Hilfe und Selbsthilfe für obdachlose Menschen

Hilfe und Selbsthilfe für obdachlose Menschen und für Menschen, welche von Obdachlosigkeit bedroht werden

Herzliche Einladung zu Was tun bei Obdachlosigkeit. Alle von Obdachlosigkeit gefährdeten Menschen werden herzlich eingeladen, zur Gruppe Was tun bei Obdachlosigkeit. In der Gruppe versuchen sich obdachlose Menschen und Menschen, die aus der Obdachlosigkeit wieder heraus gefunden haben auf GEGENSEITIGKEIT und menschlich unkompliziert via Facebook und weiterer Möglichkeiten der Vernetzung zu helfen, https://www.facebook.com/groups/1430106437235966

Wichtig: Wer von akuter Obdachlosigkeit bedroht ist, sollte frühzeitig ALLE Informationen sammeln, um ein Überleben und Leben in Rheinland-Pfalz bzw. Deutschland (die Gruppe arbeitet und wirkt in der gesamten Bundesrepublik Deutschland und in Deutschland) möglich zu machen.

Empfohlen wird auch die frühzeitige Kontakt-Aufnahme mit Vereinen für die Obdachlosen-Hilfe, bei der Diakonie Schuldner-Beratung, bei Cartias, DRK, ASB, Johanniter, Malteser und weiteren Vereinen, die meist eigene Arbeitsgemeinschaften oder Gruppen haben, um Menschen, die obdachlos geworden sind bzw. von akuter Obdachlosigkeit bedroht sind, zu helfen. Wer obdachlos in der Folge von Zwangsräuming wird, verliert meist sofort oder recht schnell: Telefon, Internet-Anschluß und seine Wohnung.

Daher ist für obdachlose Menschen oft KEINE Kommunikation und Kontakt-Aufnahme mehr möglich. Daher bitte IMMER auch bei angekündigter Zwangsräumung noch vor der Zwangsräumung mit den regionalen oder lokalen Hilfe-Einrichtungen KONTAKT aufnehmen, auch dann wenn die Obdachlosigkeit noch nicht besteht, jedoch wegen Zwangsräumung leider zu erwarten ist.

Wer KEIN Geld mehr hat nach Zwangsräumung, kann in der Regel auch keine längeren und teueren Fahrten mehr unternehmen, da der Tagessatz für obdachlose Menschen oft nur bei rund 10,00 Euro pro Tag liegt. Also etwa bei 300,– Euro im Monat.

Damit lässt sich leider nicht viel erreichen. Viele obdachlose Menschen sind oft schon froh, wenn diese nicht verhungern müssen. Wer Einträge bei der Schufa hat, hat leider kaum eine realistische Chance je wieder einen Mietvertrag zu erhalten bei privaten Vermietern, darüberhinaus gibt es meist auch KEINE Verträge bei der Telekom und auch keine Internet- und Handy-Verträge.

Daher bitte frühzeitig mit Hilfe-Netzwerken und Hilfe-Einrichtungen KONTAKT aufnehmen, da sonst die Kommunikation und Hilfe-Ersuchen oft auch wegen Schwerbehinderung oder schwerer Erkrankungen meist NICHT mehr möglich sein werden, wenn eine Zwangsräumung tatsächlich betrieben wird. Wichtig: Auch wenn in der Regel, die Wartelisten lang sind und die Aussicht auf Sozialwohnungen nahezu aussichtlos ist, dennoch auf die WARTELISTE (es gilt hier oft, wer sich früher eintragen lässt, hat mit vielen Wundern vielleicht irgendwann doch noch eine Möglichkeit.

Wer nicht eingetragen ist, hat nahezu KEINE Chance) der gemeinnützigen und sozialen Wohnungsbaugesellschaften der Wohnort-Städte und in den benachbarten Städten eintragen lassen, so lange noch irgendwie möglich. Bei Menschen, die von Obdachlosigkeit bedroht sind, ergibt sich oft auch eine Zuständigkeit der lokalen, zuständigen Jobcenter, des Sozialamtes, des Amtes für Grundsicherung, bei schwer behinderten Menschen kommt auch noch das Landesamt für Jugend und Soziales in Frage.

WBS, Wohnberechtigungsschein. Es ist zu empfehlen noch vor Eintritt der Obdachlosigkeit möglichst viele Hilfe-Anträge an die zuständigen Behörden und Hilfe-Einrichtungen zu senden und möglichst frühzeitig auch einen WBS, Wohnberechtigungsschein zu beantragen. Wer KEINE Wohnung mehr hat, wer kein Telefon, kein Fax, kein Internet mehr hat, kann Anträge meist noch nicht einmal mehr ausdrucken und auch nicht mehr versenden. Hier bleibt sonst nur der Post-Versand und alle Reisen, die erforderlich sind, persönlich durchzuführen. Menschen, die obdachlos geworden sind und mit viel Glück gerade einmal 300,– Euro im Monat erhalten, können aber nicht ständig Bahn- und Bus-Fahrten bezahlen, weil sonst eine Versorgung mit Nahrungsmitteln und mit anderen Mitteln meist NICHT mehr möglich ist.

Daher Hilfe-Anträge und Anträge noch vor Eintritt von Obdachlosigkeit stellen, speziell dann wenn eine Zwangsgräumung angekündigt wird oder angedroht wird. Je früher man versucht die Hilfe-Netzwerke zu aktivieren, desto besser die Chancen. Wer in die Obdachlosigkeit durch Zwangsräumung gerät, hat leider sehr schlechte Chancen ohne fremde Hilfe je wieder aus der Odbachlosigkeit sich zu befreien.

Die Menschen, die in Obdachlosigkeit geraten sind, sind meist aus mehreren Gründen Hilfe-bedürftig und brauchen oft die Hilfe von Sozialarbeiter*innen, Sozial-Fachkräften, nicht selten auch von Ärztinnen, Ärzten, Sozial-Psychiatrischen Diensten und von karitativen, mildtätigen oder gemeinnützigen Einrichtungen, Vereinen oder auch Selbsthilfe-Einrichtungen betroffener Menschen. Grundsätzlich gilt: So frühzeitig wie möglich, alle Anträge stellen und Hilfe suchen. Wenn möglich: Obdachlosigkeit abwenden oder verhindern, weil dann die Ausgangs-Situation besser ist, als bei bereits bestehender Obdachlosigkeit.

Andreas Klamm, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Gründer und Leitung von Regionalhilfe,de, Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projkete.Regionalhilfe, de http://www.regionalhilfe.de, Tel. 0621 5867 8054, E-Mail: sozial@radiotvinfo.org.

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