-Pfalz sondern auch behinderte Wählerinnen und Wähler erheblich benachteiligt, da diese NICHT erfahren können, dass es mögliche Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten gibt, die die berechtigten Interessen von behinderten und schwerbehinderten Menschen, wenn auch im Rollstuhl, künftig im neu zu wählenden Landtag von Rheinland-Pfalz ab 14. März 2021 wirksam vertreten, repräsentieren wollen und zumindest auch eine öffentliche und hörbare Stimme in Medien, Landtag, Poltik und Gesellschaft, schenken wollen und wahrnehmbar machen wollen.

Eine Diskriminierung, Benachteiligung und Schlechterstellung von behinderten und schwerbehinderten Menschen, politischen Kandidatinnen und Kandidaten, Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten ist auf der Grundlage der U.N. Behindertenrechtskonvention, die seit dem 21. Dezember 2008 ein gültiges Bundesgesetz ist, NICHT zulässig. Vergleiche hierzu bitte die komplette U.N. Behindertenrechtskonvention in den Anlagen.

Etwa sechs Wochen vor den Landtagwahlen in Rheinland-Pfalz informieren alle Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten mittels Plakaten, sonstigen Werbeträgern und mittels Flyern (Flugblättern) zu den Parteien, Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten. Durch die neuen Corona-Verordnungen aus dem Jahr 2020 und vom 5. Januar 2021 mit den Regeln unter anderem, dass nur ein Treffen eines Menschen aus einem fremden Haushalt erlaubt sein soll und die Wohnung nur noch im Umkreis von 15 Kilometer verlassen werden darf, sofern die Inzidenzzahlen bei 200 liegen, ist eine faire, freie, offene und frei zugängliche, umfassende Information der Wählerinnen und Wähler und damit auch die freie, faire, offene und uneingeschränkte Willensbildung aller Menschen, Wählerinnen und Wähler im Land Rheinland-Pfalz NICHT mehr gewährleistet.

Dies betrifft vor allem auch Menschen, die den Hochrisikogruppen für Corona Infektionen zugerechnet werden müssen, da diese das Haus zum Eigen- und Selbstschutz NICHT mehr verlassen können und daher keine Plakate der Parteien, Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten sehen und wahrnehmen können. Damit gehen wichtige Informationen zur freien, uneingeschränkten, politischen Willens- und Meinungsbildung verloren.

Ob die Parteien, Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten mit den neuen Bedingungen und Verordnungen zu Corona aus dem Jahr 2020 und den neuen Verordnungen seit dem 5. Januar 2021, in der Lage sein werden, Flyer (Flugblätter) zu verteilen, um zur Landtagswahl zu informieren, darf in Frage gestellt werden.

Die Parteien, ihre Mitglieder, die Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten müssten sich oder beauftragte Werbe-Prospekt-Verteilerinnen und Verteiler zwecks Information für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz erheblich selbst in Gefahr bringen. Dies ist normalerweise nicht zu verantworten und auch nicht hinnehmbar.

Daher ist die Schaffung eines Online-Wahl-Portals für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz seitens des Südwestrundfunks (SWR) nicht nur eine berechtigte und sinnvolle Forderung, sondern eine einfache und wirkungsvolle Maßnahme, um möglichst alle der rund vier Millionen Menschen zu schützen.

Die Maßnahme ist DANK guter Ausstattung mit Technik, Personal und finanziellen GEZ-Mitteln vom Südwestrundfunk (SWR) schnell, kurzfristig und zeitnah umsetzbar.

Es bleibt ausreichend Zeit für alle Wählerinnen und Wähler in Rheinland-Pfalz bleibt sich an zentraler Stelle im Online-Landtagswahl-Portal des SWR zu allen Landtagskandidatinnen, Landtagskandidaten und allen Parteien, uneingeschränkt, fair, frei und offen trotz restriktiver und repressiver Maßnahmen durch Corona-Verordnungen und Corona zu informieren.

Mit einer recht einfachen Hilfe-Maßnahme des SWR digital und online, können auch in der Corona Krise, faire, freie, transparente, offene und uneingeschränkte Informationen für die Landtagswahlen und Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 gewährleistet, ermöglicht sowie gesichert werden. Zudem wird die Chancengleichheit für alle Parteien, Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten und für alle Wählerinnen und Wähler unterstützt, gewährleistet und gefördert, auch für chronisch kranke, behinderte und schwerbehinderte Landtagskandidatinnen, Landtagskandidaten, Wählerinnen und Wählern und Menschen.

Im Vergleich zu den Landtagswahlen vom 13. März 2016 sind alle Landtagskandidatinnen, Landtagskandidaten, alle Parteien, alle Wählerinnen und Wähler im Wahl-Jahr 2021 durch die Corona Krise und Verordnungen zu Corona bereits benachteiligt und schlechter gestellt.

Im Vergleich zu den Landtagswahlen vom 13. März 2016 sind alle chronisch kranke, behinderte, schwerbehinderte Landtagskandidatinnen, Landtagskandidaten, Menschen, Parteien, Wählerinnen und Wähler und Menschen die den Hochrisikogruppen für Corona angehören, benachteiligt, zum Teil ausgegrenzt und schlechter gestellt. In Rheinland-Pfalz leben rund vier Millionen Menschen.

Daher wird um freundliche Genehmigung der Durchführung, Schaffung und Maßnahmen zu Nachteilsausgleichen und Ausgleich bestehender Nachteile für alle nichtbehinderten, gesunde, behinderte, schwerbehinderte, chronisch kranke Landtagskandidatinnen, Landtagskandidaten, Menschen, die den Hochrisikogruppen angehören, Wählerinnen und Wählern und Parteien gebeten.

Gesetzes-Grundlagen im Auszug

Artikel 3, Grundgesetz

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Landesverfassung für Rheinland-Pfalz

Artikel 10 [Zensurverbot]

(1) Jedermann hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und

Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein

zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Niemand darf

ihn deshalb benachteiligen. Die Pressefreiheit und die Freiheit der

Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.

Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der

allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze

der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Artikel 11 [Petitionsrecht]

Jedermann hat das Recht, sich mit Eingaben an die Behörden oder

an die Volksvertretung zu wenden.

2. Gleichheitsrechte

Artikel 17 [Gleichheit vor dem Gesetz, Gleichberechtigung]

(1) Alle sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Willkürliche Begünstigung oder Benachteiligung von Einzelpersonen oder Personengruppen sind den Organen der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung untersagt.

(3) Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat ergreift

Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Staat

und Gesellschaft, insbesondere im Beruf, in Bildung und Ausbildung, in der Familie sowie im Bereich der sozialen Sicherung. Zum Ausgleich bestehender Ungleichheiten sind Maßnahmen, die der Gleichstellung dienen, zulässig.

(4) Der Staat achtet ethnische und sprachliche Minderheiten.

Artikel 19 [Zulassung zu öffentlichen Ämtern]

Alle Deutschen, ohne Unterschied der Rasse, des Religionsbekenntnisses, der Parteizugehörigkeit oder des Geschlechtes, sind

nach Maßgabe der Gesetze und entsprechend ihrer Befähigung

und ihrer Leistungen zu den öffentlichen Ämtern zugelassen,

sofern sie die Gewähr dafür bieten, ihr Amt nach den Vorschriften

und im Geiste der Verfassung zu führen.

Artikel 22 [Nothilfepflicht]

Jedermann ist bei Unglücksfällen und besonderen Notständen

nach Maßgabe der Gesetze zur Leistung von Nothilfe verpflichtet.

Artikel 76 [Wahlgrundsätze]

(1) Wahlen und Volksentscheide auf Grund dieser Verfassung sind

allgemein, gleich, unmittelbar, geheim und frei.

(2) Zur Teilnahme berechtigt sind alle Staatsbürger, die das 18.

Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

(3) Die Teilnahmeberechtigung kann von einer bestimmten Dauer

des Aufenthalts im Lande und, wenn der Staatsbürger mehrere

Wohnungen innehat, auch davon abhängig gemacht werden, dass

seine Hauptwohnung im Lande liegt.

(4) Das Nähere regelt das Gesetz.

Rundfunkstaatsvertrag (RStV) II. Abschnitt: Vorschriften für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

§ 11 Auftrag

(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.

Medienstaatsvertrag – Auszüge –

§ 3

Allgemeine Grundsätze

Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF, das

Deutschlandradio und alle Veranstalter bundesweit ausgerichteter privater

Rundfunkprogramme haben in ihren Angeboten die Würde des Menschen zu achten

und zu schützen; die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten. Die Angebote sollen dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und

körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinungen anderer zu stärken.

Weitergehende landesrechtliche Anforderungen an die Gestaltung der Angebote

sowie § 51 bleiben unberührt.

§ 7

Barrierefreiheit

(1) Die Veranstalter nach § 3 Satz 1 sollen über ihr bereits bestehendes Engagement

hinaus im Rahmen der technischen und ihrer finanziellen Möglichkeiten barrierefreie

Angebote aufnehmen und den Umfang solcher Angebote stetig und schrittweise

ausweiten.

(2) Die Veranstalter bundesweit ausgerichteter privater Fernsehprogramme erstatten

der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt, die in der ARD

zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF sowie das

Deutschlandradio ihren jeweiligen Aufsichtsgremien mindestens alle drei Jahre Bericht über die getroffenen Maßnahmen nach Absatz 1. Die Berichte werden anschließend der Europäischen Kommission übermittelt.

§ 21

Barrierefreiheit

Anbieter von Telemedien sollen im Rahmen der technischen und ihrer finanziellen

Möglichkeiten den barrierefreien Zugang zu Fernsehprogrammen und

fernsehähnlichen Telemedien unterstützen.

III. Abschnitt

Besondere Bestimmungen

für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

§ 26

Auftrag

(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen

und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen

Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.

(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.

(3) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten arbeiten zur Erfüllung ihres Auftrages zusammen; die Zusammenarbeit regeln sie in öffentlich-rechtlichen Verträgen.

(4) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind mit der Erbringung von

Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne des Artikels

106 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auch betraut, soweit sie zur Erfüllung ihres Auftrags gemäß Absatz 1 bei der Herstellung und Verbreitung von Angeboten im Sinne des § 27 zusammenarbeiten. Die Betrauung gilt insbesondere für die Bereiche Produktion, Produktionsstandards,

– 30 –

Programmrechteerwerb, Programmaustausch, Verbreitung und Weiterverbreitung von Angeboten, Beschaffungswesen, Sendernetzbetrieb, informationstechnische und sonstige Infrastrukturen, Vereinheitlichung von Geschäftsprozessen, Beitragsservice und allgemeine Verwaltung. Von der Betrauung nicht umfasst sind kommerzielle

Tätigkeiten nach § 40 Abs. 1 Satz 2.

§ 27

Angebote

(1) Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind Rundfunkprogramme

(Hörfunk- und Fernsehprogramme) und Telemedienangebote nach Maßgabe dieses

Staatsvertrages und der jeweiligen landesrechtlichen Regelungen. Der öffentlichrechtliche Rundfunk kann programmbegleitend Druckwerke mit programmbezogenem

Inhalt anbieten.

(2) Rundfunkprogramme, die über unterschiedliche Übertragungswege zeitgleich

verbreitet werden, gelten zahlenmäßig als ein Angebot

U.N. Behindertenrechtskonvention, seit 21. Dezember 2008 ein Bundesgesetz in Deutschland, vergleiche Publikation im Bundesgesetzblatt

Artikel 29

Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben

Die Vertragsstaaten garantieren Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen, und verpflichten sich,

a) sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können, sei es unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter oder Vertreterinnen, was auch das Recht und die Möglichkeit einschließt, zu wählen und gewählt zu werden; unter anderem

i) stellen sie sicher, dass die Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien geeignet, zugänglich und leicht zu verstehen und zu handhaben sind;

ii) schützen sie das Recht von Menschen mit Behinderungen, bei Wahlen und Volksabstimmungen in geheimer Abstimmung ohne Einschüchterung ihre Stimme abzugeben, bei Wahlen zu kandidieren, ein Amt wirksam innezuhaben und alle öffentlichen Aufgaben auf allen Ebenen staatlicher Tätigkeit wahrzunehmen, indem sie gegebenenfalls die Nutzung unterstützender und neuer Technologien erleichtern;

iii) garantieren sie die freie Willensäußerung von Menschen mit Behinderungen als Wähler und Wählerinnen und erlauben zu diesem Zweck im Bedarfsfall auf Wunsch, dass sie sich bei der Stimmabgabe durch eine Person ihrer Wahl unterstützen lassen;

b) aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können, und ihre Mitwirkung an den öffentlichen Angelegenheiten zu begünstigen, unter anderem

i) die Mitarbeit in nichtstaatlichen Organisationen und Vereinigungen, die sich mit dem öffentlichen und politischen Leben ihres Landes befassen, und an den Tätigkeiten und der Verwaltung politischer Parteien;

ii) die Bildung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen, die sie auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene vertreten, und den Beitritt zu solchen Organisationen.

Artikel 4

Allgemeine Verpflichtungen

(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Vertragsstaaten,

a) alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu treffen;

b) alle geeigneten Maßnahmen einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen zur Änderung oder Aufhebung bestehender Gesetze, Verordnungen, Gepflogenheiten und Praktiken zu treffen, die eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen darstellen;

c) den Schutz und die Förderung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in allen politischen Konzepten und allen Programmen zu berücksichtigen;

d) Handlungen oder Praktiken, die mit diesem Übereinkommen unvereinbar sind, zu unterlassen und dafür zu sorgen, dass die staatlichen Behörden und öffentlichen Einrichtungen im Einklang mit diesem Übereinkommen handeln;

e) alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung aufgrund von Behinderung durch Personen, Organisationen oder private Unternehmen zu ergreifen;

f) Forschung und Entwicklung für Güter, Dienstleistungen, Geräte und Einrichtungen in universellem Design, wie in Artikel 2 definiert, die den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen mit möglichst geringem Anpassungs- und Kostenaufwand gerecht werden, zu betreiben oder zu fördern, ihre Verfügbarkeit und Nutzung zu fördern und sich bei der Entwicklung von Normen und Richtlinien für universelles Design einzusetzen;

g) Forschung und Entwicklung für neue Technologien, die für Menschen mit Behinderungen geeignet sind, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien, Mobilitätshilfen, Geräten und unterstützenden Technologien, zu betreiben oder zu fördern sowie ihre Verfügbarkeit und Nutzung zu fördern und dabei Technologien zu erschwinglichen Kosten den Vorrang zu geben;

h) für Menschen mit Behinderungen zugängliche Informationen über Mobilitätshilfen, Geräte und unterstützende Technologien, einschließlich neuer Technologien, sowie andere Formen von Hilfe, Unterstützungsdiensten und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen;

i) die Schulung von Fachkräften und anderem mit Menschen mit Behinderungen arbeitendem Personal auf dem Gebiet der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu fördern, damit die aufgrund dieser Rechte garantierten Hilfen und Dienste besser geleistet werden können.

(2) Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte verpflichtet sich jeder Vertragsstaat, unter Ausschöpfung seiner verfügbaren Mittel und erforderlichenfalls im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit Maßnahmen zu treffen, um nach und nach die volle Verwirklichung dieser Rechte zu erreichen, unbeschadet derjenigen Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen, die nach dem Völkerrecht sofort anwendbar sind.

(3) Bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten zur Durchführung dieses Übereinkommens und bei anderen Entscheidungsprozessen in Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, führen die Vertragsstaaten mit den Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kindern mit Behinderungen, über die sie vertretenden Organisationen enge Konsultationen und beziehen sie aktiv ein.

(4) Dieses Übereinkommen lässt zur Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen besser geeignete Bestimmungen, die im Recht eines Vertragsstaats oder in dem für diesen Staat geltenden Völkerrecht enthalten sind, unberührt. Die in einem Vertragsstaat durch Gesetze, Übereinkommen, Verordnungen oder durch Gewohnheitsrecht anerkannten oder bestehenden Menschenrechte und Grundfreiheiten dürfen nicht unter dem Vorwand beschränkt oder außer Kraft gesetzt werden, dass dieses Übereinkommen derartige Rechte oder Freiheiten nicht oder nur in einem geringeren Ausmaß anerkenne.

(5) Die Bestimmungen dieses Übereinkommens gelten ohne Einschränkung oder Ausnahme für alle Teile eines Bundesstaats.

Artikel 5

Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, vom Gesetz gleich zu behandeln sind und ohne Diskriminierung Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz und gleiche Vorteile durch das Gesetz haben.

(2) Die Vertragsstaaten verbieten jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung und garantieren Menschen mit Behinderungen gleichen und wirksamen rechtlichen Schutz vor Diskriminierung, gleichviel aus welchen Gründen.

(3) Zur Förderung der Gleichberechtigung und zur Beseitigung von Diskriminierung unternehmen die Vertragsstaaten alle geeigneten Schritte, um die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen zu gewährleisten.

(4) Besondere Maßnahmen, die zur Beschleunigung oder Herbeiführung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind, gelten nicht als Diskriminierung im Sinne dieses Übereinkommens.

Artikel 6

Frauen mit Behinderungen

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind, und ergreifen in dieser Hinsicht Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass sie alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll und gleichberechtigt genießen können.

(2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen zur Sicherung der vollen Entfaltung, der Förderung und der Stärkung der Autonomie der Frauen, um zu garantieren, dass sie die in diesem Übereinkommen genannten Menschenrechte und Grundfreiheiten ausüben und genießen können.

Artikel 8

Bewusstseinsbildung

(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, sofortige, wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um

a) in der gesamten Gesellschaft, einschließlich auf der Ebene der Familien, das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern;

b) Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit Behinderungen, einschließlich aufgrund des Geschlechts oder des Alters, in allen Lebensbereichen zu bekämpfen;

c) das Bewusstsein für die Fähigkeiten und den Beitrag von Menschen mit Behinderungen zu fördern.

(2) Zu den diesbezüglichen Maßnahmen gehören

a) die Einleitung und dauerhafte Durchführung wirksamer Kampagnen zur Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit mit dem Ziel,

i) die Aufgeschlossenheit gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen,

ii) eine positive Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen und ein größeres gesellschaftliches Bewusstsein ihnen gegenüber zu fördern,

iii) die Anerkennung der Fertigkeiten, Verdienste und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen und ihres Beitrags zur Arbeitswelt und zum Arbeitsmarkt zu fördern;

b) die Förderung einer respektvollen Einstellung gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen des Bildungssystems, auch bei allen Kindern von früher Kindheit an;

c) die Aufforderung an alle Medienorgane, Menschen mit Behinderungen in einer dem Zweck dieses Übereinkommens entsprechenden Weise darzustellen;

d) die Förderung von Schulungsprogrammen zur Schärfung des Bewusstseins für Menschen mit Behinderungen und für deren Rechte.

Artikel 9

Zugänglichkeit

(1) Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten. Diese Maßnahmen, welche die Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren einschließen, gelten unter anderem für

a) Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäusern, medizinischer Einrichtungen und Arbeitsstätten;

b) Informations-, Kommunikations- und andere Dienste, einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste.

(2) Die Vertragsstaaten treffen außerdem geeignete Maßnahmen,

a) um Mindeststandards und Leitlinien für die Zugänglichkeit von Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, auszuarbeiten und zu erlassen und ihre Anwendung zu überwachen;

b) um sicherzustellen, dass private Rechtsträger, die Einrichtungen und Dienste, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, anbieten, alle Aspekte der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen berücksichtigen;

c) um betroffenen Kreisen Schulungen zu Fragen der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen anzubieten;

d) um in Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, Beschilderungen in Brailleschrift und in leicht lesbarer und verständlicher Form anzubringen;

e) um menschliche und tierische Hilfe sowie Mittelspersonen, unter anderem Personen zum Führen und Vorlesen sowie professionelle Gebärdensprachdolmetscher und -dolmetscherinnen, zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, den Zugang zu Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, zu erleichtern;

f) um andere geeignete Formen der Hilfe und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen zu fördern, damit ihr Zugang zu Informationen gewährleistet wird;

g) um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, einschließlich des Internets, zu fördern;

h) um die Gestaltung, die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb zugänglicher Informations- und Kommunikationstechnologien und -systeme in einem frühen Stadium zu fördern, sodass deren Zugänglichkeit mit möglichst geringem Kostenaufwand erreicht wird.

Artikel 11

Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen

Die Vertragsstaaten ergreifen im Einklang mit ihren Verpflichtungen nach dem Völkerrecht, einschließlich des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen, alle erforderlichen Maßnahmen, um in Gefahrensituationen, einschließlich bewaffneter Konflikte, humanitärer Notlagen und Naturkatastrophen, den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.

Artikel 12

Gleiche Anerkennung vor dem Recht

(1) Die Vertragsstaaten bekräftigen, dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, überall als Rechtssubjekt anerkannt zu werden.

(2) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen.

(3) Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen Zugang zu der Unterstützung zu verschaffen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit gegebenenfalls benötigen.

(4) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass zu allen die Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit betreffenden Maßnahmen im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen geeignete und wirksame Sicherungen vorgesehen werden, um Missbräuche zu verhindern. Diese Sicherungen müssen gewährleisten, dass bei den Maßnahmen betreffend die Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit die Rechte, der Wille und die Präferenzen der betreffenden Person geachtet werden, es nicht zu Interessenkonflikten und missbräuchlicher Einflussnahme kommt, dass die Maßnahmen verhältnismäßig und auf die Umstände der Person zugeschnitten sind, dass sie von möglichst kurzer Dauer sind und dass sie einer regelmäßigen Überprüfung durch eine zuständige, unabhängige und unparteiische Behörde oder gerichtliche Stelle unterliegen. Die Sicherungen müssen im Hinblick auf das Ausmaß, in dem diese Maßnahmen die Rechte und Interessen der Person berühren, verhältnismäßig sein.

(5) Vorbehaltlich dieses Artikels treffen die Vertragsstaaten alle geeigneten und wirksamen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht wie andere haben, Eigentum zu besitzen oder zu erben, ihre finanziellen Angelegenheiten selbst zu regeln und gleichen Zugang zu Bankdarlehen, Hypotheken und anderen Finanzkrediten zu haben, und gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen nicht willkürlich ihr Eigentum entzogen wird.

Artikel 13

Zugang zur Justiz

(1) Die Vertragsstaaten gewährleisten Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksamen Zugang zur Justiz, unter anderem durch verfahrensbezogene und altersgemäße Vorkehrungen, um ihre wirksame unmittelbare und mittelbare Teilnahme, einschließlich als Zeugen und Zeuginnen, an allen Gerichtsverfahren, auch in der Ermittlungsphase und in anderen Vorverfahrensphasen, zu erleichtern.

(2) Um zur Gewährleistung des wirksamen Zugangs von Menschen mit Behinderungen zur Justiz beizutragen, fördern die Vertragsstaaten geeignete Schulungen für die im Justizwesen tätigen Personen, einschließlich des Personals von Polizei und Strafvollzug.

Artikel 19

Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft

Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens anerkennen das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben, und treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen den vollen Genuss dieses Rechts und ihre volle Einbeziehung in die Gemeinschaft und Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern, indem sie unter anderem gewährleisten, dass

a) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben;

b) Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu Hause und in Einrichtungen sowie zu sonstigen gemeindenahen Unterstützungsdiensten haben, einschließlich der persönlichen Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft und der Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation und Absonderung von der Gemeinschaft notwendig ist;

c) gemeindenahe Dienstleistungen und Einrichtungen für die Allgemeinheit Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung zur Verfügung stehen und ihren Bedürfnissen Rechnung tragen.

Artikel 20

Persönliche Mobilität

Die Vertragsstaaten treffen wirksame Maßnahmen, um für Menschen mit Behinderungen persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen, indem sie unter anderem

a) die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderungen in der Art und Weise und zum Zeitpunkt ihrer Wahl und zu erschwinglichen Kosten erleichtern;

b) den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu hochwertigen Mobilitätshilfen, Geräten, unterstützenden Technologien und menschlicher und tierischer Hilfe sowie Mittelspersonen erleichtern, auch durch deren Bereitstellung zu erschwinglichen Kosten;

c) Menschen mit Behinderungen und Fachkräften, die mit Menschen mit Behinderungen arbeiten, Schulungen in Mobilitätsfertigkeiten anbieten;

d) Hersteller von Mobilitätshilfen, Geräten und unterstützenden Technologien ermutigen, alle Aspekte der Mobilität für Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen.

Artikel 21

Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen

Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit, einschließlich der Freiheit, Informationen und Gedankengut sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben, gleichberechtigt mit anderen und durch alle von ihnen gewählten Formen der Kommunikation im Sinne des Artikels 2 ausüben können, unter anderem indem sie

a) Menschen mit Behinderungen für die Allgemeinheit bestimmte Informationen rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten in zugänglichen Formaten und Technologien, die für unterschiedliche Arten der Behinderung geeignet sind, zur Verfügung stellen;

b) im Umgang mit Behörden die Verwendung von Gebärdensprachen, Brailleschrift, ergänzenden und alternativen Kommunikationsformen und allen sonstigen selbst gewählten zugänglichen Mitteln, Formen und Formaten der Kommunikation durch Menschen mit Behinderungen akzeptieren und erleichtern;

c) private Rechtsträger, die, einschließlich durch das Internet, Dienste für die Allgemeinheit anbieten, dringend dazu auffordern, Informationen und Dienstleistungen in Formaten zur Verfügung zu stellen, die für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind;

d) die Massenmedien, einschließlich der Anbieter von Informationen über das Internet, dazu auffordern, ihre Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu gestalten;

e) die Verwendung von Gebärdensprachen anerkennen und fördern.

Kontakt und Presse- und Medien-Kontakt

Andreas Klamm

Schillerstr. 31

67141 Neuhofen

Verbandsgemeinde Rheinauen

Rhein-Pfalz-Kreis (Landkreis Ludwigshafen) Ludwigshafen am Rhein

Rheinland-Pfalz

Tel. 06236 48 929 74

Tel. 0621 5867 8054

E-Mail: andreasklamm@hotmail.com

Internet: www.andreasklamm.de

Internet: www.andreas-klamm.de

Blog: https://andreasklamm.wordpress.com

Journalist, Krankenpfleger, (Gesundheits- und Krankenpfleger), Musik- und Medien-Produzent

Landtagskandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021, Landesliste DIE LINKE und Wahlkreis 38, Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf, Limburgerhof, Neuhofen, Waldsee, Otterstadt, Rheinauen für DIE LINKE

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Autor, Schriftsteller, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter

Anlagen:

U.N. Behindertenrechtskonvention, komplette Fassung, Bundesgesetz in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 21. Dezember 2008, gültig in Rheinland-Pfalz und in gesamt Deutschland / Bundesrepublik Deutschland (als PDF)

Petition No. 1 vom 6. Januar 2021 an den Landtag von Rheinland-Pfalz für Nachteils-Ausgleiche aufgrund der Corona Krise und Corona Verordnungen für alle Wählerinnen, Wähler, Menschen, Kandidatinnen, Kandidaten und Parteien in Bezug zur Landtagswahl Rheinland-Pfalz am 14. März 2021.

Link: https://www.change.org/p/landtag-rheinland-pfalz-landtagswahlen-besondere-hilfen-und-nachteilsausgleiche-f%C3%BCr-kandidierende-und-menschen

Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021

DIE LINKE kandidiert mit insgesamt 20 Kandidatinnen und Kandidaten auf der Landesliste für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz

Ludwigshafen am Rhein. 6. Dezember 2020. (mid). Regionalhilfe TV stellt viele Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten von DIE LINKE für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz in Videos der Kandidierenden vor, die für ein soziales und solidarisches Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 in den Landtag von Rheinland-Pfalz einziehen wollen.

Die Vorstellungen in den Videos der Kandidierenden für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 von DIE LINKE, die für ein soziales und solidarisches Rheinland-Pfalz im März 2021 in den Landtag einziehen will, sind bei http://regionalhilfetv.andreasklamm.de zu finden.

Andreas Klamm ist Kandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz mit einer Assistenzhündin als Hilfe

Mainz / Ludwigshafen am Rhein. 25. November 2020. Bereits im Juli 2020 wurde auf dem Landesparteitag in Andernach Andreas Klamm als Kandidat für Listenplatz 20 für die Landesliste von DIE LINKE für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 gewählt und am 19. September 2021 darüber hinaus als Kandidat für den Wahlkreis 38 in Ludwigshafen am Rhein gewählt. Zum Wahlkreis 38 zählen unter anderem Mutterstadt, Dannstadt-Schauernheim, Böhl-Iggelheim, Limburgerhof, Neuhofen, Waldsee, Altrip, Rheinauen und weitere Gemeinden in der Vorderpfalz.

Andreas Klamm ist Journalist, Autor, Musik- und Medien-Produzent, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger (Krankenpfleger) mit dreijähriger Ausbidung und Rettungssanitäter. Themen für die sich der soziale Aktivist und Gründer der Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekte, Regionalhilfe. de (www.regionalhilfe.de) einsetzt sind unter anderem Teilhabe, Inklusion, Selbstbestimmtes Leben, soziale Sicherheit, soziale Gerechtigkeit, Pflege, Gesundheit, Medizin, Verständigung, Frieden, Freiheit, Dialog, die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens, Grund- und Menschenrechte.

In der Folge mehrerer Erkrankungen und Unfälle ist Andreas Klamm seit 2014 schwerbehindert und kann nur noch kleine bis mittlere Strecken mit Gehstöcken laufen. Für die mittleren und längeren Wegstrecken ist Andreas Klamm auf die Hilfe eines Rollstuhls angewiesen und auf die Hilfe seiner ausgebildeten Assistenzhündin Ayla von der Hardt. “Behinderte Menschen werden oft in Gesellschaft und Poitik noch nicht einmal wahrgenommen. Daher sind mir die Themen Teilhabe, Inklusion und Selbstbestimmtes Leben besonders wichtig und ich möchte im Landtag von Rheinland-Pfalz den Anliegen, Bedürfnissen, Sorgen und Nöten von behinderten und schwerbehinderten Menschen eine Stimme geben und für die Anliegen der Menschen sprechen.”, erklärt der 52jährige.

Andreas Klamm ist Buch-Autor von 12 veröffentlichten Büchern in deutscher und englischer Sprache und Musik-Produzent und Komponist von insgesamt 16 veröffentlichten Musik-Alben je 14 Songs, die bei allen bekannten Diensten, wie Spotify, Amazon, Deezer, Tidal, Napster erhältich sind.

Andreas Klamm und Ayla von der Hardt. Andreas Klamm wurde am 4. Juli 2020 für Listenplatz 20 für die Landtagswahlen als Kandidat für die Landesliste von DIE LINKE gewählt und am 19. September 2020 als direkter Kandidat für den Wahlkreis 38, dazu zählen unter anderem Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Limburgerhof, Neuhofen, Waldsee, Otterstadt, Altrip. Foto: DIE LINKE

Weitere Themen für die sich Andreas Klamm engagiert sind: Tier- Natur- Umwelt- und Klimaschutz. “Eines meiner Musik-Alben “Green Fair For Justice” mit 14 Liedern ist komplett den Themenbereichen Tier- Natur- Umwelt- und Klimaschutz gewidmet.”, ergänzt Andreas Klamm im Gespräch.

Meine Assistenzhündin Ayla von der Hardt begleitet mich seit dem Jahr 2013 und hatte das Glück auch im Pflegeheim ausgebildet zu werden.

“Eine sichtbare Behinderung kann man nicht verstecken, ebenso wenig wie Gehstöcke und Rollstuhl und so stehe ich auch dazu, dass mir meine Assistenzhündin Ayla von der Hardt hilft und mich an alle Orte, auch zur Wahl als Kandidat für die Landtagswahlen auf einem Landesparteitag begleitet.”, erklärt Andreas Klamm. Es gäbe keinen Grund dafür die Assistenzhündin Ayla zu verstecken. Das gelte auch im Engagement für Politik, Menschen und selbstverständlich auch für die Kandidatur für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz im März 2021.

Soziale Sicherheit in Corona Zeiten

Soziale Sicherheit in Corona Zeiten ist für Menschen, nach Auffassung von Klamm, ein besonders wichtiges Thema. Denn im Deutschland des Jahres 2020 sind behinderte und schwerbehinderte Menschen auf dem Arbeitsmarkt, speziell auch im Rollstuhl immer noch oft und in vielen Bereichen Chancen-los und komplett ausgeschlossen. Viele Unternehmen und Arbeitgeber, die ich kennenlernen konnte, empfinden Menschen mit Behinderung und Schwerbehinderung “immer noch als Belastung” und verzichten auf eine Einstellung. Das bedeute im Klartext auch, dass behinderten Menschen nicht selten die finanziellen Grundlagen zu einem Leben in Würde in Deutschland fehlen und dies obgleich die U.N. Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung immerhin bereits seit 2009 ein Bundesgesetz ist.

Wer nicht ausreichend finanzielle Mittel zum Leben in Deutschland erhält, hat natürlich auch kein Geld für Hilfemittel, so sehr diese auch gebraucht werden.

“Die Realität und Praxis zwischen Anspruch in Sachen Teilhabe, Inklusion und Selbstbestimmtes Leben können sehr weit auseinander reichen. Es gibt viel Arbeit für DIE LINKE, die es im Landtag zu leisten gilt. DIE LINKE fehlt definitiv im Landtag von Rheinland und wird als starke Stimme für soziale Themen im Landtag und als starke soziale Opposition gebraucht. Umso mehr hoffe ich, dass möglichst viele Menschen DIE LINKE unterstützen und im März 2021 in den Landtag wählen werden.”, meint Andreas Klamm.

Seiner Überzeugung nach könnten mit der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens alle Menschen in Deutschland sicher durch die Corona-Krise geleitet werden.

Als Spitzenkandidaten für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 für DIE LINKE wurden die Poitikerin Melanie Wery-Sims (Bernkastel-Wittlich) und der Politiker David Schwarzendahl (Frankenthal) auf Listenplatz 2 und Listenplatz 1 gewählt. Insgesamt gibt es 20 Kandidatinnen und Kandidaten für DIE LINKE für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz.

Bürgersprechstunde via Telefon und Zoom-Videokonferenz

Bis zum 14. März 2021 bietet Andreas Klamm für Anliegen, Debatten und Diskussionen, täglich von Montag bis Samstag, 15.00 bis 21.00 Uhr Bürgersprechstunden via Tel. 0621 5867 8054 und Tel. 06236 48 929 74 und mittels Zoom Video-Konferenzen an und lädt zum Treffen via Internet ein.

Da aufgrund der Corona-Verordnungen persönliche Debatten und Treffen nicht möglich sind, bietet Andreas Klamm auch Online Chats bei regionalhilesozial, einen Social Media Network für soziale Medien- und Hile-Projekte, an: https://regionalhilfesozial.mn.co/members/5412626

Weitere Kontakt-Profile von Andreas Klamm

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Die Kandidatinnen und Kandidaten der Landesliste für DIE LINKE in Rheinland-Pfalz für die Landtagswahlen am 14. März 2021: https://www.dielinke-rhlp.de/landtagswahl/kandidatinnen/landesliste/ Andrew P. Harrod

Andreas Klamm, Kandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und Krankenpfleger: “Solidarität mit den streikenden Kolleginnen und Kollegen in den Gewerkschaften”

Andreas Klamm, Kandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz, DIE LINKE und Krankenpfleger (Gesundheits- und Krankenpfleger), Rettungssanitäter, Journalist und Autor:

“Solidarität mit den streikenden Kolleginnen und Kollegen in den Gewerkschaften”

#verdi #Streiks Als Mitglied von ver.di bin ich natürlich solidarisch mit den streikenden Kolleg*innen der Gewerkschaften. Andreas Klamm, Journalist, Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Kandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz, DIE LINKE. Tel. 0621 5867 8054

Andreas Klamm, Kandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz, DIE LINKE, Landesliste, Listenplatz 20 und direkter Kandidat für Wahlkreis 38, Mutterstadt, Dannstadt-Schauernheim, Böhl-Iggelheim, Neuhofen, Waldsee, Limburgerhof, Rheinauen, Altrip, Otterstadt

Internet: www.andreasklamm.de

Gruppe für Diskussion, Gespräche, Debatten,Online-Bürgersprechstunde:

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Telefon-Sprechstunden:

Ludwigshafen, Tel. 0621 5867 8054

Neuhofen, Tel. 06236 4892974

#verdi#Streiks Als Mitglied von ver.di bin ich natürlich solidarisch mit den streikenden Kolleginnen und Kollegen der Gewerkschaften. Andreas Klamm, Journalist, Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Kandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz, DIE LINKE. Tel. 0621 5867 8054

Andreas Klamm, Kandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021, Sprechstunden

Andreas Klamm, Kandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021, DIE LINKE

Sprechstunden am Telefon, Ludwigshafen, Tel. 0621 5867 8054 und Neuhofen, Tel. 06236 4892974

Auf Wunsch gerne auch: Telefonkonferenzen und Videokonferenzen

Web: http://www.andreasklamm.de

E-Mail: andreasklamm@hotmail.com

Andreas Klamm ist Kandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021, DIE LINKE, Listenplatz 20 und direkter Kandidat für Wahlkreis 38 Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Rheinauen, Neuhofen, Limburgerhof

Andreas Klamm, Kandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021, Listenplatz 20 und direkter Kandidat für Wahlkreis 38 bietet Telefon- und Video-Sprechstunden Mittwoch bis Freitag, 16.00 bis 21.00 Uhr. Foto: mid

Morddrohungen und Drohungen: Politik und (Streit-)Kultur muss ohne Morddrohungen in Deutschland möglich sein

Morddrohungen und Drohungen: Politik und (Streit-) Kultur muss ohne Morddrohungen in Deutschland möglich sein

Generalbundesanwaltschaft sollte ermitteln und Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier sollte ein Statement zur Demokratie, Frieden, Freiheit und Menschenrechte veröffentlichen

 

Von Andreas Klamm

Berlin. 21. Juli 2020/Meinung/Kommentar/– Zu zahlreichen Presse- und Medien-Berichten zu Mord-Drohungen gegen Politikerinnen, Poltiker, Journalistinnen, Journalisten, Aktivsitinnen und Aktivisten und Influencern erkläre ich wie folgt:

Zu Mord-Drohungen gegen Politiker, Journalisten & Influencern: Der Bundespräsident Dr. Frank Walter Steinmeier sollte sich einschalten. Politische (Streit-)Kultur und Politik muss ohne Drohungen & Morddrohungen gegen Politiker, Journalisten, Menschen in Deutschland möglich sein.

Darüber hinaus glaube ich, dass die Forderungen, wonach die Generalbundesanwaltschaft zu Droh-Mails gegen Politiker, Journalisten, Aktivisten und Influencern ermitteln sollte berechtigt sind. Wenn die Bundesrepublik Deutschland  als Rechtsstaat tatsächlich Menschen und den Rechtsstaat schützen wollen, dann sollten möglicherweise staatsgefährdende Gewaltandrohungen nicht als harmlos betrachtet werden.

In Artikel 1 des Grundgesetzes wird garantiert:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Andreas Klamm wurde Anfang Juli 2020 auf dem Parteitag, der Landesvertreter-Versammlung von DIE LINKE als Kandidat für die Landesliste auf Listenplatz 20 für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 gewählt. Foto: md
Als Journalist, Autor, Verleger, Herausgeber, Gesundheits- und Krankenpfleger, Musiker, Sänger, Komponist und Musik- Radio- Fernseh- und Medienproduzent habe ich kein Studium der Rechtswissenschaften absolviert, so dass ich keine fachliche, juristische Rechtsauffassung bieten kann.
Wenn wir jedoch an die besonderen historischen Ereignisse in Deutschland in den Jahren 1933 bis 1945 denken, kann es sich Deutschland und die Bundesrepbulik Deutschland nicht leisten “stillschweigend” Morddrohungen und Bedrohungen gegen Politiker, Politikerinnen, Journalistinnen, Journalisten, Aktivisten, Influencern und im Ehrenamt kommunalpolitisch engagierter Menschen hinzunehmen. Dies würde gegen die Grundsätze von Demokratie, Menschenrechte, Freiheit, Frieden und sicher auch gegen die Rechtsstaatlichkeit verstossen.

Demokratie, Menschenrechte, Frieden und Freiheit brauchen eine starke Stimme

Bereits im Paragraph 89a StGB Strafgesetzbuch werden jedoch staatsgefährdende Straftaten beschrieben.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
(1) Wer eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Eine schwere staatsgefährdende Gewalttat ist eine Straftat gegen das Leben in den Fällen des § 211 oder des § 212 oder gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b, die nach den Umständen bestimmt und geeignet ist, den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.
(2) Absatz 1 ist nur anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er
1.
eine andere Person unterweist oder sich unterweisen lässt in der Herstellung von oder im Umgang mit Schusswaffen, Sprengstoffen, Spreng- oder Brandvorrichtungen, Kernbrenn- oder sonstigen radioaktiven Stoffen, Stoffen, die Gift enthalten oder hervorbringen können, anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, zur Ausführung der Tat erforderlichen besonderen Vorrichtungen oder in sonstigen Fertigkeiten, die der Begehung einer der in Absatz 1 genannten Straftaten dienen,
2.
Waffen, Stoffe oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überlässt oder
3.
Gegenstände oder Stoffe sich verschafft oder verwahrt, die für die Herstellung von Waffen, Stoffen oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art wesentlich sind.
(2a) Absatz 1 ist auch anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er es unternimmt, zum Zweck der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat oder der in Absatz 2 Nummer 1 genannten Handlungen aus der Bundesrepublik Deutschland auszureisen, um sich in einen Staat zu begeben, in dem Unterweisungen von Personen im Sinne des Absatzes 2 Nummer 1 erfolgen.
(3) Absatz 1 gilt auch, wenn die Vorbereitung im Ausland begangen wird. Wird die Vorbereitung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union begangen, gilt dies nur, wenn sie durch einen Deutschen oder einen Ausländer mit Lebensgrundlage im Inland begangen wird oder die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland oder durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.
(4) In den Fällen des Absatzes 3 Satz 2 bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Wird die Vorbereitung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union begangen, bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, wenn die Vorbereitung weder durch einen Deutschen erfolgt noch die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland noch durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.
(5) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
(7) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn der Täter freiwillig die weitere Vorbereitung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat aufgibt und eine von ihm verursachte und erkannte Gefahr, dass andere diese Tat weiter vorbereiten oder sie ausführen, abwendet oder wesentlich mindert oder wenn er freiwillig die Vollendung dieser Tat verhindert. Wird ohne Zutun des Täters die bezeichnete Gefahr abgewendet oder wesentlich gemindert oder die Vollendung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat verhindert, genügt sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, dieses Ziel zu erreichen.
Politiker, Journalisten, Aktivisten und Influencer, die Mordrohungen und Drohungen via Post, E-Mail oder auf sonstige Weise erhalten, werden nicht nur in ihrer Würde verletzt, sondern auch in ihrer Freiheit und an der freien Berufs-Ausübungen, persönliche, freie Entfaltung und ihrer freien Arbeit gehindert und behindert.
Wenn Politiker, Journalisten, Aktivisiten und Influencer ohne Morddrohungen und Drohungen nicht mehr frei wirken und arbeiten können, dann kann man durchaus die Situation als “staatsgefährdende Vorbereitung von Gewalt-Taten betrachten”. Die kann in die Zuständigkeit der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe fallen.
Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier sollte sich nicht einschüchtern lassen und mahnende Worte zum Schutz von Politikerinnen, Politiker, Journalistinnen, Journalisten, Autoren, Aktivisiten, Influencer und kommunalpolitisch, engagierten Menschen öffentlich erklären und sprechen.
Andreas Klamm wurde auf dem Parteitag, der Landesvertreter-Versammlung und Landesvertreterinnen-Versammlung von DIE LINKE am 4. Juli 2020 auf Listenplatz 20 als Kandidat für die Landesliste für die Landtagswahlen am 14. März 2021 in Rheinland-Pfalz gewählt.
Presse- und Medien-Informationen:
Andreas Klamm
Tel. 0621 5867 8054

Andreas Klamm: Die Krise mit Solidarität überwinden statt mit Sanktionen

Andreas Klamm: Die Krise mit Solidarität überwinden statt mit Sanktionen

Ludwigshafen am Rhein. 11. Juli 2020. Als Gesundheits- und Krankenpfleger, als Journalist, Autor, Künstler und Mensch bin ich, wie viele andere Menschen, von der Corona-Krise mehrfach betroffen. Um die Krise zu überwinden brauchen wir Solidarität, statt Sanktionen (Strafmaßnahmen). Andreas Klamm

Andreas Klamm (DIE LINKE) in seiner Bewerbungs-Rede für Listenplatz 8 bei der Landesvertreterinnenversammlung in Andernach am 4. Juli 2020. Die Wahl konnte der Gnosse und Mitbewerber Tobias (DIE LINKE) nach einer Stichwahl für sich entscheiden. Andreas Klamm kandidiert nunmehr auf Listenplatz 20 für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021. Foto: md

Andreas Klamm: Engagement für Teilhabe, Inklusion und soziale Sicherheit

„Mein Name ist Andreas Klamm. Ich möchte mich, auch aus persönlicher Betroffenheit heraus, in der Folge mehrerer Unfälle, für Teilhabe, Inklusion und natürlich auch politische Teilhabe von behinderten und schwerbehinderten Menschen in Politik, Gesellschaft und in allen Lebensbereichen engagieren. Als Gesundheits- und Krankenpfleger, Journalist, Autor, Künstler und Musiker kenne ich die zwei Welten, Patienten zu pflegen und in der Folge mehrerer Unfälle kenne ich auch die Rolle von Patienten, die der Pflege bedürftig sind. Daher sind mir neben Teilhabe und Inklusion auch soziale Sicherheit und Gerechtigkeit, die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens, die soziale Mindestsicherung von 1050,– Euro, würdige, sichere ärztliche Versorgung, Medizin und Pflege auch in ländlichen Regionen wichtig. Darüber hinaus engagiere ich mich seit vielen Jahren für Dialog, Frieden, Freiheit, Grundrechte und Menschenrechte. Von Mittwoch bis Freitag, biete ich aufgrund der Corona-Krise, Tele-Konferenzen und Gespräche via Tel. 0621 5867 8054 an und lade hierzu herzlich ein.“ Andreas Klamm

Andreas Klamm wurde in Andernach auf der Landesvertreterinnenversammlung auf Listenplatz 20 als Kandidat für die Landtagswahlen am 14. März 2021 in Rheinland-Pfalz gewählt. Foto: md

Landesliste: David Schwarzendahl und Melanie Wery-Sims wollen als Doppelspitze DIE LINKE in Rheinland-Pfalz in den Landtag führen

Landesliste: David Schwarzendahl und Melanie Wery-Sims wollen als Doppelspitze DIE LINKE in Rheinland-Pfalz in den Landtag führen

Mainz / Andernach. 8. Juli 2020. Bei den rheinland-pfälzischen Landtagswahlen wollen David Schwarzendahl (37) und Melanie Wery-Sims (36) in der neu gewählten Doppel-Spitze DIE LINKE Rheinland-Pfalz gemeinsam erstmals in den Landtag von Rheinland-Pfalz führen.
Die Spitzenkandidaten von DIE LINKE: David Schwarzendahl und Melanie Wery-Sims mit den weiteren Kandidaten von Listenplatz 3 bis Listenplatz 8 (v.l.n.r.): Kim Brinkmann, Julian Theiß, Jovana Dzalto, Kemal Gülcehre, Lena Edel und Tobias Christmann. Foto: md
Am 4. Juli 2020 wählten unter Corona-Auflagen 121 Delegierte auf der Landesvertreterinnenversammlung in Andernach in Rheinland-Pfalz mehrheitlich die stimmberechtigten Mitglieder David Schwarzdahl aus Frankenthal in der Pfalz mit 86 Stimmen  (71,6 Prozent) auf Listenplatz 1 und Melanie Wery-Sims aus Bernkastel-Wittlich mit 87 Stimmen (73,1 Prozent) auf Listenplatz 2. DIE LINKE Rheinland-Pfalz hat insgesamt 20 Kandidierende für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 zur Wahl gewählt und aufgestellt. Für die Listenplätze 3 bis 8 wurden Kim Brinkmann (Speyer, 78 Stimmen, 65 Prozent, Listenplatz 3), Julian Theiß (Trier, 102 Stimmen 86,4 Prozent, Listenplatz 4), Jovana Dazalto (Ludwigshafen Rhein-Pfalz-Kreis, 67 Stimmen, 57,2 Prozent, Listenplatz 5), Kemal Gülcehre (Azey-Worms, 74, Stimmen, 62,7 Prozent, Listenplatz 6), Lena Edel (69 Stimmen, 58 Prozent, Kaiserslautern, Listenplatz 7) und Tobias Christmann (Koblenz, 64 Stimmen, 57 Prozent, Listenplatz 8) gewählt. DIE LINKE Rheinland-Pfalz hat mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten ein buntes, vielfältiges Team aus Kandidierenden mit unterschiedlichsten gesellschaftlichen, beruflichen und sozialen Hintergründen für die Landtagswahlen am 14. März 2021 aufgestellt. Viele der Kandidierenden sind Frauen, die bereits als Kommunalpolitikerinnen in Kreisverbänden in Städten und in Kreistagen aktiv und sozial engagiert sind. David Schwarzendahl ist neben seinem vielfältigem Engagement im Kreisverband Frankenthal auch stellvertretender Landesvorsitzender von DIE LINKE in Rheinland-Pfalz. David Schwarzendahl und Melanie Wery-Sims erklärten zu ihrer Wahl: „Ob klassische Arbeitnehmerfragen und Einkommens-, Renten- oder Steuergerechtigkeit, ob Öffentlicher Personennachverkehr (ÖPNV), Mietenpolitik, Bildung und Gesundheitsversorgung, ob soziale Ökologie oder Abrüstung und Frieden: Wir werden im März mit einem Bündel von Maßnahmen und Initiativen und einem gut aufgestellten Team in den Landtag einziehen und die Politik in Rheinland-Pfalz rocken. Versprochen!“ Weitere und ausführliche Informationen zur Aufstellung der Kandidierenden für die Landtagswalen in Rheinland-Pfalz von DIE LINKE und zur politischen Programm-Debatte für den Landtagswahlkampf sind auf der Web-Seite der Partei bei https://www.dielinke-rhlp.de/die-linke/aktuell zu finden. Andreas Klamm

Melanie Wery-Sims, DIE LINKE: “Von deutschem Boden darf kein Krieg mehr ausgehen”

Melanie Wery-Sims, DIE LINKE: “Von deutschem Boden darf kein Krieg mehr ausgehen”

 

Mainz / Andernach, 8. Juli 2020. (and) In einer Rede zu ihrer Bewerbung als Kandidatin für die Landtagswahlen forderte Melanie Wery-Sims (36), die am Samstag, 4. Juli 2020 in der Andernach auf der Landesvertreterinnenversammlung von DIE LINKE Rheinland-Pfalz in einer Doppel-Spitze neben David Schwarzendahl (Listenplatz 1) als Spitzenkandidatin gewählt wurde: „Von deutschen Boden darf kein Krieg mehr ausgehen.“

DIE LINKE Politikerin setzt sich für den Abzug der U.S. Atomwaffen aus Rheinland-Pfalz und Deutschland sowie den Abzug der U.S-amerikanischen Militär-Präsenz in Rheinland-Pfalz ein. Angst vor massiven Jobverlusten in der Folge von U.S. Truppenabzügen müsse nicht bestehen, da Konversions-Pläne und eigene Strukturprogramme für Rheinland-Pfalz neue Optionen für neue Jobs im Land möglich machen.

Melanie Wery-Sims, DIE LINKE: “Von deutschem Boden darf kein Krieg mehr ausgehen.”. Foto: md

 

Man dürfe auch die enorme Lärmbelastung und die Gefährdung durch Umweltverschmutzung durch die Militär-Basen und die Aktivitäten des Militärs nicht vergessen.

Auf Rheinland-Pfalz seien als mögliches Angriffsziel für Vergeltungs-Militär-Schläge, Waffen programmiert, sollte es zu einer militärischen Konfrontation der Supermächte kommen. Dies dürften die Menschen in Rheinland-Pfalz nicht ausblenden. DIE LINKE sei die einzige Partei, die sich aufrichtig und wirklich für den Frieden einsetze. Man stehe für Frieden, gegen Faschismus und für Chancengleichheit.

Melanie Wery-Sims machte sich zudem für Solidarität und Chancengleichheit für alle Menschen stark. Die Landtags-Kandidatin forderte unter anderem auch kostenfreie Bildung, kostenfreie Ausstattung für Schülerinnen und Schüler für einen guten Unterricht und ein Engagement für soziale Gerechtigkeit und Solidarität. Jede Familie müsse mit technischen Mitteln ausgestattet werden, die im Wechsel Online-Unterricht und die Teilnahme am Präsenz-Unterricht in Schulen möglich machen. Dabei müsse effektiver Gesundheitsschutz für alle Menschen möglich sein.

Weitere und ausführliche Informationen im Video, Rede von Melanie Wery-Sims (4. Juli 2020, Andernach), https://www.youtube.com/watch?v=qYGCpEz8Nh0&feature=emb_rel_end

Andreas Klamm, DIE LINKE: Danke an alle Wählerinnen und Wähler in Andernach

Andreas Klamm (DIE LINKE): Danke an alle Wählerinnen und Wähler in Andernach

Ludwigshafen am Rhein / Neuhofen. 5. Juli 2020. (md). Herzlichen Dank an alle Menschen, die mich gewählt haben und mich für die Bewerbung zur Aufstellung der Landesliste für DIE LINKE unterstützt haben und Fürsprache gehalten haben. Andreas Klamm am 4. Juli 2020 in Andernach bei der Landesvertreterinnenversammlung von DIE LINKE in Rheinland-Pfalz. Andreas Klamm wurde als Kandidat für die Landesliste von DIE LINKE für die Landtagswahlen  am 14. März 2021 in Rheinland-Pfalz gewählt.

Sprechstunde für interessierte Menschen, Anregungen und Diskussionen via Telefon und Telefonkonferenz-Sprechstunde (aufgrund der Corona-Verordnungen), Mittwoch bis Freitag, 16.00 bis 21.00 Uhr, Tel. 0621 5867 8054, http://www.andreas-klamm.de, Ludwigshafen am Rhein, Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen, Andreas Klamm

Andreas Klamm, DIE LINKE: Vielen Dank an alle Wählerinnen und Wähler in Andernach

Andreas Klamm (DIE LINKE): Vielen Dank an alle Wählerinnen und Wähler in Andernach

Ludwigshafen am Rhein / Neuhofen. 5. Juli 2020. Herzlichen Dank an alle Menschen, die mich gewählt haben und mich für die Bewerbung zur Aufstellung der Landesliste für DIE LINKE unterstützt haben und Fürsprache gehalten haben. Andreas Klamm am 4. Juli 2020 in Andernach bei der Landesvertreterinnenversammlung von DIE LINKE in Rheinland-Pfalz. Andreas Klamm wurde als Kandidat für die Landesliste von DIE LINKE für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz gewählt.

Sprechstunde für interessierte Menschen, Anregungen und Diskussionen via Telefon und Telefonkonferenz-Sprechstunde (aufgrund der Corona-Verordnungen), Mittwoch bis Freitag, 16.00 bis 21.00 Uhr, Tel. 0621 5867 8054, http://www.andreas-klamm.de, Ludwigshafen am Rhein, Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen. Andreas Klamm

Wir brauchen eine stärkere DIE LINKE für soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit

Wir brauchen eine stärkere DIE LINKE für soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit

Ludwigshafen am Rhein. 18. Juni 2020. Wir brauchen eine stärkere DIE LINKE für soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit. Wenn irgendwer will, dass arme Menschen sich neue Smartphones kaufen, empfehle ich allen armen Menschen einmalig eine Sonder-Zuwendung von 800,– Euro zu geben, zum Kaufen neuer Smartphones. Andreas Klamm

 

Korrektur des Grundgesetzes und Streichung des Wortes “Rasse”

Korrektur des Grundgesetzes und Streichung des Wortes “Rasse”

Eine Formulierungs-Hilfe für die Neufassung von Artikel 3 des Grundgesetzes, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und weiterer betroffener Gesetzes- und Erklärungs-Bestandteile

Berlin. 11. Juni 2020. Meinung/Kommentar/ Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und Menschenrechte-Aktivisten wollen das Wort “Rasse” aus dem Grundgesetz streichen. Eine gute und vernünftige Idee, da selbst Wikipedia inzwischen bekannt ist, dass die früher gelehrte Rassentheorie falsch ist. 

Wenn man den Begriff Rasse im Zusammenhang von Menschen einsetzen will, so gilt, dass es nur eine Rasse Mensch gibt mit etwas mehr als 7 Milliarden Menschen. Kein Zweifel besteht daran, dass es unterschiedlicheste Arten von Menschen mit unterschiedlicher Ethnie gibt.

Will man Menschen unterscheiden, gibt es viele Unterscheidungs-Merkmale wie eine Unterscheidung nach Art, unterschiedliche Art oder Ethnie, sozialer Stellung und zahlreiche weitere Kriterien, die eine Unterscheidung erlauben. Unterscheidung von Menschen ist jedoch vor allem in Fragen allgemeiner Grundrechte und Menschenrechte nicht immer sinnvoll, da laut Artikel 3 grundsätzlich eine Diskriminierung, aktive Benachteiligung oder Bevorzugung von Menschen unterschiedlicher Art, Herkunft, Ethnie vermieden werden soll.

Der Begriff “Rassen” bzw. “Rasse” wird bereits im Artikel 3 des Grundgesetzes genannt.

Wie könnte eine Neu-Formulierung des Artikel 3 des Grundgesetzes lauten:

Eine Idee und Formulierungs-Hilfe: 

Neufassung des Artikel 3

“(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Art, Ethnie, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”

Leider ist auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in Bezug auf “Rasse” unglücklich und inzwischen nachweisbar falsch formuliert. Daher glaube ich, dass das Wort “Rasse” in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auch durch den Begriff und die Worte “nach seiner Art, Ethnie” korrigiert und angepasst werden sollte oder ein Update erhalten sollte.

Zu prüfen gilt: ALLE Europäischen Menschenrechte-Erklärungen und Gesetze der Europäischen Union. Auch in diesen Erklärungen und Gesetzen von Europa bzw. der Europäischen Union sollte das Wort “Rasse” gestrichen und durch “Art, Arten, Ethnie oder Ehtnien” ersetzt werden.

Laut Wikipedia ist die Rassentheorie falsch, vergleiche https://de.wikipedia.org/wiki/Rassentheorie. Das ist nicht als Vorwurf zu verstehen. Wir alle sind Menschen und machen Fehler. Wir sind zur Erkenntnis gelangt, dass die Rassentheorie falsch ist und daher sollten wir auch zur Liebe und Vernunft gelangen, Fehler zu korrigieren und falsche Formulierungen durch richtige und vor allem auch nicht-diskriminierende und auch antirassistische Formulierungen, die der Würde aller Menschen ungeachtet ihrer Art, Ethnie oder Herkunft sowie sowie sonstiger Unterscheidungsmerkmale, gerecht werden kann. Andreas Klamm

Digitale Vernetzung: Einladung zur LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz

Ludwigshafen am Rhein/Mainz. 24. Februar 2020. Bereits am 15. Februar 2020 habe ich rund 50 Menschen bei der Regionalkonferenz Süd zur Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber für die Landesliste von DIE LINKE für die Landtagswahlenin Rheinland in Frankenthal in der Pfalz eingeladen die Neubelebung, Neugründung und Gründung der LAG (Landesarbeitsgemeinschaft) Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz mitzugestalten und aktiv mitzuwirken. Seit Dezember 2019 bin ich einer der gewählten Sprecherinnen und Sprecher in der Bundesarbeitsgemeinschaft BAG Netzpolitik DIE LINKE – digitale Linke.

Der Themenkomplex Netzpolitik und Digitalisierung ist weitreichend und betrifft alle Lebensbereiche von Menschen, etwa in der Mobilität (Verkehr, Auto, Straßenbahn, Zug, Flugverkehr, Reisen mit weiteren Verkehrsmitteln), Gesundheit, Soziales, Medien, neue Medien, Kunst, Kultur, Infrastruktur, Finanzen, Politik, Gegenwart, Zukunft, Natur- Tier- Umwelt- und Klimaschutz, Universitäten, Bildung, Ausbildung, Europa, Deutschland, Rheinland-Pfalz, die Welt und viele weitere Bereiche.

Netzpolitik und alle verbundenen Themenbereiche sind zu wichtig und sehr ernst, so dass eine Vernachlässigung des Themenkomplex-Feldes oder Bereiches Netzpolitik und Digitalisierung keine Option ist. Als Mitglied von DIE LINKE, die wir uns üblicherweise in der Arbeit der Opposition befinden, genügt es natürlich, meiner Überzeugung entsprechend, NICHT nur Forderungen und Wünsche zu stellen, sondern es ist wichtig aktiv, sozial, solidarisch aktiv zu werden und verantwortungsbewusst zu handeln. In nicht wenigen Fällen und Situationen ist es auch wichtig, neue Impulse und Ideen zu schenken.

Daher lade vor allem ALLE MENSCHEN aus Rheinland-Pfalz, alle Genossinnen und Genossen von DIE LINKE in Rheinland-Pfalz, Schülerinnen, Schüler, Studentinnen, Studenten herzlich ein auch digital vernetzt, im Aufbau, der Neugründung und Gründung der LAG (Landesarbeitsgemeinschaft) DIE LINKE in Rheinland-Pfalz mitzuwirken und mitzugestalten.

Andreas Klamm: “Netzpolitik und Digitialisierung ist für alle Menschen auch in Rheinland-Pfalz wichtig”. Foto: oterapro

Da ich als Journalist, Autor, Moderator, Musik- und Medien-Produzent, Musiker, Fernseh- und Radio-Produzent mich bereits aus beruflichen Gründen mit dem Themenkomplex Netzpolitik und Digitalisierung oft Tag und Nacht beschäftigen darf, war es mir ein wichtiges Anliegen und selbstverständlich ist es dies auch weiterhin die Initiative für die Gründung einer LAG (Landesarbeitsgemeinschaft) Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz zu wagen und “anzurollen”.

Die LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz denkt natürlich nicht nur über digitale Vernetzung nach, sondern lebt digitale Vernetzung ganz praktisch aus, Dank der Hilfe von Wachstumswende. Besonderer und herzlicher DANK möchte ich an das Team von Wachstumswende senden.

Warum ist auch digitale Vernetzung nicht nur in der LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz oder in DIE LINKE wichtig?

Wir alle werden zur Zeit Zeugen der sozio-ökologischen Transformationen und von Verkehrswenden und sicher kennt fast jeder inzwischen auch die Anliegen und Forderungen von Fridays For Future.

Digitale Vernetzung und Vermeidung von Verkehrsbelastungen

In der Verkehrswende genügt es sicher nicht nur vom Auto und Motorrad auf Straßenbahnen und Züge umzusteigen oder vom Flugzeug in die Deutsche Bahn umzusteigen. Denn Verkehr bedeutet Verkehr mit Belastungen für Menschen, Tiere und Umwelt. Woher mag wohl die Energie für Straßenbahnen, Elektro-Busse und Züge der Bahn stammen? Nicht selten auch aus Atomstrom bzw. aus Atomkraftwerken. Die Züge der Deutschen Bahn sind im Beispiel mit Stand von Februar 2020 keineswegs alle auf Solarstrom-Betrieb umgestellt.

Daher ist es auch ein berechtigter Gedanken-Ansatz, wie können wir Verkehr mit Hilfe des Einsatz technischer Hilfen, etwa Internet, Telefon, Telefonkonferenzen, Videokonferenzen generell vermeiden oder zumindest doch sinnvoll reduzieren. Rheinland-Pfalz ist ein großes Flächenland und kein vernünftig denkender Mensch würde erwarten, dass ein Student oder Mensch mit dem Fahrrad von Ludwigshafen am Rhein nach Mainz, Koblenz oder Trier fährt, da die Entfernungen für Fussgänger und Fahrrad-Fahrer zu weit sind, bei allem Engagement für klimaneutrale, verantwortliche Mobilität.

Daher glaube ich, ist es ein wichtiger Gedanken-Ansatz, Verkehr, soweit wie möglich zu reduzieren. Dies ist nicht immer möglich. Ein bis zweimal im Jahr sollte es natürlich auch ortsgebundene Mitglieder-Treffen in Ludwigshafen oder Mainz geben. Doch was die Arbeit im Bereich LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz anbelangt ist natürlich Tele-Arbeit, Arbeit im Home Office und Tele-Kooperation sinnvoll und möglich, im Beispiel via Internet, Telefon, Telefonkonferenzen, Videokonferenzen oder auch Konferenzen via Messenger-Diensten (Signal, Zoom und viele andere). Daher ist es auch beispielgebend nicht nur zu digitaler Vernetzung Referate zu halten, davon zu berichten, zu sprechen, schreiben und zu diskutieren, sondern digitale Vernetzung innerhalb und selbstverständich auch ausserhalb von Parteien und unserer Partei DIE LINKE kommunal, landesweit, bundesweit, Europa-weit und auch weltweit anzubieten und möglich zu machen.

Teilhabe und Digitale Vernetzung

Wenn wir an die Teilhabe, sozio-kulturelle, gesellschaftliche und politische Teilhabe aller Menschen denken, sollten wir bitte nicht vergessen, dass es behinderte und schwerbehinderte Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator gibt, die bereits aufgrund von Erkrankungen oder von Unfällen in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz leider oft von sozio-kultureller, gesellschaftlicher Teilhabe und von politischer Teilhabe komplett ausgegrenzt werden, weil diese Menschen weder über Verkehrsmittel noch über finanzielle Mittel verfügen, die es erlauben könnten, jeden zweiten oder dritten Tag von Stadt zu Stadt in Rheinland-Pfalz zu fahren.

Blicken wir etwas weiter, so gilt natürlich auch an Studentinnen, Studenten, Schülerinnen und Schüler, Rentner und Rentnerinnen zu denken oder Menschen mit wirtschaftlich, finanziell, begrenzten Möglichkeiten, die aufgrund finanzieller nicht ausreichender Budgets leider oft auch nicht in der Lage sind jeden zweiten oder dritten Tag von Stadt zu Stadt in Rheinland-Pfalz zu reisen oder zu fahren.

Internet, Telefonkonferenzen, Videokonferenzen oder Konferenzen via Chat-Messenger Diensten unterschiedlicher Art erlauben auch Menschen ungeachtet der Herkunft mit erheblich stark, eingeschränkten finanziellen Budgets die sozio-kulturelle, gesellschaftliche und politische Teilhabe auch in Parteien oder Zusammenschlüssen, die mit Parteien verbunden sind, via Internet, Telefon- und Video-Konferenzen sowie weiterer technischer Hilfen.

Für die Mitarbeit in die LAG (Landesarbeitsgemeinschaft) Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz ist eine Mitgliedschaft in der Partei DIE LINKE selbstverständlich erwünscht und dennoch NICHT zwingend erforderlich, da die LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz auch als offenes und freies Schnupper-Angebot für politisch interessierte Menschen dienen kann und soll, damit Menschen testen können ob und wie diese sich auch aktiv in unterschiedlichesten Themen-Bereichen in DIE LINKE für die Menschen in Rheinland-Pfalz, Deutschland, Europa und in der Welt einbringen und engagieren wollen.

Einladung zur LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz

Die öffentliche, digitiale Projekt-Gruppe und Arbeitsgruppe und eine Microseite der LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz im Aufbau ist bei Wachstumswende mit folgender Link-Adresse zu finden: https://wachstumswende.de/project/lag-netzpolit…

Fragen beantworte ich gerne, soweit wie möglich:

Andreas Klamm
Schillerstr. 31
67141 Neuhofen
Verbandsgemeinde Rheinauen
Rhein-Pfalz-Kreis (Landkreis Ludwigshafen)
Rheinland-Pfalz
Tel. 0621 5867 8054
Fax 06236 4890 449
Internet: https://wachstumswende.de/project/lag-netzpolit…
Internet: https://www.andreas-klamm.de
Internet: https://www.andreas-klamm-journalist.de

Weitere und ausführliche Informationen zur BAG Netzpolitik DIE LINKE sind im Internet auf der Web-Seite bei www.dielinke-netzpolitik.de zu finden.

 

 

Digitale Vernetzung: Einladung zur LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz

Ludwigshafen am Rhein/Mainz. 24. Februar 2020. Bereits am 15. Februar 2020 habe ich rund 50 Menschen bei der Regionalkonferenz Süd zur Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber für die Landesliste von DIE LINKE für die Landtagswahlenin Rheinland in Frankenthal in der Pfalz eingeladen die Neubelebung, Neugründung und Gründung der LAG (Landesarbeitsgemeinschaft) Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz mitzugestalten und aktiv mitzuwirken. Seit Dezember 2019 bin ich einer der gewählten Sprecherinnen und Sprecher in der Bundesarbeitsgemeinschaft BAG Netzpolitik DIE LINKE – digitale Linke.

Der Themenkomplex Netzpolitik und Digitalisierung ist weitreichend und betrifft alle Lebensbereiche von Menschen, etwa in der Mobilität (Verkehr, Auto, Straßenbahn, Zug, Flugverkehr, Reisen mit weiteren Verkehrsmitteln), Gesundheit, Soziales, Medien, neue Medien, Kunst, Kultur, Infrastruktur, Finanzen, Politik, Gegenwart, Zukunft, Natur- Tier- Umwelt- und Klimaschutz, Universitäten, Bildung, Ausbildung, Europa, Deutschland, Rheinland-Pfalz, die Welt und viele weitere Bereiche.

Netzpolitik und alle verbundenen Themenbereiche sind zu wichtig und sehr ernst, so dass eine Vernachlässigung des Themenkomplex-Feldes oder Bereiches Netzpolitik und Digitalisierung keine Option ist. Als Mitglied von DIE LINKE, die wir uns üblicherweise in der Arbeit der Opposition befinden, genügt es natürlich, meiner Überzeugung entsprechend, NICHT nur Forderungen und Wünsche zu stellen, sondern es ist wichtig aktiv, sozial, solidarisch aktiv zu werden und verantwortungsbewusst zu handeln. In nicht wenigen Fällen und Situationen ist es auch wichtig, neue Impulse und Ideen zu schenken.

Daher lade vor allem ALLE MENSCHEN aus Rheinland-Pfalz, alle Genossinnen und Genossen von DIE LINKE in Rheinland-Pfalz, Schülerinnen, Schüler, Studentinnen, Studenten herzlich ein auch digital vernetzt, im Aufbau, der Neugründung und Gründung der LAG (Landesarbeitsgemeinschaft) DIE LINKE in Rheinland-Pfalz mitzuwirken und mitzugestalten.

Andreas Klamm: “Netzpolitik und Digitialisierung ist für alle Menschen auch in Rheinland-Pfalz wichtig”. Foto: oterapro

Da ich als Journalist, Autor, Moderator, Musik- und Medien-Produzent, Musiker, Fernseh- und Radio-Produzent mich bereits aus beruflichen Gründen mit dem Themenkomplex Netzpolitik und Digitalisierung oft Tag und Nacht beschäftigen darf, war es mir ein wichtiges Anliegen und selbstverständlich ist es dies auch weiterhin die Initiative für die Gründung einer LAG (Landesarbeitsgemeinschaft) Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz zu wagen und “anzurollen”.

Die LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz denkt natürlich nicht nur über digitale Vernetzung nach, sondern lebt digitale Vernetzung ganz praktisch aus, Dank der Hilfe von Wachstumswende. Besonderer und herzlicher DANK möchte ich an das Team von Wachstumswende senden.

Warum ist auch digitale Vernetzung nicht nur in der LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz oder in DIE LINKE wichtig?

Wir alle werden zur Zeit Zeugen der sozio-ökologischen Transformationen und von Verkehrswenden und sicher kennt fast jeder inzwischen auch die Anliegen und Forderungen von Fridays For Future.

Digitale Vernetzung und Vermeidung von Verkehrsbelastungen

In der Verkehrswende genügt es sicher nicht nur vom Auto und Motorrad auf Straßenbahnen und Züge umzusteigen oder vom Flugzeug in die Deutsche Bahn umzusteigen. Denn Verkehr bedeutet Verkehr mit Belastungen für Menschen, Tiere und Umwelt. Woher mag wohl die Energie für Straßenbahnen, Elektro-Busse und Züge der Bahn stammen? Nicht selten auch aus Atomstrom bzw. aus Atomkraftwerken. Die Züge der Deutschen Bahn sind im Beispiel mit Stand von Februar 2020 keineswegs alle auf Solarstrom-Betrieb umgestellt.

Daher ist es auch ein berechtigter Gedanken-Ansatz, wie können wir Verkehr mit Hilfe des Einsatz technischer Hilfen, etwa Internet, Telefon, Telefonkonferenzen, Videokonferenzen generell vermeiden oder zumindest doch sinnvoll reduzieren. Rheinland-Pfalz ist ein großes Flächenland und kein vernünftig denkender Mensch würde erwarten, dass ein Student oder Mensch mit dem Fahrrad von Ludwigshafen am Rhein nach Mainz, Koblenz oder Trier fährt, da die Entfernungen für Fussgänger und Fahrrad-Fahrer zu weit sind, bei allem Engagement für klimaneutrale, verantwortliche Mobilität.

Daher glaube ich, ist es ein wichtiger Gedanken-Ansatz, Verkehr, soweit wie möglich zu reduzieren. Dies ist nicht immer möglich. Ein bis zweimal im Jahr sollte es natürlich auch ortsgebundene Mitglieder-Treffen in Ludwigshafen oder Mainz geben. Doch was die Arbeit im Bereich LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz anbelangt ist natürlich Tele-Arbeit, Arbeit im Home Office und Tele-Kooperation sinnvoll und möglich, im Beispiel via Internet, Telefon, Telefonkonferenzen, Videokonferenzen oder auch Konferenzen via Messenger-Diensten (Signal, Zoom und viele andere). Daher ist es auch beispielgebend nicht nur zu digitaler Vernetzung Referate zu halten, davon zu berichten, zu sprechen, schreiben und zu diskutieren, sondern digitale Vernetzung innerhalb und selbstverständich auch ausserhalb von Parteien und unserer Partei DIE LINKE kommunal, landesweit, bundesweit, Europa-weit und auch weltweit anzubieten und möglich zu machen.

Teilhabe und Digitale Vernetzung

Wenn wir an die Teilhabe, sozio-kulturelle, gesellschaftliche und politische Teilhabe aller Menschen denken, sollten wir bitte nicht vergessen, dass es behinderte und schwerbehinderte Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator gibt, die bereits aufgrund von Erkrankungen oder von Unfällen in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz leider oft von sozio-kultureller, gesellschaftlicher Teilhabe und von politischer Teilhabe komplett ausgegrenzt werden, weil diese Menschen weder über Verkehrsmittel noch über finanzielle Mittel verfügen, die es erlauben könnten, jeden zweiten oder dritten Tag von Stadt zu Stadt in Rheinland-Pfalz zu fahren.

Blicken wir etwas weiter, so gilt natürlich auch an Studentinnen, Studenten, Schülerinnen und Schüler, Rentner und Rentnerinnen zu denken oder Menschen mit wirtschaftlich, finanziell, begrenzten Möglichkeiten, die aufgrund finanzieller nicht ausreichender Budgets leider oft auch nicht in der Lage sind jeden zweiten oder dritten Tag von Stadt zu Stadt in Rheinland-Pfalz zu reisen oder zu fahren.

Internet, Telefonkonferenzen, Videokonferenzen oder Konferenzen via Chat-Messenger Diensten unterschiedlicher Art erlauben auch Menschen ungeachtet der Herkunft mit erheblich stark, eingeschränkten finanziellen Budgets die sozio-kulturelle, gesellschaftliche und politische Teilhabe auch in Parteien oder Zusammenschlüssen, die mit Parteien verbunden sind, via Internet, Telefon- und Video-Konferenzen sowie weiterer technischer Hilfen.

Für die Mitarbeit in die LAG (Landesarbeitsgemeinschaft) Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz ist eine Mitgliedschaft in der Partei DIE LINKE selbstverständlich erwünscht und dennoch NICHT zwingend erforderlich, da die LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz auch als offenes und freies Schnupper-Angebot für politisch interessierte Menschen dienen kann und soll, damit Menschen testen können ob und wie diese sich auch aktiv in unterschiedlichesten Themen-Bereichen in DIE LINKE für die Menschen in Rheinland-Pfalz, Deutschland, Europa und in der Welt einbringen und engagieren wollen.

Einladung zur LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz

Die öffentliche, digitiale Projekt-Gruppe und Arbeitsgruppe und eine Microseite der LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz im Aufbau ist bei Wachstumswende mit folgender Link-Adresse zu finden: https://wachstumswende.de/project/lag-netzpolit…

Fragen beantworte ich gerne, soweit wie möglich:

Andreas Klamm
Schillerstr. 31
67141 Neuhofen
Verbandsgemeinde Rheinauen
Rhein-Pfalz-Kreis (Landkreis Ludwigshafen)
Rheinland-Pfalz
Tel. 0621 5867 8054
Fax 06236 4890 449
Internet: https://wachstumswende.de/project/lag-netzpolit…
Internet: https://www.andreas-klamm.de
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Weitere und ausführliche Informationen zur BAG Netzpolitik DIE LINKE sind im Internet auf der Web-Seite bei www.dielinke-netzpolitik.de zu finden.

Andreas Klamm: Bewerbung für DIE LINKE – Wer trägt für welche Taten Verantwortung?

Aufarbeitung von Geschichte in einer französisch-deutschen Lebens-Geschichte

Mein Großvater mütterlicherseits, Hedi Sabaot war Französischer Offizier und wirkte im Zweiten Weltkrieg gegen Nazi-Deutschland

 

Mainz/Ludwigshafen am Rhein. 18. Februar 2020. Im Januar 2020 habe ich mich für die Landesliste für DIE LINKE in Rheinland-Pfalz für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz zunächst auf Listenplatz 5 beworben. Am 11. Februar 2020 wechselte ich auf Listenplatz 8, da sich für Listenplatz 5 zwei Frauen in DIE LINKE für die Landtagswahlen 2021 in Rheinland-Pfalz beworben haben.

Wenn man sich für DIE LINKE bewirbt und für die Landtagswahlen kandidieren will, lassen schwerste Vorwürfe in Bezug zur Geschichte der Partei DIE LINKE nicht lange auf sich in sogenannten „sozialen Medien“ warten. Es folgen oft schwerste Vorwürfe, wie „Mauer-Mörder, SED-Verbrecher“ und andere Bezeichnungen, die nachdenklich stimmen. Die SED ist ein Teil der deutsch-deutschen Geschichte und dies unbestreitbar. Ein Mangel an Demokratie und die Züge von Handeln, wie wir diese aus Diktaturen kennen, sehr großes Leid und Unrecht, die Menschen, die an der deutsch-deutschen Mauer und an der innerdeutschen Grenze getötet wurden, das Leid und Unrecht, welches den Menschen in der DDR geschehen ist von 7. Oktober 1949 bis 3. Oktober 1990 sind tief beschämend. Die geschädigten Menschen, so glaube ich, haben soweit es möglich ist, Anspruch auf Rehabilitation.

 

In rund 140 Zeilen ist die Aufarbeitung der deutsch-deutschen Geschichte nicht würdig und nicht ausreichend möglich. Mit der Aufarbeitung der Geschichte in Deutschland ist selbstverständlich auch der 1. September 1939 eng verbunden, das meint genauer der Überfall der Deutschen Wehrmacht auf Polen und der Beginn des Zweiten Weltkriegs. Für den Befehl und Beginn des Zweiten Weltkriegs war Adolf Hitler  und die Offiziere in der Nazi-Diktatur in den Jahren 1933 bis 1945 direkt verantwortlich. (Vergleiche Überfall auf Polen und Beginn des Zweiten Weltkriegs am 1. September 1939,  https://www.lpb-bw.de/beginn-zweiter-weltkrieg).

 

Die Folgen der Nazi-Diktatur von 1933 bis 8. Mai 1945 kennen eine Vielzahl der Leser aus dem Geschichts-Unterricht oder aus den Gesprächen mit Zeitzeugen, des Holocaust, des Zweiten Weltkriegs mit rund 60 Millionen Menschen, die getötet und ermordet wurden. Die Ereignisse sind zutiefst beschämend und es gibt Kreise, in denen „Deutsche grundsätzlich immer als schuldig betrachtet werden“. Dies entspricht nicht dem Verständnis der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der United Nations (Vereinten Nationen) und selbstverständlich ist es falsch „alle deutschen Menschen und Bürger nur aufgrund ihrer deutschen Herkunft oder deutschen Staatsbürgerschaft für die Verbrechen der Nazi-Diktatur in den Jahren 1933 bis 1945 pauschal schuldig zu sprechen oder auch öffentlich zu verurteilen“.

 

Die kurze Betrachtung schwerwiegender und katastrophaler Ereignisse in der deutschen Geschichte und in der Geschichte der Welt sind nicht weitreichend genug und erheben selbstverständlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Der Beginn des Zweiten Weltkriegs und die Nazi-Diktatur der Jahre 1933 bis 1945 erlauben dennoch die direkte Verbindung zu betrachten, welche Ursachen, Umstände und Ereignisse eine Gründung der DDR am 7. Oktober 1949 möglich machen.

 

Sicherlich sollten auch kritische Fragen gestellt werden, etwa wie „Wäre ohne Adolf Hitler, ohne die Nazi-Diktatur die Besatzung des Ostens von Deutschland durch Streitkräfte der Sowjetunion nach der Befreiung von Deutschland eine Gründung der DDR möglich gewesen? Wäre die Gründung der DDR tatsächlich ohne Zweiten Weltkrieg möglich gewesen? Wohl kaum. Welche Umstände führten in Deutschland zur Gründung der NSDAP, der Entstehung der Nazi-Diktatur 1933 bis 1945 und zur Machtergreifung des Diktators Adolf Hitler?“

 

Familiärer Teil der Geschichte: Leiblicher Großvater mütterlicherseits war Französischer Offizier Hedi Sabaot der regulären französischen Armee

 

Krieg, Gewalt, Diktatur, Terror, Unrecht und Machtmissbrauch führen zu schwersten Schäden bei allen Menschen, auch innerhalb der Familie in die ich 1968 hineingeboren. Als Journalist, Autor, Schriftsteller, Musiker, Radio- und Medienproduzent wirke und arbeite ich öffentlich seit 1984 als Andreas Klamm und Andreas Klamm-Sabaot auch mit eigener Musik-Band. Am 6. Februar 1968 wurde ich in Ludwigshafen am Rhein, in Rheinland-Pfalz geboren und habe den Namen Andreas Klamm erhalten, zumindest laut Geburtsurkunde, Personalausweis und Reisepass. Den Geburtsort, das Land (Deutschland) und den Namen konnte ich mir nicht aussuchen. Meine Mutter hat einen deutschen Mann geheiratet. Der Name Klamm mag „verdächtig bio-deutsch“ klingen, doch ich lasse mich ausdrücklich nicht auf Deutschland und auf die Kriegs-Verbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit des früheren Nazi-Deutschlands reduzieren, weil es nachweisbar eine Lüge wäre und falsch werde.

 

Ich wurde in eine Familie hineingeboren, die mehreren Teilen der Welt-Geschichte zugeordnet werden kann. Ja, es gibt den deutschen Teil der Familie und die Verbrechen der Nazi-Diktatur sind zutiefst beschämend. Doch genetisch, biologisch, formal-juristisch, rechtlich, sozial und menschlich betrachtet gibt es in mir und nachweisbar auch den Teil in der Familie, welcher mit meinem Großvater Hedi Sabaot als Französischer Offizier GEGEN die Verbrechen des früheren Nazi-Deutschland im Zweiten Weltkrieg wirkte und hierfür bin ich DANKBAR.

 

Seit 1984 nutzte ich daher auch bei meinem öffentlichen Wirken und Arbeiten als Musik- Radio- und Fernseh-Produzent, Musiker, Moderator und Künstler den Namen Andreas Klamm-Sabaot. Dafür gibt es ernste und wichtige Gründe. Ich wurde in eine multinationale, internationale Familie hineingeboren. Mein leiblicher Großvater mütterlicherseits, der Vater meiner leiblichen Mutter, war der Französische Offizier, Hedi Sabaot, der regulären Französischen Armee, welche Teil der Besatzung in Rheinland-Pfalz und Deutschland nach der bedingungslosen Kapitulation der Deutschen Wehrmacht vom 8. Mai 1945 war. Mein Großvater Hedi Sabaot war als Französischer Offizier mit seinem Freund Marbruck Brachim, ebenso Französischer Offizier, in der Stadt Kaiserslautern 1945 in Rheinland-Pfalz stationiert.

 

Kaum zu widerlegen: Für die abscheulichen Taten, die Kriegs-Verbrechen, schwerste Menschenrechts-Verletzungen und die Verbrechen im Holocaust durch die Nazi-Diktatur verursacht, kann man sich mit einer deutschen Staatsbürgerschaft nur zutiefst schämen. In meiner persönlichen besonderen Familien-Situation gilt zudem auch, dass ich mich ganz und gar NICHT dafür schäme, dass mein leiblicher Großvater, der französische Offizier Hedi Sabaot als Soldat und Französischer Offizier GEGEN Nazi-Deutschland wirkte und arbeitete und letztlich seinen Teil zur Befreiung Deutschlands von der Nazi-Diktatur beigetragen hat.

 

Mein Großvater väterlicherseits, Emil Klamm, war der Sozialdemokratie treu verbunden und musste mit 17 Jahren oder jünger an die Ostfront nach Russland. So war es nicht verwunderlich, dass mein Großvater väterlicherseits, Emil Klamm, insgesamt acht Jahre in russischer und in amerikanischer Kriegsgefangenschaft verbrachte. Er wollte von Krieg nie wieder etwas wissen. Er war durch den Krieg und die Kriegs-Gefangenschaft zutiefst traumatisiert.

 

Sind Menschen, die nach 1945 geboren wurden direkt verantwortlich für die Kriegs-Verbrechen in der Nazi-Diktatur?

 

Als Journalist, Autor, Musiker, Medien-Produzent und Gesundheits- und Krankenpfleger kann ich die Frage, formal-juristisch betrachtet, nicht rechtssicher beantworten, da ich kein Rechtsanwalt, kein Richter und kein Jurist bin. Biologisch, menschlich und moralisch betrachtet, können Menschen die im Jahr 1968 geboren sind wie ich oder Menschen die nach dem 8. Mai 1945 in Deutschland geboren wurden, im allgemeinen und menschlichen Verständnis betrachtet, nicht direkt verantwortlich für die Kriegs-Verbrechen befohlen von Adolf Hitler und weitere Offizieren der Nazi-Diktatur sein. Der Grund erscheint einleuchtend: Wer noch nicht vor dem 8. Mai 1945 lebte kann nicht direkt verantwortlich sein für Befehle, die zum Holocaust, zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit und zu Kriegsverbrechen führten.

 

Sind Menschen aus dem früheren West-Deutschland verantwortlich für die Verbrechen in der DDR?

 

In dieser Frage gilt auch, dass ich rein formal-juristisch, die Frage nicht rechtssicher beantworten kann. Zwischen Ost-Deutschland, bekannt auch als frühere DDR und West-Deutschland, früher bekannt als Bundesrepublik Deutschland gab es eine Mauer, die beide deutschen Staaten bis 1989 trennte. Die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen aus West-Deutschland auf die SED und das Polit-Büro in der DDR Einfluss nehmen konnten, ist äußerst gering. Menschlich, sozial und im Allgemeinen betrachtet, können Menschen, die im früheren westdeutschen Teil der Bundesrepublik Deutschland und in Deutschland geboren wurden, nicht direkt verantwortlich sein für Verbrechen die unter der SED, durch das MfS, Stasi und andere Institutionen der DDR, befohlen oder auch begangen wurden.

 

 

Komplexe Geschichte von SED-PDS, Linkspartei.PDS und DIE LINKE

 

Es ist sicher nicht bestreitbar, dass die Aufarbeitung der deutschen, deutsch-deutschen Geschichte sehr komplex und keineswegs einfach ist. Die SED-PDS hat bei den Menschen in der früheren DDR um Entschuldigung für schweres Leid und Unrecht gebeten.

 

Viele Menschen in der am 16. Juni 2007 gegründeten Partei DIE LINKE arbeiten seit vielen Jahren an der Aufarbeitung der Geschichte zur früheren DDR. Ausführliche Informationen zur Aufarbeitung der Geschichte zur DDR sind bei https://archiv2017.die-linke.de/partei/dokumente/programm-der-partei-die-linke/i-woher-wir-kommen-wer-wir-sind und bei https://archiv2017.die-linke.de/partei/geschichte/fragen-und-antworten-zur-auseinandersetzung-mit-der-geschichte/3-was-sagt-die-linke-zur-ddr zu finden.

 

Informationen zur Partei-Gründung von DIE LINKE, in der die Wahlalternative Arbeit und soziale Gerechtigkeit (WASG) und PDS (Partei des demokratischen Sozialismus) fusionierten und am 16. Juni 2007 neu DIE LINKE gegründet wurde, sind bei https://archiv2017.die-linke.de/partei/geschichte/auf-dem-weg-zur-neuen-linken-eine-chronologie zu finden.

 

In DIE LINKE: Auf dem Weg zur neuen Linken – eine Chronologie heißt es so wörtlich: 16. Juni 2007. Im Berliner Hotel “Estrel” wird die neue Partei DIE LINKE gegründet. Lothar Bisky und Oskar Lafontaine stellen sich als gleichberechtigte Vorsitzende der neuen Partei zur Wahl.“

 

Persönlich glaube ich, dass sich viele linke Demokraten bewusst sind, dass die Aufarbeitung der Ereignisse aus den Jahren 1949 bis 1990 in der früheren DDR komplex und emotional sehr belastet ist und viel Zeit beansprucht.

 

Die Geschichte von DIE LINKE ist Teil der deutschen und deutsch-deutschen Geschichte, einer ostdeutschen und einer westdeutschen Geschichte. Die Aufarbeitung der gesamtdeutschen Geschichte mit den Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen aus der Zeit der Nazi-Diktatur in den Jahren 1933 bis 1945 ist weitaus komplexer und umfangreicher und braucht wohl noch mehr Zeit für eine angemessene Aufarbeitung.

 

Um fair zu bleiben: Die Aufarbeitung der Verbrechen und Kriegsverbrechen aus der Vergangenheit Deutschlands ist selbstverständlich nicht nur eine Aufgabe linker Demokraten in der Partei DIE LINKE sondern betrifft alle Menschen in Deutschland und die Mitglieder aller weiteren Parteien.

 

Verantwortung für alle Menschen in Deutschland und Europa

 

Eine ganz persönliche Meinung. Obgleich ich in eine multinationale Familie hineingeboren wurde und mein Großvater Hedi Sabaot, ein Französischer Offizier der Französischen Armee, 1946 stationiert in Kaiserslautern war, so glaube ich, dass die Menschen die nach dem 8. Mai 1945 geboren wurden, sicher nicht direkt für die Kriegsverbrechen und Verbrechen in der Nazi-Diktatur verantwortlich gemacht werden können.

 

Wer die Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland kennt und Artikel 1 bis Artikel 19 des Grundgesetzes für die Bunderepublik Deutschland verinnerlicht hat, weiß, dass alle Menschen in Deutschland eine Verantwortung dafür tragen, dass sich ein Holocaust, Kriegsverbrechen und Verbrechen, wie diese von der Nazi-Diktatur von 1933 bis 1945 ausgegangen sind, sich NICHT wiederholen. Die Menschen in Deutschland und Europa tragen eine besondere Verantwortung dem Frieden in Deutschland, Europa und in der Welt und den Menschenrechten zu dienen und dies kann auch eine Chance für Frieden, in Deutschland, Europa und in der Welt sein.

 

Innerhalb der Partei DIE LINKE hat biologisch und demografisch bedingt, natürlich auch bereits auch ein Generationswechsel stattgefunden. In DIE LINKE, welche am 16. Juni 2007 neu gegründet wurde, sind oft auch junge Menschen aktiv, die zum Teil nach 1989 geboren wurden oder Menschen auch aus dem Westen von Deutschland, die sich für Frieden, Freiheit, Demokratie, gute Arbeit mit guter Bezahlung, soziale Gerechtigkeit, Solidarität, Digitalisierung, sozio-ökologisch, verantwortliches Handeln in Gegenwart und Zukunft sowie für eine Vielzahl weitere Themen engagieren. Mehr Informationen dazu sind auf den Themenseiten von DIE LINKE bei www.die-linke.de zu finden. Ausführliche Informationen für wichtige Anliegen für die ich mich engagiere sind in meiner Bewerbung und Vorstellung bei DIE LINKE in Rheinland-Pfalz bei https://www.dielinke-rhlp.de/partei/parteitag/lvv-land-952020/kandidierende-lvv-land/listenplatz-8-andreas-klamm zu finden. Jeden Mittwoch bis Freitag, 16.00 bis 21.00 Uhr biete ich auch eine Telefon-Sprechstunde und Telefonkonferenz mit offenen Themen-Abenden via Telefon 0621 5867 8054 an und stehe für die Beantwortung von Fragen, soweit mir möglich, zur Verfügung. Andreas Klamm

Andreas Klamm: Bewerbung für DIE LINKE – Wer trägt für welche Taten Verantwortung?

Aufarbeitung von Geschichte in einer französisch-deutschen Lebens-Geschichte

Mein Großvater mütterlicherseits, Hedi Sabaot war Französischer Offizier und wirkte im Zweiten Weltkrieg gegen Nazi-Deutschland

 

Mainz/Ludwigshafen am Rhein. 18. Februar 2020. Im Januar 2020 habe ich mich für die Landesliste für DIE LINKE in Rheinland-Pfalz für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz zunächst auf Listenplatz 5 beworben. Am 11. Februar 2020 wechselte ich auf Listenplatz 8, da sich für Listenplatz 5 zwei Frauen in DIE LINKE für die Landtagswahlen 2021 in Rheinland-Pfalz beworben haben.

 

Der leibliche Großvater von Andreas Klamm war der Französische Offizier der regulären Französischen Armee Hedi Sabaot. Foto: 3mnews.org

 

Wenn man sich für DIE LINKE bewirbt und für die Landtagswahlen kandidieren will, lassen schwerste Vorwürfe in Bezug zur Geschichte der Partei DIE LINKE nicht lange auf sich in sogenannten „sozialen Medien“ warten. Es folgen oft schwerste Vorwürfe, wie „Mauer-Mörder, SED-Verbrecher“ und andere Bezeichnungen, die nachdenklich stimmen. Die SED ist ein Teil der deutsch-deutschen Geschichte und dies unbestreitbar. Ein Mangel an Demokratie und die Züge von Handeln, wie wir diese aus Diktaturen kennen, sehr großes Leid und Unrecht, die Menschen, die an der deutsch-deutschen Mauer und an der innerdeutschen Grenze getötet wurden, das Leid und Unrecht, welches den Menschen in der DDR geschehen ist von 7. Oktober 1949 bis 3. Oktober 1990 sind tief beschämend. Die geschädigten Menschen, so glaube ich, haben soweit es möglich ist, Anspruch auf Rehabilitation.

 

In rund 140 Zeilen ist die Aufarbeitung der deutsch-deutschen Geschichte nicht würdig und nicht ausreichend möglich. Mit der Aufarbeitung der Geschichte in Deutschland ist selbstverständlich auch der 1. September 1939 eng verbunden, das meint genauer der Überfall der Deutschen Wehrmacht auf Polen und der Beginn des Zweiten Weltkriegs. Für den Befehl und Beginn des Zweiten Weltkriegs war Adolf Hitler  und die Offiziere in der Nazi-Diktatur in den Jahren 1933 bis 1945 direkt verantwortlich. (Vergleiche Überfall auf Polen und Beginn des Zweiten Weltkriegs am 1. September 1939,  https://www.lpb-bw.de/beginn-zweiter-weltkrieg).

 

Die Folgen der Nazi-Diktatur von 1933 bis 8. Mai 1945 kennen eine Vielzahl der Leser aus dem Geschichts-Unterricht oder aus den Gesprächen mit Zeitzeugen, des Holocaust, des Zweiten Weltkriegs mit rund 60 Millionen Menschen, die getötet und ermordet wurden. Die Ereignisse sind zutiefst beschämend und es gibt Kreise, in denen „Deutsche grundsätzlich immer als schuldig betrachtet werden“. Dies entspricht nicht dem Verständnis der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der United Nations (Vereinten Nationen) und selbstverständlich ist es falsch „alle deutschen Menschen und Bürger nur aufgrund ihrer deutschen Herkunft oder deutschen Staatsbürgerschaft für die Verbrechen der Nazi-Diktatur in den Jahren 1933 bis 1945 pauschal schuldig zu sprechen oder auch öffentlich zu verurteilen“.

 

Die kurze Betrachtung schwerwiegender und katastrophaler Ereignisse in der deutschen Geschichte und in der Geschichte der Welt sind nicht weitreichend genug und erheben selbstverständlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Der Beginn des Zweiten Weltkriegs und die Nazi-Diktatur der Jahre 1933 bis 1945 erlauben dennoch die direkte Verbindung zu betrachten, welche Ursachen, Umstände und Ereignisse eine Gründung der DDR am 7. Oktober 1949 möglich machen.

 

Sicherlich sollten auch kritische Fragen gestellt werden, etwa wie „Wäre ohne Adolf Hitler, ohne die Nazi-Diktatur die Besatzung des Ostens von Deutschland durch Streitkräfte der Sowjetunion nach der Befreiung von Deutschland eine Gründung der DDR möglich gewesen? Wäre die Gründung der DDR tatsächlich ohne Zweiten Weltkrieg möglich gewesen? Wohl kaum. Welche Umstände führten in Deutschland zur Gründung der NSDAP, der Entstehung der Nazi-Diktatur 1933 bis 1945 und zur Machtergreifung des Diktators Adolf Hitler?“

 

Familiärer Teil der Geschichte: Leiblicher Großvater mütterlicherseits war Französischer Offizier Hedi Sabaot der regulären französischen Armee

 

Krieg, Gewalt, Diktatur, Terror, Unrecht und Machtmissbrauch führen zu schwersten Schäden bei allen Menschen, auch innerhalb der Familie in die ich 1968 hineingeboren. Als Journalist, Autor, Schriftsteller, Musiker, Radio- und Medienproduzent wirke und arbeite ich öffentlich seit 1984 als Andreas Klamm und Andreas Klamm-Sabaot auch mit eigener Musik-Band. Am 6. Februar 1968 wurde ich in Ludwigshafen am Rhein, in Rheinland-Pfalz geboren und habe den Namen Andreas Klamm erhalten, zumindest laut Geburtsurkunde, Personalausweis und Reisepass. Den Geburtsort, das Land (Deutschland) und den Namen konnte ich mir nicht aussuchen. Meine Mutter hat einen deutschen Mann geheiratet. Der Name Klamm mag „verdächtig bio-deutsch“ klingen, doch ich lasse mich ausdrücklich nicht auf Deutschland und auf die Kriegs-Verbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit des früheren Nazi-Deutschlands reduzieren, weil es nachweisbar eine Lüge wäre und falsch werde.

 

Ich wurde in eine Familie hineingeboren, die mehreren Teilen der Welt-Geschichte zugeordnet werden kann. Ja, es gibt den deutschen Teil der Familie und die Verbrechen der Nazi-Diktatur sind zutiefst beschämend. Doch genetisch, biologisch, formal-juristisch, rechtlich, sozial und menschlich betrachtet gibt es in mir und nachweisbar auch den Teil in der Familie, welcher mit meinem Großvater Hedi Sabaot als Französischer Offizier GEGEN die Verbrechen des früheren Nazi-Deutschland im Zweiten Weltkrieg wirkte und hierfür bin ich DANKBAR.

 

Seit 1984 nutzte ich daher auch bei meinem öffentlichen Wirken und Arbeiten als Musik- Radio- und Fernseh-Produzent, Musiker, Moderator und Künstler den Namen Andreas Klamm-Sabaot. Dafür gibt es ernste und wichtige Gründe. Ich wurde in eine multinationale, internationale Familie hineingeboren. Mein leiblicher Großvater mütterlicherseits, der Vater meiner leiblichen Mutter, war der Französische Offizier, Hedi Sabaot, der regulären Französischen Armee, welche Teil der Besatzung in Rheinland-Pfalz und Deutschland nach der bedingungslosen Kapitulation der Deutschen Wehrmacht vom 8. Mai 1945 war. Mein Großvater Hedi Sabaot war als Französischer Offizier mit seinem Freund Marbruck Brachim, ebenso Französischer Offizier, in der Stadt Kaiserslautern 1945 in Rheinland-Pfalz stationiert.

 

Kaum zu widerlegen: Für die abscheulichen Taten, die Kriegs-Verbrechen, schwerste Menschenrechts-Verletzungen und die Verbrechen im Holocaust durch die Nazi-Diktatur verursacht, kann man sich mit einer deutschen Staatsbürgerschaft nur zutiefst schämen. In meiner persönlichen besonderen Familien-Situation gilt zudem auch, dass ich mich ganz und gar NICHT dafür schäme, dass mein leiblicher Großvater, der französische Offizier Hedi Sabaot als Soldat und Französischer Offizier GEGEN Nazi-Deutschland wirkte und arbeitete und letztlich seinen Teil zur Befreiung Deutschlands von der Nazi-Diktatur beigetragen hat.

 

Mein Großvater väterlicherseits, Emil Klamm, war der Sozialdemokratie treu verbunden und musste mit 17 Jahren oder jünger an die Ostfront nach Russland. So war es nicht verwunderlich, dass mein Großvater väterlicherseits, Emil Klamm, insgesamt acht Jahre in russischer und in amerikanischer Kriegsgefangenschaft verbrachte. Er wollte von Krieg nie wieder etwas wissen. Er war durch den Krieg und die Kriegs-Gefangenschaft zutiefst traumatisiert.

 

Sind Menschen, die nach 1945 geboren wurden direkt verantwortlich für die Kriegs-Verbrechen in der Nazi-Diktatur?

 

Als Journalist, Autor, Musiker, Medien-Produzent und Gesundheits- und Krankenpfleger kann ich die Frage, formal-juristisch betrachtet, nicht rechtssicher beantworten, da ich kein Rechtsanwalt, kein Richter und kein Jurist bin. Biologisch, menschlich und moralisch betrachtet, können Menschen die im Jahr 1968 geboren sind wie ich oder Menschen die nach dem 8. Mai 1945 in Deutschland geboren wurden, im allgemeinen und menschlichen Verständnis betrachtet, nicht direkt verantwortlich für die Kriegs-Verbrechen befohlen von Adolf Hitler und weitere Offizieren der Nazi-Diktatur sein. Der Grund erscheint einleuchtend: Wer noch nicht vor dem 8. Mai 1945 lebte kann nicht direkt verantwortlich sein für Befehle, die zum Holocaust, zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit und zu Kriegsverbrechen führten.

 

Sind Menschen aus dem früheren West-Deutschland verantwortlich für die Verbrechen in der DDR?

 

In dieser Frage gilt auch, dass ich rein formal-juristisch, die Frage nicht rechtssicher beantworten kann. Zwischen Ost-Deutschland, bekannt auch als frühere DDR und West-Deutschland, früher bekannt als Bundesrepublik Deutschland gab es eine Mauer, die beide deutschen Staaten bis 1989 trennte. Die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen aus West-Deutschland auf die SED und das Polit-Büro in der DDR Einfluss nehmen konnten, ist äußerst gering. Menschlich, sozial und im Allgemeinen betrachtet, können Menschen, die im früheren westdeutschen Teil der Bundesrepublik Deutschland und in Deutschland geboren wurden, nicht direkt verantwortlich sein für Verbrechen die unter der SED, durch das MfS, Stasi und andere Institutionen der DDR, befohlen oder auch begangen wurden.

 

 

Komplexe Geschichte von SED-PDS, Linkspartei.PDS und DIE LINKE

 

Es ist sicher nicht bestreitbar, dass die Aufarbeitung der deutschen, deutsch-deutschen Geschichte sehr komplex und keineswegs einfach ist. Die SED-PDS hat bei den Menschen in der früheren DDR um Entschuldigung für schweres Leid und Unrecht gebeten.

 

Viele Menschen in der am 16. Juni 2007 gegründeten Partei DIE LINKE arbeiten seit vielen Jahren an der Aufarbeitung der Geschichte zur früheren DDR. Ausführliche Informationen zur Aufarbeitung der Geschichte zur DDR sind bei https://archiv2017.die-linke.de/partei/dokumente/programm-der-partei-die-linke/i-woher-wir-kommen-wer-wir-sind und bei https://archiv2017.die-linke.de/partei/geschichte/fragen-und-antworten-zur-auseinandersetzung-mit-der-geschichte/3-was-sagt-die-linke-zur-ddr zu finden.

 

Informationen zur Partei-Gründung von DIE LINKE, in der die Wahlalternative Arbeit und soziale Gerechtigkeit (WASG) und PDS (Partei des demokratischen Sozialismus) fusionierten und am 16. Juni 2007 neu DIE LINKE gegründet wurde, sind bei https://archiv2017.die-linke.de/partei/geschichte/auf-dem-weg-zur-neuen-linken-eine-chronologie zu finden.

 

In DIE LINKE: Auf dem Weg zur neuen Linken – eine Chronologie heißt es so wörtlich: 16. Juni 2007. Im Berliner Hotel “Estrel” wird die neue Partei DIE LINKE gegründet. Lothar Bisky und Oskar Lafontaine stellen sich als gleichberechtigte Vorsitzende der neuen Partei zur Wahl.“

 

Persönlich glaube ich, dass sich viele linke Demokraten bewusst sind, dass die Aufarbeitung der Ereignisse aus den Jahren 1949 bis 1990 in der früheren DDR komplex und emotional sehr belastet ist und viel Zeit beansprucht.

 

Die Geschichte von DIE LINKE ist Teil der deutschen und deutsch-deutschen Geschichte, einer ostdeutschen und einer westdeutschen Geschichte. Die Aufarbeitung der gesamtdeutschen Geschichte mit den Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen aus der Zeit der Nazi-Diktatur in den Jahren 1933 bis 1945 ist weitaus komplexer und umfangreicher und braucht wohl noch mehr Zeit für eine angemessene Aufarbeitung.

 

Um fair zu bleiben: Die Aufarbeitung der Verbrechen und Kriegsverbrechen aus der Vergangenheit Deutschlands ist selbstverständlich nicht nur eine Aufgabe linker Demokraten in der Partei DIE LINKE sondern betrifft alle Menschen in Deutschland und die Mitglieder aller weiteren Parteien.

 

Verantwortung für alle Menschen in Deutschland und Europa

 

Eine ganz persönliche Meinung. Obgleich ich in eine multinationale Familie hineingeboren wurde und mein Großvater Hedi Sabaot, ein Französischer Offizier der Französischen Armee, 1946 stationiert in Kaiserslautern war, so glaube ich, dass die Menschen die nach dem 8. Mai 1945 geboren wurden, sicher nicht direkt für die Kriegsverbrechen und Verbrechen in der Nazi-Diktatur verantwortlich gemacht werden können.

 

Wer die Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland kennt und Artikel 1 bis Artikel 19 des Grundgesetzes für die Bunderepublik Deutschland verinnerlicht hat, weiß, dass alle Menschen in Deutschland eine Verantwortung dafür tragen, dass sich ein Holocaust, Kriegsverbrechen und Verbrechen, wie diese von der Nazi-Diktatur von 1933 bis 1945 ausgegangen sind, sich NICHT wiederholen. Die Menschen in Deutschland und Europa tragen eine besondere Verantwortung dem Frieden in Deutschland, Europa und in der Welt und den Menschenrechten zu dienen und dies kann auch eine Chance für Frieden, in Deutschland, Europa und in der Welt sein.

 

Innerhalb der Partei DIE LINKE hat biologisch und demografisch bedingt, natürlich auch bereits auch ein Generationswechsel stattgefunden. In DIE LINKE, welche am 16. Juni 2007 neu gegründet wurde, sind oft auch junge Menschen aktiv, die zum Teil nach 1989 geboren wurden oder Menschen auch aus dem Westen von Deutschland, die sich für Frieden, Freiheit, Demokratie, gute Arbeit mit guter Bezahlung, soziale Gerechtigkeit, Solidarität, Digitalisierung, sozio-ökologisch, verantwortliches Handeln in Gegenwart und Zukunft sowie für eine Vielzahl weitere Themen engagieren. Mehr Informationen dazu sind auf den Themenseiten von DIE LINKE bei www.die-linke.de zu finden. Ausführliche Informationen für wichtige Anliegen für die ich mich engagiere sind in meiner Bewerbung und Vorstellung bei DIE LINKE in Rheinland-Pfalz bei https://www.dielinke-rhlp.de/partei/parteitag/lvv-land-952020/kandidierende-lvv-land/listenplatz-8-andreas-klamm zu finden. Jeden Mittwoch bis Freitag, 16.00 bis 21.00 Uhr biete ich auch eine Telefon-Sprechstunde und Telefonkonferenz mit offenen Themen-Abenden via Telefon 0621 5867 8054 an und stehe für die Beantwortung von Fragen, soweit mir möglich, zur Verfügung. Andreas Klamm

Holocaust-Gedenken: Entschieden gegen neue Hetze

Ludwigshafen am Rhein. 29. Januar 2019. (DIE LINKE). „Vor 75 Jahren befreite die Rote Armee das Vernichtungslager Auschwitz. Die menschenfeindliche NS-Ideologie war geprägt von der Ausgrenzung Andersdenkender. Heute kommt die völkische Hetze im neuen Gewand zurück. Es geht gegen Migrant*innen, speziell Flüchtlinge, gegen Linke, gegen die Demokratie, die Pressefreiheit und die freie Meinungsäußerung und auch wieder gegen Jüdinnen und Juden. Und der Hetze folgen Taten, wie der antisemitische Terroranschlag von Halle im vergangenen Jahr. Die gesamte Gesellschaft ist in der Pflicht, der Opfer der NS-Verbrechen zu gedenken und sich Hass und rechter Hetze entschieden entgegenzustellen. Wir müssen alles daran setzen, dass sich solche Verbrechen nie mehr wiederholen“, sagt Katrin Werner, Vorsitzende der LINKEN Rheinland-Pfalz. Melanie Wery-Sims, Vorsitzende der LAG Queer in der LINKEN Rheinland-Pfalz, ergänzt: „Jüdinnen und Juden, Sinti, Roma, Homosexuelle und viele andere wurden ausgegrenzt, verfolgt und schließlich ermordet. Fortschritte bei der Gleichberechtigung von Schwulen und Lesben, die in den Zwanzigerjahren erreicht wurden, wurden durch die Nazis zunichte gemacht. Der §175 wurde verschärft und blieb in dieser Form bis weit in die Nachkriegszeit in Kraft. Wir dürfen heute nicht bei einem ritualisierten Gedenken stehen bleiben. Wir müssen für Gleichheit und Solidarität eintreten. Antisemitismus, Rassismus und Homophobie dürfen keinen Platz in der Gesellschaft haben.“

Danke an die Feuerwehren und Rettungsdienste – Danke an die Retterinnen und Retter – Andreas Klamm (DIE LINKE)

Ludwigshafen am Rhein. 8. Mai 2019. “Danke an die Feuerwehren und Rettungsdienste. Danke an die Retterinnen und Retter.”, Andreas Klamm,  (DIE LINKE), Listenpatz 7, Kandidat für die Kommunalwahlen, das meint für den Kreistag. Die Kommunalwahlen und Europawahlen finden am 26. Mai 2019 statt.

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Für soziale Sicherheit, für soziale Gerechtigkeit, für sichere und ausreichende Renten und für sichere, finanzielle Versorgung

Ludwigshafen am Rhein. 8. Mai 2019.  “Für soziale Sicherheit, für soziale Gerechtigkeit für sichere und ausreichende Renten und für sichere, finanzielle Versorgung.”, Andreas Klamm, (DIE LINKE), Listenplatz 7, Kandidat, für die Kommunalwahlen im Rhein-Pfalz-Kreis. Die Kommunalwahlen und die Europawahlen finden am 26. Mai 2019 statt.

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Für Grundrechte, Menschenrechte, für sozialen Frieden auch vor Ort – Andrea Klamm (DIE LINKE)

Ludwigshafen am Rhein. 8. Mai 2019. “Für Grundrechte, Menschenrechte für sozialen Frieden auch vor Ort.”, Andreas Klamm, (DIE LINKE), Kandidat, Listenplatz 7, für die Kommunalwahlen (Kreistag) im Rhein-Pfalz-Kreis.

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Für eine Sozialquote und bezahlbare Mieten auch im Rhein-Pfalz-Kreis – Andreas Klamm (DIE LINKE)

Ludwigshafen am Rhein. 8. Mai 2019. “Für eine Sozialquote und bezahlbare Mieten auch im Rhein-Pfalz-Kreis. “, Andreas Klamm, (DIE LINKE), Kandidat, Listenplatz 7 für die Kommunalwahlen. Die Kommunal- und Europawahlen finden am 26. Mai 2019 statt.

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Ich engagiere mich seit vielen Jahren für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens – Andreas Klamm (DIE LINKE)

Ludwigshafen am Rhein. 8. Mai 2019. “Ich engagiere mich seit vielen Jahren für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommen.”, Andreas Klamm, (DIE LINKE), Kandidat, Listenplatz 7,  für die Kommunalwahlen im Rhein-Pfalz-Kreis. Die Wahlen finden am 26. Mai 2019 statt.

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Für soziale Sicherheit und für sichere Renten

Für soziale Sicherheit, für soziale Gerechtigkeit, für sichere Renten und für ausreichende, sichere, finanzielle Versorgung. Andreas Klamm, (DIE LINKE), Kandidat, Listenplatz 7, Rhein-Pfalz-Kreis. Die Kommunalwahlen finden am 26. Mai 2019 statt.

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Für Frieden, Dialog und Verständigung, Andreas Klamm (DIE LINKE)

Für Frieden, Dialog und Verständigung in Europa, mit Nationen und in der Region. Andreas Klamm, (DIE LINKE), Kandidat, Listenpatz 7, Rhein-Pfalz-Kreis. Die Kommunalwahlen finden am 26. Mai 2019 statt.

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Was trennt Menschen in Deutschland und was verbindet Menschen in Deutschland?

Was trennt Menschen in Deutschland und was verbindet Menschen in Deutschland?
 
Ich glaube, dass Menschen sich grundsätzlich nicht in eine rechte oder linke Ecke treiben lassen sollten. Das alte Spiel “Teile und herrsche”, ist vermutlich bekannt. Sollten wir nicht auch einmal prüfen, was alle oder zumindest viele Menschen in Deutschland verbindet und was wir brauchen, ungeachtet dessen ob man wählt oder zum Club der Nichtwähler zählt?
 
Was brauchen wir, ungeachtet dessen, wo und wie wir politisch stehen mögen?
 
1. Sauberes und ausreichend Wasser, 2. Gute und ausreichend, gesunde Nahrung, 2. Soziale Sicherheit, 3. Soziale Gerechtigkeit, 4. Sichere und ausreichend, hohe Löhne und Gehälter, 5. Sichere und ausreichend, hohe Renten, 6. Wohnungen – in Deutschland fehlen mehr als 20 Millionen Wohnungen und Sozial-Wohnungen, 7. Sichere, stabile und gute Versorgung mit Energie, 8. Gute und sichere Ärztliche Versorgung und gute und sichere Pflege, 9. Frieden (denn wie Deutschland in Schutt und Asche lag, kann man auf den Fotos der Geschichts-Bücher aus dem Jahr 1945 sehen), 10. Sicherheit – Kein Mensch in Deutschland sollte Angst haben müssen, 11. Meinungs- Presse- Infomations- Kommunikations-Freiheit, Freiheit von Wissenschaft, Kunst und Kultur, 12. Sichere, stabile Mobilität unter Berücksichtigung der ökologischen Verträglichkeit, 13. Schonenender, ökologisch ausreichend, wirksamer und ökonomisch, vertretbarer Energie-Versorgungs-Wandel, 14. Sichere, stabile Internet-Verbindungen in ganz Deutschland, ..,
 
und es gibt sehr viele weitere Themen, die Menschen in ganz Deutschland verbinden können. Ein Mensch alleine, kann diese Herausforderung nicht bewältigen. In Deutschland gibt es 82 Millionen Menschen oder etwas mehr. Je mehr Menschen sich für Demokratie, Frieden, Menschenrechte, Grundrechte und Soziales engagieren, desto besser. Andreas Klamm, Kandidat, Listen-Platz 7, DIE LINKE Rhein-Pfalz-Kreis – Ludwigshafen, für die Kreistags-Wahlen / Kommunalwahlen. Kreistags-Wahlen am 26. Mai 2019.
Fragen und Anregungen: E-Mail: sozial@radiotvinfo.org, Tel. 0621 5867 8054
Andreas Klamm sozialaktiv bei Facebook, Web Seite, http://www.facebook.com/andreas.klamm.sozialaktiv
Andreas Klamm, Journalist, Autor, Moderator, Kandidat DIE LINKE, Rhein-Pfalz-Kreis Ludwigshafen, https://andreasklamm.wordpress.com 
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Andreas Klamm Listen-Platz 7 DIE LINKE Rhein-Pfalz-Kreis Ludwigshafen

Andreas Klamm, ListenPlatz 7, DIE LINKE, Rhein-Pfalz-Kreis – Ludwigshafen

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Andreas Klamm, Kandidat für den Kreistag, Listen-Platz 7, DIE LINKE Rhein-Pfalz-Kreis – Ludwigshafen am Rhein, Tel. 0621 5867 8054, E-mail: sozial@radiotvinfo.org

Web Seite bei Facebook: http://www.facebook.com/andreas.klamm.sozialaktiv

Kreistags-Wahlen / Kommunal-Wahlen am 26. Mai 2019

Andreas Klamm Journalist

Andreas Klamm Journalist

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Andreas Klamm Journalist, Radio- Fernseh- Musik- und Medien-Produzent, http://www.andreas-klamm.de 

Da ich seit Februar 2019 für DIE LINKE Rhein-Pfalz-Kreis – Ludwigshafen auf #Listenplatz 7 für die Kreistags-Wahlen / Kommunal-Wahlen am 26. Mai 2019 für den Kreistag im Rhein-Pfalz-Kreis kandidiere, habe ich mir eine neue Info-Grafik gegönnt.

Andreas Klamm sozialaktiv, Facebook Web Seite, http://www.facebook.com/andreas.klamm.sozialaktiv

Info-Grafik, art work und Design von Andreas Klamm (Bilder aus 35 Jahren aus Radio- Fernseh- und Musik-Produktionen).

 

 

LINKE Ortsgruppe Neuhofen sucht Kandidaten und Menschen zum Mitmachen: Aktiv die sozial, gerechte und bessere Politik gestalten

„Man kann meckern über Politik oder versuchen eine sozial, gerechte, ökologisch, verantwortungsbewußte Politik selbst besser zu gestalten. DIE LINKE lädt ein zum Mitmachen. Die Ortsgruppe Neuhofen von DIE LINKE sucht Menschen, die mitgestalten und kandidieren wollen.

Bitte rufen Sie an: Tel. 06236 48 90 440, E-Mail: sozial@radiotvinfo.org“

Andreas Klamm, DIE LINKE, Rhein-Pfalz-Kreis, Listen-Platz 7, Kandidat für die Kreistagswahlen im Rhein-Pfalz-Kreis am 26. Mai 2019.

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Globaler Bürger von Geburt an: Andreas Klamm, Kandidat, Listen-Platz 7, DIE LINKE für die Kreistagswahlen am 26. Mai 2019

„Ja, ich gebe zu, der Name Klamm klingt ganz schrecklich „deutsch“. Gott sei DANK täuscht dies: Mein Großvater, Hedi Sabaot, war 1945, im Zweiten Weltkrieg Französischer Offizier
und half Deutschland von einem Nazi-Terror-Regime zu befreien.

Meine Großmutter, Marta Kolacz, wurde in Melbourne, Staatsbürgerin von Australien und mein Stief-Großvater, Joseph Kolacz, wurde in Polen geboren. Eine global vernetzte Welt und ich trage es in den Genen: Globaler Bürger von Geburt an.“

Andreas Klamm, DIE LINKE, Listen-Platz 7,Kandidat für die Kreistagswahlen im Rhein-Pfalz-Kreis am 26. Mai 2019. Tel. 0621 5867 8054, E-Mail: sozial@radiotvinfo.org

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Kandidatur im Rollstuhl für DIE LINKE Rhein-Pfalz-Kreis für die Kreistagswahlen als Zeichen für Inklusion, Teilhabe und gute Chancen für alle Menschen

„Seitdem ich seit 2014 in der Folge von mehreren Unfällen und orthopädischer Erkrankungen auf die Hilfe eines Rollstuhls angewiesen bin, erlebe ich nahezu täglich Ausgrenzung in allen Bereichen des Lebens.
Dabei kann ich noch kurze Strecken gehen. Mit meiner Kandidatur für DIE LINKE für den Kreistag im Rhein-Pfalz-Kreis versuche ich aktiv ein politisches Zeichen zu geben, gegen Ausgrenzung und für Inklusion, Teilhabe und gute Chancen auch für Menschen, die in der Mobilität eingeschränkt sind.“
 
Andreas Klamm, DIE LINKE Rhein-Pfalz-Kreis – Ludwigshafen, Listen-Platz 7, Kandidat für die Kreistagswahlen
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Andreas Klamm und eine Kandidatur für DIE LINKE Rhein-Pfalz-Kreis auf Listen-Platz 7

Andreas Klamm, DIE LINKE

#sozialaktiv #politischer Kandidat #Politiker #Politik #Soziales #Kreistagswahlen 2019 #Kommunalwahlen 2019

Andreas Klamm, geboren am 6. Februar 1968, in Ludwigshafen am Rhein, Rheinland-Pfalz, Deutschland, bekannt auch als Andreas Klamm Sabaot, ist seit Februar 2019 einer von 20 gewählten Kandidatinnen und Kandidaten für die Partei DIE LINKE Rhein-Pfalz-Kreis (Ludwigshafen am Rhein) für die Kreistagswahlen / Kommunalwahlen am 26. Mai 2019.

Am 26. Mai 2019 finden in Deutschland, der Bundesrepublik Deutschland und in Europa auch die Europawahlen statt.

Andreas Klamm ist Journalist, Autor, Verleger, Herausgeber, Moderator, Radio- Fernseh- Medien- und Musik-Produzent, Buch-Autor von 12 veröffentlichten Büchern und in den sekundären Zweit-Berufen auch staatlich, geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger und Rettungssanitäter.

In diesem Bereich und auch dieser Seiten, neben Blog-Beiträgen, Artikeln und Buch-Veröffentlichungen finden Sie einige, wenige Informationen zum politischen und sozialen Engagement von Andreas Klamm.

Andreas Klamm, Kandidat für DIE LINKE, Listen-Platz 7, Kreistagswahlen 2019 / Kommunalwahlen 2019 am 26. Mai 2019

Kontakt: Andreas Klamm, Schillerstr. 31, D 67141 Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen, Rhein-Pfalz-Kreis (Ludwigshafen am Rhein), Rheinland-Pfalz, Deutschland, Tel. 0621 5867 8054, Fax 06236 4890 449, E-Mail: sozial@radiotvinfo.org

Politische Kandidaten-Seite bei Facebook:

http://www.facebook.com/andreas.klamm.sozialaktiv

Andreas Klamm, Journalist, Autor, Schriftsteller, Radio, Fernseh- Musik- und Medien-Produzent

http://www.facebook.com/andreasklammjournalist

Andreas Klamm Sabaot Music (Productions), Keyboardist, Sänger, Textdichter, Musiker

http://www.facebook.com/andreasklammsabaotmusic

Andreas Klamm, Journalist, Autor, Moderator, Radio- Fernseh- und Medien- und Musik-Produzent, Profil-Seite bei Facebook

http://www.facebook.com/andreas.klamm

Andreas Klamm Sabaot Music bei reverbnation.com (Manchester, London, Groß Britannien und Ludwigshafen / Speyer, Deutschland)

http://www.reverbnation.com/andreasklammsabaot

Andreas Klamm, Journalist, Autor, Schriftsteller, Moderator, Radio- Fernseh- und Musik-Produzent, Web-Seite, international

http://www.andreas-klamm.de

Andreas Klamm, Journalist, Autor, Schriftsteller, Moderator, Radio- Fernseh- Medien- und Musik-Produzent, Blog bei WordPress

https://andreasklamm.wordpress.com 

 

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Andreas Klamm, politischer Kandidat, seit Februar 2019, für die Partei DIE LINKE Rhein-Pfalz-Kreis (Ludwigshafen), Listen-Platz 7, für die Kreistagswahlen / Kommunalwahlen im Rhein-Pfalz-Kreis (Rheinland-Pfalz). Foto: oterapro

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Andreas Klamm, politischer Kandidat, seit Februar 2019, für die Partei DIE LINKE Rhein-Pfalz-Kreis (Ludwigshafen), Listen-Platz 7, für die Kreistagswahlen / Kommunalwahlen im Rhein-Pfalz-Kreis (Rheinland-Pfalz). Foto: oterapro

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Andreas Klamm, politischer Kandidat, seit Februar 2019, für die Partei DIE LINKE Rhein-Pfalz-Kreis (Ludwigshafen), Listen-Platz 7, für die Kreistagswahlen / Kommunalwahlen im Rhein-Pfalz-Kreis (Rheinland-Pfalz). Foto: oterapro

Linker Besuch bei der Kanzlerin und ein Friedensplan

Linker Besuch bei der Kanzlerin und ein Friedensplan

Gründe für die Unterbringung in der Psychiatrie eines ehemaligen Medien-politischen Sprechers der Die Linke weiterhin unklar – Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel wurde nicht gefährdet

Von Andreas Klamm-Sabaot


Neurupin / Berlin. 28. Oktober 2010. Ein politischer Friedens-Aktivist und ehemaliger Medien-Politischer Sprecher der Partei Die Linke in Mecklenburg-Vorpommern besuchte zu Beginn der Woche zum zweiten Mal Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) auf deren Wochenend-Grundstück. Christian J. hat Angela Merkel einen Brief und einen Friedensplan für den Nahen Osten übergeben und nach der außergewöhnlichen Visite das Privatanwesen der Regierungschefin friedlich verlassen. Die Polizei beobachtete die Ereignisse und ließ es zu, dass der Mann friedlich ohne Zwischenfälle das Grundstück der Regierungschefin verlassen konnte.

Beim Landeskriminalamt (LKA) wurde der ehemalige Politiker (bis September 2009), der im Sommer 2009 noch für die Kommunal-Wahlen in Nordvorpommern auf Listen-Platz 11 kandidierte, zur Fahndung ausgeschrieben und im Anschluss an die Aktion für Frieden und Gerechtigkeit im Nahen Osten und in der Welt in eine Einrichtung der offenen Psychiatrie gebracht. Der ehemalige Medien-politische Sprecher wird nach Berichten mehrerer Zeitungen in der Einrichtung mit Medikamenten behandelt.

Die genauen Hintergründe für die Unterbringung in einer Einrichtung der offenen Psychiatrie eines ehemaligen Medien-politischen Sprechers der Partei Die Linke sind weiterhin nicht näher bekannt. Christian J., ein politischer Friedens-Aktivist, ehemaliges Mitglied im Landesvorstand der Partei Die Linke in Mecklenburg-Vorpommern und ehemalige Medien-politische Sprecher seiner Partei hatte insgesamt viermal versucht Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel einen Brief und einen Friedens-Plan für den Nahen Osten zu überreichen. Dies ist ihm zu Beginn der Woche gelungen.

Daraufhin wurde Christian J., der als wissenschaftlicher Bibliothekar in Stralsund und freier Journalist tätig war, von Beamten des Landeskriminalamtes (LKA) im Rahmen einer Fahndung festgenommen und in einer Einrichtung der offenen Psychiatrie untergebracht. Medien-Berichten zufolge, wird der politische Friedens-Aktivist mit Psychopharmaka behandelt, da er angeblich einen „verwirrten Eindruck“ gemacht habe. Deutschland ist der drittgrößte Waffen-Exporteur der Welt. Daher wird das Engagement des ehemaligen Linken-Politiker für Frieden in der Welt und im Nahen Osten als „ungewöhnlich“ wahrgenommen und beschrieben. Weshalb der ehemalige Medien-politische Sprecher der Partei Die Linke darauf hoffte, dass sich die deutsche Kanzlerin Dr. Angela Merkel für einen Friedensplan für den Nahen Osten interessieren könnte, ist zur Zeit nicht bekannt. Eine Umsetzung eines Friedensplanes im Nahen Osten könnte immerhin den wirtschaftlichen Interessen deutscher Waffen-Lobbyisten entgehen stehen. Bekanntlich lassen sich nachhaltige und effiziente Waffengeschäfte nur in Krisen- und Kriegs-Regionen mit Erfolg realisieren. Es ist kein Geheimnis, dass daher die Devise für internationale Waffengeschäfte in der logischen Schlussfolgerung lautet: Ja, keinen Frieden zulassen, weil sonst die Waffen-Industrie mit Umsatz-Einbußen rechnen müsste.

Mit der Überbringung eines Briefes und eines Friedensplanes für den Nahen Osten, der für die Krisen-erschütterte Region eine Zwei-Staaten-Regelung, mitunter als ein Teil des Konzepts vorsieht, hat sich der ehemalige Medien-politische Sprecher der Partei die Linke, Christian J., nach deutscher Rechtsprechung normalerweise keiner Straftat schuldig gemacht. Allerdings fand in den Berichten am Dienstag und Mittwoch einiger Boulevard Zeitungen eine „mediale Vorverurteilung“ des ehemaligen Politikers der Partei Die Linke, statt. In den Titeln einiger Boulevard Zeitungen wurde der langjährige aktive Friedensaktivist als so wörtlich „Irrer Stalker dargestellt, der mit der Übergabe der Briefe und des Friedensplanes Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel verfolgt habe“. Während das Schreiben und Überbringen von Briefen und Friedens-Plänen an eine deutsche Bundeskanzlerin normalerweise in Deutschland nicht unter Strafe steht, handelt es sich bei Stalking oder „Nachstellung“ um eine Straftat, die eine Verurteilung mit einer Gefängnisstrafe zwischen drei Monaten bis zu zehn Jahren in Deutschland zur Folge haben kann. Die sogenannte „Nachstellung“, geregelt im Paragraph 238 des Strafgesetzbuches, stellt in Deutschland seit dem Jahr 2007 ein Straftatbestand dar.

Wenn ein Politiker der Partei Die Linke eine Politikerin der CDU, in der konkreten Situation, die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, besucht und ihr Briefe überreicht, wurde dies bislang in Deutschland nicht als Straftat im öffentlichen Meinungs-Verständnis wahrgenommen. Kaum eine Redaktion würde einem solchem Ereignis normalerweise Aufmerksamkeit schenken. Doch die Schlagzeilen um einen angeblichen „irren Stalker, der die Bundeskanzlerin verfolgt“, haben sich innerhalb von Stunden wie ein Lauffeuer weltweit verbreitet. Über die politische Tätigkeit des ehemaligen Kommunal-Politikers der Partei Die Linke wurde unterdessen nicht oder nur sehr wenig berichtet. Der Mann war Medien-politischer Sprecher seiner Partei bis Herbst 2009 und ist seit Jahren als Friedens-politischer Aktivist öffentlich für sein friedfertiges Engagement bekannt. Dass die Kandidatur des ehemaligen Politikers für die Partei Die Linke den deutschen Staatssicherheits-Kräften entgangen sein könnte ist wenig wahrscheinlich. Bei den Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2009 handelte es sich um öffentlich und ordnungsgemäß angemeldete Wahlen und nicht um ein geheimes Event. Die Fotos und Informationen zur politischen, Medien- und Friedens-Politischen Tätigkeit des ehemaligen Politikers sind noch heute vielerorts im Internet und auch in Berichten von Tageszeitungen zu finden.

Vermutlich hätte eine Kurz-Recherche der Staatssicherheits-Kräfte und von Journalisten im Internet und in Tageszeitungen den Ermittlern aufschlussreiche und umfassende Erkenntnisse über das Engagement des Medien-politischen Sprechers schnell, unbürokratisch und unkompliziert liefern können.

Christian J. kandidierte bei den Kommunal-Wahlen im Jahr 2009 in Nordvorpommern auf Listen-Platz 11 für die Partei Die Linke. Er war Mitglied im Landesvorstand der Partei Die Linke und zudem Medien-politischer Sprecher seiner Partei. Seit dem Jugoslawien-Konflikt wirke Christian J. als politischer Friedens-Aktivist und sei zudem auch bei der internationalen Organisation Attac aktiv. Auf Anfrage der Redaktion der internationalen Nachrichtenagentur 3mnews.org bestätigte ein Sprecher des Landesverbandes der Partei Die Linke, am Mittwoch, dass Christian J., weiterhin Mitglied der Partei ist und seit „vielen Jahren friedlich voller Idealismus für den Frieden in dieser Welt erfüllt“ engagiert sei.

Christian J. setze sich seit mehreren Jahren vor allem für den Frieden zwischen den drei großen Welt-Religionen und für den Frieden im Nahen Osten „immer friedlich ein.“, ergänzte der Politiker der Partei Die Linke. “Das Eindringen in die Privatsphäre der Kanzlerin“, bewertete der Sprecher als „wenig geeignetes Mittel zur Überbringung von Friedensplänen“. Seine politische Karriere habe der politische Friedens-Aktivist als Mitglied der WASG intensiviert. Mit der Fusion der unterschiedlichen Strömungen und Parteien aus WASG und PDS im Jahr 2007 wurde Christian J. Mitglied der Partei Die Linke. Aus privaten Gründen und wegen „unterschiedlicher Auffassungen in der Führung des Wahlkampfes“ sei der ehemalige Linke-Politiker im Herbst 2009 von seinen Ämtern im Landesvorstand der Die Linke in Mecklenburg-Vorpommern zurückgetreten. Als Mitglied blieb Christian J. seiner Partei Die Linke weiterhin treu. Der Politiker der Die Linke, der das friedliche Engagement seines Partei-Genossen bestätigte, bezeichnete sich selbst als gläubigen Atheisten, der jedoch auch weiß, dass es für das Engagement des politischen Friedensaktivisten Christian J. auch Glaubensgründe gibt.

Der ehemalige Medien-politische Sprecher Christian J. ist öffentlich auch für das Bekenntnis seines christlichen Glaubens bekannt, der auch seine Verpflichtung für den Frieden in der Welt zu wirken, als bekennender Protestant sehe. Der Berliner Zeitung in einem Bericht in der Mittwochs-Ausgabe sagte Christian J. aus Mecklenburg: „Da auf mein Klingeln an der Tür niemand geöffnet hat, bin ich in den Garten gegangen, wo ich die Kanzlerin antraf, die gerade ein Telefonat führte. Ich habe ihr einen Brief übergeben und bin dann wieder gegangen.“ Es ist dem Mann zweimal gelungen, auf das Wochenendgrundstück von Bundeskanzlerin Merkel in der brandenburgischen Uckermark zu gelangen. Bei einem Versuch die Kanzlerin persönlich in Berlin zu sprechen, wurde der ehemalige Medien-politische Sprecher der Die Linke von der Polizei in Berlin abgewiesen. Nach seiner Visite bei der Bundeskanzlerin auf deren Wochenend-Domizil habe ihn die Polizei beobachtet und ihn nicht aufgehalten, das Anwesen der Kanzlerin zu verlassen. Er habe die Kanzlerin ein zweites Mal besucht, nachdem diese auf seinen Brief nicht geantwortet habe.

Der politische Friedensaktivist der Die Linke habe noch vor seinem Besuch, am Dienstag vor einer Woche mehrere Bundestagsabgeordnete, darunter auch Ruprecht Polenz (CDU), den Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses, in Kenntnis gesetzt, dass er plane Angela Merkel ein zweites Mal persönlich zu besuchen. Die Neuruppiner Oberstaatsanwältin Lolita Lodenkämper bestätigte unterdessen am Mittwoch, dass gegen den ehemaligen Medien-politischen Sprecher der Die Linke Mecklenburg-Vorpommern nicht ermittelt werde. Den Vorwurf „ein Stalker zu sein“, hat der politische Friedens-Aktivist als falsch und nicht zutreffend zurückgewiesen. Nicht bekannt ist derzeit, für welchen Zeitraum sich der ehemalige Medien-politische Sprecher in der Psychiatrie aufgrund seines Friedens-politischen Engagements „behandeln lassen muss“ – als gläubiger und bekennender Mensch des christlichen Glaubens bleibt ihm die Hoffnung auf die Erfüllung der Zusagen im Psalm 85, Verse 9 bis 13: “Doch ist ja seine Hilfe nahe denen, die ihn fürchten, daß in unserm Lande Ehre wohne; daß Güte und Treue einander begegnen, Gerechtigkeit und Friede sich küssen; daß Treue auf der Erde wachse und Gerechtigkeit vom Himmel schaue; daß uns auch der HERR Gutes tue und unser Land sein Gewächs gebe; daß Gerechtigkeit weiter vor ihm bleibe und im Schwange gehe.“

Juristisch betrachtet gilt zunächst die Unschulds-Vermutung für den ehemaligen Die Linke-Politiker Christian J. aus Mecklenburg auf der Grundlage internationaler und nationaler Rechte, auch nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Im Artikel 11 wird garantiert

1. Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.

2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

Die Chance auf ein faires, ordentliches und öffentliches Gerichts-Verfahren wurde dem Frieden-Aktivisten allerdings bereits durch die „mediale Vorverurteilung als angeblich irrer Stalker“ in Deutschland genommen.

Der Mann ist zwar kein Mitglied der CDU, weil er immer noch Mitglied der Partei Die Linke ist, doch nach internationalem Recht, dürfen sich auch Mitglieder der Partei Die Linke oder weiterer Parteien in Deutschland in Politik und für Frieden engagieren. Im Artikel 21 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird garantiert:

1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

Ein Mitgliedschaft in einer Partei zur Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes ist für die Menschen eines Landes nicht zwingend erforderlich, garantiert die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Die komplette Fassung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist bei www.libertyandpeacenow.org/menschenrechte.htm im Internet zu lesen.