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Fluchtursachen: Menschen im Kreis sind kein Problem

Der Anspruch für Hilfe, Würde und Menschenrechte gilt für alle Menschen ohne Ausnahmen

Ludwigshafen. 22. Februar 2021 . (mid). In der Zeitung „Alternativer Kreiskurier“, Ausgabe 2 im Januar 2021 berichtet die AfD zum Wahlkampf auf Seite 7 über geflüchtete Menschen und titelt den Beitrag mit „Der verlorene Haufen“. In dem Beitrag werden geflüchtete Menschen in einem herabwürdigendem Bild und in diskriminierender Weise als Problem „gezeichnet“.

Günther Kopp (li.) und Andreas Klamm (re), beide DIE LINKE, in einer gemeinsamen Erklärung: Nicht Menschen im Kreis sind ein Problem, sondern vielseitige Ursachen und Gründe, die Menschen zu einer Flucht treiben. Foto: mid.

Zum Artikel der AfD in deren Kreiszeitung erklären Günther Kopp, DIE LINKE, Mitglied des Kreistags des Rhein-Pfalz-Kreis und Andreas Klamm, DIE LINKE, Landtagskandidat für die Landesliste und für den Wahlkreis 38 Mutterstadt: „Im Wahlkampf macht die AfD geflüchtete Menschen und deren Grundrechte sowie Menschenrechte auf Asyl zum Problem, statt Hilfe, Würde und Menschenrechte auch für geflüchtete Menschen zu schützen. Menschen ungeachtet ihrer Herkunft, die Schutz, Liebe, Shelter und Hilfe in Deutschland, im Rheinland-Pfalz und auch im Rhein-Pfalz-Kreis suchen sind in einer weltoffenen und global vernetzten Gesellschaft in Deutschland kein Problem. Geflüchtete Menschen sind kein Problem, kein „verlorener Haufen“, sondern Menschen, wie wir alle, mit dem Anspruch auf Würde und alle erforderlichen Hilfen, der für alle Menschen gilt. Alle Menschen, ungeachtet ihrer Herkunft sollten gemeinsam mit gleichen Rechten und Pflichten ausgestattet sein, wie Menschen, die das Glück hatten in Deutschland geboren zu werden. Die zum Teil subtile und auch offene, politische Stimmungsmache gegen geflüchtete Menschen ist bedauerlich und bezeichnend für den traurigen Zustand einer Partei, die sich die Verteidigung der Grundrechte und universell, allgemein, gültigen Menschenrechte wahrlich nicht auf ihre Fahnen schreiben kann. Das negative Bild von Flüchtlingen wie diese möglicherweise von einigen Mitgliedern innerhalb der AfD wahrgenommen werden, entspricht nicht der repräsentativen, bunten, vielseitigen und offenen Meinung und Wahrnehmungen der weltoffenen, herzlichen etwas mehr als vier Millionen Menschen im Rhein-Pfalz-Kreis und in Rheinland-Pfalz.

Die Menschen im Rhein-Pfalz-Kreis und in Rheinland-Pfalz können gemeinsam mehr und viele der engagierten und weltoffenen Menschen sind für eine weitergehende, größere Anzahl und Aufnahme von geflüchteten Asyl-Suchenden Menschen bereit. Am Wirtschaftsstandort Ludwigshafen haben wir in der Chemie-Branche einen Global Player direkt vor der Haustür. Ohne das Engagement von Menschen, unterschiedlichster Herkunft aus aller Welt, hätte der Global Player, der Chemie-Konzern und auch Ludwigshafen am Rhein als Stadt nicht die Erfolge, über die man sich weit über die Stadtgrenzen von Ludwigshafen hinaus erfreuen kann.

Bei näherer Betrachtung der demographischen Entwicklungskurve der Bundesrepublik Deutschland können wir alle froh und dankbar sein, wenn sich mehr Menschen für eine Einwanderung und Zuwanderung nach Rheinland-Pfalz und nach Deutschland entscheiden.

Integration ist ein hoch komplexer Lernprozess der im Idealfall von allen Seiten ausgehen sollte, nicht etwa nur von geflüchteten Menschen, die Träume und Hoffnung für eine gute Zukunft in Deutschland in das Land bringen. Bei schwer traumatisierten, geflüchteten Menschen, die im Bespiel vor Krieg, Terror und Gewalt, auch ausgelöst durch deutsche Waffen-Exporte nach Deutschland flüchten, sollten wir bedenken, dass Integration mehr Geduld und Zeit in Anspruch nimmt, als dies von Behörden gewünscht sein mag. In extremen Lebenssituationen braucht Integration auch mehr Zeit und Geduld, weit über das normale, festgelegte Zeitfenster hinausgehend. Zur Therapie und Behandlung hoch komplexer, multipler Posttraumatischer Belastungsstörungen (PTDS) sind spezialisierte Trauma-Therapeuten erforderlich, von denen es leider in Rheinland-Pfalz viel zu wenige Fachkräfte gibt. Der Ansatz für gute Lösungen wäre hier Anreize und Optionen zu schaffen, damit mehr spezialisierte Trauma-Therapeuten in Rheinland-Pfalz direkt vor Ort ausgebildet werden und in Rheinland-Pfalz auf Dauer ansässig werden können.

Will die AfD in Europa Mauern um Rheinland-Pfalz bauen?

In ihrem Beitrag kritisiert die AfD die Politik „offener Grenzen“ der Regierung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), welche auch den Rhein-Pfalz-Kreis belaste. Mehr als neun Millionen Euro müssten im Kreis im Asyl-Bereich aufgewendet werden, die von Bund, Land, Gemeinden und Kreis zu zahlen seien. In den Ausschuss-Sitzungen werde offen über ein Scheitern von Integrationsmaßnahmen und über eine nicht durchführbare Ausreise gesprochen.

Der Autor der AfD schreibt in seinem Beitrag, dass auch Menschen in den Rhein-Pfalz-Kreis kämen, die dazu „keine Berechtigung haben, weder als Kriegsflüchtlinge, Verfolgte, noch durch Binnenzuwanderung aus EU-Mitgliedsstaaten.“

Statt Fluchtursachen, wie schwerste Formen von Armut, die Folgen der deutschen Kolonialisierung, die Ausbeutung von Menschen in Afrika und Waffenexporte, Krieg, Terror und Gewalt als einige der Probleme und auslösende Ursachen für eine Flucht nach Deutschland zu beleuchten, wird nicht die Vielzahl für eine Flucht auslösende Ursachen als Problem dargestellt und beschrieben, sondern man macht geflüchtete Menschen zum Problem. Das kann auch als Verachtung von Menschen und der Würde von Menschen wahrgenommen werden. Jene Menschen die in den Rhein-Pfalz-Kreis aus einer ganzen Vielzahl von möglichen Gründen kommen und die auf Gastfreundschaft, Grundrechte, Menschenrechte, Schutz, Schelter und Hilfe im Rhein-Pfalz-Kreis und in Rheinland-Pfalz hoffen.

Das Integrationskonzept der Kreisverwaltung richte sich an knapp eintausend Menschen, bei denen die „gut gemeinten“ Maßnahmen für eine Integration oder Maßnahmen zum Zwang zur Ausreise keinen Erfolg hätten. Nach Darstellung des Autors der AfD Zeitung sei die Integration gescheitert und die Menschen können nach geltenden Gesetzen nicht mehr zur „Ausreise gebracht werden“.

Der Beitrag in der AfD Kreiszeitung macht deutlich, wie extrem weit die Partei vom Ideal-Bild universell gültiger Allgemeiner Menschenrechte entfernt ist. Statt Probleme zu lösen, will man sich der Menschen entledigen und diese zur Ausreise drängen. Richtig wäre es, die Probleme und mögliche Fluchtursachen zu reduzieren, soweit möglich und Menschen die Würde und alle erforderlichen Hilfen zuzugestehen, auf die alle Menschen ungeachtet ihrer Herkunft einen gesetzlichen Anspruch haben.

Im Artikel 13 (Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit), der Allgemeinen Menschenrechte wird nicht nur ein Recht auf Asyl beschrieben, sondern: „Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.

Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.“

Im Artikel 14, Ayslrecht, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird beschrieben: „Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.“

Integration geht weit über das Asylrecht hinaus. Ob eine Integration tatsächlich als „gescheitert betrachtet werden muss“, kann heute noch nicht abschließend beurteilt werden. Integration in ein multidimensionaler, komplexer Vorgang, der weder einseitig noch einfältig stattfinden sollte.

Die Regeln des Asylrechts im Artikel 16a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sind eindeutig:

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.

(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.

(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.“

Die national, neo-liberalen Tendenzen in Teilen des Rhein-Pfalz-Kreises und zum Teil im Landtag von Rheinland-Pfalz, die perspektivisch Menschen als „Problem betrachten oder darstellen“, statt die wahren Fluchtursachen sollten für uns alle Mahnung und Ermutigung sein, uns mehr für DIE LINKE als Partei für Frieden, für Menschenrechte für soziale Gerechtigkeit zu engagieren. Das ist wichtig, damit die Interessen aller Menschen im Landtag von Rheinland-Pfalz, im Land Rheinland-Pfalz und selbstverständlich auch im Rhein-Pfalz-Kreis, die Grundrechte, die Menschenrechte und die Würde aller Menschen im Landtag, im Land Rheinland-Pfalz und in unserem Kreis geschützt, gefördert und gewahrt werden. Wir können und sollten dankbar sein, wenn Menschen im Rhein-Pfalz-Kreis und in Rheinland-Pfalz ihre Hoffnungen, Träume, Wünsche für Schutz, Hilfe, Wohlergehen und Glück mit ins Land tragen und mit uns auf eine gute, gemeinsame Zukunft hoffen, die die Würde aller Menschen ungeachtet der Herkunft oder weltanschaulicher Überzeugungen bewahrt.“

Landtagswahlen Rheinland-Pfalz: Petition für politisch Kandidierende, Wählerinnen und Wähler

Mainz / Ludwigshafen am Rhein. 6. Januar 2021. (mid). Am 6. Januar 2021 wurde morgens mittels Fax und E-Mail an den Landtag von Rheinland-Pfalz, an die EU-Menschenrechtskommissar, den Landesbehinderten-Beauftragten, den Intendanten des Südwestrundfunks, den Bundesbehinderten beauftragten gesendet.

Die Petition wurde auch bei Change veröffentlicht und kann dort auch gelesen, geteilt und mitgezeichnet werden.

Link zur öffentlichen Petition: https://www.change.org/p/landtag-rheinland-pfalz-landtagswahlen-besondere-hilfen-und-nachteilsausgleiche-f%C3%BCr-kandidierende-und-menschen

Kompletter Text der Petition:

An

Landtag Rheinland-Pfalz

Petitionen

Platz der Mainzer Republik 1

55116 Mainz

Tel.: 061312080

Fax:  061312082447

E-Mail: poststelle@landtag.rlp.de

Mrs Dunja Mijatović

Commissioner for Human Rights

EU Menschenrechts-Kommissarin

Council of Europe

Office of the Commissioner for Human Rights

67075 Strasbourg Cedex

FRANCE

Tel: +33 (0)3 88 41 34 21

Fax: +330390215053

Email: commissioner@coe.int

Email: stefano.montanari@coe.int

Beauftragter der Bundesregierung

für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße  53

10117 Berlin

E-Mail: info.gehoerlos@bmas.bund.de

E-Mail: PRESSE@behindertenbeauftragter.de  

Fax: 030221911017

Fax: 030185271871

Südwestrundfunk SWR

Intendant

Prof. Dr. Kai Gniffke

Südwestrundfunk

Anstalt des öffentlichen Rechts

Neckarstraße 230

70190 Stuttgart

Telefon: 0711 929 0

Fax: 071192911300

E-Mail: info@SWR.de

Herrn Matthias Rösch

Landesbeauftragter für Behinderte

Landesteilhabebeirat

Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz

Bauhofstr. 9

55116 Mainz

Tel.: 06131 16-2027

Fax: 06131 16-2452

E-Mail: poststelle@msagd.rlp.de

UN Campus

Platz der Vereinten Nationen 1

53113 Bonn, Deutschland

+49 (0)228 / 815 2773: Arne Molfenter (Büroleitung)

+49 (0)228 / 815 2776: Leonie Beck

+49 (0)228 / 815 2774: Isabel Hofstaetter (aktuell nicht erreichbar)

E-Mail: info@unric.org  

E-Mail: deutschland@unric.org  

E-Mail: visit@unric.org

Neuhofen, Ludwigshafen am Rhein,  6. Januar 2021

Petition und Eil-Petition: Genehmigung und Durchführung von Maßnahmen von Nachteilsausgleichen für Landtagskandidaten und Wähler für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021

Besondere Hilfen aufgrund der Corona Krise und Corona Verordnungen und Regeln für Kandidierende, Menschen, Wählerinnen und Wähler im Wahlkampf, politischen Meinungbildungs-Prozess und für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021

Her Excellency Honorable Mrs Dunja Mijatović!

Commissioner for Human Rights (EU Kommissarin für Menschenrechte)

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident Hendrik Hering!

Sehr geehrter Prof. Dr. Kai Gniffke, Intendant des Südwestrundfunks!

Sehr geehrter Herr Jürgen Dusel!

Sehr geehrter Herr Matthias Rösch!

Sehr geehrter Herr Arne Molfenter!

Sehr geehrte Damen und Herren!

Petition und Antrag

Der Landtag von Rheinland-Pfalz möge für alle Landtagskandidatinnen, Landtagskandidaten aller Parteien, für Einzelkandidatinnen und Einzelkandidaten, Wählerinnen und Wähler für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 schnellst möglichst und sofort die Genehmigung und Durchführung von Nachteilsausgleichen im Zusammenhang mit Corona und den Corona-Verordnungen und Restriktionen durch Verordnungen zur Eindämmung von Corona genehmigen, durchführen und in die Wege leiten.

Die Genehmigung von Nachteilsausgleichen und die Durchführung geeigneter Maßnahmen zum Ausgleich bestehender Nachteile in der Folge der Corona Krise, Corona Verordnungen und durch weitere Umstände soll helfen, damit eine faire, freie, demokratische und uneingeschränkte, politische, öffentliche und gesellschaftliche Willensbildung für alle Wählerinnen und Wähler trotz der neuen verschärften Corona-Regeln und Corona-Verordnungen vom 5. Januar 2021, wie Treffen von nur einem Menschen, der nicht dem eigenen Haushalt angehört und „Corona-Leine“, Beschränkung der Reise- und Bewegungs-Freiheit auf einen Radius von 15 Kilometern, Ausgangssperren, Kontakt-Sperren, möglich wird.

Die Gewährung und Genehmigung von Nachteilsausgleichen für die betroffenen Menschen, Kandidatinnen, Kandidaten, Wählerinnen und Wähler soll dazu beitragen, dass freie, uneingeschränkte, transparente und offene Landtagswahlen am 14. März 2021 trotz massiver und extrem Grundrechte- und Freiheits-einschränkender Maßnahmen garantiert, gewährleistet und möglich werden.

Der Südwestrundfunk, SWR, der laut Medienstaatsvertrag zum Auftrag zur öffentlichen, politischen Meinungs- und Willensbildung verpflichtet ist, möge für alle Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten und für alle Wählerinnen und Wähler in Rheinland-Pfalz ein Online-Portal einrichten auf dem sich alle Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten mit

  1. Zwei Fotos der Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten
  2. Zwei Video-Präsentationen der Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten
  3. Drei bis vier DIN A4 Seiten an Text-Beiträgen biografisch und mit ihren politischen Engagements, Anliegen und Zielen vorstellen können.

Das Wahl-Online-Portal des Südwestrundfunks (SWR) zur Nothilfe-Leistung für die freie, uneingeschränkte, politische Willensbildung aller Wählerinnen und Wähler in Rheinland-Pfalz für die Landtagswahlen am 14. März 2021, nach der Deklaration der „Pandemie von nationaler Tragweite“ durch den Deutschen Bundestag und stellenweise sogar der Ausrufung des Katastrophenfalls wegen Corona unter anderem in Bayern, im Beispiel durch die dortige Landesregierung von Bayern, kann und sollte von bekannten regionalen Tageszeitungen wie DIE RHEINPFALZ, Rhein-Zeitung und andere bekannte Tageszeitungen und Medien in Rheinland-Pfalz unterstützt werden.

Rundfunk-Sender und Radio-Stationen, wie SWR, SWR Radio Ludwighafen, Kurpfalzradio des SWR, Regional-Radios des SWR, Radio RPR, Antenne Pfalz und andere bekannte Radio-Sender sollten im Rahmen der Nothilfe das einzurichtende Wahl-Online-Portal des Südwestrundfunks (SWR) zur Durchführung und Realisierungen ausgleichender, kompensierender Nachteilsausgleiche für Landtagskandidatinnen, Landtagskandidaten aller Parteien oder parteilos und aller Wählerinnen und Wähler ebenso vor den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 unterstützen.

Die einzurichtenden und durchzuführenden Maßnahmen zur Schaffung von Nachteils-Ausgleichen sollen nicht nur gesunden und nicht behinderten Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten, sondern auch chronisch kranken, behinderten und schwerbehinderten Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten, behinderten und schwerbehinderten Wählerinnen und Wählern helfen, Barrierefreiheit, Inklusion, Teilhabe, politische Teilhabe für und bei den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 zu gewährleisten und zu ermöglichen und helfend beitragend, Diskriminierung, Benachteiligung, Schlechterstellung und Nachteile bedingt durch Corona und Verordnungen zu Corona zu vermeiden.

Dies gilt auch für alle Menschen und Patienten, die Hochrisikogruppen aufgrund des fortgeschrittenen Alters oder aufgrund bestehender Vorerkrankungen angehören.

Begründung

Als staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Journalist, Autor, Musik- und Medien-Produzent kandidiere ich erstmals als Landtagskandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 für die Partei DIE LINKE und DIE LINKE in Rheinland-Pfalz.

Ich wurde am 6. Februar 1968 frei von Behinderung, Schwerbehinderung und frei von Krankheiten in Ludwigshafen am Rhein geboren. In der Folge mehrerer schwerer Erkrankungen (Kanülen-Stichverletzung in der Pflege, Hepatitis C Infektion, Asthma bronchiale, rheumatoide Erkrankungsformen) und mehrerer Unfälle bin ich seit dem Jahr 2014 auf die Hilfe eines Rollstuhls und einer Assistenz- und Begleithündin, einer Labrador-Hündin, angewiesen und leider schwer und außergewöhnlich gehbehindert und schwerbehindert, GdB (Grad der Behinderung) 60 mit Schwerbehindertenausweis. Kleine Strecken kann ich noch mit Gehstöcken laufen.

Während der SWR und die Tageszeitung DIE RHEINPFALZ über viele und zum Teil alle Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten von SPD, CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, AfD, Freie Wähler (FWG), zum Teil auch von DIE LINKE und weitere Parteien berichtet haben mit Foto und Fernseh-Beiträgen, wurde im SWR und in der Tageszeitung DIE RHEINPFALZ trotz Aussendung von weit mehr als 70 Pressemitteilungen meinerseits, über meine Kandidatur als Landtagskandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz für die Landesliste für DIE LINKE und als gewählter Direktkandidat für Wahlkreis 38 Mutterstadt NICHT berichtet.

Zum Wahlkreis 38 zählen unter anderem Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf, Limburgerhof, Neuhofen, Altrip, Otterstadt und Rheinauen im Rhein-Pfalz-Kreis (früher bekannt als Landkreis Ludwigshafen) in der direkten Nachbarschaft der Stadt Ludwigshafen am Rhein.

Bereits diese Form der Benachteiligung, umgangssprachlich in der Vorderpfalz auch als „Totschweigen“, „Unterdrückung von Information, Kommunikation“ bezeichnet, bedeutet entgegen der U.N. Behindertenrechtskonvention, die seit dem 21. Dezember 2008 ein Bundesgesetz in der gesamten Bundesrepublik Deutschland ist und damit selbstverständlich auch in Rheinland-Pfalz gültig ist, eine erhebliche Diskriminierung, Ausgrenzung, Benachteiligung, Schlechterstellung gegenüber anderen, weiteren, gesunden und NICHT behinderten Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten. Diskriminierung, Benachteiligung, Schlechterstellung von behinderten und schwerbehinderten Menschen, dazu zählen auch behinderte und schwerbehinderte Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten ist aufgrund einer Vielzahl von mehreren Gesetzen in Rheinland-Pfalz, in Deutschland und in der Bundesrepublik Deutschland NICHT zulässig.

Warum wird in Rheinland-Pfalz über gesunde und nichtbehinderte Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten berichtet und NICHT auch gleichberechtigt über chronisch kranke, behinderte und schwerbehinderte Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten im Rollstuhl berichtet mit keinem einzigen Wort?

Mit der Nichtinformationen zu behinderten und schwerbehinderten Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten werden nicht nur behinderte und schwerbehinderte Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten in Rheinland-Pfalz sondern auch behinderte Wählerinnen und Wähler erheblich benachteiligt, da diese NICHT erfahren können, dass es mögliche Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten gibt, die die berechtigten Interessen von behinderten und schwerbehinderten Menschen, wenn auch im Rollstuhl, künftig im neu zu wählenden Landtag von Rheinland-Pfalz ab 14. März 2021 wirksam vertreten, repräsentieren wollen und zumindest auch eine öffentliche und hörbare Stimme in Medien, Landtag, Poltik und Gesellschaft, schenken wollen und wahrnehmbar machen wollen.

Eine Diskriminierung, Benachteiligung und Schlechterstellung von behinderten und schwerbehinderten Menschen, politischen Kandidatinnen und Kandidaten, Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten ist auf der Grundlage der U.N. Behindertenrechtskonvention, die seit dem 21. Dezember 2008 ein gültiges Bundesgesetz ist, NICHT zulässig. Vergleiche hierzu bitte die komplette U.N. Behindertenrechtskonvention in den Anlagen.

Etwa sechs Wochen vor den Landtagwahlen in Rheinland-Pfalz informieren alle Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten mittels Plakaten, sonstigen Werbeträgern und mittels Flyern (Flugblättern) zu den Parteien, Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten. Durch die neuen Corona-Verordnungen aus dem Jahr 2020 und vom 5. Januar 2021 mit den Regeln unter anderem, dass nur ein Treffen eines Menschen aus einem fremden Haushalt erlaubt sein soll und die Wohnung nur noch im Umkreis von 15 Kilometer verlassen werden darf, sofern die Inzidenzzahlen bei 200 liegen, ist eine faire, freie, offene und frei zugängliche, umfassende Information der Wählerinnen und Wähler und damit auch die freie, faire, offene und uneingeschränkte Willensbildung aller Menschen, Wählerinnen und Wähler im Land Rheinland-Pfalz NICHT mehr gewährleistet.

Dies betrifft vor allem auch Menschen, die den Hochrisikogruppen für Corona Infektionen zugerechnet werden müssen, da diese das Haus zum Eigen- und Selbstschutz NICHT mehr verlassen können und daher keine Plakate der Parteien, Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten sehen und wahrnehmen können. Damit gehen wichtige Informationen zur freien, uneingeschränkten, politischen Willens- und Meinungsbildung verloren.

Ob die Parteien, Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten mit den neuen Bedingungen und Verordnungen zu Corona aus dem Jahr 2020 und den neuen Verordnungen seit dem 5. Januar 2021, in der Lage sein werden, Flyer (Flugblätter) zu verteilen, um zur Landtagswahl zu informieren, darf in Frage gestellt werden.

Die Parteien, ihre Mitglieder, die Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten müssten sich oder beauftragte Werbe-Prospekt-Verteilerinnen und Verteiler zwecks Information für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz erheblich selbst in Gefahr bringen. Dies ist normalerweise nicht zu verantworten und auch nicht hinnehmbar.

Daher ist die Schaffung eines Online-Wahl-Portals für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz seitens des Südwestrundfunks (SWR) nicht nur eine berechtigte und sinnvolle Forderung, sondern eine einfache und wirkungsvolle Maßnahme, um möglichst alle der rund vier Millionen Menschen zu schützen.

Die Maßnahme ist DANK guter Ausstattung mit Technik, Personal und finanziellen GEZ-Mitteln vom Südwestrundfunk (SWR) schnell, kurzfristig und zeitnah umsetzbar.

Es bleibt ausreichend Zeit für alle Wählerinnen und Wähler in Rheinland-Pfalz bleibt sich an zentraler Stelle im Online-Landtagswahl-Portal des SWR zu allen Landtagskandidatinnen, Landtagskandidaten und allen Parteien, uneingeschränkt, fair, frei und offen trotz restriktiver und repressiver Maßnahmen durch Corona-Verordnungen und Corona zu informieren.

Mit einer recht einfachen Hilfe-Maßnahme des SWR digital und online, können auch in der Corona Krise, faire, freie, transparente, offene und uneingeschränkte Informationen für die Landtagswahlen und Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 gewährleistet, ermöglicht sowie gesichert werden. Zudem wird die Chancengleichheit für alle Parteien, Landtagskandidatinnen und Landtagskandidaten und für alle Wählerinnen und Wähler unterstützt, gewährleistet und gefördert, auch für chronisch kranke, behinderte und schwerbehinderte Landtagskandidatinnen, Landtagskandidaten, Wählerinnen und Wählern und Menschen.

Im Vergleich zu den Landtagswahlen vom 13. März 2016 sind alle Landtagskandidatinnen, Landtagskandidaten, alle Parteien, alle Wählerinnen und Wähler im Wahl-Jahr 2021 durch die Corona Krise und Verordnungen zu Corona bereits benachteiligt und schlechter gestellt.

Im Vergleich zu den Landtagswahlen vom 13. März 2016 sind alle chronisch kranke, behinderte, schwerbehinderte Landtagskandidatinnen, Landtagskandidaten, Menschen, Parteien, Wählerinnen und Wähler und Menschen die den Hochrisikogruppen für Corona angehören, benachteiligt, zum Teil ausgegrenzt und schlechter gestellt. In Rheinland-Pfalz leben rund vier Millionen Menschen.

Daher wird um freundliche Genehmigung der Durchführung, Schaffung und Maßnahmen zu Nachteilsausgleichen und Ausgleich bestehender Nachteile für alle nichtbehinderten, gesunde, behinderte, schwerbehinderte, chronisch kranke Landtagskandidatinnen, Landtagskandidaten, Menschen, die den Hochrisikogruppen angehören, Wählerinnen und Wählern und Parteien gebeten.

Gesetzes-Grundlagen im Auszug

Artikel 3, Grundgesetz

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Landesverfassung für Rheinland-Pfalz

Artikel 10 [Zensurverbot]

(1) Jedermann hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und

Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein

zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Niemand darf

ihn deshalb benachteiligen. Die Pressefreiheit und die Freiheit der

Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.

Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der

allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze

der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Artikel 11 [Petitionsrecht]

Jedermann hat das Recht, sich mit Eingaben an die Behörden oder

an die Volksvertretung zu wenden.

2. Gleichheitsrechte

Artikel 17 [Gleichheit vor dem Gesetz, Gleichberechtigung]

(1) Alle sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Willkürliche Begünstigung oder Benachteiligung von Einzelpersonen oder Personengruppen sind den Organen der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung untersagt.

(3) Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat ergreift

Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Staat

und Gesellschaft, insbesondere im Beruf, in Bildung und Ausbildung, in der Familie sowie im Bereich der sozialen Sicherung. Zum

Ausgleich bestehender Ungleichheiten sind Maßnahmen, die der

Gleichstellung dienen, zulässig.

(4) Der Staat achtet ethnische und sprachliche Minderheiten.

Artikel 19 [Zulassung zu öffentlichen Ämtern]

Alle Deutschen, ohne Unterschied der Rasse, des Religionsbekenntnisses, der Parteizugehörigkeit oder des Geschlechtes, sind

nach Maßgabe der Gesetze und entsprechend ihrer Befähigung

und ihrer Leistungen zu den öffentlichen Ämtern zugelassen,

sofern sie die Gewähr dafür bieten, ihr Amt nach den Vorschriften

und im Geiste der Verfassung zu führen.

Artikel 22 [Nothilfepflicht]

Jedermann ist bei Unglücksfällen und besonderen Notständen

nach Maßgabe der Gesetze zur Leistung von Nothilfe verpflichtet.

Artikel 76 [Wahlgrundsätze]

(1) Wahlen und Volksentscheide auf Grund dieser Verfassung sind

allgemein, gleich, unmittelbar, geheim und frei.

(2) Zur Teilnahme berechtigt sind alle Staatsbürger, die das 18.

Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

(3) Die Teilnahmeberechtigung kann von einer bestimmten Dauer

des Aufenthalts im Lande und, wenn der Staatsbürger mehrere

Wohnungen innehat, auch davon abhängig gemacht werden, dass

seine Hauptwohnung im Lande liegt.

(4) Das Nähere regelt das Gesetz.

Rundfunkstaatsvertrag (RStV) II. Abschnitt: Vorschriften für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

§ 11 Auftrag

(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.

Medienstaatsvertrag – Auszüge –

§ 3

Allgemeine Grundsätze

Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF, das

Deutschlandradio und alle Veranstalter bundesweit ausgerichteter privater

Rundfunkprogramme haben in ihren Angeboten die Würde des Menschen zu achten

und zu schützen; die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu

achten. Die Angebote sollen dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und

körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinungen anderer zu stärken.

Weitergehende landesrechtliche Anforderungen an die Gestaltung der Angebote

sowie § 51 bleiben unberührt.

§ 7

Barrierefreiheit

(1) Die Veranstalter nach § 3 Satz 1 sollen über ihr bereits bestehendes Engagement

hinaus im Rahmen der technischen und ihrer finanziellen Möglichkeiten barrierefreie

Angebote aufnehmen und den Umfang solcher Angebote stetig und schrittweise

ausweiten.

(2) Die Veranstalter bundesweit ausgerichteter privater Fernsehprogramme erstatten

der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt, die in der ARD

zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF sowie das

Deutschlandradio ihren jeweiligen Aufsichtsgremien mindestens alle drei Jahre Bericht

über die getroffenen Maßnahmen nach Absatz 1. Die Berichte werden anschließend

der Europäischen Kommission übermittelt.

§ 21

Barrierefreiheit

Anbieter von Telemedien sollen im Rahmen der technischen und ihrer finanziellen

Möglichkeiten den barrierefreien Zugang zu Fernsehprogrammen und

fernsehähnlichen Telemedien unterstützen.

III. Abschnitt

Besondere Bestimmungen

für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

§ 26

Auftrag

(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und

Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller

und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen

und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen

Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das

internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen

Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die

europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und

Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und

Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch

Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.

(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags

die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die

Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.

(3) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten arbeiten zur Erfüllung ihres Auftrages

zusammen; die Zusammenarbeit regeln sie in öffentlich-rechtlichen Verträgen.

(4) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind mit der Erbringung von

Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse im Sinne des Artikels

106 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auch betraut,

soweit sie zur Erfüllung ihres Auftrags gemäß Absatz 1 bei der Herstellung und

Verbreitung von Angeboten im Sinne des § 27 zusammenarbeiten. Die Betrauung gilt

insbesondere für die Bereiche Produktion, Produktionsstandards,

– 30 –

Programmrechteerwerb, Programmaustausch, Verbreitung und Weiterverbreitung von

Angeboten, Beschaffungswesen, Sendernetzbetrieb, informationstechnische und

sonstige Infrastrukturen, Vereinheitlichung von Geschäftsprozessen, Beitragsservice

und allgemeine Verwaltung. Von der Betrauung nicht umfasst sind kommerzielle

Tätigkeiten nach § 40 Abs. 1 Satz 2.

§ 27

Angebote

(1) Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind Rundfunkprogramme

(Hörfunk- und Fernsehprogramme) und Telemedienangebote nach Maßgabe dieses

Staatsvertrages und der jeweiligen landesrechtlichen Regelungen. Der öffentlichrechtliche Rundfunk kann programmbegleitend Druckwerke mit programmbezogenem

Inhalt anbieten.

(2) Rundfunkprogramme, die über unterschiedliche Übertragungswege zeitgleich

verbreitet werden, gelten zahlenmäßig als ein Angebot

U.N. Behindertenrechtskonvention, seit 21. Dezember 2008 ein Bundesgesetz in Deutschland, vergleiche Publikation im Bundesgesetzblatt

Artikel 29

Teilhabe am politischen und öffentlichen Leben

Die Vertragsstaaten garantieren Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen, und verpflichten sich,

a) sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können, sei es unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter oder Vertreterinnen, was auch das Recht und die Möglichkeit einschließt, zu wählen und gewählt zu werden; unter anderem

i) stellen sie sicher, dass die Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien geeignet, zugänglich und leicht zu verstehen und zu handhaben sind;

ii) schützen sie das Recht von Menschen mit Behinderungen, bei Wahlen und Volksabstimmungen in geheimer Abstimmung ohne Einschüchterung ihre Stimme abzugeben, bei Wahlen zu kandidieren, ein Amt wirksam innezuhaben und alle öffentlichen Aufgaben auf allen Ebenen staatlicher Tätigkeit wahrzunehmen, indem sie gegebenenfalls die Nutzung unterstützender und neuer Technologien erleichtern;

iii) garantieren sie die freie Willensäußerung von Menschen mit Behinderungen als Wähler und Wählerinnen und erlauben zu diesem Zweck im Bedarfsfall auf Wunsch, dass sie sich bei der Stimmabgabe durch eine Person ihrer Wahl unterstützen lassen;

b) aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können, und ihre Mitwirkung an den öffentlichen Angelegenheiten zu begünstigen, unter anderem

i) die Mitarbeit in nichtstaatlichen Organisationen und Vereinigungen, die sich mit dem öffentlichen und politischen Leben ihres Landes befassen, und an den Tätigkeiten und der Verwaltung politischer Parteien;

ii) die Bildung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen, die sie auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene vertreten, und den Beitritt zu solchen Organisationen.

Artikel 4

Allgemeine Verpflichtungen

(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Vertragsstaaten,

a) alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu treffen;

b) alle geeigneten Maßnahmen einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen zur Änderung oder Aufhebung bestehender Gesetze, Verordnungen, Gepflogenheiten und Praktiken zu treffen, die eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen darstellen;

c) den Schutz und die Förderung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in allen politischen Konzepten und allen Programmen zu berücksichtigen;

d) Handlungen oder Praktiken, die mit diesem Übereinkommen unvereinbar sind, zu unterlassen und dafür zu sorgen, dass die staatlichen Behörden und öffentlichen Einrichtungen im Einklang mit diesem Übereinkommen handeln;

e) alle geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung aufgrund von Behinderung durch Personen, Organisationen oder private Unternehmen zu ergreifen;

f) Forschung und Entwicklung für Güter, Dienstleistungen, Geräte und Einrichtungen in universellem Design, wie in Artikel 2 definiert, die den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen mit möglichst geringem Anpassungs- und Kostenaufwand gerecht werden, zu betreiben oder zu fördern, ihre Verfügbarkeit und Nutzung zu fördern und sich bei der Entwicklung von Normen und Richtlinien für universelles Design einzusetzen;

g) Forschung und Entwicklung für neue Technologien, die für Menschen mit Behinderungen geeignet sind, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien, Mobilitätshilfen, Geräten und unterstützenden Technologien, zu betreiben oder zu fördern sowie ihre Verfügbarkeit und Nutzung zu fördern und dabei Technologien zu erschwinglichen Kosten den Vorrang zu geben;

h) für Menschen mit Behinderungen zugängliche Informationen über Mobilitätshilfen, Geräte und unterstützende Technologien, einschließlich neuer Technologien, sowie andere Formen von Hilfe, Unterstützungsdiensten und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen;

i) die Schulung von Fachkräften und anderem mit Menschen mit Behinderungen arbeitendem Personal auf dem Gebiet der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu fördern, damit die aufgrund dieser Rechte garantierten Hilfen und Dienste besser geleistet werden können.

(2) Hinsichtlich der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte verpflichtet sich jeder Vertragsstaat, unter Ausschöpfung seiner verfügbaren Mittel und erforderlichenfalls im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit Maßnahmen zu treffen, um nach und nach die volle Verwirklichung dieser Rechte zu erreichen, unbeschadet derjenigen Verpflichtungen aus diesem Übereinkommen, die nach dem Völkerrecht sofort anwendbar sind.

(3) Bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten zur Durchführung dieses Übereinkommens und bei anderen Entscheidungsprozessen in Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, führen die Vertragsstaaten mit den Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kindern mit Behinderungen, über die sie vertretenden Organisationen enge Konsultationen und beziehen sie aktiv ein.

(4) Dieses Übereinkommen lässt zur Verwirklichung der Rechte von Menschen mit Behinderungen besser geeignete Bestimmungen, die im Recht eines Vertragsstaats oder in dem für diesen Staat geltenden Völkerrecht enthalten sind, unberührt. Die in einem Vertragsstaat durch Gesetze, Übereinkommen, Verordnungen oder durch Gewohnheitsrecht anerkannten oder bestehenden Menschenrechte und Grundfreiheiten dürfen nicht unter dem Vorwand beschränkt oder außer Kraft gesetzt werden, dass dieses Übereinkommen derartige Rechte oder Freiheiten nicht oder nur in einem geringeren Ausmaß anerkenne.

(5) Die Bestimmungen dieses Übereinkommens gelten ohne Einschränkung oder Ausnahme für alle Teile eines Bundesstaats.

Artikel 5

Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, vom Gesetz gleich zu behandeln sind und ohne Diskriminierung Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz und gleiche Vorteile durch das Gesetz haben.

(2) Die Vertragsstaaten verbieten jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung und garantieren Menschen mit Behinderungen gleichen und wirksamen rechtlichen Schutz vor Diskriminierung, gleichviel aus welchen Gründen.

(3) Zur Förderung der Gleichberechtigung und zur Beseitigung von Diskriminierung unternehmen die Vertragsstaaten alle geeigneten Schritte, um die Bereitstellung angemessener Vorkehrungen zu gewährleisten.

(4) Besondere Maßnahmen, die zur Beschleunigung oder Herbeiführung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind, gelten nicht als Diskriminierung im Sinne dieses Übereinkommens.

Artikel 6

Frauen mit Behinderungen

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind, und ergreifen in dieser Hinsicht Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass sie alle Menschenrechte und Grundfreiheiten voll und gleichberechtigt genießen können.

(2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen zur Sicherung der vollen Entfaltung, der Förderung und der Stärkung der Autonomie der Frauen, um zu garantieren, dass sie die in diesem Übereinkommen genannten Menschenrechte und Grundfreiheiten ausüben und genießen können.

Artikel 8

Bewusstseinsbildung

(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, sofortige, wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um

a) in der gesamten Gesellschaft, einschließlich auf der Ebene der Familien, das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern;

b) Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit Behinderungen, einschließlich aufgrund des Geschlechts oder des Alters, in allen Lebensbereichen zu bekämpfen;

c) das Bewusstsein für die Fähigkeiten und den Beitrag von Menschen mit Behinderungen zu fördern.

(2) Zu den diesbezüglichen Maßnahmen gehören

a) die Einleitung und dauerhafte Durchführung wirksamer Kampagnen zur Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit mit dem Ziel,

i) die Aufgeschlossenheit gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen,

ii) eine positive Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen und ein größeres gesellschaftliches Bewusstsein ihnen gegenüber zu fördern,

iii) die Anerkennung der Fertigkeiten, Verdienste und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen und ihres Beitrags zur Arbeitswelt und zum Arbeitsmarkt zu fördern;

b) die Förderung einer respektvollen Einstellung gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen des Bildungssystems, auch bei allen Kindern von früher Kindheit an;

c) die Aufforderung an alle Medienorgane, Menschen mit Behinderungen in einer dem Zweck dieses Übereinkommens entsprechenden Weise darzustellen;

d) die Förderung von Schulungsprogrammen zur Schärfung des Bewusstseins für Menschen mit Behinderungen und für deren Rechte.

Artikel 9

Zugänglichkeit

(1) Um Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung und die volle Teilhabe in allen Lebensbereichen zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen mit dem Ziel, für Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zur physischen Umwelt, zu Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, sowie zu anderen Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten. Diese Maßnahmen, welche die Feststellung und Beseitigung von Zugangshindernissen und -barrieren einschließen, gelten unter anderem für

a) Gebäude, Straßen, Transportmittel sowie andere Einrichtungen in Gebäuden und im Freien, einschließlich Schulen, Wohnhäusern, medizinischer Einrichtungen und Arbeitsstätten;

b) Informations-, Kommunikations- und andere Dienste, einschließlich elektronischer Dienste und Notdienste.

(2) Die Vertragsstaaten treffen außerdem geeignete Maßnahmen,

a) um Mindeststandards und Leitlinien für die Zugänglichkeit von Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, auszuarbeiten und zu erlassen und ihre Anwendung zu überwachen;

b) um sicherzustellen, dass private Rechtsträger, die Einrichtungen und Dienste, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, anbieten, alle Aspekte der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen berücksichtigen;

c) um betroffenen Kreisen Schulungen zu Fragen der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen anzubieten;

d) um in Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, Beschilderungen in Brailleschrift und in leicht lesbarer und verständlicher Form anzubringen;

e) um menschliche und tierische Hilfe sowie Mittelspersonen, unter anderem Personen zum Führen und Vorlesen sowie professionelle Gebärdensprachdolmetscher und -dolmetscherinnen, zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel, den Zugang zu Gebäuden und anderen Einrichtungen, die der Öffentlichkeit offenstehen, zu erleichtern;

f) um andere geeignete Formen der Hilfe und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen zu fördern, damit ihr Zugang zu Informationen gewährleistet wird;

g) um den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen, einschließlich des Internets, zu fördern;

h) um die Gestaltung, die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb zugänglicher Informations- und Kommunikationstechnologien und -systeme in einem frühen Stadium zu fördern, sodass deren Zugänglichkeit mit möglichst geringem Kostenaufwand erreicht wird.

Artikel 11

Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen

Die Vertragsstaaten ergreifen im Einklang mit ihren Verpflichtungen nach dem Völkerrecht, einschließlich des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechtsnormen, alle erforderlichen Maßnahmen, um in Gefahrensituationen, einschließlich bewaffneter Konflikte, humanitärer Notlagen und Naturkatastrophen, den Schutz und die Sicherheit von Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.

Artikel 12

Gleiche Anerkennung vor dem Recht

(1) Die Vertragsstaaten bekräftigen, dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, überall als Rechtssubjekt anerkannt zu werden.

(2) Die Vertragsstaaten anerkennen, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen.

(3) Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen Zugang zu der Unterstützung zu verschaffen, die sie bei der Ausübung ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit gegebenenfalls benötigen.

(4) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass zu allen die Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit betreffenden Maßnahmen im Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen geeignete und wirksame Sicherungen vorgesehen werden, um Missbräuche zu verhindern. Diese Sicherungen müssen gewährleisten, dass bei den Maßnahmen betreffend die Ausübung der Rechts- und Handlungsfähigkeit die Rechte, der Wille und die Präferenzen der betreffenden Person geachtet werden, es nicht zu Interessenkonflikten und missbräuchlicher Einflussnahme kommt, dass die Maßnahmen verhältnismäßig und auf die Umstände der Person zugeschnitten sind, dass sie von möglichst kurzer Dauer sind und dass sie einer regelmäßigen Überprüfung durch eine zuständige, unabhängige und unparteiische Behörde oder gerichtliche Stelle unterliegen. Die Sicherungen müssen im Hinblick auf das Ausmaß, in dem diese Maßnahmen die Rechte und Interessen der Person berühren, verhältnismäßig sein.

(5) Vorbehaltlich dieses Artikels treffen die Vertragsstaaten alle geeigneten und wirksamen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das gleiche Recht wie andere haben, Eigentum zu besitzen oder zu erben, ihre finanziellen Angelegenheiten selbst zu regeln und gleichen Zugang zu Bankdarlehen, Hypotheken und anderen Finanzkrediten zu haben, und gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen nicht willkürlich ihr Eigentum entzogen wird.

Artikel 13

Zugang zur Justiz

(1) Die Vertragsstaaten gewährleisten Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksamen Zugang zur Justiz, unter anderem durch verfahrensbezogene und altersgemäße Vorkehrungen, um ihre wirksame unmittelbare und mittelbare Teilnahme, einschließlich als Zeugen und Zeuginnen, an allen Gerichtsverfahren, auch in der Ermittlungsphase und in anderen Vorverfahrensphasen, zu erleichtern.

(2) Um zur Gewährleistung des wirksamen Zugangs von Menschen mit Behinderungen zur Justiz beizutragen, fördern die Vertragsstaaten geeignete Schulungen für die im Justizwesen tätigen Personen, einschließlich des Personals von Polizei und Strafvollzug.

Artikel 19

Unabhängige Lebensführung und Einbeziehung in die Gemeinschaft

Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens anerkennen das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben, und treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen den vollen Genuss dieses Rechts und ihre volle Einbeziehung in die Gemeinschaft und Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern, indem sie unter anderem gewährleisten, dass

a) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben;

b) Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu Hause und in Einrichtungen sowie zu sonstigen gemeindenahen Unterstützungsdiensten haben, einschließlich der persönlichen Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft und der Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation und Absonderung von der Gemeinschaft notwendig ist;

c) gemeindenahe Dienstleistungen und Einrichtungen für die Allgemeinheit Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung zur Verfügung stehen und ihren Bedürfnissen Rechnung tragen.

Artikel 20

Persönliche Mobilität

Die Vertragsstaaten treffen wirksame Maßnahmen, um für Menschen mit Behinderungen persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen, indem sie unter anderem

a) die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderungen in der Art und Weise und zum Zeitpunkt ihrer Wahl und zu erschwinglichen Kosten erleichtern;

b) den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu hochwertigen Mobilitätshilfen, Geräten, unterstützenden Technologien und menschlicher und tierischer Hilfe sowie Mittelspersonen erleichtern, auch durch deren Bereitstellung zu erschwinglichen Kosten;

c) Menschen mit Behinderungen und Fachkräften, die mit Menschen mit Behinderungen arbeiten, Schulungen in Mobilitätsfertigkeiten anbieten;

d) Hersteller von Mobilitätshilfen, Geräten und unterstützenden Technologien ermutigen, alle Aspekte der Mobilität für Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen.

Artikel 21

Recht der freien Meinungsäußerung, Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen

Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit, einschließlich der Freiheit, Informationen und Gedankengut sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben, gleichberechtigt mit anderen und durch alle von ihnen gewählten Formen der Kommunikation im Sinne des Artikels 2 ausüben können, unter anderem indem sie

a) Menschen mit Behinderungen für die Allgemeinheit bestimmte Informationen rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten in zugänglichen Formaten und Technologien, die für unterschiedliche Arten der Behinderung geeignet sind, zur Verfügung stellen;

b) im Umgang mit Behörden die Verwendung von Gebärdensprachen, Brailleschrift, ergänzenden und alternativen Kommunikationsformen und allen sonstigen selbst gewählten zugänglichen Mitteln, Formen und Formaten der Kommunikation durch Menschen mit Behinderungen akzeptieren und erleichtern;

c) private Rechtsträger, die, einschließlich durch das Internet, Dienste für die Allgemeinheit anbieten, dringend dazu auffordern, Informationen und Dienstleistungen in Formaten zur Verfügung zu stellen, die für Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind;

d) die Massenmedien, einschließlich der Anbieter von Informationen über das Internet, dazu auffordern, ihre Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu gestalten;

e) die Verwendung von Gebärdensprachen anerkennen und fördern.

Kontakt und Presse- und Medien-Kontakt

Andreas Klamm

Schillerstr. 31

67141 Neuhofen

Verbandsgemeinde Rheinauen

Rhein-Pfalz-Kreis (Landkreis Ludwigshafen) Ludwigshafen am Rhein

Rheinland-Pfalz

Tel. 06236 48 929 74

Tel. 0621 5867 8054

E-Mail: andreasklamm@hotmail.com

Internet: www.andreasklamm.de

Internet: www.andreas-klamm.de

Blog: https://andreasklamm.wordpress.com

Journalist, Krankenpfleger, (Gesundheits- und Krankenpfleger), Musik- und Medien-Produzent

Landtagskandidat für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021, Landesliste DIE LINKE und Wahlkreis 38, Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf, Limburgerhof, Neuhofen, Waldsee, Otterstadt, Rheinauen für DIE LINKE

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Autor, Schriftsteller, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter

Anlagen:

U.N. Behindertenrechtskonvention, komplette Fassung, Bundesgesetz in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 21. Dezember 2008, gültig in Rheinland-Pfalz und in gesamt Deutschland / Bundesrepublik Deutschland (als PDF)

Landtagswahl: Andreas Klamm Direktkandidat für Die Linke für Wahlkreis 38 Mutterstadt

Landtagswahl: Andreas Klamm Direktkandidat für Die Linke für Wahlreis 38 Mutterstadt

Ludwigshafen. 7. Januar 2021. Andreas Klamm (52), Journalist, Autor, Moderator, Gesundheits- und Krankenpfleger aus Neuhofen in der Verbandsgemeinde Rheinauen kandidiert für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 für DIE LINKE für Wahlkreis 38 Mutterstadt, Böhl-Iggelheim, Dannstadt-Schauernheim, Maxdorf, Limburgerhof, Neuhofen, Altrip, Otterstadt, Waldsee, Rheinauen.

Telefon-Sprechstunden und Video-Sprechstunden. Aufgrund der Corona Krise und der Corona Verordnungen bietet Andreas Klamm täglich Telefon-Sprechstunden und Video-Sprechstunden via Zoom nach Vereinbarung. Tel. 0621 5867 8054,

Artikel: DIE RHEINPFALZ vom 6. Januar 2021; https://www.rheinpfalz.de/lokal/rhein-pfalz-kreis_artikel,-landtagswahl-andreas-klamm-direktkandidat-f%C3%BCr-die-linke-_arid,5153188.html

Andreas Klamm ist Landtagskandidat für DIE LINKE für die Landtagswahl in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 und will sich für Chancengleichheit, Teilhabe, Inklusion, Selbstbestimmtes Leben, soziale Sicherheit, soziale Gerechtigkeit, Natur- Tier- Umwelt- Klima-Schutz, Digtales, Verständigung, Frieden und Dialog engagieren. Foto: mid

Morddrohungen und Drohungen: Politik und (Streit-)Kultur muss ohne Morddrohungen in Deutschland möglich sein

Morddrohungen und Drohungen: Politik und (Streit-) Kultur muss ohne Morddrohungen in Deutschland möglich sein

Generalbundesanwaltschaft sollte ermitteln und Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier sollte ein Statement zur Demokratie, Frieden, Freiheit und Menschenrechte veröffentlichen

 

Von Andreas Klamm

Berlin. 21. Juli 2020/Meinung/Kommentar/– Zu zahlreichen Presse- und Medien-Berichten zu Mord-Drohungen gegen Politikerinnen, Poltiker, Journalistinnen, Journalisten, Aktivsitinnen und Aktivisten und Influencern erkläre ich wie folgt:

Zu Mord-Drohungen gegen Politiker, Journalisten & Influencern: Der Bundespräsident Dr. Frank Walter Steinmeier sollte sich einschalten. Politische (Streit-)Kultur und Politik muss ohne Drohungen & Morddrohungen gegen Politiker, Journalisten, Menschen in Deutschland möglich sein.

Darüber hinaus glaube ich, dass die Forderungen, wonach die Generalbundesanwaltschaft zu Droh-Mails gegen Politiker, Journalisten, Aktivisten und Influencern ermitteln sollte berechtigt sind. Wenn die Bundesrepublik Deutschland  als Rechtsstaat tatsächlich Menschen und den Rechtsstaat schützen wollen, dann sollten möglicherweise staatsgefährdende Gewaltandrohungen nicht als harmlos betrachtet werden.

In Artikel 1 des Grundgesetzes wird garantiert:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Andreas Klamm wurde Anfang Juli 2020 auf dem Parteitag, der Landesvertreter-Versammlung von DIE LINKE als Kandidat für die Landesliste auf Listenplatz 20 für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 gewählt. Foto: md
Als Journalist, Autor, Verleger, Herausgeber, Gesundheits- und Krankenpfleger, Musiker, Sänger, Komponist und Musik- Radio- Fernseh- und Medienproduzent habe ich kein Studium der Rechtswissenschaften absolviert, so dass ich keine fachliche, juristische Rechtsauffassung bieten kann.
Wenn wir jedoch an die besonderen historischen Ereignisse in Deutschland in den Jahren 1933 bis 1945 denken, kann es sich Deutschland und die Bundesrepbulik Deutschland nicht leisten “stillschweigend” Morddrohungen und Bedrohungen gegen Politiker, Politikerinnen, Journalistinnen, Journalisten, Aktivisten, Influencern und im Ehrenamt kommunalpolitisch engagierter Menschen hinzunehmen. Dies würde gegen die Grundsätze von Demokratie, Menschenrechte, Freiheit, Frieden und sicher auch gegen die Rechtsstaatlichkeit verstossen.

Demokratie, Menschenrechte, Frieden und Freiheit brauchen eine starke Stimme

Bereits im Paragraph 89a StGB Strafgesetzbuch werden jedoch staatsgefährdende Straftaten beschrieben.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
(1) Wer eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Eine schwere staatsgefährdende Gewalttat ist eine Straftat gegen das Leben in den Fällen des § 211 oder des § 212 oder gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b, die nach den Umständen bestimmt und geeignet ist, den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.
(2) Absatz 1 ist nur anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er
1.
eine andere Person unterweist oder sich unterweisen lässt in der Herstellung von oder im Umgang mit Schusswaffen, Sprengstoffen, Spreng- oder Brandvorrichtungen, Kernbrenn- oder sonstigen radioaktiven Stoffen, Stoffen, die Gift enthalten oder hervorbringen können, anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, zur Ausführung der Tat erforderlichen besonderen Vorrichtungen oder in sonstigen Fertigkeiten, die der Begehung einer der in Absatz 1 genannten Straftaten dienen,
2.
Waffen, Stoffe oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überlässt oder
3.
Gegenstände oder Stoffe sich verschafft oder verwahrt, die für die Herstellung von Waffen, Stoffen oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art wesentlich sind.
(2a) Absatz 1 ist auch anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er es unternimmt, zum Zweck der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat oder der in Absatz 2 Nummer 1 genannten Handlungen aus der Bundesrepublik Deutschland auszureisen, um sich in einen Staat zu begeben, in dem Unterweisungen von Personen im Sinne des Absatzes 2 Nummer 1 erfolgen.
(3) Absatz 1 gilt auch, wenn die Vorbereitung im Ausland begangen wird. Wird die Vorbereitung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union begangen, gilt dies nur, wenn sie durch einen Deutschen oder einen Ausländer mit Lebensgrundlage im Inland begangen wird oder die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland oder durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.
(4) In den Fällen des Absatzes 3 Satz 2 bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Wird die Vorbereitung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union begangen, bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, wenn die Vorbereitung weder durch einen Deutschen erfolgt noch die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland noch durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.
(5) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
(7) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn der Täter freiwillig die weitere Vorbereitung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat aufgibt und eine von ihm verursachte und erkannte Gefahr, dass andere diese Tat weiter vorbereiten oder sie ausführen, abwendet oder wesentlich mindert oder wenn er freiwillig die Vollendung dieser Tat verhindert. Wird ohne Zutun des Täters die bezeichnete Gefahr abgewendet oder wesentlich gemindert oder die Vollendung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat verhindert, genügt sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, dieses Ziel zu erreichen.
Politiker, Journalisten, Aktivisten und Influencer, die Mordrohungen und Drohungen via Post, E-Mail oder auf sonstige Weise erhalten, werden nicht nur in ihrer Würde verletzt, sondern auch in ihrer Freiheit und an der freien Berufs-Ausübungen, persönliche, freie Entfaltung und ihrer freien Arbeit gehindert und behindert.
Wenn Politiker, Journalisten, Aktivisiten und Influencer ohne Morddrohungen und Drohungen nicht mehr frei wirken und arbeiten können, dann kann man durchaus die Situation als “staatsgefährdende Vorbereitung von Gewalt-Taten betrachten”. Die kann in die Zuständigkeit der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe fallen.
Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier sollte sich nicht einschüchtern lassen und mahnende Worte zum Schutz von Politikerinnen, Politiker, Journalistinnen, Journalisten, Autoren, Aktivisiten, Influencer und kommunalpolitisch, engagierten Menschen öffentlich erklären und sprechen.
Andreas Klamm wurde auf dem Parteitag, der Landesvertreter-Versammlung und Landesvertreterinnen-Versammlung von DIE LINKE am 4. Juli 2020 auf Listenplatz 20 als Kandidat für die Landesliste für die Landtagswahlen am 14. März 2021 in Rheinland-Pfalz gewählt.
Presse- und Medien-Informationen:
Andreas Klamm
Tel. 0621 5867 8054

Corona: Petition für Häusliche Pflege und ambulante Häusliche Intensiv-Pflege

Corona: Petition für Häusliche Pflege und ambulante Häusliche Intensiv-Pflege

Ludwigshafen am Rhein/ Berlin. 23. Juni 2020. Die Petition hat zum Ziel, dass Patienten und Menschen die Wahl-Freiheit haben zu entscheiden, ob sie im Falle einer Erkrankung an Corona stationär und klinisch im Krankenhaus oder ambulant, zuhause, liebevoll und würdevoll auch mit Hilfe der ambulanten Häuslichen Intensiv-Pflege und mit Hilfe von Verwandten gepflegt werden.

 

Bitte die Petition mitzeichnen und teilen. Die Petition ist beim Deutschen Bundestag abrufbar. Hierzu ist eine Anmeldung im Petitions-System des Deutschen Bundestags erforderlich, was für alle Menschen in Deutschland möglich ist.

Link: https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2020/_04/_25/Petition_110235.html

Korrektur des Grundgesetzes und Streichung des Wortes “Rasse”

Korrektur des Grundgesetzes und Streichung des Wortes “Rasse”

Eine Formulierungs-Hilfe für die Neufassung von Artikel 3 des Grundgesetzes, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und weiterer betroffener Gesetzes- und Erklärungs-Bestandteile

Berlin. 11. Juni 2020. Meinung/Kommentar/ Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und Menschenrechte-Aktivisten wollen das Wort “Rasse” aus dem Grundgesetz streichen. Eine gute und vernünftige Idee, da selbst Wikipedia inzwischen bekannt ist, dass die früher gelehrte Rassentheorie falsch ist. 

Wenn man den Begriff Rasse im Zusammenhang von Menschen einsetzen will, so gilt, dass es nur eine Rasse Mensch gibt mit etwas mehr als 7 Milliarden Menschen. Kein Zweifel besteht daran, dass es unterschiedlicheste Arten von Menschen mit unterschiedlicher Ethnie gibt.

Will man Menschen unterscheiden, gibt es viele Unterscheidungs-Merkmale wie eine Unterscheidung nach Art, unterschiedliche Art oder Ethnie, sozialer Stellung und zahlreiche weitere Kriterien, die eine Unterscheidung erlauben. Unterscheidung von Menschen ist jedoch vor allem in Fragen allgemeiner Grundrechte und Menschenrechte nicht immer sinnvoll, da laut Artikel 3 grundsätzlich eine Diskriminierung, aktive Benachteiligung oder Bevorzugung von Menschen unterschiedlicher Art, Herkunft, Ethnie vermieden werden soll.

Der Begriff “Rassen” bzw. “Rasse” wird bereits im Artikel 3 des Grundgesetzes genannt.

Wie könnte eine Neu-Formulierung des Artikel 3 des Grundgesetzes lauten:

Eine Idee und Formulierungs-Hilfe: 

Neufassung des Artikel 3

“(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Art, Ethnie, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”

Leider ist auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in Bezug auf “Rasse” unglücklich und inzwischen nachweisbar falsch formuliert. Daher glaube ich, dass das Wort “Rasse” in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auch durch den Begriff und die Worte “nach seiner Art, Ethnie” korrigiert und angepasst werden sollte oder ein Update erhalten sollte.

Zu prüfen gilt: ALLE Europäischen Menschenrechte-Erklärungen und Gesetze der Europäischen Union. Auch in diesen Erklärungen und Gesetzen von Europa bzw. der Europäischen Union sollte das Wort “Rasse” gestrichen und durch “Art, Arten, Ethnie oder Ehtnien” ersetzt werden.

Laut Wikipedia ist die Rassentheorie falsch, vergleiche https://de.wikipedia.org/wiki/Rassentheorie. Das ist nicht als Vorwurf zu verstehen. Wir alle sind Menschen und machen Fehler. Wir sind zur Erkenntnis gelangt, dass die Rassentheorie falsch ist und daher sollten wir auch zur Liebe und Vernunft gelangen, Fehler zu korrigieren und falsche Formulierungen durch richtige und vor allem auch nicht-diskriminierende und auch antirassistische Formulierungen, die der Würde aller Menschen ungeachtet ihrer Art, Ethnie oder Herkunft sowie sowie sonstiger Unterscheidungsmerkmale, gerecht werden kann. Andreas Klamm

Digitale Vernetzung: Einladung zur LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz

Ludwigshafen am Rhein/Mainz. 24. Februar 2020. Bereits am 15. Februar 2020 habe ich rund 50 Menschen bei der Regionalkonferenz Süd zur Vorstellung der Bewerberinnen und Bewerber für die Landesliste von DIE LINKE für die Landtagswahlenin Rheinland in Frankenthal in der Pfalz eingeladen die Neubelebung, Neugründung und Gründung der LAG (Landesarbeitsgemeinschaft) Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz mitzugestalten und aktiv mitzuwirken. Seit Dezember 2019 bin ich einer der gewählten Sprecherinnen und Sprecher in der Bundesarbeitsgemeinschaft BAG Netzpolitik DIE LINKE – digitale Linke.

Der Themenkomplex Netzpolitik und Digitalisierung ist weitreichend und betrifft alle Lebensbereiche von Menschen, etwa in der Mobilität (Verkehr, Auto, Straßenbahn, Zug, Flugverkehr, Reisen mit weiteren Verkehrsmitteln), Gesundheit, Soziales, Medien, neue Medien, Kunst, Kultur, Infrastruktur, Finanzen, Politik, Gegenwart, Zukunft, Natur- Tier- Umwelt- und Klimaschutz, Universitäten, Bildung, Ausbildung, Europa, Deutschland, Rheinland-Pfalz, die Welt und viele weitere Bereiche.

Netzpolitik und alle verbundenen Themenbereiche sind zu wichtig und sehr ernst, so dass eine Vernachlässigung des Themenkomplex-Feldes oder Bereiches Netzpolitik und Digitalisierung keine Option ist. Als Mitglied von DIE LINKE, die wir uns üblicherweise in der Arbeit der Opposition befinden, genügt es natürlich, meiner Überzeugung entsprechend, NICHT nur Forderungen und Wünsche zu stellen, sondern es ist wichtig aktiv, sozial, solidarisch aktiv zu werden und verantwortungsbewusst zu handeln. In nicht wenigen Fällen und Situationen ist es auch wichtig, neue Impulse und Ideen zu schenken.

Daher lade vor allem ALLE MENSCHEN aus Rheinland-Pfalz, alle Genossinnen und Genossen von DIE LINKE in Rheinland-Pfalz, Schülerinnen, Schüler, Studentinnen, Studenten herzlich ein auch digital vernetzt, im Aufbau, der Neugründung und Gründung der LAG (Landesarbeitsgemeinschaft) DIE LINKE in Rheinland-Pfalz mitzuwirken und mitzugestalten.

Andreas Klamm: “Netzpolitik und Digitialisierung ist für alle Menschen auch in Rheinland-Pfalz wichtig”. Foto: oterapro

Da ich als Journalist, Autor, Moderator, Musik- und Medien-Produzent, Musiker, Fernseh- und Radio-Produzent mich bereits aus beruflichen Gründen mit dem Themenkomplex Netzpolitik und Digitalisierung oft Tag und Nacht beschäftigen darf, war es mir ein wichtiges Anliegen und selbstverständlich ist es dies auch weiterhin die Initiative für die Gründung einer LAG (Landesarbeitsgemeinschaft) Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz zu wagen und “anzurollen”.

Die LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz denkt natürlich nicht nur über digitale Vernetzung nach, sondern lebt digitale Vernetzung ganz praktisch aus, Dank der Hilfe von Wachstumswende. Besonderer und herzlicher DANK möchte ich an das Team von Wachstumswende senden.

Warum ist auch digitale Vernetzung nicht nur in der LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz oder in DIE LINKE wichtig?

Wir alle werden zur Zeit Zeugen der sozio-ökologischen Transformationen und von Verkehrswenden und sicher kennt fast jeder inzwischen auch die Anliegen und Forderungen von Fridays For Future.

Digitale Vernetzung und Vermeidung von Verkehrsbelastungen

In der Verkehrswende genügt es sicher nicht nur vom Auto und Motorrad auf Straßenbahnen und Züge umzusteigen oder vom Flugzeug in die Deutsche Bahn umzusteigen. Denn Verkehr bedeutet Verkehr mit Belastungen für Menschen, Tiere und Umwelt. Woher mag wohl die Energie für Straßenbahnen, Elektro-Busse und Züge der Bahn stammen? Nicht selten auch aus Atomstrom bzw. aus Atomkraftwerken. Die Züge der Deutschen Bahn sind im Beispiel mit Stand von Februar 2020 keineswegs alle auf Solarstrom-Betrieb umgestellt.

Daher ist es auch ein berechtigter Gedanken-Ansatz, wie können wir Verkehr mit Hilfe des Einsatz technischer Hilfen, etwa Internet, Telefon, Telefonkonferenzen, Videokonferenzen generell vermeiden oder zumindest doch sinnvoll reduzieren. Rheinland-Pfalz ist ein großes Flächenland und kein vernünftig denkender Mensch würde erwarten, dass ein Student oder Mensch mit dem Fahrrad von Ludwigshafen am Rhein nach Mainz, Koblenz oder Trier fährt, da die Entfernungen für Fussgänger und Fahrrad-Fahrer zu weit sind, bei allem Engagement für klimaneutrale, verantwortliche Mobilität.

Daher glaube ich, ist es ein wichtiger Gedanken-Ansatz, Verkehr, soweit wie möglich zu reduzieren. Dies ist nicht immer möglich. Ein bis zweimal im Jahr sollte es natürlich auch ortsgebundene Mitglieder-Treffen in Ludwigshafen oder Mainz geben. Doch was die Arbeit im Bereich LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz anbelangt ist natürlich Tele-Arbeit, Arbeit im Home Office und Tele-Kooperation sinnvoll und möglich, im Beispiel via Internet, Telefon, Telefonkonferenzen, Videokonferenzen oder auch Konferenzen via Messenger-Diensten (Signal, Zoom und viele andere). Daher ist es auch beispielgebend nicht nur zu digitaler Vernetzung Referate zu halten, davon zu berichten, zu sprechen, schreiben und zu diskutieren, sondern digitale Vernetzung innerhalb und selbstverständich auch ausserhalb von Parteien und unserer Partei DIE LINKE kommunal, landesweit, bundesweit, Europa-weit und auch weltweit anzubieten und möglich zu machen.

Teilhabe und Digitale Vernetzung

Wenn wir an die Teilhabe, sozio-kulturelle, gesellschaftliche und politische Teilhabe aller Menschen denken, sollten wir bitte nicht vergessen, dass es behinderte und schwerbehinderte Menschen im Rollstuhl oder mit Rollator gibt, die bereits aufgrund von Erkrankungen oder von Unfällen in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz leider oft von sozio-kultureller, gesellschaftlicher Teilhabe und von politischer Teilhabe komplett ausgegrenzt werden, weil diese Menschen weder über Verkehrsmittel noch über finanzielle Mittel verfügen, die es erlauben könnten, jeden zweiten oder dritten Tag von Stadt zu Stadt in Rheinland-Pfalz zu fahren.

Blicken wir etwas weiter, so gilt natürlich auch an Studentinnen, Studenten, Schülerinnen und Schüler, Rentner und Rentnerinnen zu denken oder Menschen mit wirtschaftlich, finanziell, begrenzten Möglichkeiten, die aufgrund finanzieller nicht ausreichender Budgets leider oft auch nicht in der Lage sind jeden zweiten oder dritten Tag von Stadt zu Stadt in Rheinland-Pfalz zu reisen oder zu fahren.

Internet, Telefonkonferenzen, Videokonferenzen oder Konferenzen via Chat-Messenger Diensten unterschiedlicher Art erlauben auch Menschen ungeachtet der Herkunft mit erheblich stark, eingeschränkten finanziellen Budgets die sozio-kulturelle, gesellschaftliche und politische Teilhabe auch in Parteien oder Zusammenschlüssen, die mit Parteien verbunden sind, via Internet, Telefon- und Video-Konferenzen sowie weiterer technischer Hilfen.

Für die Mitarbeit in die LAG (Landesarbeitsgemeinschaft) Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz ist eine Mitgliedschaft in der Partei DIE LINKE selbstverständlich erwünscht und dennoch NICHT zwingend erforderlich, da die LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz auch als offenes und freies Schnupper-Angebot für politisch interessierte Menschen dienen kann und soll, damit Menschen testen können ob und wie diese sich auch aktiv in unterschiedlichesten Themen-Bereichen in DIE LINKE für die Menschen in Rheinland-Pfalz, Deutschland, Europa und in der Welt einbringen und engagieren wollen.

Einladung zur LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz

Die öffentliche, digitiale Projekt-Gruppe und Arbeitsgruppe und eine Microseite der LAG Netzpolitik DIE LINKE in Rheinland-Pfalz im Aufbau ist bei Wachstumswende mit folgender Link-Adresse zu finden: https://wachstumswende.de/project/lag-netzpolit…

Fragen beantworte ich gerne, soweit wie möglich:

Andreas Klamm
Schillerstr. 31
67141 Neuhofen
Verbandsgemeinde Rheinauen
Rhein-Pfalz-Kreis (Landkreis Ludwigshafen)
Rheinland-Pfalz
Tel. 0621 5867 8054
Fax 06236 4890 449
Internet: https://wachstumswende.de/project/lag-netzpolit…
Internet: https://www.andreas-klamm.de
Internet: https://www.andreas-klamm-journalist.de

Weitere und ausführliche Informationen zur BAG Netzpolitik DIE LINKE sind im Internet auf der Web-Seite bei www.dielinke-netzpolitik.de zu finden.

 

 

Hanau: Kaum fassbares Leid und die Suche nach Heilung für schwer traumatisierte Menschen

Hilfe-Angebote via Telefon, Internet und ein spirituelles Hilfe-Angebot für Menschen mit Glauben

 

Hanau. 21. Februar 2021. Die Betroffenheit, das Leiden, der Schock und die psycho-emotionalen Traumata nach dem rassistischen Terror-Akt und Morden geliebter Menschen in Hanau sind groß. Das Leid, das die Familien, Freunde und Verwandten der 11 Menschen am 19. Februar 2020 unerwartet in Hanau in Hessen und mitten in Deutschland getroffen hat, ist in Worte kaum zu fassen.

 

Viele Menschen sind auf der Suche nach möglichen Schuldigen und verantwortlichen Menschen. Doch helfen Schuldzuweisungen im Sinne für eine mögliche Heilung in der Gegenwart und Zukunft? Beobachter, Menschen und Experten suchen nach Ursachen, Hintergründen und Zusammenhängen. Die Antworten können im Sinne der menschlichen, strafrechtlichen und gesamtgesellschaftlichen Aufarbeitung der Gewalt-Verbrechen von Hanau wichtig für viele Menschen sein.

 

Die Antworten können für die Gegenwart und Zukunft noch wichtiger sein, um künftige Gewalt-Verbrechen und Terror-Akte, wenn möglich, zu verhindern und abzuwenden und die Würde und das Leben von möglichst allen Menschen zu verteidigen zu schützen und zu bewahren.

 

Andere Menschen suchen nach Möglichkeiten und Wegen, wie sich möglichst viele Menschen wirkungsvoll Rassismus, Antisemitismus, Menschen-Feindlichkeit entgegen stellen können und die Würde aller Menschen und universelle, garantiere Allgemeine Menschenrechte aller Menschen ungeachtet ihrer Herkunft in der Bundesrepublik Deutschland, Deutschland und Europa schützen, bewahren und verteidigen können.

 

Viele Menschen in Deutschland verbindet nach den Schrecken, der Traumatisierungen und Auswirkungen der zwei Diktaturen, die es in Deutschland in den Jahren 1933 bis 1945 und 1949 bis 1990 gab, das Bewusstsein und die Erkenntnis, dass wir keinen weiteren Holocaust, Terror, Krieg, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, Rassismus, Nationalismus und Antisemitismus zulassen dürfen. Viele Menschen wissen oder ahnen zumindest: „Wenn die Guten (Menschen) nicht kämpfen (handeln, arbeiten, wirken), besteht die Gefahr, dass das Böse siegt.“

 

Viele Menschen sind von dem Willen und dem Geist beseelt für Menschenrechte, für die Würde aller Menschen, für den Schutz und die Bewahrung des Lebens aller Menschen, für Demokratie, für Grundrechte für Bürgerrechte, Frieden, Freiheit, soziale Gerechtigkeit und Solidarität mit Vernunft begabt zu wirken, zu arbeiten und zu handeln. Es gibt vielfältige und kreative Möglichkeiten sich für proklamierte, garantierte und universelle Allgemeine Menschenrechte zu engagieren und aktiv zu werden.

 

Während andere Menschen bereits erkannt haben, dass jetzt die Zeit ist, Menschenrechte und das Leben von Menschen zu schützen, zu bewahren und zu verteidigen, befinden sich andere Menschen noch im Kampf mit der Aufarbeitung des in Worte kaum fassbaren Leids, das den betroffenen Familien und einer Vielzahl weiterer Menschen widerfahren ist, viele Menschen trauern, befinden sich im Schock und sind psycho-emotional schwer traumatisiert.

 

Die Terror-Akte und Gewalt-Verbrechen haben nicht nur die Menschen in Hanau, sondern auch an vielen anderen Orten in Deutschland in eine Schockstarre und in tiefen Schmerz versetzt.

 

Hilfen in Krisen, bieten Online- und Telefon-Beratungs-Dienste wie die Telefonseelsorge, Tel. 0800/111 0 111 · 0800/111 0 222 · 116 123, online erreichbar via Web-Seite bei https://www.telefonseelsorge.de . Darüber hinaus gibt es weitere Communities und Krisen-Telefone bei psychischen Problemen die via Google-Suche gefunden werden können.

Zudem gibt es oft die Möglichkeit bei Seelsorgerinnen und Seelsorgern in Kirchen, Moscheen, Synagogen und weiteren Gebets-Häuser weiterer Religions- und Glaubensgemeinschaften zu finden.

Für Menschen, die das Geschenk des Glaubens an einen Allmächtigen, barmherzigen und lieben Gott haben oder auch an gütige, liebe Universelle Höhere Mächte glauben, gibt es zudem die Möglichkeit in Gebet und Fürbitte auch natürliche, übernatürliche und spirituelle Hilfe im Glauben zu erbitten und anzunehmen.

 

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert unter anderem in Artikel 18 allen Menschen Glaubens- Gewissens- und Religions-Freiheit und seine Religion und Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

 

Für die Menschen in Hanau und für die Menschen in Deutschland habe ich daher ein Gebet und eine Fürbitte geschrieben, die wer mag jeder Mensch frei, allein oder in Gemeinschaft mit anderen Menschen öffentlich oder privat beten kann. Vielleicht kann das Gebet und die Fürbitte für die Menschen in Hanau und für die Menschen in Deutschland zumindest einigen Menschen, Trost, Liebe, Heilung, Gesundheit, Schutz und Bewahrung schenken und möglichst vielen Menschen helfen die Würde aller Menschen, das Leben aller Menschen in Deutschland und die Menschenrechte zu schützen, zu bewahren und zu verteidigen.

 

Menschen ungeachtet ihrer Herkunft, ungeachtet dessen ob diese in Deutschland geboren wurden oder auch nicht, ungeachtet dessen, ob Menschen aus fernen oder nahen Ländern nach Deutschland und in die Bundesrepublik Deutschland reisen, sollten bitte nicht in Angst in Deutschland leben müssen, sondern sollte Liebe, Vernunft, Begabung, soziale Gerechtigkeit, Frieden, Freiheit, die Würde von Menschen und garantierte und universelle Menschenrechte in Deutschland finden, die für alle Menschen erhalten, verteidigt, geschützt und bewahrt bleiben. Andreas Klamm

 

 

Ein Gebet und Fürbitte für die Menschen von Hanau

Ein Gebet und Fürbitte für die Menschen in Deutschland

 

Allmächtiger, barmherziger und gütiger Gott der HERR!

Gütige und liebe Höhere Universelle Ordnungen!

 

Mit Danksagung bringen wir unseren Schmerz, unser Leid, Kummer, Sorgen, Nöte und Ängste im Gebet und Fürbitte vor Euch!

 

Weinend rufen wir zu Dir und zu Euch in den Stunden großer Not und tiefer Verzweiflung.

 

Unsere Brüder und Schwestern in Hanau haben am 19. Februar 2020, 11 ihrer Kinder, Freunde, Bekannte und Familien-Mitglieder verloren durch schreckliche Gewalt die uns fremd und unverständlich ist.

Viele Fragen bleiben offen.

Die Schmerzen und das Leid sind groß. Unsere Tränen fließen Tag und Nacht. Junge Menschen, die ihr Leben mit vielen Hoffnungen auf eine wunderbare Gegenwart und Zukunft noch vor sich sahen, wurden durch brutale und erschütternde Gewalt unerwartet auf schreckliche Weise aus unserer Mitte gerissen.

 

Schenke allen Familien und Freunden, Trost, Beistand, Heilung, Geborgenheit und viel, sehr viel Liebe.

 

Bitte helft, dass die geliebten Menschen, die aus unserer Mitte in Hanau gerissen wurden im Herzen und im würdigen Gedächtnis in unserer Gemeinschaft weiterleben.

 

Allmächtiger, barmherziger und gütiger Gott der HERR!

Gütige und liebende Höhere Universelle Ordnungen!

 

Bitte schenkt den Familien, die ihre Liebsten verloren haben, Trost, Beistand, Geborgenheit, Liebe, Heilung und alle Dinge, die die Menschen zum Leben brauchen. Vor Euch gibt es keine Geheimnisse und lange bevor wir wagen im Gebet und Fürbitte auszusprechen was wir in dieser Zeit brauchen, wisst Ihr bereits welcher Hilfe, welcher Gnade und welchem Beistand wir bedürftig sind.

 

Bitte seid unserer Schwachheit gnädig und schenkt uns, jedem Menschen und Deutschland, der Bundesrepublik Deutschland, Vergebung, dass wir schwach waren und nicht mehr vor der Katastrophe in Hanau für Menschenrechte, Grundrechte, für die Würde von Menschen und für das Leben von Menschen und den Schutz für das Leben von Menschen gewirkt, gearbeitet und gehandelt haben.

Bitte schenkt uns allen Vergebung, Gnade und Heilung.

 

Allmächtiger, barmherziger und gütiger Gott der HERR!

Gütige und liebende Höhere Universelle Ordnungen!

Bitte gebt und schenkt uns frei aus Eurer unendlichen Liebe und Gnade, die wir in unserer Schwachheit in tiefer Trauer und Verzweiflung, in den Stunden und Tagen schwerer Not zu Euch in im Gebet und Fürbitte rufen, beten, bitten und flehen:

 

  • Liebe
  • Gnade
  • Barmherzigkeit
  • Weisheit
  • Heilung
  • Vernunft
  • Güte
  • Courage
  • Mut
  • Kraft
  • Freunde und
  • Freude

 

um fleißig und ausdauernd zu wirken, zu handeln und zu arbeiten zu allen Zeiten frei, im Geiste des Friedens, der Liebe, der Hoffnung, der Gerechtigkeit, der Schwesterlichkeit, der Brüderlichkeit und Geschwisterlichkeit für

 

  • Liebe
  • Menschlichkeit
  • Menschenrechte
  • Grundrechte
  • Güte
  • Barmherzigkeit
  • Frieden
  • Dialog
  • Verständigung und
  • Heilung

 

für alle Menschen ungeachtet ihrer sozialen, nationalen, geografischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Herkunft und Stellung, für die Menschenrechte, für die Verteidigung und für den Schutz von Menschenrechten, für die Verteidigung und für den Schutz des Lebens und der Würde aller Menschen ungeachtet ihrer Herkunft.

 

 

 

Allmächtiger, barmherziger und gütiger Gott der HERR!

Gütige und liebende Höhere Universelle Ordnungen!

 

Bitte gebt uns frei aus Eurer unendlichen Liebe, Gnade und Weisheit, die Courage, sozio-ökologisch verantwortungsvoll und liebevoll mit Weisheit zu handeln, zu wirken und zu arbeiten, damit alle Menschen und dieses Land, Deutschland, die Bundesrepublik Deutschland und unser Kontinent, Europa, auf dem wir, erfüllt mit Dankbarkeit leben dürfen, an allen Orten und stets zu allen Zeiten erfüllt werden mögen mit Menschlichkeit, mit Würde für alle Menschen, mit Menschenrechten, mit Liebe, mit Weisheit, mit Vernunft und Begabung, mit Solidarität, mit Frieden, Heilung, Gesundheit und uns ein Sinn geschenkt wird für soziale Gerechtigkeit und wir erkennen wie wir für Gerechtigkeit wirken, handeln arbeiten können zum Schutz von allen Menschen, von Tieren, Natur, Umwelt und Klima und dieses Landes, Deutschland und des Kontinents auf dem wir leben dürfen: Europa.

 

Allmächtiger, barmherziger und gütiger Gott der HERR!

Gütige und liebende Höhere Universelle Ordnungen!

 

Bitte lasst uns nicht müde werden in der Tat und Wahrheit für Liebe, Gerechtigkeit, Menschlichkeit, Menschenrechte, Würde aller Menschen, Freundlichkeit, Geschwisterlichkeit und für Frieden in diesem Land, in Europa und in der Welt zu handeln, zu wirken und zu arbeiten.

 

Allmächtiger, barmherziger und gütiger Gott der HERR!

Gütige und liebende Höhere Universelle Ordnungen!

 

Bitte seid stets an allen Orten unsere treuen Begleiter mit Liebe, Gnade, Weisheit und schenkt uns die Dinge zum Leben deren wir bedürftig sind.

Bitte gebt und schenkt uns Liebe und Wahrheit.

 

 

Allmächtiger, barmherziger und gütiger Gott der HERR!

Gütige und liebende Höhere Universelle Ordnungen!

 

Wir DANKEN Euch aus ganzem Herzen für Eure unendliche Liebe, Weisheit, Gnade und Güte.

 

Amen.

 

 

 

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Auszug)

  • Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit)

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

  • Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit)

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. Andreas Klamm

Andreas Klamm: Bewerbung für DIE LINKE – Wer trägt für welche Taten Verantwortung?

Aufarbeitung von Geschichte in einer französisch-deutschen Lebens-Geschichte

Mein Großvater mütterlicherseits, Hedi Sabaot war Französischer Offizier und wirkte im Zweiten Weltkrieg gegen Nazi-Deutschland

 

Mainz/Ludwigshafen am Rhein. 18. Februar 2020. Im Januar 2020 habe ich mich für die Landesliste für DIE LINKE in Rheinland-Pfalz für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz zunächst auf Listenplatz 5 beworben. Am 11. Februar 2020 wechselte ich auf Listenplatz 8, da sich für Listenplatz 5 zwei Frauen in DIE LINKE für die Landtagswahlen 2021 in Rheinland-Pfalz beworben haben.

Wenn man sich für DIE LINKE bewirbt und für die Landtagswahlen kandidieren will, lassen schwerste Vorwürfe in Bezug zur Geschichte der Partei DIE LINKE nicht lange auf sich in sogenannten „sozialen Medien“ warten. Es folgen oft schwerste Vorwürfe, wie „Mauer-Mörder, SED-Verbrecher“ und andere Bezeichnungen, die nachdenklich stimmen. Die SED ist ein Teil der deutsch-deutschen Geschichte und dies unbestreitbar. Ein Mangel an Demokratie und die Züge von Handeln, wie wir diese aus Diktaturen kennen, sehr großes Leid und Unrecht, die Menschen, die an der deutsch-deutschen Mauer und an der innerdeutschen Grenze getötet wurden, das Leid und Unrecht, welches den Menschen in der DDR geschehen ist von 7. Oktober 1949 bis 3. Oktober 1990 sind tief beschämend. Die geschädigten Menschen, so glaube ich, haben soweit es möglich ist, Anspruch auf Rehabilitation.

 

In rund 140 Zeilen ist die Aufarbeitung der deutsch-deutschen Geschichte nicht würdig und nicht ausreichend möglich. Mit der Aufarbeitung der Geschichte in Deutschland ist selbstverständlich auch der 1. September 1939 eng verbunden, das meint genauer der Überfall der Deutschen Wehrmacht auf Polen und der Beginn des Zweiten Weltkriegs. Für den Befehl und Beginn des Zweiten Weltkriegs war Adolf Hitler  und die Offiziere in der Nazi-Diktatur in den Jahren 1933 bis 1945 direkt verantwortlich. (Vergleiche Überfall auf Polen und Beginn des Zweiten Weltkriegs am 1. September 1939,  https://www.lpb-bw.de/beginn-zweiter-weltkrieg).

 

Die Folgen der Nazi-Diktatur von 1933 bis 8. Mai 1945 kennen eine Vielzahl der Leser aus dem Geschichts-Unterricht oder aus den Gesprächen mit Zeitzeugen, des Holocaust, des Zweiten Weltkriegs mit rund 60 Millionen Menschen, die getötet und ermordet wurden. Die Ereignisse sind zutiefst beschämend und es gibt Kreise, in denen „Deutsche grundsätzlich immer als schuldig betrachtet werden“. Dies entspricht nicht dem Verständnis der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der United Nations (Vereinten Nationen) und selbstverständlich ist es falsch „alle deutschen Menschen und Bürger nur aufgrund ihrer deutschen Herkunft oder deutschen Staatsbürgerschaft für die Verbrechen der Nazi-Diktatur in den Jahren 1933 bis 1945 pauschal schuldig zu sprechen oder auch öffentlich zu verurteilen“.

 

Die kurze Betrachtung schwerwiegender und katastrophaler Ereignisse in der deutschen Geschichte und in der Geschichte der Welt sind nicht weitreichend genug und erheben selbstverständlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Der Beginn des Zweiten Weltkriegs und die Nazi-Diktatur der Jahre 1933 bis 1945 erlauben dennoch die direkte Verbindung zu betrachten, welche Ursachen, Umstände und Ereignisse eine Gründung der DDR am 7. Oktober 1949 möglich machen.

 

Sicherlich sollten auch kritische Fragen gestellt werden, etwa wie „Wäre ohne Adolf Hitler, ohne die Nazi-Diktatur die Besatzung des Ostens von Deutschland durch Streitkräfte der Sowjetunion nach der Befreiung von Deutschland eine Gründung der DDR möglich gewesen? Wäre die Gründung der DDR tatsächlich ohne Zweiten Weltkrieg möglich gewesen? Wohl kaum. Welche Umstände führten in Deutschland zur Gründung der NSDAP, der Entstehung der Nazi-Diktatur 1933 bis 1945 und zur Machtergreifung des Diktators Adolf Hitler?“

 

Familiärer Teil der Geschichte: Leiblicher Großvater mütterlicherseits war Französischer Offizier Hedi Sabaot der regulären französischen Armee

 

Krieg, Gewalt, Diktatur, Terror, Unrecht und Machtmissbrauch führen zu schwersten Schäden bei allen Menschen, auch innerhalb der Familie in die ich 1968 hineingeboren. Als Journalist, Autor, Schriftsteller, Musiker, Radio- und Medienproduzent wirke und arbeite ich öffentlich seit 1984 als Andreas Klamm und Andreas Klamm-Sabaot auch mit eigener Musik-Band. Am 6. Februar 1968 wurde ich in Ludwigshafen am Rhein, in Rheinland-Pfalz geboren und habe den Namen Andreas Klamm erhalten, zumindest laut Geburtsurkunde, Personalausweis und Reisepass. Den Geburtsort, das Land (Deutschland) und den Namen konnte ich mir nicht aussuchen. Meine Mutter hat einen deutschen Mann geheiratet. Der Name Klamm mag „verdächtig bio-deutsch“ klingen, doch ich lasse mich ausdrücklich nicht auf Deutschland und auf die Kriegs-Verbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit des früheren Nazi-Deutschlands reduzieren, weil es nachweisbar eine Lüge wäre und falsch werde.

 

Ich wurde in eine Familie hineingeboren, die mehreren Teilen der Welt-Geschichte zugeordnet werden kann. Ja, es gibt den deutschen Teil der Familie und die Verbrechen der Nazi-Diktatur sind zutiefst beschämend. Doch genetisch, biologisch, formal-juristisch, rechtlich, sozial und menschlich betrachtet gibt es in mir und nachweisbar auch den Teil in der Familie, welcher mit meinem Großvater Hedi Sabaot als Französischer Offizier GEGEN die Verbrechen des früheren Nazi-Deutschland im Zweiten Weltkrieg wirkte und hierfür bin ich DANKBAR.

 

Seit 1984 nutzte ich daher auch bei meinem öffentlichen Wirken und Arbeiten als Musik- Radio- und Fernseh-Produzent, Musiker, Moderator und Künstler den Namen Andreas Klamm-Sabaot. Dafür gibt es ernste und wichtige Gründe. Ich wurde in eine multinationale, internationale Familie hineingeboren. Mein leiblicher Großvater mütterlicherseits, der Vater meiner leiblichen Mutter, war der Französische Offizier, Hedi Sabaot, der regulären Französischen Armee, welche Teil der Besatzung in Rheinland-Pfalz und Deutschland nach der bedingungslosen Kapitulation der Deutschen Wehrmacht vom 8. Mai 1945 war. Mein Großvater Hedi Sabaot war als Französischer Offizier mit seinem Freund Marbruck Brachim, ebenso Französischer Offizier, in der Stadt Kaiserslautern 1945 in Rheinland-Pfalz stationiert.

 

Kaum zu widerlegen: Für die abscheulichen Taten, die Kriegs-Verbrechen, schwerste Menschenrechts-Verletzungen und die Verbrechen im Holocaust durch die Nazi-Diktatur verursacht, kann man sich mit einer deutschen Staatsbürgerschaft nur zutiefst schämen. In meiner persönlichen besonderen Familien-Situation gilt zudem auch, dass ich mich ganz und gar NICHT dafür schäme, dass mein leiblicher Großvater, der französische Offizier Hedi Sabaot als Soldat und Französischer Offizier GEGEN Nazi-Deutschland wirkte und arbeitete und letztlich seinen Teil zur Befreiung Deutschlands von der Nazi-Diktatur beigetragen hat.

 

Mein Großvater väterlicherseits, Emil Klamm, war der Sozialdemokratie treu verbunden und musste mit 17 Jahren oder jünger an die Ostfront nach Russland. So war es nicht verwunderlich, dass mein Großvater väterlicherseits, Emil Klamm, insgesamt acht Jahre in russischer und in amerikanischer Kriegsgefangenschaft verbrachte. Er wollte von Krieg nie wieder etwas wissen. Er war durch den Krieg und die Kriegs-Gefangenschaft zutiefst traumatisiert.

 

Sind Menschen, die nach 1945 geboren wurden direkt verantwortlich für die Kriegs-Verbrechen in der Nazi-Diktatur?

 

Als Journalist, Autor, Musiker, Medien-Produzent und Gesundheits- und Krankenpfleger kann ich die Frage, formal-juristisch betrachtet, nicht rechtssicher beantworten, da ich kein Rechtsanwalt, kein Richter und kein Jurist bin. Biologisch, menschlich und moralisch betrachtet, können Menschen die im Jahr 1968 geboren sind wie ich oder Menschen die nach dem 8. Mai 1945 in Deutschland geboren wurden, im allgemeinen und menschlichen Verständnis betrachtet, nicht direkt verantwortlich für die Kriegs-Verbrechen befohlen von Adolf Hitler und weitere Offizieren der Nazi-Diktatur sein. Der Grund erscheint einleuchtend: Wer noch nicht vor dem 8. Mai 1945 lebte kann nicht direkt verantwortlich sein für Befehle, die zum Holocaust, zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit und zu Kriegsverbrechen führten.

 

Sind Menschen aus dem früheren West-Deutschland verantwortlich für die Verbrechen in der DDR?

 

In dieser Frage gilt auch, dass ich rein formal-juristisch, die Frage nicht rechtssicher beantworten kann. Zwischen Ost-Deutschland, bekannt auch als frühere DDR und West-Deutschland, früher bekannt als Bundesrepublik Deutschland gab es eine Mauer, die beide deutschen Staaten bis 1989 trennte. Die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen aus West-Deutschland auf die SED und das Polit-Büro in der DDR Einfluss nehmen konnten, ist äußerst gering. Menschlich, sozial und im Allgemeinen betrachtet, können Menschen, die im früheren westdeutschen Teil der Bundesrepublik Deutschland und in Deutschland geboren wurden, nicht direkt verantwortlich sein für Verbrechen die unter der SED, durch das MfS, Stasi und andere Institutionen der DDR, befohlen oder auch begangen wurden.

 

 

Komplexe Geschichte von SED-PDS, Linkspartei.PDS und DIE LINKE

 

Es ist sicher nicht bestreitbar, dass die Aufarbeitung der deutschen, deutsch-deutschen Geschichte sehr komplex und keineswegs einfach ist. Die SED-PDS hat bei den Menschen in der früheren DDR um Entschuldigung für schweres Leid und Unrecht gebeten.

 

Viele Menschen in der am 16. Juni 2007 gegründeten Partei DIE LINKE arbeiten seit vielen Jahren an der Aufarbeitung der Geschichte zur früheren DDR. Ausführliche Informationen zur Aufarbeitung der Geschichte zur DDR sind bei https://archiv2017.die-linke.de/partei/dokumente/programm-der-partei-die-linke/i-woher-wir-kommen-wer-wir-sind und bei https://archiv2017.die-linke.de/partei/geschichte/fragen-und-antworten-zur-auseinandersetzung-mit-der-geschichte/3-was-sagt-die-linke-zur-ddr zu finden.

 

Informationen zur Partei-Gründung von DIE LINKE, in der die Wahlalternative Arbeit und soziale Gerechtigkeit (WASG) und PDS (Partei des demokratischen Sozialismus) fusionierten und am 16. Juni 2007 neu DIE LINKE gegründet wurde, sind bei https://archiv2017.die-linke.de/partei/geschichte/auf-dem-weg-zur-neuen-linken-eine-chronologie zu finden.

 

In DIE LINKE: Auf dem Weg zur neuen Linken – eine Chronologie heißt es so wörtlich: 16. Juni 2007. Im Berliner Hotel “Estrel” wird die neue Partei DIE LINKE gegründet. Lothar Bisky und Oskar Lafontaine stellen sich als gleichberechtigte Vorsitzende der neuen Partei zur Wahl.“

 

Persönlich glaube ich, dass sich viele linke Demokraten bewusst sind, dass die Aufarbeitung der Ereignisse aus den Jahren 1949 bis 1990 in der früheren DDR komplex und emotional sehr belastet ist und viel Zeit beansprucht.

 

Die Geschichte von DIE LINKE ist Teil der deutschen und deutsch-deutschen Geschichte, einer ostdeutschen und einer westdeutschen Geschichte. Die Aufarbeitung der gesamtdeutschen Geschichte mit den Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen aus der Zeit der Nazi-Diktatur in den Jahren 1933 bis 1945 ist weitaus komplexer und umfangreicher und braucht wohl noch mehr Zeit für eine angemessene Aufarbeitung.

 

Um fair zu bleiben: Die Aufarbeitung der Verbrechen und Kriegsverbrechen aus der Vergangenheit Deutschlands ist selbstverständlich nicht nur eine Aufgabe linker Demokraten in der Partei DIE LINKE sondern betrifft alle Menschen in Deutschland und die Mitglieder aller weiteren Parteien.

 

Verantwortung für alle Menschen in Deutschland und Europa

 

Eine ganz persönliche Meinung. Obgleich ich in eine multinationale Familie hineingeboren wurde und mein Großvater Hedi Sabaot, ein Französischer Offizier der Französischen Armee, 1946 stationiert in Kaiserslautern war, so glaube ich, dass die Menschen die nach dem 8. Mai 1945 geboren wurden, sicher nicht direkt für die Kriegsverbrechen und Verbrechen in der Nazi-Diktatur verantwortlich gemacht werden können.

 

Wer die Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland kennt und Artikel 1 bis Artikel 19 des Grundgesetzes für die Bunderepublik Deutschland verinnerlicht hat, weiß, dass alle Menschen in Deutschland eine Verantwortung dafür tragen, dass sich ein Holocaust, Kriegsverbrechen und Verbrechen, wie diese von der Nazi-Diktatur von 1933 bis 1945 ausgegangen sind, sich NICHT wiederholen. Die Menschen in Deutschland und Europa tragen eine besondere Verantwortung dem Frieden in Deutschland, Europa und in der Welt und den Menschenrechten zu dienen und dies kann auch eine Chance für Frieden, in Deutschland, Europa und in der Welt sein.

 

Innerhalb der Partei DIE LINKE hat biologisch und demografisch bedingt, natürlich auch bereits auch ein Generationswechsel stattgefunden. In DIE LINKE, welche am 16. Juni 2007 neu gegründet wurde, sind oft auch junge Menschen aktiv, die zum Teil nach 1989 geboren wurden oder Menschen auch aus dem Westen von Deutschland, die sich für Frieden, Freiheit, Demokratie, gute Arbeit mit guter Bezahlung, soziale Gerechtigkeit, Solidarität, Digitalisierung, sozio-ökologisch, verantwortliches Handeln in Gegenwart und Zukunft sowie für eine Vielzahl weitere Themen engagieren. Mehr Informationen dazu sind auf den Themenseiten von DIE LINKE bei www.die-linke.de zu finden. Ausführliche Informationen für wichtige Anliegen für die ich mich engagiere sind in meiner Bewerbung und Vorstellung bei DIE LINKE in Rheinland-Pfalz bei https://www.dielinke-rhlp.de/partei/parteitag/lvv-land-952020/kandidierende-lvv-land/listenplatz-8-andreas-klamm zu finden. Jeden Mittwoch bis Freitag, 16.00 bis 21.00 Uhr biete ich auch eine Telefon-Sprechstunde und Telefonkonferenz mit offenen Themen-Abenden via Telefon 0621 5867 8054 an und stehe für die Beantwortung von Fragen, soweit mir möglich, zur Verfügung. Andreas Klamm

Holocaust-Gedenken: Entschieden gegen neue Hetze

Ludwigshafen am Rhein. 29. Januar 2019. (DIE LINKE). „Vor 75 Jahren befreite die Rote Armee das Vernichtungslager Auschwitz. Die menschenfeindliche NS-Ideologie war geprägt von der Ausgrenzung Andersdenkender. Heute kommt die völkische Hetze im neuen Gewand zurück. Es geht gegen Migrant*innen, speziell Flüchtlinge, gegen Linke, gegen die Demokratie, die Pressefreiheit und die freie Meinungsäußerung und auch wieder gegen Jüdinnen und Juden. Und der Hetze folgen Taten, wie der antisemitische Terroranschlag von Halle im vergangenen Jahr. Die gesamte Gesellschaft ist in der Pflicht, der Opfer der NS-Verbrechen zu gedenken und sich Hass und rechter Hetze entschieden entgegenzustellen. Wir müssen alles daran setzen, dass sich solche Verbrechen nie mehr wiederholen“, sagt Katrin Werner, Vorsitzende der LINKEN Rheinland-Pfalz. Melanie Wery-Sims, Vorsitzende der LAG Queer in der LINKEN Rheinland-Pfalz, ergänzt: „Jüdinnen und Juden, Sinti, Roma, Homosexuelle und viele andere wurden ausgegrenzt, verfolgt und schließlich ermordet. Fortschritte bei der Gleichberechtigung von Schwulen und Lesben, die in den Zwanzigerjahren erreicht wurden, wurden durch die Nazis zunichte gemacht. Der §175 wurde verschärft und blieb in dieser Form bis weit in die Nachkriegszeit in Kraft. Wir dürfen heute nicht bei einem ritualisierten Gedenken stehen bleiben. Wir müssen für Gleichheit und Solidarität eintreten. Antisemitismus, Rassismus und Homophobie dürfen keinen Platz in der Gesellschaft haben.“

Merry Christmas, Frohe Weihnachten von Andreas Klamm

Merry Christmas, Frohe Weihnachten von Andreas Klamm

Video, You Tube: https://www.youtube.com/watch?v=PdPWpkUgfxI

You Tube: https://www.youtube.com/watch?v=PdPWpkUgfxI

Tidal: https://tidal.com/browse/album/126008401

Deezer: https://www.deezer.com/us/album/123676482

Spotify: https://open.spotify.com/album/7LU96G480NoF8ZICN4aKeg

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Green Fair For Justice von Andreas Klamm

Green Fair For Justice von Andreas Klamm

Musik-Album, 14 Songs, gewidmet für Natur- Tier- Umwelt- und Klimaschutz

Green Fair For Justice by Andreas Klamm, 14 Songs

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Apple Musci: https://music.apple.com/us/album/green-fair-for-justice/1490316947?app=itunes&ign-mpt=uo%3D4

Spotify: https://open.spotify.com/album/3roFJVKF3DqLXIn3HVrKkr

Tidal: https://tidal.com/browse/album/124505199

Deezer: https://www.deezer.com/us/album/121683202