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Morddrohungen und Drohungen: Politik und (Streit-)Kultur muss ohne Morddrohungen in Deutschland möglich sein

Morddrohungen und Drohungen: Politik und (Streit-) Kultur muss ohne Morddrohungen in Deutschland möglich sein

Generalbundesanwaltschaft sollte ermitteln und Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier sollte ein Statement zur Demokratie, Frieden, Freiheit und Menschenrechte veröffentlichen

 

Von Andreas Klamm

Berlin. 21. Juli 2020/Meinung/Kommentar/– Zu zahlreichen Presse- und Medien-Berichten zu Mord-Drohungen gegen Politikerinnen, Poltiker, Journalistinnen, Journalisten, Aktivsitinnen und Aktivisten und Influencern erkläre ich wie folgt:

Zu Mord-Drohungen gegen Politiker, Journalisten & Influencern: Der Bundespräsident Dr. Frank Walter Steinmeier sollte sich einschalten. Politische (Streit-)Kultur und Politik muss ohne Drohungen & Morddrohungen gegen Politiker, Journalisten, Menschen in Deutschland möglich sein.

Darüber hinaus glaube ich, dass die Forderungen, wonach die Generalbundesanwaltschaft zu Droh-Mails gegen Politiker, Journalisten, Aktivisten und Influencern ermitteln sollte berechtigt sind. Wenn die Bundesrepublik Deutschland  als Rechtsstaat tatsächlich Menschen und den Rechtsstaat schützen wollen, dann sollten möglicherweise staatsgefährdende Gewaltandrohungen nicht als harmlos betrachtet werden.

In Artikel 1 des Grundgesetzes wird garantiert:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Andreas Klamm wurde Anfang Juli 2020 auf dem Parteitag, der Landesvertreter-Versammlung von DIE LINKE als Kandidat für die Landesliste auf Listenplatz 20 für die Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz am 14. März 2021 gewählt. Foto: md
Als Journalist, Autor, Verleger, Herausgeber, Gesundheits- und Krankenpfleger, Musiker, Sänger, Komponist und Musik- Radio- Fernseh- und Medienproduzent habe ich kein Studium der Rechtswissenschaften absolviert, so dass ich keine fachliche, juristische Rechtsauffassung bieten kann.
Wenn wir jedoch an die besonderen historischen Ereignisse in Deutschland in den Jahren 1933 bis 1945 denken, kann es sich Deutschland und die Bundesrepbulik Deutschland nicht leisten “stillschweigend” Morddrohungen und Bedrohungen gegen Politiker, Politikerinnen, Journalistinnen, Journalisten, Aktivisten, Influencern und im Ehrenamt kommunalpolitisch engagierter Menschen hinzunehmen. Dies würde gegen die Grundsätze von Demokratie, Menschenrechte, Freiheit, Frieden und sicher auch gegen die Rechtsstaatlichkeit verstossen.

Demokratie, Menschenrechte, Frieden und Freiheit brauchen eine starke Stimme

Bereits im Paragraph 89a StGB Strafgesetzbuch werden jedoch staatsgefährdende Straftaten beschrieben.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 89a Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
(1) Wer eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Eine schwere staatsgefährdende Gewalttat ist eine Straftat gegen das Leben in den Fällen des § 211 oder des § 212 oder gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b, die nach den Umständen bestimmt und geeignet ist, den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.
(2) Absatz 1 ist nur anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er
1.
eine andere Person unterweist oder sich unterweisen lässt in der Herstellung von oder im Umgang mit Schusswaffen, Sprengstoffen, Spreng- oder Brandvorrichtungen, Kernbrenn- oder sonstigen radioaktiven Stoffen, Stoffen, die Gift enthalten oder hervorbringen können, anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, zur Ausführung der Tat erforderlichen besonderen Vorrichtungen oder in sonstigen Fertigkeiten, die der Begehung einer der in Absatz 1 genannten Straftaten dienen,
2.
Waffen, Stoffe oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überlässt oder
3.
Gegenstände oder Stoffe sich verschafft oder verwahrt, die für die Herstellung von Waffen, Stoffen oder Vorrichtungen der in Nummer 1 bezeichneten Art wesentlich sind.
(2a) Absatz 1 ist auch anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er es unternimmt, zum Zweck der Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat oder der in Absatz 2 Nummer 1 genannten Handlungen aus der Bundesrepublik Deutschland auszureisen, um sich in einen Staat zu begeben, in dem Unterweisungen von Personen im Sinne des Absatzes 2 Nummer 1 erfolgen.
(3) Absatz 1 gilt auch, wenn die Vorbereitung im Ausland begangen wird. Wird die Vorbereitung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union begangen, gilt dies nur, wenn sie durch einen Deutschen oder einen Ausländer mit Lebensgrundlage im Inland begangen wird oder die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland oder durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.
(4) In den Fällen des Absatzes 3 Satz 2 bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Wird die Vorbereitung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union begangen, bedarf die Verfolgung der Ermächtigung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, wenn die Vorbereitung weder durch einen Deutschen erfolgt noch die vorbereitete schwere staatsgefährdende Gewalttat im Inland noch durch oder gegen einen Deutschen begangen werden soll.
(5) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
(6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
(7) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen, wenn der Täter freiwillig die weitere Vorbereitung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat aufgibt und eine von ihm verursachte und erkannte Gefahr, dass andere diese Tat weiter vorbereiten oder sie ausführen, abwendet oder wesentlich mindert oder wenn er freiwillig die Vollendung dieser Tat verhindert. Wird ohne Zutun des Täters die bezeichnete Gefahr abgewendet oder wesentlich gemindert oder die Vollendung der schweren staatsgefährdenden Gewalttat verhindert, genügt sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, dieses Ziel zu erreichen.
Politiker, Journalisten, Aktivisten und Influencer, die Mordrohungen und Drohungen via Post, E-Mail oder auf sonstige Weise erhalten, werden nicht nur in ihrer Würde verletzt, sondern auch in ihrer Freiheit und an der freien Berufs-Ausübungen, persönliche, freie Entfaltung und ihrer freien Arbeit gehindert und behindert.
Wenn Politiker, Journalisten, Aktivisiten und Influencer ohne Morddrohungen und Drohungen nicht mehr frei wirken und arbeiten können, dann kann man durchaus die Situation als “staatsgefährdende Vorbereitung von Gewalt-Taten betrachten”. Die kann in die Zuständigkeit der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe fallen.
Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier sollte sich nicht einschüchtern lassen und mahnende Worte zum Schutz von Politikerinnen, Politiker, Journalistinnen, Journalisten, Autoren, Aktivisiten, Influencer und kommunalpolitisch, engagierten Menschen öffentlich erklären und sprechen.
Andreas Klamm wurde auf dem Parteitag, der Landesvertreter-Versammlung und Landesvertreterinnen-Versammlung von DIE LINKE am 4. Juli 2020 auf Listenplatz 20 als Kandidat für die Landesliste für die Landtagswahlen am 14. März 2021 in Rheinland-Pfalz gewählt.
Presse- und Medien-Informationen:
Andreas Klamm
Tel. 0621 5867 8054

Artikel 1 der U.N. Biowaffenkonvention verbietet die Entwicklung, Herstellung, den Erwerb und die Lagerung von mikrobiologischen oder anderen biologischen Agenzien, ungeachtet des Ursprungs

Artikel 1, der U. N. Biowaffenkonvention (in deutscher Sprache)

Jeder Vertragsstaat dieses Übereinkommens verpflichtet sich,

1.
mikrobiologische oder andere biologische Agenzien oder – ungeachtet ihres Ursprungs oder ihrer Herstellungsmethode – Toxine, von Arten und in Mengen, die nicht durch Vorbeugungs—, Schutz— oder sonstige friedliche Zwecke gerechtfertigt sind, sowie
2.
Waffen, Ausrüstungen oder Einsatzmittel, die für die Verwendung solcher Agenzien oder Toxine für feindselige Zwecke oder in einem bewaffneten Konflikt bestimmt sind,

niemals und unter keinen Umständen zu entwickeln, herzustellen, zu lagern oder in anderer Weise zu erwerben oder zu behalten.

 

Hintergrund:

  1. U.N. Biowaffen-Konvention, Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher WaffenAbgeschlossen in London, Moskau und Washington am 10. April 1972, Komplette Fassung in deutscher Sprache, Link: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19720074/index.html
  2. Strafanzeige Corona-Virus, vom 28. März 2019, gesendet mittels FAX und E-Mail an die Generalbundesanwaltschaft, Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank, Internationaler Strafgerichtshof, Den Haag, Polizei Schifferstadt, Polizei Ludwigshafen am Rhein, Generalstaatsanwaltschaft Koblenz, Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Deutscher Bundestag, Landtag von Rheinland-Pfalz, Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, BGH Bundesgerichtshof in Karlsruhe und an Medien. Autor: Andreas Klamm,  Link: https://britishnewsflashmagazine.org/2020/04/01/covid19-strafanzeige-an-generalbundesanwalt-zur-corona-krise-und-mehrere-petitionen-fur-hilfeleistung

Corona-Virus / COVID19: Strafanzeige an Generalbundesanwaltschaft, Generalbundesanwalt und Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag

Corona-Virus / COVID19 / SARS-COV-2: Strafanzeige an Generalbundesanwaltschaft, Generalbundesanwalt, ICC International Criminal Court, Den Haag, Internationaler Strafgerichtshof in Den Haag

LINK zur Strafanzeige als PDF:

Strafanzeige COVID19 Gefahrenabwehr 101

 

An

Generalbundesanwaltschaft

Generalbundesanwalt

Herrn Dr. Peter Frank

beim Bundesgerichtshof

Generalbundesanwaltschaft

Brauerstr. 76

D 76135 Karlsruhe

Deutschland

E-Mail: poststelle@generalbundesanwalt.de

E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de

Telefon 07 21/ 819 14 10

Telefax 07218191492

 

Web-Site:  https://www.generalbundesanwalt.de/de/presse.php

 

An / To

ICC International Criminal Court

Internationaler Strafgerichtshof

Oude Waalsdorperweg 10, 2597 AK

The Hague,

The Netherlands

E-mail: PublicAffairs.Unit@icc-cpi.int

+ 31 (0)70 515 8515

Web-Site: https://www.icc-cpi.int/visit

 

 

 

 

 

Deutscher Bundestag
Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland

Platz der Republik 1s
D – 11011 Berlin

Tel.: +49 (0)30 227-0
Fax: 03022736979

E-Mail:   mail@bundestag.de
De-Mail: de-mail@bundestag.de-mail.de

 

Bundesverfassungsgericht

Schlossbezirk 3

76131 Karlsruhe

 

Telefon: +49 (721) 9101-0

Telefax: +49 (721) 9101-382

E-Mail: bverfg@bundesverfassungsgericht.de

 

 

Landtag von Rheinland-Pfalz

Platz der Mainzer Republik 1
55116 Mainz
Tel.: +49 (0) 6131-208-0
Fax: 061312082447
E-Mail: poststelle@landtag.rlp.de

 

 

 

 

An

Generalstaatsanwaltschaft Koblenz

Deinhardpassage 1

56068 Koblenz

Telefon: 0261/1307 – 0

Telefax: 0261130738010

E-Mail: genstako@genstako.jm.rlp.de

 

 

An

Staatsanwaltschaft Berlin

Turmstr. 91

D 10559 Berlin

FAX 03090143310

 

 

Ergänzend via E-Mail und PDF: poststelle@sta.berlin.de

 

 

 

An

Polizeiinspektion Schifferstadt

Waldspitzweg 2

 

67105 Schifferstadt

 

 

Telefon: 06235  495-0

Telefax: 06235495104

Email: pischifferstadt@polizei.rlp.de

 

An

Polizeipräsidium Rheinpfalz

Wittelsbachstraße 3

 

67061 Ludwigshafen

 

 

Tel.: 0621 – 963 0

E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de

 

 

 

Neuhofen, Verbandsgemeinde Rheinauen, Ludwigshafen am Rhein,

  1. März 2020

 

STRAFANZEIGE – GEFAHRENABWEHR

COVID19, SARS-COV-2, Corona-Virus und weitere GEFAHREN

Strafanzeige gegen UNBEKANNT

 

Vermutlich: Mehrere, beteiligte Gruppen oder auch kriminelle Gruppen und Vereinigungen

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrte Richterinnen und sehr geehrte Richter!

Sehr geehrter Herr Generalbundesanwalt Herr Dr. Peter Frank!

Her Honourable Excellency!

His Honourable Excellency!

Her Honourable Judges And His Honourable Judges!

Sehr geehrte Polizistinnen und Polizisten!

Sehr geehrte Damen und Herren und liebe Kameradinnen und Kameraden der Bundeswehr!

 

Hiermit erstatte ich, Andreas Klamm, geboren am 6. Februar 1968 in Ludwigshafen, Journalist, Autor, Schriftsteller, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, (Tel. 0621 5867 8054, Tel. 0621 4909 650117 E-Mail: andreasklamm@hotmail.com) etc. STRAFANZEIGE aufgrund höherer, vorrangiger Interessen zur Lebensrettung und Verhinderung von Verbrechen, im Sinne von GEFAHREN-ABWEHRStrafanzeige zur Abwehr möglicher, ernster Gefahren und zur Abwehr von möglichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und zur Abwehr möglicher Kriegs-Verbrechen / Verhinderung und Abwehr von Angriffen auf nicht beteiligte Zivilisten, Personen, Menschen, Kinder, Frauen, kranke, behinderte und schwerbehinderte Menschen, Ärzte, Pflegepersonal, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rettungsdienste, der Feuerwehren, des THW, sonstiger Hilfe-Organisation und Tieren in Deutschland, Groß Britannien, Israel, Frankreich, Italien, Spanien, China, Australien und weiteren Staaten, Nationen, Ländern, Orten / Gefahren-Abwehr für möglicherweise, Polizistinnen, Polizisten, Angehörige von Streitkräften der U.S. Streitkräfte, Angehörige der Streitkräfte anderer Nationen, Angehörige der Bundeswehr, beteiligte Einsatz-Kräfte mehrerer Nationen

 

gegen Unbekannt

 

und soweit bekannt gegen mehrere, vermutlich kriminelle Vereinigungen und Gruppen

 

Wegen des dringend Tat-Verdachts und möglicherweise vorliegende Akte oder Vorbereitung von Taten, in Betrachtung nachfolgender Punkte, wie nachfolgend:

 

Hinweis und Bitte:  Soweit diese Strafanzeige nicht in vollem Umfang in den Zuständigkeits-Bereich der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe, des Bundesgerichtshofs oder weiterer deutscher Straf- und Ermittlungs-Behörden fallen sollte, wird in den zutreffenden Punkten der internationalen Strafgerichtshof-Barkeit gebeten diese Strafanzeige auch schnellst möglichst zur Abwehr von tödlichen Gefahren für unbeteiligte Zivilisten, Personen, Menschen und Tiere und möglicherweise beteiligte Einsatzkräfte mehrerer Streitkräfte aus mehrerer Nationen an den Internationalen Strafgerichts (IStGH)/ ICC International Criminal Court in Den Haag und an weitere in Frage kommende Institutionen, Behörden und Gerichte weiterzuleiten.

 

 

 

 

 

Gefahr der Massen-Tötung und des Massen-Mordes unbeteiligter Zivilisten, Menschen, Ärzte, Pflegekräfte, Mitarbeiter von Rettungsdiensten, Mitarbeiter der Feuerwehren, THW, Polizisten, Bundeswehr-Soldaten, Verkäuferinnen, Verkäufer, weitere Berufsgruppen und beteiligter Streitkräfte als Folge von mutmaßlichen Anschlägen und möglicherweise vorsätzlich ausgelöster, fahrlässig oder grob fahrlässig ausgelöster Katastrophen, und Groß-Schadens-Ereignissen, sowie Verdacht des Verstoßes GEGEN die U.N. Biowaffen-Konvention

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass leider eine oder mehrere Gruppen, bereits tätig sind, um die

 

freiheitlich-demokratische Grundordnung für die Bundesrepublik Deutschland

 

komplett zu beseitigen.

Die komplette Allgemeine Erklärung der Menschenrechte zu beseitigen.

Die komplette EMRK Europäische Menschenrechtskonvention zu beseitigen

Die komplette U.N. Konvention zum Übereinkommen des Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen / BRK Behindertenrechtskonvention, Bundesgesetz in Deutschland / in der Bundesrepublik zu besteigen

Nach Einschätzung von Beobachtern aus mehreren Ländern könnte die Folge von Anschlägen mit Gift-Gas, chemischen Kampfstoffen, Bio-Waffen, Chemie-Waffen, EMP-Bomben und Nuklear-Waffen zur Entstehung des

  1. Welt-Kriegs

führen.

 

 

  1. Verdacht auf Vorbereitung einer schweren Straftat nach Paragraph 7, VStGB, Völkerstrafgesetzbuch, Verbrechen gegen die Menschlichkeit Paragraph § 89a, StGB ( Strafgesetzbuch), Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
  2. Verdacht auf Vorbereitung eines völkerrechtswidrigen VERBRECHEN der AGGRESSION, Artikel 8 bis, Internationalen Strafgerichtshof (IStGH).
  1. Verdacht auf Versuch der Beseitigung und Aufhebung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Resoultion 217 II A der United Nations, Vereinten Nationen, Artikel 30 (Auslegungsregel)

 

Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

  1. Verdacht auf Verstoß gegen Artikel 10, Universal Declaration of Human Rights / Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Artikel 10 (Anspruch auf faires Gerichtsverfahren).

Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

  1. Verdacht auf Verstoß gegen Artikel 11, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Unschuldsvermutung
  2. Verdacht des Verstoßes gegen Paragraph 13, VStGB, Völkerstrafgesetzbuch, Verbrechen der Aggression
  3. Verdacht des Verstoßes gegen Paragraph 8, Kriegsverbrechen gegen Personen, VStGB, Völkerstrafgesetzbuch,
  4. Mord, 211 Mord, StGB
  5. Totschlag, 212 Totschlag, StGB
  6. Gefährliche Körperverletzung, § 224, StGB
  7. Schwere Körperverletzung, § 226, StGB
  8. Bildung einer kriminelle Vereinigung, § 129 StGB Bildung einer kriminellen Vereinigung
  9. Verstoß gegen die BIOWAFFEN-Konvention der Vereinten Nationen
  10. Verstoß gegen die Genfer Konvention 
  11. Aller weiteren in Betracht kommenden Straftat-Bestände.

 

 

Begründung

 

 

Laut mehrerer Experten, Wissenschaftler, Medien-Berichten und Mitarbeitern des U.S. Geheimdienstes CIA wurde das Corona-Virus / SARS-COV 2 möglicherweise in Laboren entwickelt, vorsätzlich oder mindestens fahrlässig oder grob fahrlässig nahezu weltweit in Umlauf gebracht. Mitarbeiter des DHS Department of Homeland Security in den U.S.A. United States of America, können laut öffentlichen Medienberichten, NICHT eindeutig ausschließen, dass das Corona-Virus als biologischer Kampfstoff in Laboren hergestellt wurde.

 

Es besteht ein mehrfacher Anfangs-Verdacht und Verdacht auf Verstoß gegen die U.N. Biowaffenkonvention und eine Vielzahl schwerer Straftaten, Kriegsverbrechen und nach dem Völkerstrafgesetzbuch auch des Verdachts der VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT nach Paragraph 7 des VStGB Völkerstrafgesetzbuches.

 

Teil dieser Strafanzeige ist der Anhang zur Strafanzeige Corona-Virus vom 29. März 2020.

 

Es ist unter anderem Aufgabe des Generalbundesanwalts, der Polizei, der Staatsanwaltschaften, der Gerichte die Hinweise zu prüfen, Ermittlungen durchzuführen bzw. zu veranlassen und ggfs. Verantwortliche für eine der schlimmsten Katastrophen seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland in Verantwortung zu nehmen.

 

 

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

 

Richtlinien für die Presse

 

Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde

 

und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind

 

oberste Gebote der Presse.

 

Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.”

Auszug aus dem Pressekodex für Journalisten

 

 

 

Aufgaben der Presse – Öffentliche Aufgabe

 

Die PRESSE erfüllt eine öffentliche Aufgabe. Die Behörden sind nach Maßgabe der Landespressegesetze verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen. Institutionen und Unternehmen werden gebeten, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.

 

 

 

Conduct of Journalists

 

”  Respect for truth and for the right to the public to truth is the first duty of the journalist.

 

In pursuance of this duty, the journalist shall at all times defend the principles of FREEDOM in the honest collection and publication of news, and of the right of fair comment and criticism.”

 

 

Möge der ALLMÄCHTIGE GOTT der HERR und die Höheren Universellen Mächte vor allem Menschen in besonderer Gefahr, kranke Kinder, kranke und behinderte Menschen, Menschen in sonstiger Gerfahrenlage, Tiere und Natur verteidigen, schützen, bewahren, natürlich und übernatürlich Schutz, Bewahrung, Heilung, Verteidigung und alle Hilfen schenken, die erforderlich sind.

 

Professor Dr. Francis Boyle, war an der Entwicklung der U.N. Biowaffenkonvention beteiligt und erklärt in einem Interview öffentlich, dass so wörtlich „das Corona-Virus eine offensive, biologische Kriegs-Waffe“ ist. Die WHO Weltgesundheits-Organisation sei dazu bereits informiert, laut Medien-Bericht.

 

Zitat:

 

Dr. Francis Boyle Creator of Bio Weapons Act Says Coronavirus Is Biological Warfare Weapon

 

By GreatGameIndia -February 3, 2020| Last modified on March 23rd, 2020 at 1:51 am

 

In an explosive interview Dr. Francis Boyle, who drafted the Biological Weapons Act has given a detailed statement admitting that the 2019 Wuhan Coronavirus is an offensive Biological Warfare Weapon and that the World Health Organization (WHO) already knows about it.

 

Link zum Interview: https://greatgameindia.com/dr-francis-boyle-creator-of-bioweapons-act-says-coronavirus-is-biological-warfare-weapon/

 

Dr. Francis Boyle sagt: „Corona-Virus ist eine biologische Kriegs-Waffe“.

 

 

Das Corona-Virus hat weltweit bereits mehr als 20.000 Menschen getötet und hat nur in Deutschland bereits in der Bundesrepublik Deutschland zu schwersten humanitären Schäden und wirtschaftlichen Schäden geführt, zu einer Wirtschaftskrise und weltweit betrachtet zu einer Weltwirtschaftskrise. Die Schäden und Folgen die durch die Freisetzung des Corona-Virus verursacht wurden, sind dazu geeignet, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, die EMRK die Europäische Menschenrechtskonvention, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika und zahlreiche U.N. Abkommen, Genfer Konventionen, Grundrechte, Allgemeine, universelle Menschenrechte, Freiheits- Grund- und Bürgerrechte zu beseitigen. Darüber hinaus sind bereits heute, soweit bekannt Milliarden-Schäden in wirtschaftlichen und finanziellen Bereichen entstanden.

 

Dr. Kent Hovind, Education / Ausbilder, aus den U.S.A. erklärt in seinem Video-Vortrag, dass es eine oder mehrere Gruppen gibt, die möglicherweise dem satanischen-teuflischen Glaubens-Kreis bzw. einer Glaubensversammlung angehören, deren Ziel es sein soll, die freiheitlich-demokratische Grundordnung in der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Grund- Bürger- und Freiheitsrechte zu beseitigen, einen Massen-MORD an 5, 5 Milliarden Menschen plant, die Reduzierung der Weltbevölkerung zum Ziel hat von derzeit rund 6 Milliarden auf rund 500 Millionen Menschen. Eine oder mehrere Gruppen planen die Errichtung einer Diktatur mit dem Namen NWO New World Order, Neue Weltordnung, siehe und höre Erklärungen und ausführliche Ausführungen von Dr. Kent Hovind, U.S.A im nachfolgenden Video.

 

Link zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=afFFSNrS3OY

 

 

Laut Medien-Bericht schließt das Außenministerium von China NICHT aus, dass die U.S.A. an einem Ausbruch des Corona-Virus beteiligt sein können.

 

Zitat:

 

“The Chinese Foreign Ministry has not ruled out the possibility that the United States was to blame for the spread of the new coronavirus in the Asian country.

Geng Shuang, the ministry spokesman, sidestepped questions on Friday about whether Beijing viewed Washington as responsible for the deadly virus outbreak in China, a day after another spokesman suggested the US army could have engineered it.”

 

 

Link zum Beitrag:  https://www.presstv.com/Detail/2020/03/13/620769/China-Geng-Shuang-coronavirus-outbreak-US

 

 

Wissenschaftler: Corona-Virus wurde von Menschen hergestellt und wurde aus dem Labor in Wuhan freigesetzt

 

Übersetzung: Basierend  auf der ungewöhnlichen Struktur des Virus, es ist höchst wahrscheinlich, dass das Virus von Menschen entwickelt wurde und es gibt die Theorie, dass das Virus aus einem Labor ausgewichen ist oder freigesetzt wurde aus dem Institut für Virologie in Wuhan in China, erklärte Professor Fang Chi-tai  von der Nationalen Universität von Taiwan, NTU.

 

Based on the virus unusual structure it is most likely “man made” and there is a theory coronavirus was somehow leaked or released from the Institute of Virology in Wuhan China, said Professor Fang Chi-tai from the National Taiwan University (NTU).

 

 

Link: https://londonlovesbusiness.com/scientist-says-covid-19-is-man-made-and-was-released-from-wuhan-lab

 

Scientist says Covid-19 is man made and was released from Wuhan lab 0

BY LLB REPORTER AT 12:18 PM MARCH 2, 2020BUSINESS NEWS, CORONAVIRUS, WORLD NEWS

 

A Taiwanese scientist has claimed Chinese microbiologists probably created coronavirus in Wuhan, China.

 

Based on the virus unusual structure it is most likely “man made” and there is a theory coronavirus was somehow leaked or released from the Institute of Virology in Wuhan China, said Professor Fang Chi-tai from the National Taiwan University (NTU).

 

Professor Fang said China’s track record with safety standards and laboratory management has been questioned in the past.

 

The Professor claims it was very possible that the Wuhan Chinese scientists created the deadly virus by simply adding four amino acids to an existing bat virus, which therefore makes it much easier to transmit to people.

 

Professor Fang added, “The mutations found in the novel coronavirus are unusual in an academic sense.

 

“It is indeed possible that it is a man-made product.

 

From an academic point of view, it is indeed possible that the amino acids were added to COVID-19 in the lab by humans.”

 

In February Chinese scientist announced the true cause of the spread of coronavirus, who broke cover and said the outbreak started in a science laboratory in Wuhan yards away from a wet market.

 

A scientist told how a sick bat attacked the researchers and bled on them and urinated on another, they were then forced to quarantine themselves for 14 days.

 

Biologists Botao Xiao and Lei Xiao published a pre-print entitled “The possible origins of 2019-nCoV coronavirus.”

 

The report describes how “the killer coronavirus probably originated from a laboratory in Wuhan.

 

We noted two laboratories conducting research on bat coronavirus in Wuhan, one of which was only 280 metres from the seafood market.

 

“We briefly examined the histories of the laboratories and proposed that the coronavirus probably originated from a laboratory.

 

“Our proposal provided an alternative origin of the coronavirus in addition to natural recombination and intermediate host.”

 

The scientists in Wuhan said, “In summary, somebody was entangled with the evolution of 2019-nCoV coronavirus.

 

“In addition to origins of natural recombination and intermediate host, the killer coronavirus probably originated from a laboratory in Wuhan.

 

“Safety levels may need to be reinforced in high risk bio-hazardous laboratories.

 

“Regulations may be taken to relocate these laboratories far away from city centres and other densely populated places.”

 

Link / Beweis: https://londonlovesbusiness.com/scientist-says-covid-19-is-man-made-and-was-released-from-wuhan-lab

 

 

Corona-Virus

Link: https://www.nature.com/articles/nm.3985

 

Wer hat den Corona-Virus hergestellt? Who has made the Coronavirus?

Link: https://www.strategic-culture.org/news/2020/03/05/who-made-coronavirus-was-it-us-israel-or-china-itself

 

 

Coronavirus was produced in a laboratory: Former CIA Intel officer

Früher CIA Offizier erklärt öffentlich: “Corona-Virus wurde in einem Labor hergestellt”

 

Link: https://www.presstv.com/Detail/2020/03/05/620213/Coronavirus-was-produced-in-a-laboratory?

 

Philip M. Geraldi, früherer CIA-Spezialist für Terrorismus-Bekämpfung und Offizier der Defense Intelligence Agency (Verteidigungs Intelligence Agentur). A former American counter-terrorism specialist and military intelligence officer of the CIA has said that the “Coronavirus did not occur naturally through mutation but rather was produced in a laboratory, possibly as a biological warfare agent.”

 

Übersetzung: “Ein früherer CIA-Spezialist für Terrorismus-Bekämpfung und Militär-Intelligenz-Offizier der CIA sagte: “Das Corona-Virus ist nicht durch Mutation und NICHT natürlich in Erscheinung getreten, sondern wurde wahrscheinlich in einem Labor produziert als mögliche biologische Kriegs-Waffe.”

 

Link 1: https://www.globalresearch.ca/who-made-coronavirus-u-s-israel-china/5705628

Link 2: https://www.presstv.com/Detail/2020/03/05/620213/Coronavirus-was-produced-in-a-laboratory?

 

Link 3: Coronavirus was produced in a laboratory / Corona-Virus wurde in einem Labor hergestellt, https://www.presstv.com/Detail/2020/03/05/620213/Coronavirus-was-produced-in-a-laboratory?

 

 

Coronavirus has mutated in two strains

Link: http://www.rfi.fr/en/international/20200305-coronavirus-has-mutated-two-strains-lab-study-shows

 

Corona-Virus, Patent aus 2014, U.S. Patent No. US10130701B2, Link: https://patents.google.com/patent/WO2016012793A1/it

 

Corona-Virus, Patent aus 2014, U.S. Patent No. WO2016012793A1

 

Link: https://patents.google.com/patent/WO2016012793A1/it

 

Auszug: WO2005049814A2 *       2003-11-18 2005-06-02 Vironovative B.V.          Novel atypical pneumonia-causing virus / Neuartiges, atypische Pneumonie auslösendes Virus

 

U.S. SARS Patent aus dem Jahr 2003, https://genomebiology.biomedcentral.com/articles/10.1186/gb-spotlight-20030512-01

 

“The Corona virus is a manmade virus created in a Wuhan laboratory. Ask @BillGates who financed it.”

 

„Das Corona Virus wurde von Menschen produziert in einem Labor in Wuhan…“

 

MARCH 4, 2020

Joanne Wright, a Republican House candidate from California, tweeted along with several other coronavirus conspiracy theories over the weekend. While Twitter does not explicitly ban coronavirus conspiracy content, when searching for “Joanne Wright coronavirus,” the social media site provides a warning that reminds users to “Know your facts.” (The Hill — March 2, 2020)

 

Link: https://www.governing.com/government-quotes/The-Corona-virus-is-a-manmade-virus-created-in-a-Wuhan-laboratory.html

 

HIV & Ebola-Like Mutations Suggest Coronavirus Leaked From a Lab

Link: https://www.ccn.com/hiv-ebola-like-mutations-suggest-coronavirus-leaked-from-a-lab/

 

 

 

Wuhan virus: China may have just accepted that the ‘man-made’ coronavirus escaped its biowarfare lab

 

Übersetzung: “China hat möglicherweise akzeptiert, dass das Corona-Virus von Menschen hergestellt wurde und aus einem Labor für biologische Kampfstoffe freigesetzt wurde“

 

Link: https://www.ibtimes.sg/wuhan-virus-china-may-have-just-accepted-that-man-made-coronavirus-escaped-its-biowarfare-lab-39911

 

Was Coronavirus Made In a Lab? The DHS Can’t Rule It Out, Übersetzung: Wurde das Coronavirus in einem Labor hergestellt? Das DHS kann es nicht ausschließen, Link: https://news.yahoo.com/coronavirus-made-lab-dhs-cant-193100601.html

Ken Cuccinelli, the acting deputy secretary of the Department of Homeland Security (DHS), could not definitively rule out the theory that the coronavirus was created in a laboratory.

Übersetzung: Ken Cuccinelli, stellvertretender Sekretär des Departments des Heimatschutz-Ministeriums (DHS, Homeland Security) kann nicht eindeutig die Therorie ausschließen, dass das Coronavirus in einem Labor hergestellt wurde…” …

 

Cuccinelli, who serves as a top member on the Trump administration’s coronavirus task force, said Monday that the origins of the novel virus remain unknown, and while its characteristics suggest it isn’t man-made, he could not completely reject the theory that it was created in a laboratory in China’s Hubei province.

 

“Our colleagues at CDC [Centers for Disease Control and Prevention] and NIH [National Institutes of Health] on the task force have made it very clear [that] we don’t yet know the origin of this particular virus,” Cuccinelli told Fox News medical correspondent Dr. Marc Siegel on “Tucker Carlson Tonight.”

 

“We are not entirely sure how this one started yet,” Cuccinelli continued. “There is a biological facility in the Hubei province that people worry about. But I will say the reading that I have done of medical professionals suggest that the structure of the virus seems unlikely to have been man-made because if it was made to be a threat, you would expect to see certain characteristics that aren’t present.”

 

“Does that mean it rules it out? No, not absolutely,” he said.

 

Funda Bieda-Acar erklärt in einem Facebook-Video, dass das Coronavirus als “Impfstoff entwickelt worden sein soll und Patente unter anderem in den U.S.A. und Groß Britannien bestünden.” Video: https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=2822557787827403&id=100002196294455?sfnsn=scwspwa&d=w&vh=i&extid=8KTIKGf6chKqY6hh&d=w&vh=i

 

Coronavirus outbreak: The terrifying way technology could have mistakenly created virus

 

CORONAVIRUS could have been mistakenly created through the misuse of technology, a Taiwanese scientist has claimed

 

Übersetzung: „Corona-Virus Ausbruch: Auf einem schrecklichen Weg in Technologie könnte versehentlich zur Entstehung des Virus geführt haben. Der Missbrauch von Technologie könnte zur Schaffung des Virus geführt haben, erklärt ein Wissenschaftler aus Taiwan. Express.co. uk“

 

A leading infectious diseases specialist and epidemiologist at the National Taiwan University (NTU) has proposed that the coronavirus outbreak might have been orchestrated by humans. Fang Chi-tai reasoned that, based on the virus’ unusual structure, it is likely to be man-made.

 

Übersetzung: „Ein leitender Spezialist für Infektions-Krankheiten und für Epidemiologie der Nationalen Universität von Taiwan (NTU) erklärte, dass der Corona-Virus Ausbruch möglicherweise durch menschlichen Einfluss verursacht wurde. Fang Chi-tai, begründete seine Theorie / Vermutung, dass aufgrund der ungewöhnlichen Strukturen des Virus es sehr wahrscheinlich sei, dass da Virus von Menschen hergestellt wurde.“

 

Link: https://www.express.co.uk/news/world/1250030/coronavirus-latest-conspiracy-wuhan-china-news-deadly-virus-pandemic-end-of-the-world-taiw

 

White supremacists plot to spread coronavirus to Jews and the police, FBI warns

 

Link: https://www.thestate.com/news/coronavirus/article241428466.html

 

Übersetzung: „Weiße Supramacisten planen Verbreitung des Corona-Virus GEGEN Menschen jüdischen Glaubens und gegen die Polizei, warnt das FBI“

 

White supremacists encouraging their members to spread coronavirus to cops, Jews, FBI says

Link: http://www.radiokeokuk.com/2020/03/white-supremacists-encouraging-their-members-to-spread-coronavirus-to-cops-jews-fbi-says/

 

 

Auszug aus der U.N. Biowaffen-Konvention

 

Übereinkommen

über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen

Abgeschlossen in London, Moskau und Washington am 10. April 1972
Von der Bundesversammlung genehmigt am 26. Juni 1973
2
Schweizerische Ratifikationsurkunde hinterlegt am 4. Mai 1976
In Kraft getreten für die Schweiz am 4. Mai 1976

(Stand am 2. Juni 2017)

Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens

entschlossen zu handeln, um wirksame Fortschritte auf dem Wege zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung, einschliesslich des Verbots und der Beseitigung aller Arten von Massenvernichtungswaffen, zu erzielen, und überzeugt, dass das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung chemischer und bakteriologischer (biologischer) Waffen sowie ihre Beseitigung durch wirksame Massnahmen die Erreichung der allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle erleichtern wird,

in Anerkennung der grossen Bedeutung des in Genf am 17. Juni 19253 unterzeichneten Protokolls über das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen und von bakteriologischen Mitteln im Kriege und eingedenk auch des Beitrags, den das genannte Protokoll zur Milderung der Schrecken des Krieges bereits geleistet hat und noch leistet,

in erneuter Bekräftigung ihres Bekenntnisses zu den Grundsätzen und Zielen jenes Protokolls und mit der an alle Staaten gerichteten Aufforderung, sich streng daran zu halten,

eingedenk dessen, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen wiederholt alle Massnahmen verurteilt hat, die im Widerspruch zu den Grundsätzen und Zielen des Genfer Protokolls vom 17. Juni 1925 stehen, in dem Wunsch, zur Festigung des Vertrauens zwischen den Völkern und zur allgemeinen Verbesserung der internationalen Atmosphäre beizutragen,

in dem Wunsch ferner, zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze der Satzung der Vereinten Nationen beizutragen,

in der Überzeugung, dass es wichtig und dringend geboten ist, derart gefährliche Massenvernichtungswaffen wie diejenigen, die chemische oder bakteriologische (biologische) Agenzien verwenden, durch wirksame Massnahmen aus den Waffenbeständen der Staaten zu entfernen,

in der Erkenntnis, dass eine Übereinkunft über das Verbot bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen einen ersten möglichen Schritt zur Erzielung einer Übereinkunft über wirksame Massnahmen auch für das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung chemischer Waffen darstellt, und entschlossen, auf dieses Ziel gerichtete Verhandlungen fortzusetzen,

entschlossen, im Interesse der gesamten Menschheit die Möglichkeit einer Verwendung von bakteriologischen (biologischen) Agenzien und Toxinen als Waffen vollständig auszuschliessen,

 

Art. I

Jeder Vertragsstaat dieses Übereinkommens verpflichtet sich,

 

1.

mikrobiologische oder andere biologische Agenzien oder – ungeachtet ihres Ursprungs oder ihrer Herstellungsmethode – Toxine, von Arten und in Mengen, die nicht durch Vorbeugungs—, Schutz— oder sonstige friedliche Zwecke gerechtfertigt sind, sowie

2.

Waffen, Ausrüstungen oder Einsatzmittel, die für die Verwendung solcher Agenzien oder Toxine für feindselige Zwecke oder in einem bewaffneten Konflikt bestimmt sind,

niemals und unter keinen Umständen zu entwickeln, herzustellen, zu lagern oder in anderer Weise zu erwerben oder zu behalten.

 

Link: https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19720074/index.html  Komplette U.N. Biowaffen-Konvention

 

Das Verbrechen der Aggression ist ein Straftatbestand nach dem Völkerrecht. Wortlaut, Quelle: Wikipedia, Das Aggressionsverbrechen erhält im Römischen Statut in der deutschen

Übersetzung folgenden Wortlaut:

„Artikel 8 (bis) – Verbrechen der Aggression

(1) Im Sinne dieses Statuts bedeutet „Verbrechen der Aggression“ die Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Ausführung einer Angriffshandlung, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, durch eine Person, die tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken.

(2) Im Sinne des Absatzes 1 bedeutet „Angriffshandlung“ die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen anderen Staat. Unabhängig von dem Vorliegen einer Kriegserklärung gilt in Übereinstimmung mit der Resolution 3314 (XXIX) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 14. Dezember 1974 jede der folgenden Handlungen als Angriffshandlung:

  1. a) die Invasion des Hoheitsgebiets eines Staates oder der Angriff auf dieses durch die Streitkräfte eines anderen Staates oder jede, wenn auch vorübergehende, militärische Besetzung, die sich aus einer solchen Invasion oder einem solchen Angriff ergibt, oder jede gewaltsame Annexion des Hoheitsgebiets eines anderen Staates oder eines Teiles desselben;
  2. b) die Bombardierung oder Beschießung des Hoheitsgebiets eines Staates durch die Streitkräfte eines anderen Staates oder der Einsatz von Waffen jeder Art durch einen Staat gegen das Hoheitsgebiet eines anderen Staates;
  3. c) die Blockade der Häfen oder Küsten eines Staates durch die Streitkräfte eines anderen Staates;
  4. d) ein Angriff der Streitkräfte eines Staates auf die Land-, See- oder Luftstreitkräfte oder die See- und Luftflotte eines anderen Staates;
  5. e) der Einsatz von Streitkräften eines Staates, die sich mit der Zustimmung eines anderen Staates in dessen Hoheitsgebiet befinden, unter Verstoß gegen die in der entsprechenden Einwilligung oder Vereinbarung vorgesehenen Bedingungen oder jede Verlängerung ihrer Anwesenheit in diesem Hoheitsgebiet über den Ablauf der Geltungsdauer der Einwilligung oder Vereinbarung hinaus;
  6. f) das Handeln eines Staates, wodurch er erlaubt, dass sein Hoheitsgebiet, das er einem anderen Staat zur Verfügung gestellt hat, von diesem anderen Staat dazu benutzt wird, eine Angriffshandlung gegen einen dritten Staat zu begehen;
  7. g) das Entsenden bewaffneter Banden, Gruppen, irregulärer Kräfte oder Söldner durch einen Staat oder in seinem Namen, die mit Waffengewalt gegen einen anderen Staat Handlungen von solcher Schwere ausführen, dass sie den oben aufgeführten Handlungen gleichkommen, oder seine wesentliche Beteiligung daran.Formularbeginn

 

Es ist geplant die Strafanzeige Presse-öffentlich und öffentlich zu machen. Es wird um Eingangsbestätigung gebeten und weitere Informationen über aktuelle Entwicklungen, sobald wie möglich.

 

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Autor, Schriftsteller, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter

 

Anlage: Ergänzung ANHANG zur Strafanzeige Corona-Virus vom 28. März 2020 als PDF

 

Journalist Andreas Klamm hat Strafanzeige wegen Bedrohung des SPD-Kommunalpolitikers Frank Luttmann und des SPD-Kommunalpolitikers Olav M erstattet

Presse-Mitteilung und Presseerklärung

Einladung zur Berichterstattung an alle Medien und Journalisten

Journalist Andreas Klamm hat Strafanzeige wegen Bedrohung des SPD-Kommunalpolitikers Frank Luttmann und des SPD-Kommunalpolitikers Olav M erstattet

Teterow (Mecklenburg-Vorpommern)/Offenbach bei Frankfurt am Main/Rostock/Frankenthal/Ludwigshafen am Rhein/Melle/Espelkamp. 25. August 2019. (radiotvinfo.org) Der Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger und Rettungssanitäter und gewählte Presse- Medien- und Informations-Referent vom FSB, Andreas Klamm, hat Strafanzeige bereits am 21. August 2019 wegen des Verdachts der Bedrohung, Einschüchterung und aller weiteren in Betracht kommenden Straftaten zum Nachteil des Polizei-Beamten im Ruhestand und SPD-Politikers, Frank Luttmann (Teterow / Mecklenburg-Vorpommern) und des SPD-Kommunalpolitikers Olav M. (Offenbach, früher Miltenberg) gesendet und erstattet. 

Die Strafanzeige wurde an die Staatsanwaltschaft in Rostock, die Staatsanwaltschaft in Frankenthal in der Pfalz und an die Kriminalpolizei in Teterow gesendet. Darüber hinaus wurde schriftlich vorab die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe informiert.

Der Polizei-Beamte im Ruhestand, Frank Luttmann und SPD-Kommunalpoitiker hat bei der Polizei in Teterow ebenso Strafanzeige erstattet.  Damit gibt es nunmehr zwei Strafanzeigen wegen des Verdachts des Versuchs der Bedrohung und Einschüchterung.

Ein bislang nicht nähere bekannte Gruppe oder möglicherweise eine neue kriminelle Vereinigung, die den Namen “SPD Parteivorstand” benutzt, die E-Mail ist als gefälschte E-mail zu erkennen, das meint es ist deutlich sichtbar, dass die E-Mail nicht vom echten SPD-Parteivorstand in Berlin stammen kann, droht mit der Ankündigung eines Parteiausschluss-Verfahrens gegen den SPD Kommunal-Politiker Olav M. und sollte der Polizeibeamte Frank Luttmann und SPD-Politiker nicht sein politisches Engagement und seine freie Meinungsäußerung beenden, könne ihm, so der Täter oder die Täter, ebenso ein Parteiausschluss-Verfahren drohen.

Darin sieht der Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger und Rettungssanitäter und gewählte Presse- Medien und Informations-Referent vom FSB, Andreas Klamm, eine Bedrohung gegenüber zwei SPD-Politikern und einem Polizei-Beamten im Ruhestand. “Wenn freies politisches Engagement und freie Meinungsäußerung mittels Drohungen unterdrückt werden soll, dann sehe ich deutlich die freiheitlich-demokratische Grundordnung und Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland in Gefahr, erklärt Andreas Klamm.

Vorsitzender des FSB Forum Sozialdemokratische Basisinitiative ist Frank Luttmann. Er wurde vor mehreren Monaten mit deutlicher Mehrheit zum 1. Vorsitzenden des FSB gewählt. Bernd Flügel, Rettungsassistent im Ruhestand aus Suhl in Thüringen wurde in das Amt als 2. Vorsitzender berufen und Andreas Klamm wurde in den öffentlichen Wahlen bei Facebook in das Amt als Presse- Medien- und Informations-Referent gewählt. Das FSB ist ehrenamtlich tätig und setzt sich für Grundrechte, soziale Grundsicherung, Frieden, Freiheit, Dialog und Verständigung ein. Frank Luttmann erklärte bereits im NDR Nordmagazin, dass er aus der SPD eine “linkere und sozialere” Partei für die Menschen machen wolle. Weitere Berichte und Informationen folgen sobald wie möglich.

Einladung zur Berichterstattung an alle Medien und Journalisten

Alle Medien- und Journalisten werden hiermit herzlich zur Berichterstattung eingeladen.

Andreas Klamm, Journalist, Tel. 0621 4909 650117, Presse- Medien- und Informations-Referent vom FSB Forum Sozialdemokratische Basisinitiative, E-Mail: andreasklamm@hotmail.com, E-Mail: pressewest@radiotvinfo.org

Radiotvnfo.org, Medien-Netzwerk, http://www.radiotvinfo.org

Der vollständige Text der Strafanzeige von Andreas Klamm, Journaist lautet:

 

An

Staatsanwaltschaft Frankenthal

Emil-Rosenberg-Str. 2

67227 Frankenthal

 

Postfach 1145

67201 Frankenthal

 

Telefon: 06233/80-0

Telefax: 06233803362

 

Anrufbeantworter: 06233/80-3198

E-Mail: staft@genstazw.jm.rlp.de

 

Kriminalkommissariat – Außenstelle Teterow

Güstrower Str. 23

17166 Teterow

03996 1560

E-Mail: kk-ast.teterow@polmv.de

 

 

Staatsanwaltschaft Rostock

Teterow

Doberaner Straße 116

18057 Rostock

 

Telefon: 0381/45640

Telefax: 0381/4564440

E-Mail: verwaltung@sta-rostock.mv-justiz.de

 

 

 

 

 

Neuhofen, 21. August 2019

 

 

GEFAHRENABWEHR UND SCHUTZ für einen Polizei-Beamten im Ruhestand. Strafanzeige wegen des VERDACHTS

 

Diese Strafanzeige wurde bereits am 15. August 2019 an die zuständige Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft in Mecklenburg-Vorpommern gesendet

 

Sonder-Hinweis: Bereits am 4. August 2019 habe ich die Öffentlichkeit darüber informiert, dass eine GEFAHR für das 10jährige Kind Adrian J., seine Mutter Frau Helene A. und die Großeltern Herr David A. und Helene A., in Melle und Espelkamp in Nordrhein-Westfalen und in Espelkamp NICHT ausgeschlossen werden können.

 

Es befinden sich leider mehrere und weitere Menschen in ernsten Gefahren und Notlagen und viele Tiere, da ich auch im Tierschutz aktiv bin.

 

Herr Rechtsanwalt Wilfried Schmitz hat am 3. August 2019 schriftlich um Hilfe gebeten

 

Ausführliche Informationen erhalten Sie hierzu von

 

Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, Rechtsanwalt Wilfried Schmitz,

De-Plevitz-Str. 2,52538 Selfkant,

Telefon: 02456 / 5085590

Fax: 02456 / 5085591

 

Mobil: +49 1578 7035614

E-Mail: info@rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de

oder

ra.wschmitz@googlemail.com

Web-Site von Rechtsanwalt Herrn Wilfried Schmitz

Kinderheim als Stasi 2-0 Geschäftsmodell

https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/kinderheime-als-stasi-2-0-geschaeftsmodell/

 

Ich bitte DRINGEND alle Menschen, Institutionen und Behörden um Hilfeleistung. Das 10jährige Kind Adrian wurde wie seine Mutter und Großeltern bereits schwer geschädigt. Die Menschen die versuchen Hilfe zu leisten, unter anderem der Polizei-Beamte im Ruhestand Herr Frank Luttmann aus Teterow, Mecklenburg-Vorpommern, Herr Bernd Flügel , Rettungsassistent in Rente und Herr Andreas Klamm, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Autor, Musik- und Medien-Produzent wurden inzwischen mehrfach angegriffen für den Versuch der Hilfeleistung für ein 10jähriges Kind, seine Mutter und einer jüdischen Familie, welche Holocaust Überlebende sind.

 

Öffentlich Erklärung NOTFALL-Status vom 4. August 2019,

https://britishnewsflashmagazine.org/2019/08/12/offentliche-erklarung-des-notfall-status-gefahr-fur-10jahriges-kind-und-mutter-kann-nicht-ausgeschlossen-werden

 

 

 

  • 186 Üble Nachrede, § 187 Verleumdung,

aller weiteren in Betracht kommenden Straftatbestände

 

GEGEN UNBEKANNT und gegen den oder die Inhaber der

E-Mail Adresse SPD-Salem@gmx.de

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Hiermit wird Strafanzeige zur GEFAHRENABWEHR und zum Schutz von Herrn Polizei-Beamter im Ruhestand, Herrn Frank Luttmann und andere Menschen erstattet wegen vorbezeichneter und nachfolgender in FRAGE kommender Verdachts-Beschreibungen.

 

Bitte um Prüfung eines Falls Politisch Motivierter Kriminalität und / oder möglicherweise Bildung einer bislang nicht bekannten Gruppe, – nicht auszuschließen – Bildung einer Kriminellen Vereinigung

 

Zum Nachteil von

  • Verdacht auf Versuch der Einschüchterung und Bedrohung eines Polizei-Beamten im Ruhestand, seit 19 Jahren, Mitglied in der SPD.

Herrn Frank Luttmann, D 17166 Teterow
Mecklenburg-Vorpommern,

E-Mail: f.luttmann@hotmail.de

 

  • Anschrift der Kriminialpolizei in Teterow bekannt, da Herr Frank Luttmann auch bereits persönlich bei der Kriminalpolizei Teterow erschienen ist

 

Zum Nachteil des SPD-Kommunal-Politikers, Herrn Olav M., Offenbach bei Frankfurt am Main ? Anschrift NICHT bekannt, nur Telefonnummer, Mitglied in der SPD seit 35 Jahren, politisch seit vielen Jahren engagiert. Adresse kann bei dem Polizei-Beamten im Ruhestand, Herrn Frank Luttmann bekannt sein.

 

Zum Nachteil der

SPD Sozialdemokratische Partei Deutschland – ein unbekannter Absender oder mehrere Schreiber und Schreiberinnen geben sich als SPD-Salem aus, bzw. genauer sogar als SPD-Parteivorstand ???

 

Begründung:

 

Die E-Mail Anschrift basisaufstand@radiotvinfo.org ist eine meiner E-Mail-Anschriften die ich für die basis-demokratischen, politischen Engagement-Projekte „Aufstand der SPD Basis“, ursprünglich gegründet von Herrn Hermann Wipperfürth und rund 20 weiteren Mitglieder eingerichtet habe.

 

Der Server für das multinationale und international Medien-Netzwerk www.radiotvinfo.org-Medien-Netzwerk befindet sich bei Strato, so dass Sie dort die IP-Protokoll via Strato / T-Online direkt prüfen und abrufen können. Mein Einverständnis erhalten Sie hierzu.

 

Aus einer Vielzahl von Gründen wurde das von Herrn Hermann Wipperfürth initiierte Projekt „Aufstand der SPD Basis“ als offiziell beendet erklärt, was auch in mehreren, öffentlichen Presse-Mitteilungen breit gestreut mitgeteilt wurde.

 

Stattdessen ist das Projekt FSB Forum Sozialdemokratische Basisinitiative entstanden.

 

Zum ersten Vorsitzenden wurde der Polizei-Beamte im Ruhestand Frank Luttmann mehrheitlich und überzeugend gewählt in öffentlichen Wahlen.

 

Nach dem ein Teil des gewählten Vorstand unerwartet, früh, schnell zurückgetreten ist, wurde Bernd Flügel in Suhl, Thüringen zum 2. Vorsitzenden ernannt.

 

Bei den öffentlichen Wahlen im Forum wurde ich (Andreas Klamm / Andreas Klamm Sabaot) als Presse- Medien- und Informations-Referent bereits im regulären Wahlgang gewählt, obgleich ich Mitglied in der Partei DIE LINKE bin, worüber ich aufklärte, öffentlich, damit keine Wähler getäuscht werden, mich jedoch in vielen Bereich auch noch mit sozialdemokratischen Engagements verbunden fühle, obgleich ich zu keinem Zeitpunkt Mitglied der SPD war, sondern in den Jahren 1996 bis 1998 Mitglied in der CDU Ludwigshafen am Rhein und in der Jungen Union Ludwigshafen am Rhein war.

 

Am Abend des 9. August 2019 traf eine sonderbare E-Mail, siehe Ausdruck in den Anlagen angeheftet ein, in der

 

Herr Frank Luttmann schriftlich dazu aufgefordert wird seine Kritik am SPD-Parteivorstand der SPD zu beenden, da ihm sonst ein Parteiausschluss-Verfahren drohen könne.

 

Herr Frank Luttmann ist Polizei-Beamter im Ruhestand und seit 19 Jahren Mitglied in der SPD. In unzählig vielen Gesprächen habe ich von Herrn Frank Luttmann keine Reden gehört, die ihn auch nur ansatzweise in den Verdacht bringen könnten „rechts“ oder sogar „neo-nationalsozialistisch“ zu sein.

 

Herrn Olav M. kenne ich NICHT persönlich, doch via Telefon-Gesprächen und Konferenzen. Herr Olav M. ist seit 35 Jahren Mitglied in der SPD.

 

Er versucht wohl verschiedene, politische Strömungen miteinander ins Gespräch zu bringen.

 

Es gibt NICHT wenige Punkte, in denen wir komplett unterschiedliche Meinungen haben. Doch wir sprechen miteinander fair und Respekt-voll und leben mit unterschiedlichen, politischen Standpunkten.

 

Normalerweise sollte dies auch jedem anderen Menschen möglich sein.

 

Offenbar nicht, denn Olav M., wird als „eindeutig rechtes Mitglied“ bezeichnet, obgleich er seit 35 Mitglied in der SPD ist und gegen ihn sei ein „Parteiausschluß-Verfahren“ geplant.

 

Besonders bedenklich sehe ich die subtile Drohung gegen den Polizei-Beamten im Ruhestand, Herrn Frank Luttmann.

 

Er wird aufgefordert seine öffentliche Kritik zu beenden und soll mit der weiteren subtilen Androhung eines möglichen Parteiausschluss-Verfahrens mundtot gemacht werden und seiner elementaren Grundrechte, Menschenrechte, Grundfreiheiten beraubt werden, sich frei politisch engagieren zu können und seine Partei „linker“ und „basisdemokratischer“ für die Zukunft gestalten zu dürfen.

 

Wenn solche Drohungen gegenüber Polizei-Beamten im Ruhestand ausgesprochen werden, sehe ich persönlich als Journalist, Autor, Schriftsteller, Moderator, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger und Rettungssanitäter die

 

#freiheitlich demokratische Grundordnung

#die Grundrechte nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

#die Grundrechte auf der Grundlange der EMRK Europäischen Menschenrechte-Erklärung

#die allgemeinen Menschenrechte auf der Grundlage der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gefährdet

IN GEFAHR!

 

Frage:

 

Die E-Mail von Frank Luttmann habe ich öffentlich mitgeteilt, damit ich nicht ständig die E-Mails von Frank Luttmann fälscherweise erhalte, sondern sich die Menschen direkt an Frank Luttmann wenden, ihn fragen, mit ihm sprechen und arbeiten, etc.

 

Die E-Mail-Anschrift basisaufstand@radiotvinfo.org ist offiziell als E-Mail für das Presse- Medien- und Informations-Referat benannt.

 

Wenn man den Vorsitzenden eines Forums anschreiben möchte, ist das Presse- Informations- und Medien-Referat nicht die erste Wahl.

 

Daher habe ich die E-Mail und den Message-Code / Header sofort an Frank Luttmann weitergeleitet, damit er mit den Beamten der Kripo in Teterow und des Staatsschutzes die Rückverfolgung aufnehmen kann und den Inhaber oder die Inhaber der E-Mail spd-salem@gmx.de ermitteln kann.

 

Das Herr Frank Luttmann seit 19 Jahren Mitglied in der SPD ist, hat der echte SPD-Parteivorstand die E-Mail von Herrn Frank Luttmann im Computer-System der SPD gespeichert.

 

Da der oder die Absender sich als SPD-Parteivorstand und Salem SPD bzw. SPD Salem bezeichnen, die Bedeutung von SPD Salem kenne ich nicht, liegt die Vermutung nahe, dass es möglicherweise kein einzelner Schreiber oder eine Gruppe ist, die sich darüber hinaus noch als „SPD Parteivorstand“ ausgibt und Herrn Frank Luttmann mit persönlichen, politischen und öffentlichen Nachteilen, wie in der E-Mail, in der Anlage, beigefügt droht.

 

Herr Olav M. wird als „eindeutig rechts“ bezeichnet. Wenn es einen solchen Verdacht seitens der SPD gäbe, wäre es wohl vernünftig, Herrn Olav M. zunächst einmal um ein persönliches Gespräch zu bitten und gegebenenfalls das Parteischieds-Gericht, etc. einzuschalten.

 

Damit entsteht der Verdacht, dass Herr Olav M. mindestens beim Vorstand der FSB Forum Sozialdemokratischen Basisinitiative verächtlich gemacht werden soll und sein Ruf damit verleumdet wird.

 

Ob Herr Olav M. bereits bei der zuständigen Polizei war, ist mir noch nicht bekannt. Herr Frank Luttmann war bei der Polizei und Kriminalpolizei in Teterow.

 

Da der Verdacht der gezielten politischen Einschüchterung gegen einen Polizei-Beamten im Ruhestand und SPD-Mitglied besteht und ein weiteres SPD-Mitglied bitte ich zu prüfen, ob aus diesen wichtigen Gründen neben der Kriminalpolizei nicht auch der Staatsschutz ermitteln sollte.

 

Am Dienstag, gegen 15.50 Uhr und am Mittwoch gegen 14.00 Uhr versuchte ich die Kriminalpolizei in Teterow zunächst telefonisch zu erreichen.

 

Vorab, damit die Ermittlung und der Schutz für Herr Frank Luttmann, Polizei-Beamter im Ruhestand und möglicherweise auch für Herrn Olav M., soweit erforderlich durchgeführt werden können, sende ich in den Anlagen

 

  1. das E-Mail –Schreiben als Ausdruck wie es eingegangen ist
  2. und den Message-Code mit dem die Mitarbeiter von Landeskriminalamt und Staatsschutz sicher den oder die Inhaber der E-Mail: spd-salem@gmx.de ermitteln und rückverfolgen können.

 

Warum der oder die Täter mich in diese Dinge mit hineinziehen wollen, ist mir nicht bekannt.

 

Wenn ich Intelligenz vermute, dürfte wohl bekannt sein bei den Absendern der E-Mail „SPD Parteivorstand“, dass wenn eine E-Mail an das Presse- und Informations-Referat auch noch weitere Menschen beteiligt werden. Vermutlich gibt es Gründe des oder der Absender für ein solches Handeln und Verhalten.

 

 

 

 

Gründe hierfür können die Verdachtspunkte sein, wie nachfolgend:

 

  • 186 Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

  • 187 Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

Politisch Motivierte Kriminaliät (PMK)

 

Zitat – Auszug aus Informationen des BKA Bundeskriminalamtes

 

Der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) werden Straftaten zugeordnet, wenn die Tatumstände und/oder die Tätereinstellung Anhaltspunkte dafür bieten, dass sie

 

den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten,

sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum  Ziel haben,

durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,

gegen eine Person wegen ihrer/ihres zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements, Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status physischen und/oder psychischen Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität oder äußeren Erscheinungsbildes, gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet.

 

 

  • 129 Bildung krimineller Vereinigungen

 

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. 2Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.

 

(2) Eine Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses.

 

(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,

 

  1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,

 

  1. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder

 

  1. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.

 

(4) Der Versuch, eine in Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 bezeichnete Vereinigung zu gründen, ist strafbar.

 

(5) 1In besonders schweren Fällen des Absatzes 1 Satz 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern der Vereinigung gehört. 3In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn der Zweck oder die Tätigkeit der Vereinigung darauf gerichtet ist, in § 100b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a, c, d, e und g bis m, Nummer 2 bis 5 und 7 der Strafprozessordnung genannte Straftaten mit Ausnahme der in § 100b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe g der Strafprozessordnung genannten Straftaten nach den §§ 239a und 239b des Strafgesetzbuches zu begehen.

 

(6) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, von einer Bestrafung nach den Absätzen 1 und 4 absehen.

 

(7) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter

 

  1. sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Fortbestehen der Vereinigung oder die Begehung einer ihren Zielen entsprechenden Straftat zu verhindern, oder

 

  1. freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, daß Straftaten, deren Planung er kennt, noch verhindert werden können;

 

erreicht der Täter sein Ziel, das Fortbestehen der Vereinigung zu verhindern, oder wird es ohne sein Bemühen erreicht, so wird er nicht bestraft.

 

  • 184j Straftaten aus Gruppen

 

Wer eine Straftat dadurch fördert, dass er sich an einer Personengruppe beteiligt, die eine andere Person zur Begehung einer Straftat an ihr bedrängt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn von einem Beteiligten der Gruppe eine Straftat nach den §§ 177 oder 184i begangen wird und die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

 

Ich bitte um freundliche Prüfung und Schutz für Herrn Frank Luttmann, Polizei-Beamter im Ruhestand und soweit erforderlich auch für Herrn Olav M., obgleich er KEIN Mitglied des Vorstand vom FSB Forum Sozialdemokratische Basisinitiative ist.

 

 

Nachdem in Nürnberg bereits vor längerer Zeit zwei mir persönlich, bekannten Autoren und Menschenrechte- Aktivisten Morddrohungen erhalten haben, jedoch im Briefkasten, Strafanzeigen bei der Kripo Nürnberg wurden dort von den betroffenen selbst erstattet, bin ich alarmiert oder auch verunsichert, in Bezug auf Mord-Drohungen und Drohungen.

 

Wichtiger Hinweis: Schwerwiegender NOTFALL, 10jähriges Kind, Mutter, jüdisch, Großeltern jüdisch, Holocaust Überlebende – Nordrhein-Westalen  / Niedersachsen

 

Ich wurde schriftlich vor kurzer Zeit um Hilfe gebeten, in Bezug auf eines sehr schweren Notall, mit schwerer, brutaler Gewalt gegen einen 10jähriges Kind und seine Mutter und jüdischen Großeltern in Melle / Espelkamp, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen. Vielen Behörden wurden bereits verständigt. Ein Ärzte-Ehepaar hat bereits wegen des schwerwiegenden Verdachts des sexuellen Missbrauchs des Schutz-befohlenen Kindes in der Obhut des Jugendamtes, Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Bielefeld erstattet. Das Aktenzeichen lautet:

 

Aktzenzeichen StA Staatsanwaltschaft Bielefield, Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauches zum Nachteil des 10jährigen Kindes, Adrian J., Ermittlungsverfahren zu  Aktenzeichen, AZ. 566 Ujs 98/18

 

Seite von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz aus Selfkant bei Aachen.

 

https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/kinderheime-als-stasi-2-0-geschaeftsmodell

 

Achtung: Das Kind ist 10 Jahre, minderjährig, die Mutter ist Lehrerin und jüdisch, die Eltern der Lehrerin und Mutter, sind jüdisch und Holocaust-Überlebende.

 

Der Täter, ein SPD-Mitglied und SPD-Kommunalpolitiker, den ich namentlich kenne, doch nicht öffentlich berichtet habe, wurde in dritter Instanz rechtskräftig verurteilt.

 

Es liegt der schwere Verdachts-Fall vorsätzlicher Straftaten, Strafvereitelung im Amt und von Anti-Semitismus und Anti-Judaismus vor.

 

Eine Gefahr für das minderjährige Kind und die Mutter und Großeltern kann ich NICHT ausschließen nach allen Beschreibungen der Mutter, der Großeltern und des Rechtsanwaltes, Herrn Wilfried Schmitz.

 

Sie wissen, dass ich aufgrund des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte die Verfolgung von Menschen jüdischen Glaubens, Anti-Semitismus, Anti-Judaismus und natürlich auch die Verfolgung anderer, religöser Minderheiten ablehnen muss und dass ich schon auf der Grundlange nach § 323 c StGB als Journalist, Autor, Schriftsteller, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter und als ehrenamtlich tätiger Nothilfe-Seelsorge-Berater, Counselor und als registrierter Pastor in derart schweren Fällen Hilfe und Nothilfe leisten muss, damit die Verfolgung einer jüdischen Familie in Deutschland möglichst schnell beendet werden kann und die Familie geheilt werden kann.

 

Für die Beantwortung von Fragen stehe ich telefonisch, soweit wie möglich via Tel. 0621 5867 8054 und Tel.  06236 6969 935 und natürlich via E-Mail

andreasklamm@hotmail.com .

 

Erlauben Sie mir einen sehr persönlichen Hinweis. Herr Frank Luttmann ist ein ehemaliger Polizeibeamter im Ruhestand, der Willy Brandt, SPD und Helmut Schmidt, SPD noch persönlich kennt als Personenschützer.

 

Wenn es mehr Menschen wie Herrn Frank Luttmann gäbe, die sich demokratisch, friedlich, kreativ, wenn auch vielleicht außergewöhnlich engagieren, dann hätte die Bundesrepublik Deutschland und Europa viel weniger Probleme.

 

Die Drohung eines oder mehrere Menschen mit Androhung eines Parteiausschlussverfahrens ist unangemessen und schädlich für die Sozialdemokratie und für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, insbesondere wenn man weiß, dass Herr Frank Luttmann bereits seit 19 Jahren Mitglied in der SPD ist und das sollte ein SPD-Parteivorstand wohl wissen.

 

Herr Olav M. ist 35 Jahre Mitglied in der SPD und war sogar Bürgermeister-Kandidat. Leider liegen mir nur wenige und nicht ausreichende Informationen in Bezug zu Herrn Olav M. vor. Auch wenn wir andere Standpunkte vertreten, so glaube ich sogar als Mitglied der DIE LINKE, dass man wenn irgendwie möglich fair und Respekt-voll miteinander umgehen sollte, auch mit politischen „Gegnern“ oder „Mitbewerbern“, ungeachtet dessen ob diese von der CSU, AfD, SPD, Bündnis 90 / Die Grünen oder CDU oder sonstiger Parteien kommen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Autor, Schriftsteller, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter

 

Anlagen:

Reisepass, Kopie

Presseausweise, Kopie

E-Mail von SPD-Salem, wofür das auch immer stehen mag

Spd-Salem@gmx.de

Message Source, Nachrichten-Quelle oder in IT Kreisen auch Header Informationen genannt.

 

Die komplette Strafanzeige in der Medien-Verson mit verkürzter Namens-Nennung:

PM 2181019 FT Strafanzeige Frank Luttmann 101